Die Deponieverordnung enthält detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb, Stilllegung sowie Nachsorge von Deponien und Langzeitlagern. Diese Anforderungen sind für jeden Anlagenbetreiber unmittelbar rechtsverbindlich. Ökologisch unzulängliche Deponien dürfen ab 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Ziel ist es, die abzulagernde Menge und deren Schadstoffgehalt auf ein für Umwelt und Gesundheit vertretbares Maß zu beschränken. Gemeinsam mit der seit März 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung, die eine Vorbehandlung des auf Deponien abzulagernden Abfalls vorsieht, dient die Deponieverordnung der Umsetzung der EU-Deponierichtlinie (1999/31/EG).
Jede Abfalldeponie wird nach dem Ende des Ablagerungsbetriebs stillgelegt und verbleibt in der Regel für viele Jahre in der Nachsorge, bis erkennbar ist, dass von der Deponie keine Gefährdung des Allgemeinwohls mehr ausgehen kann. Danach muss die Deponie abfallrechtlich nicht mehr überwacht werden. Das vorliegende Arbeitsblatt soll die zuständigen Behörden bei der Entscheidung über das Ende der Nachsorgephase unterstützen. Arbeitsblatt 49 | LANUV 2020 Arbeitsblatt 13 | LANUV 2015 Arbeitsblatt 6 | LANUV 2009 Fachbericht 140 | LANUV 2023 Fachbericht 35 | LANUV 2011 Fachbericht 25 | LANUV 2010 Fachbericht 24 | LANUV 2018
Umfasst Daten zu aktiven, stillgelegten und in der Nachsorge befindlichen Deponien der Deponieklassen 0, I, II oder III sowie Deponieklasse IV (Untertagedeponie).
- Durchführung von Verwaltungsverfahren, Planfeststellung sowie Plangenehmigung zu Errichtung, Betrieb, vorzeitigem Beginn und wesentlicher Änderung von Deponien - Nachträgliche Anordnungen zum Betrieb von Deponien, zur Stilllegung, zur Nachsorge und zur Entlassung aus der Nachsorge - Überwachung von Deponien in allen Betriebsphasen
Das Sachgebiet Abfall, Altlasten, Bodenschutz, Grundwasser gibt fachtechnische Stellungnahmen und Bewertungen in seinem Fachbereich ab, insbesondere im Rahmen von Verwaltungsverfahren. Darüber hinaus obliegen uns die Überwachung von Anlagen und die fachtechnische Begleitung von Vorhaben. Aufgabenschwerpunkte dabei sind: Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien, ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Abfällen, Untersuchung und Gefahrenabwehr bei Altlasten in kommunaler Trägerschaft und als Beteiligte in bergrechtlichen Verfahren. Aufgaben: - fachtechnische Bearbeitung von Verfahren nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie dessen Verordnungen, dem Bundesbodenschutzgesetz, der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, dem Sächsischen Abfall- und Bodenschutzgesetz und der Förderrichtlinien Abfall und Altlasten einschl. der Überwachung - fachtechnische Stellungnahmen zum kommunalen Erwerb kontaminierter Liegenschaften/Verdachtsflächen und zu Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren, als Beteiligter im bergrechtlichen Verfahren
Betreiberinformation für die Öffentlichkeit: Die Deponie ist seit 2005 geschlossen. 2006 wurde eine temporäre OFA und im Jahr 2010 die endgültige OFA aufgebracht. Seit 12.04.12 befindet sich die Deponie (per Bescheid) in der Stillegungsphase und wurde in die Nachsorge entlassen.-D.h., keine PRTR und IVU-Tätigkeit mehr, da keine Verbringung von Abfall auf der Anlage erfolgt. Berichtsjahr: 2017 Adresse: B 96 15926 Luckau Bundesland: Brandenburg Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: KAEV Kommunaler Abfallentsorgungsverband "Niederlausitz" Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d
Deponien sind Abfallbeseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. Je nach Schadstoffgehalt der abgelagerten Abfälle werden den Deponien unterschiedliche Deponieklassen zugeordnet, die unterschiedlich strenge Sicherheitsanforderungen verlangen. Klasse Erläuterung 0 unbelasteter Boden I Bauschutt, belasteter Boden II Siedlungsabfälle, Gewerbeabfälle III Sonderabfall für oberirdische Ablagerung IV unterirdische Sonderabfalldeponie In Nordrhein-Westfalen gibt es über 400 Deponien, die sich auf verschiedene Deponieklassen verteilen. Über 100 Deponien davon befinden sich aktuell im Ablagerungsbetrieb. Die restlichen Deponien befinden sich in der Stilllegungsphase oder sind bereits in der Nachsorge. Nach Jahren des Rückgangs werden seit Kurzem wieder neue Deponien und Deponieabschnitte (hauptsächlich der Klassen 0 und I) gebaut. Informationen zu allen Deponien finden Sie im Informationssystem ADDISweb und dem LANUV-Fachbericht 140 „Deponiesituation in NRW“ . Dichtungssysteme verhindern den Eintrag von Niederschlagswasser in den Deponiekörper und das Austreten von Sickerwasser in den Untergrund. Das entstehende Sickerwasser wird gefasst und gereinigt. Gegen die Abwehung von Staub müssen beim Einbau des Abfalls auf der Deponie Vorkehrungen getroffen werden. Das Landesamt berät die zuständigen Behörden zu technischen Fragestellungen bei der Genehmigung von Deponien. Foto: REMEX GmbH
Deponieverordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I Seite 900), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. März 2016 (BGBl. I Seite 382) geändert worden ist. Geschichtliche Entwicklung des Deponierechts In Deutschland gibt es bereits seit 1969 Anforderungen an die Planung, Errichtung, den Betrieb und den Abschluss von Deponien. Seither hat sich das Deponierecht stetig weiterentwickelt. Heute wird die umweltgerechte Ablagerung von Abfällen auf Deponien durch die Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien (Deponierichtlinie) und die Entscheidung des Rates zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien gemäß Artikel 16 und Anhang II der Richtlinie 1999/31/EG (2003/33/EG) europaweit geregelt. Diese europäischen Vorgaben wurden zunächst durch drei Verordnungen (Ablagerungs- Deponie- und Deponieverwertungsverordnung), und drei Verwaltungsvorschriften (Verwaltungsvorschrift Grundwasser, Technische Anleitung Abfall, Technische Anleitung Siedlungsabfall) in nationales Recht umgesetzt. Durch diese Aufteilung in verschiedene Verwaltungsvorschriften und Verordnungen war das deutsche Deponierecht schwer verständlich. Deshalb wurde das Deponierecht in der seit 2009 geltenden Deponieverordnung zusammengefasst und vereinfacht. Diese Verordnung wurde in den letzten Jahren mehrfach aktualisiert und an das sich weiterentwickelnde EU-Recht angepasst. Inhalt der Deponieverordnung Die Deponieverordnung regelt neben den Anforderungen an den Standort insbesondere Anforderungen an Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem auch die qualitätsgesicherte Herstellung von Abdichtungssystemen für die Basis- und die Oberflächenabdichtung. Es dürfen hierfür nur Materialien, Komponenten oder Systeme für Abdichtungssysteme (wie zum Beispiel Abdichtungskomponenten aus Kunststoffen, Tonen, Deponieersatzbaustoffen oder Kapillarsperren, sowie Schutzschichten, Dränelemente, Bewehrungsgitter, Dichtungskontrollsysteme) eingesetzt werden, wenn sie dem Stand der Technik entsprechen und der entsprechende Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde (planfeststellende oder plangenehmigende Behörde) erbracht wurde. In der Deponieverordnung ist auch das Erfassen und die Abgabe von Sickerwässern und Deponiegasen geregelt. Darüber hinaus macht die Deponieverordnung auch Vorgaben an das Personal, die finanzielle Sicherheit und die Organisation des Deponiebetriebs. Der Abfallerzeuger hat grundsätzlich die Abfälle entsprechend den Vorgaben der Deponieverordnung grundlegend zu charakterisieren. Der Deponiebetreiber überprüft in der Regel die Abfälle bei der Anlieferung an der Deponie darauf, ob der Abfall die jeweiligen Schadstoffgrenzwerte (Zuordnungswerte) einhält. Dies gilt für alle Arten von Abfällen. Wenn es notwendig ist, müssen Abfälle zunächst behandelt werden, damit diese die Zuordnungswerte einhalten. In Deutschland dürfen seit 2005 in der Regel nur noch vorbehandelte Siedlungsabfälle auf Deponien abgelagert werden. Bei der Vorbehandlung werden Wertstoffe, wie zum Beispiel Glas oder Metalle, aussortiert. Außerdem werden biologisch abbaubare Abfälle oder organikhaltige Abfälle in mechanisch-biologischen Anlagen oder in Siedlungsabfallverbrennungsanlagen behandelt. Hierdurch wird die Bildung und Freisetzung von Deponiegas, das etwa zur Hälfte aus dem Treibhausgas Methan besteht, verhindert und der Energiegehalt des Restabfalls weitgehend genutzt. Damit leistet das Deponierecht einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Deponien dienen darüber hinaus auch als Schadstoffsenke für stark belastete Abfälle, die zum Beispiel bei Umweltschutzmaßnahmen wie der Abgasreinigung (Filterstäube) entstehen. Ist die vom Abfallrecht geforderte schadlose und ordnungsgemäße Verwertung dieser Abfällen wegen ihrer hohen Schadstoffbelastung nicht möglich, so müssen sie gemeinwohlverträglich beseitigt, das heißt aus dem Wertstoffkreislauf ausgeschleust, werden. Dadurch soll eine Anreicherung von Schadstoffen im Wertstoffkreislauf vermieden werden. Darüber hinaus sind Deponien auch zur Beseitigung von nicht brennbaren Abfällen, deren schadlose und ordnungsgemäße Verwertung weder technisch machbar noch wirtschaftlich zumutbar ist, erforderlich. Die Deponieverordnung regelt darüber hinaus auch Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Langzeitlagern. Hierbei gelten die gleichen Vorgaben wie bei Deponien, ein Langzeitlager kann gewissermaßen als Deponie mit begrenzter Lagerzeit gesehen werden. Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Umsetzung der EU-Deponierichtlinie Text der Deponierichtlinie (PDF extern, 306 KB) Entscheidung des Rates 2003/33/EG (PDF extern, 273 KB) Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das DepV.
Thema wählen Thema wählen Boden Gesundheitlicher Verbraucherschutz Klima Kreislaufwirtschaft Luft Natur Themenübergreifende Aufgaben Umwelt und Gesundheit Wasser 76 Ergebnisse ADDISweb – Abfalldeponiedaten-Informationssystem ADDISweb ist das webbasierte Abfalldeponiedaten-Informationssystem zur Deponieselbstüberwachung in Nordrhein-Westfalen. Für Deponien, die sich in der Ablagerung, in der Stilllegung oder in der Nachsorge befinden, werden hier Stamm- und Überwachungsdaten verwaltet. Die Eingabe der Daten in ADDISweb dient den Deponiebetreibern zur Vorlage der zu übermittelnden Daten des Jahresberichtes. ADDISweb kann darüber hinaus freiwillig dazu genutzt werden, die nach Umweltstatistikgesetz zu meldenden Daten zu übermitteln. Als Deponiebetreiber melden Sie sich bitte mit Ihrer Zugangskennung und Ihrem Passwort an. Sie erhalten dann uneingeschränkten Zugriff auf die Daten Ihrer Deponien sowie einen reduzierten Zugriff auf die übrigen Deponien. Als Behörde melden Sie sich bitte ebenfalls mit Ihrer Zugangskennung und Ihrem Passwort an. Sie erhalten dann uneingeschränkten Zugriff auf die Daten der Deponien, für die Sie zuständig sind. Für andere Deponien, die in Ihrem Dienstbezirk liegen, erhalten Sie Zugriff auf einen leicht eingeschränkten Datenbestand. Andere Nutzer des Informationssystems können ohne Anmeldung auf die Datenbestände von ADDISweb zugreifen. Sie erhalten dann den reduzierten Zugriff auf die Daten, die nicht durch den Datenschutz oder durch den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß Umweltinformationsgesetz von einer Übermittlung an Dritte ausgeschlossen sind. Zum Fachinformationssystem AIDA - Informationsplattform Abfall in NRW Im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen werden u. a. abfallwirtschaftliche Daten erhoben und aus verschiedenen Quellen zusammengeführt. Diese Daten werden in Form von Veröffentlichungen (z. Siedlungsabfallbilanzen) und über Fachinformationssysteme zugänglich gemacht. Die Abfallinformations- und Datendrehscheibe (AIDA) dient zur Weitergabe von abfallwirtschaftlichen Informationen und Daten, insbesondere zu Abfallentsorgungsanlagen, an Behörden, Unternehmen, Verbände, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Zum Fachinformationssystem Alleen in Nordrhein-Westfalen Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Alleen in NRW. Der Schutz von Alleen rückte mit dem Beitritt der neuen Bundesländer und dem dort z. B. in Brandenburg eingeführten gesetzlichen Schutz, auch im westlichen Deutschland verstärkt in das öffentliche Interesse. Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde auch in Nordrhein-Westfalen der gesetzliche Schutz von Alleen eingeführt (Landschaftsgesetz NRW, § 47a, Schutz der Alleen). Demnach führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Seit dem 19.11.2016 wurde das Landschaftsgesetz abgelößt durch das Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW). In diesem hat der Schutz der Alleen mit dem §41 einen eigenen Paragrafen bekommen. Der Schutz einer Allee ergibt sich allein aus § 41 des Landesnaturschutzgesetzes. Dies bedeutet, dass auch Alleen geschützt sind, die bislang nicht im Alleenkataster NRW geführt werden. Das Kataster steht den Bürgerinnen und Bürgern zur freien Einsicht und zur Eingabe von weiteren Informationen oder Hinweisen zur Verfügung. Zum Fachinformationssystem Artenreiche Wegraine in Nordrhein-Westfalen Wie viele Kilometer es von ihnen gibt? Wer weiß das schon. Feld- und Wegraine sind ein so offensichtlicher Bestandteil der Kulturlandschaft, dass man ihnen nicht immer die Beachtung schenkt, die sie verdienen. Aber das ändert sich. Wegränder rücken immer mehr in den Fokus von Naturfreunden, Imkern, Kommunalpolitikern, Landwirten, Jägern und anderen Gruppen. Das Interesse an Wegrainen hat weniger damit zu tun, dass sie mehr, besser oder schöner geworden sind. Ganz im Gegenteil. Beim Umgang mit ihnen liegt einiges im Argen. Nach Untersuchungen des Fachbereiches Monitoring, Effizienkontrolle in Naturschutz und Landschaftspflege des LANUV haben Feld- und Wegränder in der Agrarlandschaft in Nordrhein-Westfalen von 2006 bis 2021 um ca. 20 % zurückgegangen ist (Rühl, J. et al 2023) . In einer Landschaft, die einem immer höheren wirtschaftlichen Druck ausgesetzt ist, bieten Wegraine - ökonomisch betrachtet - keinen Nutzen. Aber gerade deshalb sind sie Inseln der Vielfalt: Heimat von Bienen, Schmetterlingen, Rebhühnern und anderen Vertretern einer reichhaltigen Pflanzen- und Tierwelt. Womit wir beim Thema sind: biologische Vielfalt oder Biodiversität. Sie ist weltweit auf dem Rückzug. Eine Renaissance blühender Wegraine allein kann dies nicht verhindern. Aber sie sind ein Beitrag dazu, Pflanzen und Tieren der Heimat ein Refugium zu bieten und damit dem Menschen Naturerlebnisse quasi vor der Haustür zu schenken. Zum Fachinformationssystem Badegewässerkarte Nordrhein-Westfalen So vielfältig wie unser Land ist, so vielfältig sind die heimischen Badegewässer. Baden und Erholen in der Natur – dieses allseits beliebte Freizeitvergnügen bieten Ihnen die nordrhein-westfälischen Seen (nach EU-Badegewässer-Richtlinie ), die nun auf der aktuellen Badegewässerkarte Nordrhein-Westfalen dargeboten werden. Die Gesundheitsämter, die regelmäßig prüfen, achten auch während der aktuellen Badesaison auf die Wasserqualität, so dass hier ein unbeschwertes Badevergnügen garantiert ist. Über die Auflistung der Badegewässer bzw. die interaktive Karte finden Sie eine Reihe von Informationen zu jedem einzelnen EG-Badegewässer: aktuelle Messwerte sowie die Messwerte der vergangenen Jahre, Bewertung der Messwerte der letzten Jahre, Fotos, Karte, Profile usw. Die aktuellen Werte der Wasserqualität für das laufende Jahr erfahren Sie auch von den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten. Zum Fachinformationssystem Biodiversitätsmonitoring Nordrhein-Westfalen Fachinformationen aus dem Biodiversitätsmonitoring NRW Das Biodiversitätsmonitoring des Landes Nordrhein-Westfalen beobachtet den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt Nordrhein-Westfalens im Sinne der §§ 3 und 5 des Landesnaturschutzgesetzes. Es dokumentiert Veränderungen durch die Bereitstellung von Indikatoren und von Trendentwicklungen ausgewählter Arten und Lebensräume. Zum Fachinformationssystem Biotopverbund in Nordrhein-Westfalen Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzensowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Als ein Fachkonzept des Naturschutzes sichert der Biotopverbund Kernflächen (Flächen mit herausragender Bedeutung für das Biotopverbundsystem) und Verbindungsflächen (Flächen mit besonderer Bedeutung für das Biotopverbundsystem). Die Kernflächen enthalten die aktuell geschützten Flächen und die naturschutzwürdigen Flächen des Biotopkatasters als wesentliche Bestandteile. Die Verbindungsflächen sollen die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen ermöglichen. Der Biotopverbund trägt zur besseren Verknüpfung der Natura-2000-Gebiete bei und ist damit auch ein Kernstück für den Erhalt und die Entwicklung der Biodiversität im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Die Sachdokumente zum Biotopverbund beinhalten fachspezifische Hinweise und Empfehlungen für den Schutz und die Entwicklung von geeigneten Lebensräumen, Lebensstätten und deren abiotische Standortverhältnisse, die Voraussetzung für ein intaktes Biotopverbundsystem sind. Der Biotopverbund ist Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Zum Fachinformationssystem Brutvogelatlas für Nordrhein-Westfalen „Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens“ gibt erstmals für ganz Nordrhein-Westfalen eine umfassende Übersicht der aktuell brütenden Vogelarten – 194 verschiedene Arten wurden zwischen 2005 und 2009 nachgewiesen. Ihre Verbreitung und Häufigkeit wird ausführlich in Text und Karte vorgestellt. Darüber hinaus werden zum ersten Mal für NRW die Veränderungen der Brutbestände und der besiedelten Areale sichtbar gemacht. An den Erfassungen für diesen Brutvogelatlas beteiligten sich weit über 700 Vogelkundlerinnen und Vogelkundler, die gemeinsam mehr als 45.000 Stunden ihrer Freizeit ehrenamtlich für den Erfolg dieses Projektes eingesetzt haben. Das Buch wendet sich an interessierte Vogelbeobachter, Naturschützer, Landschaftsplaner und Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung. Es soll dazu dienen, die Lebensgrundlagen und den Schutz der Vogelwelt zu verbessern. Zum Fachinformationssystem ELWAS-WEB Das Land Nordrhein-Westfalen stellt mit dem Fachinformationssystem ELWAS-WEB eine webbasierte Karten- und Datenanwendung zur Anzeige, Auswertung und Export wasserwirtschaftlicher Daten in NRW zur Verfügung. Das System greift auf die Daten des elektronischen wasserwirtschaftlichen Verbundsystems für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW (ELWAS) zu. ELWAS-WEB ermöglicht einen fachübergreifenden Überblick über die Themenbereiche Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer, Trinkwasser und EG-Wasserrahmenrichtlinie. Es beinhaltet zusätzlich Grundlagen- und Fachdaten aus anderen Bereichen wie z. B. verschiedene topographische Karten und Naturschutzgebiete. ELWAS-WEB wird vorrangig durch die Landes- und Kommunalbehörden, aber auch von den großen Wasserverbänden in NRW sowie zur Information der Öffentlichkeit genutzt. Zum Fachinformationssystem Emissionskataster Luft - Quellendaten für NRW Im Emissionskataster Luft NRW werden die bedeutsamen Emittentengruppen in NRW mit den wichtigsten Emissionen geführt. Zum Fachinformationssystem Energieatlas Nordrhein-Westfalen Der Energieatlas Nordrhein-Westfalen (NRW) stellt Ihnen umfangreiche Informationen zur Energiewende in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. In den Themenkarten sind landesweit verfügbare Planungsdaten veröffentlicht. Die Energiedaten und der Planungsrechner zeigen die zeitliche Entwicklung relevanter Parameter. Im Service- und Werkzeugbereich finden Sie außerdem weitere hilfreiche Tools sowie Hinweise zu Downloadmöglichkeiten, Hintergrundinformationen und Nutzungsbedingungen. Zum Fachinformationssystem Energiedaten Nordrhein-Westfalen Hier finden Sie eine umfangreiche Datensammlung zum Stand der Energiewende in NRW. Wählen Sie aus der linken Menüleiste ein Thema aus, um die dazugehörigen Diagramme und Tabellen aufzurufen. Durch Klick oder mouse-over auf einzelne Elemente in den Diagrammen und Tabellen erhalten Sie weitere Informationen oder können die Einstellungen verändern. Zum Fachinformationssystem Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Nordrhein-Westfalen Das LANUV hat in NRW flächendeckend für alle Planungsregionen der Bezirksregierungen und des Regionalverbandes Ruhr Fachbeiträge des Naturschutzes und der Landschaftspflege erarbeitet. Sie stehen jeder Person in diesem Fachinformationssystem sowie auf der Homepage des LANUV in digitaler Form als Download zur Verfügung. Zum Fachinformationssystem Fachinformationen zur Luftqualität In Nordrhein-Westfalen hat das LANUV den gesetzlichen Auftrag, die Luftqualität zu überwachen. Es betreibt hierzu ein landesweites Messnetz. Fachinformationen zur Luftqualität ist ein Portal des LANUV NRW zur Veröffentlichung der erhobenen Daten. Zum Fachinformationssystem Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (StoBo) Im Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo) werden Daten über die stoffliche Belastung der Böden in NRW zusammengeführt. Es umfasst Probendaten zu mehr als 65.000 Standorten mit punktbezogenen Informationen über Stoffgehalte in Böden und wird fortlaufend erweitert. Vorrangig werden Daten zu toxikologisch relevanten Schwermetallen und schwer abbaubaren organischen Verbindungen erfasst. Zum Fachinformationssystem FFH- und Vogelschutzgebiete Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen Gebietsdokumente und Karten Zum Fachinformationssystem FFH-Arten und Europäische Vogelarten in Nordrhein-Westfalen Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu FFH-Arten und Vogelarten in Nordrhein-Westfalen mit Kurzbeschreibungen, Schutzzielen und aktuellen Verbreitungskarten. Die hier verfügbaren Rasterkarten geben die Präsenz einer Art in einem Messtischblattraster (MTB/TK25) im entsprechenden Zeitraum an. Anhand der Karten lässt sich abschätzen, ob in einem Rasterfeld grundsätzlich mit einer Art zu rechnen ist. Ebenso können Aussagen über das Verbreitungsbild der Arten sowie über regionale Verbreitungsschwerpunkte getroffen werden. Fehlende Rasterpunkte lassen sich v.a. bei häufigen Arten nicht automatisch als Verbreitungslücken deuten, da es sich um Nachweislücken handeln kann. Die Karten geben keine Auskunft über die Anzahl, Größe und Bedeutung der im Rasterfeld ansässigen Populationen (z.B. Einzelfunde, viele Kleinvorkommen, wenige Großvorkommen) bzw. über den Status der Vorkommen. Bei Fledermäusen wurde z.B. nicht nach Winterquartieren, Wochenstuben, Jagdgebieten etc. unterschieden. Bei der Erstellung der Rasterkarten wurden die folgenden Datenquellen ausgewertet: Fundortkataster Nordrhein-Westfalen (FOK) Literaturquellen, Gutachten etc. Abfrage bei den landesweit tätigen Experten sowie bei den faunistischen und floristischen Arbeitskreisen in NRW Verbreitungskarten, die von Arbeitskreisen erstellt wurden (z.B. AKe Fledermäuse, AK Amphibien und Reptilien NRW, Nabu-AK Tagfaltermonitoring, AG Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen, AK Libellen NRW, AK Heuschrecken NRW, AG Westfälischer Entomologen, AK Spinnen NRW, AK Mollusken NRW, Pilotprojekt Edelkrebs, Entomologischer Verein Krefeld) Zum Fachinformationssystem FFH-Bericht 2007 des Landes Nordrhein-Westfalen Bericht über den Zustand von Arten und Lebensräumen nach der EU-Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie) Derzeit läuft in der EU eine Bestandserhebung über den Zustand der Biologischen Vielfalt. Erfasst werden alle Arten und Lebensräume, die in der Naturschutzrichtlinie der EU (FFH-Richtlinie) aufgeführt sind. Die Mitgliedsstaaten erstellen dazu Berichte, in denen der Erhaltungszustand der jeweiligen Arten und Lebensräume bewertet wird. Auf europäischer Ebene werden diese Daten dann zu einem Gesamtbild vom Zustand der Natur in der EU zusammengefügt. Der deutsche Bericht wurde in den letzten Monaten gemeinsam aus den Bewertungen der einzelnen Bundesländer erarbeitet. Er wurde Anfang Dezember 2007 an die EU-Kommission übermittelt. Die Ergebnisse zur Situation in Deutschland liegen damit jetzt vor. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriuims für Umwelt unter www.bmu.de Zum Fachinformationssystem FFH-Bericht 2013 des Landes Nordrhein-Westfalen Bericht über den Zustand von Arten und Lebensräumen nach der EU-Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie) Turnusgemäß wurde in der EU eine zweite Bestandserhebung über den Zustand der Biologischen Vielfalt durchgeführt. Erfasst wurden alle Arten und Lebensräume, die in der Naturschutzrichtlinie der EU (FFH-Richtlinie) aufgeführt sind. Die Mitgliedsstaaten erstellten dazu nach Art. 17 der FFH-Richtlinie Berichte, in denen der Erhaltungszustand der jeweiligen Arten und Lebensräume bewertet wird. Beobachtungsgegenstand sind darin nicht die FFH-Gebiete im Einzelnen, sondern der Zustand der Lebensraumtypen und Arten in den europäischen Naturräumen (Biogeographische Regionen). Auf europäischer Ebene werden diese Daten dann zu einem Gesamtbild vom Zustand der Natur in der EU zusammengefügt. Nach 2008 wird dann im Jahr 2014 der zweite derartige Bericht vorliegen. Zum Fachinformationssystem FFH-Bericht 2019 des Landes Nordrhein-Westfalen Bericht über den Zustand von Arten und Lebensräumen nach der EU-Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie) Turnusgemäß wurde in der EU eine dritte Bestandserhebung über den Zustand der Biologischen Vielfalt durchgeführt. Erfasst wurden alle Arten und Lebensräume, die in der Naturschutzrichtlinie der EU (FFH-Richtlinie) aufgeführt sind. Die Mitgliedsstaaten erstellen dazu nach Art. 17 der FFH-Richtlinie Berichte , in denen der Erhaltungszustand der jeweiligen Arten und Lebensräume bewertet wird. Beobachtungsgegenstand sind darin nicht die FFH-Gebiete im Einzelnen, sondern der Zustand der Lebensraumtypen und Arten in den europäischen Naturräumen (Biogeographische Regionen). Auf europäischer Ebene werden diese Daten dann zu einem Gesamtbild vom Zustand der Natur in der EU zusammengefügt. Nach 2008 und 2014 wird dann im Jahr 2020 der dritte derartige EU-Bericht vorliegen. Zum Fachinformationssystem 1 2 3 4
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 065/07 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 065/07 Magdeburg, den 6. Juli 2007 Erstes Verfahren zur naturnahen Deponie-Stilllegung entwickelt Forscher setzen auf Selbstreinigungskräfte in Halle-Lochau Umweltministerin Petra Wernicke hat heute in Halle die Ergebnisse eines 5-jährigen Forschungsprojekts zur Stilllegung der Deponie Halle - Lochau vorgestellt. Erstmals wurde ein Verfahren zur endgültigen Stilllegung von Deponien in Tagebaurestlöchern entwickelt, deren Basis unterhalb des natürlichen Grundwasserspiegels liegen. Umweltministerin Petra Wernicke: ¿Mit dem neuen Verfahren werden alle Umweltanforderungen erfüllt und die Stilllegungskosten bleiben bezahlbar. Wir hinterlassen folgenden Generationen weder eine Schulden-, noch eine Altlast.¿ Das 80 ha große Deponiegelände ist das größte in Sachsen-Anhalt und eines der größten Deutschlands. Mit dem neu entwickelten Verfahren wird in Halle technologisches Neuland betreten: Statt 18 Millionen m³ Abfall komplett zu ummanteln und für die Nachwelt zu konservieren, werden die natürlichen Selbstreinigungskräfte aktiviert. Nach einer technischen Schadstoffentfernung wird die Wasserhaltung eingestellt, so dass die Deponie mit Wasser durchströmt wird. Natürliche Abbauprozesse werden aktiviert und gezielt für die Schadstoffreduzierung genutzt. Innerhalb von 15 Jahren sollen die Stilllegungsmaßnahmen realisiert und die Flutung abgeschlossen sein. Die nunmehr emissionsarme Deponie kann kontrolliert schrittweise in die Natur entlassen werden. In etwa 30 Jahren wird nur noch eine Waldlandschaft mit See an die einstige Deponie erinnern. Bis dahin wird mit Kosten von ca. 140 Mio. ¿ gerechnet. Im Gegensatz zur althergebrachten Methode der Einkapselung handelt es sich hier um ein offenes System. Die Deponie Halle- Lochau wurde 1973 in einem Restloch des Braunkohletagebaues eingerichtet. Das Grundwasser wird bis heute künstlich abgesenkt. Das trägt dazu bei, dass keine Schadstoffe in das Grundwasser gelangen. Eine Stilllegung auf konventionellem Wege mit dem Ziel der Nullemission wäre neben enormen Kosten für die Stilllegungsmaßnahmen nur mit einem zusätzlichen, nie endenden Aufwand von jährlich ca. 3-4 Millionen Euro möglich, ohne das weitere Ziel der Nachhaltigkeit jemals zu erreichen. Als nachhaltige Alternative käme des weiteren eine vollständige Beseitigung mittels Auskofferung und anschließender thermischer Behandlung mit einem unbezahlbaren Kostenaufwand von ca 2 Milliarden ¿ in Betracht. Das innovative Verfahren zur naturnahen Stilllegung von Deponien in Tagebaurestlöchern unterhalb des Grundwasserspiegels welches das Ingenieurteam der Abfallwirtschaft GmbH Halle ¿ Lochau, begleitet von einem hochkompetenten wissenschaftlichen Projektbeirat, entwickelt hat, stößt bereits heute international auf hohes Interesse. Nicht nur in Ostdeutschland sondern vor allem in Osteuropa befinden sich viele Deponien in Tagebaurestlöchern, und müssen umweltgerecht geschlossen und langzeitsicher gemacht werden. Das Umweltministerium befürwortet deshalb die Errichtung eines Kompetenzzentrums unter Federführung der Abfallwirtschaft GmbH am Standort, um die Ergebnisse des Forschungsvorhabens für weitere Projekte zu nutzen, die Erkenntnisse zu vertiefen und sie national wie international zu verwerten. Die Gesamtkosten des Forschungsprojekts von ca. 1 Millionen Euro wurden vom Bundforschungsministerium, vom Deponiebetreiber AWH und vom Landesumweltministerium erbracht. Seitens des Bundes wurde das Vorhaben mit 50% der genannten Kosten bezuschusst. Weitere Ministerien, Behörden, Universitäten und Forschungszentren haben im Projektbeirat und im wissenschaftlichen Beirat mitgewirkt oder sind als Projektträger aufgetreten. Hintergrund: Seit Juni 05 dürfen auf Grund der neuen abfallrechtlichen Vorschriften grundsätzlich keine Deponien mit fehlender Basisabdichtung mehr betrieben werden. In ST wurden von 24 Deponien 18 Mitte 2005 geschlossen, weitere 6 haben noch eine vorübergehende Betriebserlaubnis. Das neu entwickelte Verfahren vollzieht sich im wesentlichen in drei Schritten: Zunächst werden die Stoffausträge aus der Deponie (Sickerwasser und Gas) durch technische Maßnahmen gezielt reduziert (Dauer ca. 11 Jahre), danach werden die Pumpen abgestellt, so dass es zum Grundwasseranstieg kommen wird. Es entsteht ein See und der Deponiekörper wird aufgesättigt (Dauer: ca 5 Jahre). Außerdem wird es eine Vorflutanbindung an die Weiße Elster geben. Im letzten Schritt wird es eine permanente Überwachung der Gewässergüte geben; ggf. werden ergänzende technische Maßnahmen durchzuführen sein, um die Gewässergütestandards einzuhalten (Dauer: ca. 10 Jahre). Danach kann die Nachnutzung des Geländes beginnen. Das konventionelle Vorgehen läuft normalerweise wie folgt ab: Nach der Beendigung der Abfallablagerungsphase beginnt die dauerhafte Stillegung der Anlage. Dazu wird die nach unten bereits abgedichtete Deponie zuerst mit einem Oberflächenabdichtungssystem und einer Rekultivierungsschicht versehen. Dann werden Einrichtungen zur kontrollierten Entgasung und Überwachung des Grundwassers sowie weitere Messeinrichtungen zur Überwachung der Abdichtungssysteme installiert. Anschließend wird die Deponie in die Nachsorgephase entlassen, während dessen die Anlage über Jahrzehnte hinweg überwacht wird. Sind keine schädlichen Auswirkungen mehr von der Deponie zu erwarten, dann wird sie schließlich aus der Nachsorge entlassen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Origin | Count |
---|---|
Bund | 20 |
Land | 14 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 15 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 6 |
unbekannt | 9 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 11 |
offen | 18 |
unbekannt | 3 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 32 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 2 |
Datei | 1 |
Dokument | 7 |
Keine | 16 |
Unbekannt | 2 |
Webseite | 13 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 32 |
Lebewesen & Lebensräume | 32 |
Luft | 32 |
Mensch & Umwelt | 32 |
Wasser | 32 |
Weitere | 30 |