Beim Einsatz ionisierender Strahlung in der Medizin kommt der Sicherheit für Patient und Personal eine besondere Bedeutung zu. Um diese zu garantieren, werden umfangreiche Fachkenntnisse zum gerechtfertigten und optimierten Einsatz der Strahlung und zum Einsatz der Gerätetechnik erwartet. Der Staat beschränkt daher die Nutzung auf einen hinreichend ausgebildeten Personenkreis und verlangt Nachweise durch Fachkundebescheinigungen und Einarbeitungsbestätigungen. Im Rahmen dieses Projektes sollte geprüft werden, ob die einschlägigen Vorschriften in der Praxis konsequent umgesetzt werden und ob sie geeignet sind, den geforderten Wissenstand zu vermitteln. Aus diesen Analysen werden Vorschläge zu möglichen Verbesserungen erarbeitet. Hieraus resultieren ein modifiziertes Konzept für die Strahlenschutzkurse sowie ein Leitfaden für die Einweisung des Personals bei der Inbetriebnahme von neuen Geräten. Besonderer Wert wurde im Projekt auf eine persönliche Teilnahme des Projektteams an Kursen zum Strahlenschutz und an mehrtägigen Geräteeinweisungen durch die Hersteller gelegt. Diese wurden durch strukturierte Interviews mit den jeweiligen Kursleitern und den Schulungszentren der Hersteller flankiert. Das Basiswissen vor den Kursen und der Lernerfolg durch die Kursteilnahme wurden mittels Multiple-Choice Fragebögen ermittelt. Für eine einheitliche Bewertung der Kurse durch das Projektteam wurden strukturierte Checklisten (Lehrinhalte, Didaktik, Aktualität) erarbeitet. Die Beurteilung der Einweisungen erfolgte nach demselben Prinzip mit dem Fokus auf strahlenschutzrelevante Geräteparameter. Die eingesetzten Werkzeuge in der Studie sowie die einzelnen Fragebögen und Checklisten wurden zuvor mit einer Expertenrunde in Form von Workshops abgestimmt. Zusätzlich wurden Vertreter von Fachgesellschaften mit entsprechend großer Erfahrung auf ihren jeweiligen Fachgebieten interviewt. Die Analyse 15 verschiedener Kurse (3 Kurstypen) von 6 Veranstaltern ergab eine heterogen verteilte Qualität der Wissensvermittlung. Bei allen Kursstätten war ein signifikanter Lernerfolg zu verzeichnen, jedoch fehlten oft ein konkreter Praxisbezug und aktuelle Informationen. Alle Kursstätten folgten im Wesentlichen den Vorgaben der Fachkunderichtlinie. Die vorgeschriebenen Praktika wurden als wenig effektiv eingestuft. Bei den Aktualisierungskursen konnte auf Lasten von aktuellen Themen ein zu großer Anteil an Grundlagenwiederholung festgestellt werden. Um die Lernsituation zu verbessern, wurden für die Strahlenschutzkurse neue Konzepte entwickelt, die eine neue Kursstruktur mit verkürzter Anwesenheit und stärkerer Zielgruppenorientierung vorschlagen. Es wurden Gegenstandskataloge für die neu gestalteten Kurse entwickelt. Zur Umsetzung der neuen Kurskonzepte müsste eine Anpassung in die Fachkunderichtlinie erfolgen. Für die 7 Einweisungen an Großgeräten (CT, PET/CT und Angiographieanlagen) von 3 verschiedenen Herstellern wurde festgestellt, dass teilweise ungenügende Vorbildung und Freistellung des einzuweisenden Personals zu Problemen bei der Vermittlung des Einsatzes von neuen Gerätetechnologien führte. Die Konzepte der Hersteller sind durchdacht, fokussieren sich aber nicht primär auf Strahlenschutzaspekte. Daher wurde ein Leitfaden zur praktischen Nutzung entwickelt, der speziell den Anwendern, aber auch dem Hersteller, Lösungsstrategien für in der Visitation beobachtete Probleme anbietet. Dieser beinhaltet ebenso einen Gegenstandskatalog, der den Anwendern als Checkliste dienen kann.
Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 11 Röntgenverordnung Gemäß §§ 8 ff. der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV) vom 08. Januar 1987 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2002 (BGBl. I S. 1869), wird auf Antrag der Firma Leybold Didactic GmbH, Leyboldstraße 1, 50354 Hürth, die Bauartzulassung NW 807/97 Rö vom 10.11.1997 in der Fassung des 2. Nachtrags vom 22.10.2001, erteilt durch die Landesanstalt für Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen, für die Röntgeneinrichtung des Typs 55481 (Katalog Nr.) in Form eines 3. Nachtrags wie folgt geändert: In der Röntgeneinrichtung werden die Glas-Schiebetüren mit Scheiben in einer Dicke von ca. 4,5 mm und einem Bleigleichwert von 1 mm durch Scheiben in einer Dicke von ca. 6 mm und einem Bleigleichwert von 1,6 mm ersetzt. Die Konstruktion der Laufschienen entspricht den geänderten Abmessungen der Scheiben. Dieser Nachtrag gilt nur im Zusammenhang mit der o.g. Bauartzulassung und den hierzu ergangenen Nachträgen. Salzgitter, 20. Dezember 2002 57502/2-013 Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Czarwinski
Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 11 der Röntgenverordnung (RöV) Zulassung BfS 05/07 V/Sch RöV Vom 21. Februar 2007 Gemäß den §§ 8 ff. RöV vom 8. Januar 1987 (BGBl. I S. 114) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604) wird die Bauart der folgenden Vorrichtung zugelassen: Bezeichnung der Vorrichtung: Röntgeneinrichtung als Vollschutzgerät nach Anlage 2 Nr. 3 RöV und als Schulröntgengerät nach Anlage 2 Nr. 4 RöV Typ/Firmenbezeichnungen: Inhaber der Zulassung/Her- steller der Vorrichtung: Zugelassene Verwendung: 554800 (Katalognummer) LD Didactic GmbH Leyboldstraße 1 50354 Hürth Die Vorrichtung dient zu Röntgenuntersuchungen sowie an Schulen, Fach- und Hochschulen zur Durchführung von Experimenten und / oder zu Lehr- zwecken. Die Vorrichtung kann genehmigungsfrei betrieben werden, wenn ihre Inbetriebnahme gemäß § 4 Abs. 3 RöV je nach Art des Betriebes als Vollschutzgerät (nach Anl. 2 Nr. 3 RöV) oder als Schulröntgeneinrich- tung (nach Anl. 2 Nr. 4 RöV) der zuständigen Behör- de spätestens zwei Wochen vorher angezeigt wird. Technische Angaben zur Vorrichtung: Maximale Betriebswerte Röhrenspannung: Röhrenstrom: Leistung:maximal 37 kV 1,2 mA 45 W Befristung der Zulassung:21. Februar 2017 Salzgitter, den 21. Februar 2007 57502/2-161 Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Czarwinski
Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 11 der Röntgenverordnung (RöV) 2. Ergänzung zur Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen BfS 05/07 V/Sch RöV Vom 22. Februar 2017 Gemäß den §§ 8 bis 12 und der Anlage 2 RöV in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird die Bauart der folgen- den Vorrichtung wie folgt geändert: Bezeichnung der Vorrichtung:Vollschutzgerät (gemäß § 2 Nr. 25 RöV) und Schulröntgeneinrichtung (gemäß § 2 Nr. 17 RöV) Typ/Firmenbezeichnung:554800 (Katalognummer) Inhaber der Zulassung/Hersteller der Vorrichtung: LD Didactic GmbH Leyboldstraße 1 50354 Hürth Zugelassene Verwendung: Die Vorrichtung ist für Röntgenuntersuchungen zuge- lassen. An Schulen, Fach- und Hochschulen dient die Vorrich- tung zur Durchführung von Experimenten und zu Lehrzwecken. Bisherige Befristung der Zulassung: 21. Februar 2017 Die Ergänzung des Zulassungsscheins umfasst folgende Punkte: 1. Verlängerung Die Befristung der Bauartzulassung ist mit Wirkung vom 21. Februar 2017 ver- längert bis zum 21. Februar 2027. 2. Technische Änderungen Die Bauart des o.g. Vollschutzgerätes ist auch mit folgenden technischen Än- derungen zugelassen: Änderung der Schaltung im Bereich des Hochspannungswächters. Salzgitter, den 22. Februar 2017 Z 5-57502/2-2011-003a-E2 Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Czarwinski
Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 26 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 1. Nachtrag zur Bauartzulassung Nds. 151/97 Vom 16. Juni 2005 Gemäß den §§ 25 bis 27 in Verbindung mit der Anlage V der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714, 2002 I S. 1459), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Juni 2002 (BGBl. I S. 1869), wird die durch die Bezirksregierung Braunschweig am 1. Oktober 1997 erteilte oben genannte Bauartzulassung geändert: Vorrichtung:Schulpräparat mit Schutzbehälter Typ/Firmenbezeichnung:7161 oder Nebelkammer 7121-23 als Schutzbehälter Bisheriger Zulassungsinhaber: ELWE Lehrsysteme GmbH Elwestraße 6 38162 Cremlingen Bisheriger Hersteller: Amersham Buchler GmbH & Co. KG Gieselweg 1 38110 Braunschweig Eingefügter radioaktiver Stoff: Radium 226 Aktivität: max. 60 kBq Befristung: 30. September 2007 Die Zulassung wird wie folgt geändert: Zulassungsinhaber / Hersteller: ELWE Didactic GmbH Steinfelsstraße 5 08248 Klingenthal Dieser 1. Nachtrag gilt nur im Zusammenhang mit der o.g. Bauartzulassung. Salzgitter, den 16. Juni 2005 57501/2-032a Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Czarwinski Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 26 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 1. Nachtrag zur Bauartzulassung Nds. 152/97 Vom 16. Juni 2005 Gemäß den §§ 25 bis 27 in Verbindung mit der Anlage V der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714, 2002 I S. 1459), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Juni 2002 (BGBl. I S. 1869), wird die durch die Bezirksregierung Braunschweig am 1. Oktober 1997 erteilte oben genannte Bauartzulassung geändert: Vorrichtung:Schulpräparat mit Schutzbehälter Typ/Firmenbezeichnung:7160 oder Nebelkammer 7121-23 als Schutzbehälter Bisheriger Zulassungsinhaber: ELWE Lehrsysteme GmbH Elwestraße 6 38162 Cremlingen Bisheriger Hersteller: Amersham Buchler GmbH & Co. KG Gieselweg 1 38110 Braunschweig Eingefügter radioaktiver Stoff: Radium 226 Aktivität: max. 3,7 kBq Befristung: 30. September 2007 Die Zulassung wird wie folgt geändert: Zulassungsinhaber / Hersteller: ELWE Didactic GmbH Steinfelsstraße 5 08248 Klinghenthal Dieser 1. Nachtrag gilt nur im Zusammenhang mit der o.g. Bauartzulassung. Salzgitter, den 16. Juni 2005 57501/2-032b Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Czarwinski
Darf ich im Winter lüften, wenn es draußen regnet? Film-Premiere: Ein YouTube-Video macht Unsichtbares sichtbar. Im Rahmen des Projektes Gutes KinderzimmerWetter wurde ein Erklärvideo produziert, welches anschaulich zeigt, warum es auch im Winter bei Regen sinnvoll ist, zu lüften und welche physikalischen Prozesse dahinterstecken. Der Regionalverband Umweltberatung Nord e.V. informiert im Rahmen des Projektes Gutes KinderzimmerWetter junge Eltern über gesundes Wohnen vor und nach der Geburt ihres Kindes. In interaktiven Video-Seminaren werden Hinweise und Tipps zum Heizen und Lüften gegeben, um Schimmel oder Schadstoffbelastungen zu vermeiden. Viele Fragen sind aber nicht nur für junge Eltern wichtig. Zusammen mit dem Institut für Didaktik der Physik der Goethe-Universität Frankfurt wurde im Hinblick auf den bevorstehenden Winter ein Video produziert, das durch lebendige Animationen den physikalischen Prozess erklärt, was genau beim Lüften passiert. Wie verändert sich die Luftfeuchtigkeit im Innenraum und wie bewegen sich die Wassermoleküle, wenn die Luftfeuchtigkeit draußen höher ist als drinnen. Diese Fragen werden in bildhafter und verständlicher Weise beantwortet. Die Premiere des Erklärvideos startet am 10.11.2023 um 10 Uhr. Sie sind herzlich eingeladen, sich das Video anzuschauen und gemeinsam zu diskutieren. Youtube-Premiere am 10.11.2023, 10 Uhr: https://youtu.be/CCsmBt4-xb8 Erklärfilm: https://kinderzimmerwetter.de/erklaerfilm-darf-ich-im-winter-lueften/ Weitere Infos unter https://kinderzimmerwetter.de
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 051/02 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 051/02 Magdeburg, den 15. März 2002 "Klimaschutz - eine Aufgabe für uns alle" Ein Leitfaden für Energiesparprojekte an Schulen Klimaschutz und die Schonung von Energieressourcen gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben unserer Zeit. Im persönlichen Umfeld kann jeder Einzelne eine Menge dafür tun ¿ je früher er das erkennt, desto besser. Vor allem Schulen bieten die Möglichkeit, umweltbewusste Verhaltensweisen rechtzeitig zu vermitteln. Schulprojekte haben sich dabei als besonders hilfreich erwiesen; sie bedeuten selbstständiges und umsetzungsorientiertes Arbeiten, die übernahme von Verantwortung und die Möglichkeit umweltbewusste Handlungsweisen nachhaltig zu prägen. Deshalb unterstützt das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt (MRLU) Schulen in ihrem Engagement für den Klimaschutz. Das MRLU hat jetzt Unterrichtsmaterialien mit dem Titel "Klimaschutz ¿ eine Aufgabe für uns alle", herausgegeben. Mit diesem Leitfaden für Energiesparprojekte an Schulen sollen Schüler und Lehrer für die Mitarbeit im Klimaschutz begeistert werden. Das Unterrichtsmaterial vermittelt anschaulich und jugendgerecht die Probleme und Lösungen des Klimaschutzes, zeigt wegweisende Energiesparprojekte und soll nicht zuletzt Anreiz für die Schüler sein, sich selbst auf dem Gebiet zu engagieren. Die Broschüre verrät, warum sich das Lichtausschalten im Klassenzimmer selbst in der Fünf-Minuten-Pause lohnt oder wie man richtig heizt und lüftet, ohne Energie zu verschwenden. Umweltminister Konrad Keller: "Wir setzen auf das Engagement der Schüler. Kinder können auch Eltern miterziehen." Die Broschüre "Klimaschutz ¿ eine Aufgabe für uns alle" soll für neue Projekte und Initiativen der Grundstein sein." Weitere Aktivitäten des Umweltministeriums für Klimaschutz an Schulen: 1997 entstand das Modellprojekt "Energieeinsparung und Umweltschutz in Schulen Sachsen-Anhalt". Hier wird demonstriert, welche Möglichkeiten Schüler und Lehrer an ihrer Schule haben, sparsam mit Strom, Wärme und Wasser umzugehen. Aktives Energiemanagement im Schulgebäude wurde an vier ausgewählten Schulen des Landes praktiziert. Entstanden sind dabei ein Leitfaden für Energiesparprojekte in Schulen, eine Gebäudetypologie der Schulen Sachsen-Anhalts und ein Nachschlagewerk für den Unterricht mit dem Titel "Organisation und Didaktik eines Energiesparprojekts". Auf den Erfahrungen des Projekts aufbauend beauftragte das MRLU die Energieagentur Sachsen-Anhalt, Schulen im Bereich Energieeinsparung zu unterstützen ¿ von der technischen Begleitung der Projekte bis hin zur Abstimmung mit den jeweiligen Schulträgern über die Verwendung eingesparter Betriebskosten. Denn ein Teil der eingesparten Kosten (bis zu 30 Prozent der Verbrauchskosten sind möglich) fließen an die Schulen zurück und werden dort für Klassenfahrten, Schulfeste und die Errichtung kleiner Photovoltaikanlagen verwendet. Bislang nutzen landesweit etwa 50 Schulen diese Möglichkeit. Unterstützt wurden die Aktionen der Schulen vom Ministerium für Raumordnung, Land- wirtschaft und Umwelt, vom Kultusministerium, der Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung (DGU) und vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Außerdem förderte die Stiftung Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt die Erfassung der gebäude- und wärmetechnischen Daten auch für die Schulgebäude in 15 Kommunen mit insgesamt 647.200 Euro. Für den Bau einer Solaranlage am Stendaler Gymnasium wurden zusätzlich 42.700 Euro, für eine Demonstrationsanlage zum Einsatz regenerativer Energien weitere 20.000 Euro zur Verfügung gestellt. Rückfragen an Annette Schütz Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 102/08 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 102/08 Magdeburg, den 20. Juni 2008 Kultusdelegation mit guten Ergebnissen aus Armenien zurück: Zwei neue Schulpartnerschaften und Intensivierung des Schüler-Austauschprogramms armenische Archäologen sammeln in Halle Erfahrungen, Landesmuseum unterstützt bei Ausbildung von Restauratoren Landesjugendsinfonieorchester nach Armenien eingeladen, armenisches Ensemble kommt zum Kinder- und Jugendchor-Festival nach Halle ¿Kinder müssen für ihre Entwicklung in die Welt hinaus und unterschiedlichen Kulturen begegnen ¿ darum liegt mir so viel am deutsch-armenischen Schüleraustausch¿, sagte Kultusminister Olbertz der deutschen Botschafterin in Armenien, Andrea Wiktorin. ¿Die Sprache¿, so der Minister, ¿ist eine Brücke zwischen den Kulturen Deutschlands und Armeniens, die beide im Christentum ihre Wurzeln haben.¿ Mit zwei neuen Schulpartnerschaften im Gepäck kehrte heute eine Delegation des Kultusministeriums unter Leitung von Minister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz von ihrer fünftägigen Reise aus Eriwan zurück. Eine Schule in Sevan wird mit dem Gymnasium am Thie in Blankenburg und eine Schule in Sardarapat mit der Sekundarschule Johann Christian Reil in Halle kooperieren. Die armenischen Schülerinnen und Schüler der schon bestehenden Partnerschaften zum Gymnasium Laucha, zum Christopherus-Gymnasium Droyssig, zum Domgymnasium Naumburg und zum Gymnasium Martineum in Halberstadt sollen über Stipendien im Rahmen des Schüleraustauschprogramms künftig die Möglichkeit erhalten, zur Weiterentwicklung ihrer Deutschkenntnisse jeweils drei Monate an den Partnerschulen in Sachsen-Anhalt zu lernen. In Eriwan hatte sich Minister Olbertz mit dem armenischen Minister für Bildung und Wissenschaft, Spartak Seyranya, und der armenischen Kulturministerin Hasmik Poghossjan getroffen und konkrete Vorhaben für die weitere Zusammenarbeit besprochen. So sprach Olbertz u.a. mit Prof. Dr. Aram Simonyan, Rektor der Staatlichen Universität Eriwan über die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die im Herbst erfolgen soll und sich insbesondere auf die Gebiete Orientalistik, Armenologie, Germanistik und Theologie erstreckt. Eine weitere Vereinbarung soll mit der Staatlichen Linguistischen Brüsov-Universität Eriwan geschlossen werden. Minister Olbertz traf hier deren Rektor Prof. Dr. Suren Zolyan zu einem Gespräch u.a. über die Zusammenarbeit auf dem Fachgebiet der Didaktik des Deutschunterrichts. Einen neuen Schwerpunkt der Zusammenarbeit bildet künftig auch die Archäologie. Hier traf Dr. Harald Meller, Direktor des Landesinstituts für Archäologie und Denkmalpflege, Absprachen mit armenischen Archäologen u.a. zu einem Erfahrungsaustausch zu Rettungsbergungen beim Straßenbau. 2009 wird eine entsprechende Einladung der armenischen Kollegen nach Halle erfolgen. 2010 will Meller im Norden Armeniens beim Vermessen und Dokumentieren von Steinkreisen fachliche Unterstützung leisten, die u.U. in ähnlichen astronomischen Zusammenhängen wie das Sonnenobservatorium von Goseck stehen. Darüber hinaus wird das Landesmuseum für Vorgeschichte Unterstützung bei der Ausbildung von Restauratoren leisten. Diese Aufgabe ist für die armenische Seite von besonderer Bedeutung. Auf kulturellem Gebiet wurde vereinbart, dass ein herausragender Kinderchor aus Armenien zum 30. Jubiläum des Internnationalen Kinder- und Jugend-Festivals ¿Fröhlich sein und singen¿ im Mai 2009 nach Halle kommt. Die Anregung von Minister Olbertz, eine Partnerschaft zwischen den ähnlich arbeitenden Jugendsinfonieorchestern beider Länder aufzubauen, um mit der universellen Sprache der Musik Brücken zwischen den beiden Kulturen zu bauen, wurde von der armenischen Kulturministerin mit Freude aufgegriffen. Sie lud die jungen Musiker aus Sachsen-Anhalt für Anfang nächsten Jahres nach Armenien ein. Auf Beschluss der Kultusministerkonferenz nimmt Sachsen-Anhalt seit 1996 die Ländervertretung der Bundesrepublik für die Kulturbeziehungen zur Republik Armenien wahr. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Internet Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 052/11 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 052/11 Magdeburg, den 30. März 2011 Hövelmann: ¿Meilenstein für die Profilierung der Fachhochschule Polizei¿ ¿ Bachelorstudiengang ¿Polizeivollzugsdienst¿ akkreditiert Der Bachelorstudiengang ¿Polizeivollzugsdienst (B. A.)¿ an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt in Aschersleben ist durch die Akkreditierungsagentur ACQUIN (Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut) erstmalig und ohne Auflagen akkreditiert worden. ¿Mit der offiziellen Akkreditierung als akademischer Studiengang ist ein wesentlicher Meilenstein für die weitere Profilierung der Fachhochschule Polizei und des Standorts Aschersleben in der Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts erreicht worden¿, erklärte dazu Innenminister Holger Hövelmann (SPD). Der Studiengang ¿Polizeivollzugsdienst (B. A.)¿ wurde zum 1. September 2010 an der Fachhochschule eingeführt und löste das bisherige Diplomstudium ab. Mit ihrem Studienabschluss erwerben die Studierenden den akademischen Grad ¿Bachelor of Arts (B. A.)¿. Der Akkreditierung vorausgegangen war ein mehrjähriges Projekt der Landespolizei, das 2007 durch Minister Hövelmann initiiert worden war. In diesem Projekt hatten die Polizeibehörden und -einrichtungen die Anforderungen der polizeilichen Praxis an das Fachhochschulstudium eingebracht. Mit dem nunmehr zertifizierten Studiengang schließt Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Methodik, Didaktik und konzeptionellen Herangehensweise beim Studium des Polizeivollzugsdienstes zu den bislang 13 Bundesländern auf, die das Bachelorstudium bereits eingeführt hatten. Das zentrale Merkmal des Bachelorstudiengangs ist die Kompetenzorientierung. Diese markiert auch den entscheidenden Unterschied zum bisherigen Diplomstudium. Hövelmann: ¿Der Bachelorstudiengang wurde daran ausgerichtet, was ein Absolvent wirklich können muss, um beim Start in den Polizeiberuf und in den ersten drei bis fünf Jahren der Berufspraxis anforderungsgerecht und erfolgreich handeln zu können ¿ und nicht mehr an der Art und Fülle des Wissens, die Dozenten aus ihrer Fächerlogik heraus für ein ganzes Berufsleben für erforderlich halten.¿ Angesichts der stetigen Veränderungen und neuen Herausforderungen im Berufsleben kann ein Studium keine lebenslange ¿Berufsfertigkeit¿ vermitteln. Vielmehr müssen im Polizeistudium grundlegende Handlungskompetenzen im Sinne von ¿Berufsfähigkeit¿ für die ersten Berufsjahre erworben werden. Folgerichtig muss dabei gleichsam die Befähigung zum lebenslangen Lernen mitentwickelt werden, damit sich die künftigen Absolventen berufsbegleitend und entsprechend den sich wandelnden Anforderungen weiterbilden können. Die Entwicklung von Kompetenz für lebenslanges Lernen ist daher ein komplementäres Studienziel. Diesem Ansatz folgend wird in dem neuen Studiengang durch die erhöhte Selbsttätigkeit der Studierenden, durch exemplarisches Lernen, durch noch stärkere Verknüpfung von Theorie und Praxisanteilen gewährleistet, dass schwierige und komplexe Zusammenhänge erfolgreich bewältigt werden können. Das Studium dauert drei Jahre und richtet sich auf der Grundlage eines mit den Polizeibehörden und -einrichtungen gemeinsam entwickelten Anforderungsprofils auf die ersten Berufsjahre in der Landesbereitschaftspolizei und den Polizeibehörden in Schutz- und Kriminalpolizei aus. Es umfasst auch studienbegleitende Trainings, bestehend aus Sport, polizeilichem Handlungstraining und der Waffen- und Schießausbildung. Der zweijährige Anteil des Studiums an der Fachhochschule Polizei ist eng verzahnt mit dem einjährigen Praxisanteil in der Landesbereitschaftspolizei und den Polizeidirektionen. Die Studierenden werden unter anderem in der Lehrwache, in speziellen polizeilichen Handlungstrainings und in kriminaltechnischen Übungswochen konkret auf die polizeiliche Praxis vorbereitet. Die Akkreditierung gilt bis 30. September 2016. Der Studiengang unterliegt kontinuierlich der Qualitätssicherung und der externen Evaluation. ¿Zukünftig absolvieren jährlich bis zu 120 Studierende diesen Studiengang, insgesamt nehmen jährlich 180 neue Polizeibeamte ihr Studium oder ihre Ausbildung an der Fachhochschule Polizei auf ¿ das ist für die letzten 15 Jahre eine Rekordzahl¿, unterstrich Minister Hövelmann. ¿Die Fachhochschule ist nicht nur aufgrund der mittlerweile hervorragenden Herrichtung der Liegenschaft, sondern nunmehr auch methodisch und didaktisch für diese Herausforderung gut aufgestellt.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
§ 15.05 Kriterien zur Zulassung von Lehrgängen Die zuständige Behörde kann einen Lehrgang zulassen, wenn sie zu der Überzeugung gelangt, dass die Ausbildungsstätte Lehrgänge und Prüfungen anbietet, die die Sachkunde von Besatzungsmitgliedern von Fahrzeugen, die mit LNG betrieben werden, sicherstellen. Die Lehrgänge und Prüfungen müssen § 15.03 entsprechen. Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich zu stellen und muss Folgendes enthalten: einen ausführlichen Lehrgangsplan mit Angabe des Inhalts und der Dauer der unterrichteten Fächer sowie der Lehrmethode; ein Verzeichnis des Lehrpersonals, einschließlich des Nachweises ihrer Fachkenntnisse und der Angabe der jeweiligen Unterrichtsfächer; Informationen über den Standort der Ausbildung und über das Lehrmaterial sowie Angabe der Einrichtungen, die für die Übungen und die praktische Prüfung zur Verfügung stehen; die Teilnahmebedingungen für die Ausbildung, wie z. B. die Anzahl der Teilnehmer; eine Beschreibung des Prüfungsprogramms (theoretische und praktische Prüfungen) und der für das Bestehen der Prüfung erforderlichen Ergebnisse, sowohl für die erste Prüfung als auch für die zur Verlängerung der Befähigung erforderlichen Prüfung; die Erklärung, dass die Ausbildungsstätte sich dazu verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich und aus eigener Initiative über jede Änderung der unter den Buchstaben a bis e genannten Informationen zu informieren. Die zuständige Behörde überwacht die Lehrgänge und Prüfungen. Sie kann eine erteilte Zulassung widerrufen, wenn die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen oder die Ausbildungsstätte ihren Mitwirkungs- oder sonstigen Pflichten nicht nachgekommen ist. Stand: 14. April 2023
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Bund | 599 |
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Förderprogramm | 584 |
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