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Bleibestimmungen in tierischen Lebensmitteln aus dem Raum Bielefeld/ Detmold

Von 13 Rindern, die aus dem Raum Detmold/Bielefeld dem Schlachthof Bielefeld zugefuehrt wurden, wurde der Bleigehalt des Blutes, der Lebern, der Nieren und der Milch untersucht. Die gefundenen Bleimengen in ppm betrugen im Blut 0,012-0,095, in Lebern 0,19-0,39, in Nieren 0,25-0,48 (Nierenmark) bzw. 0,40 (Nierenrinde), in der Milch 0,055-0,084 ppm. Eine Kuh mit den Symptomen einer Bleivergiftung, die unter einem mit Mennige gestrichenen Hochspannungsmast weidete, hatte im Blut einen Bleispiegel von 0,17 ppm.

Ortsdosisleistung (ODL): 32756 Detmold (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Detmold.

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg, Osnabrück und Vechta der Open Grid Europe GmbH

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 458 von Wardenburg nach Drohne (WAD) zum Transport von Erdgas (CH4) und hat die Zulassung des niedersächsischen Teils dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die WAD soll ihren Startpunkt an der Station Wardenburg haben und bis zur bestehenden Station Drohne in Nordrhein-Westfalen überwiegend parallel zur Gasversorgungsleitung Nr. 58 verlaufen. Für den Abschnitt in Nordrhein-Westfalen wird ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Detmold geführt. Die WAD wird eine Nennweite von DN 1000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.000 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung wird eine Länge von ca. 90 km haben. Von der Maßnahme sind in Niedersachsen Gebiete im Bereich der Gemeinde Bakum, der Gemeinde Bohmte, der Gemeinde Cappeln, der Gemeinde Emstek, der Gemeinde Garrel, der Gemeinde Steinfeld, der Gemeinde Stemwede, der Gemeinde Wardenburg, der Stadt Cloppenburg, der Stadt Damme, der Stadt Lohne und der Stadt Vechta betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz.

UrbanPulse_Detmold - WohnraumMobilisierung & SolidarRAUM Detmold

UrbanPulse_Detmold - WohnraumMobilisierung & SolidarRAUM Detmold, Teilprojekt A: Projektkoordination, SolidarRATaufbau und Gebäudeplanung

Windpark Huser Klee III GmbH & Co. KG; Az.: 40770-24-600; Vorbescheid gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage in Lichtenau

Antrag auf Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG hinsichtlich Schall und Schattenwurf, der Vereinbar-keit mit dem § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB und den öffentlichen Belangen nach § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 (Verein-barkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans), sowie die Vereinbarkeit mit den Belangen der Raumordnung im Hinblick auf den aktuellen Regionalplanentwurf der Bezirksregierung Detmold und mit dem Luftverkehrsrecht für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-175 EP5 in Lichtenau

„Erteilung einer Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage auf dem Gelände der Kläranlage Espelkamp gem. § 57. II LWG“

„Die Stadtwerke Espelkamp haben bei der Bezirksregierung Detmold die Erteilung einer Genehmigung zum Bau und den Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage auf dem Gelände der Kläranlage Espelkamp Gemeinde: Espelkamp Gemarkung: Espelkamp Flur: 8 Flurstück 598 gemäß § 57 Abs. 2 des Wassergesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG) beantragt. Der beantragte Bau dient der Instandsetzung der Kläranlage und damit der Erreichung eines guten ökologischen Zustandes im aufnehmenden Gewässer.“

Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG (HB-42 und HB-43)

Öffentliche Bekanntmachung Datum: 10.01.2025 Kreis Lippe - Der Landrat Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold immissionsschutz@kreis-lippe.de Aktenzeichen: 766.0049/23/1.6.2 (HB-42) 766.0050/23/1.6.2 (HB-43) Immissionsschutz Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Stadt Horn- Bad Meinberg Der Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176, 32805 Horn- Bad Meinberg, wurde mit Bescheid vom 03.01.2025 die Genehmigung gem. § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen erteilt. Jeweils eine der genehmigten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • HB-42: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 3, Flurstücke 6, 39 • HB-43: Horn-Bad Meinberg, Gemarkungen Kempenfeldrom; Veldrom, Flure 4; 3, Flurstücke 234, 246; 17, 18, 19, 20. Bei der Anlage HB-42 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Nennleistung von 4,26 MWel. Bei der Anlage HB-43 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einer Nennleistung von 5,56 MWel. Die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides erfolgt gem. § 10 Abs. 7 S. 2, Abs. 8 S. 2 u. 3 BImSchG i.V.m. § 21a Abs. 1 und Abs. 2 der 9. BImSchV. Seite 2 von 3 Der Genehmigungsbescheid enthält Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, zum Baurecht, Brandschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz, Abfallrecht, Bodenschutz, Landschafts- und Naturschutz, Arbeitsschutz, Luftverkehrsrecht und Straßen-/Wegerecht. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Bestandskraft des Bescheides mit der Errichtung der Windenergieanlagen begonnen worden ist.

„Erteilung einer Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage auf dem Gelände der Kläranlage Tengern gem. § 57. II LWG“

Die Gemeinde Hüllhorst hat bei der Bezirksregierung Detmold die Erteilung einer Genehmigung zum Bau und den Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage auf dem Gelände der Kläranlage Hüllhorst-Tengern Gemeinde: Hüllhorst Gemarkung: Tengern Flur: 5 Flurstück 122 gemäß § 57 Abs. 2 des Wassergesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG) beantragt. Der beantragte Bau dient der Instandsetzung der Kläranlage.

Planfeststellungsverfahren „Änderung und Erweiterung der Abgrabung nach Sand und Kies in der Gemarkung Waddenhausen, Flur 5 (Siekkrug 2)"

Die Firma Ernst Schlegel GmbH & Co. KG, Jerxer Str. 26, 32758 Detmold, hat gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z. Zt. gültigen Fassung die Planfeststellung für das nachstehende Vorhaben beantragt: Änderung und Erweiterung der Abgrabung nach Sand und Kies in der Gemarkung Waddenhausen, Flur 5 (Siekkrug 2). Es ist geplant, das bisherige Abbaugebiet Siekkrug 2 um eine Fläche von ca. 6 ha zu erweitern. Die geplante Erweiterungsfläche liegt in der Gemarkung Waddenhausen, Flur 5 auf den Flurstücken 48 und 101 (je tlw.). Darüber hinaus ist vorgesehen, die Sohltiefe in Bereichen des im Jahr 2015 planfestgestellten südlichen Teils des Abbaugebiets Siekkrug 2 zu erhöhen. Der Rohstofftransport vom Abbaugebiet „Siekkrug 2“ zum bestehenden Kieswerk soll weiterhin mittels der vorhandenen Bandstraße erfolgen. Der Abbau soll sich inkl. des bereits planfestgestellten südlichen Teils über ca. 15 Jahre erstrecken. Als Folgenutzung ist der Arten- und Biotopschutz vorgesehen. Für die externe Kompensation wird das Flurstück 381 der Flur 6 in der Gemarkung Holzhausen in Anspruch genommen. Weitere Einzelheiten sind aus den Antragsunterlagen von Mai, August, September, Oktober, November und Dezember 2022 sowie Januar, Februar, März und September 2023 ersichtlich.

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