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Windenergiebereiche der Regionalplanung NRW

Informationen zum Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland werden durch Bundesrecht festgelegt. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gibt bundeseinheitliche Flächenziele für alle Bundesländer vor. Bundesweit sollen 2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen (NRW) muss einen Anteil von 1,8 % seiner Landesfläche, also rund 61.400 Hektar bereitstellen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegt, dass das Erreichen der Windenergie-Flächenziele des WindBG über die Regionalplanung sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wurden regionale Flächenziele definiert. Die im Rahmen der Regionalplanung ausgewiesenen Bereiche werden in NRW als Windenergiebereiche (WEB) bezeichnet. Darüber hinaus können Kommunen zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Hierbei kann es sich um bereits länger bestehende Planungen (ehemalige Konzentrationszonen) oder neue, im Rahmen der sogenannten Positivplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesene Flächen handeln, die die bestehenden WEB der Regionalplanung ergänzen. Bitte beachten Sie bei diesem Datensatz: Die Windenergiebereiche der Regionalplanung sind bislang in den Planungsregionen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf und Münster rechtskräftig. Weitere WEB werden veröffentlicht, sobald die jeweiligen Regionalplanungsverfahren abgeschlossen sind. Die kommunalen Windenergieflächen werden ohne Gewähr auf Vollständigkeit im Energieatlas NRW dargestellt. aber nicht als Geodaten veröffentlicht. Hinweise zur Nutzung der Geodaten: Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne basieren auf Kartengrundlagen im Maßstab 1:50.000 und sind nicht parzellenscharf, sondern generalisiert dargestellt. Aussagekraft entfalten die Daten erst durch die korrekte Kombination mit den jeweils gültigen Planzeichen und der passenden topografischen Hintergrundkarte. Eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Maßstabsbereichs oder ohne passenden topografischen Bezug kann zu Fehlinterpretationen führen. Die zur Verfügung gestellten Geodaten dienen ausschließlich zur unverbindlichen, informellen Information. Rechtsverbindlich ist nur die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (s. Niederlegungsexemplar) im Maßstab 1:50.000. Die bereitgestellten Daten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen. Bei Rückfragen zur planerischen Aussage oder zur Interpretation der regionalplanerischen Festlegungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalplanungsbehörde.

Planfeststellungsverfahren „Änderung und Erweiterung der Abgrabung nach Sand und Kies in der Gemarkung Waddenhausen, Flur 5 (Siekkrug 2)"

Die Firma Ernst Schlegel GmbH & Co. KG, Jerxer Str. 26, 32758 Detmold, hat gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z. Zt. gültigen Fassung die Planfeststellung für das nachstehende Vorhaben beantragt: Änderung und Erweiterung der Abgrabung nach Sand und Kies in der Gemarkung Waddenhausen, Flur 5 (Siekkrug 2). Es ist geplant, das bisherige Abbaugebiet Siekkrug 2 um eine Fläche von ca. 6 ha zu erweitern. Die geplante Erweiterungsfläche liegt in der Gemarkung Waddenhausen, Flur 5 auf den Flurstücken 48 und 101 (je tlw.). Darüber hinaus ist vorgesehen, die Sohltiefe in Bereichen des im Jahr 2015 planfestgestellten südlichen Teils des Abbaugebiets Siekkrug 2 zu erhöhen. Der Rohstofftransport vom Abbaugebiet „Siekkrug 2“ zum bestehenden Kieswerk soll weiterhin mittels der vorhandenen Bandstraße erfolgen. Der Abbau soll sich inkl. des bereits planfestgestellten südlichen Teils über ca. 15 Jahre erstrecken. Als Folgenutzung ist der Arten- und Biotopschutz vorgesehen. Für die externe Kompensation wird das Flurstück 381 der Flur 6 in der Gemarkung Holzhausen in Anspruch genommen. Weitere Einzelheiten sind aus den Antragsunterlagen von Mai, August, September, Oktober, November und Dezember 2022 sowie Januar, Februar, März und September 2023 ersichtlich.

UrbanPulse_Detmold - WohnraumMobilisierung & SolidarRAUM Detmold, Teilprojekt C: Quartiersmanagement

UrbanPulse_Detmold - WohnraumMobilisierung & SolidarRAUM Detmold, Teilprojekt D: Projektumsetzung und Weiterbildung

UrbanPulse_Detmold - WohnraumMobilisierung & SolidarRAUM Detmold, Teilprojekt A: Projektkoordination, SolidarRATaufbau und Gebäudeplanung

UrbanPulse_Detmold - WohnraumMobilisierung & SolidarRAUM Detmold

UrbanPulse_Detmold - WohnraumMobilisierung & SolidarRAUM Detmold, Teilprojekt B: Leerstandsaktivierung und Recht

Ortsdosisleistung (ODL): 32756 Detmold (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Detmold.

Bleibestimmungen in tierischen Lebensmitteln aus dem Raum Bielefeld/ Detmold

Von 13 Rindern, die aus dem Raum Detmold/Bielefeld dem Schlachthof Bielefeld zugefuehrt wurden, wurde der Bleigehalt des Blutes, der Lebern, der Nieren und der Milch untersucht. Die gefundenen Bleimengen in ppm betrugen im Blut 0,012-0,095, in Lebern 0,19-0,39, in Nieren 0,25-0,48 (Nierenmark) bzw. 0,40 (Nierenrinde), in der Milch 0,055-0,084 ppm. Eine Kuh mit den Symptomen einer Bleivergiftung, die unter einem mit Mennige gestrichenen Hochspannungsmast weidete, hatte im Blut einen Bleispiegel von 0,17 ppm.

Bekanntgabe nach § 5 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für die Jowat SE

Die Firma Jowat SE beantragt die Genehmigung für die Änderung ihrer Anlage nach Nr. 4.1.8 (Anlagen zur Herstellung von Klebstoffen) des Anhangs der 4. BImSchV gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf Ihrem Grundstück in 32758 Detmold, Ernst- Hilker Straße 10 – 14, Gemarkung Detmold, Flur 38, Flurstücke 180, 181, 183,184, 275, 342, 368, 369, 372, 388, 389, 390, 391, 405, 407, 409 und 1287. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: 1. Änderung der Anlagentechnik 2. Erweiterung der Kältezentrale 3. bauliche Maßnahmen

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