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Deponien in Brandenburg INSPIRE Download-Service (WFS-LFU-DEPO)

Der INSPIRE Download Service beinhaltet die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg. Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponien mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Als Sachdaten sind die Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase) und Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr.

Deponien in Brandenburg INSPIRE View-Service (WMS-LFU-DEPO)

Der INSPIRE View Service beinhaltet die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg. Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponie mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Die Visualisierung der Standorte richtet sich nach deren Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase). Als Sachdaten sind Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr.

Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung Deponie Hoher Weg. Ludwigshafen

Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Schreiben vom 27.01.2020 einen geänderten Antrag auf Planfeststellung für die Erweiterung der Deponie Hoher Weg in Ludwigshafen gestellt. Die Änderung führt zum Erhalt des angrenzenden Wäldchens. Die beantragte Erweiterung soll weiterhin in der Gemarkung Ludwigshafen, Stadtteil Rheingönheim, erfolgen, sich nördlich an die bestehende Deponie Hoher Weg anschließen und deren infrastrukturelle Einrichtungen nutzen. Mit der Erweiterung der Deponie soll die Entsorgungsautarkie der Stadt Ludwigshafen gesichert werden. Es ist die Ablagerung von ca. 2,08 Mio. m³ ausschließlich mineralischen Abfällen vorgesehen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung in der Fassung vom 04. März 2016 erfüllen.

Untersuchung der Eignung aus Inertmaterial aufgebauter Deponieoberflächenabdichtungssysteme am Beispiel einer Hausmülldeponie in Sachsen

Die zum 1. August 2002 inkraftgetretene Deponieverordnung des Bundes (DepV) fordert ab 31.05.2002, in Ausnahmefällen ab 31.05.2009, die Beendigung der bisher üblichen Siedlungsabfalldeponierung. Auf den zahlreichen, daraufhin zu schließenden Siedlungsabfalldeponien sind dann entsprechende Oberflächenabdichtungssysteme aufzubringen. Für Hausmülldeponien sieht die Deponieverordnung ein Regel-Oberflächenabdichtungssystem vor (vgl. Anhang 1 Nr. 2 DK II DepV), dass unter Experten als vielfach nicht zielführend angesehen wird. Kritisiert wird unter anderem die Haltbarkeit der Kunststoffdichtungsbahn, die für den Bewuchs nicht ausreichende Mächtigkeit der Rekultivierungsschicht und die Austrocknungs- und Rissbildungsgefahr in der unter der Kunststoffdichtungsbahn gelegenen mineralischen Ton-Dichtungsschicht. Eine Entlassung aus der Nachsorgeverantwortung für die Oberflächenabdichtung einer Deponie wird nur dann realistisch sein, wenn diesen Problemaspekten ausreichend Rechnung getragen worden ist. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, deponiespezifisch besser geeignete Oberflächenabdichtungssysteme zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund sollen Dichtungssysteme untersucht werden, die vollständig aus vor Ort verfügbarem Boden- oder anderem Inertmaterial aufgebaut sind. Derartige Systeme bieten folgende Vorteile: 1) anders als Kunststoffdichtungsbahnen ist Boden- und Inertmaterial und somit die gesamte Konstruktion des Dichtungssystems praktisch unbegrenzt haltbar; 2) der gesamte Dichtungsquerschnitt steht dem Bewuchs für eine tiefe Wurzelverankerung sowie hohe Wasserspeicherung und -nachlieferung zur Verfügung; 3) die Schichten des Dichtungssystems und der Bewuchs können an die jeweiligen meteorologischen Verhältnisse so angepasst werden, dass das Dichtungssystem genügend feucht bleibt, damit es dauerhaft plastisch und somit setzungstolerant ist; 4) eindringendes Niederschlagswasser kann durch Speicherung und bewuchsabhängige Evapotranspiration dauerhaft zurückgehalten werden, so dass es nicht in den Deponiekörper eindringen kann; 5) eventuell noch an die Deponieoberfläche drängende Deponiegase können flächig verteilt eine ausreichende belebt-durchwurzelte Bodenschicht passieren, so dass das im Deponiegas enthaltene Methan oxidiert werden kann.

Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2 KrWG für die Errichtung und den Betrieb der Erweiterung Nordwest der Deponie Plöger Steinbruch in Velbert

Die Stadt Velbert hat mit Schreiben vom 01.03.2022 für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb der Erweiterung Nordwest der Deponie Plöger Steinbruch in Velbert“ die Durchführung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 35 Abs. 2 KrWG i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für dieses Verfahren zuständig. Die Deponie Plöger Steinbruch liegt an der Haberstraße 13a in Velbert und wurde am 29.07.1982 als Hausmülldeponie planfestgestellt. Dieser Altteil der Deponie ist zwischenzeitlich mit einer Oberflächenabdichtung versehen und stillgelegt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 29.03.2010 ist der sich westlich an den Altteil anlehnende Deponieabschnitt Westerweiterung genehmigt worden und wird seit Ende 2011 als Deponieabschnitt der Deponieklasse I nach Deponieverordnung verfüllt. Das aktuell vorhandene Restvolumen des Deponieabschnitts wird voraussichtlich 2026 erschöpft sein. Die Stadt Velbert beabsichtigt daher die vorhandene Deponie in Richtung Nordwest zu erweitern. Wie die bestehende Deponie soll auch die Erweiterung zur Deponierung von DK I-Abfällen genutzt werden. Das Ablagerungsvolumen der auf einer Grundfläche von rd. 9,95 ha geplanten Deponieerweiterung beträgt ca. 2,3 Mio. m³ (ca. 4 Mio. Mg) verteilt auf 6 Verfüllabschnitte bei einer Laufzeit von ca. 27 Jahren. Jährlich sollen maximal 150.000 Mg Abfälle abgelagert werden. Aufgrund dieser Eckdaten ist das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 12.2.1 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig.

Heizwert und Sauerstoffbedarf von Flüchtigen inklusive Teer

Der thermischen Nutzung fester biogener Brennstoffe kommt heutzutage eine wesentliche Bedeutung für die Bereitstellung von Energie zu. Weiters werden Abfallstoffe (zB Kunststoffe) zunehmend thermisch entsorgt bzw. genutzt, nicht zuletzt wegen der neuen Deponieverordnung in Österreich. Daher ist es von entscheidender Bedeutung diese Anlagen möglichst effizient und umweltfreundlich zu betreiben. Einerseits wird dadurch ein möglichst hoher Energiegewinn erzielt, andererseits eine möglichst geringe Umweltbelastung durch die entstehenden Abgase angestrebt. Die Kenntnis über den Ort der Energiefreisetzung und den Sauerstoffbedarf abhängig vom Pyrolysefortschritt bzw. vom Ort sind daher von großer Bedeutung. Die Pyrolyse spielt bei jeder thermischen Umwandlung fester Brennstoffe eine entscheidende Rolle, insbesondere bei Biomasse, da Biomasse einen hohen Anteil an Flüchtigen (zum Beispiel Fichte mit ca.85 Prozent Flüchtige, davon ca. 70 Prozent Teere) aufweist, welche bei der Pyrolyse freigesetzt werden und daher den Verbrennungsablauf besonders beeinflussen. Da der Heizwert von Flüchtigen (inklusive Teer) und der Sauerstoffbedarf derselbigen von Bedeutung für die Prozessführung von Vergasungs- und Verbrennungsanlagen sind, sollen diese Parameter eingehender untersucht werden. In Vorprojekten wurde bereits auf den Einfluss von zum Beispiel Partikelgröße und Feuchtegrad von Biomasse auf die Flüchtigenausbeute bei der Pyrolyse eingegangen. In der Praxis bereiten vor allem die Teere immer wieder Probleme und sollen daher in dieser Arbeit eingehender untersucht werden. Die Untersuchung ihrer Zusammensetzung ist auf Grund der komplexen chemischen Struktur sehr aufwendig und teuer. Die in diesem Projekt vorgestellte, neu konzipierte Versuchsanlage, welche eine Kombination einer thermogravimetrischen Apparatur und eines differentiellen Durchfluss-Kalorimeters darstellt, ermöglicht es den Heizwert und den Sauerstoffbedarf der Teere und der Flüchtigen zu untersuchen, ohne deren Zusammensetzung analysieren zu müssen. Dadurch wird eine einfache, rasche und kostengünstige Möglichkeit geschaffen, den Heizwert der Flüchtigen und des Teers abhängig von der Zeit bzw. des Umwandlungsfortschritts experimentell zu ermitteln und somit auch Rückschlüsse auf die Crackreaktionen ermöglicht. usw.

Schwenk Zement GmbH & Co. KG_(Mono)Deponie DK I_Antrag auf Planfeststellung

Die Schwenk Zement GmbH & Co. KG (Vorhabenträgerin) plant die Errichtung und den Betrieb einer (Mono)Deponie für bei der Zementherstellung anfallenden Vorwärmerkalk zzgl. Nebenanlagen. Die geplante Deponie ist gemäß der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV) der Deponieklasse I zuzuordnen. Zur Entscheidung über dieses Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 2 KrWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) und §§ 72 bis 75 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ein Planfeststellungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. In dem beantragten Planfeststellungsbeschluss werden andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen rechtsgestaltend mit geregelt. Das Plangebiet betrifft Flächen eines ehemaligen Zementwerkstandortes bzw. Kalksteintagebaus auf Flur 14 und 15 der Gemarkung Nienburg. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Der geplante Deponiestandort liegt unmittelbar westlich zur Bahnlinie Bernburg-Calbe und wird über die Zufahrtsstraße „Am alten Wasserwerk“ erschlossen. Die Entfernung von der geplanten Deponie zur nächstgelegenen Wohnbebauung „Am Steinbruch“ beträgt mindestens 80 m und zur „Lange Straße“ (jenseits der Bahnlinie) im Minimum 170 m. Die Deponie der Deponieklasse I soll eine Fläche von ca. 6,5 ha zzgl. Bedarfsflächen für notwendige Infrastruktur und Nebenanlagen einnehmen und in zwei Verfüllabschnitte gegliedert sein. Das Volumen des Deponiekörpers wird insgesamt mit 600.000 m³ beantragt. Über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren sollen ca. 600.000 Tonnen sog. Vorwärmerkalk (Abfall aus der Zementherstellung) eingelagert werden. Die Höhe der Deponie wird nach Abschluss der Verfüllung und Realisierung der Oberflächenabdichtung sowie Rekultivierungsschicht ca. 12 m über Geländeoberkante betragen. Der Landkreis Salzlandkreis ist als Untere Abfallbehörde für die Durchführung des gemäß § 35 Abs. 2 KrWG erforderlichen Planfeststellungsverfahrens sowohl als Anhörungsbehörde als auch als Planfeststellungsbehörde im Sinne von § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.

Deponie Bestwig

Errichtung einer Oberflächenabdichtung gemäß den Vorgaben der Deponieverordnung (DepV) für Deponieklasse I, hier bestehend aus: Trag- und Ausgleichsschicht, Brechsand, Geosynthetische Tondichtungsbahn (GTD), Drainagematte, Schutzschicht für das Drainelement, Kulturfähiger Boden, Oberboden • Bau eines zusätzlichen Retentionsbeckens (optional), Bermenwege, Wegseitengräben, Kaskaden, Herstellung einer Verbindung zum vorhandenen Absetzbecken • Wiederinbetriebnahme von Zwischen- und Produktlager und Einsatz einer mobilen Brech- und Klassieranlage zur Aufbereitung für die Trag- und Ausgleichsschicht und die Brechsandschicht • Festlegung eines Mess- und Kontrollprogramms in der Nachsorgephase • Rekultivierung der oberflächenabgedichteten Deponie

Feststellung gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) bei Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung, Hausmülldeponie Reinstetten

Der Landkreis Biberach, Abfallwirtschaftsbetrieb, Rollinstraße 9, 88400 Biberach hat am 21.02.2021, zuletzt ergänzt am 21.11.2024 die Stilllegungsänderung für die Oberflächenab-dichtung für die Hausmülldeponie Reinstetten in der Gemeinde Ochsenhausen-Reinstetten, Gem. Gutenzell-Hürbel, Fl.-Nr. 313/1 beantragt. Der Stilllegungsänderungsantrag sieht vor, die bislang noch nicht abgedichteten Deponiebe-reiche AFA I – III mit einem Oberflächenabdichtungssystem, bestehend aus den minerali-schen Abdichtungskomponenten, Kunststoffdichtungsbahn, Entwässerungs- und Rekultivie-rungsschicht mit ausreichendem Oberflächengefälle, nach dem Stand der Technik zu ver-sehen. Nachdem die Setzungen abgeklungen sind, soll nun die Oberfläche der Auffüllab-schnitte (AFA) I – III gemäß den Anforderungen der aktuellen Deponieverordnung (DepV) abgedichtet werden. Eine Abdichtung der Deponie an der Oberfläche sichert die Verringerung von Einträgen in das Grundwasser und ggf. Oberflächengewässer. Im Rahmen der Modifizierung der Oberflächenabdichtung muss in Teilbereichen der Rand-dämme Vegetation entfernt werden um die bereits vorhandene mineralische Abdichtung vor Durchwurzelung und eindringendem Niederschlagswasser zu schützen.

Planfeststellungsverfahren Deponie Steinegaden (DK I)

Die ZAK Energie GmbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung der Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort der bestehenden Deponie Steinegaden, Flur-Nummern 797/9, 1300, und 1301 Gemarkung Röthenbach, Gemeinde Röthenbach, Landkreis Lindau. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Das unverschmutzte Oberflächenwasser soll über einen umlaufenden Randgraben gesammelt und in das bestehende Versickerungsbecken oder einen Versickerungsschacht abgeleitet werden. Hierfür stellt die ZAK Energie GmbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG. Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Das Areal der geplanten Erweiterung der Boden- und Bauschuttdeponie Steinegaden erstreckt sich auf rund 1,95 ha. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 0,3 Mio. m³. Das erwartete Abfallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 30.000 m³/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 10 Jahren. Die Deponie soll in insgesamt drei Betriebsphasen nacheinander mit einem Nutzvolumen zwischen 60.000 m³ bis 140.000 m³ errichtet und verfüllt werden. Der Antrag beinhaltet den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) sowie insbesondere folgende Fachgutachten: • Lärmgutachten • Staubgutachten • Bestanderhebung Fauna und Flora; Landschaftspflegerischer Begleitplan • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • Fachanlagenteil Sickerwasserbehandlungsanlage • Fachanlagenteil Mengenprognose • Fachanlagenteil Sicherheitsleistungen • Hydrogeologisch-geotechnisches Standortgutachten • Fachanlagenteile zur Standsicherheit • Fachanlagenteil Alternativuntersuchungen

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