Die Topographische Karte im Maßstab 1:100.000 ist eine aus dem Kartenwerk TK50 abgeleitete Karte. Die verschiedenen Erscheinungsformen der Erdoberfläche werden in maßstabsgerechter Generalisierung dargestellt. Durch den kleinen Maßstab werden ganze Regionen übersichtlich in einem Kartenblatt abgebildet. Die historischen Ausgaben der TK100 stehen aus verschiedenen Jahren ab 1993 (Grundaktualität einzelner Blätter älter) zur Verfügung. Ab dem Jahr 2010 entstand die TK100 (ATKIS) durch Ableitung aus dem Digitalen Landschaftsmodell 50 (DLM50). In unterschiedlichen Kartenlayouts und -darstellungen bilden die historischen Kartenblätter ein Stück Zeitgeschichte Brandenburgs ab. Sie sind in analoger Plot-Ausgabe (Papier) verfügbar und stehen kostenfrei als Download zur Verfügung. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Die Topographische Karte im Maßstab 1:100.000 ist eine aus dem Kartenwerk TK50 abgeleitete Karte. Die verschiedenen Erscheinungsformen der Erdoberfläche werden in maßstabsgerechter Generalisierung dargestellt. Durch den kleinen Maßstab werden ganze Regionen übersichtlich in einem Kartenblatt abgebildet. Die historischen Ausgaben der TK100 stehen aus verschiedenen Jahren ab 1993 (Grundaktualität einzelner Blätter älter) zur Verfügung. Ab dem Jahr 2010 entstand die TK100 (ATKIS) durch Ableitung aus dem Digitalen Landschaftsmodell 50 (DLM50). In unterschiedlichen Kartenlayouts und -darstellungen bilden die historischen Kartenblätter ein Stück Zeitgeschichte Brandenburgs ab. Sie sind in analoger Plot-Ausgabe (Papier) verfügbar und stehen kostenfrei als Download zur Verfügung. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
zunächst wünschen wir Ihnen ein tolles und erfolgreiches Jahr 2025! Wir schaffen auch in diesem Jahr wieder viele Gelegenheiten zum Austausch mit Ihnen. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für Ihren Input im letzten Jahr! Vor allem die Anregungen und Wünsche aus unserem Projekt zur Zielgruppenanalyse für das HKNR können wir künftig in unsere weitere Arbeit einfließen lassen. Wir freuen uns, künftig gezielter und effektiver mit Ihnen kommunizieren zu können! Veränderungen überall – so sieht unser Ausblick für 2025 aus: Weiteres Wachstum der Teams, schon sehr konkret verbunden mit einer Reihe neuer Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Jahr zu uns kommen. Mit der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) haben wir seit April letzten Jahres eine neue Aufgabe, an der wir intensiv arbeiten. Unsere Ausschreibung für die Software für die neuen Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff und Wärme/Kälte ist in diesem Jahr geplant. Wir bereiten außerdem Anpassungen für die HkRNDV vor, die zunächst in die Ressortabstimmung und danach in die Verbändeanhörung gehen werden. Wir stehen gemeinsam vor den Wahlen für ein neues Parlament und eine neue Regierung. Das bringt für uns aktuell Einschränkungen wegen der vorläufigen Haushaltführung mit sich. Ob es unter einer neuen Regierung wieder Umstrukturierungen in den Ministerien geben wird, wird sich zeigen. Unsere Facharbeit setzen wir jedoch weitgehend unabhängig davon fort. Vielleicht wichtig für Sie: Die Umsetzung der 37. BImSchV für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) wird ebenfalls in der UBA-Abteilung Klimaschutz und Energie angesiedelt, sozusagen als Nachbarfachgebiet. Es zeichnen sich bereits jetzt enge Verknüpfungen zwischen den Registern ab. Aktuell stecken wir schon intensiv in den Vorbereitungen für unseren Stand bei der E-world im Februar und auch für unsere siebte HKNR-Fachtagung im April . Informationen dazu und auch zu Fragen der Anerkennung, zum neuen Termin für die Stromkennzeichnung und zu unseren neuen Internetseiten finden Sie in diesem Newsletter. Viel Spaß beim Lesen! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters Einladung zur 7. HKNR-Fachtagung Nun ist es soweit – wir möchten Sie ganz offiziell zur 7. Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters am 2./3. April 2025 nach Dessau-Roßlau einladen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und möchten mit Ihnen in den Austausch gehen zu den neuesten Entwicklungen in Sachen Herkunftsnachweise. Es erwartet Sie – wie in den letzten Jahren – ein informatives und interaktives Programm mit Vorträgen und interessanten Workshops. Neu wird die zeitliche Gestaltung mit verschiedenen Themenblöcken sein, bei denen jeweils eine separate Anmeldung notwendig sein wird (hellblaue Markierung im Text). Wir möchten mit Ihnen über den Aufbau der neuen Vollzüge für Herkunftsnachweise für Wärme/Kälte und Gase (inkl. Wasserstoff) sprechen. Zudem zieht die Vernetzung der verschiedenen Herkunftsnachweissysteme durch Konversion die Notwendigkeit nach sich, auch viele Fragen zu Herkunftsnachweisen für Strom im gegebenen Kontext neu zu beleuchten. Neben den Herkunftsnachweisen wird auch der Umsetzungsstand der 37. BImSchV im Umweltbundesamt ein weiteres Thema sein, worüber wir Sie informieren werden. Das vorläufige Programm können Sie hier aufrufen: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/tagesordnung-7-hknr-fachtagung . Unter folgendem Link können Sie sich bis zum 28. Februar 2025 verbindlich anmelden: https://www.umweltbundesamt.de/7-hknr-fachtagung-anmeldung . Geben Sie die Termininformation gerne an Ihre Kollegen*Kolleginnen weiter. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, pro Unternehmen mit maximal zwei Personen teilzunehmen, damit auch angesichts des erweiterten Themenfelds unsere Kapazitäten ausreichen. HKNR bei der E-world 2025 Vom 11. bis 13. Februar 2025 findet in Essen Europas Leitmesse der Energiewirtschaft statt. Gemeinsam mit der Deutschen Emissionshandelsstelle werden wir, das Team des Herkunfts- und Regionalnachweisregisters, einen UBA-Stand betreuen. Mit eigenem Fachpersonal und vielen Informationen stehen wir Ihnen in Essen wieder zur Verfügung. Wenn Sie vor Ort mit uns ins Gespräch kommen möchten, melden Sie sich bitte bis 5. Februar 2025 zur Terminvereinbarung (unter HKNR-Tagung@uba.de ) oder Sie schauen einfach am Stand vorbei. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen oder Wiedersehen in Essen und viele interessante Gespräche! Weiterführender Link: https://www.e-world-essen.com Anerkennung serbischer, griechischer & zypriotischer HKN Im Rahmen zweier Forschungsprojekte prüften die Auftragnehmenden BBH und Öko-Institut die Anerkennbarkeit von Herkunftsnachweisen aus Serbien, Griechenland und Zypern . Das Umweltbundesamt ist als zuständige Behörde verpflichtet, ein Nachweissystem zu etablieren, mit dem gegenüber den Endkunden der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix von Energieversorgern ausgewiesen wird. Die Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität muss mit objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden. Diese Pflicht besteht nach Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II – RED II). Gemäß Artikel 19 Absatz 9 RED II erkennen die Mitgliedsstaaten die von anderen Mitgliedsstaaten gemäß diesen Richtlinien ausgestellte Herkunftsnachweise (HKN) als Nachweis der Herkunft aus erneuerbaren Energien an. Die Anerkennung kann nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit des HKN bestehen. Im Rahmen der Forschungsvorhaben wurden das serbische, das griechische und das zypriotische System zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen geprüft. Die Stromkennzeichnungen in Serbien, Griechenland und Zypern wurden ebenfalls untersucht. Beides erfolgte mit dem Ziel, aus der Perspektive des Umweltbundesamts als deutscher registerführender Stelle bei einer Prüfung der Anerkennungsfähigkeit serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise beurteilen zu können, ob generelle, begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit serbischer, griechischer oder zypriotischer Herkunftsnachweise bestehen. Das Prüfergebnisse lauten, dass solche Zweifel, die einer Anerkennung serbischer, griechischer und zypriotischer HKN entgegenstehen könnten, nach den Ergebnissen des Forschungsvorhabens verneint werden. Infolgedessen wird nun die Freischaltung für den Import serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise erfolgen. Neue Internetseiten zu Gas- und Wärme/Kälte-HKN Das Umweltbundesamt ist mit Erlass der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. Ein Gas-Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Gase inkl. Wasserstoff und kohlenstoffarmes Gas nach § 2 Nummer 10 des Herkunftsnachweisregistergesetzes sowie ein Register für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme sind somit vorgesehen, diese werden aber noch nicht vom Umweltbundesamt geführt. Bisher werden internationale Nachweise über Biogasmengen und -qualitäten über das Biogasregister Deutschland der Deutschen Energie-Agentur (dena) standardisiert dokumentiert: Biomethan aus dem grenzüberschreitenden Handel wird dafür in vergleichbaren Biogasregistern im Ausland eingebucht und in das Biogasregister Deutschland übertragen. Neben einer Verwendung im freiwilligen Markt sind diese internationalen Biogaszertifikate nach den Vorgaben des BEHG, TEHG , GEG und EWärmeG anerkennungsfähig. Der bestehende internationale Handel mit Biogaszertifikaten wird von den Festlegungen des HKNR-Gesetzes und der GWKHV nicht erfasst. Der Aufbau und Betrieb des vorgesehenen deutschen Gas-Herkunftsnachweisregisters in der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes wird für das Jahr 2026 erwartet. Dann muss durch Kooperation der zuständigen Stellen sichergestellt sein, dass es nicht zu Doppelzählungen durch verschiedene Nachweise kommt. Für Herkunftsnachweise nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist das Umweltbundesamt mit dem Erlass der GWKHV seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. In diesem Zuge haben wir zum Ende des vergangenen Jahres neue Internetseiten dazu veröffentlicht. Auf den unten verlinkten Seiten finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung: • Nachweissysteme für Energie und Klimaschutz (Hauptseite) • Gas-HKNR (Biomethan und Wasserstoff) und • Wärme- und Kälte-HKNR . Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Internetseiten. Erinnerung: 1. Juli neuer Termin zur Fertigstellung der Stromkennzeichnung! Spätestens zum 1. Juli 2025 muss die Stromkennzeichnung für das Lieferjahr 2024 erstellt und veröffentlicht sein, dies gibt § 42 Abs. 1 EnWG vor. In Artikel 2 Nummer 11 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 wurde festgelegt, dass hierfür künftig der 1. Juli als Stichtag für die Ausweisung der Stromkennzeichnung des Vorjahres gilt. Mit der Vorverlegung der Frist (bis zum letzten Jahr galt der 1. November) folgt Deutschland einer gemeinsamen Empfehlung der europäischen Herkunftsnachweisregister. Zur weiteren Harmonisierung der europäischen Stromkennzeichnungen ist dies ein wichtiger Schritt. Die Verschiebung begünstigt außerdem, dass Unternehmen künftig die Stromkennzeichnung für ihre Emissionsbilanzen in der nichtfinanziellen Berichterstattung verwenden können. Die Änderung des Stichtages zog eine Folgeänderung in § 31 Abs. 1 Punkt 1 der HkRNDV mit sich. Demnach dürfen Regionalnachweise künftig vom 1. April bis zum 31. Juli entwertet werden, statt wie bisher vom 1. August bis zum 15. Dezember. Darüber informiert Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 . Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 desselbigen Gesetzes legt das Inkrafttreten für beide Artikel am 01.01.2025 fest. Somit sind die Änderungen verpflichtend für die Stromkennzeichnung anzuwenden, die sich auf das Lieferjahr 2024 bezieht. Letztverbraucher*innen können sich folglich ab 01.07.2025 über ihre Stromkennzeichnung 2024 auf den Websites ihrer Stromlieferanten informieren.
Auflistungen der beim BfS gemäß § 36 Abs. 1 StrlSchG registrierten Ethik-Kommissionen Vor Erteilung einer Genehmigung und/ oder vor Beginn einer anzeigebedürftigen Strahlenanwendung (bis zum 30.06.2025) muss die zustimmende Stellungnahme einer beim BfS registrierten Ethikkommission vorliegen. In einer Übersicht hat das BfS alle Ethikkommissionen aufgeführt, die berechtigt sind, im Rahmen der genehmigungs- / anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung Stellungnahmen nach § 36 Absatz 2 StrlSchG abzugeben (sortiert nach aufsteigender Postleitzahl). Bereits nach RöV oder StrlSchV registrierte Ethik-Kommissionen gelten auch als nach StrlSchG registriert ( § 205 Absatz 4 StrlSchG ). Ab dem 01.07.2025 ist keine Registrierung der Ethik-Kommissionen beim BfS mehr erforderlich. Es genügt, dass die Ethik-Kommission, die eine Bewertung nach dem Strahlenschutzgesetz durchführt, die erforderliche Fachkenntnis im Strahlenschutz aufweist (§ 36 StrlSchG). Registrierte Ethik-Kommissionen Voraussetzungen für die Registrierung sind gemäß § 36 Absatz 1 StrlSchG : Sitz im Geltungsbereich des StrlSchG Unabhängigkeit Interdisziplinäre Besetzung Bildung nach Landesrecht Fachkompetenz der Mitglieder (medizinische Sachverständige und nichtmedizinische Mitglieder) Mündliche Beratung mit mindestens fünf Mitgliedern Veröffentlichte Verfahrensordnung mit folgendem Inhalt: Mitglieder der Ethik-Kommission Verfahrensregelungen Anschrift der Ethik-Kommission Teilen Sie bitte Änderungen der personellen Zusammensetzung der Ethik-Kommission, der Verfahrensordnung und der Anschrift mit. Hinweis zum Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mailadressen) werden im Rahmen der Bearbeitung der Verfahren durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet und bis zum Eintritt der strahlenschutzrechtlichen Verjährung aufbewahrt. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter ww.bfs.de. Übersicht der registrierten Ethik-Kommissionen Nachfolgende Ethik-Kommissionen sind berechtigt, Stellungnahmen im Rahmen der genehmigungs- / anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung abzugeben (sortiert nach aufsteigender Postleitzahl): Registrierte Ethik-Kommissionen Postleitzahlengebiet 0 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission bei der Sächsischen Landesärztekammer Schützenhöhe 16 01099 Dresden x x Ethik-Kommission an der TU Dresden Fetscherstraße 74 01307 Dresden x x Ethik-Kommission der Landesärztekammer Brandenburg Dreifertstraße 12 03044 Cottbus x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig Liebigstraße 18 04103 Leipzig x x Ethik-Kommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Am Kirchtor 9 06108 Halle x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle - Wittenberg Magdeburger Straße 16 06112 Halle (Saale) x x Ethik-Kommission des Landes Sachsen-Anhalt Kühnauer Straße 70 06846 Dessau-Roßlau x x Ethik-Kommission der Friedrich-Schiller-Universität Jena Bachstraße 18 07743 Jena x x Ethik-Kommission der Landesärztekammer Thüringen Im Semmicht 33 07751 Jena x x Postleitzahlengebiet 1 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission der Charité - Universitätsmedizin Berlin Campus Charité Mitte, Charitéplatz 1 10117 Berlin x x Ethik-Kommission des Landes Berlin Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Institut für Pharmakologie Felix-Hausdorff-Str. 3 17487 Greifswald x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock St.-Georg-Str. 108 18055 Rostock x x Postleitzahlengebiet 2 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg Weidestr. 122 b 22083 Hamburg x x Ethik-Kommission der Universität zu Lübeck Ratzeburger Allee 160, Haus 70 23562 Lübeck x x Ethikkommission bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein Bismarckallee 8-12 23795 Bad Segeberg x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Schwanenweg 20 24105 Kiel x x Medizinische Ethikkommission der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Ammerländer Heerstrasse 140, Gebäude V04 26129 Oldenburg x x Postleitzahlengebiet 3 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission bei der Ärztekammer Niedersachsen Karl-Wiechert-Allee 18-22 30625 Hannover x x Ethik-Kommission der Medizinischen Hochschule Hannover Carl-Neuberg-Str. 1 30625 Hannover x x Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum Sitz Ostwestfalen Georgstr. 11 32545 Bad Oeynhausen x x Kommission für Ethik in der ärztlichen Forschung des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg Baldingerstraße / Postfach 2360 35033 Marburg x x Ethik-Kommission des Fachbereichs Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen Med. Lehrzentrum „Alte Chirurgie“ Klinikstraße 29 35392 Gießen x x Ethik-Kommission der Universitätsmedizin Göttingen Von-Siebold-Straße 3 37075 Göttingen x x Ethik-Kommission der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg an der Medizinischen Fakultät und am Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R. Leipziger Str. 44 39120 Magdeburg x x Postleitzahlengebiet 4 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Moorenstraße 5 40225 Düsseldorf x x Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein Tersteegenstr. 9 40474 Düsseldorf x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Sitz Bochum Gesundheitscampus 33 44801 Bochum x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen Robert-Koch-Str. 9-11 45147 Essen x x Ethik-Kommission Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster x x Postleitzahlengebiet 5 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln Gebäude 5 Kerpener Str. 62 50937 Köln x x Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen MIT 2, Wendlingweg 2 52074 Aachen x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Gebäude 74 / 4. OG Venusberg-Campus 1 53105 Bonn x x Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Mittlere Bleiche 40 55116 Mainz x x Ethik-Kommission der Universität Witten/Herdecke e.V. Alfred-Herrhausen-Str. 50 58448 Witten x x Postleitzahlengebiet 6 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission bei der Landesärztekammer Hessen Hanauer Landstraße 152 60314 Frankfurt am Main x x Ethik-Kommission des Fachbereichs Medizin der Goethe-Universität Haus 1 Theodor-Stern-Kai 7 60590 Frankfurt am Main x x Ethik-Kommission bei der Ärztekammer des Saarlandes Faktoreistraße 4 66111 Saarbrücken x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät Mannheim (Ethik-Kommission II der Universität Heidelberg) Haus 42 (ZMF), Ebene 3 Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät Heidelberg (Ethikkommission I der Universität Heidelberg) Alte Glockengießerei 11/1 69115 Heidelberg x x Postleitzahlengebiet 7 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg Liebknechtstraße 33 70597 Stuttgart x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät und am Universitätsklinikum Tübingen Gartenstr. 47 72074 Tübingen x x Ethik-Kommission der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Engelberger Str. 21 79106 Freiburg x x Postleitzahlengebiet 8 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission bei der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Pettenkoferstr. 8a 80336 München x x Ethik-Kommission der Technischen Universität München Ismaninger Straße 22 81675 München x x Ethik-Kommission der Bayerischen Landesärztekammer Mühlbaurstr. 16 81677 München x x Ethik-Kommission der Universität Ulm Helmholtzstraße 20 (Oberer Eselsberg) 89081 Ulm x x Postleitzahlengebiet 9 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg Krankenhausstraße 12 91054 Erlangen x x Ethikkommission bei der Universität Regensburg Universität Regensburg 93042 Regensburg x x Medizinische Ethikkommission an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Josef-Schneider-Str. 4, C 15 97080 Würzburg x x Stand: 25.03.2025
Der Deutsche Preis für Nature Writing geht 2025 an Franziska Füchsl. Darüber hinaus erhalten Elgin Hertel und Laura Vogt jeweils ein Stipendium zur Teilnahme am prominent besetzten Nature-Writing-Seminar der Stiftung Kunst und Natur, 40 km südlich von München im Dezember 2025. Die Preisverleihung wird im Rahmen des internationalen literaturfestivals berlin am Mittwoch, den 17. September 2025, um 18 Uhr auf der Kleinen Bühne des Hauses der Berliner Festspiele (Schaperstraße 24, 10719 Berlin) stattfinden. Wir laden Sie herzlich ein, dabei zu sein – der Eintritt ist frei. Die Vergabe erfolgt durch den Verlag Matthes & Seitz Berlin in Kooperation mit dem Umweltbundesamt sowie der Stiftung Kunst und Natur . Die Preisausschreibung steht unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Umweltbundesamtes Dirk Messner. Der Preis ist dotiert mit 10.000 € sowie einem sechswöchigen Schreibaufenthalt in den Räumlichkeiten der Stiftung Kunst und Natur inmitten ihres weitläufigen Natur- und Veranstaltungsgeländes im bayerischen Voralpenland. Die Jury bilden in diesem Jahr die Journalistin und Autorin Petra Ahne, Jean-Marie Dhur, Mitbetreiber der Kreuzberger Buchhandlung Zabriskie, der Literatur- und Kulturwissenschaftler Steffen Richter, die Bild- und Medienwissenschaftlerin Birgit Schneider sowie der Schriftsteller und Literaturwissenschaftler Florian Werner. Jurybegründung Die Grenzlandprosa von Franziska Füchsl setzt entlang des Flusses Große Mühl und seiner Verzweigungen eine faszinierende Naturlandschaft in Szene, verschweigt aber auch nicht deren kulturelle Prägungen – und Verheerungen. Das an Bayern und Südböhmen grenzende Mühlviertel in Oberösterreich, die Herkunftsregion der Autorin, wird in diesem Erzählen Gegenstand einer Heimatkunde, welche die geologische Beschaffenheit des Gneis- und Granithochlands mit Feldspat, Quarz und Glimmer ebenso im Blick hat wie die lokalen Dialekte und die Grenzgeschichten der Region. Umgebungen werden in dieser Sprache in hohem Maße konkret und unverwechselbar, Natur- und Sozialgeschichte verschränken sich in Perspektiven, die zwischen Menschen, Bauernorchideen und Bäumen changieren. Es ist diese hochgradig artifizielle, die Register des Mündlichen wie des Schriftlichen nutzende Sprache, welche die Lesenden mit sich fortträgt. Der Wasserlauf affiziert den Erzähllauf, der seine Kohärenz aus metonymischen Fortpflanzungen und lautlichen Assoziationen bezieht. Diese wiederum setzen dem Gleichmaß des Fließens eine Sperrigkeit der Bilder, der Syntax und des Vokabulars entgegen. Wörter malen in Franziska Füchsls »Am Rande der Müh« nicht nur Vorhandenes ab, sondern entwerfen eine Wirklichkeit eigenen Rechts. Der Fluss wird zu einem Ort des Denkens und der Reflexion über die Beziehung zwischen Mensch und Natur. Franziska Füchsl , geboren 1991 in Putzleinsdorf, lebt in Wien und Kiel. Sie arbeitete als Hilfstschak in der Metallverarbeitung, studierte dann Deutsche Philologie und Anglistik an der Universität Wien sowie Sprache und Gestalt an der Muthesius Kunsthochschule Kiel. Von 2018 bis 2020 war Füchsl Teil von Forum Text des Drama Forum von uniT Graz. Außerdem übersetzt Füchsl und ist Mitglied im Versatorium – Verein für Gedichte und Übersetzen. Derzeit baut sie im Versatorium den Druckraum Jahoda mit auf, der rund um eine bleitreibende Korrex Stuttgart den Übersetzungs- um einen Setzprozess erweitern/verlangsamen soll. In typografischer und buchkonzeptioneller Hinsicht spekuliert Füchsl alleine und in verschiedenen Konstellationen über Provisorien fürs Lesen in Kaumauflagen. 2024 erhielt sie den Förderpreis für Literatur der Stadt Wien. Über den Deutschen Preis für Nature Writing Der einmal jährlich vergebene Preis zeichnet Autor*innen aus, die sich in ihrem literarischen Werk auf ›Natur‹ beziehen. Der Preis knüpft an die vor allem in den USA und in Großbritannien ausgeprägte schriftstellerische Tradition des Nature Writing an, in der sich Autor*innen mit der Wahrnehmung von Natur, mit dem praktischen Umgang mit dem Natürlichen, mit der Reflexion über das Verhältnis von Natur und Kultur und mit der Geschichte der menschlichen Naturaneignung auseinandersetzen. Genreübergreifend findet dabei sowohl essayistisches als auch lyrisches und episches Schreiben Berücksichtigung. Die Thematisierung von ›Natur‹ schließt die Dialektik von äußerer und innerer Natur ebenso mit ein wie die Auflösung der Grenzen von Kultur und Natur, aber auch die Möglichkeiten oder Probleme des Schutzes von Naturerscheinungen und natürlichem Geschehen. Nature Writing spricht nicht von ›der Natur als solcher‹, sondern von der durch Menschen wahrgenommenen, erlebten und erkundeten Natur. Die leibliche Präsenz, die konkrete Tätigkeit des Erkundens und die Reflexion auf die gewonnenen Erkenntnisse werden in der Regel im Text fassbar. Der Preis wird gemeinsam durch den Verlag Matthes & Seitz Berlin, das Umweltbundesamt und die Stiftung Kunst und Natur vergeben, die zusätzlich einen Schreibaufenthalt der Preisträger*innen in ihren Räumlichkeiten sowie zwei Stipendien für eine Teilnahme an ihrer jährlichen Nature-Writing-Schreibwerkstatt ermöglicht. Kontakt Deutscher Preis für Nature Writing MSB Matthes & Seitz Berlin Luise Braunschweig Großbeerenstraße 57A | 10965 Berlin T +49 30 7705 9864 | dpnw [at] matthes-seitz-berlin [dot] de Umweltbundesamt Fotini Mavromati, Kunstbeauftragte Wörlitzer Platz 1 | 06844 Dessau-Roßlau T +49 340 2103 2318 | fotini [dot] mavromati [at] uba [dot] de Stiftung Kunst und Natur Annette Kinitz Karpfsee 12 | 83670 Bad Heilbrunn T +49 8046 2319 2204 | ak [at] kunst-und-natur [dot] de www.kunst-und-natur.de
Das Vorhaben will die Bedeutung und Rolle von bürgerschaftlichem Engagement für ein lebendiges und intaktes kommunales Gemeinwesen und eine nachhaltige Stadt- bzw. Quartiersentwicklung sichtbar machen und stärken. Im Kern geht es dabei um die Analyse und das Erproben von Hürden, Herausforderungen und Gelingensbedingungen für die Verzahnung von bürgerschaftlichem Engagement mit kommunalen Governance-Prozessen für eine nachhaltige Stadt- bzw. Quartiersentwicklung. Hierfür soll auf Erkenntnissen aus einschlägigen Vorarbeiten (zu kommunalem bürgerschaftlichem Engagement, gemeinwohlorientierten Nachhaltigkeitsinitiativen, neuen Allianzen etc.) und Parallelvorhaben (u.a. Umwelt im Quartier) aufgebaut werden. Anhand bestehender kommunaler Initiativen und gelungener Beispiele nachhaltiger Stadt-/Quartiersentwicklung, die sich kollaborativ verstehen, soll analysiert werden, wo entsprechende Hürden und Herausforderungen hinsichtlich kommunaler Politik-, Verwaltungs- und mentaler Infrastrukturen liegen und wie gelingende Prozesse initiiert, verstetigt und Lösungen umgesetzt werden können. Die erarbeiteten Gelingensbedingungen sollen zudem im Rahmen eines Reallabors in Dessau-Roßlau transdisziplinär erprobt und weiterentwickelt werden. Hierfür sollen in einer Machbarkeitsstudie mögliche Projektansätze und Akteurskonstellationen für die Entwicklung eines sog. 'living lab' für kommunale Nachhaltigkeitslösungen ausgelotet und erprobt werden. Dabei soll auf bestehenden Kooperations- und Vernetzungsprozessen (wie zwischen UBA und Stadt Dessau-Roßlau sowie im Rahmen der Mitwirkung Dessaus als Pilotkommune beim Aktionstags 'Umwelt im Quartier') aufgebaut werden.
Ziel des Forschungsprojektes war die Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ), sowie des Umweltbundesamtes ( UBA ), bei der Durchführung des 6. REACH -Kongresses. Dieser fand vom 11. bis 12. September 2024 im UBA-Hauptgebäude in Dessau-Roßlau statt. Mehr als 300 Expert*innen aus Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft nahmen teil. Der Abschlussbericht fasst die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung des 6. REACH-Kongresses zusammen. Die Ergebnisse des 6. REACH-Kongresses wurden in einer umfassenden Dokumentation (01/2025) auf der UBA-Webseite veröffentlicht (Link: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/6-reach-kongress-2024 ). Der REACH-Kongress wird seit 2012 regelmäßig vom BMUV ausgerichtet, in abwechselnder Zusammenarbeit mit einer der drei zuständigen Bundesoberbehörden (UBA, BfR , BAuA). Die Veranstaltungsreihe hat sich zu einem bedeutenden Dialogforum über die Herausforderungen und Fortschritte bei der Umsetzung bzw. Weiterentwicklung der REACH-Verordnung in Deutschland etabliert. Veröffentlicht in Texte | 69/2025.
Feinstaubmessung der Wetterstation DessauWetter.de im Süden der Stadt Dessau (Dessau-Roßlau)
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Hrsg.): Berliner Luftgütemessnetz (Blume), Berlin Internet: https://luftdaten.berlin.de/lqi Deutscher Wetterdienst (Hrsg.): Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) Internet: https://www.dwd.de/DE/Home/home_node.html (Zugriff: 11.06.2025) Copernicus Atmosphere Monitoring Service (CAMS) (Hrsg.): European air quality forecast plots Internet: https://atmosphere.copernicus.eu/european-air-quality-forecast-plots (Zugriff: 11.06.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin (Hrsg.): Umweltatlas Berlin, Karte 06.07 und 06.08 Stadtstruktur / Stadtstruktur – Flächentypen differenziert ab 2021, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/ab-2021/zusammenfassung/ (Zugriff: 11.06.2025) Weltgesundheitsorganisation (WHO) (2021): Globale Luftgüteleitlinien der WHO: Feinstaubpartikel (PM₂,₅ und PM₁₀), Ozon, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid. Zusammenfassung: Bonn. Internet: https://www.who.int/europe/de/publications/i/item/9789240034433 (Zugriff: 11.06.2025) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Hrsg.): Umweltzone, Berlin Internet: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/umweltzone/ (Zugriff: 11.06.2025) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Hrsg.): Pilotstrecken Tempo 30, Berlin Internet: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/projekte-zum-luftreinhalteplan/pilotstrecken-tempo-30/ (Zugriff: 11.06.2025) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Hrsg.): Öffentlicher Personennahverkehr, Berlin Internet: https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicher-personennahverkehr/ (Zugriff: 11.06.2025) Umweltbundesamt (Hrsg.): Heizungstausch, Dessau-Roßlau Internet: https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizungstausch#—3 (Zugriff: 11.06.2025) Umweltbundesamt (Hrsg.): Für Pellet-, Kamin- und Kachelöfen: Staubabscheider reduzieren Staubemissionen, Dessau-Roßlau Internet: https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/staubabscheider-fuer-einzelraumfeuerungsanlagen (Zugriff: 11.06.2025) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Hrsg.): Richtig Heizen mit Holz, Berlin Internet: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/projekte-zum-luftreinhalteplan/holzverbrennung/richtig-heizen/ (Zugriff: 11.06.2025) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Hrsg.): Die digitale Berliner Luftkarte, Berlin Internet: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftqualitaet/digitale-berliner-luftkarte/ (Zugriff: 11.06.2025) INWT Statistics GmbH: FAirQ, Berlin Statistisches Modell FAirQ auf github: https://github.com/FAirQBerlin/fairq-api/tree/public/fairqapi (Zugriff: 01.09.2025) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Hrsg. und AG) Auftragnehmerin: INWT Statistics GmbH Luftschadstoffprognose in Berlin mit Machine-Learning-Methoden, Berlin Internet: https://www.berlin.de/weniger-dicke-luft/_assets/projekte-und-massnahmen/luftschadstoffprognose/luftschadstoffprognose-in-berlin.pdf (Zugriff: 01.09.2025)
In unserer vernetzten Welt entscheidet unser aller Handeln, ob und wie sich Biodiversität entfalten kann. Gerade in der Stadt ist da gute Nachbarschaft gefragt. Wer seine Nachbarn aus Flora und Fauna kennt, wird eher ein Bewusstsein für biologische Vielfalt entwickeln. Gelegenheit dazu gibt der Lange Tag der StadtNatur. Landschaften, Tieren und Pflanzen der Stadt so nah zu kommen, ist nicht nur ein einmaliges Erlebnis. Wer mitmacht, erfährt auch konkret, welche Möglichkeiten es gibt, sich zu engagieren. 2007 hat die Stiftung Naturschutz Berlin das Naturfestival ins Leben gerufen. Seither ist es immer größer und bunter geworden. 2019 kamen 25.000 Menschen zu mehr als 500 Veranstaltungen an 160 Orten in Berlin. Und gut 350 Expertinnen und Experten aus Verbänden, Behörden und Vereinen teilten ihr Wissen. Sie führen Interessierte zu blühenden Dächern auf Parkdecks, stellen ihnen Bienenvölker auf dem Schulhof, invasive Krebsen im Tiergarten oder naturnahe Landschaften am Stadtrand wie den Marienfelder Naturschutzpark vor. Gemeinsam im Naturerfahrungsraum übernachten, Wildbienenhotels basteln oder essbare Wildkräuter erkennen und probieren – nicht wenige der Angebote fordern zum Mitmachen auf. Und in vielen Workshops erforschen Kinder und Jugendliche hautnah die Tiere in ihrer Stadt. Längst findet der Lange Tag der StadtNatur überall Nachahmer. Mittlerweile gibt es das Festival auch in Hamburg, Bochum, Dessau-Roßlau, Zürich, Wolfsburg und anderen Städten. Dabei wird das Programm immer an die regionalen Besonderheiten der Räume und Landschaften angepasst. Langer Tag der StadtNatur
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