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Deponien in Brandenburg INSPIRE View-Service (WMS-LFU-DEPO)

Der INSPIRE View Service beinhaltet die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg. Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponie mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Die Visualisierung der Standorte richtet sich nach deren Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase). Als Sachdaten sind Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr.

Deponien in Brandenburg INSPIRE Download-Service (WFS-LFU-DEPO)

Der INSPIRE Download Service beinhaltet die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg. Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponien mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Als Sachdaten sind die Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase) und Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr.

Planfeststellungsverfahren Deponie Steinegaden (DK I)

Die ZAK Energie GmbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung der Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort der bestehenden Deponie Steinegaden, Flur-Nummern 797/9, 1300, und 1301 Gemarkung Röthenbach, Gemeinde Röthenbach, Landkreis Lindau. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Das unverschmutzte Oberflächenwasser soll über einen umlaufenden Randgraben gesammelt und in das bestehende Versickerungsbecken oder einen Versickerungsschacht abgeleitet werden. Hierfür stellt die ZAK Energie GmbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG. Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Das Areal der geplanten Erweiterung der Boden- und Bauschuttdeponie Steinegaden erstreckt sich auf rund 1,95 ha. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 0,3 Mio. m³. Das erwartete Abfallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 30.000 m³/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 10 Jahren. Die Deponie soll in insgesamt drei Betriebsphasen nacheinander mit einem Nutzvolumen zwischen 60.000 m³ bis 140.000 m³ errichtet und verfüllt werden. Der Antrag beinhaltet den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) sowie insbesondere folgende Fachgutachten: • Lärmgutachten • Staubgutachten • Bestanderhebung Fauna und Flora; Landschaftspflegerischer Begleitplan • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • Fachanlagenteil Sickerwasserbehandlungsanlage • Fachanlagenteil Mengenprognose • Fachanlagenteil Sicherheitsleistungen • Hydrogeologisch-geotechnisches Standortgutachten • Fachanlagenteile zur Standsicherheit • Fachanlagenteil Alternativuntersuchungen

Organische Spurenanalytik Arbeitsschwerpunkte Analyseverfahren

Im Bereich Organische Spurenanalytik wird die organische Belastung der Umwelt in Feststoffen (Abfall, Altlasten, Boden) und Eluaten ermittelt: Analytische Charakterisierung von Abfällen Überwachung von Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) Untersuchung von Proben im Rahmen von Havarien und Sondermessprogrammen Die gesetzliche Grundlage der Untersuchungen bilden die Verordnung über Deponien und Langzeitlager ( Deponieverordnung - DepV ) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ( BBodSchV ), in denen Vorgaben zur Probenahme, zur Probenvorbereitung und zum Untersuchungsspektrum festgelegt sind. Anhand der dort verankerten DIN-Verfahren werden u.a. folgende organische Einzelstoffe und organische Summenparameter bestimmt: Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX) Chlorierte Verbindungen (HCH und Isomere, DDT und Metaboliten, Drine) Organische Summenparameter (TOC, DOC, Phenole, KW-Index) Die organischen Einzel- und Summenparameter werden nach einer spezifischen Probenvorbereitung mit modernen, hochempfindlichen Analysengeräten quantitativ bestimmt: Gaschromatographie mit verschiedenen Detektoren: massenselektiver Detektor (MSD) Flammenionisationsdetektor (FID) Elektronenanlagerungsdetektor (ECD) Hochdruck-Flüssig-Chromatographie (HPLC) mit verschiedenen Detektoren: Diodenarray-Detektor (DAD) Fluoreszenzdetektor (FLD) Verbrennungsapparaturen mit Infrarot-Spektrometrie und Wärmeleitfähigkeitsdetektion (WLD) Fließinjektionsanalyse Die Teilnahme an nationalen Ringversuchen sichert den geforderten Qualitätsstandard des Labors. Der Bereich Organische Spurenanalytik ist seit 2017 für die Probenvorbereitung und Untersuchung von Abfällen nach Deponieverordnung Anhang 4 gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS akkreditiert. Letzte Aktualisierung: 08.01.2025

Untersuchung der Eignung aus Inertmaterial aufgebauter Deponieoberflächenabdichtungssysteme am Beispiel einer Hausmülldeponie in Sachsen

Die zum 1. August 2002 inkraftgetretene Deponieverordnung des Bundes (DepV) fordert ab 31.05.2002, in Ausnahmefällen ab 31.05.2009, die Beendigung der bisher üblichen Siedlungsabfalldeponierung. Auf den zahlreichen, daraufhin zu schließenden Siedlungsabfalldeponien sind dann entsprechende Oberflächenabdichtungssysteme aufzubringen. Für Hausmülldeponien sieht die Deponieverordnung ein Regel-Oberflächenabdichtungssystem vor (vgl. Anhang 1 Nr. 2 DK II DepV), dass unter Experten als vielfach nicht zielführend angesehen wird. Kritisiert wird unter anderem die Haltbarkeit der Kunststoffdichtungsbahn, die für den Bewuchs nicht ausreichende Mächtigkeit der Rekultivierungsschicht und die Austrocknungs- und Rissbildungsgefahr in der unter der Kunststoffdichtungsbahn gelegenen mineralischen Ton-Dichtungsschicht. Eine Entlassung aus der Nachsorgeverantwortung für die Oberflächenabdichtung einer Deponie wird nur dann realistisch sein, wenn diesen Problemaspekten ausreichend Rechnung getragen worden ist. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, deponiespezifisch besser geeignete Oberflächenabdichtungssysteme zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund sollen Dichtungssysteme untersucht werden, die vollständig aus vor Ort verfügbarem Boden- oder anderem Inertmaterial aufgebaut sind. Derartige Systeme bieten folgende Vorteile: 1) anders als Kunststoffdichtungsbahnen ist Boden- und Inertmaterial und somit die gesamte Konstruktion des Dichtungssystems praktisch unbegrenzt haltbar; 2) der gesamte Dichtungsquerschnitt steht dem Bewuchs für eine tiefe Wurzelverankerung sowie hohe Wasserspeicherung und -nachlieferung zur Verfügung; 3) die Schichten des Dichtungssystems und der Bewuchs können an die jeweiligen meteorologischen Verhältnisse so angepasst werden, dass das Dichtungssystem genügend feucht bleibt, damit es dauerhaft plastisch und somit setzungstolerant ist; 4) eindringendes Niederschlagswasser kann durch Speicherung und bewuchsabhängige Evapotranspiration dauerhaft zurückgehalten werden, so dass es nicht in den Deponiekörper eindringen kann; 5) eventuell noch an die Deponieoberfläche drängende Deponiegase können flächig verteilt eine ausreichende belebt-durchwurzelte Bodenschicht passieren, so dass das im Deponiegas enthaltene Methan oxidiert werden kann.

Deponie Nellschütz

Die Vorhabenträgerin Harbauer Kies- und Grundstücks GmbH & Co. KG, An der Mittelstraße 3, OT Gerstewitz, 06686 Lützen hat für das o. g. Vorhaben beim Burgenlandkreis die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 35 Abs. 2 KrWG i. V. m. §§ 72 ff. VwVfG beantragt. Laut Antrag soll die Ostdeutsche Baustoffe GmbH, An der Mittelstraße 3, OT Gerstewitz, 06686 Lützen, Betreiberin der geplanten Deponie sein. Die Harbauer Kies- und Grundstücks GmbH & Co. KG beabsichtigt auf Grund der gegenwärtigen Entwicklung der Abfallwirtschaft im Raum Sachsen-Anhalt-Süd eine Deponie der Deponieklasse I auf Flächen von ca. 7,62 ha (DA-A) und ca. 14,16 ha (DA-B) gemäß § 2 Nr. 7 Deponieverordnung (DepV) zu errichten und zu betreiben. Die geplante Deponie soll im Bereich des Kiessandtagebaues Nellschütz errichtet und betrieben werden. Sie soll über ein nutzbares Volumen von ca. 750.000 m3 für den DA-A und ca. 1,7 Mio. m3 für den DA-B mit einer Gesamtmasse von über 4 Mio. Tonnen verfügen. Bei einem mittleren Abfallaufkommen von ca. 150.000 t/a ist mit einer Laufzeit des Betriebes von ca. 28 Jahren zu rechnen. Die beiden Deponieabschnitte sollen parallel errichtet und betrieben werden. Auf der geplanten Deponie sollen im Rahmen von Baumaßnahmen im westlichen Burgenlandkreis von einem Einzugsgebiet im Umkreis von ca. 50 km nicht wiederverwertbare Bauabfälle wie Boden und Bauschutt sowie Aschen und Schlacken aus der thermischen Abfallbehandlung beseitigt werden.

Errichtung Betrieb einer DK-0 Deponie in Hennef, Fa. RSEB

Die Fa. Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) hat eine abfallrechtliche Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) für die Errichtung und den Betrieb einer DK-0 Deponie in Hennef beantragt. Auf den o.a. Grundstücken sollen auf einer Fläche von ca. 6,3 ha ingesamt 423.500 m³ Inertabfälle abgelagert werden, die die Zurodnungwerte der Spalte 5 DK 0 der Tabelle 2 des Anhang 3 der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV) einhalten. Die Gesamtlaufzeit soll sich auf 14 Jahre erstrecken.

Heizwert und Sauerstoffbedarf von Flüchtigen inklusive Teer

Der thermischen Nutzung fester biogener Brennstoffe kommt heutzutage eine wesentliche Bedeutung für die Bereitstellung von Energie zu. Weiters werden Abfallstoffe (zB Kunststoffe) zunehmend thermisch entsorgt bzw. genutzt, nicht zuletzt wegen der neuen Deponieverordnung in Österreich. Daher ist es von entscheidender Bedeutung diese Anlagen möglichst effizient und umweltfreundlich zu betreiben. Einerseits wird dadurch ein möglichst hoher Energiegewinn erzielt, andererseits eine möglichst geringe Umweltbelastung durch die entstehenden Abgase angestrebt. Die Kenntnis über den Ort der Energiefreisetzung und den Sauerstoffbedarf abhängig vom Pyrolysefortschritt bzw. vom Ort sind daher von großer Bedeutung. Die Pyrolyse spielt bei jeder thermischen Umwandlung fester Brennstoffe eine entscheidende Rolle, insbesondere bei Biomasse, da Biomasse einen hohen Anteil an Flüchtigen (zum Beispiel Fichte mit ca.85 Prozent Flüchtige, davon ca. 70 Prozent Teere) aufweist, welche bei der Pyrolyse freigesetzt werden und daher den Verbrennungsablauf besonders beeinflussen. Da der Heizwert von Flüchtigen (inklusive Teer) und der Sauerstoffbedarf derselbigen von Bedeutung für die Prozessführung von Vergasungs- und Verbrennungsanlagen sind, sollen diese Parameter eingehender untersucht werden. In Vorprojekten wurde bereits auf den Einfluss von zum Beispiel Partikelgröße und Feuchtegrad von Biomasse auf die Flüchtigenausbeute bei der Pyrolyse eingegangen. In der Praxis bereiten vor allem die Teere immer wieder Probleme und sollen daher in dieser Arbeit eingehender untersucht werden. Die Untersuchung ihrer Zusammensetzung ist auf Grund der komplexen chemischen Struktur sehr aufwendig und teuer. Die in diesem Projekt vorgestellte, neu konzipierte Versuchsanlage, welche eine Kombination einer thermogravimetrischen Apparatur und eines differentiellen Durchfluss-Kalorimeters darstellt, ermöglicht es den Heizwert und den Sauerstoffbedarf der Teere und der Flüchtigen zu untersuchen, ohne deren Zusammensetzung analysieren zu müssen. Dadurch wird eine einfache, rasche und kostengünstige Möglichkeit geschaffen, den Heizwert der Flüchtigen und des Teers abhängig von der Zeit bzw. des Umwandlungsfortschritts experimentell zu ermitteln und somit auch Rückschlüsse auf die Crackreaktionen ermöglicht. usw.

Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2 KrWG für die Errichtung und den Betrieb der Erweiterung Nordwest der Deponie Plöger Steinbruch in Velbert

Die Stadt Velbert hat mit Schreiben vom 01.03.2022 für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb der Erweiterung Nordwest der Deponie Plöger Steinbruch in Velbert“ die Durchführung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 35 Abs. 2 KrWG i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für dieses Verfahren zuständig. Die Deponie Plöger Steinbruch liegt an der Haberstraße 13a in Velbert und wurde am 29.07.1982 als Hausmülldeponie planfestgestellt. Dieser Altteil der Deponie ist zwischenzeitlich mit einer Oberflächenabdichtung versehen und stillgelegt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 29.03.2010 ist der sich westlich an den Altteil anlehnende Deponieabschnitt Westerweiterung genehmigt worden und wird seit Ende 2011 als Deponieabschnitt der Deponieklasse I nach Deponieverordnung verfüllt. Das aktuell vorhandene Restvolumen des Deponieabschnitts wird voraussichtlich 2026 erschöpft sein. Die Stadt Velbert beabsichtigt daher die vorhandene Deponie in Richtung Nordwest zu erweitern. Wie die bestehende Deponie soll auch die Erweiterung zur Deponierung von DK I-Abfällen genutzt werden. Das Ablagerungsvolumen der auf einer Grundfläche von rd. 9,95 ha geplanten Deponieerweiterung beträgt ca. 2,3 Mio. m³ (ca. 4 Mio. Mg) verteilt auf 6 Verfüllabschnitte bei einer Laufzeit von ca. 27 Jahren. Jährlich sollen maximal 150.000 Mg Abfälle abgelagert werden. Aufgrund dieser Eckdaten ist das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 12.2.1 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig.

Schwenk Zement GmbH & Co. KG_(Mono)Deponie DK I_Antrag auf Planfeststellung

Die Schwenk Zement GmbH & Co. KG (Vorhabenträgerin) plant die Errichtung und den Betrieb einer (Mono)Deponie für bei der Zementherstellung anfallenden Vorwärmerkalk zzgl. Nebenanlagen. Die geplante Deponie ist gemäß der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV) der Deponieklasse I zuzuordnen. Zur Entscheidung über dieses Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 2 KrWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) und §§ 72 bis 75 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ein Planfeststellungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. In dem beantragten Planfeststellungsbeschluss werden andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen rechtsgestaltend mit geregelt. Das Plangebiet betrifft Flächen eines ehemaligen Zementwerkstandortes bzw. Kalksteintagebaus auf Flur 14 und 15 der Gemarkung Nienburg. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Der geplante Deponiestandort liegt unmittelbar westlich zur Bahnlinie Bernburg-Calbe und wird über die Zufahrtsstraße „Am alten Wasserwerk“ erschlossen. Die Entfernung von der geplanten Deponie zur nächstgelegenen Wohnbebauung „Am Steinbruch“ beträgt mindestens 80 m und zur „Lange Straße“ (jenseits der Bahnlinie) im Minimum 170 m. Die Deponie der Deponieklasse I soll eine Fläche von ca. 6,5 ha zzgl. Bedarfsflächen für notwendige Infrastruktur und Nebenanlagen einnehmen und in zwei Verfüllabschnitte gegliedert sein. Das Volumen des Deponiekörpers wird insgesamt mit 600.000 m³ beantragt. Über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren sollen ca. 600.000 Tonnen sog. Vorwärmerkalk (Abfall aus der Zementherstellung) eingelagert werden. Die Höhe der Deponie wird nach Abschluss der Verfüllung und Realisierung der Oberflächenabdichtung sowie Rekultivierungsschicht ca. 12 m über Geländeoberkante betragen. Der Landkreis Salzlandkreis ist als Untere Abfallbehörde für die Durchführung des gemäß § 35 Abs. 2 KrWG erforderlichen Planfeststellungsverfahrens sowohl als Anhörungsbehörde als auch als Planfeststellungsbehörde im Sinne von § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.

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