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Deponien in Brandenburg INSPIRE Download-Service (WFS-LFU-DEPO)

Der INSPIRE Download Service beinhaltet die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg. Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponien mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Als Sachdaten sind die Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase) und Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr.

Interoperabler INSPIRE Download-Service: Environmental Management Facility / Standorte der Deponien im Land Brandenburg (WFS-USEMF-DEPO)

Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) EnvironmentalManagementFacility (Standorte der Deponien im Land Brandenburg) stellt die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg dar. Weiterführende Informationen wie Bezeichnung der Deponie, Status der Deponieabschnitten und deren Volumen sind mit Hilfe einer Sachdatenabfrage (GetFeatureInfo) abrufbar. Gemäß der INSPIREDatenspezifikation Utility and Government Services (D2.8.III.6_v3.0) liegen die Inhalte der Standortkarte INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet den folgenden Feature-Type: – Eine bauliche Anlage, die bestimmte Funktionen im Zusammenhang mit umweltbezogenen Stoffströmen, etwa Abfall- oder Abwasserströmen, erfüllt, oder ein abgegrenztes Land- oder Wassergebiet, das diese Funktionen erfüllt.

Interoperabler INSPIRE View-Service: Environmental Management Facility / Standorte der Deponien im Land Brandenburg (WMS-USEMF-DEPO)

Der interoperable INSPIRE-Darstellungsdienst (WMS) EnvironmentalManagementFacility (Standorte der Deponien im Land Brandenburg) stellt die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg dar. Weiterführende Informationen wie Bezeichnung der Deponie, Status der Deponieabschnitten und deren Volumen sind mit Hilfe einer Sachdatenabfrage (GetFeatureInfo) abrufbar. Gemäß der INSPIREDatenspezifikation Utility and Government Services (D2.8.III.6_v3.0) liegen die Inhalte der Standortkarte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet den folgenden Layer: – US.site: Das gesamte, der Kontrolle einer Organisation unterliegende Gelände, auf dem Tätigkeiten ausgeführt, Waren hergestellt oder Dienstleistungen erbracht werden.

Deponieverordnung in Kraft getreten

Die Deponieverordnung enthält detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb, Stilllegung sowie Nachsorge von Deponien und Langzeitlagern. Diese Anforderungen sind für jeden Anlagenbetreiber unmittelbar rechtsverbindlich. Ökologisch unzulängliche Deponien dürfen ab 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Ziel ist es, die abzulagernde Menge und deren Schadstoffgehalt auf ein für Umwelt und Gesundheit vertretbares Maß zu beschränken. Gemeinsam mit der seit März 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung, die eine Vorbehandlung des auf Deponien abzulagernden Abfalls vorsieht, dient die Deponieverordnung der Umsetzung der EU-Deponierichtlinie (1999/31/EG).

Planspiel Mantelverordnung: Aspekte der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes

Jährlich fallen in Deutschland große Mengen mineralischer Abfälle an, wie z.B. Bauschutt und Bodenmaterial aus Baugruben sowie mineralische Abfälle aus industriellen Prozessen. Deren Verwertung (und ggf. Beseitigung) so zu steuern, dass der Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet wird, stellt eine zentrale umweltpolitische Aufgabe dar. Werden die mineralischen Ersatzbaustoffe nicht sachgerecht in den Stoffkreislauf zurückgeführt, kann es zur Freisetzung von Schadstoffen kommen, die die Umwelt und den Menschen gefährden. Bis heute besteht keine bundesweit einheitliche Regelung zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen. Diese Lücke soll durch die sogenannte Mantelverordnung (MantelV) – Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung - geschlossen werden. Damit werden die beiden wichtigsten Verwertungswege für mineralische Abfälle geregelt, nämlich die Aufbereitung und der nachfolgende Einbau in technische Bauwerke sowie die stoffliche Verwertung in Form der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen. Um die Regelungsinhalte der MantelV auf den Prüfstand zu stellen, wurde auf Basis des 3. Arbeitsentwurfs der MantelV vom 23. Juli 2015 ein Forschungsvorhaben aufgesetzt, dessen Ergebnisse nun mit dem Endbericht vorliegen. Dieses Vorhaben hatte zum Inhalt, die Regelungsinhalte der MantelV im Rahmen eines breit angelegten Dialogprozesses mit den betroffenen Akteuren hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit zu überprüfen. Auch sollten zu erwartenden Veränderungen von Verwertungs- gegenüber Beseitigungswegen durch eine Stoffstrommodellierung aufgezeigt werden. Da durch die MantelV ein neues Fachkonzept und Untersuchungsverfahren zur Abschätzung der Schadstoffkonzentration im Sickerwasser durch Auslaugung von Feststoffen eingeführt wird, war es für die Folgenabschätzung erforderlich, eine umfassende Analyse der IST-Situation bezüglich geltender Länderregelungen und Umweltqualitäten der betroffenen Materialien durchzuführen. Ebenfalls stand eine Ermittlung des zu erwartende Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung im Fokus. Die Ergebnisse des Vorhabens haben zur Fortentwicklung des 3. Arbeitsentwurfes zum Referenten- und schließlich zum Regierungsentwurf beigetragen. Mit dem Endbericht als Hauptteil liegt auch ein Anhang vor, der in gebündelter Form eine ausführliche Dokumentation des Planspielprozesses beinhaltet. Die Mantelverordnung wurde zwischenzeitlich zum Regierungsentwurf fortentwickelt, der am 3. Mai 2017 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist und im Juni 2017 den Bundestag passiert hat. Nach einer ersten Beratung im Bundesrat stehen dort in der neuen Legislaturperiode noch weitere Beratungen aus. Veröffentlicht in Texte | 104/2017.

Überprüfung der Grenzwerte von Metallen in Abfällen, bei deren Überschreitung eine Verwertung mit Metallrückgewinnung der einfachen Abfallverwertung im Versatz oder auf Deponien vorgeht

Die Versatz- und die Deponieverordnung enthalten Konzentrationsgrenzen für die  Rückgewinnung bestimmter Metalle. Mit dem Forschungsvorhaben wurde untersucht, ob die geltenden Konzentrationsgrenzen abgesenkt werden können, ob weitere Metallarten zu prüfen und zu begrenzen wären und ob die Regelungen auch für die auf Deponien zu beseitigenden Abfälle angewendet werden sollten. Ziel ist eine bessere Ressourcenschonung durch vermehrte Rückgewinnung von Metallen aus Abfällen, die z.B. nach dem Versatz in Bergbauhohlräumen unwiederbringlich verloren wären. Untersucht wurden deshalb die Metallgehalte in mengenrelevanten Abfallströmen, deren Bindungsformen, geeignete technische Aufbereitungsverfahren und die Gewinnungskosten, um die Wirksamkeit eventueller Grenzwerteveränderungen vorab bewerten zu können. Veröffentlicht in Texte | 75/2016.

Deponien in Brandenburg INSPIRE View-Service (WMS-LFU-DEPO)

Der INSPIRE View Service beinhaltet die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg. Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponie mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Die Visualisierung der Standorte richtet sich nach deren Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase). Als Sachdaten sind Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr.

Environmental Management Facility / Standorte der Deponien im Land Brandenburg

Der Datensatz Environmental Management Facility / Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-USEMF-DEPO) - Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-USEMF-DEPO) Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponien mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Als Sachdaten sind die Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase) und Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.

Verordnung zur Änderung der VersatzV und zur Zweiten Änderung der DeponieV

BGBl. I, Nummer 44, Seite 2190 In Kraft getreten am 25.08.2004 Die Bundesregierung beschloß in der Kabinettsitzung am 24. März 2004 die Verordnung zur Änderung der Versatzverordnung und zur Zweiten Änderung der Deponieverordnung. Mit der Änderung der Versatzverordnung (Artikel 1) greift die Bundesregierung den Verordnungsentwurf des Bundesrates vom 26. September 2003 (BRat-Drucksache 496/03 Beschluss) zur Änderung der Versatzverordnung auf. Durch eine Fußnote in der Tabelle 1a der Anlage 2 zur Versatzverordnung soll klargestellt werden, dass in berechtigten Fällen eine Aussetzung beziehungsweise Überschreitung der Parameter TOC und Glühverlust möglich sein soll. Somit wird die Zulassung von grundsätzlich versatzgeeigneten Abfällen ermöglicht, die nur analytisch bedingt einen relevanten Organikgehalt vorspiegeln. Die zweite Änderung der Deponieverordnung (Artikel 2) dient der Klarstellung und Ausräumung von Regelungsunstimmigkeiten in der Deponieverordnung. Durch Änderung von Pragraf 25 und Anhang III werden zwei offenbare Unrichtigkeiten berichtigt, die sich bei der Veröffentlichung der Deponieverordnung gegenüber der von der Bundesregierung am 13. März 2002 beschlossenen Fassung ergeben haben. Der Bundesrat billigte am 9. Juli 2004 den Verordnungsentwurf. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Ein übergeordnetes rechtliches Rahmenwerk ist nicht vorhanden.

Technische Anforderungen und Empfehlungen für Deponieabdichtungssysteme

Mit dem Inkrafttreten der neuen Deponieverordnung am 16. Juli 2009 haben sich die Anforderungen an Deponieabdichtungskomponenten gegenüber den früheren Vorgaben der Deponieverordnung und den Technischen Anleitungen TA Abfall und TA Siedlungsabfall deutlich verändert. Insbesondere wird seitdem auf die Vorgabe eines Regelaufbaus verzichtet, der früher ohne Nachweis der grundsätzlichen Eignung als genehmigungsfähig anzusehen war. Stattdessen werden nun alle Dichtungssysteme gleichbehandelt und werden an einheitlichen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Beständigkeit gemessen. Gleichzeitig sind in den vergangenen Jahren mehrere alternative Technologien entwickelt worden, die zunehmend Eingang in den Deponiebau finden. Somit steht im Regelfall für den Bau einer Deponieabdichtung eine Palette möglicher technischer Lösungen zur Verfügung, aus der die technisch und ökonomisch günstigste Variante auszuwählen ist.  Dieses Arbeitsblatt soll einen Überblick über die derzeit angebotenen bzw. verfügbaren Dichtungssysteme geben und damit die Entscheidungsfindung bei der Planungsarbeit erleichtern. Es richtet sich sowohl an Deponiebetreiber und Planungsbüros als auch an Genehmigungsbehörden. Das Arbeitsblatt fasst bestehende technische Anforderungen an Deponieabdichtungssysteme zusammen und ergänzt sie mit Empfehlungen zur Bemessung und Ausführung. Arbeitsblatt 49 | LANUV 2020 Arbeitsblatt 33 | LANUV 2017 Arbeitsblatt 6 | LANUV 2009 Fachbericht 140 | LANUV 2023 Fachbericht 35 | LANUV 2011 Fachbericht 25 | LANUV 2010 Fachbericht 24 | LANUV 2018

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