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The waste dilemma: the attempt of Germany and Italy to deal with the waste management regulation in two European countries

Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende, Teilvorhaben I0

Erstellung und Überarbeitung von technischen Normen für den Strahlenschutz und die Qualitätssicherung in der medizinischen Radiologie

Die Vorschriften des AtG, der StrlSchV und der RöV werden durch Normen untermauert, um eine zielgerichtete und bundeseinheitliche Umsetzung des Strahlenschutzes zu gewährleisten. Insbesondere aber auch vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Grundnormen 2013/59/EURATOM in deutsches Recht voraussichtlich zum 31.12.2018, ist die Erarbeitung/Überarbeitung von Normen zur weiteren Konkretisierung der Rechtsakte notwendig. Besondere Bedeutung für den praktischen Vollzug haben hierbei die Er- bzw. Überarbeitung von Normen für die Dosimetrie, für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes von Spezialeinrichtungen und die Qualitätssicherung in strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen. Weiterhin besteht auch ein erhebliches Interesse des Bundes an einer Koordinierung der nationalen Normenerstellung und an einer frühzeitigen und direkten Mitwirkung bei der internationalen Normenerstellung. Nur so können wesentliche nationale Vorgaben in die internationale Normung frühzeitig eingebracht und international durchgesetzt werden. Dies ist wegen der bindenden Wirkung internationaler Normung (ISO, IEC, CEN, CENELEC) von erheblicher nationaler Bedeutung und auch erforderlich, um die Ziele neuerer europäischer Vorgaben für den Strahlenschutz harmonisiert umzusetzen. Das Projektvorhaben beinhaltet daher Normungsarbeit auf folgenden Teilgebieten: - Prüfung des vorhandenen nationalen Normenwerks auf Konformität mit dem Strahlenschutzgesetz und den zugeordneten Rechtsverordnungen. - Erstellung einer Norm bzgl. der Verfahren zur Durchführung eines Risikomanagements in der Strahlentherapie. - Fehlende Anforderungen und Prüfungen in bestehendes Normenwerk einfügen. - Harmonisierung der Qualitätssicherung medizinischer Einrichtungen auf EU-Ebene.

Betrieblicher Umgang mit (bedeutsamen) Vorkommnissen bei medizinischen Anwendungen radioaktiver Stoffe in der Nuklearmedizin und praktische Erprobung der Meldekriterien

Zum Zwecke der Qualitätssicherung von Anwendungen an Menschen sind nach Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom in deutsches Recht, Vorkommnisse zu erfassen und bedeutsame Vorkommnisse an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Ziel des Vorhabens ist es, in unterschiedlich strukturierten strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen die Aufzeichnung und Analyse von (nicht nur bedeutsamen) Vorkommnissen in der Praxis zu erproben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, bedeutsame Vorkommnisse durch Anwendung der vom BfS, der DRG (Deutsche Röntgengesellschaft) , DGMP (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik), DGN (Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin) und DEGRO (Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e.V.) erarbeiteten Kriterien für die Bedeutsamkeit von Vorkommnissen zu identifizieren. Die Kriterien sind zu Erfassung und Auswertung bedeutsamer Vorkommnisse sowohl bei Einzelpersonen als auch bei einem Kollektiv von Personen in das Forschungsvorhaben miteinzubeziehen. Je nach Größe der Einrichtung und Komplexität der Strahlenanwendung kann die Forderung nach Aufzeichnung und Analyse durch ein Verfahren in Papierform (z.B. in einer Zahnarztpraxis) bis hin zu einem voll-elektronischen System (z.B. in einer Universitätsklinik) umgesetzt werden. Die unterschiedlichen Verfahrenskonzepte sind auf Zweckmäßigkeit, Praxistauglichkeit und Akzeptanz bei den Anwendern zu prüfen und weiterzuentwickeln. Weiterhin sind inhaltliche Lücken zu identifizieren und ggf. Vorschläge für eine Überarbeitung der BfS-Kriterien zu erstellen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik sind für die drei genannten Anwendungsgebiete Leitfäden für Anwender zu erarbeiten, die Vorschläge zum praxistauglichen Umgang mit Vorkommnissen für Einrichtungen unterschiedlicher Größe und Spezialisierung machen.

Betrieblicher Umgang mit (bedeutsamen) Vorkommnissen bei medizinischen Anwendungen ionisierender Strahlung in der Röntgendiagnostik und interventionellen Radiologie und praktische Erprobung der Meldekriterien

Zum Zwecke der Qualitätssicherung von Anwendungen an Menschen sind nach Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom in deutsches Recht, Vorkommnisse zu erfassen und bedeutsame Vorkommnisse an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Ziel des Vorhabens ist es, in unterschiedlich strukturierten strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen die Aufzeichnung und Analyse von (nicht nur bedeutsamen) Vorkommnissen in der Praxis zu erproben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, bedeutsame Vorkommnisse durch Anwendung der vom BfS, der DRG (Deutsche Röntgengesellschaft) , DGMP (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik), DGN (Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin) und DEGRO (Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e.V.) erarbeiteten Kriterien für die Bedeutsamkeit von Vorkommnissen zu identifizieren. Die Kriterien sind zu Erfassung und Auswertung bedeutsamer Vorkommnisse sowohl bei Einzelpersonen als auch bei einem Kollektiv von Personen in das Forschungsvorhaben miteinzubeziehen. Je nach Größe der Einrichtung und Komplexität der Strahlenanwendung kann die Forderung nach Aufzeichnung und Analyse durch ein Verfahren in Papierform (z.B. in einer Zahnarztpraxis) bis hin zu einem voll-elektronischen System (z.B. in einer Universitätsklinik) umgesetzt werden. Die unterschiedlichen Verfahrenskonzepte sind auf Zweckmäßigkeit, Praxistauglichkeit und Akzeptanz bei den Anwendern zu prüfen und weiterzuentwickeln. Weiterhin sind inhaltliche Lücken zu identifizieren und ggf. Vorschläge für eine Überarbeitung der BfS-Kriterien zu erstellen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik sind für die drei genannten Anwendungsgebiete Leitfäden für Anwender zu erarbeiten, die Vorschläge zum praxistauglichen Umgang mit Vorkommnissen für Einrichtungen unterschiedlicher Größe und Spezialisierung machen.

Graduiertenkolleg (GRK) 1319: Verbesserung von Normsetzung und Normanwendung im integrierten Umweltschutz durch rechts- und naturwissenschaftliche Kooperation, Graduiertenkolleg (GRK) 1319: Verbesserung von Normsetzung und Normanwendung im integrierten Umweltschutz durch rechts- und naturwissenschaftliche Kooperation

Das Graduiertenkolleg soll sich in interdisziplinärer Form dem integrierten Umweltschutz widmen. Ausgangspunkt ist der insbesondere im europäischen Gemeinschaftsrecht verwurzelte Gedanke der Loslösung von einer isoliert auf einzelne Umweltmedien (Wasser, Boden, Luft) zentrierten Regelungskonzeption zu Gunsten einer holistisch etikettierten Sichtweise, die sich zur Aufgabe gestellt hat, die Wechselwirkungen verschiedener Umweltbelastungen bei der rechtlichen Bewertung zu berücksichtigen und auf diese Weise zu einem effektiveren und in sich geschlosseneren Umweltschutz zu gelangen. Normativ angeknüpft werden kann an die mittlerweile in das deutsche Recht transformierte Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl.EG Nr. L 257 v. 10. Oktober 1996, S. 26 - sog. IVU- Richtlinie). Das gemeinschaftsrechtliche Ziel besteht nach dem achten Erwägungsgrund der Richtlinie darin, Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft soweit wie möglich zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Der zunächst anlagenbezogene Regelungsansatz wird damit zu einem übergeordneten, den gesamten gemeinschaftsrechtlichen Umweltschutz umfassenden Leitmotiv, dessen Operationalisierung naturgemäß erhebliche praktische Schwierigkeiten aufwirft. Vor dem Hintergrund zahlreicher Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Richtlinientransformation ist die deutsche Gesetzgebung in jüngerer Zeit zunehmend dazu übergegangen, durch wortgetreue Wiedergabe des über weite Strecken durchaus nur programmatischen und generalklauselartigen Richtlinientexts immerhin gerichtliche Niederlagen zu vermeiden anstatt durch den Versuch einer sinnhaften Transformation dem materiellen Richtlinienzweck gerecht werden zu können. Dieses Procedere taugt freilich zur wirklichen Bewirkung eines integrierten Umweltschutzes kaum. Vor diesem Hintergrund sucht das Graduiertenkolleg, ausgehend von der möglicherweise auch nur utopischen Prämisse der tatsächlichen Realisierbarkeit integrierten Umweltschutzes, Auslegung und Anwendung der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe einer näheren interdisziplinären Untersuchung zu unterziehen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise das ambitionierte Ziel des Gemeinschaftsrechts erreicht werden kann. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die gemeinsame Erarbeitung objektiver Bewertungskriterien als verlässliche Grundlage für Normsetzung und Normvollzug. Das ist in der Vergangenheit insbesondere durch den häufig fehlenden intensiven Dialog zwischen Rechts- und Naturwissenschaften nicht ausreichend und zeitnah unternommen worden. Gerade die schnelle Entwicklung naturwissenschaftlicher Bewertungsansätze und Verfahrensweisen erzeugt einen kontinuierlichen Abstimmungsbedarf mit der umweltrechtlichen Normsetzung. usw.

Bewertung des Einsatzes von Dosismanagement-Systemen zur Optimierung von Röntgenanwendungen in verschiedenen Röntgeneinrichtungen

Die Röntgenverordnung verpflichtet die Anwender von Röntgengeräten dazu, jede Strahlenexposition so weit einzuschränken, wie dies mit der diagnostisch zu erzielenden Bildqualität noch zu vereinbaren ist. Der Qualitätssicherung im klinischen Routinebetrieb sind und a. die diagnostischen Referenzwerte (DRW) zu Grunde zu legen. Aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen war es bisher für den Anwender schwierig, ihre Verfahren regelmäßig zu prüfen und Überschreitungen von DRW kontinuierlich zu analysieren. Mit dem Einzug von Dosismanagement-Systemen (DMS) in den klinischen Alltag und der Umsetzung der Euratom-Richtlinie in deutsches Recht, werden sich aber die technischen und rechtlichen Voraussetzungen hin zu einer umfassenden und kontinuierlichen Qualitätssicherung von Röntgenanwendungen verschieben. Ziel dieses Vorhabens ist, den Einsatz von DMS sowie die Prozessabläufe bei der Auswertung der gewonnenen Daten bei unterschiedlichen Untersuchungsarten (u. a. Interventionen, CT-Untersuchungen) an einer Vielzahl von Röntgengeräten (mindestens 100 Geräte in Kliniken und Praxen) zu erfassen und zu bewerten. Die Wirkung, den die DMS auf die Optimierung von Strahlenanwendungen haben, ist ca. 1 Jahr nach der Einführung der DMS im Vergleich mit Werten vor der Einführung zu beurteilen. Die in den teilnehmenden Einrichtungen erhobenen Expositionswerte sind kontinuierlich mit den DRW zu vergleichen. Ein weiteres Ziel ist die Erstellung eines Leitfaden für Anwender von DMS, der Vorschläge macht, welche Eigenschaften DMS in Abhängigkeit der Institutionsgröße haben sollten und wie DMS entsprechend, mit dem Ziel der Dosisoptimierung und ggfs. unter Einbeziehung von Medizinphysikern, Radiologen und technischen Angestellten (MTRA, IT), eingesetzt werden können.

Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien 2013/59/Euratom und 2013/51/Euratom zum Strahlenschutz in nationes Recht

Wissenschaftliche und technische Begleitung bei der Umsetzung des Nagoya-Protokolls Teilvorhaben C: Capacity Building zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls durch Inhaber von Sammlungen

Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) ist ein Trainingsmodul 'Capacity-Building zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls für Inhaber von Sammlungen' erarbeitet worden. Dieses Trainingsmodul richtet sich an Sammlungen von biologischem Material in Deutschland in ihrer Funktion als Bewahrer und als zur-Verfügung-Steller von genetischen Ressourcen, sowie in ihrer Funktion als Forschende an diesen Materialien. Das Trainingsmodul ist als ein-Tages-Seminar aufgebaut. Das Seminar ist nach Einladung des BfN an 4 Standorten in Deutschland durchgeführt worden und steht für weitere Durchführungen zu Verfügung. Für das Seminar sind Vorträge zu Hintergrund und Definitionen des Nagoya-Protokolls, der europäischen und deutschen Gesetzgebung sowie einschlägigen Regularien und deren Umsetzung erarbeitet worden. Es werden Handlungsempfehlungen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur guten Praxis in Sammlungen in Übereinstimmung mit dem Nagoya Protokoll gegeben. Aufgaben und Arbeitsabläufe von nicht registrierten und von registrierten Sammlungen werden unter dem Blickwinkel der jeweiligen Verpflichtungen zum Access and Benefit Sharing (ABS) betrachtet. Gleichzeitig sind die Seminare betont interaktiv aufgebaut, um die Herausforderungen für Sammlungen, die Befindlichkeiten der Sammlungsinhaber, Szenarien, Handlungsbedarfe, Reflektionen auf eigenes Handeln, sowie Lösungsvorschläge herausarbeiten zu können. Zur Unterstützung der Diskussionen sind weitere Materialien, so wie Zusammenstellungen von sammlungstypspezifischen Handlungen, Abläufen, beispielhaften Fällen, Best Practices, etc., ergänzend erstellt worden.

Offshore Windenergie - Schutz und Sicherheit (OWISS)^Teilvorhaben: Schutz und Sicherheit in der Betriebsphase, Teilvorhaben: Rechtliche Aspekte der Gefahrenabwehr

Wesentliches Ziel des Teilvorhabens ist es, die verschiedenen projektbegleitenden Rechtsfragen, unter Zugrundelegung der drei Rechtsebenen (Völkerrecht, EU-Recht, deutsches Recht) dahingehend zu untersuchen und auszulegen, dass die zu erarbeitenden Lösungen des Gesamtvorhabens die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs, die Umweltverträglichkeit und der Meeresumweltschutz rechtssicher gewährleisten. Darüber hinaus ergeben sich aus der Dynamik des Themas sowie aus bestehenden und zu erwartenden internationalen, regionalen und nationalen Rechtsbildungsprozessen verschiedene rein rechtliche Fragestellungen, die darüber hinaus angesprochen werden sollen. Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen, sollen zunächst die völkerrechtlichen Regelungen sowie das Unions-/EU-Recht und das deutsche innerstaatliche Recht, die auf die Gefahrenabwehr auf See gerichtet sind, zusammengetragen und systematisiert werden. Die darauf folgende Analyse soll die Regelungsumfänge und -weiten erfassen, um etwaige Rechtslücken identifizieren zu können. Schließlich soll aus dieser Kenntnis heraus notwendige Überarbeitungen der bestehenden Regelungen abgeleitet bzw. entwickelt werden. Diese Ziele sollen zudem durch einen fachlichen Austausch befördert werden, der insbesondere aus einem internationalen Workshop sowie einer sich anschließenden Publikation gespeist werden soll. Der internationale Workshop würde in Kooperation mit Marsafenet organisiert werden.

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