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Die Zustandsbestimmung 2021 der Oberflächenwasserkörper (OWK) basiert auf den Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung vom 20. Juni 2016 (OGewV). Diese Vorgaben wurden durch Abstimmungen zwischen den Bundesländern in der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und den Flussgebietsgemeinschaften (FGG) Weser und Elbe konkretisiert. Die EU unterscheidet bei den oberirdischen Gewässern zwischen natürlichen Wasserkörpern, erheblich veränderten Wasserkörpern und künstlichen Wasserkörpern . Welche Wasserkörper erheblich verändert oder künstlich sind, wird nach einer europaweit abgestimmten Methodik ermittelt. Als erheblich verändert kann ein Oberflächenwasserkörper dann eingestuft werden, wenn sich Verbesserungen an ihm signifikant negativ auf die Nutzung auswirken. Wichtige spezifische Nutzungen in Wasserkörpern, in deren Folge eine Ausweisung als erheblich verändertes oder künstliches Gewässer erfolgte, sind in Sachsen-Anhalt die Landbewässerung und Landentwässerung, der Hochwasserschutz, der Bergbau und die Schifffahrt. Die Verteilung von natürlichen, künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörpern sind im nebenstehenden Diagramm veranschaulicht. Für die natürlichen Oberflächenwasserkörper sind der ökologische und der chemische Zustand zu bestimmen. Für die künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper sind das ökologische Potenzial und der chemische Zustand zu ermitteln. Bei der Ermittlung des ökologischen Zustandes/ Potenzials stehen biologische Komponenten im Mittelpunkt. Dazu gehören u.a. am Gewässergrund lebende wirbellose Kleinlebewesen, Fische, Wasserpflanzen sowie Algen. Die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter, wie Sauerstoff-, Nährstoff- oder Salzgehalte gehen unterstützend in die Bewertung der biologischen Komponenten ein. Das gleiche gilt für die Bewertung der hydromorphologischen Komponenten, die den Wasserhaushalt, die Durchgängigkeit und die Struktur der Gewässer umfassen. Aber auch bestimmte Schadstoffe sind bei der Bewertung des ökologischen Zustandes heranzuziehen. Die Bewertung des chemischen Zustandes erfolgte nach Anlage 7 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV). Lediglich 3 Prozent der 334 Oberflächengewässerkörper Sachsen-Anhalts befinden sich zurzeit in einem guten ökologischen Zustand oder haben ein gutes ökologisches Potenzial. Defizite bestehen hier vor allem hinsichtlich des Lebensraums und der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen in den Gewässern (biologische Komponenten). Vielfach sind Verlauf und Struktur der Gewässer verändert oder die Durchgängigkeit unterbrochen worden. Auch beim Gehalt an Sauerstoff, Nährstoffen und Salz und bei spezifischen Schadstoffen sind noch Defizite zu verzeichnen. Eine Ursache dafür ist die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie die damit verbundene Belastung aus diffusen Quellen. Hinsichtlich des chemischen Zustandes weist kein Wasserkörper einen guten Zustand auf. Hauptgrund dafür ist die bundesweit flächendeckende Überschreitung der sehr niedrigen Umweltqualitätsnormen für Quecksilber und für bromierte Diphenylether (BDE) in Biota sowie für weitere ubiquitär verbreitete Stoffe im Wasser (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Tributylzinn, Perfluoroktansäure). Ohne Berücksichtigung von Quecksilber und BDE weisen 52 Prozent der Wasserkörper Sachsen-Anhalts einen guten chemischen Zustand auf. Die Defizite des chemischen Zustandes sind neben der ubiquitären Belastung vor allem auf historisch bedingte Altlasten und Altbergbau zurückzuführen. Zurück zu Bestandsaufnahme und Zustandsbestimmung
Stammdaten und Analysedaten zu den Grundwassermessstellen im EUA-Messnetz: Messtelle DGM_DEHB_15_26 (FLB 123 Rekumer Str.)
Stammdaten und Analysedaten zu den Grundwassermessstellen im EUA-Messnetz: Messtelle DGM_DEHB_15_72 (FLB 433 D Adam-Stegerwald-Str.)
Die Gemeinde Krauchenwies beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Verlegung des Gewässers II. Ordnung Unterriedgraben mit offenem Gewässerlauf bis zur Ablach und Aufhebung der bisherigen Teilstrecke auf den Grundstücken Flst. Nrn. 627, 1048, 1049/1 Gemarkung Ablach, Gemeinde Krauchenwies im Landkreis Sigmaringen. Der Unterriedgraben erhält auf einer Länge von ca. 120 m bis zu seiner Mündung in die Ablach ein neues, offenes und leicht mäandrierendes Gewässerbett. Die Böschungen werden durch die Einsaat eines artenreichen uferbegleitenden Wildblumensaums begrünt, punktuell erfolgen Strauchpflanzungen. In den Gewässerrandstreifen wird der bestehende Acker in Extensivgrünland umgewandelt. Der bisherige Gewässerverlauf wird stillgelegt indem der offene Bereich verfüllt und begrünt und die Verdolung verschlossen wird. Für den naturnahen Gewässerausbau eines Grabens war eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 2 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die standortbezogene Vorprüfung wurde als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. Dabei wurde in der ersten Stufe geprüft, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass das Vorhaben im Überschwemmungsgebiet nach den Hochwassergefahrenkarten und in einem Gebiet liegt, in dem die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind: Im Flusswasserkörper 62-02 (Ablach unterh. Ringgenbach) werden die Umweltqualitätsnormen für die Stoff-gruppe der bromierten Diphenylether, sowie durch Quecksilber, Fluoranthen und ubiquitär eingestufte PAK überschritten. Aufgrund dessen wurde in der zweiten Stufe geprüft, ob das Neuvorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebiets betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dabei wurden die von der Antragstellerin vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbeeinträchtigungen berücksichtigt. Die Herstellung eines neuen Gewässerbettes entzieht die Fläche dauerhaft der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung. Die Maßnahme ist jedoch so kleinräumig, dass existenzielle landwirtschaftliche Beeinträchtigungen oder Auswirkungen auf das Klima nicht zu befürchten sind. Durch ein naturnahes offenes Gewässer kann eine Verbesserung der biologischen Vielfalt erwartet werden. Baubedingt kann es durch Lärm oder Staubemissionen zu kurzfristigen Belästigungen für Anwohner kommen, hierdurch sind jedoch keine Risiken für die menschliche Gesundheit zu befürchten. Die Inanspruchnahme des Bodens ist aufgrund der Minimierungsmaßnahmen, wie dem bodenschonenden Umgang, als unerheblich einzustufen. Mit der Einbringung einer Lehmschicht und dem achtsamen Umgang während der Bauarbeiten ist nicht mit nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser oder durch Sedimenteintrag in das Fließgewässer zu rechnen. Aufgrund der Abgrabungen zur Herstellung des offenen Gewässerverlaufs ist, auch unter Berücksichtigung der geplanten Ableitung des Niederschlagswassers aus einem neuen Baugebiet, keine Verschlechterung der Hochwassersituation zu erwarten. Das Vorhaben hat keine Einflussnahme auf die Werte der ubiquitären und nicht-ubiquitären Stoffe, so ist weder eine Verschlechterung noch eine Verbesserung des Zustandes möglich. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Um die Qualität von Gewässern detailliert beurteilen zu können, treten immer mehr – neben den etablierten und unverzichtbaren Betrachtungen der Kompartimente Wasser und Sedimente/Schwebstoffe – sogen. Biota-Untersuchungen in den Vordergrund. Was ist unter dem Begriff „Biota“ zu verstehen? Bestimmte Schadstoffe haben das Bestreben sich in aquatischen Organismen anzureichern (Bioakkumulation). Durch eine chemische Analyse von Gewebeproben aquatischer Organismen kann nachgewiesen werden, welche der im aquatischen System vorhandenen Schadstoffe besonders bioverfügbar sind. Selbst Schadstoffe, die im Wasser oder im Sediment in nur sehr geringen Konzentrationen vorliegen, können unter bestimmten Bedingungen zu einer hohen Belastung in den Geweben von Lebewesen. Für diese Betrachtungsweise sind Fische ein besonders geeigneter und wichtiger Bioindikator. Biota-Untersuchungen sind inzwischen auch zu einem festen Bestandteil der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) geworden, nämlich durch die Veröffentlichung der EG-Richtlinie 2008/105/EG (Dezember 2008) und insbesondere mit Inkrafttreten der Bundesverordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Juli 2011). Von der Betriebsstelle Hannover-Hildesheim des NLWKN sind in Zusammenarbeit mit den Fischereibiologen der Abteilung Binnenfischerei des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in den vergangenen Jahren in ausgewählten Gewässern Niedersachsens Fisch-Untersuchungen durchgeführt worden. Diese entsprechen selbstverständlich auch den Anforderungen der EG-WRRL. Bei den Biota-Untersuchungen sind neben den Schwermetallen und Arsen, zinnorganischen Verbindungen, schwerflüchtigen Halogenverbindungen (z.B. Hexachlorbenzol, Hexachlorbutadien) auch bromierte Diphenylether, ausgewählte Arzneimittel und weitere organische Schadstoffe berücksichtigt worden. Die bisher zu diesem Thema veröffentlichten Berichte finden Sie im NLWKN-WebShop bzw. stehen als Download zur Verfügung. (nicht vollständig barrierefrei)
*Veranlassung des Vorhabens war es, im Rahmen von Untersuchungen zur Umsetzung der Sächsischen Gewässerverschmutzungsverringerungsverordnung (SächsGewVVO) und der Wasserrahmenrichtlinie (SächsWRRL-VO) gefährliche Stoffe zu ermittelten, die im Ablauf kommunaler und industrieller Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen vorkommen. Durch große kommunale Kläranlagen und bedeutende industriell-gewerbliche Einleiter werden große Abwassermengen in Oberflächengewässer eingeleitet und damit Frachten dieser gefährlichen Stoffe eingetragen, welche die Qualität der Gewässer beeinträchtigen können. Aus diesem Grund ist eine detaillierte Stoffkenntnis der vorkommenden gefährlichen Stoffe erforderlich, insbesondere die Kenntnis der möglichen Quellen des Stoffeintrags und der Eliminierungsraten in konventionellen Abwasserbehandlungsanlagen, um Einflussmöglichkeiten für eine künftige Reduzierung ableiten zu können. Die Aufgabe unterteilte sich somit in einen theoretischen und einen methodisch-praktischen Bearbeitungsteil mit folgenden Bearbeitungsinhalten: - Herkunfts- und Eliminationsstudie (Literaturstudie) für in sächsischen Kläranlagen vorkommende gefährliche Stoffe. - Entwicklung einer Methodik, mit der die Eliminierungsrate für ausgewählte gefährliche Stoffe im Rahmen der konventionellen biologischen Abwasserbehandlung experimentell ermittelt werden kann. Dabei sollte insbesondere zwischen Zweit- und weitergehender Behandlung (Stickstoff- und Phosphoreliminierung) im Sinne der EG-Richtlinie 'Kommunalabwasser' (91/271/EWG bzw. 98/15/EG) unterschieden werden. - Mit der im laborativen Arbeitsschritt entwickelten Methodik sollte beispielhaft für einen ausgewählten gefährlichen Stoff das Eliminationsverhalten bei der biologischen Abwasserbehandlung (ohne sowie mit weitergehender Behandlung) experimentell bestimmt werden. Für gefährlichen Stoffe aus den Stoffgruppen - Metalloide, - Industriechemikalien: Phenole und Alkylphenole, - Industriechemikalien: Polychlorierte Biphenyle (PCB), - Industriechemikalien: Aliphaten und Aromaten, - Industriechemikalien: Bromierte Diphenylether, - Industriechemikalien: Leichtflüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW), - Industriechemikalien: Weichmacher, - Industriechemikalien: Triisobutylphosphat, - Industriechemikalien: Aliphatische und Aromatische Amine, - Biogene, geogene und anthropogene organische Verbrennungsprodukte: Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), - Pflanzenbehandlungs- und schutzmittel, - Zinnorganische Verbindungen, - Arzneistoffe, - Toxische Anionen, wurden Stoffcharakteristik und Stoffherkunft sowie die Eliminationsmöglichkeiten recherchiert und zusammengestellt. Die Elimination erfolgt teilweise bereits während der mechanisch-biologischen Behandlung, teilweise ist auch eine Optimierung des Aufbereitungsprozesses, ggf. durch Zusätze während des Aufbereitungsprozesses bzw. die Erweiterung um zusätzliche Ausbaustufen erforderlich. usw.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 71 |
| Kommune | 1 |
| Land | 10 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 8 |
| Daten und Messstellen | 34 |
| Förderprogramm | 14 |
| Gesetzestext | 15 |
| Text | 4 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 61 |
| Offen | 16 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 76 |
| Englisch | 34 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Datei | 33 |
| Dokument | 5 |
| Keine | 37 |
| Webseite | 36 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 19 |
| Lebewesen und Lebensräume | 53 |
| Luft | 20 |
| Mensch und Umwelt | 77 |
| Wasser | 22 |
| Weitere | 68 |