Der Herbst 2022 war wieder einmal zu warm, brachte weniger Niederschlag als üblich und die Sonnenscheindauer übertraf das langjährige Mittel deutlich. Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die einzelnen Monate gegeben, am Ende wird der gesamte Herbst 2022 zusammenfassend bewertet. Die angegebenen Monatsmittelwerte beziehen sich dabei auf das Mittel der Fläche des Landes Sachsen-Anhalt (Quelle: Deutscher Wetterdienst). Der September erreichte ein Monatsmittel von 13,8 °C und damit genau das Klimamittel der Periode von 1961 bis 1990. Gegenüber dem 30-jährigen Zeitraum von 1991 bis 2020 war der September 2022 um 0,6 Kelvin (K) kühler. Zu Monatsbeginn dominierten noch sommerliche Temperaturen, so wurde beispielsweise in Bad Lauchstädt am 07. September mit 29,7 °C beinahe ein Hitzetag (Tageshöchsttemperatur von mindestens 30,0 °C) erreicht. In der zweiten Monatshälfte überwogen kühle Luftmassen in Sachsen-Anhalt, und es wurde speziell in den Nächten bereits empfindlich kalt. Am 23. September erreichte Genthin mit 0,0 °C erstmals die Null-Grad-Marke abseits des Oberharzes. Mit 55,3 mm Niederschlag war der September gegenüber der Klimaperiode von 1961 bis 1990 deutlich zu feucht und erreichte 133,0 % des Solls. In Relation zur Klimaperiode von 1991 bis 2020 entsprach der Niederschlag 111,9 % des 30-jährigen Mittels. Dabei zeigten sich lokal erneut große Unterschiede. So konnten in Zeitz mit 95,9 mm Niederschlag 219,9 % des Klimamittels von 1961 bis 1990 erreicht werden, während in Dessau-Roßlau mit 29,9 mm lediglich 69,7 % des Solls der 30-Jahres-Periode von 1961 bis 1990 gemessen wurden. Die Sonnenscheindauer im September betrug 157,6 Stunden, was gegenüber der Klimaperiode von 1961 bis 1990 109,6 % des Solls und gegenüber der 30-jährigen Periode von 1991 bis 2020 mit 99,8 % fast exakt dem Soll entspricht. Mit einer Monatsmitteltemperatur von 12,9 °C war der Oktober 2022 in Sachsen-Anhalt um 3,5 K wärmer als nach der Klimaperiode 1961 bis 1990Gegenüber dem 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020 betrug die Abweichung 3,3 K. Damit war der Oktober 2022 der wärmste seit 1881 in Sachsen-Anhalt. Die drei wärmsten Oktobermonate sind in Tabelle aufgelistet. Der Oktober war vor allem in der zweiten Monatshälfte durch sehr warme Luftmassen geprägt, häufig wurden nochmals 20 °C und mehr erreicht. Besonders der 17. Oktober sticht heraus, brachte dieser doch verbreitet nochmals einen Sommertag mit mehr als 25 °C. Am wärmsten war es dabei in Bernburg mit 26,8 °C. Ein weiterer beachtlicher Wärmeschub erreichte Sachsen-Anhalt zum Monatsende. Erneut wurde an einigen Orten ein Sommertag registriert, so war es am 28. Oktober in Quedlinburg mit 26,2 °C am wärmsten. Am 30.10. verfehlte Quedlinburg mit 24,7 °C den Sommertag nur knapp. Doch nicht nur tagsüber war es ungewöhnlich warm, auch die Nächte waren ungewöhnlich mild. Dies führte letztendlich zu einem klaren neuen Rekord für den Monat Oktober. Der Verlauf der mittleren Temperatur in Wernigerode ist in Abbildung 1 dargestellt. Deutlich zu sehen sind die extrem warmen Tage von Mitte Oktober bis Anfang November. Der Oktober brachte insgesamt 30,1 mm Niederschlag, was 84,5 % der Klimaperiode von 1961 bis 1990 entspricht. Gegenüber dem 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020 sind es nur 69,7 % des Niederschlags. Damit ist der Oktober der achte zu trockene Monat des Jahres 2022. Es gab allerdings regional große Unterschiede. Vor allem in der Altmark war es besonders trocken, hier fielen zum Beispiel in Seehausen nur 11,7 mm Niederschlag, während es im Harz deutlich feuchter war wie beispielsweise in Sorge mit 67,3 mm Niederschlag. Im Oktober konnten außerdem 157,0 Sonnenstunden registriert werden. Das entspricht 150,5 % gegenüber der Klimaperiode von 1961 bis 1990 und 140,3 % gegenüber dem 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020. Damit ist der Oktober der siebtsonnigste seit 1951. Tabelle: Übersicht der drei wärmsten Oktobermonate in Sachsen-Anhalt seit 1881 und deren Abweichungen zu den Klimaperioden. Platz Jahr Mitteltemperatur Abweichung zu 1961-1990 Abweichung zu 1991-2020 1 2022 12,9 °C 3,5 K 3,3 K 2 2001 12,7 °C 3,3 K 3,1 K 3 2006 12,5 °C 3,1 K 2,8 K Tabelle: Übersicht der drei wärmsten Oktobermonate in Sachsen-Anhalt seit 1881 und deren Abweichungen zu den Klimaperioden. Die große Wärme von Ende Oktober begleitete das Land auch noch zu Beginn des Novembers, so dass gerade am 8. und 9. November nochmals knapp 20°C gemessen werden konnten, wie am 8. November mit 18,2°C in Quedlinburg. Im weiteren Monatsverlauf näherten sich die Temperaturen wieder den langjährigen Mittelwerten an. Vom 18. bis 21. November kam es zu einem ersten Kaltlufteinbruch, der vom Harz bis zum Burgenlandkreis eine dünne Schneedecke brachte. Über dieser dünnen Schneedecke kam es zu strengem Frost in Stiege mit -11,6 °C bzw. -10,5 °C in Harzgerode. Der November erreichte eine Mitteltemperatur von 6,0 °C, die um 1,6 K über dem Klimamittel von 1961 bis 1990 liegt. Gegenüber dem 30-Jahreszeitraum von 1991 bis 2020 war der November um 0,9 K zu warm. Der November brachte in Sachsen-Anhalt im Mittel 25,4 mm Niederschlag. Dies entspricht lediglich 59,2 % gegenüber der Klimaperiode von 1961 bis 1990 und 57,5 % gegenüber der 30-jährigen Periode von 1991 bis 2020. Der November 2022 war somit der 9. zu trockene Monat dieses Jahr. Die Sonne schien im November 2022 in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 88,1 Stunden. Das entspricht gegenüber 1961 bis 1990 174,5 % der üblichen Sonnenscheindauer und 157,9 % zu 1991 bis 2020. Besonders viel Sonne gab es vom Harz bis ins südliche Sachsen-Anhalt mit zum Beispiel 111,2 Sonnenstunden (156,6 %) in Quedlinburg und 100,9 Stunden (186,8 %) in Bad Lauchstädt, während es in der Altmark deutlich trüber blieb. So erreichte Seehausen nur 63,5 Stunden, was aber immer noch 132,4 % der üblichen Sonnenscheindauer entspricht. Mit 10,9 °C lag der Herbst um 1,7 K über dem Mittelwert der Klimaperiode 1961 bis 1990. Gegenüber dem 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020 betrug die Abweichung 1,2 K. Gleichzeitig war der Herbst in Sachsen-Anhalt zu trocken und erreichte mit 110,7 mm 92,2 % des Klimamittels von 1961 bis 1990. Im Vergleich zum 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020 wurden 80,9 % des Solls erreicht. Im Herbst konnten 402,7 Sonnenstunden registriert werden. Dies entspricht 134,9 % des Klimamittels von 1961 bis 1990 und gegenüber dem 30-Jahres-Zeitraum von 1991 bis 2020 123,7 %.
Das Liegenschaftskataster Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte Geodatendienst Liegenschaftskataster Landesamt für Vermessung und Geoinformation Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Bezugsmöglichkeiten: Aufgabe des Liegenschaftskatasters Das Liegenschaftskataster ist das öffentlich- rechtliche Register, in dem alle Liegenschaf- ten (Flurstücke und Gebäude) des Landes- gebietes nachgewiesen, dargestellt und beschrieben werden. Es dient vor allem der Sicherung des Grundeigentums, dem Grund- stücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden. Das Liegenschaftskataster hat zwei grundle- gende Zweckbestimmungen: • Es ist amtliches Verzeichnis der Grund- stücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grund- buchordnung und weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach. • Es übt Basisfunktionen für andere Be- reiche aus. So soll es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden und insbe- sondere die Bedürfnisse der Landes- und Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Naturschutzes angemes- sen berücksichtigen. LVermGeo Stand: 03/2026 Das Liegenschaftskataster als Basisinfor- mationssystem mit den zugehörigen Dokumenten wird zusammen mit dem Geotopographischen Informationssystem im Geobasisinformationssystem des Landes Sachsen-Anhalt geführt. Das Geobasisinformationssystem des Landes dient als Raumbezugs- und Organisations- grundlage und wird als Grundlage für die Führung raumbezogener Fachinformations- systeme bereitgestellt (Geodateninfra- strukur). Das Liegenschaftskataster enthält insbeson- dere nachfolgende Daten. Inhalt des Liegenschaftskatasters Geometrische Daten: • Angaben über Flurstücksgrenzen und Grenzmarken • Angaben über Gebäudegrundrisse EigentümerInnen, Behörden und andere Personen und Stellen, die ein berechtigtes Interesse darle- gen, können auf Antrag Auszüge und Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt erhalten. Ansprechpartner: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Bezeichnende Daten: • Gemarkungsname • Flurnummer • FlurstücksnummerLandesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Beschreibende Daten: • Lagebezeichnung • Flächeninhalt der Flurstücke • Tatsächliche Nutzung • Bodenschätzungsergebnisse und weitere Klassifizierungen • öffentlich-rechtliche Festlegungen • Zugehörigkeit zu GebietskörperschaftenScharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Eigentumsangaben: • Namen der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten mit ergänzenden Anga- ben • Inhaber der im Grundbuch eingetragenen grundstücksgleichen Nutzungsrechte an staatlichen oder genossenschaftlichen Liegenschaften mit ergänzenden Angaben Grundbuchangaben: • Grundbuchkennzeichen • laufende Nummer des Grundstückes im Bestandsverzeichnis • Buchungsart Standorte der Geokompetenz-Center: Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Das Liegenschaftsbuch Der Nachweis „Liegenschaftsbuch“ ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters. Kleinste Buchungseinheit ist das Flurstück. Mehrere Flurstücke werden zu einer Flur, mehrere Fluren wiederum zu einer Gemarkung zusammen- gefasst. Das Liegenschaftsbuch enthält zu jedem Flurstück des Landes die beschreibenden und die bezeichnenden Daten sowie Eigentums- und Grundbuchangaben, die über- einstimmend mit dem Grundbuch geführt werden. Amtliches Liegenschaftskataste- rinformationssystem - ALKIS® Verfahren Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgt in Sachsen- Anhalt mit dem Verfahren ALKIS®. ALKIS® wurde aufgrund der gestiegenen Anforderungen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie der technischen Entwicklung von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungs- verwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) basierend auf internationalen Normen und Standards bundeseinheitlich konzipiert. Daten im ALKIS® Im Verfahren ALKIS® werden die raumbezogenen und die nicht raumbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters gemeinsam geführt. Die historisch gewachsene Trennung bei der Datenführung zwischen den beschreibenden Daten und den geometrischen Daten wird damit aufgehoben. Zusätzlich enthält ALKIS® auch nachrichtlich Daten anderer Stellen, z. B. aus Justiz-, Finanz- und Agrarstrukturverwal- tung sowie der kommunalen Gebietskörperschaften. Die Daten werden objektbezogen landesweit vorgehalten. Die Objekte werden mit Attributen beschrieben und die Beziehungen untereinander in Relationen abgebildet. Die Modellierung der Objekte ist durch die AdV in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) beschrieben und im ALKIS®-Objektartenkatalog-Profil Sachsen-Anhalt konkretisiert. Beide Dokumente können unter www.lverm- geo.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden. Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Liegenschaftskarte Die Liegenschaftskarte Der Nachweis „Liegenschaftskarte“ ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Sie ist die maßstäblich verklei- nerte Darstellung der Liegenschaften im Maßstab 1:1 000. Die Liegenschaftskarte liegt in Sachsen-Anhalt flächende- ckend digital vor. Die Liegenschaftskarte stellt die geometrischen und be- zeichnenden Daten sowie die beschreibenden Daten zu den Flurstücken und Gebäuden dar. Sie wird im amtlichen Bezugssystem ETRS89/UTM geführt. Flurstück und Gebäude LVermGeo Stand: 03/2026 Darstellung in der Liegenschaftskarte Führung im Bezugssystem Raumbezug Soweit die Daten des Liegenschaftskatasters einen Raum- bezug aufweisen, beziehen sie sich auf das amtliche Lagebezugssystem - Europäisches Terrestrisches Referenz- system 1989 mit der Universalen Transversalen Mercator Abbildung (ETRS89/UTM). Nutzerspezifische Fachdaten, die auf der Liegenschafts- karte basieren, können mit dem Programm LSA_TRANS aus dem Gauß-Krüger-Koordinatensystem in das Amtliche Bezugssystem der Lage (ETRS89/UTM) überführt werden. Das Programm kann unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt. de kostenfrei heruntergeladen werden. Datenaustausch Der Datenaustausch erfolgt für die ALKIS®-Datensätze stan- dardmäßig über die bundesweit einheitliche Normbasierte Austauschschnittstelle – NAS. Die Aktualisierung von Sekundärdatenbeständen des Lie- genschaftskatasters erfolgt durch die Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung - NBA. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind als Präsen- tationsausgaben und als Datensätze erhältlich. Sie haben eine Gewährleistungsfunktion (amtliche Auszüge). Als Präsentationsausgaben werden die bezeichnenden und beschreibenden Daten des Liegenschaftskatasters sowie die Grundbuch- und Eigentumsangaben mit verschiedenen Inhalten angeboten. Für Auszüge aus der Liegenschaftskar- te ist der Maßstab 1:1 000 festgelegt. Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem haben eine Gewährleistungsfunktion und werden nach §§ 19 bis 21 VermGeoG LSA als LSA-Ausgaben mit weiteren Wahl- möglichkeiten hinsichtlich verschiedener Kombinationen amtlicher, historischer und zusätzlicher Daten des Liegen- schaftskatasters bereitgestellt. Weiterhin sind Maßstabsänderungen, reduzierter bzw. er- weiterter Inhalt oder kombinierte Geobasisdaten möglich. Bezugsmöglichkeiten Der Eigentümer und der Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts erhalten auf Antrag Auskunft über ihre Liegenschaf- ten sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Aus- kunft und Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Für Auszüge und Auskünfte mit Beratungen stehen die Geokompetenz-Center an den Standorten des LVermGeo zur Verfügung. Hier werden Bestellungen von Auszügen entgegengenommen und Auskünfte erteilt. Bei den Gemeinden und Landkreisen und den Öffentlich be- stellten Vermessungsingenieuren können Auszüge über den Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) beim LVermGeo beantragt und gleich mitgenommen werden. LVermGeo Stand: 03/2026 Schutz und Benutzung Die Angaben des Liegenschaftskatasters unterliegen den Anforderungen und dem Schutz des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) und sind durch das Gesetz über Urhe- berrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geschützt. Die Benutzung des Liegenschaftskatasters unterliegt den Bestimmungen des VermGeoG LSA. Weiterhin unterliegen die Daten des Liegenschaftskatasters den Nutzungsbedingungen des LVermGeo. Der Geodatendienst Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster steht landesweit flächen- deckend digital zur Verfügung. Das LVermGeo stellt mit dem Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) in Sachsen-Anhalt einen Service im Rahmen der eGovern- ment-Initiative des Landes bereit. Mit diesem Dienst können von Gemeinden, Landkreisen, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, Bundes- und Landesbehörden sowie sonstigen Nutzern über das Internet aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen und amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte gedruckt werden. Dabei haben die Nutzer die Möglichkeit, Flurstücke nach verschiedenen Kriterien zu selektieren und Auswahllisten zu erstellen. Voraussetzung ist das flächendeckende berechtig- te Interesse des Antragsstellers. Auf der Grundlage des VermGeoG LSA kann der Dienst in verschiedenen Varianten eingesetzt werden: a. Gemeinden und Landkreise können den GDD LiKat für alle Liegenschaften ihres territorialen Zuständigkeitsbe- reiches zur Wahrnehmung von eigenen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. b. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei den Gemein- den, Landkreisen oder Öffentlich bestellten Vermessungs- ingenieuren mit dem Dienst Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zur Abgabe an Dritte als Service für den Bürger zu erstellen. Hierbei sind die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auf die Darstellung in 1:1 000 beschränkt, wo hingegen die Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem auch in anderen Maßstäben erzeugt und mit topographischen Informationen verschnitten werden können. c. Bundes- und Landesbehörden können den GDD LiKat für ihren territorialen Zuständigkeitsbereich zur Wahr- nehmung ihrer gesetzlich zugewiesenen, eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Sonstige öffentlich-rechtliche Fachnutzer (z. B. ÖbVerm- Ing als Aufgabenträger, Notare) und privatwirtschaftliche Anwender mit flächendeckend berechtigtem Interesse für das beantragte Gebiet können den Geodatendienst Liegenschaftskataster zur Erfüllung ihrer eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Für die Nutzung des GDD LiKat werden Gebühren erho- ben. Wird der Dienst bei den Gemeinden und Landkreisen zur Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster als Service für den Bürger angeboten, ist gleichfalls die interne Verwendung des GDD LiKat zur Wahrnehmung eigener
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (ÖRE) für die Entsorgung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenen Abfälle verantwortlich. Sie erheben für ihre Leistungen auf der Grundlage von Satzungen Gebühren, soweit nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Magdeburg Halle Dessau-Roßlau Altmarkkreis Salzwedel Landkreis Anhalt-Bitterfeld Landkreis Börde Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR Landkreis Jerichower Land Landkreis Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Landkreis Stendal Landkreis Wittenberg Rechtsgrundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen. Es wird ergänzt durch das Abfallgesetz Sachsen-Anhalts. In der Regel sind die unteren Abfallbehörden für den Vollzug des Abfallrechts verantwortlich. In der Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht sind die Zuständigkeiten separat genannt, die nicht der Regelzuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte als unterer Abfallbehörde zuzuordnen sind. Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung erhoben. Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung im Zusammenhang mit abfallrechtlichen Angelegenheiten richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung Sachsen-Anhalts. Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen nach § 18 KrWG sind in der Regel beim Landesverwaltungsamt anzuzeigen. Die Anzeige hat spätestens 3 Monate vor ihrem beabsichtigten Beginn zu erfolgen. Das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln nicht gefährlicher Abfälle nach § 53 KrWG ist dem jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt am Hauptsitz in Sachsen-Anhalt anzuzeigen. Bei gefährlichen Abfällen ist dort einen Erlaubnis nach § 54 KrWG zu beantragen. Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung regelt unter anderem die Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie Sach- und Fachkunde. Sie bestimmt auch die Anzeige- und Erlaubnisverfahren in Papierform und elektronisch sowie die Mitführungspflichten. Mit der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wurde die Entsorgungsfachbetriebeverordnung aktualisiert und für Entsorgungsfachbetriebe das freiwillige Zertifizierungssystem angepasst. Es wurden die Grundlagen für einen elektronischen Austausch von Zertifikaten und Überwachungsberichten geschaffen und ein einheitliches Entsorgungsfachbetrieberegister eingerichtet. Weitere Informationen sind bei der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz) zu erhalten. Für die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften und Zustimmung zu Überwachungsverträgen ist die von der LAGA entwickelte Vollzugshilfe M 36 anzuwenden. Außerdem wurde die Abfallbeauftragtenverordnung novelliert. Der Kreis der zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichteten Unternehmen wurde überarbeitet und erweitert. Das Landesverwaltungsamt hat Vollzugshinweise und ein Formular für Anträge bereitgestellt. Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verpflichtet Hersteller von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten zur Finanzierung von Entsorgungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen im Rahmen ihrer erweiterten Herstellerverantwortung . Das Umweltbundesamt erhebt die Sonderabgabe bei den verpflichteten Unternehmen und zahlt aus dem Fonds Mittel an öffentlich-rechtliche Anspruchsberechtigte aus, die entsprechende Leistungen erbracht haben. Für die Verwaltung und Abwicklung der Sonderabgabe hat das Umweltbundesamt einen Einwegkunststofffonds sowie die digitale Plattform DIVID für die Registrierung der pflichtigen Hersteller und der Anspruchsberechtigten eingerichtet: https://www.einwegkunststofffonds.de/de . Wer kann Mittel aus dem Fonds erhalten? Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die aufgrund landesrechtlicher Regelungen Entsorgungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen nach § 3 Nummer 12 bis 15 EWKFondsG durchführen, können eine Kostenerstattung geltend machen. Hierfür müssen sie sich beim Umweltbundesamt als Anspruchsberechtigte registrieren und fristgerecht melden, welche erstattungsfähigen Leistungen sie im Vorjahr erbracht haben. Zuständige Landesbehörde nach § 15 Abs. 4 EWKFondsG Zu den erforderlichen Registrierungsunterlagen gehört eine von der zuständigen Landesbehörde ausgestellte Bestätigung der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung. Die Bestätigung erteilt für den Kommunalbereich das Landesverwaltungsamt. Anträge können unter Nutzung des bereitgestellten Formulars hier eingereicht werden: EWKFondsG(at)LVwA.Sachsen-Anhalt.de . Dem Landesverwaltungsamt obliegt jedoch nur die Bestätigung der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung. Die inhaltliche Prüfung der geltend gemachten Ansprüche übernimmt das Umweltbundesamt. Für die Registrierung von Anspruchsberechtigten sieht das EWKFondsG keine Frist vor. Jedoch ist die Registrierung die Voraussetzung für die Leistungsmeldung (§ 17 Absatz 1 EWKFondsG). Nur registrierte Anspruchsberechtigte können auf der EWKFonds-Plattform DIVID ab 2025 eine Leistungsmeldung abgeben. Registrierte Anspruchsberechtigte können ihre Leistungsmeldung für das Jahr 2024 noch bis zum 15. Februar 2026 über die Plattform DIVID abgeben. Ab dem 16. Februar können Leistungsmeldungen für das Jahr 2025 abgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes . Abfälle am Straßenrand und Plastikmüll auf den Wegen sind eine ernstzunehmende Umweltverschmutzung und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog zur Ahndung der illegalen Beseitigung von Abfällen Sachsen-Anhalts ermöglicht einen landesweit einheitlichen Rahmen, um illegale Beseitigung zu sanktionieren. Zum Schutz unserer Umwelt und zur Schonung endlicher Ressourcen müssen Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Verantwortung und die Pflicht trifft alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Weitere Informationen können dem Flyer (pdf 3 MB) entnommen werden.
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost, Dessau-Roßlau, plant einen Radweg entlang der Muldensteiner Straße (L 138) zwischen den Orten Muldenstein und Roßdorf sowie eine Verbreiterung der Fahrbahn.
Führung des Liegenschaftskatasters - Tatsächliche Nutzung - Landesamt für Vermessung und Geoinformation Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Das Landesamt für Vermessung und Geoinforma- tion Sachsen-Anhalt (LVermGeo) möchte Sie mit folgenden Hinweisen zum Nachweis der Tatsäch- lichen Nutzung Ihrer Flurstücke im Liegenschafts- kataster informieren. Das Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster ist das öffentlich-recht- liche Register, in dem alle Liegenschaften (Flur- stücke und Gebäude) des Landesgebietes nach- gewiesen, dargestellt und beschrieben werden. Es dient vor allem zur Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden. Die Führung des Liegenschaftskatasters er- folgt in Sachsen-Anhalt mit dem Verfahren Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssy- stem (ALKIS®) In den Nachweisen Liegenschaftsbuch (beschrei- bender Teil) und Liegenschaftskarte (darstellender Teil) werden u. a. Gemarkungsname, Flurnummer, Flurstücksnummer, Flurstücksgrenzen, Grenz- punkte, Gebäudegrundrisse mit Gebäudefunktion geführt. Weiterhin sind Eigentumsangaben wie Name des Grundstückseigentümers bzw. des Erb- bauberechtigten und Angaben des Grundbuches z. B. Grundbuchkennzeichen zu finden. Die beschreibenden Daten wie Lagebezeichnung, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzungsergeb- nisse und Flächeninhalt der Flurstücke werden ebenso wie alle Daten der Nachweise flächende- ckend und aktuell vorgehalten. So wird das Liegenschaftskataster auch den An- forderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht und berücksichtigt die Bedürfnisse der Landesplanung, der Bauleit- planung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Natur- schutzes. • mit vergleichbarer Zweckbestimmung des vor- gefundenen Gebäudebestandes bei bebauten Grundstücken. Die Daten der Tatsächlichen Nutzung werden objektbezogen landesweit vorgehalten und gliedern sich in die Objektartengruppen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer mit den dazugehörigen jeweiligen Objektarten. Siedlung Wohnbaufläche Industrie- und Gewerbefläche Halde Bergbaubetrieb Tagebau, Grube, Steinbruch Fläche gemischter Nutzung LVermGeo Stand: 03/2026 Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Standorte der Geokompetenz-Center: Scharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Sport-, Freizeit- und ErholungsflächeNeustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 Friedhof* Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Fläche besonderer funktionaler Prägung Verkehr Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Straßenverkehr Weg Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Platz Bahnverkehr FlugverkehrInternet: Schiffsverkehrgeodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Vegetation Landwirtschaft Wald Gehölz Heide Moor Sumpf Die Tatsächliche Nutzung Die tatsächliche Nutzung beschreibt Flächen der Erdoberfläche • mit gleichem Bewuchs oder gleicher Bodende- ckung und Funktionalität bei unbebauten Grund- stücken sowie Ansprechpartner: Unland/ Vegetationslose Fläche Gewässer Fließgewässer Hafenbecken Stehendes Gewässer Meer Erläuterungen zur Darstellung der Objektarten finden Sie im ALKIS®-Signaturenkatalog der Doku- mentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) unter www.adv-online.de. Ablauf der Erfassung Nach einer örtlichen Ersterfassung der im Jahr 2003 eingeführten bundesweit vergleichbaren Nutzungsarten erfolgt nunmehr eine turnusmäßige Überprüfung insbe- sondere unter Zuhilfenahme von Luftbildern. Das Liegenschaftskataster wird fortgeführt und damit aktualisiert. Die Information über die Aktualisierung beschreibender Angaben im Liegenschaftskataster erfolgt ortsüblich. Die Verarbeitung der Daten im Liegenschaftskataster ist ausschließlich Aufgabe des LVermGeo und kostenfrei. Ergeben sich bei einer beantragten Liegenschafts- vermessung Änderungen der Tatsächlichen Nutzung, werden diese auch in das Liegenschaftskataster über- nommen und dem Antragsteller mit der Fortführungs- mitteilung zur Liegenschaftsvermessung zur Kenntnis gegeben. Auszug aus dem Geobasisinformationssystem - Liegenschaftskataster (darstellende Anga- ben) Liegenschaftskarte Rechtliche Bedeutung Die Tatsächliche Nutzung gehört zu den beschreibenden Daten des Liegenschaftskatasters mit Informationscharakter. Diese Daten fallen nicht unter die sogenannte Richtigkeitsvermutung und den Öffentlichen Glauben nach dem Bürgerlichen Gesetz- buch. Die Eintragung der Nutzung in das Liegenschaftskataster entfal- tet keine Rechtswirkung. Ebenso können weder die Bebaubarkeit noch der Kaufpreis eines Flurstückes von den Angaben zur tatsächlichen Nutzung abgeleitet werden. Letztgenannter ergibt sich - als Verkehrswert eines Grundstückes - vielmehr aus der bestmöglichen, (bau) rechtlich zulässigen Nutzung. Auch in steuerrechtlicher Hinsicht geht von der eingetragenen tatsächlichen Nutzung keine Rechtswirkung aus. Weitere Informationen Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geokompetenz- Center des LVermGeo gern zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen im Internet unter: geodatenportal.sachsen-anhalt.de. Auszug aus dem Geobasisinformationssystem - Liegenschaftskarte mit Orthophoto LVermGeo Stand: 03/2026 Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und Eigentumsnachweis (Ausschnitt) Digitales Orthophoto Erläuterungen zum Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Ausschnitt)
So frostig es zuletzt in Sachsen-Anhalt auch war, sprechen langfristige Datenerhebungen eine klare Sprache: der Klimawandel schreitet in Sachsen-Anhalt weiter fort, auch 2025 war nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes überdurchschnittlich warm und viel zu trocken. Umso wichtiger ist es, dass sich das Land darauf einstellt. Am heutigen Mittwoch hat Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann in Dessau-Roßlau zwei Klima-III-Förderbescheide über insgesamt 862.920 Euro an die Stadt Dessau-Roßlau überreicht. Gefördert werden Maßnahmen zur Hitzevorsorge auf Spielplätzen sowie zur Klimaanpassung im Gartenreich Dessau-Wörlitz. „Wir werden auch in Zukunft nicht die Augen vor dem Klimawandel verschließen, denn es geht um die Sicherheit und Gesundheit der Menschen. Wir müssen uns gegen extreme Wetterlagen wie wochenlange Hitze, Dürren, Starkregen und Hochwasser besser wappnen“, betonte Willingmann. „Mit diesen Aufgaben lässt das Umweltministerium die Kommunen nicht alleine. Genau dafür stellen wir Mittel über unser Landesprogramm Klima III bereit und ich freue mich, heute gleich zwei Bescheide an die Stadt Dessau-Roßlau überreichen zu können.“ Der Oberbürgermeister von Dessau-Roßlau, Dr. Robert Reck, erklärte: „Ich freue mich, dass uns vom Land zwei Förderbescheide überreicht werden. Mit dem Geld können wir notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen finanzieren, die unseren Bürgerinnen und Bürgern direkt zugutekommen. Zum einen schützen wir unsere Kinder beim Spielen im Freien an heißen Tagen und zum anderen sichern und erhalten wir wertvolle naturnahe Erholungsräume im Tiergarten und an der Mulde. Dafür danke ich Herrn Minister Willingmann sehr.“ Schutz für Spielplätze 693.000 Euro erhält die Stadt für eine klimafreundliche, naturnahe und biodiversitätsfördernde Umgestaltung von fünf besonders hitzebelasteten Spielplätzen im Stadtgebiet. Vorgesehen sind unter anderem die Pflanzung zahlreicher Bäume und Sträucher sowie die Installation sogenannter Schattier-Elemente wie Weidentipis, berankter Schattendächer oder kleiner Holzhütten. Zusammen mit einem städtischen Eigenanteil von 77.000 Euro beläuft sich das Gesamtvolumen des Projekts auf 770.000 Euro. Ziel ist es, die thermische Belastung an heißen Tagen zu reduzieren, das lokale Mikroklima zu verbessern, die Biodiversität zu stärken und die Aufenthaltsqualität für Kinder, Jugendliche und Familien deutlich zu erhöhen. Ergänzend sind sozial-pädagogische Mitmach-Angebote geplant: Kinder und Jugendliche sollen im Rahmen von Bauseminaren und Arbeitseinsätzen aktiv an der Gestaltung einzelner Spielplätze beteiligt werden. „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Folgen des Klimawandels ist eine Frage der Generationengerechtigkeit. Mit der Umgestaltung der Spielplätze investiert Dessau-Roßlau nicht nur in Hitzeschutz, sondern auch in Naturschutz, Lebensqualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt“, erklärte Willingmann. Förderung fürs Gartenreich Dessau-Wörlitz Einen zweiten Förderbescheid erhält die Stadt für den Vorderen Tiergarten im Gartenreich Dessau-Wörlitz. Der rund 130 Hektar große Vordere Tiergarten liegt südöstlich der Dessauer Innenstadt in der Muldeaue und ist Teil des UNESCO-Welterbes Gartenreich Dessau-Wörlitz. Die historische Parkanlage erfüllt wichtige Funktionen für das Stadtklima, die Biodiversität sowie den Hochwasserschutz. Gleichzeitig ist sie durch die Folgen des Klimawandels – insbesondere Trockenjahre und Sturmschäden – stark belastet. Ziel des Projekts ist es, die Klimaresilienz des Parks zu erhöhen, geschädigte Baumbestände möglichst zu sanieren, entstandene Lücken durch Neupflanzungen zu schließen und das historische Landschaftsbild langfristig zu sichern. Die Förderung aus dem Programm KLIMA III beträgt 169.920 Euro. Gemeinsam mit einem städtischen Eigenanteil von 19.080 Euro ergibt sich ein Gesamtvolumen von 189.000 Euro. „Die Förderung des Vorderen Tiergartens ist ein wichtiger Baustein, um dieses einzigartige kultur-historische Erbe an die veränderten klimatischen Bedingungen anzupassen“, so Minister Willingmann. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Sachsen-Anhalt-Viewer Landesamt für Vermessung und Geoinformation Visualisierung von amtlichen Geobasisdaten und Geofachdaten im Internet Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Ansprechpartner: Was ist der Sachsen-Anhalt-Viewer? Der Sachsen-Anhalt-Viewer ist ein Darstel- lungsdienst für Wirtschaft, Verwaltung und die Öffentlichkeit zur webbasierten Visualisierung und kombinierten Darstellung der amtlichen Geobasisdaten und verschiedener Geofach- daten Sachsen-Anhalts im Geodatenportal. Er zeichnet sich durch Einfachheit, Effizienz und Anwenderfreundlichkeit aus. Die Benutzung des Sachsen-Anhalt-Viewers ist kostenfrei. Was kann der Sachsen-Anhalt-Viewer? Der Sachsen-Anhalt-Viewer verfügt über eine benutzerfreundliche Oberfläche mit einer übersichtlichen Menüführung und leicht auf- findbaren Funktionen. Weitere Funktionalitäten: • Reihenfolge der angezeigten Layer der Geobasis- und Geofachdaten kann dyna- misch verändert werden • Suchfunktion nach Orten oder Adressen • Druckfunktion • Analyse-, Zeichen- und Beschriftungswerk- zeuge, Höhenprofile erstellen • aktuelles Kartenbild mit aktiven Karten- ebenen, Zoomstufe und räumlichem Ausschnitt lässt sich als Link mit anderen Nutzern teilen • hinzuladen von Karten über Web Service Schnittstellen oder eigene Geodaten in verschiedenen Formaten (z. B. Shape) hinzufügen LVermGeo Stand: 03/2026 Grundkarten • basemap.de Web Raster (Farbe und Grau) • Digitale Orthophotos (DOP) • basemap.de Web Raster Schummerung, Höhenschichten Themenkarten Ausbildung • Ausbildungs- und Praktikumsstätten Topographische Karten (TK) z. B. • TK 1:10 000, 1:25 000, 1:50 000, 1:100 000 (farbig und Graustufen) • Top. Übersichtskarte 1:250 000 (farbig und Graustufen) • Blattschnitte der TK Luft- und Satellitenbilder z. B. • Satellitenbilder Sentinel-2 (verschiedene Jahrgänge) • Aktualität Orthophotos (TrueDOP) Liegenschaftskataster u. Grundstückswerte z. B. • Bodenrichtwerte • Flurstücke, Gebäude • Flur- und Gemarkungsübersichten Natur und Umwelt z. B. • Schutzgebiete Naturschutz • Denkmalbestand • Emissionskataster Geologie, Bergbau und Rohstoffe z. B. • Bodendaten • Geophysik-Untersuchungsgebiete • Bergbau und Rohstoffe Planen und Bauen z. B. • Bauleitplanung Sport und Freizeit z. B. • touristischen Themen des Landes (z. B. Straße der Romanik) Verkehr z. B. • Straßennetz, Straßenbrücken • Radwege Verwaltung z. B. • Digitale Verwaltungsgrenzen Gewässer z. B. • Gewässerfachdaten • Wasserschutzgebiete • Überschwemmungsgebiete Landwirtschaft und Forst z. B. • ALFF • InVeKoS • Flurneuordnung Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Standorte der Geokompetenz-Center: Scharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Sachsen-Anhalt-Viewer Darstellungsdienst der amtlichen Geobasisdaten und verschiedener Geofachdaten im Geodatenportal Sachsen-Anhalts webbasierte Visualisierung kombinierte Darstellung kostenfrei Vielzahl von Werkzeugen eigene Geodaten hinzuladen basemap.de Web Raster Grau und Bodenlandschaften Topographische Karte und Gewässerfachdaten basemap.de Web Raster Grau und Schutzgebiete Naturschutz Digitales Orthophoto und Flurstücke Schummerung und Topographische. Karte LVermGeo Stand: 03/2026 Den Sachsen-Anhalt-Viewer finden Sie unter geodatenportal.sachsen-anhalt.de basemap.de Web Raster Grau und Bodenrichtwerte Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Ist in der Rubrik 'Verursacher' der Vermerk "(DNA)" angegeben, basiert die Endbwertung auf einer genetischen Untersuchung des vor Ort sichergestellten genetischen Materials durch das Referenzlabor Senckenberg Gelnhausen . Ohne diesen Vermerk stützt sich die Endbewertung auf das vor Ort begutachtete Rissbild. In diesen Fällen war eine genetische Untersuchung entweder ohne Ergebnis, aufgrund der äußerlichen Gegebenheiten aussichtslos oder durch eine eindeutige Sachlage nicht nötig. * Mindestschutz nach der zum Zeitpunkt des Rissvorfalls aktuellen Richtlinie vorhanden. Sofern der Begriff „irrelevant“ eingetragen ist, bezieht sich dies auf Fälle in Nutztierhaltungen, für die kein wolfsabweisender Mindestschutz als Voraussetzung für einen Schadensausgleich vorgeschrieben ist, z.B. in der Rinderhaltung sowie bei Vorfällen außerhalb des bekanntgemachten " Ausbreitungsgebietes Wolf ". Sofern der Begriff „unklar“ eingetragen ist, bezieht er sich auf Vorfälle, bei denen die Angaben zum Zaunschutz auf den Aussagen der Tierhalter bei den Nutztierrissbegutachtungen beruhen, da der Zaun zum Zeitpunkt der Rissbegutachtung vor Ort nicht mehr beurteilt werden konnte (z.B. weil der Zaun infolge der ausbrechenden Herde umgestoßen oder zum Schutz der Herde an anderer Stelle neu aufgebaut wurde). Melde-datum Land-kreis Gemeinde Tierart An-zahl getö-tet An-zahl ver-letzt Entschädigungs-relevanter, wolfsab-weisender Mindestschutz vorhanden?* Herden-schutz nach Vor-Ort-Beratung** Verursacher Individuum bei genetischer Artbestimmung Wolf 06.01.19 JL Möser Schaf 1 unklar andere Ursache 07.01.19 ABI Muldestausee Gehege-wild 8 nein Wolf (DNA) 21.01.19 MSH Gerbstedt Mini-schwein 2 irrelevant Hund (DNA) 23.01.19 BK Calvörde Rind (Kalb) 2 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 25.01.19 ABI Aken Gehege-wild 6 irrelevant Wolf (DNA) 28.01.19 HZ Halberstadt Schaf 1 1 irrelevant Hund 28.01.19 SLK Schönebeck Rind (Kalb) 1 irrelevant Hund (DNA) 06.02.19 BLK Weißenfels Schaf 1 ja andere Ursache 08.02.19 HZ Halberstadt Schaf 1 1 irrelevant Hund 10.02.19 JL Burg Schaf 3 3 nein Wolf (DNA-individ.) GW1104m 24.02.19 WB Jessen Schaf 17 ja Wolf (DNA) 25.02.19 JL Gommern Rind 1 irrelevant Wolf (DNA-individ.) GW1179m 25.02.19 SLK Schönebeck Rind (Kalb) 1 irrelevant Hund (DNA) 02.03.19 JL Jerichow Schaf 1 nein nicht er-mittelbar 02.03.19 HZ Thale Gehege-wild 2 irrelevant nicht er-mittelbar 04.03.19 SAW Gardelegen Schaf 9 ja Wolf (DNA) 09.03.19 MD Magdeburg Schaf 1 unklar nicht er-mittelbar 10.03.19 WB Kemberg Schaf 5 nein Wolf nicht auszuschließen 12.03.19 JL Gommern Rind 1 irrelevant Wolf (DNA-individ.) GW1223m 12.03.19 JL Parchen Rind (Kalb) 1 irrelevant nicht er-mittelbar 13.03.19 WB Gräfenhainichen Schaf 7 5 nein Wolf (DNA-individ.) GW869m 13.03.19 JL Möser Schaf 1 ja Wolf nicht auszu-schließen 13.03.19 WB Zahna-Elster Rind (Kalb) 1 irrelevant andere Ursache 16.03.19 WB Bad Schmiedeberg Gehege-wild 2 nein Wolf (DNA-individ.) GW1229f 21.03.19 SK Mücheln (Geiseltal) Rind 1 irrelevant andere Ursache 22.03.19 ABI Raguhn-Jeßnitz Schaf 1 irrelevant Wolf nicht auszu-schließen 03.04.19 WB Gräfenhainichen Schaf 3 1 (Esel) nein Wolf (DNA-individ.) GW1198m 05.04.19 WB Coswig Schaf 1 nein nicht er-mittelbar 13.04.19 SDL Bismark Pute 2 nein andere Ursache 17.04.19 SDL Kremkau Rind (Kalb) 1 irrelevant nicht er-mittelbar 19.04.19 SAW Kalbe (Milde) Schaf 1 8 nein Wolf (DNA) 20.04.19 WB Gräfenhainichen Huhn 9 nein andere Ursache 25.04.19 SLK Schönebeck (Elbe) Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszu-schließen 02.05.19 SDL Kremkau Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszu-schließen 02.05.19 SDL Tangermünde Schaf 1 ja Hund (DNA) 05.05.19 JL Genthin Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszu-schließen 06.05.19 BLK Freyburg (Unstrut) Schaf 4 3 irrelevant Hund (DNA) 07.05.19 BLK Zeitz Schaf 2 nein Hund 10.05.19 SK Merseburg Rind (Kalb) 1 nein Hund (DNA) 12.05.19 JL Schönhausen (Elbe) Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf (DNA) 15.05.19 SDL Schollene Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszu-schließen 20.05.19 ABI Barby Schaf 7 1 ja Wolf nicht auszu-schließen 20.05.19 MD Magdeburg Huhn 12 1 nein andere Ursache 21.05.19 BLK Naumburg (Saale) Strauß 1 irrelevant Wolf nicht auszu-schließen 23.05.19 SK Mücheln Schaf 1 irrelevant andere Ursache 02.06.19 ABI Muldestausee Schaf 1 nein nicht er-mittelbar 10.06.19 SDL Schollene Kalb 1 nein Wolf nicht auszu-schließen 21.06.19 JL Möckern Schaf 3 ja Wolf (DNA) 07.07.19 JL Möckern Schaf 4 3 ja Wolf nicht auszu-schließen 15.07.19 JL Burg Schaf 2 1 nein Hund (DNA) 17.07.19 SDL Kamern Schaf 1 ja Wolf (DNA-individ.) GW1314m 19.07.19 SDL Arneburg-Goldbeck Schaf 1 nein andere Ursache 20.07.19 SDL Kamern Schaf 2 ja Wolf (DNA) 03.08.19 JL Möckern Schaf 1 ja Wolf (DNA-individ.) GW333m 05.08.19 SAW Kalbe (Milde) Schaf 4 2 ja Wolf (DNA) 16.08.19 BK Haldensleben Schaf 5 2 nein Wolf 19.08.19 DE Dessau-Roßlau Schaf 5 ja Wolf (DNA) 28.08.19 JL Möckern Schaf 10 2 ja Wolf (DNA) 28.08.19 BK Calvörde Rind (Kalb) 2 irrelevant nicht er-mittelbar 29.08.19 BK Haldensleben Schaf 2 1 nein Wolf 31.08.19 JL Möckern Schaf 1 1 ja Wolf (DNA-individ.) GW688m 01.09.19 JL Möckern Schaf 1 nein Wolf (DNA) 01.09.19 WB Kemberg Schaf 3 4 nein Wolf (DNA) 04.09.19 SK Mücheln (Geiseltalsee) Schaf 1 irrelevant andere Ursache 06.09.19 JL Elbe-Parey Schaf 1 ja Wolf (DNA) 06.09.19 SDL Havelberg Schaf 9 nein Wolf (DNA) 08.09.19 JL Möckern Schaf 1 1 ja Wolf (DNA-individ.) GW688m 16.09.19 JL Genthin Rind (Kalb) 1 1 irrelevant Wolf (DNA) 29.09.19 ABI Zerbst Schaf 1 1 nein Wolf (DNA) 30.09.19 SDL Kamern Schaf 1 1 nein Wolf (DNA) 01.10.19 JL Genthin Rind (Kalb) 1 ja Wolf (DNA) 02.10.19 JL Möckern Schaf 1 3 ja Wolf (DNA-individ.) GW688m 03.10.19 SDL Zehrental Schaf/ Ziege 3 2 ja Wolf (DNA) 03.10.19 SLK Schönebeck (Elbe) Alpaka 1 ja andere Ursache 04.10.19 SDL Zehrental Schaf/ Ziege 15 13 ja Wolf 05.10.19 JL Genthin Ziege 1 3 nein Wolf (DNA) 09.10.19 WB Oranienbaum-Wörlitz Rind (Kalb) 1 irrelevant andere Ursache 10.10.19 WB Jessen Schaf 1 ja nicht er-mittelbar 13.10.19 BK Colbitz Gehege-wild 1 nein Wolf nicht auszu-schließen 14.10.19 SK Landsberg Gehege-wild 2 nein andere Ursache 17.10.19 SDL Bismark Gehege-wild 1 nein Wolf nicht auszu-schließen 20.10.19 WB Coswig Schaf 1 nein Wolf nicht auszu-schließen 25.10.19 SDL Havelberg Schaf 5 ja Wolf (DNA-individ.) GW743m 25.10.19 JL Jerichow Schaf 11 nein Wolf (DNA) 28.10.19 BLK Freyburg Geflügel 3 unklar Luchs nicht auszu-schließen 02.11.19 SDL Bismark Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf (DNA) 04.11.19 ABI Zerbst (Anhalt) Schaf 3 nein Wolf (DNA) 08.11.19 JL Genthin Rind (Kalb) 1 irrelevant nicht er-mittelbar 12.11.19 BK Calvörde Rind (Kalb) 1 irrelevant nicht er-mittelbar 15.11.19 JL Burg Schaf 1 ja Wolf (DNA) 18.11.19 JL Möckern Schaf 1 2 ja Wolf (DNA) 18.11.19 WB Bad Schmiedeberg Gehege-wild 3 unklar Wolf nicht auszu-schließen 19.11.19 JL Gommern Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf (DNA) 21.11.19 SDL Tangerhütte Rind (Kalb) 2 irrelevant Wolf nicht auszu-schließen 22.11.19 SDL Havelberg Schaf 1 nein nicht er-mittelbar 22.11.19 JL Möckern Schaf 1 ja Wolf nicht auszu-schließen 23.11.19 JL Möckern Schaf 5 6 ja Wolf (DNA) 25.11.19 JL Möckern Schaf 8 1 ja Wolf (DNA) 25.11.19 ABI Zerbst (Anhalt) Schaf 2 nein Wolf nicht auszu-schließen 02.12.19 ABI Zerbst (Anhalt) Schaf 3 nein Wolf nicht auszu-schließen 07.12.19 ABI Zerbst (Anhalt) Schaf 3 nein Wolf (DNA) 13.12.19 WB Coswig Schaf 3 nein Wolf nicht auszu-schließen 16.12.19 SAW Diesdorf Schaf 19 1 ja Wolf (DNA) 18.12.19 JL Möckern Schaf 5 ja Wolf (DNA-individ.) GW1183f 19.12.19 ABI Zerbst (Anhalt) Schaf 11 8 unklar Wolf (DNA) 20.12.19 JL Genthin Schaf 1 nein andere Ursache 27.12.19 MSH Gerbstedt Gehege-wild 3 irrelevant andere Ursache Wolf oder Wolf nicht auszuschließen andere Ursache/Hund/nicht ermittelbar getötet 247 70 verletzt 79 8 Letzte Aktualisierung: 24.03.2021
LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Klimaschutz mit System Häufig gestellte Fragen Der European Energy Award (eea) ist eine Auszeich- nung und ein internationales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungssystem für kommunalen Klima- schutz. Seit mehr als 10 Jahren werden zahlreiche Kommunen in Deutschland und Europa auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz systematisch, partnerschaft- lich und nachhaltig unterstützt. Der eea steht für mess- und sichtbaren Erfolg.Erfahrung hervorragend zur Etablierung eines systema- tischen Ansatzes zur Umsetzung der Klimaschutzan- forderungen sowie zur Ausschöpfung von langfristigen Energie-, CO2- und damit auch Kostenpotenzialen.“ Mareen Jockusch, eea-Beraterin bei der Kommunal- entwicklung Mitteldeutschland GmbH Netzwerk: Unterstützung durch ExpertenErreicht eine Kommune im Bewertungssystem 50 Prozent der möglichen Punktzahl, wird sie mit dem Titel „Europäische Energie- und Klimaschutzkom- mune“ ausgezeichnet. Die feierliche Übergabe der Zertifizierungsurkunde, des eea-Ortsschildes und der eea-Trophäe sind ein Highlight, das nach den Wün- schen der Kommunen gestaltet werden kann. Durch die kontinuierliche Verbesserung und Umsetzung von Maßnahmen kann sogar der eea-Gold Status (ab 75 Prozent) erreicht werden, der nach aktuellem Stand in Sachsen-Anhalt noch unerreicht ist. Während des gesamten Managementprozesses wird die Kommune durch einen fachkundigen eea-Berater begleitet. Dieser ist durch eine spezielle Fortbildung in der Durchführung des Verfahrens und der Verwendung der Tools geschult. Aus dem Pool der zertifizierten Berater können Sie sich einen Ihres Vertrauens aus- wählen. „Es ist genau die Langfristigkeit, die kontinuierliche Beschäftigung mit dem Thema, die zum Handeln und zur Umsetzung von Maßnahmen führt. Klimaschutz wird als dauerhafte Querschnittsaufgabe in der kommunalen Verwaltung verstanden bzw. verinnerlicht. Aus meiner Erfahrung heraus, wirkt er auch häufig als Teambil- dungsprozess von Klimaschutzwilligen.“ Udo Schmermer, KlimaKommunal „Im kommunalen Klimaschutz kommen große Aufgaben in den nächsten Jahren auf Kommunen und beteiligte Akteure zu. Aufgaben in unterschiedlichen Bereichen, von der Steigerung der Energieeffizienz über den Aus- bau der erneuerbaren Energien bis hin zur Zielstellung der Klimaneutralität. Der eea ist ein Instrument zur fortlaufenden Umsetzung, Steuerung und Kontrolle der klimarelevanten Aufgaben auf kommunaler Ebene. Im Rahmen des eea-Prozesses werden die lokalen Stärken und Schwächen ermittelt und effektive und effiziente Projekte im Bereich Klimaschutz vorangetrieben. Der eea-Prozess eignet sich nach unserer langjährigen Zertifizierung und Auszeichnung: Erfolg wird belohnt „Mit der erneuten Auszeichnung des European Energy Awards bestätigen wir einmal mehr, dass die Stadt Wer- nigerode die Bestrebungen zu mehr Klimaschutz immer weiter vorantreibt. Dank der Arbeit unseres Teams und dem Rückhalt im Stadtrat konnten wir viele Projekte weiterführen und neue anstoßen. So fördern wir über den Klimaschutzfonds die private Anschaffung von Lastenfahrrädern, setzen die Vorgaben aus der Initiative „Stadtgrün“ um und setzen uns weiter für klimafreund- lichen und guten öffentlichen Nahverkehr ein. Um den Waldwandel zu unterstützen, haben wir mit privaten und öffentlichen Aktionen viele Baumpflanzungen durchgeführt, die die grüne Infrastruktur der Stadt und der Region stärken werden. In unserem Hochwasser- schutzkonzept und auch in der laufenden Aktualisierung des Stadtentwicklungskonzeptes hat der Klimaschutz oberste Priorität.“ Oberbürgermeister Tobias Kascha am Rande der eea-Verleihung an die Stadt Wernigerode Was bringt der eea für meine Kommune/ meinen Landkreis? Der eea-Managementprozess strukturiert interne Pro- zesse auf Basis eines erprobten Konzepts. In Zusam- menarbeit mit einem qualifizierten Experten lernen die Verantwortlichen in der Kommune, wie Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, Energie, Kooperation und Entwicklung, Hand in Hand umgesetzt werden und zu einer kontinuierlichen Steigerung der Lebensqualität in der Kommune beitragen. Kommt meine Kommune für den eea in Frage? Jede Kommune kommt für den eea in Frage. Das Ins- trument wird entsprechend der Größe und der Hand- lungsspielräume angepasst. Somit ist der Prozess von der kleinen Gemeinde mit wenigen tausend Einwoh- nern bis zur Millionenmetropole anwendbar. Die Lan- desenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) hat bisher drei Kommunen in Sachsen-Anhalt erfolgreich bis zur Zertifizierung begleitet und teilt die Erfahrungen gern im persönlichen Gespräch. Wer unterstützt mich? Der eea wird seit 2014 von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt begleitet, die seit 2017 auch Landes- geschäftsstelle des eea ist. Die Unterstützung durch die LENA fußt auf zwei Säulen: 1. Organisatorische Unterstützung - bei der Suche nach einem eea-Berater - bei der Klärung aller offenen Fragen zum eea - bei der Award-Verleihung und der medialen Begleitung EUROPEAN ENERGY AWARD IN SACHSEN-ANHALT KOMMUNALER KLIMASCHUTZ MIT SYSTEM www.lena.sachsen-anhalt.de 2. Finanzielle Unterstützung: In Kooperation mit dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) werden aktuell 80 Prozent der Kosten, die durch den eea-Managementprozess ent- stehen, übernommen. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Interesse an der Teilnahme oder weitere Fragen? Schreiben Sie dem Ansprechpartner für den eea: rapp@lena-lsa.de Neuigkeiten und weitere Projekte der LENA finden Sie auf unserer Homepage www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Zertifizierung und Auszeichnung: Erfolg wird belohnt Ist die Entscheidung zur Einführung des eea-Prozesses getrof- fen, widmet sich die erste Phase der Erstellung eines starken interdisziplinären Teams. Dieses bündelt die Kompetenz des eea-Beraters mit den Erfahrungen und Fähigkeiten der internen Akteure, unter Verwendung der erprobten eea-Tools. Mit diesem Team wird zunächst die Situation in der Kommune anhand des eea-Maßnahmenkatalogs analysiert, anschließend werden Maßnahmen zur Verbesserung getroffen. Erreicht die Kommune 50 Prozent der möglichen Punkte, erfolgt die Zerti- fizierung durch einen externen Auditor. BEITRITT Programmbeitritt und Beauftragung eines Beraters. Tatkräftige Unterstützung durch die LENA. IST-ANALYSE Zusammenführung, Erfassung und Aufstellung der IST-Daten der Kommune. BEWERTUNG UMSETZUNG / ZERTIFIZIERUNG Identifizierung von Potenzialen und Formulierung sinnvoller Maßnahmen.Umsetzung der Maßnahmen und Prüfung des Fortschritts. Verleihung des eea. Bewertung des IST-Zustands mittels eea-Tool und eea-Maßnahmenkatalog. ENERGIETEAM Bildung des Energieteams aus Berater, Entscheidungs- trägern, Mitarbeitern und weiteren Interessierten. ENTSCHEIDUNG PLANUNG Entschluss für mehr Klima- schutz und Nachhaltigkeit mit Hilfe des eea-Prozesses. Dessau-RoßlauWernigerodeBenndorf Die Stadt Dessau-Roßlau wurde 2016 als erste Stadt Sach- sen-Anhalts mit dem eea ausgezeichnet. Seit der Auszeich- nung hat der eea-Prozess sich in der Verwaltung der Stadt etabliert und weitere Maßnahmen angeschoben. Besonders im Bereich Mobilität schneidet Dessau-Roßlau sehr gut ab, zum Beispiel dank Aktionen zur verstärkten Nutzung von Fahrrädern sowie dem Ausbau von Straßen und Radwegen zur Verkehrsentlastung. Mit der zweiten Rezertifizierung 2023 konnte Dessau-Roßlau seine Leistungen verbessern und führt den eea-Prozess kontinuierlich weiter.Wernigerode wurde 2018 als dritte Kommune in Sachsen-An- halt ausgezeichnet und erreichte bei der Erstzertifizierung auf Anhieb den höchsten Wert im Land. Die touristisch attrakti- ve Stadt im Harz zeichnet sich besonders durch die interne Organisation und Außenkommunikation ihrer Klimaschutz- aktivitäten aus. Die Einbindung aller Akteure ist hier das klare Ziel, zum Beispiel durch Schulungsaktivitäten des öffentlichen Personals und ein Budget für die energiepolitische Stadt- und Gemeindearbeit. Auch Wernigerode erreichte 2022 die Rezer- tifizierung mit gesteigertem eea Benchmarkwert und ist damit auch Spitzenreiter in Sachsen-Anhalt.Die Gemeinde Benndorf (Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra) wurde 2017 zertifiziert. Benndof zeichnet sich vor allem im Bereich lokale Energieproduktion durch die Nutzung erneuerbarer Energie aus (hier kann die Gemeinde 100 Prozent Erfüllungsgrad in der eea-Bewertung vorweisen). Mit den daraus resultierenden CO2-Einsparungen leistet die Gemeinde ihren Beitrag zum Klimaschutz. Die Gemeinde be- trachtete die Zertifizierung als Abschluss des Prozesses und führt seitdem ihre Klimaschutzaktivitäten in Eigenregie fort.
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzung der Naturgüter 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. In einem Landschaftsschutzgebiet sind nach Maßgabe näherer Bestimmung alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Entwicklung der Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Land Sachsen-Anhalt seit 1990 Tabelle (PDF) und Diagramm (PDF) Es kann nicht gewährleistet werden, dass alle Dokumente barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können, dies gilt insbesondere für Dokumente vor 2018. Die Quelle, der auf den nachfolgenden Seiten veröffentlichten Dokumente zu den Verordnungen der LSG, liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der jeweiligen Landkreise. Name Code Landkreis/kreisfreie Stadt A Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst LSG0043BLK Burgenlandkreis Aland-Elbe-Niederung LSG0029SDL Stendal Altmärkische Wische LSG0074SDL Stendal Arendsee LSG0004SAW Altmarkkreis Salzwedel Arneburger Hang LSG0009SDL Stendal Arnsdorfer-Jessener-Schweinitzer Berge LSG0001WB_ Wittenberg B Barleber-Jersleber See mit Elbniederung LSG0015MD_ Magdeburg Bergen LSG0020BOE Bördekreis Bode LSG0025___ Bördekreis, Harz, Salzlandkreis C D Dölauer Heide LSG0037___ Halle, Saalekreis Drömling LSG0031___ Altmarkkreis Salzwedel, Bördekreis Dübener Heide LSG0035___ Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg E Elbaue-Wahlenberge LSG0103SDL Stendal Elbetal - zwischen Elster und Sachau LSG0100WB_ Wittenberg Elbetal - zwischen Wittenberg und Bösewig LSG0095WB_ Wittenberg Elbtalaue LSG0092JL_ Jerichower Land Elbetal - Crassensee LSG0083___ Wittenberg Elbetal - Prettin LSG0002WB_ Wittenberg Elsnigk - Osternienburger Teiche LSG0081KÖT Anhalt-Bitterfeld Elsteraue LSG0042BLK Burgenlandkreis Elster-Luppe-Aue LSG0045MQ_ Saalekreis Erweiterung des LSG Saale LSG0056BBG Salzlandkreis F Fallstein LSG0027HBS Harz Fauler See LSG0021BOE Bördekreis Finne-Triasland und (Unstrut-Triasland) LSG0055BLK (LSG0040___) Burgenlandkreis (Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis) Flechtinger Höhenzug LSG0013OK_ Bördekreis Floßgaben LSG0062MQ_ Saalekreis Fuhneaue LSG0049___ Anhalt-Bitterfeld, Salzlandkreis G Gardelegen-Letzlinger Forst LSG0011SAW Altmarkkreis Salzwedel Geiselaue LSG0079MQ_ Saalekreis Großes Bruch LSG0064___ Bördekreis, Harz Gröster Berge LSG0058MQ_ Saalekreis H Hakel LSG0033___ Harz, Salzlandkreis Harbke-Allertal LSG0012___ Bördekreis Harz und Vorländer LSG0032___ Harz, Mansfeld-Südharz Helmestausee Berga-Kelbra LSG0065SGH Mansfeld-Südharz Henneberg und Osterberg LSG0022BOE Bördekreis Hohe Börde LSG0080OK_ Bördekreis Hohes Holz, Saures Holz mit östlichem Vorland LSG0019BOE Bördekreis Horngrabenniederung LSG0059KÖT Anhalt-Bitterfeld Huy LSG0026HBS Harz I J K Kiesgruben Wallendorf/Schladebach LSG0048MQ_ Saalekreis Kleinhaldenareal im nördlichen Mansfelder Land LSG0082ML_ Mansfeld-Südharz Kleinzerbster Busch LSG0098KÖT Anhalt-Bitterfeld Kuhndorftal LSG0046BLK Burgenlandkreis Kyffhäuser LSG0039SGH Mansfeld-Südharz L Lauchagrund LSG0067MQ_ Saalekreis Laweketal LSG0052___ Mansfeld-Südharz, Saalekreis Leinewehtal LSG0047BLK Burgenlandkreis Lindhorst - Ramstedter Forst LSG0014BK_ Bördekreis Loburger Vorfläming LSG0078AZE Jerichower Land M Maibachtal LSG0053WSF Burgenlandkreis Mittelelbe / Mittlere Elbe und Mittlere Elbe LSG0023___ und LSG0051___ Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau, Jerichower Land, Magdeburg, Salzlandkreis, Wittenberg Mittlere Elbe-Steckby LSG0102AZE Anhalt-Bitterfeld Mosigkauer Heide LSG0054___ Dessau-Roßlau Möckern-Magdeburgerforth LSG0017JL_ Jerichower Land Muldeaue Pouch-Schwemsal LSG0060BTF Anhalt-Bitterfeld Müchelner Kalktäler LSG0063MQ_ Saalekreis N O Ohre- und Elbniederung LSG0109BK_ Bördekreis Oranienbaumer Heide LSG0072___ Dessau-Roßlau, Wittenberg Ostrand der Arendseer Hochfläche LSG0005___ Altmarkkreis Salzwedel, Stendal P Petersberg LSG0036SK_ Saalekreis Porphyrkuppenlandschaft bei Landsberg LSG0069SK_ Saalekreis Q R Roßlauer Vorfläming LSG0076___ Dessau-Roßlau, Wittenberg S Saale LSG0034___ Burgenlandkreis, Halle, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis Saaletal bei Merseburg LSG0111SK_ Saalekreis Salzatal LSG0066SK_ Saalekreis Salzwedel-Diesdorf LSG0007SAW Altmarkkreis Salzwedel Seweckenberge LSG0099QLB Harz Spitzberg LSG0070___ Dessau-Roßlau, Anhalt-Bitterfeld Südliche Goitzsche LSG0085ABI Anhalt-Bitterfeld Süßer See; Süßer und Salziger LSG0038___ Mansfeld-Südharz, Saalekreis T Tanger-Elbeniederung LSG0097SDL Stendal Thiergarten Annaburg LSG0003WB_ Wittenberg U Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe LSG0010___ Altmarkkreis Salzwedel, Stendal Umflutehle-Külzauer Forst LSG0016___ Magdeburg, Jerichower Land Unstrut-Triasland und (Finne-Triasland) LSG0040___ (LSG0055BLK) Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis (Burgenlandkreis) Untere Havel LSG0006SDL Stendal V W Weitzschkerbachtal LSG0073MQ_ Saalekreis Westfläming LSG0068AZE Anhalt-Bitterfeld Wipperniederung LSG0061BBG Salzlandkreis Wittenberger Vorfläming und Zahnabachtal LSG0071WB_ Wittenberg X Y Z Zerbster Land LSG0030___ Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau, Jerichower Land Zerbster Nuthetäler LSG0077AZE Anhalt-Bitterfeld Zichtauer Berge und Klötzer Forst LSG0008SAW Altmarkkreis Salzwedel Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 114 |
| Kommune | 3 |
| Land | 179 |
| Weitere | 34 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 5 |
| Zivilgesellschaft | 173 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 2 |
| Daten und Messstellen | 175 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 9 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 172 |
| Text | 249 |
| Umweltprüfung | 15 |
| unbekannt | 48 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 291 |
| Offen | 30 |
| Unbekannt | 176 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 492 |
| Englisch | 32 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 29 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 351 |
| Keine | 47 |
| Unbekannt | 11 |
| Webseite | 288 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 317 |
| Lebewesen und Lebensräume | 497 |
| Luft | 120 |
| Mensch und Umwelt | 487 |
| Wasser | 172 |
| Weitere | 305 |