Landschaftselemente in Schleswig Holstein zum Stichtag 01.01.2026. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Landschaftselemente sind nicht landwirtschaftlich nutzbare natürliche oder naturnahe Strukturelemente, die Teil der beihilfefähigen Fläche sein können, wenn sie in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche stehen. Nach § 23 der GAPKondV unterliegen die Landschaftselemente einem Beseitigungsverbot.
Landwirtschaftlich genutzte Flächen in NATURA 2000-Gebieten (FFH-Gebiete + Vogelschutzgebiete) werden gem. GAP ab 2023 mit Direktzahlungen gefördert, weil Verbote bzw. Auflagen bestehen. Die Kulisse enthält die förderfähigen Flächen im Saarland.
Der Datensatz beinhaltet aus dem InVeKoS Verfahren abgeleitete Datensätze Schleswig-Holsteins für das INSPIRE Thema Annex II Bodenbedeckungsvektor (Land Cover Vektor). Die Daten werden vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein bereitgestellt und für die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie durch die GDI- SH aufbereitet.
Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Definition Landschaftselement (LE): Landschaftselemente sind nicht landwirtschaftlich nutzbare natürliche oder naturnahe Strukturelemente, die Teil der beihilfefähigen Fläche sein können, wenn sie - in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur förderfähigen / landwirtschaftlichen Fläche stehen (d. h. in der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegen oder direkt an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche angrenzen). - Nach § 23 der GAPKondV einem Beseitigungsverbot unterliegen. Landschaftselement-Typen: Baumreihe (BR) Hecken/ Knicks (HK) Feuchtgebiet, Tümpel, Sölle, Dolinen (FG) Feldgehölz (FH) Einzelbaum (EB) Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle (NT) Gräben (GR) Aktueller Stand: Januar 2024
Landwirtschaftliche Flächen in Schleswig-Holstein zum Stichtag 01.01.2026. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EG) 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Das Flächenreferenzsystem für Schleswig-Holstein basiert nach § 5 GAPInVeKoSV auf dem Feldblock.
Nichtlandwirtschaftlich förderfähige Flächen in Schleswig-Holstein zum Stichtag 31.12.2024. Bei NAEA-Flächen handelt es sich um Flächen, für die gemäß § 11, Abs. 1 Nr. 3 GAPDZV ein Anspruch auf Einkommensgrundstützung besteht, jedoch infolge von Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität, dem Anbau von Paludi-Kulturen oder Verringerung der Treibhausgasemissionen landwirtschaftlich nicht mehr genutzt werden.
Die Arbeitsschwerpunkte im Bereich Ausgleichsleistungen umfassen: Fördervollzug Auszahlungsverfahren Direktzahlungen (DIZ) (Basisprämie, Greening, Junglandwirteprämie, Umverteilungsprämie) Verwaltung der Zahlungsansprüche, Agrarumweltmaßnahmen RL AUK, TWN, ÖW, AuW und UL, Abrechnung der Investitionsförderung und sonstigen Beihilfen für Landwirte
Um zum Erhalt der einzigartigen Kulturlandschaft mit verschiedenen Obstbäumen beizutragen, hat das Umweltministerium jetzt eine Broschüre „Apfel, Birne & Co“ mit 60 empfehlenswerten, heimischen Obstsorten veröffentlicht. Sie enthält nützliche Informationen rund um die regionaltypischen Sorten sowie Tipps zum Anbau und zur Pflege des eigenen Obstbaumes im Garten oder auf der Streuobstwiese.
Die Arbeitsschwerpunkte im Bereich Ausgleichsleistungen umfassen: Fördervollzug Auszahlungsverfahren Direktzahlungen (DIZ) (Basisprämie, Greening, Junglandwirteprämie, Umverteilungsprämie) Verwaltung der Zahlungsansprüche, Agrarumweltmaßnahmen RL AUK, TWN, ÖW, AuW und UL, Abrechnung der Investitionsförderung und sonstigen Beihilfen für Landwirte
Die Arbeitsschwerpunkte im Bereich Ausgleichsleistungen umfassen: Fördervollzug Auszahlungsverfahren Direktzahlungen (DIZ) (Basisprämie, Greening, Junglandwirteprämie, Umverteilungsprämie) Verwaltung der Zahlungsansprüche, Agrarumweltmaßnahmen RL AUK, TWN, ÖW, AuW und UL, Abrechnung der Investitionsförderung und sonstigen Beihilfen für Landwirte
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 61 |
| Europa | 2 |
| Land | 44 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 19 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 38 |
| unbekannt | 37 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 50 |
| Offen | 27 |
| Unbekannt | 19 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 96 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 13 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 20 |
| Keine | 42 |
| Unbekannt | 8 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 39 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 45 |
| Lebewesen und Lebensräume | 84 |
| Luft | 27 |
| Mensch und Umwelt | 96 |
| Wasser | 41 |
| Weitere | 90 |