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Neubau der B 64n – Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz

Zur Erlangung des Baurechts für den Neubau der B 64n als Ortsumgehung Herze-brock-Clarholz, Bau-km 0-565.527 bis Bau-km 8+900.000, hat die Regionalnieder-lassung Ostwestfalen des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Stapenhorststraße 119, 33615 Bielefeld, als Vorhabenträger bei der Bezirksregierung Detmold die Planfeststellung gem. §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Das dem Antrag zugrunde liegende Vorhaben umfasst den Neubau der südlich von Herzebrock-Clarholz verlaufenden B 64n - Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz und beginnt östlich von Clarholz durch Einschleifung mit der vorhandenen B 64. Im Ver-lauf der Strecke ergibt sich ein Anschluss an die K 13 (Samtholzstraße) sowie ein Anschluss an die K 52 (Möhlerstraße). Zu Beginn der geplanten Ortsumgehung verschwenkt diese nach Überquerung des Axtbaches nach Süden und quert an-schließend die L 806. Dem Verlauf des Axtbachs zunächst nach Südosten folgend, schwenkt die Ortsumgehung auf Höhe der Anschlussstelle K 52 nach Osten und mündet schließlich in nordöstlicher Richtung in die B 64 Umgehung Rheda-Wiedenbrück. Der Neubauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 8,9 km zuzüglich einem ca. 0,565 km langen Ausbau der B 64 und ist im derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) als “Vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Die grundsätzlich 2-streifige Bundesstraße wird zur Einrichtung der 2+1 Betriebsform durchgängig einen 3-streifigen Querschnitt mit einer sich abwechselnden Überhol-spur aufweisen. Der geplante Straßenbau beinhaltet u.a. - die Knotenpunkte zur Verknüpfung der B 64n mit der B 64 (alt) westlich von Clarholz, der K 13 „Samtholzstraße“, der K 52 „Möhlerstraße“ und der B 64 (alt) östlich von Herzebrock - dreizehn Brückenbauwerke, - die Errichtung der Entwässerungsanlagen - vier Schutzwände bzw. Überflughilfen im Bereich der Unter- und Überführungen - die Umsetzung der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen sowie - alle sonstigen mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehenden Änderungs-maßnahmen am bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz sowie an An-lagen Dritter. Von den geplanten Bau- und Kompensationsmaßnahmen betroffen sind Grund- bzw. Flurstücke in den Gemarkungen - Beelen, Flur 10, 12 - Clarholz, Flur 17, 20, 21, 22, 24, 25, 27 - Herzebrock, Flur 20, 31, 32, 33, 35, 37, 38, 39, 40, 45 - Rheda, Flur 3. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Bleibestimmungen in tierischen Lebensmitteln aus dem Raum Bielefeld/ Detmold

Das Projekt "Bleibestimmungen in tierischen Lebensmitteln aus dem Raum Bielefeld/ Detmold" wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Lippe, Fachbereich 4 Lebensmitteltechnologie.Von 13 Rindern, die aus dem Raum Detmold/Bielefeld dem Schlachthof Bielefeld zugefuehrt wurden, wurde der Bleigehalt des Blutes, der Lebern, der Nieren und der Milch untersucht. Die gefundenen Bleimengen in ppm betrugen im Blut 0,012-0,095, in Lebern 0,19-0,39, in Nieren 0,25-0,48 (Nierenmark) bzw. 0,40 (Nierenrinde), in der Milch 0,055-0,084 ppm. Eine Kuh mit den Symptomen einer Bleivergiftung, die unter einem mit Mennige gestrichenen Hochspannungsmast weidete, hatte im Blut einen Bleispiegel von 0,17 ppm.

Bekanntgabe nach § 5 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für die Windmöller GmbH

Die Windmöller GmbH beantragt gem. § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zur Herstellung von Polyurethanformteilen nach Nr. 5.11 des Anhangs der 4. BImSchV einschl. der erforderlichen Nebeneinrichtungen auf ihrem Betriebsgrundstück Charles- Lindbergh- Ring 11, 13 in 32756 Detmold (Gemarkung Detmold, Flur 14, Flurstücke 44, 245, 246 und 300). Beantragt wird u.a. die Errichtung von Lagerregalen in Hangar 23 und die Änderungen von charakteristischen Kenngrößen bestehender Apparate bzw. Konkretisierung der Lage.

Untersuchung von tierischen Rohstoffen auf Rueckstaende pharmakologisch wirksamer Substanzen. Einfluss solcher Substanzen auf die Qualitaet von Fleisch und Fleischwaren

Das Projekt "Untersuchung von tierischen Rohstoffen auf Rueckstaende pharmakologisch wirksamer Substanzen. Einfluss solcher Substanzen auf die Qualitaet von Fleisch und Fleischwaren" wird/wurde gefördert durch: Arbeitsamt Detmold / Lemgoer Arbeitskreis Fleisch und Feinkost e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Lippe, Fachbereich 4 Lebensmitteltechnologie.Rueckstaende pharmakologisch wirksamer Substanzen in tierischen Rohstoffen sind nicht nur in gesundheitlicher Hinsicht von Bedeutung, sondern nehmen auch Einfluss auf die Qualitaet von Fleisch und Fleischwaren, insbesondere auf den Produktionsablauf bei Fermentationsprodukten. Es soll ein Ueberblick gewonnen werden, in welchem Masse bei der derzeitigen amtlichen Stichprobenkontrolle Fleisch mit oben angegebenen Rueckstaenden in den Handel und zur Verarbeitung kommt und wie relevant dies fuer die Fleischwarenproduktion ist.

Leichtbauweisen aus Typhapflanzen in kreislaufgerechter Architektur am Beispiel des 'Green Containers', TP1: Konstruktion

Das Projekt "Leichtbauweisen aus Typhapflanzen in kreislaufgerechter Architektur am Beispiel des 'Green Containers', TP1: Konstruktion" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Standort Detmold, Fachbereich 1 Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur, Lehrgebiet Baukonstruktion und Baustoffe.

Leichtbauweisen aus Typhapflanzen in kreislaufgerechter Architektur am Beispiel des 'Green Containers'

Das Projekt "Leichtbauweisen aus Typhapflanzen in kreislaufgerechter Architektur am Beispiel des 'Green Containers'" wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Standort Detmold, Fachbereich 1 Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur, Lehrgebiet Baukonstruktion und Baustoffe.

WestfalenWind Planungs GmbH & Co.KG (7 WEA im Bereich Schlangen, Detmold und Horn-Bad Meinberg) - Gauseköte -

Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen (WEA) Die WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn, beantragte gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG zunächst die Genehmigung für die Errichtung und für den Betrieb von dreizehn Windenergieanlagen in den Außenbereichen der Gemeinde Schlangen, der Stadt Detmold und der Stadt Horn-Bad Meinberg. Der Antrag wurde in der Folge aufgrund der Versagung der luftverkehrsrechtlichen Zustimmung durch die zuständige Luftfahrtbehörde mit Bescheid vom 05.10.2022 abgelehnt. Infolge der Klage der Antragstellerin gegen den Ablehnungsbescheid hat das Ober-verwaltungsgericht für das Land NRW mit rechtskräftigem Urteil vom 16.02.2024 ent-schieden, dass die Ablehnung hinsichtlich von sieben Windenergieanlagen rechtswidrig erfolgt und über diese Windenergieanlagen in einem wiederaufzunehmenden Genehmigungsverfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu ent-scheiden sei. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren umfasst damit nunmehr den Antrag für die Errichtung und für den Betrieb von sieben Windenergieanlagen. Die Windenergieanlagen sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • SG-37: Schlangen, Gemarkung Oesterholz, Flur 7, Flurstücke 79, 83, 84 • HB-38: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Holzhausen-Externsteine, Flur 7, Flurstücke 11, 12 • HB-39: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Holzhausen-Externsteine, Flur 7, Flurstück 12 (Turmmitte) Detmold, Gemarkung Berlebeck, Flur 7, Flurstück 47 Schlangen, Gemarkung Oesterholz, Flur 7, Flurstück 84 • DT-09: Detmold, Gemarkung Berlebeck, Flur 7, Flurstücke 46, 47 • HB-40: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Holzhausen-Externsteine, Flur 7, Flurstücke 8, 11 • DT-10: Detmold, Gemarkung Berlebeck, Flur 7, Flurstück 48 • DT-11: Detmold, Gemarkung Berlebeck, Flur 7, Flurstücke 50, 51. Bei den Anlagen handelt es sich um Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von jeweils 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von jeweils 160 m und einer Gesamthöhe von jeweils 246,6 m sowie einer Leistung von jeweils 5,5 MWel. Die Anlagen sollten ursprünglich laut Antragstellerin im dritten Quartal 2022 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über geneh-migungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem auszulegenden Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens.

WestfalenWIND Etteln Ost GmbH & Co. KG; Az.: 41814-24-600; Antrag auf Vorbescheid gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage in Borchen-Etteln

Antrag auf Vorbescheid gem. § 9 Abs. 1 a BImSchG hinsihctlich der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB, § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB, Raumordnungsrecht im Hinblick auf den akutellen Regionalplanentwurf der Bezirksregierung Detmold, Schallimmissionen, Schattenwurf, Luftverkehrsrecht und Standorteignung im Hinblick auf die effektive Turbulenzintensität für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-175 EP5 mit einer Nabenhöhe von 162 m und einer Nennleistung von 6.000 kW in Borchen-Etteln

Eggewind Asseln IV GmbH & Co. KG; Az.: 40034-25-600; Antrag auf Vorbescheid gem. § 9 Abs. 1 a BImSchG hinsichtlich der Standorteignung (Turbulenz), der Vereinbarkeit mit dem Flächennutzungsplan und der Regionalplanung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage in Lichtenau

Antrag auf Vorbescheid gem. § 9 Abs. 1 a BImSchG hinsichtlich der Standorteignung (Turbulenz), der Vereinbarkeit mit dem Flächennutzungsplan der Stadt Lichtenau und den regionalplanerischen Belangen der Bezirksregierung Detmold für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Nordex N133 mit 164 m Nabenhöhe und 4.800 kW Nenleistung in Lichtenau - Grundsteinheim

Änderungen und Ergänzungen des Planfeststellungsantrags für den Ersatz-neubau der 110-kV-Leitung Twistetal – Paderborn/Süd (LH-11-1205) – Abschnitt B – NRW, Bez.-Reg. Arnsberg, Stadt Marsberg – Mastbereich 32-38 und 40-85 und Umbau der 110-kV-Leitung Abzweig Wrexen (LH-11-1168) beim Maststandort 58

Die Avacon Netz GmbH hat für den Ersatzneubau der 110-kV(Kilovolt)-Leitung Twistetal – Paderborn/Süd (LH-11-1205) – Abschnitt B – NRW, Regierungsbezirk Arnsberg, Stadt Marsberg - Mastbereich 32-38 und 40-85 und Umbau der 110-kV-Leitung Abzweig Wrexen (LH-11-1168) beim Maststandort 58, mit Schreiben vom 15. Juli 2022, einen Antrag auf Planfeststellung gemäß §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) gestellt. Das Planfeststellungsverfahren umfasst drei Genehmigungsabschnitte A, B, C. Der Abschnitt A verläuft auf einer Länge von etwa 9,1 km durch den Landkreis Waldeck-Frankenberg im hessischen Regierungsbezirk Kassel. Der hier relevante Abschnitt B verläuft auf einer Länge von etwa 16,6 km durch den Hochsauerlandkreis im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Arnsberg auf dem Gebiet der Stadt Marsberg. Der Abschnitt C verläuft auf einer Länge von etwa 21,2 km durch den Kreis Paderborn im Regierungsbezirk Detmold. Der Genehmigungsabschnitt B des Ersatzneubaus unterteilt sich in drei Teilstücke. Aus dem Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Kassel kommend erstreckt sich das erste Teilstück, nach dem erstmaligen Überschreiten der Landesgrenze von NRW, auf einer Länge von zunächst etwa 2,58 km. Das zweite und dritte Teilstück erstreckten sich nach dem erneuten Überschreiten der Landesgrenze über eine Länge von etwa 4,84 km und etwa 9,18 km. Die Teilstücke werden von einem etwa 0,17 km und einem 0,15 km langen Teilstück unterbrochen, welche sich im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Kassel befinden und somit im Abschnitt A beantragt werden. Nach Überschreiten der Grenze zum Landkreis Paderborn befindet sich die Leitung im Zuständigkeitsbereich des Regierungsbezirks Detmold (NRW, Abschnitt C). Die Genehmigungsabschnitte A und C sind nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens. Der Ersatzneubau von 53 Masten erfolgt in der bestehenden Leitungstrasse (LH-11-1205) mit einer Verschiebung einiger Maststandorte. Alle Bestandsmasten werden zurückgebaut und das bestehende Donaumastbild bleibt erhalten. Es erfolgt zusätzlich ein Neubau als Abzweigmast am Maststandort 58 als Abzweig der 110-kV-Leitung Twistetal – Paderborn/Süd (LH-11-1205) zur 110-kV-Leitung Abzweig Wrexen (LH-11-1168), auf einem Leitungsabschnitt von etwa 0,21 km. Der Ersatzneubau des 110-kV-Freileitungsabschnittes dient der Netzoptimierung und der -anpassung an die erhöhte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zur Erhöhung der Übertragungsnetzkapazitäten innerhalb des 110-kV-Hochspannungsnetzes. Für das Vorhaben einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden notwendigen Änderungsmaßnahmen am bestehenden Stromleitungsnetz werden Grundstücke in folgenden Gemarkungen beansprucht: Stadt Marsberg, Gemarkungen: Udorf, Erlinghausen, Niedermarsberg, Oesdorf und Meerhof. Die Bekanntmachung sowie die Antragsunterlagen der Planfeststellung waren in der Zeit vom 15.08.2022 bis einschließlich 14.09.2022 im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg und auch auf dem dem UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen, das im Verbundportal der Länder erreichbar ist (www.uvp-verbund.de) sowie auch im Rathaus der Stadt Marsberg einsehbar. Im Beteiligungsverfahrens sind keine Einwendungen eingegangen, so dass ein Erörterungstermin bzw. eine Onlinekonsultation zunächst entfiel. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin die Antragsunterlagen geändert und ergänzt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (§ 21 Abs. 2 UVPG), das ist bis einschließlich zum 19.01.2024 schriftlich Einwendungen gegen die Unterlagen des Plans erheben, d.h. gem. § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG NRW bzw. § 21 UVPG schriftlich oder zur Niederschrift, soweit sich diese auf die vorgesehenen Änderungen des Plans oder der zugehörigen Unterlage beziehen. Gegen die von den Änderungen nicht berührten Teile des Vorhabens ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 UVPG jedoch keine neue Einwendungsmöglichkeit eröffnet. Auf den Bekanntmachungstext wird ausdrücklich verwiesen. Bekanntmachungstext abrufbar unter Download: https://www.bra.nrw.de/-3941

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