technologyComment of Mannheim process (RER): Production of sodium sulfate and HCl by the Mannheim process. This process can be summarized with the following overall stoechiometric reaction: 2 NaCl + H2SO4 → Na2SO4 + 2 HCl technologyComment of allyl chloride production, reaction of propylene and chlorine (RER): based on industry data in the US and Europe technologyComment of benzene chlorination (RER): Clorobenzenes are prepared by reaction of liquid benzene with gaseous chlorine in the presence of a catalyst at moderate temperature and atmospheric pressure. Hydrogen chloride is formed as a by-product. Generally, mixtures of isomers and compounds with varying degrees of chlorination are obtained, because any given chlorobenzene can be further chlorinated up to the stage of hexa-chlorobenzene. Because of the directing influence exerted by chlorine, the unfavoured products 1,3-dichlorobenzene, 1,3,5-trichlorobenzene and 1,2,3,5-tetrachlorobenzene are formed to only a small extent if at all. The velocity of chlorination for an individual chlorine compound depends on the compound's structure and, because of this, both the degree of chlorination and also the isomer ratio change continuously during the course of reaction. Sets of data on the composition of products from different reactions are only comparable if they refer to identical reaction conditions and materials having the same degree of chlorination. By altering the reaction conditions and changing the catalyst, one can vary the ratios of different chlorinated products within certain limits. Lewis acids (FeCl3, AlCl3, SbCl3, MnCl2, MoCl2, SnCl4, TiCl4) are used as principal catalysts. The usual catalyst employed in large scale production is ferric chloride, with or without the addition of sulfur compounds. The ratio of resulting chlorobenzenes to one another is also influenced by the benzene:chlorine ratio. For this reason, the highest selectivity is achieved in batch processes. If the same monochlorobenzene:dichlorobenzene ratio expected from a batch reactor is to result from continuous operation in a single-stage reactor, then a far lower degree of benzene conversion must be accepted as a consequence of the low benzene:chlorine ratio). The reaction is highly exothermic: C6H6 + Cl2 --> C6H5Cl + HCl ; delta H = -131.5 kJ/mol Unwanted heat of reaction can be dissipated either by circulating some of the reactor fluid through an external heat exchanger or by permitting evaporative cooling to occur at the boiling temperature. Circulation cooling has the advantage of enabling the reaction temperature to be varied in accordance with the requirements of a given situation. Evaporative cooling is more economical, however. Fractional distillation separates the products. Iron catalyst is removed with the distillation residue.Unreacted benzene is recycled to the reactor. technologyComment of hydrochloric acid production, from the reaction of hydrogen with chlorine (RER): HCl can be either directly prepared or generated as a by-product from a number of reactions. This dataset represents the production of HCl via the combustion of chlorine with hydrogen gas. The process involves burning hydrogen gas and chlorine in a gas combustion chamber, producing hydrogen chloride gas. The hydrogen chloride gas then passes through a cooler to an absorber where process water is introduced, producing aqueous hydrochloric acid. H2 + Cl2 -> 2 HCl (exothermic reaction) References: Althaus H.-J., Chudacoff M., Hischier R., Jungbluth N., Osses M. and Primas A. (2007) Life Cycle Inventories of Chemicals. ecoinvent report No. 8, v2.0. EMPA Dübendorf, Swiss Centre for Life Cycle Inventories, Dübendorf, CH. technologyComment of tetrafluoroethylene production (RER): The production of fluorochemicals and PTFE monomers can be summarized with the following chemical reactions (Cedergren et al. 2001): CaF2 + H2SO4 -> CaSO4 + 2HF (1) CH4 + 3Cl2 -> CHCl3 + 3HCl (2) CHCl3 + 2HF -> CHClF2 + 2HCl (3) 2 CHClF2 + heat -> CF2=CF2 + 2 HCl (4) This dataset represents the last reaction step (4). Parts of the production are carried out at high pressure and high temperature, 590 ºC – 900 ºC. The first reaction (1) takes place in the presence of heat and HSO3 - and steam. The inventory for the production of hydrogen fluoride can be found in the report (Jungbluth 2003a). Reaction (2) is used to produce trichloromethane. Reaction 3 for the production of chlorodifluoromethane takes place in the presence of a catalyst. The production of PTFE (4) takes place under high temperature pyrolysis conditions. Large amounts of hydrochloric acid (HCl) are generated as a couple product during the process and are sold as a 30% aqueous solution. A large number of other by-products and emissions is formed in the processes (benzene, dichloromethane, ethylene oxide, formaldehyde, R134a, and vinyl chloride) and small amounts of the highly toxic perfluoroisobutylene CF2=C(CF3)2. The by-products in the production of monomers can harm the processes of polymerisation. Because of this, the refinement of the production of monomers has to be very narrow. This makes the process complex and it contributes to a high cost for the PTFE-laminates. (Cedergren et al. 2001). References: Althaus H.-J., Chudacoff M., Hischier R., Jungbluth N., Osses M. and Primas A. (2007) Life Cycle Inventories of Chemicals. Final report ecoinvent data v2.0 No. 8. Swiss Centre for Life Cycle Inventories, Dübendorf, CH.
Informationen zu Chemikalien in Verbraucherprodukten Sportartikel können Stoffe enthalten, die besonders schädlich für Umwelt oder Gesundheit sind Quelle: photophonie / Fotolia.com So sind Stoffe und Gemische gekennzeichnet, die schädlich oder giftig für die Umwelt sind Quelle: Markus Marb / Fotolia.com Vermeiden Sie Biozide wenn irgend möglich Quelle: Gerhard Seybert / Fotolia.com Erste Wahl sind frische, regionale, unverarbeitete Lebensmittel aus biologischem Anbau Quelle: Bernard Bailly / Fotolia Nutzen und Risiken sind abzuwägen, bevor Arzneimittel oder Medizinprodukte angewendet werden Quelle: Zsolt Bota Finna / Fotolia.com Verbraucherprodukte können feste Gegenstände, Flüssigkeiten, Pasten oder Pulver sein und zu unterschiedlichen Produktgruppen gehören. Wo finden Sie Informationen über Chemikalien in allen diesen Produkten? Gebrauchsgegenstände Grundsätzlich finden Sie für alle Non-Food-Produkte im Schnellwarnsystem „Safety Gate“ Informationen über gefährliche Produkte, die die nationalen Überwachungsbehörden entdeckt und für die sie Maßnahmen getroffen haben. Definition : Gemäß Europäischer Chemikalienverordnung REACH ist ein Gebrauchsgegenstand ein „Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt“. Einen Schweißdraht, eine Kerze oder eine Knickleuchte zählt REACH zu den Gemischen. Kugelschreiber und Drucker-/Tonerkartuschen sind „Gemische in einem Behälter“, ein Nassreinigungstuch ein „Gemisch auf einem Trägermaterial“. Relevante EU Gesetzgebung : Das REACH Auskunftsrecht erlaubt Ihnen, vom Produktanbieter Informationen über “besonders besorgniserregende Chemikalien” (SVHCs) in den meisten Gebrauchsgegenständen zu erhalten (wenn deren Konzentration 0,1 Gewichtsprozent (pro Stoff ) übersteigt). Zu diesen Gegenständen zählen zum Beispiel Haushaltsgegenstände, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerartikel, Spielzeug, Elektrogeräte, Autos, Fahrräder oder Verpackungen. Ausgenommen von diesem Auskunftsrecht sind Gemische wie flüssige, pastenartige oder pulverförmige Produkte (zum Beispiel Farben und Lacke) oder bestimmte separat regulierte Produkte wie Kosmetika, Detergenzien (Wasch- und Reinigungsmittel), Medizinprodukte, Arzneimittel, Nahrungs- und Futtermittel. Unter REACH hat ein Gemisch keine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt. Empfehlungen : Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht! Das geht schnell und einfach mit der Smartphone-App Scan4Chem oder der Scan4Chem Web-App . Damit machen Sie deutlich, dass Sie Produkte, die SVHCs enthalten, nicht kaufen wollen. Achten Sie beim Kauf auf Gütesiegel für umwelt- und verbraucherfreundliche Produkte, zum Beispiel das Umweltzeichen „ Blauer Engel “. Lesen Sie regelmäßig Umwelt- und Verbrauchermagazine – auch online. Darin finden Sie viele Informationen zur Sicherheit von Produkten und Chemikalien und Testberichte. Besuchen Sie das UBA -Konsumportal „ Umweltbewusst leben: Der Verbraucher-Ratgeber “. Den größten Gefallen erweisen Sie der Umwelt, wenn Sie möglichst langlebige Produkte kaufen, beziehungsweise wenig kaufen und verbrauchen. Dann werden weniger Rohstoffe benötigt, weniger Chemikalien gelangen in Umwelt und Nahrung und es entsteht weniger Abfall. Verlängern Sie die Nutzungszeit von Produkten, zum Beispiel indem Sie sie reparieren (lassen) anstatt gleich neue zu kaufen. Chemische Stoffe und Chemikaliengemische Definitionen : Ein chemischer Stoff ist ein chemisches Element (zum Beispiel Natrium) oder eine chemische Verbindung (zum Beispiel Natriumchlorid) in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von produktionsbedingten Lösungsmitteln. Ein Gemisch besteht aus zwei oder mehr chemischen Stoffen. In manchen Fällen werden chemische Stoffe an Verbraucher*innen verkauft, zum Beispiel Zitronensäure, die als Entkalker verwendet wird. Chemikaliengemische, die an Verbraucher*innen verkauft werden sind zum Beispiel Waschpulver, Rostentferner oder Farben und Lacke. Relevante EU Gesetzgebung : Haben solche Produkte Eigenschaften, die zu ihrer Einstufung als “gefährlich” gemäß der Europäischen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ( CLP Verordnung ) führen, müssen sie mit entsprechenden Piktogrammen und Informationen zum sicheren Umgang versehen werden. Eine Erklärung der Piktogramme finden Sie hier . Darüber hinaus verbietet es Anhang XVII der Europäischen Chemikalienverordnung ( REACH ) bestimmte chemische Stoffe zu verwenden oder zu vermarkten. So dürfen zum Beispiel Stoffe, die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft wurden (CMR-Stoffe) und Gemische, die solche Stoffe enthalten, in der Regel nicht an die breite Öffentlichkeit verkauft werden. Empfehlung : Studieren Sie die Verpackung, den Beipackzettel bzw. alle verfügbaren Informationen und Gebrauchsanweisungen, bevor Sie chemische Stoffe oder Gemische kaufen oder verwenden. Vermeiden Sie Produkte mit gefährlichen Stoffen so weit wie möglich. Detergenzien Definition : Ein Detergens ist ein Stoff oder ein Gemisch , welcher/welches Seifen und/oder andere Tenside enthält und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt ist. Detergenzien können unterschiedliche Formen haben (Flüssigkeit, Pulver, Paste, Riegel, Tafel, geformte Stücke, Figuren usw.) und für Haushaltszwecke oder institutionelle oder industrielle Zwecke vertrieben oder verwendet werden. Relevante EU Gesetzgebung : Detergenzien müssen gemäß CLP Verordnung (siehe 2) und Detergenzienverordnung gekennzeichnet werden. Gemäß Detergenzienverordnung müssen Detergenzien, die an die breite Öffentlichkeit verkauft werden, folgende Bestimmungen für die Kennzeichnung auf der Verpackung erfüllen: 1. Die folgenden Kategorien gegebenenfalls beigefügter Bestandteile sind unabhängig von ihrer Konzentration anzugeben: Enzyme, Desinfektionsmittel, optische Aufheller, Duftstoffe. 2. Allergene Duftstoffe (aus der Liste in Anhang III der Europäischen Kosmetikverordnung, siehe 4) sind anzugeben, wenn sie in einer Konzentration von mehr als 0,01 Gewichtsprozent beigefügt werden. 3. Die folgenden Bestandteile und die Bereiche ihrer Gewichtsanteile müssen angegeben werden, wenn sie in Konzentrationen über 0,2 Gewichtsprozent zugefügt sind: Phosphate, Phosphonate, anionische Tenside, kationische Tenside, amphotere Tenside, nichtionische Tenside, Bleichmittel auf Sauerstoffbasis, Bleichmittel auf Chlorbasis, EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure) und deren Salze, NTA (Nitrilotriessigsäure) und deren Salze, Phenole und Halogenphenole, Paradichlorbenzol, aromatische Kohlenwasserstoffe, aliphatische Kohlenwasserstoffe, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Seife, Zeolithe, Polycarboxylate. Für solche Bestandteile müssen die Gewichtsanteile als Prozentbereich wie folgt angegeben werden: unter 5 Prozent, 5 Prozent und darüber, jedoch weniger als 15 Prozent, 15 Prozent und darüber, jedoch weniger als 30 Prozent, 30 Prozent und darüber. Darüber hinaus müssen die Hersteller auf einer Website alle in einem Waschmittel verwendeten Inhaltsstoffe in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angeben. Die Adresse der Website muss auf der Verpackung angegeben werden. Der Zugang zur Website darf keinen Einschränkungen oder Bedingungen unterliegen, und der Inhalt der Website muss auf dem neuesten Stand gehalten werden. Empfehlung : Informationen über umweltbewusstes Waschen und Reinigen finden Sie hier auf der Website des Umweltbundesamtes. Kosmetika Definition : Kosmetikprodukte sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen (zum Beispiel Mundspülung), und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen. Relevante EU Gesetzgebung : Gemäß Europäischer Kosmetikverordnung müssen Kosmetikprodukte, die in der EU vermarktet werden, bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein. Potenzielle Umweltauswirkungen werden von der Kosmetikverordnung nicht erfasst. Sie werden im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH berücksichtigt, allerdings ohne entsprechende Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika. Kosmetikprodukte sind von der CLP -Verordnung (siehe 2) ausgenommen. In Anhang II der Kosmetikverordnung werden mehr als 1600 Stoffe gelistet, die wegen ihrer potenziellen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit in Kosmetikprodukten nicht verwendet werden dürfen. Anhang III umfasst mehr als 320 Stoffe, die in gewissem Umfang in Kosmetikprodukten beschränkt sind. Darüber hinaus müssen Farbstoffe, Konservierungsmittel und UV-Filter, einschließlich solcher, die Nanomaterialien sind, vor ihrer Verwendung in Kosmetikprodukten von der Europäischen Kommission ausdrücklich zugelassen werden. Die Verwendung von als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoffen (CMR-Stoffen) in Kosmetikprodukten ist in Ausnahmefällen nach einer Bewertung durch den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) zulässig (Neubewertung alle fünf Jahre). In diesen Fällen ist für eine besondere Kennzeichnung Sorge zu tragen, um den Missbrauch des Kosmetikproduktes zu verhindern, und zwar unter Berücksichtigung möglicher Risiken im Zusammenhang mit der Anwesenheit gefährlicher Stoffe und der Expositionswege. Kosmetikprodukte dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn auf der Verpackung eine Liste der Bestandteile angegeben wird. Ein Bestandteil ist jeder Stoff oder jedes Gemisch , der bzw. das absichtlich im Herstellungsprozess des Kosmetikproduktes verwendet wird. Wenn sie aus praktischen Gründen nicht auf der Verpackung angegeben werden kann, kann die Liste der Bestandteile auch auf einem dem Kosmetikprodukt beigepackten oder an ihm befestigten Zettel, Etikett, Papierstreifen, Anhänger oder Kärtchen aufgeführt werden. Bei sehr kleinen Kosmetikprodukten können die betreffenden Angaben auch auf einem Schild in unmittelbarer Nähe des Behältnisses, in dem das Kosmetikprodukt zum Verkauf angeboten wird, angebracht werden. Die Bestandteile werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpunkt der Zugabe zum kosmetischen Mittel aufgeführt. Bestandteile mit einer Konzentration von weniger als 1 Prozent können in beliebiger Reihenfolge nach den Bestandteilen mit einer Konzentration von mehr als 1 Prozent aufgeführt werden. Riech- und Aromastoffe und ihre Ausgangsstoffe werden als „Parfum“ oder „Aroma“ angegeben. Außerdem muss das Vorhandensein bestimmter beschränkter Stoffe (Anhang III der Kosmetikverordnung) in der Liste der Bestandteile zusätzlich zu den Begriffen „Parfum“ oder „Aroma“ angegeben werden. Alle Bestandteile in der Form von Nanomaterialien müssen eindeutig in der Liste der Bestandteile aufgeführt werden. Die Namen dieser Bestandteile müssen in der Liste mit “(nano)” gekennzeichnet werden. Weitere Informationen über Nanomaterialien in Kosmetika finden Sie bei der Beobachtungsstelle der Europäischen Union für Nanomaterialien (EUON) . Farbstoffe außer solchen, die zum Färben von Haar bestimmt sind, können in beliebiger Reihenfolge nach den anderen kosmetischen Bestandteilen aufgeführt werden. Bei dekorativen Kosmetika, die in einer Palette von Farbnuancen vermarktet werden, können alle in der Palette verwendeten Farbstoffe außer solchen, die zum Färben von Haar bestimmt sind, aufgeführt werden, sofern die Worte „kann … enthalten“ oder das Symbol „+/-“ hinzugefügt werden. Verunreinigungen von verwendeten Rohstoffen müssen nicht aufgelistet werden. Die unbeabsichtigte Anwesenheit kleiner Mengen eines verbotenen Stoffes, die sich aus Verunreinigungen natürlicher oder synthetischer Bestandteile, dem Herstellungsprozess, der Lagerung oder der Migration aus der Verpackung ergibt und die bei guter Herstellungspraxis technisch nicht zu vermeiden ist, ist erlaubt. Voraussetzung dabei ist, dass das Produkt bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung weiterhin sicher ist und den Bestimmungen der Kosmetikverordnung entspricht. Die quantitative Zusammensetzung des Kosmetikprodukts und bei Riech- und Aromastoffen die Bezeichnung und die Code-Nummer dieser Zusammensetzung sowie vorhandene Daten über unerwünschte Wirkungen und schwere unerwünschte Wirkungen , die durch das Kosmetikprodukt bei seiner Anwendung hervorgerufen werden, sind der Öffentlichkeit auf Anfrage zugänglich zu machen. Die zugänglich zu machenden quantitativen Angaben über die Zusammensetzung des Kosmetikproduktes beschränken sich jedoch auf Stoffe, die gemäß der CLP-Verordnung (siehe 2) als gefährlich eingestuft sind. Empfehlung : Vermeiden Sie unnötige Kosmetikprodukte. Beschränken Sie sich auf die Verwendung weniger Produkte und prüfen Sie deren Zusammensetzung bevor Sie sie kaufen. Dabei können Ihnen auch bestimmte Smartphone-Apps helfen, die zum Beispiel angeben welche Inhaltsstoffe auf das Hormonsystem wirken oder ob Mikroplastik in dem Produkt enthalten ist. In der App COSMILE geben die Unternehmen selbst Auskunft über die Inhaltsstoffe ihrer kosmetischen Produkte. Dennoch sollte gerade bei bekannten Unverträglichkeiten immer auf die rechtsverbindlichen Angaben auf den Produkten selbst geachtet werden. Bitte melden Sie schwerwiegende und unerwünschte Wirkungen von Kosmetika entweder selbst (siehe BVL-Flyer , " Checkliste " bzw. Formular ) oder über Ihren Arzt. Biozide Definition : Biozidprodukte sind Stoffe oder Gemische, die dem Zweck dienen, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. Eine mit Biozidprodukten behandelte Ware kann ebenfalls unter diese Definition fallen, sofern dem Artikel eine primäre Biozidfunktion zuzuschreiben ist. Hierunter ist eine beabsichtige externe biozide Funktion beim Verwender zu verstehen. Der biozide Wirkstoff wird von der Ware nach außen abgegeben, um außerhalb Schadorganismen zu bekämpfen. Oft zitiertes Beispiel ist ein mit einem Insektenschutzmittel behandeltes Moskitonetz. Biozidprodukte können als Desinfektionsmittel (für Menschen, Tiere, Materialien, Lebensmittel, Trinkwasser usw.), als Konservierungsmittel, die die Entwicklung von Mikroben und Algen verhindern (zum Beispiel in Oberflächenbeschichtungen für Holz oder andere Materialien), als Produkte zur Schädlingsbekämpfung (zum Beispiel von Nagetieren, Weichtieren oder Insekten), als Antifouling-Produkte oder als Flüssigkeiten für Einbalsamierer und Präparatoren verwendet werden. Relevante EU Gesetzgebung : Biozidprodukte dürfen nicht in der EU vermarktet oder verwendet werden, wenn sie nicht gemäß Biozidprodukteverordnung (BPR) zugelassen wurden. Das Zulassungsverfahren folgt einem schrittweisen Ansatz. Zuerst müssen die in Biozidprodukten verwendeten Wirkstoffe in der Europäischen Union (EU) zugelassen sein. Dann müssen die Biozidprodukte, die diese Wirkstoffe enthalten, in dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat zugelassen werden. Die Liste der Wirkstoffe und den Status ihrer Zulassung können Sie auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur ( ECHA ) einsehen. Biozidprodukte müssen gemäß CLP Verordnung (siehe 2) eingestuft und gekennzeichnet werden. Zusätzlich müssen die folgenden Informationen auf dem Etikett oder dem Beipackzettel angegeben werden: Name und Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs, Information über enthaltene Nanomaterialien, gekennzeichnet als „(nano)”, Verwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen ist, Gebrauchsanweisung, Details möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, gegebenenfalls die Kategorien von Verwendern, auf die das Biozidprodukt beschränkt ist, Informationen zu spezifischen Gefahren für die Umwelt, insbesondere zum Schutz von Nichtzielorganismen (zum Beispiel Bienen) und zur Vermeidung der Kontamination von Umweltkompartimenten. Die Biozidprodukteverordnung enthält auch Bestimmungen zu ‘ behandelten Waren ’, d.h. zu allen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, die mit einem oder mehreren Biozidprodukten behandelt wurden oder die ein oder mehrere Biozidprodukte absichtlich enthalten. So gelten beispielsweise Socken, die Silberfasern zur Geruchsverhinderung enthalten, oder Farben, die ein Konservierungsmittel enthalten, als behandelte Waren. Gemäß BPR dürfen Waren nur mit Biozidprodukten behandelt werden, die in der EU für die jeweilige Produktart und Verwendung zugelassene Wirkstoffe enthalten. Hersteller und Importeure von behandelten Waren müssen sicherstellen, dass diese sowohl gemäß der CLP-Verordnung (siehe 2) als auch gemäß den in der BPR festgelegten zusätzlichen Anforderungen gekennzeichnet sind. Die BPR verpflichtet Hersteller und Importeure von behandelten Waren diese zu kennzeichnen, wenn: behauptet wird, dass der behandelte Gegenstand biozide Eigenschaften hat, dies eine Zulassungsbedingung für den Wirkstoff ist, der in dem Biozidprodukt enthalten ist, das zur Behandlung der Waren verwendet wird. Sofern dies aufgrund der Größe oder der Funktion der behandelten Waren erforderlich ist, kann die Kennzeichnung auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder der Garantie aufgedruckt sein. Die Kennzeichnung muss für Verbraucher*innen leicht verständlich und sichtbar sein. Ungeachtet dieser Kennzeichnungsvorschriften muss der Lieferant einer behandelten Ware Verbraucher*innen auf deren Wunsch innerhalb von 45 Tagen kostenlos Informationen über die Biozid-Behandlung der behandelten Ware zur Verfügung stellen. Empfehlung : Biozidprodukte können auch dann ein Risiko für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen, wenn sie ordnungsgemäß angewendet werden, daher sollte ihre Verwendung so weit wie möglich minimiert werden. Informationen über vorbeugende Schutzmaßnahmen und nicht-chemische Alternativen zum Einsatz von Bioziden finden Sie zum Beispiel beim Biozidportal und auf der SCOTTY Website (nur Englisch) des Umweltbundesamtes. Pflanzenschutzmittel Definition : Pflanzenschutzmittelprodukte sind chemische oder biologische Produkte, die dazu dienen Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schäden durch Tiere (zum Beispiel Insekten oder Nagetiere) oder Krankheiten wie zum Beispiel Pilzkrankheiten zu bewahren. Auch Produkte, die zur Beseitigung unerwünschter Wildkräuter auf dem Feld eingesetzt werden, zählen zu den Pflanzenschutzmitteln. Pflanzenschutzmittel enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe und andere Beistoffe (Stoffe, die sich positiv auf die Produktion, Lagerung oder Verwendung eines Produkts auswirken sollen). Relevante EU Gesetzgebung : Gemäß EU Pflanzenschutzmittelverordnung , müssen Pflanzenschutzmittel (PSM) zugelassen werden bevor sie in der EU vermarktet werden können. Das Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, das durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entsteht, muss akzeptabel sein. Außerdem müssen sie eine ausreichende Wirksamkeit aufweisen. Diese Punkte werden im Zulassungsverfahren überprüft. Im Allgemeinen werden PSM immer für eine oder mehrere spezifische Anwendungen zugelassen, zum Beispiel für Apfelbäume oder für Tomaten, entweder nur im Gewächshaus oder auf dem Feld. Diese spezifische Verwendung bestimmt auch die maximale Aufwandmenge und den Zeitpunkt der Anwendung des PSM, je nach Wachstumsstadium der Kultur. Eine Zulassung kann Anwendungsbedingungen und Maßnahmen zur Risikominderung enthalten, zum Beispiel Abstände zu Oberflächengewässern oder zu Flächen außerhalb des Feldes, die obligatorische Verwendung von abdriftmindernden Düsen beim Spritzen, Wartezeiten vor der Ernte nach der Anwendung usw. Dies gilt als die erste Säule der EU-Rechtsvorschriften. Informationen über in Deutschland zugelassene Pflanzenschutzmittel finden Sie hier . Pflanzenschutzmittel müssen auch gemäß CLP Verordnung (siehe 2) eingestuft und gekennzeichnet werden. Es gibt jedoch einige gravierende Lücken in der Bewertung des Umweltrisikos, das durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verursacht wird. So ist zum Beispiel das Risiko, das durch die Kombination von Pflanzenschutzmitteln verursacht wird, die im Laufe einer Saison an einer Kulturpflanze eingesetzt werden, nach wie vor unklar, und die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die biologische Vielfalt durch Effekte in der Nahrungskette werden nicht bewertet. Daher ist die EU bestrebt, den Gesamt-Einsatz und das Gesamt-Risiko durch Pflanzenschutzmittel zu verringern. Im Jahr 2009 trat die EU-Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Kraft. Sie hat das Ziel, die Regeln des integrierten Pflanzenschutzes als Standardkonzept in der Landwirtschaft einzuführen und damit den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Dies wird als zweite Säule der EU-Gesetzgebung betrachtet. Die EU-Mitgliedsstaaten haben diese Vorgaben in nationale Aktionspläne umgesetzt. Den aktuellen deutschen Nationalen Aktionsplan finden Sie hier . 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre “Farm to Fork Strategy”. Eine 50-prozentige Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 ist eine ihrer zentralen Forderungen. Im Jahr 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR). Sie soll die EU-Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ersetzen und wird direkt in den Mitgliedstaaten gelten, d.h. eine nationale Umsetzung ist nicht notwendig. Ausführlichere Informationen über Pflanzenschutzmittel, ihre Auswirkungen auf die Umwelt und ihre Regulierung finden Sie auf der UBA website . Empfehlung : In der Praxis werden Pflanzenschutzmittel hauptsächlich an Fachleute verkauft und von diesen verwendet. Aber auch Hobbygärtner können Pflanzenschutzmittel kaufen und verwenden, wenn diese ausdrücklich für den Einsatz in Gärten und Kleingärten zugelassen sind. Sie können aber auch ohne Pflanzenschutzmittel gesunde Pflanzen und Kulturen anbauen. Informationen, wie Sie Ihre Pflanzen auch ohne Pflanzenschutzmittel vor Schädlingen oder Pflanzenkrankheiten schützen können, finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes oder in dieser Broschüre des Umweltbundesamtes. Nahrungsmittel (Informationen von der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft , der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und der Website des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit , November 2023) Definition : Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe - einschließlich Wasser -, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden. Relevante EU Gesetzgebung : Wie Lebensmittel generell zu kennzeichnen sind und welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist EU-weit einheitlich in der Europäischen Lebensmittelinformationsverordnung geregelt. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kann von den Mitgliedsstaaten in bestimmten Punkten ergänzt oder präzisiert werden. Generell gilt, dass alle in einem vorverpackten Lebensmittel enthaltenen Zutaten im Zutatenverzeichnis auf der Verpackung aufgeführt sein müssen. Das Zutatenverzeichnis besteht aus einer Aufzählung sämtlicher Zutaten des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels. In bestimmten Fällen muss der prozentuale Gewichtsanteil einer Zutat angegeben werden, zum Beispiel wenn eine Zutat in der Bezeichnung des Lebensmittels genannt oder durch Bilder auf der Verpackung hervorgehoben wird. Das Zutatenverzeichnis muss alle verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen enthalten. Lebensmittelzusatzstoffe müssen in der Regel mit dem Namen ihrer Kategorie, gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder E-Nummer, aufgeführt werden. Der Name der Kategorie verdeutlicht, welchen Zweck der Stoff im Lebensmittel erfüllt (zum Beispiel Farbe), und die chemische Bezeichnung oder E-Nummer gibt den genauen Stoff an (zum Beispiel Curcumin oder E 100). Das Vorhandensein der 14 wichtigsten Stoffe oder Produkte, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, wie zum Beispiel Nüsse oder Soja, muss in der Zutatenliste hervorgehoben werden. Außerdem muss der Alkoholgehalt von alkoholischen Getränken über 1,2 Volumenprozent angegeben werden, ebenso wie die Verwendung von Lebensmittelimitaten, die Herkunft von raffinierten pflanzlichen Ölen und Fetten sowie Koffein oder Formfleisch und -fisch. Alle Zutaten, die in Form technisch hergestellter Nanomaterialien vorhanden sind, müssen im Zutatenverzeichnis eindeutig aufgeführt werden. Auf die Bezeichnung solcher Zutaten muss das in Klammern gesetzte Wort „Nano“ folgen. Vorverpackte Lebensmittel müssen grundsätzlich mit einer Nährwertdeklaration versehen sein. Diese muss in der Regel in Form einer Tabelle dargestellt werden. Um den Vergleich zu erleichtern, muss sich der Nährstoffgehalt immer auf 100 g oder 100 ml beziehen. So viel zu den Informationen, die auf der Verpackung der Lebensmittel angegeben werden müssen. Aber was ist mit Kontaminanten in Lebensmitteln? Kontaminanten sind Stoffe, die dem Lebensmittel nicht absichtlich zugesetzt werden, sondern infolge der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung, Lagerung oder infolge einer Umweltkontamination in ihm vorhanden sind. Die Konzentrationsgrenzen für solche Kontaminanten sind in der Europäischen Verordnung über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgelegt. In Deutschland sind für die Regelungen in diesem Bereich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie (für Umweltkontaminanten) das Bundesministerium für Umwelt, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zuständig. Das BMUV gibt auf seiner Website Verbrauchertipps . Die Überwachung der Lebensmittel erfolgt durch die zuständigen Länderbehörden. Die Überwachungsbehörden veröffentlichen Informationen über Lebensmittel, die von den Herstellern zurückgerufen oder von den Behörden zurückgewiesen wurden, in ihren nationalen Schnellwarnsystemen. Wenn diese Lebensmittel in mehr als einem europäischen Land vermarktet wurden, werden die Informationen auch im europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) veröffentlicht. In Deutschland werden im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung gemeinsam von Bund und Ländern repräsentative Daten über das Vorkommen von gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln sowie Bedarfsgegenständen erhoben (Quelle hier ). Bei den gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen handelt es sich zum Beispiel um Rückstände von Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Tierarzneimitteln sowie um Schwermetalle, Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) und verschiedene organische Stoffe oder Mikroorganismen. Im nationalen Portal lebensmittelwarnung.de finden Sie aktuelle Warnungen und Informationen zu Lebensmitteln, die in Deutschland zurückgerufen oder von den Behörden beanstandet wurden. Gemäß der Europäischen Verordnung über Höchstgehalte an Pestizidrückständen berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit jährlich über die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen von Lebensmitteln auf Pflanzenschutzmittelrückstände . Mehr Informationen zur Lebensmittelsicherheit finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft , des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz , des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Bundesinstituts für Risikobewertung . Empfehlung : Wählen Sie eine gesunde, abwechslungsreiche Mischkost und bevorzugen Sie frische, regionale, möglichst unverarbeitete Lebensmittel, wenn möglich aus biologischem Anbau. Medizinprodukte, Arzneimittel Grundsätzlich müssen Nutzen und Risiken abgewogen werden, bevor Arzneimittel oder Medizinprodukte angewendet werden. Lesen Sie immer den Beipackzettel von Arzneimitteln und lassen Sie sich von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder Ihrem Apotheker/Ihrer Apothekerin beraten.
Der unmittelbar an der Rummelsburger Bucht in Berlin-Lichtenberg gelegene Standort hat eine mehr als 100-jährige Industriegeschichte. Zunächst als Färberei genutzt, entstand 1880 am Standort einschließlich benachbarter Grundstücke die “AG für Anilinfabrikation”, später Aceta, die ab 1920 in die IG Farben aufging. Es wurden Acetatseiden und Acetatfasern (Zellwolle) hergestellt und veredelt (gefärbt, versponnen oder verwebt). Bei der Anilinproduktion auf der Basis von Nitrobenzolen und Nitrotoluolen wurden als Vor- und Zwischenprodukte Chlorbenzol, Chlornitrobenzol, Nitrophenol, Dichlorbenzol, Chloroform und Toluol eingesetzt. Nach 1945 gab es eine Umnutzung des IG Farben-Standortes. Es entstanden ein Gummiwerk (VEB Polymant), in dem auch in größerem Umfang Mineralölkohlenwasserstoffe im Rahmen der Vulkanisation eingesetzt wurden, eine Fotochemische Fabrik und ein Produktionswerk für Elektrorelais. Das Gummiwerk und die fotochemische Fabrik wurden im Zeitraum zwischen 1990 und 1993 aufgelöst und ein Großteil der Produktionsgebäude zurückgebaut. Die Grundstücke wurden seit 1994 durch die Wasserstadt GmbH Berlin entwickelt. Durch die ab 1991 durchgeführten umfangreichen Boden- und Grundwasseruntersuchungen sind erhebliche Boden- und Grundwasserbelastungen am Standort festgestellt worden. Entsprechend der Produktionsspezifik handelt es sich um einen Schadstoffcocktail aus v.a. organischen Schadstoffen. Hauptkontaminanten im Boden und im Grundwasser sind chlororganische Verbindungen, Arsen, aromatische Kohlenwasserstoffe (AKW) sowie lokal Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) mit aufschwimmender Ölphase. Die Quellbereiche im Boden konnten auf Grundlage einer in 2004 durchgeführten vertiefenden Archivrecherche weitestgehend lokalisiert werden. Das Grundwasser ist flächenhaft durch Chlorbenzole, Chloraniline und Chlornitrobenzole in hohen Konzentrationen (lokal bis zu 10.000 µg/l) sowie in Teilbereichen durch Chlormethylaniline, Methylaniline und Nitrotoluole sowie Arsen verunreinigt. Die Hauptkontaminanten konnten bis in eine Tiefe von > 50 m unter GOK auf der Aquifersohle nachgewiesen werden. Im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen zur Standortent-wicklung wurden Sanierungsmaßnahmen mit vorheriger Tiefenenttrümmerung durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde mit AKW, MKW und Chlororganika belasteter Boden entsorgt. Im Herbst/Winter 2003/2004 erfolgte die Sanierung eines lokalen MKW-Schadens mit aufschwimmender Ölphase. Dabei wurden 2.100 m³ mit MKW und Chlororganika belasteter Boden ausgetauscht, über 13 t Ölphase (Öl-Wasser-Gemisch) abgesaugt und rund 3.200 m³ Wasser im Rahmen der begleitenden Bauwasserhaltung gereinigt. Im Frühjahr/Sommer 2005 wurde im Vorlauf von Investionsmaßnahmen (Ansiedlung eines Hi-Tech-Unternehmens) an zwei durch vertiefende Erkundungen lokalisierten Eintragsquellen Bodensanierungsmaßnahmen durch Rüttelsenkkasten- (Waben-)verfahren (2.600 m³) und Großlochbohrungen (600 m³) durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme wurden insgesamt ca. 5.400 t mit Chlorbenzolen, Chloranilinen und Chlornitrobenzolen belasteter Boden ausgetauscht sowie begleitend insgesamt ca. 7.000 m³ Grundwasser gereinigt. Weitere lokale Bodensanierungen sowie Tiefenenttrümmerungen im Zusammenhang mit der Grundstücksentwicklung erfolgten 2008 bis 2010. Im Rahmen der Bodensanierung und Tiefenenttrümmerung wurden ca. 9,2 t der chlor- und nitroorganischen Schadstoffe und ca. 91 t MKW (incl. Phase) aus dem Boden entfernt. Den Bodensanierungen nachfolgend wurde eine kombinierte Sicherungs- und Sanierungsmaßnahme des Grundwassers installiert. Durch die gewählte Anordnung der Brunnen, Leitungen und Stellflächen wurden Einschränkungen der Grundstücksnutzung und –entwicklung erfolgreich vermieden. Über vertikale Entnahmebrunnen wird verunreinigtes Grundwasser einer zentralen Reinigungsanlage am Standort zugeführt. Ein Teilstrom durchläuft einen hydraulischen Kreislauf. Die Grundwasserreinigungsanlage befindet sich seit Februar 2010 im Regelbetrieb. Es werden durchschnittlich 20 m³/h Grundwasser gefördert und mit Hilfe von Festbettreaktoren und einer vorgeschalteten Arsenstufe abgereinigt. Die Entnahmemengen der zu Beginn 8 Förderbrunnen (später 6) wurden laufend angepasst. Nach Bestandsaufnahme und der Erarbeitung eines Ge-samtsanierungskonzeptes durch alle am Projekt beteiligten Ingenieurbüros wurde auf Basis der bisherigen Ergebnisse der Sanierung, des begleitenden Monitorings und der aktualisierten Modellierung die Einbeziehung des tieferen Grundwasserleiters bis >50 m sowie die Einbeziehung von bisher nicht erfassten Hot-Spot-Bereichen vorgenommen. Dazu wurden u.a. neue Förderbrunnen bis >50 m sowie weitere vier Infiltrationsbrunnen installiert. Seit August 2016 erfolgt bei gleicher Sanierungstechnologie die Förderung über neun Förderbrunnen mit einer Gesamtförderrate von rund 30 m³/h. Bis Ende April 2015 konnten damit 1.895 kg chlororganische Schadstoffe und 287 kg Arsen aus dem Grundwasser entfernt werden. Bis Ende Januar 2019 konnten damit 3.782 kg chlororganische Schadstoffe und 580 kg Arsen aus dem Grundwasser entfernt werden. Derzeit wird eine Anlagenlaufzeit bis 2020 vorgesehen, wobei von einer zwischenzeitlichen Anpassung der Entnahmemengen auszugehen ist. Für die Zeit nach der hydraulischen Sanierung wird derzeit die Möglichkeit des Einsatzes von ENA-Maßnahmen geprüft. Für die Erkundungs-, Planungs- und Sanierungsmaßnahmen einschließlich Grundwassermonitoring entstanden bisher Kosten in Höhe von rund 7,5 Mio. €. Am Standort erfolgte eine Gewerbeansiedlung. Auf dem Grundstück haben sich ein Werftbetrieb, ein Hi-Tech-Unternehmen, zwei mittelständische Betriebe des verarbeiten-den Gewerbes sowie Ateliers niedergelassen. Straßen und Wege wurden dem Bezirk Lichtenberg übergeben.
null LUBW prüft für die baden-württembergische Marktüberwachung viele hundert Produkte im Jahr Gitterstäbe brechen, Elektromotoren laufen heiß, Roboterrasenmäher fahren über Schuhe und hinterlassen Schnitte – im LUBW-Gebäude in Karlsruhe-Großoberfeld passiert manches, was das Herz von jungen Tüftlern höherschlagen lassen würde, könnten sie daran mitarbeiten. Manche Tests regen zum Schmunzeln an, wie die Materialprüfung von Erni, einer bekannten Figur aus der Sesamstraße, der vor ein paar Jahren im Haus der LUBW einmal so richtig an den Ohren gezogen wurde. Diese Prüfungssequenz auf Materialfestigkeit kann im LUBW-Imagefilm ab Minute 2:16 heute noch angeschaut werden. All das geschieht zwar nicht im ‚Dienste der Wissenschaft‘, aber im Dienste der Marktüberwachung. „Aufgabe der Marktüberwachung ist es, unsichere und umweltgefährdende Produkte zu entdecken“, erläutert der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller das vielfältige Treiben in den Laboren der LUBW und ergänzt: „Die LUBW leistet hierzu mit ihren Laboren, in denen Produkte technisch und chemisch getestet werden, einen entscheidenden Beitrag. Die Marktüberwachung schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie unsere Umwelt, außerdem sorgt sie für faire Wettbewerbsbedingungen unter den Unternehmen.“ Untersteller besucht heute die Labore der LUBW in Karlsruhe-Großoberfeld, deren Prüfkapazität als Folge der Neuordnung der Marktüberwachung in den letzten Jahren erhöht wurde. „Vieles, was unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fehlern finden, bietet leider wenig Anlass zum Schmunzeln“, bedauert Eva Bell, Präsidentin der LUBW die Notwendigkeit der verstärkten Prüfungen. „Wir entdecken gesundheitsschädliche Chemikalien in Spielsachen für Kleinkinder oder messen bei manchen Laserpointern eine Leistung, die viel zu stark ist. Trifft dieser Strahl dann ins Auge, kann dieses dauerhaft geschädigt werden.“ Bell war vor ihrer Ernennung zur Präsidentin der LUBW Anfang September jahrelang im Verbraucherschutz tätig. Bell weiter: „Der Hersteller oder der Importeur einer Ware in die EU erklärt mit dem CE-Zeichen lediglich, dass sein Produkt den gültigen EU-Richtlinien entspricht. Behördliche Zulassungen benötigt er keine. Durch regelmäßige Marktkontrollen überwachen die Mitgliedsstaaten aber stichprobenartig die Einhaltung der gültigen Vorschriften.“ In Baden-Württemberg stellt das Regierungspräsidium Tübingen als Marktüberwachungsbehörde gemeinsam mit dem Umweltministerium das jährliche Überwachungsprogramm zusammen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums entnehmen regelmäßig im Präsens- und im Versandhandel Produkt-Proben. Produkte werden auch überprüft, wenn Meldungen von Verbrauchern, dem Zoll oder anderen Überwachungsbehörden aus ganz Europa vorliegen, dass sie möglicherweise gültige Vorschriften nicht einhalten. Die LUBW wird dann einbezogen, wenn Produkte technisch oder chemisch-analytisch überprüft werden müssen, dies betrifft vor allem die Produktsicherheit, die Überprüfung des Energieverbrauchs von Elektrogeräten und den stofflichen Verbraucherschutz. Entsprechend werden in den Laboren der LUBW in Großoberfeld jährlich durchschnittlich 700 Produkte getestet. „Wir sind nicht mit der Stiftung Warentest zu vergleichen“, betont Dr. Jürgen Höß, Leiter des Kompetenzzentrums Marktüberwachung der LUBW. „Wir prüfen nicht die Gebrauchsfähigkeit von Produkten und geben auch keine Kaufempfehlungen. Unsere Aufgabe ist es, die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards zu überprüfen.“ Hintergrundinformation Neuorganisation der Marktüberwachung Unter Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller MdL erfolgt im Jahr 2014 die Neuorganisation der Marktüberwachung in Baden-Württemberg. Das Regierungspräsidium Tübingen koordiniert seither zentral die Aktivitäten der Marktüberwachung im Non-Food-Bereich in Baden-Württemberg. Vorher waren hierfür alle Regierungspräsidien und die Stadt- und Landkreise verantwortlich. Um die Prüfkapazität zu erhöhen, wurde das Kompetenzzentrum Marktüberwachung in der LUBW mit 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstärkt. So wurden die Geräteuntersuchungsstelle und das chemische Labor leistungsfähiger und sind nun auch für ungeplante Prüfungen einsatzbereit. Die Geräteruntersuchungsstellen der verschiedenen Bundesländer kooperieren und nutzen gegenseitig Prüfstände und Spezialwissen. Produktsicherheit In diesem Jahr werden in der Geräteuntersuchungsstelle tragbare Gaskochern, Kinderbetten, Multisägen, Smoothie Maker, Wagenheber, Winkelschleifer und Wippkreissägen getestet. Auch Laserprodukte gehören, wie schon in den Jahren 2015 und 2016, zum Untersuchungsprogramm. In den Jahren 2015 und 2016 wurden in der Geräteuntersuchungsstelle rund 550 sicherheitstechnische Untersuchungen zu folgenden Produkten durchgeführt: Elektrohobel, Fahrradhelme, Flaschenwärmer/-sterilisatoren, Handkreissägen, Heißklebepistolen, Heizkissen, Laserprodukte, Laufställe, Leitungsroller, Netzteile, Plüschspielzeug, Roboter-Rasenmäher, Skihelme, Spielzeug (elektrisch), Stromgeneratoren, Verlängerungsleitungen und Zurrgurte. Eine aufwendigere Aktion war in diesem Zeitraum die Prüfung der Roboter-Rasenmäher, die dem Minister beim heutigen Besuch vorgestellt wurde. Zu diesen aktiven Untersuchungen kommen dann noch einzelne Untersuchungen aus der reaktiven Marktüberwachung hinzu, die beispielsweise vom Zoll kommen. Darunter finden sich auch kuriose Produkte wie ein Sargkranz-Drucker – ein eigenhändig umgebautes Gerät zum Bedrucken von Schleifen für Kränze. Insgesamt wurden damit in der Geräteuntersuchungsstelle des Kompetenzzentrums Marktüberwachung in den Jahren 2015 und 2016 etwa 600 Produkte auf Sicherheit begutachtet bzw. geprüft. Ökodesign Auch die Einhaltung des Energieverbrauchs auf der Grundlage der Ökodesign-Verordnung wurde in diesen Jahren an rund 200 Geräten überprüft. Diese waren Elektromotoren, elektrisches Spielzeug, Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand, Unterhaltungselektronik mit Netzwerk-Standby und Netzteilen. Die LUBW verfügt für ihre Untersuchungen über eine Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH - DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005. Regelmäßig prüfen dazu externe Gutachter die Qualität der Messtätigkeit und bestätigen der LUBW in der Folge die Kompetenz zur Durchführung der Prüfungen. Diese ist die Voraussetzung dafür, dass diese Prüfungen für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen des RP Tübingen mit den Herstellern gerichtsfest sind. Chemikalienrecht Das chemische Labor führte in den Jahren 2016 und 2017 rund 400 Analysen im Bereich des stofflichen Verbraucherschutzes durch. Untersucht wurden im Bereich Chemikalienrecht Heißklebepistolen, Babyflaschenwärmer, Toaster, Lichterketten, Batterien, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren sowie Verpackungen. Bei den Elektrokleingeräten wird der Blick vor allem auf Blei in Lötzinn gerichtet, die Lampen werden auf ihren Quecksilbergehalt untersucht. Die Migration von Schwermetallen über den Magen-Darm-Trakt wurde in Spielzeug wie Fingermalfarben untersucht. In der europäischen REACH-Verordnung (der Europäischen Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) wurden Beschränkungen z. B. für Blei und Cadmium in Schmuck, Cadmium in PVC, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Dichlorbenzol erlassen, die im chemischen Labor des Kompetenzzentrums Marktüberwachung überprüft werden. Der Großteil der Beschwerdeproben betrifft Produkte, die „stinken“. In diesen Fällen wird routinemäßig auf PAK und Weichmacher aus der Stoffgruppe der Phthalate gescreent. Das Referat „Kreislaufwirtschaft und Chemikaliensicherheit“ unterstützt und berät die Vollzugsbehörden in Baden-Württemberg in Spezialfragen im Chemikalienbereich. U.a. über das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg unterstützt die LUBW das Regierungspräsidium Tübingen, Behörden und Unternehmen mithilfe von Schulungen, Infoveranstaltungen und Online-Angeboten.
Das Projekt "Reduktive Dechlorierung von Chlorbenzolen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Biotechnologie, Fachgebiet Technische Biochemie durchgeführt. Chlorierte Benzole sind zentrale Intermediate in der chemischen Industrie. Über ihre Verwendung z.B. als Weichmacher in Kunststoffen, als Lösungsmittel, als Insektizid oder als Holzschutzmittel wurden sie auch in die Umwelt eingetragen. Durch ihre Fettlöslichkeit lagern sie sich in Membranen an und akkumulieren in der Nahrungskette. Während für chlorierten Benzole mit bis zu vier Chlorsubstituenten ein aerober Abbau möglich ist, ist eine Transformation von 1,2,3,5-Tetrachlorbenzol, Penta- und Hexachlorbenzol unter aeroben Bedingungen noch nicht nachgewiesen worden. Die einzig bekannte Möglichkeit der Transformation dieser hoch chlorierten Benzole ist die reduktive Dechlorierung unter anaeroben Bedingungen. Bei der reduktiven Dechlorierung entstehen niedriger chlorierte Benzole, die dann aerob mineralisiert werden können. Eine solche anaerobe reduktive Dechlorierung konnte in kontinuierlich betriebenen Reaktoren und batch-Kulturen gefunden werden. Das Ziel unserer Arbeit ist die Beschreibung von Bakterien, die in der Lage sind, chlorierte Benzole unter anaeroben Bedingungen reduktiv zu dechlorieren. Zunächst wurden Mischkulturen etabliert und charakterisiert, anschließend wurde erstmals eine Reinkultur isoliert, die in der Lage ist, Trichlorbenzole zu Dichlorbenzolen zu dechlorieren. Zur Zeit wird die Reinkultur charakterisiert und die Kultivierung optimiert. Obwohl in dem Projekt die reduktive Dechlorierung von Chlorbenzolen im Vordergrund steht, werden auch Bakterien mit untersucht, die andere halogenierte Stoffgruppen dechlorieren können.
Das Projekt "Ermittlung und Bewertung der Umweltbelastung und -verteilung von Verbrauchschemikalien. Beispiel: p-Dichlorbenzol als Geruchsuebertoener im Sanitaerbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Battelle-Institut e.V. durchgeführt. Die Belastung der Umwelt durch Haushaltschemikalien ist wegen der im Einzelfall geringen Chemikalienmenge nur wenig untersucht, obwohl insgesamt grosse Mengen eingesetzt werden. Exemplarisch dafuer wurde p-Dichlorbenzol betrachtet, eine Chemikalie, die ueberwiegend als Geruchsuebertoener im Sanitaerbereich verwendet wird. Aus den Stoffstroemen wurde ermittelt, welche Menge an p-Dichlorbenzol in die Umwelt gelangt. Die Ergebnisse wurden mit theoretischen Ansaetzen zur Abschaetzung der Umweltverteilung von Chemikalien verglichen. Zur Abschaetzung regionaler Belastungen wurde das 'Umweltzellmodell' vorgestellt. Der Verifizierung des Modells dienten Konzentrationsmessungen in zwei Klaeranlagen und in ihrer Naehe sowie die Sammlung von Literaturdaten. Zwischen Modellberechnungen und Messdaten ergab sich eine gute Uebereinstimmung. Es wurde festgestellt, dass p-Dichlorbenzol im Gegensatz zu anderen chlorierten aromatischen Verbindungen wie DDT oder Hexachlorbenzol keine ubiquitaer nachweisbare Umweltchemikalie ist.
Das Projekt "Grundsaetzliche Untersuchungen zur Behandlung von Sickerwaessern aus Sondermuelldeponien mit physikalisch-chemischen Verfahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft durchgeführt. Bei der Behandlung von Sickerwaessern aus Sonderabfalldeponien ist anzustreben, hochtoxische Schadstoffe, die besondere Sorgfalt bei der Handhabung von mit ihnen kontaminiertem Material erfordern, moeglichst selektiv abzuscheiden, um die Menge des mit besonderer Vorsicht zu beseitigendem Materials klein zu halten. Solche Schadstoffe aus der Gruppe der halogenorganischen Verbindungen sind weitgehend hydrophob und lassen sich in lipophilen Phasen anreichern. In dem Forschungsvorhaben wurden verschiedene Kunststoffe (Polyethylen, Polystyrol, Polyvinylchlorid (hart und mit Weichmacher), Polyurethan, Polyvinylacetat und handelsuebliche Adsorberharze) auf ihre Eignung als Sorptionsmaterial fuer p-Dichlorbenzol als Modellsubstanz untersucht. Von den untersuchten Kunststoffproben ist das Polystyrol am besten geeignet. Es zeigte sich groesste Selektivitaet und ist nach der Beladung relativ problemlos durch Verbrennung bei hohen Temperaturen zu entsorgen. Das Verfahren koennte als selektiv wirkende Vorstufe zur Vorbehandlung mit solchen hochtoxischen halogenorganischen Stoffen belasteter Sickerwaesser eingesetzt werden, so dass die weitere Behandlung der Waesser dadurch erleichtert wird, dass die Vorsichtsmassnahmen, die diese Stoffe erfordern wuerden, wegfallen koennen.
Das Projekt "Belastung von Deponiesickerwässern durch flüchtige organische Schadstoffe - Untersuchung von Entsorgungsmöglichkeiten durch Strippverfahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungszentrum Karlsruhe GmbH Technik und Umwelt, Institut für Technische Chemie durchgeführt. Zielsetzung dieses Forschungsvorhabens war eine moeglichst vollstaendige Ermittlung des in die Gasphase ueberfuehrbaren organischen Stoffanteils aus Deponiesickerwaessern, um zu pruefen, ob Strippverfahren bei der Sickerwasserentsorgung eine ausreichende Teilentlastung darstellen. Die Ermittlung des in die Gasphase ueberfuehrbaren und damit strippbaren Stoffanteils kann fuer die Matrix Sickerwasser ueber Einsatz von Headspace-Techniken erfolgen. Dies wurde speziell fuer die Schadstoffgruppen der Chlorbenzole, Chlorphenole und Hexachlorcyclohexan-Isomere gezeigt. Untersuchungen zur Quantifizierbarkeit mittels Headspace-Gaschromatographie wurden sowohl mit Referenzsystemen (Dotieren entsprechender Referenzsubstanzen in Wasser) als auch mit Sickerwasserproben einer Sondermuelldeponie durchgefuehrt. Fuer alle untersuchten Komponenten wurde lineares Verhalten festgestellt, Korrelierung der jeweiligen Response-/Konzentrationsdaten ergab Korrelationskoeffizienten weniger als 0,99. Reproduzierbarkeitskontrollen mit Standardmischungen aller Chlorbenzole und Lindan sowie aller Chlorphenole ergaben Standardabweichungen von mehr als 10 Prozent. Die Anwendung des Verfahrens auf das Sickerwasser einer Sondermuelldeponie ergab als Hauptkomponenten der Chlorbenzole Monochlorbenzol, alle Dichlorbenzole und 1,2,4-Trichlorbenzol mit Maximalkonzentrationen bis 2000 ppb. Hauptkomponenten der Chlorphenole waren 2,4- und 2,5-Dichlorphenol mit Maximalwerten bis 150 ppm. In der Gruppe der HCH-Isomere wurde Delta-HCH und Lindan als Hauptkomponenten bei 7000 und 3000 ppb festgestellt. Desweiteren wurden Verteilungsdaten (Fluessigkeit/Gasphase) der chlororganischen Schadstoffe in Deponiesickerwasser bei Temperaturen von 20 Grad Celsius bis 80 Grad Celsius ermittelt, um erste Aussagen ueber die Effizienz von Strippverfahren zu erhalten. Diese Untersuchungen wurden fuer die Substanzklasse der Chlorbenzole durchgefuehrt. Dabei ergaben sich bei 80 Grad Celsius Anteile der Konzentrationen in der Gasphase bis zu 30 Prozent der Gesamtkonzentration fuer die Monochlor- bis Trichlorbenzole. Fuer hoehere Chlorierungsstufen wurden Anteile von weniger als 10 Prozent bei 80 Grad Celsius gefunden. Zur naeheren Untersuchung von Matrixeinfluessen auf die Verteilungsgewichte wurden die entsprechenden Verteilungskoeffizienten in waessrigen Referenzsystemen bestimmt. Es wurden fuer alle Komponenten signifikante Unterschiede der Fluessig/Gas-Verteilung im Sickerwasser- und im Referenzsystem festgestellt: bei Mono- und Dichlorbenzolen fuehrt die Sickerwassermatrix zu Dampfdruckerhoehung um 50-100 Prozent. Bei hoeher chlorierten Benzolen wird der Dampfdruck um den Faktor 2-10 erniedrigt. Analoges Verhalten wurde fuer die Substanzgruppen der leichtfluechtigen Chlorkohlenwasserstoffe und Alkylbenzole festgestellt. Als Quelle der beobachteten Effekte kann die Anwesenheit von Mineraloel in dem hier untersuchten Sickerwasser angenommen werden...
Das Projekt "Teilprojekt B 2.1.: Erarbeitung von Grundlagen fuer die mikrobiologische in situ-Sanierung chlororganisch belasteter Aquifere am Modellstandort Bitterfeld durch autochthone Bakterien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle, Sektion Umweltmikrobiologie durchgeführt. Aufbauend auf Ergebnissen von grundlagen- und versuchsbegleitenden Untersuchungen im Labor und in der mobilen Testeinheit (in situ-Anlage in Bitterfeld) werden in der Pilotanlage im Langzeitprozess die Abbauleistungen der anaeroben Hauptgruppen der autochthonen Bakterien (Nitrat-, Sulfat-, Eisen- und Manganreduzierer) im Verband der gesamten Bakteriozoenose unter in situ-Bedingungen und bei Anwendung prozessbeschleunigender Massnahmen (z.B. Ausgleich von standortspezifischen Defiziten durch Zudosierung von Elektronenakzeptoren und Makronaehrstoffen) bestimmt. Zu ermitteln sind die realen Abbaugeschwindigkeiten fuer die Hauptschadstoffe Mono-, 1,4- und 1,2-Dichlorbenzen sowie das Auftreten (qualitativ und quantitativ) von metabolischen Intermediaten und Endprodukten. Die leistungsfaehigsten Staemme aus der autochthonen Bakteriozoenose werden isoliert und umfassend charakterisiert. An nach abiotischen Prinzipien (z.B. chemokatalytische und elektrochemische Dehalogenierung) im Projektverbund betriebenen Reaktoren der Pilotanlage werden die (unbeabsichtigte) Besiedlung mit autochthonen Mikroorganismen des Grundwassers kontrolliert, deren Einfluesse auf Prozessverlauf und Sanierungsergebnis untersucht und moegliche Massnahmen zur Minimierung der mikrobiellen Einwirkung abgeleitet.
Das Projekt "Enzymatik des Dichlorbenzolabbaus" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Biotechnologie, Fachgebiet Technische Biochemie durchgeführt. Die ersten drei Schritte des aeroben Dichlorbenzolabbaus werden von der Dichlorbenzol-Dioxygenase, der Dihydrodiol-Dehydrogenase und der Dichlorcatechol-1,2-Dioxygenase katalysiert. Die Dichlorcatechol-1,2-Dioxygenase einer Reinkultur aus dem Flusssediment der Mulde bei Bitterfeld, die auf p-Dichlorbenzol als einziger Kohlenstoff- und Energiequelle waechst, soll gereinigt werden. Das Enzym soll mit ringspaltenden Dioxygenasen anderer Organismen verglichen werden. Weiterhin soll die Regulation der Enzymsynthese und die Substratspezifitaet der ersten drei Enzyme des Abbauweges untersucht werden. Weiterhin wird versucht, aus einer anaeroben Mischkultur aus dem Konsortium die Organismen zu isolieren, die fuer die reduktive Dechlorierung verantwortlich sind.
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