Die Abfallbeseitigung erfolgte fast ausschließlich durch Deponierung und über ablagerungsorientierte Stoffströme aus der MBA. In der sogenannten Deponieverordnung (Verordnung über Deponien und Langzeitlager) werden Deponien in fünf verschiedene Deponieklassen eingeteilt. Oberirdische Deponien sind in die Klassen 0 bis III eingeteilt. Von DK 0 bis DK III werden die Anforderungen an die Deponiesicherungssysteme strenger. Hierdurch wird die Ablagerung von mineralischen Abfällen auch mit höheren Schadstoffgehalten möglich. Unter Deponieklasse IV (in Rheinland-Pfalz nicht vorhanden) fallen Untertagedeponien, die für die Entsorgung von mineralischen (anorganischen) Abfällen mit höherer Wasserlöslichkeit geeignet sind. In Rheinland-Pfalz finden sich Deponien der Klassen I und II für nicht gefährliche Abfälle.
Die zum 1. August 2002 inkraftgetretene Deponieverordnung des Bundes (DepV) fordert ab 31.05.2002, in Ausnahmefällen ab 31.05.2009, die Beendigung der bisher üblichen Siedlungsabfalldeponierung. Auf den zahlreichen, daraufhin zu schließenden Siedlungsabfalldeponien sind dann entsprechende Oberflächenabdichtungssysteme aufzubringen. Für Hausmülldeponien sieht die Deponieverordnung ein Regel-Oberflächenabdichtungssystem vor (vgl. Anhang 1 Nr. 2 DK II DepV), dass unter Experten als vielfach nicht zielführend angesehen wird. Kritisiert wird unter anderem die Haltbarkeit der Kunststoffdichtungsbahn, die für den Bewuchs nicht ausreichende Mächtigkeit der Rekultivierungsschicht und die Austrocknungs- und Rissbildungsgefahr in der unter der Kunststoffdichtungsbahn gelegenen mineralischen Ton-Dichtungsschicht. Eine Entlassung aus der Nachsorgeverantwortung für die Oberflächenabdichtung einer Deponie wird nur dann realistisch sein, wenn diesen Problemaspekten ausreichend Rechnung getragen worden ist. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, deponiespezifisch besser geeignete Oberflächenabdichtungssysteme zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund sollen Dichtungssysteme untersucht werden, die vollständig aus vor Ort verfügbarem Boden- oder anderem Inertmaterial aufgebaut sind. Derartige Systeme bieten folgende Vorteile: 1) anders als Kunststoffdichtungsbahnen ist Boden- und Inertmaterial und somit die gesamte Konstruktion des Dichtungssystems praktisch unbegrenzt haltbar; 2) der gesamte Dichtungsquerschnitt steht dem Bewuchs für eine tiefe Wurzelverankerung sowie hohe Wasserspeicherung und -nachlieferung zur Verfügung; 3) die Schichten des Dichtungssystems und der Bewuchs können an die jeweiligen meteorologischen Verhältnisse so angepasst werden, dass das Dichtungssystem genügend feucht bleibt, damit es dauerhaft plastisch und somit setzungstolerant ist; 4) eindringendes Niederschlagswasser kann durch Speicherung und bewuchsabhängige Evapotranspiration dauerhaft zurückgehalten werden, so dass es nicht in den Deponiekörper eindringen kann; 5) eventuell noch an die Deponieoberfläche drängende Deponiegase können flächig verteilt eine ausreichende belebt-durchwurzelte Bodenschicht passieren, so dass das im Deponiegas enthaltene Methan oxidiert werden kann.
In Berlin gibt es einige Orte, in denen in der Vergangenheit Abfälle abgelagert wurden. Diese gehören überwiegend zu den sogenannte Altablagerungen . Die Deponie Arkenberge ist die einzige Deponie Berlins, die dem Abfallrecht ( Kreislaufwirtschaftsgesetz ) unterliegt. Sie befindet sich zurzeit in der Stilllegungsphase. Im Land Berlin gibt es keine Deponien, auf denen aktuell Abfälle abgelagert werden. Die Ablagerung von Abfällen, die nach der Deponieverordnung (DepV) den Deponieklassen I und II zugeordnet werden, kann auf Deponien in Brandenburg vorgenommen werden. Für die Ablagerung von Abfällen, die den Zuordnungswerten der Deponieklasse III entsprechen, sind Deponien außerhalb des gemeinsamen Entsorgungsraumes Brandenburg-Berlin aufzusuchen. Die nächstgelegenen Deponien der Klasse III sind die Deponie Ihlenberg in Mecklenburg-Vorpommern und die Deponien Wetro und Cröbern in Sachsen. Abfälle, deren Zuordnungswerte im Bereich der Deponieklasse IV liegen, können in Untertagedeponien oder in Untertageverwertungsanlagen (Bergversatz) in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Baden-Württemberg eingelagert werden. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Deponieverordnung (DepV) LAGA-Mitteilung 28: Technische Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Deponieng Für Deponien im Land Berlin ist nach Nr. 10 Abs. 4 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) zu § 2 Abs. 4 Satz 1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) zuständig. Altablagerungen im Land Berlin Weitere Informationen Abfallablagerung auf Deponien im Land Brandenburg Weitere Informationen
Der INSPIRE Download Service beinhaltet die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg. Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponien mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Als Sachdaten sind die Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase) und Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr.
Die Fa. Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) hat eine abfallrechtliche Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) für die Errichtung und den Betrieb einer DK-0 Deponie in Hennef beantragt. Auf den o.a. Grundstücken sollen auf einer Fläche von ca. 6,3 ha ingesamt 423.500 m³ Inertabfälle abgelagert werden, die die Zurodnungwerte der Spalte 5 DK 0 der Tabelle 2 des Anhang 3 der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV) einhalten. Die Gesamtlaufzeit soll sich auf 14 Jahre erstrecken.
Der Datensatz Environmental Management Facility / Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-USEMF-DEPO) - Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-USEMF-DEPO) Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponien mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Als Sachdaten sind die Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase) und Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Environmental Management Facility / Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-USEMF-DEPO) - Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-USEMF-DEPO) Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponien mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Als Sachdaten sind die Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase) und Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.
Der INSPIRE View Service beinhaltet die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg. Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponie mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Die Visualisierung der Standorte richtet sich nach deren Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase). Als Sachdaten sind Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr.
Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) EnvironmentalManagementFacility (Standorte der Deponien im Land Brandenburg) stellt die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg dar. Weiterführende Informationen wie Bezeichnung der Deponie, Status der Deponieabschnitten und deren Volumen sind mit Hilfe einer Sachdatenabfrage (GetFeatureInfo) abrufbar. Gemäß der INSPIREDatenspezifikation Utility and Government Services (D2.8.III.6_v3.0) liegen die Inhalte der Standortkarte INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet den folgenden Feature-Type: – Eine bauliche Anlage, die bestimmte Funktionen im Zusammenhang mit umweltbezogenen Stoffströmen, etwa Abfall- oder Abwasserströmen, erfüllt, oder ein abgegrenztes Land- oder Wassergebiet, das diese Funktionen erfüllt.
Der interoperable INSPIRE-Darstellungsdienst (WMS) EnvironmentalManagementFacility (Standorte der Deponien im Land Brandenburg) stellt die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg dar. Weiterführende Informationen wie Bezeichnung der Deponie, Status der Deponieabschnitten und deren Volumen sind mit Hilfe einer Sachdatenabfrage (GetFeatureInfo) abrufbar. Gemäß der INSPIREDatenspezifikation Utility and Government Services (D2.8.III.6_v3.0) liegen die Inhalte der Standortkarte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet den folgenden Layer: – US.site: Das gesamte, der Kontrolle einer Organisation unterliegende Gelände, auf dem Tätigkeiten ausgeführt, Waren hergestellt oder Dienstleistungen erbracht werden.
Die Firma Gebr. Schultheiss GmbH & Co.KG betreibt die bergrechtlich genehmigte Tongrube „Kalchreuth“ zur Gewinnung von Ton in den Gemarkungen Kalchreuth und Heroldsberg, Landkreis Erlangen-Höchstatt. Aufgrund fehlender Entsorgungskapazitäten für mineralische Restabfälle in der Region beabsichtigt die Gebr. Schultheiss GmbH & Co. KG am Standort der Tongrube eine Deponie der Deponieklasse I einzurichten. Ein Teil des abzubauenden Tons soll zur Herstellung des Basisabdichtungssystems der Deponie verwendet werden. Am Standort soll auf einer Grundfläche von 9,8 ha eine Deponie der Klasse DK I mit allen in der Deponieverordnung hierzu genannten Sicherungseinrichtungen gebaut werden. Das Deponievolumen beträgt 1,5 mio. m³. Gemäß der prognostizierten Abfallmenge von 135.000 t pro Jahr ergibt sich eine Betriebszeit von 22 Jahren. Die eigentliche Deponiefläche ist auf der ehemaligen Tonabbaufläche geplant. Vorgeschaltet soll eine vollversiegelte Betriebsfläche im Westen errichtet werden. Als Zufahrt sollen Bestandsstraßen verwendet werden . Zusätzlich müssen gemäß der Entwässerungsplanung bestehende Gewässer baulich angeglichen und drei neue Gewässer errichtet werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 87 |
| Land | 96 |
| Weitere | 6 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 32 |
| Gesetzestext | 40 |
| Text | 38 |
| Umweltprüfung | 40 |
| unbekannt | 32 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 137 |
| Offen | 46 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 183 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Bild | 8 |
| Datei | 5 |
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| Boden | 95 |
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| Luft | 64 |
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| Wasser | 77 |
| Weitere | 183 |