Das Projekt "Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende, Teilvorhaben I0" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Umweltenergierecht.
Das Projekt "Betrieblicher Umgang mit (bedeutsamen) Vorkommnissen bei medizinischen Anwendungen ionisierender Strahlung in der Röntgendiagnostik und interventionellen Radiologie und praktische Erprobung der Meldekriterien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Nürnberg, Klinikum, Abteilung für Medizinische Physik.Zum Zwecke der Qualitätssicherung von Anwendungen an Menschen sind nach Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom in deutsches Recht, Vorkommnisse zu erfassen und bedeutsame Vorkommnisse an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Ziel des Vorhabens ist es, in unterschiedlich strukturierten strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen die Aufzeichnung und Analyse von (nicht nur bedeutsamen) Vorkommnissen in der Praxis zu erproben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, bedeutsame Vorkommnisse durch Anwendung der vom BfS, der DRG (Deutsche Röntgengesellschaft) , DGMP (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik), DGN (Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin) und DEGRO (Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e.V.) erarbeiteten Kriterien für die Bedeutsamkeit von Vorkommnissen zu identifizieren. Die Kriterien sind zu Erfassung und Auswertung bedeutsamer Vorkommnisse sowohl bei Einzelpersonen als auch bei einem Kollektiv von Personen in das Forschungsvorhaben miteinzubeziehen. Je nach Größe der Einrichtung und Komplexität der Strahlenanwendung kann die Forderung nach Aufzeichnung und Analyse durch ein Verfahren in Papierform (z.B. in einer Zahnarztpraxis) bis hin zu einem voll-elektronischen System (z.B. in einer Universitätsklinik) umgesetzt werden. Die unterschiedlichen Verfahrenskonzepte sind auf Zweckmäßigkeit, Praxistauglichkeit und Akzeptanz bei den Anwendern zu prüfen und weiterzuentwickeln. Weiterhin sind inhaltliche Lücken zu identifizieren und ggf. Vorschläge für eine Überarbeitung der BfS-Kriterien zu erstellen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik sind für die drei genannten Anwendungsgebiete Leitfäden für Anwender zu erarbeiten, die Vorschläge zum praxistauglichen Umgang mit Vorkommnissen für Einrichtungen unterschiedlicher Größe und Spezialisierung machen.
Das Projekt "Betrieblicher Umgang mit (bedeutsamen) Vorkommnissen bei medizinischen Anwendungen radioaktiver Stoffe in der Nuklearmedizin und praktische Erprobung der Meldekriterien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH.Zum Zwecke der Qualitätssicherung von Anwendungen an Menschen sind nach Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom in deutsches Recht, Vorkommnisse zu erfassen und bedeutsame Vorkommnisse an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Ziel des Vorhabens ist es, in unterschiedlich strukturierten strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen die Aufzeichnung und Analyse von (nicht nur bedeutsamen) Vorkommnissen in der Praxis zu erproben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, bedeutsame Vorkommnisse durch Anwendung der vom BfS, der DRG (Deutsche Röntgengesellschaft) , DGMP (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik), DGN (Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin) und DEGRO (Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e.V.) erarbeiteten Kriterien für die Bedeutsamkeit von Vorkommnissen zu identifizieren. Die Kriterien sind zu Erfassung und Auswertung bedeutsamer Vorkommnisse sowohl bei Einzelpersonen als auch bei einem Kollektiv von Personen in das Forschungsvorhaben miteinzubeziehen. Je nach Größe der Einrichtung und Komplexität der Strahlenanwendung kann die Forderung nach Aufzeichnung und Analyse durch ein Verfahren in Papierform (z.B. in einer Zahnarztpraxis) bis hin zu einem voll-elektronischen System (z.B. in einer Universitätsklinik) umgesetzt werden. Die unterschiedlichen Verfahrenskonzepte sind auf Zweckmäßigkeit, Praxistauglichkeit und Akzeptanz bei den Anwendern zu prüfen und weiterzuentwickeln. Weiterhin sind inhaltliche Lücken zu identifizieren und ggf. Vorschläge für eine Überarbeitung der BfS-Kriterien zu erstellen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik sind für die drei genannten Anwendungsgebiete Leitfäden für Anwender zu erarbeiten, die Vorschläge zum praxistauglichen Umgang mit Vorkommnissen für Einrichtungen unterschiedlicher Größe und Spezialisierung machen.
Das Projekt "Bewertung des Einsatzes von Dosismanagement-Systemen zur Optimierung von Röntgenanwendungen in verschiedenen Röntgeneinrichtungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Nürnberg, Klinikum, Abteilung für Medizinische Physik.Die Röntgenverordnung verpflichtet die Anwender von Röntgengeräten dazu, jede Strahlenexposition so weit einzuschränken, wie dies mit der diagnostisch zu erzielenden Bildqualität noch zu vereinbaren ist. Der Qualitätssicherung im klinischen Routinebetrieb sind und a. die diagnostischen Referenzwerte (DRW) zu Grunde zu legen. Aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen war es bisher für den Anwender schwierig, ihre Verfahren regelmäßig zu prüfen und Überschreitungen von DRW kontinuierlich zu analysieren. Mit dem Einzug von Dosismanagement-Systemen (DMS) in den klinischen Alltag und der Umsetzung der Euratom-Richtlinie in deutsches Recht, werden sich aber die technischen und rechtlichen Voraussetzungen hin zu einer umfassenden und kontinuierlichen Qualitätssicherung von Röntgenanwendungen verschieben. Ziel dieses Vorhabens ist, den Einsatz von DMS sowie die Prozessabläufe bei der Auswertung der gewonnenen Daten bei unterschiedlichen Untersuchungsarten (u. a. Interventionen, CT-Untersuchungen) an einer Vielzahl von Röntgengeräten (mindestens 100 Geräte in Kliniken und Praxen) zu erfassen und zu bewerten. Die Wirkung, den die DMS auf die Optimierung von Strahlenanwendungen haben, ist ca. 1 Jahr nach der Einführung der DMS im Vergleich mit Werten vor der Einführung zu beurteilen. Die in den teilnehmenden Einrichtungen erhobenen Expositionswerte sind kontinuierlich mit den DRW zu vergleichen. Ein weiteres Ziel ist die Erstellung eines Leitfaden für Anwender von DMS, der Vorschläge macht, welche Eigenschaften DMS in Abhängigkeit der Institutionsgröße haben sollten und wie DMS entsprechend, mit dem Ziel der Dosisoptimierung und ggfs. unter Einbeziehung von Medizinphysikern, Radiologen und technischen Angestellten (MTRA, IT), eingesetzt werden können.
Das Projekt "Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien 2013/59/Euratom und 2013/51/Euratom zum Strahlenschutz in nationes Recht" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.
Das Projekt "Wissenschaftliche und technische Begleitung bei der Umsetzung des Nagoya-Protokolls Teilvorhaben C: Capacity Building zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls durch Inhaber von Sammlungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: ABS-Compliance & Consulting GbR.Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) ist ein Trainingsmodul 'Capacity-Building zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls für Inhaber von Sammlungen' erarbeitet worden. Dieses Trainingsmodul richtet sich an Sammlungen von biologischem Material in Deutschland in ihrer Funktion als Bewahrer und als zur-Verfügung-Steller von genetischen Ressourcen, sowie in ihrer Funktion als Forschende an diesen Materialien. Das Trainingsmodul ist als ein-Tages-Seminar aufgebaut. Das Seminar ist nach Einladung des BfN an 4 Standorten in Deutschland durchgeführt worden und steht für weitere Durchführungen zu Verfügung. Für das Seminar sind Vorträge zu Hintergrund und Definitionen des Nagoya-Protokolls, der europäischen und deutschen Gesetzgebung sowie einschlägigen Regularien und deren Umsetzung erarbeitet worden. Es werden Handlungsempfehlungen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur guten Praxis in Sammlungen in Übereinstimmung mit dem Nagoya Protokoll gegeben. Aufgaben und Arbeitsabläufe von nicht registrierten und von registrierten Sammlungen werden unter dem Blickwinkel der jeweiligen Verpflichtungen zum Access and Benefit Sharing (ABS) betrachtet. Gleichzeitig sind die Seminare betont interaktiv aufgebaut, um die Herausforderungen für Sammlungen, die Befindlichkeiten der Sammlungsinhaber, Szenarien, Handlungsbedarfe, Reflektionen auf eigenes Handeln, sowie Lösungsvorschläge herausarbeiten zu können. Zur Unterstützung der Diskussionen sind weitere Materialien, so wie Zusammenstellungen von sammlungstypspezifischen Handlungen, Abläufen, beispielhaften Fällen, Best Practices, etc., ergänzend erstellt worden.
Das Projekt "Offshore Windenergie - Schutz und Sicherheit (OWISS)^Teilvorhaben: Schutz und Sicherheit in der Betriebsphase, Teilvorhaben: Rechtliche Aspekte der Gefahrenabwehr" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Seevölkerrecht und Internationales Meeresumweltrecht (ISRIM).Wesentliches Ziel des Teilvorhabens ist es, die verschiedenen projektbegleitenden Rechtsfragen, unter Zugrundelegung der drei Rechtsebenen (Völkerrecht, EU-Recht, deutsches Recht) dahingehend zu untersuchen und auszulegen, dass die zu erarbeitenden Lösungen des Gesamtvorhabens die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs, die Umweltverträglichkeit und der Meeresumweltschutz rechtssicher gewährleisten. Darüber hinaus ergeben sich aus der Dynamik des Themas sowie aus bestehenden und zu erwartenden internationalen, regionalen und nationalen Rechtsbildungsprozessen verschiedene rein rechtliche Fragestellungen, die darüber hinaus angesprochen werden sollen. Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen, sollen zunächst die völkerrechtlichen Regelungen sowie das Unions-/EU-Recht und das deutsche innerstaatliche Recht, die auf die Gefahrenabwehr auf See gerichtet sind, zusammengetragen und systematisiert werden. Die darauf folgende Analyse soll die Regelungsumfänge und -weiten erfassen, um etwaige Rechtslücken identifizieren zu können. Schließlich soll aus dieser Kenntnis heraus notwendige Überarbeitungen der bestehenden Regelungen abgeleitet bzw. entwickelt werden. Diese Ziele sollen zudem durch einen fachlichen Austausch befördert werden, der insbesondere aus einem internationalen Workshop sowie einer sich anschließenden Publikation gespeist werden soll. Der internationale Workshop würde in Kooperation mit Marsafenet organisiert werden.
Das Projekt "Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung bezgl. der Freigrenzen von radioaktiven Stoffen zur Umsetzung der neuen Euratom-Grundnormen in deutsches Recht" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Strahlenschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Brenk Systemplanung GmbH.Auf Grund der im Dezember 2013 erfolgten Verabschiedung der neuen europäischen Grundnormen im Strahlenschutz (Euratom-Grundnormen) wird sich in Deutschland eine Neustrukturierung des Strahlenschutzrechts ergeben, welche auch die bisherigen Regelungen zu Freigrenzen und zur Freigabe radioaktiver Stoffe betreffen wird. In den Euratom-Grundnormen ist für die Freigrenzen und die Freigabewerte ein gemeinsamer Wertesatz (radionuklidspezifische, massenbezogene Aktivitätswerte) vorgesehen. Die Zahlenwerte basieren auf den Empfehlungen Safety Guide RS-G-1.7 und Safety Report 44 (SR 44) der IAEA.Für Radionuklide, für die in den Euratom-Grundnormen keine Freigrenzen bereitgestellt werden, sollen im Rahmen des vorliegenden Forschungsvorhabens (FV) solche in der gleichen Weise wie SR 44 der IAEA abgeleitet werden. Darüber hinaus ist bei einer Umsetzung der neuen Freigrenzen in deutsches Recht sicherzustellen, dass die Schnittstelle zur Freigabe fachlich und rechtlich widerspruchsfrei hergestellt wird.
Das Projekt "Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung bzgl. der Regelungen zur Freigabe künstlicher radioaktiver Stoffe zur Umsetzung der neuen Euratom-Grundnormen in deutsches Recht - Konzept zur Umsetzung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Strahlenschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Brenk Systemplanung GmbH.Bedingt durch die im Dezember 2013 erfolgte Verabschiedung der neuen europäischen Grundnormen im Strahlenschutz (Euratom-Grundnormen, Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013) wird sich in Deutschland eine Neustrukturierung des Strahlenschutzrechts ergeben, welche auch die bisherigen Regelungen zu Freigrenzen und zur Freigabe radioaktiver Stoffe betreffen wird. Die Thematik ist insofern besonders in Deutschland von Bedeutung, als sie zeitlich mit dem Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie zusammenfällt. Der Rückbau kerntechnischer Anlagen wird auch zu großen Mengen potenziell freigebbaren Materials führen. In den Euratom-Grundnormen ist für die Freigrenzen und die uneingeschränkte Freigabe ein gemeinsamer Wertesatz (radionuklidspezifische, massenbezogene Aktivitätswerte) vorgesehen. Die Zahlenwerte basieren auf den Empfehlungen SR 44 und RS-G-1.7 der IAEA (Safety Reports Series No. 44: Derivation of Activity Concentration Values for Exclusion, Exemption and Clearance, International Atomic Energy Agency, Vienna, 2005 und Safety Guide No. RS-G-1.7, Application of the Concepts of Exclusion, Exemption and Clearance, International Atomic Energy Agency, Vienna, 2004). Deutschland hat mit den derzeitigen Regelungen in § 29 i. V. m. Anl. III und Anl. IV StrlSchV auch eine sehr detaillierte zweckgerichtete Freigabe. Die Euratom-Grundnormen sehen neben den konkreten Regelungen für die uneingeschränkte Freigabe auch die Beibehaltung der zweckgerichteten Freigabe in den Mitgliedsstaaten vor. Dieses Forschungsvorhaben untersucht, ob die in Deutschland vorhandenen Regelungen zur zweckgerichteten Freigabe kompatibel sind mit den Vorgaben der Euratom-Grundnormen in der Weise, dass die bei dieser Freigabe entstehenden Stoffe entweder unmittelbar die Freigrenzen der Euratom-Grundnormen einhalten oder mit den dort unterstellten Annahmen kompatibel sind.
Das Projekt "Bewertung innovativer 380 kV-Freileitungsmastsysteme bezüglich deren rechtlicher Zulässigkeit sowie Landschaftsbildauswirkungen in unterschiedlichen Einsatzgebieten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Lüneburg, Institut für Nachhaltigkeitssteuerung (INSUGO), Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht.Nach einer neuen Umfrage des BfN zum Naturbewusstsein hinkt die soziale Akzeptanz von Netzausbaumaßnahmen deutlich hinter der Akzeptanz anderer Maßnahmen der Energiewende hinterher. Insb. Freileitungen zum Ausbau des Übertragungsnetzes stoßen auf geringe Akzeptanz. Im Vorhaben sollen innovative 380 kV-Mast- und Leitungssysteme unter dem Gesichtspunkt höherer Landschaftsbildverträglichkeit konstruktiv beschrieben, hinsichtlich ihrer Wirkung auf Landschaftsbild und Avifauna visualisiert, naturschutzfachlich bewertet und hinsichtlich ihrer Einpassung in den bestehenden Rechtsrahmen überprüft werden. Es soll geprüft werden, ob eine Reduzierung der visuellen Auswirkungen von Höchstspannungsleitungen so erreichbar ist, dass sie in existierende Trassen des 110 kV-Verteilungsnetzes oder zumindest ohne visuelle Zusatzbelastungen in 220 kV-Freileitungstrassen integriert werden können. Dies wirft zahlreiche juristische Fragen, insb. zu Genehmigungen und Verantwortlichkeiten auf, die im Vorhaben untersucht werden sollen. Am Beginn des F+E-Vorhabens steht die Entwicklung innovativer Freileitungskonzepte. Über Veränderungen der Kubatur von Masttypen sind landschaftsbildwirksame Veränderungen, z.B. in der Höhe der Leitungsführung möglich. Im ersten Arbeitsschritt wird konstruktiv geprüft, welche erwünschten Veränderungen unter technischen Gesichtspunkten realistisch sind. Im zweiten Arbeitsschritt ist eine Visualisierung und Landschaftsbildbewertung der innovativen Freileitungskonzepte auf unterschiedlichen Trassen unterschiedlicher Naturräume in sensiblen Gebieten sowie in 'Normallandschaften' vorgesehen. Die Bewertungen werden einer Sensitivitätsprüfung unterworfen. Auch erfolgt eine Analyse und Bewertung der Auswirkungen innovativer Freileitungskonzepte auf die Avifauna. Parallel erfolgt eine Diskussion und Klärung der zahlreichen rechtlichen Fragestellungen und Anforderungen, die mit einer Einführung innovativer Freileitungskonzepte nach deutschem Recht verbunden sind.
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Bund | 32 |
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