Die Vorschriften des AtG, der StrlSchV und der RöV werden durch Normen untermauert, um eine zielgerichtete und bundeseinheitliche Umsetzung des Strahlenschutzes zu gewährleisten. Insbesondere aber auch vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Grundnormen 2013/59/EURATOM in deutsches Recht voraussichtlich zum 31.12.2018, ist die Erarbeitung/Überarbeitung von Normen zur weiteren Konkretisierung der Rechtsakte notwendig. Besondere Bedeutung für den praktischen Vollzug haben hierbei die Er- bzw. Überarbeitung von Normen für die Dosimetrie, für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes von Spezialeinrichtungen und die Qualitätssicherung in strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen. Weiterhin besteht auch ein erhebliches Interesse des Bundes an einer Koordinierung der nationalen Normenerstellung und an einer frühzeitigen und direkten Mitwirkung bei der internationalen Normenerstellung. Nur so können wesentliche nationale Vorgaben in die internationale Normung frühzeitig eingebracht und international durchgesetzt werden. Dies ist wegen der bindenden Wirkung internationaler Normung (ISO, IEC, CEN, CENELEC) von erheblicher nationaler Bedeutung und auch erforderlich, um die Ziele neuerer europäischer Vorgaben für den Strahlenschutz harmonisiert umzusetzen. Das Projektvorhaben beinhaltet daher Normungsarbeit auf folgenden Teilgebieten: - Prüfung des vorhandenen nationalen Normenwerks auf Konformität mit dem Strahlenschutzgesetz und den zugeordneten Rechtsverordnungen. - Erstellung einer Norm bzgl. der Verfahren zur Durchführung eines Risikomanagements in der Strahlentherapie. - Fehlende Anforderungen und Prüfungen in bestehendes Normenwerk einfügen. - Harmonisierung der Qualitätssicherung medizinischer Einrichtungen auf EU-Ebene.
Bedingt durch die im Dezember 2013 erfolgte Verabschiedung der neuen europäischen Grundnormen im Strahlenschutz (Euratom-Grundnormen, Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013) wird sich in Deutschland eine Neustrukturierung des Strahlenschutzrechts ergeben, welche auch die bisherigen Regelungen zu Freigrenzen und zur Freigabe radioaktiver Stoffe betreffen wird. Die Thematik ist insofern besonders in Deutschland von Bedeutung, als sie zeitlich mit dem Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie zusammenfällt. Der Rückbau kerntechnischer Anlagen wird auch zu großen Mengen potenziell freigebbaren Materials führen. In den Euratom-Grundnormen ist für die Freigrenzen und die uneingeschränkte Freigabe ein gemeinsamer Wertesatz (radionuklidspezifische, massenbezogene Aktivitätswerte) vorgesehen. Die Zahlenwerte basieren auf den Empfehlungen SR 44 und RS-G-1.7 der IAEA (Safety Reports Series No. 44: Derivation of Activity Concentration Values for Exclusion, Exemption and Clearance, International Atomic Energy Agency, Vienna, 2005 und Safety Guide No. RS-G-1.7, Application of the Concepts of Exclusion, Exemption and Clearance, International Atomic Energy Agency, Vienna, 2004). Deutschland hat mit den derzeitigen Regelungen in § 29 i. V. m. Anl. III und Anl. IV StrlSchV auch eine sehr detaillierte zweckgerichtete Freigabe. Die Euratom-Grundnormen sehen neben den konkreten Regelungen für die uneingeschränkte Freigabe auch die Beibehaltung der zweckgerichteten Freigabe in den Mitgliedsstaaten vor. Dieses Forschungsvorhaben untersucht, ob die in Deutschland vorhandenen Regelungen zur zweckgerichteten Freigabe kompatibel sind mit den Vorgaben der Euratom-Grundnormen in der Weise, dass die bei dieser Freigabe entstehenden Stoffe entweder unmittelbar die Freigrenzen der Euratom-Grundnormen einhalten oder mit den dort unterstellten Annahmen kompatibel sind.
Zum Zwecke der Qualitätssicherung von Anwendungen an Menschen sind nach Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom in deutsches Recht, Vorkommnisse zu erfassen und bedeutsame Vorkommnisse an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Ziel des Vorhabens ist es, in unterschiedlich strukturierten strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen die Aufzeichnung und Analyse von (nicht nur bedeutsamen) Vorkommnissen in der Praxis zu erproben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, bedeutsame Vorkommnisse durch Anwendung der vom BfS, der DRG (Deutsche Röntgengesellschaft) , DGMP (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik), DGN (Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin) und DEGRO (Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e.V.) erarbeiteten Kriterien für die Bedeutsamkeit von Vorkommnissen zu identifizieren. Die Kriterien sind zu Erfassung und Auswertung bedeutsamer Vorkommnisse sowohl bei Einzelpersonen als auch bei einem Kollektiv von Personen in das Forschungsvorhaben miteinzubeziehen. Je nach Größe der Einrichtung und Komplexität der Strahlenanwendung kann die Forderung nach Aufzeichnung und Analyse durch ein Verfahren in Papierform (z.B. in einer Zahnarztpraxis) bis hin zu einem voll-elektronischen System (z.B. in einer Universitätsklinik) umgesetzt werden. Die unterschiedlichen Verfahrenskonzepte sind auf Zweckmäßigkeit, Praxistauglichkeit und Akzeptanz bei den Anwendern zu prüfen und weiterzuentwickeln. Weiterhin sind inhaltliche Lücken zu identifizieren und ggf. Vorschläge für eine Überarbeitung der BfS-Kriterien zu erstellen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik sind für die drei genannten Anwendungsgebiete Leitfäden für Anwender zu erarbeiten, die Vorschläge zum praxistauglichen Umgang mit Vorkommnissen für Einrichtungen unterschiedlicher Größe und Spezialisierung machen.
Zum Zwecke der Qualitätssicherung von Anwendungen an Menschen sind nach Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom in deutsches Recht, Vorkommnisse zu erfassen und bedeutsame Vorkommnisse an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Ziel des Vorhabens ist es, in unterschiedlich strukturierten strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen die Aufzeichnung und Analyse von (nicht nur bedeutsamen) Vorkommnissen in der Praxis zu erproben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, bedeutsame Vorkommnisse durch Anwendung der vom BfS, der DRG (Deutsche Röntgengesellschaft) , DGMP (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik), DGN (Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin) und DEGRO (Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e.V.) erarbeiteten Kriterien für die Bedeutsamkeit von Vorkommnissen zu identifizieren. Die Kriterien sind zu Erfassung und Auswertung bedeutsamer Vorkommnisse sowohl bei Einzelpersonen als auch bei einem Kollektiv von Personen in das Forschungsvorhaben miteinzubeziehen. Je nach Größe der Einrichtung und Komplexität der Strahlenanwendung kann die Forderung nach Aufzeichnung und Analyse durch ein Verfahren in Papierform (z.B. in einer Zahnarztpraxis) bis hin zu einem voll-elektronischen System (z.B. in einer Universitätsklinik) umgesetzt werden. Die unterschiedlichen Verfahrenskonzepte sind auf Zweckmäßigkeit, Praxistauglichkeit und Akzeptanz bei den Anwendern zu prüfen und weiterzuentwickeln. Weiterhin sind inhaltliche Lücken zu identifizieren und ggf. Vorschläge für eine Überarbeitung der BfS-Kriterien zu erstellen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik sind für die drei genannten Anwendungsgebiete Leitfäden für Anwender zu erarbeiten, die Vorschläge zum praxistauglichen Umgang mit Vorkommnissen für Einrichtungen unterschiedlicher Größe und Spezialisierung machen.
Die Röntgenverordnung verpflichtet die Anwender von Röntgengeräten dazu, jede Strahlenexposition so weit einzuschränken, wie dies mit der diagnostisch zu erzielenden Bildqualität noch zu vereinbaren ist. Der Qualitätssicherung im klinischen Routinebetrieb sind und a. die diagnostischen Referenzwerte (DRW) zu Grunde zu legen. Aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen war es bisher für den Anwender schwierig, ihre Verfahren regelmäßig zu prüfen und Überschreitungen von DRW kontinuierlich zu analysieren. Mit dem Einzug von Dosismanagement-Systemen (DMS) in den klinischen Alltag und der Umsetzung der Euratom-Richtlinie in deutsches Recht, werden sich aber die technischen und rechtlichen Voraussetzungen hin zu einer umfassenden und kontinuierlichen Qualitätssicherung von Röntgenanwendungen verschieben. Ziel dieses Vorhabens ist, den Einsatz von DMS sowie die Prozessabläufe bei der Auswertung der gewonnenen Daten bei unterschiedlichen Untersuchungsarten (u. a. Interventionen, CT-Untersuchungen) an einer Vielzahl von Röntgengeräten (mindestens 100 Geräte in Kliniken und Praxen) zu erfassen und zu bewerten. Die Wirkung, den die DMS auf die Optimierung von Strahlenanwendungen haben, ist ca. 1 Jahr nach der Einführung der DMS im Vergleich mit Werten vor der Einführung zu beurteilen. Die in den teilnehmenden Einrichtungen erhobenen Expositionswerte sind kontinuierlich mit den DRW zu vergleichen. Ein weiteres Ziel ist die Erstellung eines Leitfaden für Anwender von DMS, der Vorschläge macht, welche Eigenschaften DMS in Abhängigkeit der Institutionsgröße haben sollten und wie DMS entsprechend, mit dem Ziel der Dosisoptimierung und ggfs. unter Einbeziehung von Medizinphysikern, Radiologen und technischen Angestellten (MTRA, IT), eingesetzt werden können.
Die Anpassung dt. Rechts an die REACH-VO bringt Beratungsbedarf mit sich, der über die Zuarbeitskapazität von Bundesbehörden hinausgeht. Mit dem Inkrafttreten der REACH-VO steht D in der Pflicht, die dt. Regelungen zu Beschränkungen und Verboten von Chemikalien so zu überarbeiten, dass diese im Einklang mit der REACH-VO stehen. Der Bedarf ergibt sich aus dem über den üblichen Rahmen hinausgehenden Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand beim Abgleich der umfangreichen dt. und neuen europäischen Regelungen, der in steuernder Verantwortung des BMU liegt. Mit der REACH-VO ist das gesamte europäischen Chemikalienrecht auf eine neue Grundlage gestellt worden. Durch REACH wird man erstmals Erkenntnisse über die Eigenschaften der ca. 30.000 auf dem Markt befindlichen Chemikalien erlangen. Die Möglichkeit, dieses Wissen auch in anderen umweltrechtlichen Bereichen (z.B. Boden-, Gewässerschutz) zu nutzen, wird das Schutzniveau f. Mensch u. Umwelt zukünftig maßgeblich erhöhen. Hier besteht der Bedarf an externer Beratung aufgrund der neuen komplexen Fragestellung nach der Vergleichbarkeit der in den unterschiedlichen Rechtsregimen angewendeten Werte f. Belastungen durch die Einbringung v. Stoffen. Unter dt. EU-Ratspräsidentschaft fand eine internationale Konferenz zu 'Construction Products and Indoor Air Quality' statt, auf der D die Wichtigkeit der Begrenzung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) in der Innenraumluft verdeutlichte. Seitdem arbeitet eine AG an der europaweiten Harmonisierung der Bewertungsschemata für Innenraumluft auf der Basis des strengen dt. Bewertungsschemas. Durch fachliche Begleitung soll sichergestellt werden, dass bei der Steuerung und Betreuung dieses Prozesses die Vorreiterrolle Deutschlands weiter ausgebaut wird, um den hohen deutschen Standard im Bereich der Innenraumluft auch europaweit zu verrechtlichen.
Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) ist ein Trainingsmodul 'Capacity-Building zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls für Inhaber von Sammlungen' erarbeitet worden. Dieses Trainingsmodul richtet sich an Sammlungen von biologischem Material in Deutschland in ihrer Funktion als Bewahrer und als zur-Verfügung-Steller von genetischen Ressourcen, sowie in ihrer Funktion als Forschende an diesen Materialien. Das Trainingsmodul ist als ein-Tages-Seminar aufgebaut. Das Seminar ist nach Einladung des BfN an 4 Standorten in Deutschland durchgeführt worden und steht für weitere Durchführungen zu Verfügung. Für das Seminar sind Vorträge zu Hintergrund und Definitionen des Nagoya-Protokolls, der europäischen und deutschen Gesetzgebung sowie einschlägigen Regularien und deren Umsetzung erarbeitet worden. Es werden Handlungsempfehlungen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur guten Praxis in Sammlungen in Übereinstimmung mit dem Nagoya Protokoll gegeben. Aufgaben und Arbeitsabläufe von nicht registrierten und von registrierten Sammlungen werden unter dem Blickwinkel der jeweiligen Verpflichtungen zum Access and Benefit Sharing (ABS) betrachtet. Gleichzeitig sind die Seminare betont interaktiv aufgebaut, um die Herausforderungen für Sammlungen, die Befindlichkeiten der Sammlungsinhaber, Szenarien, Handlungsbedarfe, Reflektionen auf eigenes Handeln, sowie Lösungsvorschläge herausarbeiten zu können. Zur Unterstützung der Diskussionen sind weitere Materialien, so wie Zusammenstellungen von sammlungstypspezifischen Handlungen, Abläufen, beispielhaften Fällen, Best Practices, etc., ergänzend erstellt worden.
Origin | Count |
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Bund | 34 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 34 |
License | Count |
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offen | 34 |
Language | Count |
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Deutsch | 33 |
Englisch | 5 |
Resource type | Count |
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Keine | 26 |
Webseite | 8 |
Topic | Count |
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Boden | 15 |
Lebewesen & Lebensräume | 18 |
Luft | 15 |
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