Umfasst Daten zu aktiven, stillgelegten und in der Nachsorge befindlichen Deponien der Deponieklassen 0, I, II oder III sowie Deponieklasse IV (Untertagedeponie).
Deponieverordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I Seite 900), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. März 2016 (BGBl. I Seite 382) geändert worden ist. Geschichtliche Entwicklung des Deponierechts In Deutschland gibt es bereits seit 1969 Anforderungen an die Planung, Errichtung, den Betrieb und den Abschluss von Deponien. Seither hat sich das Deponierecht stetig weiterentwickelt. Heute wird die umweltgerechte Ablagerung von Abfällen auf Deponien durch die Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien (Deponierichtlinie) und die Entscheidung des Rates zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien gemäß Artikel 16 und Anhang II der Richtlinie 1999/31/EG (2003/33/EG) europaweit geregelt. Diese europäischen Vorgaben wurden zunächst durch drei Verordnungen (Ablagerungs- Deponie- und Deponieverwertungsverordnung), und drei Verwaltungsvorschriften (Verwaltungsvorschrift Grundwasser, Technische Anleitung Abfall, Technische Anleitung Siedlungsabfall) in nationales Recht umgesetzt. Durch diese Aufteilung in verschiedene Verwaltungsvorschriften und Verordnungen war das deutsche Deponierecht schwer verständlich. Deshalb wurde das Deponierecht in der seit 2009 geltenden Deponieverordnung zusammengefasst und vereinfacht. Diese Verordnung wurde in den letzten Jahren mehrfach aktualisiert und an das sich weiterentwickelnde EU-Recht angepasst. Inhalt der Deponieverordnung Die Deponieverordnung regelt neben den Anforderungen an den Standort insbesondere Anforderungen an Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem auch die qualitätsgesicherte Herstellung von Abdichtungssystemen für die Basis- und die Oberflächenabdichtung. Es dürfen hierfür nur Materialien, Komponenten oder Systeme für Abdichtungssysteme (wie zum Beispiel Abdichtungskomponenten aus Kunststoffen, Tonen, Deponieersatzbaustoffen oder Kapillarsperren, sowie Schutzschichten, Dränelemente, Bewehrungsgitter, Dichtungskontrollsysteme) eingesetzt werden, wenn sie dem Stand der Technik entsprechen und der entsprechende Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde (planfeststellende oder plangenehmigende Behörde) erbracht wurde. In der Deponieverordnung ist auch das Erfassen und die Abgabe von Sickerwässern und Deponiegasen geregelt. Darüber hinaus macht die Deponieverordnung auch Vorgaben an das Personal, die finanzielle Sicherheit und die Organisation des Deponiebetriebs. Der Abfallerzeuger hat grundsätzlich die Abfälle entsprechend den Vorgaben der Deponieverordnung grundlegend zu charakterisieren. Der Deponiebetreiber überprüft in der Regel die Abfälle bei der Anlieferung an der Deponie darauf, ob der Abfall die jeweiligen Schadstoffgrenzwerte (Zuordnungswerte) einhält. Dies gilt für alle Arten von Abfällen. Wenn es notwendig ist, müssen Abfälle zunächst behandelt werden, damit diese die Zuordnungswerte einhalten. In Deutschland dürfen seit 2005 in der Regel nur noch vorbehandelte Siedlungsabfälle auf Deponien abgelagert werden. Bei der Vorbehandlung werden Wertstoffe, wie zum Beispiel Glas oder Metalle, aussortiert. Außerdem werden biologisch abbaubare Abfälle oder organikhaltige Abfälle in mechanisch-biologischen Anlagen oder in Siedlungsabfallverbrennungsanlagen behandelt. Hierdurch wird die Bildung und Freisetzung von Deponiegas, das etwa zur Hälfte aus dem Treibhausgas Methan besteht, verhindert und der Energiegehalt des Restabfalls weitgehend genutzt. Damit leistet das Deponierecht einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Deponien dienen darüber hinaus auch als Schadstoffsenke für stark belastete Abfälle, die zum Beispiel bei Umweltschutzmaßnahmen wie der Abgasreinigung (Filterstäube) entstehen. Ist die vom Abfallrecht geforderte schadlose und ordnungsgemäße Verwertung dieser Abfällen wegen ihrer hohen Schadstoffbelastung nicht möglich, so müssen sie gemeinwohlverträglich beseitigt, das heißt aus dem Wertstoffkreislauf ausgeschleust, werden. Dadurch soll eine Anreicherung von Schadstoffen im Wertstoffkreislauf vermieden werden. Darüber hinaus sind Deponien auch zur Beseitigung von nicht brennbaren Abfällen, deren schadlose und ordnungsgemäße Verwertung weder technisch machbar noch wirtschaftlich zumutbar ist, erforderlich. Die Deponieverordnung regelt darüber hinaus auch Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Langzeitlagern. Hierbei gelten die gleichen Vorgaben wie bei Deponien, ein Langzeitlager kann gewissermaßen als Deponie mit begrenzter Lagerzeit gesehen werden. Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Umsetzung der EU-Deponierichtlinie Text der Deponierichtlinie (PDF extern, 306 KB) Entscheidung des Rates 2003/33/EG (PDF extern, 273 KB) Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das DepV.
Weitere Handlungshilfen zum Bodenschutz Thema Jahr Behörde Titel mit Link zum Dokument Abfall/ Deponien Abfall/Deponien 2019 MULE Abfall/Deponien 2016 LAGA Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen (RSVminA) (Link) LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 7-3 Methanoxidationsschichten in Oberflächenabdichtungssystemen vom 13.04.2016 (Link) Abfall/Deponien 2015 LAGAAd-hoc AG „Deponietechnik“, Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 7-4a „Technische Funktionsschichten – Photovoltaik auf Deponien“ vom 07.07.2015, LAGA (Link) Abfall/Deponien 2015 LAGABericht zur "Ressourcenschonung durch Phosphor- Rückgewinnung" (Stand Juli 2015), LAGA (Link) Abfall/Deponien 2014 LVwAHandlungsempfehlung zur Umsetzung der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV) für das Land Sachsen-Anhalt, LVwA, 27.08.2014 (pdf-Datei 446 KB) Abfall/Deponien 2012 LAGAMethodensammlung Abfalluntersuchung, LANUV NRW, 1.10.2012, LAGA (pdf-Datei 932 KB) Abfall/Deponien 2012 LAGAFachmodul Abfall Kompetenznachweis und Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen (Untersuchungsstellen) im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich, Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, August 2012 (pdf-Datei 521 KB) Abfall/Deponien 2012 LAGAM20 - Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln, 06.11.2003 und Vorbemerkungen 05.06.2012 (Teile II und III gemäß Erlasslage in ST), LAGA (Link) Deponienachsorge - Handlungsoptionen, Dauer, Kosten und quantitative Kriterien für die Entlassung aus der Nachsorge, Froschungsprojekt 200434327, UBA, März 2006 (Link) Abfall/Deponien 2006 UBA Abfall/Deponien 2004 LAGA LAGA M20-Teil II: (gleichwertige Bauweisen) Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil III: Probenahme und Analytik, LAGA, 2004 (pdf-Datei 267 KB) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt – Seite 1 (Stand: 08.04.2020) Weitere Handlungshilfen zum Bodenschutz Thema Jahr Behörde Titel mit Link zum Dokument Abfall/Deponien 2004 LAGAM20-Teil II: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung (TR Boden), LAGA, 2004 (pdf-Datei 300 KB) Abfall/Deponien 2004 LAGAM20-Teil III: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil III: Probenahme und Analytik, LAGA, 2004 (pdf-Datei 178 KB) Abfall/Deponien 2001 LAGAPN 98: Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung / Beseitigung von Abfällen, LAGA, 2001 (pdf-Datei 447 KB) Altlasten Altlasten 2018 BMI/BMVgBFR Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und Bundesministerium der Verteidigung, Nov. 2018 (Link) Altlasten2018 BMVg/ BMI, BAIUDBwPFC-Leitfaden für Liegenschaften des Bundes Anhang A-8.2 der Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und Bundesministerium der Verteidigung, 06-2018 Altlasten2016 HessenAltlasten2015 LFPBodenschutz in Hessen - Rekultivierung von Tagebau- und sonstigen Abgrabungsflächen, 13.01.2016 (pdf-Datei 4,2 MB) Länderfinanzierungsprogramm "Wasser, Boden und Abfall" - Arbeitshilfe zu Boden- und Grundwasserkontaminationen mit PFC bei altlastverdächtigen Flächen und nach Löschmitteleinsätzen, Oktober 2015 (Link) Altlasten2015 LABOBerücksichtigung der natürlichen Schadstoffminderung bei der Altlastenbearbeitung, Positionspapier mit neuem Anhang 3 Empfehlungen zur Verhältnismäßigkeitsbetrachtung bei der Entscheidung über die Durchführung von MNA, Stand 15.09.2015 (Link) Altlasten2015 LFPLänderfinanzierungsprogramm "Wasser, Boden und Abfall" - Leistungsbuch Altlasten und Flächenentwicklung, 2015 (Link) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt – Seite 2 (Stand: 08.04.2020) Weitere Handlungshilfen zum Bodenschutz ThemaJahr BehördeTitel mit Link zum Dokument Altlasten2014 LFPLänderfinanzierungsprogramm "Wasser, Boden und Abfall" - Bundesweit einheitliche Fortbildungsveranstaltungen für die Erstellung von MNA - Konzepten, 2013 - 2014 (Link) Altlasten2013 MULEEmpfehlungen und Hinweise zur Bewältigung von Schäden durch das Hochwasser 2013 in der Landwirtschaft (Link) Altlasten2012 UBAEinsatz von Nanoeisen bei der Sanierung von Grundwasserschäden, UBA, 11.12.2012 (Link) Altlasten2011 BG BauChemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden, DGUV- Information 212-019, BG Bau, 2011 (pdf-Datei 1,2 MB) Altlasten2009 LABOBerücksichtigung der natürlichen Schadstoffminderung bei der Altlastenbearbeitung, Positionspapier vom 10.12.2009, LABO (pdf-Datei 601 KB) Altlasten2009 LAFFachfortbildung Bodenschutz am 05.11.2009: Herr Keil, LAF: Sanierung und Entwicklung eines mittelständisch geprägten Industriestandortes mit den Mitteln der Altlastenfreistellung und der Wirtschaftsförderung in Weißandt Gölzau (pdf-Datei 3,49 MB) Altlasten2009 LABOBewertungsgrundlagen für Schadstoffe in Altlasten - Informationsblatt für den Vollzug, LABO, 1.9.2008 (Juni 2009 ergänzt) (pdf-Datei 134 KB) Altlasten2009 BG BauAltlasten2009 MULEHandlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV), DGUV-Information 201-005, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), 2009 (pdf-Datei 354 KB) Merkblatt „Landwirtschaftliche Nutzung in Flussauen in Sachsen-Anhalt“, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, 2009 (pdf-Datei 153 KB) Altlasten2008 LABOArbeitshilfe Sickerwasserprognose bei Detailuntersuchung, LABO 10/2006 (12/2008 aktualisiert) (pdf-Datei 5,7 MB) Altlasten2008 BMBFMaterialien des BMBF-Förderschwerpunkts KORA, 2008 (Link) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt – Seite 3 (Stand: 08.04.2020)
Im Abwasser sind organische Verbindungen wie Proteine, Fette und Zucker enthalten, die im Wesentlichen aus Kohlenstoff, Stickstoff und Sauerstoff aufgebaut sind, sowie anorganische Verbindungen, wie z. B. Salze. Um diese Abwässer zu reinigen, werden mit den derzeitigen eingesetzten Technologien im Mittel etwa 40 kWh/(EW a) benötigt. Maßnahmen bzw. Möglichkeiten zu nachhaltigerer Abwasserbehandlung und Energieerzeugung aus Abwasser sind daher von Nöten. Mit Hilfe eines bioelektrochemischen Systems könnte die heutige Energiesenke Abwasser in eine wertvolle Ressource verwandelt werden. Deponiegas andererseits besteht, abhängig vom Alter der Deponie, hauptsächlich aus CH4, CO2, N2 und O2. Durch das Eindringen von Luft sinkt der CH4 Gehalt nach der Langzeitphase deutlich ab, wodurch eine energetische Nutzung des Gases erschwert bzw. unmöglich wird. Es wird weiterhin nach effektiven Technologien gesucht, welche Deponiegas nach Stilllegung bzw. bei Deponien in der Nachsorge, also Gasmengen mit geringem Energieinhalt verwerten können. Hier setzt das MELOS Projekt an und versucht Lösungen für beide Problemstellungen zu bieten: Einerseits werden Abwässer hinsichtlich der organischen Verunreinigungen gereinigt, andererseits wird gleichzeitig CO2 - entstanden durch die Oxidation der organischen Verunreinigungen bzw. im Deponie(schwach)gas enthalten - zu CH4 reduziert. Dabei kommt ein sogenanntes Mikrobielles Elektrosynthese System (MES) zum Einsatz, wo auf Elektroden Mikroorganismen immobilisiert sind, die Elektronen an die entsprechenden Elektroden abgeben bzw. an diesen aufnehmen können. Diese 'Biokatalysatoren' ermöglichen eine energieeffektive Technologie. In den ersten Schritten im MELOS Projekt wird eine Biokathode für die Reduktion von CO2 zu CH4 im Labor entwickelt und die Stabilität des Systems über einen längeren Zeitraum bestimmt. Da Deponiegas auch andere Verunreinigungen enthalten kann, werden in Batchversuchen für die Mikroorganismen kritische Bestandteile identifiziert. Basierend auf Untersuchungen eines realen Abwassers bzw. Deponiesickerwassers wird ein geeignetes bioanodisches System ausgewählt und in weiterer Folge im Labormaßstab etabliert und ebenfalls über einen längeren Zeitraum tiefgreifend charakterisiert. Nachfolgend werden Biokathode und Bioanode kombiniert und eine entsprechende CO2 Überführung realisiert. Nach Charakterisierung des Systems wird durch Elektrodenmodifikationen das System verbessert und mittels Impedanzmessungen charakterisiert. Es wird ein CSB Abbau im Abwasser von größer als 85% angestrebt und auf der Methanseite sollen mindestens 90% des CO2 in CH4 umgewandelt werden. Weiters wird auch ein konzeptives Upscaling und die Wirtschaftlichkeit betrachtet. Durch die Anreicherung von Methan im Deponiegas wird eine Verlängerung der Deponiegas-Nutzungsdauer erreicht. Treibhauswirksames Deponie-Schwachgas, welches in der Praxis abgefackelt wird oder entweicht, kann so einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden.
Für die abfallrechtlichen Vorgaben der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) müssen fortlaufend die wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüft oder erarbeitet werden, damit sie in die zukünftige Rechtssetzung einfliessen können. Nur so ist gewährleistet, dass heutige und neue Verfahren den Ansprüchen der Umweltverträglichkeit genügen. Es sind neue wissenschaftlichen Erkenntnissen oder von internationalen (insbesondere EU) politischen und rechtlichen Entwicklungen zu überprüfen. Die Vollzugsbehörden der Kantone wie auch die Abfallwirtschaft sind darauf angewiesen, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) solche wissenschaftliche Abklärungen an die Hand nimmt. Entwicklungen bzw. Änderungen in der Abfallwirtschaft (z.B. Veränderungen der Stoffkreisläufe) können so rechtzeitig erkannt und gegebenenfalls regulatorische Massnahmen situationsgerecht ergriffen werden. Projektziele: Für die abfallrechtlichen Vorgaben der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) müssen fortlaufend die wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüft oder erarbeitet werden, damit sie in die Rechtssetzung einfliessen können. Nur so ist gewährleistet, dass heutige und neue Verfahren den Ansprüchen der Umweltverträglichkeit genügen. Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder von internationalen (insbesondere EU) politischen und rechtlichen Entwicklungen sind zu überprüfen. - Anforderungen an die Deponietechnik, Anforderungen an die Nachsorge, Anforderungen an Deponiesickerwässer, Anforderungen an die Oberflächenabdichtung - Anforderungen an die Verwertung von Bauabfällen, Anforderungen an neue Bauestoffe, Anforderungen an die Behandlung von Bauabfällen - Anforderungen an die Behandlungsverfahren, Anforderungen an den Anlageninput, Anforderungen an die Verwendung von Bioabfall-Produkten.
Anhand der Auswertung von Gas- und Sickerwasseranalysen aus der Selbstueberwachung von Altdeponien mit verschiedenen Abdeckungen sowie anhand von Abfallanalysen und Versuchen mit Deponiesimulationsreaktoren sollen Prognosen erstellt werden ueber die fuer Altdeponien zu kalkulierenden Nachsorgezeitraeume.
Ressourceneffizienz ist eine der Leitinitiativen der EU 2020 Strategie. Die Bundesregierung verfolgt in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie bereits das Ziel, die Rohstoffproduktivität bis zum Jahr 2020 zu verdoppeln. Hierbei wird das Bruttoinlandsprodukt ins Verhältnis zum eingesetzten abiotischen Primärmaterial (DMI) gesetzt. Die geäußerte Zielvorgabe ist normativ motiviert und aus politischen, ethischen und wirtschaftlichen Überlegungen abgeleitet. Zur Steigerung des Produktivitätsmaßes werden vorrangig Prozesseffizienzsteigerungen, Recycling und Substitutionsstrategien propagiert. Allerdings existieren für alle Strategien ökologische, technische, physikalische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Restriktionen, die den zukünftigen Entwicklungskorridor der Rohstoffproduktivität prägen. Es soll untersucht werden, inwiefern Pfadabhängigkeiten, Trajektorien und technische Schranken die zukünftige Entwicklung und Steigerungspotenziale der Rohstoffproduktivität bestimmen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den strukturellen Triebkräften und deren Einfluss auf den Rohstoffinput der Volkswirtschaft (anhand der hierfür verwendeten Masseindikatoren). Es ist zu ermitteln, inwiefern die derzeitige Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur in Zukunft das Niveau des Rohstoffbedarfs in Deutschland prägen wird. 1.Systematisierung der Einflussgrößen auf die Rohstoffbedarfsentwicklung/Identifizierung der technischen, strukturellen und wirtschaftlichen Determinanten.2.Anfertigung von Metastudien zu folgenden u. weiteren identifizierten Einflussgrößen: Sekundärroh- und Sekundärbrennstoffe, Biomassenutzung, Entwicklung der weltweiten förderwürdigen Erzkonzentrationen, Bautätigkeit, Sanierungszyklen, Verkehrsinfrastrukturen, Landschaftsbau, Deponie- und Grubennachsorge, Veränderung des Primärenergiemixes, Materialintensitätsentwicklung des produzierenden Gewerbes. 3.Untersuchung der Auswirkungen auf die Entwicklung des Rohstoffbedarfs (anhand der Indikatoren DMI, RMI). ...
Im Rahmen des Projektes IMBENA wird die bestehende Software (SEDENA) zur Bewertung der Umweltverträglichkeit geschlossener Deponien weiter entwickelt und vor allem die Sickerwasseremissionsprognose anhand prozessorientierter Monitoringdaten verbessert. Die Implementierung eines intensivierten Monitorings an drei ehemaligen Hausmülldeponien dient dazu, für konkrete Standorte eine entsprechende Datenbasis zu schaffen und Best-Practice Beispiele (in Anbetracht der jeweiligen Standortbedingungen) zur Verfügung zu stellen. Die Erkenntnisse und Daten aus dem Monitoring ermöglichen in weiterer Folge eine robustere Bewertung unterschiedlicher Nachsorgemaßnahmen sowie auch Aussagen zum Datenbedarf der für den Nachweis der Einhaltung bestimmter Umweltverträglichkeitskriterien notwendig ist.
1. Vorhabenziel: Das Ziel des Vorhabens ist die erstmals ganzheitliche Untersuchung und Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zum Rückbau bestehender Deponieflächen für Siedlungsabfall und Schlacken sowie zur weitest gehenden Nutzung der darin enthaltenen Ressourcen. 2 der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke -AML- wird als assoziierter Konsortialführer mit der Fa. Tönsmeier die als Konsortialführer das Projektmanagement übernehmen. Der Schwerpunkt der Arbeitsplanung vom AML liegt in den Arbeitspaketen 2, 3, 4 und 7. Hier werden 3 Kampangen durchgeführt, zur Gewinnung des Deponiegutes unter Emissions- und Arbeitsschutzbedingen und aufbereitet in der MBA und eine Teilweitergabe an die Verbundpartner. Aufnahme des Status Quo zum Deponierückbau. Datenaufnahme, für die Abschnitte, die für den Rückbau vorgesehen sind. AML führt den Rückbau durch und stellt den Verbundpartnern Fraktionen zur Durchführung zur Aufbereitung, Behandlung und Konfektionierung zur Verfügung. AML ist bei der Entwicklung des Gesamtsystems für die Rückgewinnung ausgewählter Ressourcen aus Siedlungsabfall- und Schlackedeponien, insbesondere für die Gebührenrechtlichen Auswirkungen der Erfüllungsbeträge der Rückstellungen und der Möglichkeit für Nachfolgekonzepte für ehemalige Deponiestandorte schwerpunktmäßig beteiligt.
Dem Projekt TönsLM liegen zwei grundsätzliche Überlegungen zu Grunde: Deponien besitzen aufgrund der abgelagerten Abfälle häufig ein hohes Wertstoffpotential, deren Nutzung in Anbetracht steigender Rohstoffpreise wirtschaftlich interessant sein kann. Des Weiteren sind die Nachsorgekosten für viele Deponiebetreiber häufig deutlich höher als erwartet. Durch den Rückbau können damit Ressourcen geschont, schädliche Umweltbeeinflussungen reduziert und langfristig Kosten eingespart werden. Das Ziel des Vorhabens ist die erstmals ganzheitliche Untersuchung und Entwicklung eines Gesamtkonzepts zum Rückbau bestehender Deponieflächen für Siedlungsabfall und Schlacken sowie zur weitestgehenden Nutzung der darin enthaltenen Ressourcen sowie die Bereitstellung eines Leitfadens zur Entscheidungsfindung und Umsetzung. Zielwertstoffe: Metalle und energetische Rohstoffe. Das Projekt TönsLM wird von der Tönsmeier-Gruppe gemeinsam mit dem Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke koordiniert. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die TU Braunschweig, die TU Clausthal, die RWTH Aachen und dem Institut für Energie und Umweltforschung Heidelberg GmbH (ifeu). Das Projekt gliedert sich in 6 Teilprojekte. Das Teilprojekt 2: ökonomische Bewertung, biologische und nasstechnische Aufbereitung wird von drei Instituten der TU Braunschweig durchgeführt: dem Leichtweiß-Institut (LWI), dem Institut für Automobilwirtschaft und Industrielle Produktion (AIP), sowie dem Institut für Siedlungswasserwirtschaft (ISWW). Dabei werden im Rahmen dieses Teilprojekts folgende Aufgaben abgedeckt: LWI: Aufnahme des Status quo Deponierückbau; Datenaufnahme der Deponien, die für den Rückbau vorgesehen sind; Analysen und Datenaufnahme während Deponierückbau und Großbohrungen; Nasse Aufbereitung und biologische Behandlung der feinkörnigen Stoffströme aus dem Deponat. AIP: Entwicklung eines stoffstrombasierten ökonomischen Bewertungsmodells zur Identifikation ökonomisch vorteilhafter Deponierückbaukonzepte im Vergleich mit der Deponienachsorge unter variierenden Rahmenbedingungen. ISWW: Behandlung von Suspensionen sowie Prozess- und Abwässern
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Bund | 17 |
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Ereignis | 1 |
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Gesetzestext | 1 |
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unbekannt | 3 |
Language | Count |
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Deutsch | 30 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
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Dokument | 8 |
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Lebewesen und Lebensräume | 30 |
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Mensch und Umwelt | 30 |
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