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Grünlandumbruch

<p> <p>Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt.</p> </p><p>Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt.</p><p> Entwicklung des Grünlandflächenanteils <p>Grünlandflächen wie Mäh- und Streuwiesen sowie Weiden werden intensiv oder extensiv zur Nahrungs- und Futtermittelherstellung sowie zur Biomassegewinnung für die Energieerzeugung bewirtschaftet und sind wichtig für den Naturschutz. Die Abbildung „Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche“&nbsp;zeigt den Rückgang des Dauergrünlands absolut und als Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Deutschland. Während 1991 noch über 5,3 Millionen Hektar (Mio. ha), beziehungsweise 31,1 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche als Dauergrünland bewirtschaftet wurden, waren es 2025 rund 4,7 Mio. ha bzw. 28,5 %.</p> <p>Bis 2013 gingen in Deutschland erhebliche Dauergrünlandflächen durch Umbruch in Ackerland verloren. Seit 2014 ist der Anteil des Dauergrünlands an der landwirtschaftlich genutzten Fläche wieder leicht angestiegen bzw. weitgehend stabil. Die Ursachen des Flächenverlusts bestehen jedoch weiterhin. Neben Nutzungsintensivierung und Flächenkonkurrenz gehen jährlich landwirtschaftliche Flächen, insbesondere durch Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, verloren. Der Erhalt des Dauergrünlands bleibt daher weiterhin von hoher Bedeutung.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DE_Indikator_AGRI-02_Gruenlandflaeche_2026-07-01.png"> </a> <strong> Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche </strong> Quelle: BMEL / Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_AGRI-02_Gruenlandflaeche_2026-07-01.pdf">Diagramm als PDF (318,52 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_AGRI-02_Gruenlandflaeche_2026-07-01.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (43,62 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ökologische Bedeutung des Grünlands <p>Das Grünland erfüllt vielfältige Funktionen in der Agrarlandschaft. Es bietet Möglichkeiten für Freizeit und Erholung und hat einen hohen ästhetischen Naturwert. Auf Grünlandstandorten kommen über die Hälfte aller in Deutschland beobachteten Tier- und Pflanzenarten vor. Damit haben sie große Bedeutung für den Artenschutz und den Erhalt der Artenvielfalt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>). Extensiv bewirtschaftetes Grünland mit&nbsp;nährstoffarmen Böden&nbsp;ist ein wichtiger Lebensraum&nbsp;für artenreiche, seltene Pflanzengesellschaften und daran angepasste, zum Teil gefährdete Tierarten.&nbsp;Rund 40 % aller in Deutschland gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen kommen im Grünland vor&nbsp;(<a href="https://bfn.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/1661/file/Schrift670.pdf">BfN 2023</a>).</p> <p>Dauergrünlandflächen sind wichtig für den Boden- und Gewässerschutz und leisten einen wichtigen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Wegen der ganzjährigen Vegetation ist der Boden im Grünland gegenüber Austrocknung und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a> durch Wind und Wasser geschützt und verfügt über besonders hohe Humusgehalte sowie eine hohe Wasserspeicherkapazität. Aufgrund der guten Aggregatstabilität des Humus und des hohen Makroporenanteils des Bodens neigen Grünlandstandorte weniger zu Verschlämmungen. Der Erhalt und die Ausdehnung von Dauergrünland in empfindlichen Lagen, wie landwirtschaftlich genutzten Hangbereichen oder Überschwemmungsgebieten, schützt den Boden vor Abschwemmung. Das Niederschlagswasser kann auch bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a> gut versickern. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Klimaverhältnisse mit extremen Witterungsereignissen wichtig. Der Humusanteil des Bodens speichert Kohlenstoff (der damit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entzogen wird), dient als Kohlenstoffsenke und schützt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>.</p> <p>Im Randbereich von Gewässern übernimmt Grünland zudem Pufferfunktionen, verhindert den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen und trägt so zum Schutz der Oberflächengewässer und zum Trinkwasserschutz bei. Ein Umbruch des Grünlands zu Ackerflächen belastet die Hydro- und Atmosphäre, da er mit dem Humusabbau verstärkt Nitrat (NO3-), Lachgas (N2O) und Kohlendioxid (CO2) freigesetzt werden.&nbsp;</p> </p><p> Schutz des Grünlands <p>Seit 2015 ist die Umwandlung des Grünlands durch die Greening-Regelungen beschränkt. Außerdem greifen für den Schutz von Dauergrünland auch nationale ordnungsrechtliche Regelungen wie z.B. das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und landesrechtliche Regelungen zum Schutz des Dauergrünlands. Der Verlust des Grünlands konnte damit weitestgehend gestoppt werden. Auch in der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik, die 2023 startete, wird der Erhalt des Grünlands in der sogenannten Konditionalität geregelt und ist damit Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Die Regelungen zum Erhalt des Dauergrünlands werden unter GLÖZ 1 fortgeführt. Demnach besteht für die Umwandlung von Dauergrünland eine Genehmigungspflicht und ist nur bei gleichzeitiger Neuanlage von Dauergrünland auf Ackerland möglich. Dies ist zwar generell zu begrüßen, allerdings ist zu bedenken, dass eine Umwandlung von Dauergrünland wesentlich schneller und mehr CO2 freisetzt, als durch Neuanlage gebunden werden kann (<a href="https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/j.1365-2486.2011.02408.x">Poeplau et al. 2011</a>). Außerdem gibt es Ausnahmeregelungen, die z.B. für den Zeitpunkt der Einsaat und die Größe der umzubrechenden Flächen gelten. Einige Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg) haben zudem landesrechtliche Regelungen zum Umbruch von Grünland erlassen. In diesen Bundesländern ist jede Umwandlung von Dauergrünland in Acker grundsätzlich verboten. Verstöße gegen dieses Verbot sind Ordnungswidrigkeiten, allerdings sind Ausnahmen und Befreiungen möglich. Ausschließlich für sensibles Dauergrünland auf sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/natura-2000">Natura-2000</a>-Flächen in FFH-Gebieten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/flora">Flora</a>-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fauna">Fauna</a>-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/habitat">Habitat</a>-Gebieten) gilt ein absolutes Umwandlungs- und Pflugverbot.</p> <p>Der Schutz von Dauergrünland ist eine wichtige Maßnahme für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> und den Erhalt der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>. In den bisherigen Vorschlägen zur GAP nach 2027 bleiben <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Umweltziele zwar Bestandteil der Agrarpolitik, die vorgesehene stärkere nationale Flexibilität und die Betonung freiwilliger Maßnahmen lassen jedoch offen, ob der bisherige Schutzstandard langfristig abnehmen, erhalten oder verbessert wird. Ein wirksamer Erhalt des Dauergrünlands wird daher auch künftig von der konkreten Ausgestaltung auf EU- und Mitgliedstaatenebene abhängen.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Agrarförderung: eine Schnittstelle zur Europäischen Union

Damit der ländliche Raum seine vielfältigen Funktionen als Lebens-, Wirtschafts-, Natur- und Erholungsraum erfüllen kann, bedarf es einer integrierten, nachhaltigen und innovativen ländlichen Entwicklung. Eine Entwicklung, die gekennzeichnet ist durch regionale Wirtschaftskreisläufe, Kooperationen und durch eine aktive Beteiligung von Bürgern und Bürgerinnen, die sich für die Zukunftsfähigkeit der Region engagieren, sowie durch eine leistungsfähige Landwirtschaft. Die Landwirtschaft im Saarland trägt neben der Produktion hochwertiger und vielfältiger Qualitätsnahrungsmittel auf einer nachhaltigen Grundlage auch dazu bei, das Landschaftsbild zu erhalten und dem Biodiversitätsverlust entgegenzuwirken. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft und der Gesellschaft. Sie arbeitet im Einklang mit der Natur und der Umwelt. Sie erhält die Attraktivität der ländlichen Gebiete und trägt indirekt zur Förderung des Tourismus im Saarland bei. Seit 1962 gibt es eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf europäischer Ebene. Damals wurde die Harmonisierung der Agrarpolitik beschlossen, um die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung zu garantieren und die Abhängigkeit von Nahrungsmittelimporten zu verringern. Sie ist bis heute die am stärksten integrierte EU-Politik. Dabei ist die GAP maßgebliches Instrument, um den Bedürfnissen der Landwirte, der Verbraucher und der Umwelt auch im globalen Kontext gerecht zu werden. Doch die GAP war und ist einer laufenden Weiterentwicklung unterworfen. Heute gliedert sie sich in zwei sogenannte Säulen, den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Um der Wichtigkeit der ländlichen Räume Rechnung zu tragen, werden in Deutschland ab dem Jahr 2015 pro Jahr 4,5 Prozent des Plafonds für die Direktzahlungen entsprechend rund 229 Millionen Euro pro Jahr zugunsten der zweiten Säule umgeschichtet. Pro Hektar erhält jeder Landwirt damit im Schnitt zwar rund 13,50 Euro weniger Prämie, allerdings werden diese Mittel für landwirtschaftliche Maßnahmen der zweiten Säule verwendet. Im Saarland wird dies in die Maßnahme zur Förderung der von der Natur benachteiligten Gebiete fließen, um einen Ausgleich für die Benachteiligung zu schaffen, die sich u.a. durch Bodenqualität, Relief und Wasserverfügbarkeit ergibt.

Ministerpräsident Sven Schulze bringt Anliegen Sachsen-Anhalts bei EU-Spitzengesprächen in Brüssel voran – Zusammenarbeit wird 2027 durch Besuche der beiden Präsidentinnen und des Kommissars in Sachsen-Anhalt fortgesetzt

Welche Auswirkungen haben europäische Entscheidungen auf Arbeitsplätze, Unternehmen und den ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt? Darüber hat Ministerpräsident Sven Schulze bei Gesprächen mit führenden Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Union in Brüssel gesprochen. Im Mittelpunkt standen die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik, die europäischen Fördermittel sowie Fragen der Migration und Fachkräftesicherung. Ministerpräsident Sven Schulze hat bei seinem Besuch in Brüssel die Interessen Sachsen-Anhalts gegenüber europäischen Spitzenpolitikern vertreten. In Gesprächen mit der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, sowie dem EU-Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, warb er für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen, Planungssicherheit für die Landwirtschaft und eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Regionen bei europäischen Entscheidungen. Ministerpräsident Sven Schulze sagt: „Ich habe in Brüssel deutlich gemacht, was Sachsen-Anhalt braucht: weniger Bürokratie, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und verlässliche Perspektiven für unsere Unternehmen, unsere Landwirtschaft und unsere Regionen. Viele Entscheidungen der Europäischen Union haben direkte Auswirkungen auf die Menschen in unserem Land. Deshalb ist es mir wichtig, die Interessen Sachsen-Anhalts frühzeitig einzubringen und für sie zu werben.“ Bereits zu Beginn seines Brüssel-Besuchs tauschte sich Ministerpräsident Sven Schulze mit den deutschen Mitgliedern der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament aus. Im Mittelpunkt standen die Vorstellungen der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 sowie die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik. Schulze warb für eine starke Rolle der Regionen bei der Ausgestaltung künftiger EU-Förderprogramme und thematisierte die Herausforderungen der Landwirtschaft durch den Wegfall wichtiger Pflanzenschutzwirkstoffe sowie die Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade. Gespräch mit Roberta Metsola: Wettbewerbsfähigkeit stärken, Bürokratie abbauen Im Gespräch mit der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, standen die Wettbewerbsfähigkeit Europas, der weitere Bürokratieabbau sowie aktuelle Gesetzgebungsvorhaben des Europäischen Parlaments im Mittelpunkt. Ministerpräsident Sven Schulze warb für eine konsequente Entlastung von Unternehmen, Landwirtschaft und Verwaltung von übermäßigen Berichtspflichten und Dokumentationsanforderungen. Europa müsse dort vereinfachen, wo Vorschriften Innovationen, Investitionen und Wachstum erschweren. Zudem sprach er sich für eine zügige Umsetzung angekündigter Vereinfachungen im Agrar- und Umweltbereich aus. Gespräch mit Ursula von der Leyen: Zukunft von Landwirtschaft, Industrie und EU-Fördermitteln Mit der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sprach Ministerpräsident Sven Schulze über die künftige Ausrichtung der Europäischen Union, den Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028, die Energiepolitik sowie die Zukunft der industriellen Wertschöpfung in Europa. Besonderes Augenmerk lag auf der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027, den Auswirkungen möglicher Änderungen bei Agrarbeihilfen sowie auf den Interessen der für Sachsen-Anhalt wichtigen Chemie- und Grundstoffindustrie. Schulze äußerte erhebliche Bedenken gegenüber Überlegungen, europäische Fördermittel künftig in einem einheitlichen Fonds zu bündeln. Landwirtschaft und Kohäsionspolitik dürften nicht in einem zentralisierten Ansatz aufgehen. Ziel müsse es sein, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, ohne die Regionen aus dem Blick zu verlieren. Auch die Diskussionen über Kappung und Degression von Direktzahlungen wurden angesprochen. Schulze machte deutlich, dass diese Ansätze den unterschiedlichen Betriebsstrukturen in Europa nicht gerecht würden. „Ein Hektar ist ein Hektar – unabhängig davon, ob er in Sachsen-Anhalt, Bayern oder einem anderen Mitgliedstaat bewirtschaftet wird. Die Größe eines Betriebes darf kein Nachteil sein“, betonte der Ministerpräsident. Ein weiterer Schwerpunkt war die Zukunft der energieintensiven Industrie. Schulze sprach sich für wettbewerbsfähige Energiepreise, Planungssicherheit im Emissionshandel und den Erhalt industrieller Wertschöpfung in Europa aus. Zudem betonte er die Bedeutung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zum Schutz der heimischen Produktion von z.B. Düngemitteln. Darüber hinaus wurde über die strategische Souveränität Europas gesprochen. Schulze begrüßte Überlegungen für einen europäischen „Chips Act 2.0“, um Schlüsseltechnologien, Innovationen und Start-ups gezielt zu stärken. Außerdem vereinbarten Ministerpräsident Sven Schulze und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen engen Austausch zwischen Brüssel und Sachsen-Anhalt zum Ausbau der europäischen Pharma- und Wirkstoffproduktion. Ziel ist es, die strategische Unabhängigkeit Europas bei Arzneimitteln zu stärken und bestehende Industriestandorte weiterzuentwickeln. Ministerpräsident Sven Schulze sagte: „Sachsen-Anhalt verfügt über starke Standorte in der Pharma- und Chemieindustrie. Gemeinsam mit der Europäischen Kommission wollen wir daran arbeiten, Produktion, Forschung und Innovation in Europa zu stärken und strategische Abhängigkeiten abzubauen. Magdeburg und Brüssel werden dabei künftig noch enger zusammenarbeiten.“ Gespräch mit Magnus Brunner: Migration ordnen und Fachkräfte sichern Im Gespräch mit EU-Kommissar Magnus Brunner standen die europäische Migrationspolitik, der Schutz der EU-Außengrenzen sowie die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Mittelpunkt. Ministerpräsident Sven Schulze begrüßte die europäische Rückführungsverordnung als wichtigen Baustein für eine geordnete und konsequente Migrationspolitik. Darüber hinaus wurde über die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte gesprochen. Schulze betonte: „Unsere Unternehmen brauchen qualifizierte Fachkräfte. Deshalb müssen wir irreguläre Migration wirksam begrenzen und zugleich legale Arbeitsmigration praxisnah und unbürokratisch gestalten.“ Zum Abschluss seines Besuchs lud Ministerpräsident Sven Schulze die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, sowie EU-Kommissar Magnus Brunner ein, den begonnenen Austausch im Jahr 2027 in Sachsen-Anhalt fortzusetzen. Alle drei Gesprächspartner zeigten starkes Interesse, Sachsen-Anhalt im kommenden Jahr zu besuchen. „Europa wird nicht nur in Brüssel gestaltet, sondern auch in seinen Regionen. Deshalb freue ich mich, dass wir die Gespräche in Sachsen-Anhalt fortsetzen werden.“ Sommerfest Den Abschluss des Tages bildete das Sommerfest der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union. Unter dem Motto „Halle (Saale) trifft Europa – an der Schnittstelle der digitalen Transformation von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft“ präsentierte sich die Stadt Halle (Saale) als diesjähriger Veranstaltungspartner.400 Gäste aus europäischen Institutionen, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft folgten der Einladung des Gastgebers Ministerpräsident Sven Schulze. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, begrüßte die Gäste mit einem Grußwort. Mit dem diesjährigen Partner Halle (Saale) rückt Sachsen-Anhalt insbesondere seine Stärken als Wissenschafts-, Innovations- und Wirtschaftsstandort in den Mittelpunkt. Hintergrund Ministerpräsident Sven Schulze war von 2014 bis 2021 Mitglied des Europäischen Parlaments und kennt die europäischen Entscheidungsprozesse aus eigener Erfahrung. Die Europäische Union ist für Sachsen-Anhalt ein wichtiger Partner bei Wirtschaftsförderung, Strukturwandel, Landwirtschaft, Forschung und Innovation. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Frühjahrs-Agrarministerkonferenz: Länder setzen klare Signale für Zukunft der Landwirtschaft

Bad Reichenhall/München. Die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder haben auf der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz in Bad Reichenhall zentrale Weichen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Räume gestellt. Als Vorsitzland setzte Bayern wichtige Impulse – von der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik über einen Neustart im Düngerecht bis hin zu verlässlichen Rahmenbedingungen für die Nutztierhaltung. Die Bayerische Landwirtschaftsministerin und Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Michaela Kaniber, zog eine positive Bilanz: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten jeden Tag Enormes. Sie erzeugen hochwertige Lebensmittel, pflegen unsere Kulturlandschaft und halten unsere ländlichen Räume lebendig. Dafür brauchen sie vor allem eines: Vertrauen, Planungssicherheit und weniger Bürokratie.“ Ein Schwerpunkt lag auf dem Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union und der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Länder betonten die Bedeutung einer verlässlich finanzierten Agrarpolitik Ziel bleibt eine praxistaugliche, standortangepasste Förderung. Einig waren sich die Länder, dass die Agrarpolitik stärker auf die konkreten Bedürfnisse der Betriebe ausgerichtet werden muss – unabhängig von Bewirtschaftungs- und Rechtsform. Alle Betriebsformen sollen berücksichtigt, die Förderung der ersten Hektare fortgeführt und benachteiligte Regionen gezielt unterstützt werden. Die Länder forderten den Bund auf, sich für eine Aufstockung des Budgets der Gemeinsamen Agrarpolitik einzusetzen und frühzeitig die nationale Umsetzung vorzubereiten. Das bisherige Kofinanzierungsniveau für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen soll erhalten bleiben. „Die Gemeinsame Agrarpolitik muss auch künftig verlässlich finanziert und deutlich einfacher werden. Nur so kommt die Unterstützung dort an, wo sie gebraucht wird – auf unseren Höfen“, unterstrich Kaniber. Die europäische Wiederherstellungsverordnung war ein weiterer zentraler Punkt. Die Länder bekräftigten, Biodiversität zu stärken und gleichzeitig eine nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung zu sichern. Zugleich verwiesen sie auf erhebliche Zielkonflikte – insbesondere bei der Wiedervernässung von Flächen sowie im Wasser- und Naturschutzrecht und vor dem Hintergrund des Klimawandels. Die Länder betonten den Grundsatz „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“ und forderten eine verlässliche, langfristig gesicherte Finanzierung durch Europäische Union und Bund. Ohne ausreichende Mittel und Personal sei die Umsetzung nicht leistbar. Auch die Belange der Grundeigentümer müssten stärker berücksichtigt werden. „Wir stehen zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Aber die Umsetzung muss machbar, fair und finanzierbar sein. Ohne ausreichende Mittel und ohne die Menschen vor Ort wird es nicht gelingen“, erklärte Kaniber. Auch die Entwicklung am Milchmarkt wurde intensiv diskutiert. Die Länder nahmen den aktuellen Milchpreisrückgang mit Sorge zur Kenntnis und unterstrichen die zentrale Bedeutung der Milchviehhaltung für die Landwirtschaft und den Erhalt von Grünlandstandorten. Die Mehrzahl der Agrarminister machte deutlich, dass staatliche Eingriffe in den Markt keine Lösung sind. Stattdessen setzen sie auf unternehmerische Freiheit, funktionierende Märkte und verlässliche politische Rahmenbedingungen. Um Betriebe besser gegen Marktschwankungen abzusichern, sprachen sich die meisten Länder für die zügige Einführung einer Risikoausgleichsrücklage aus. „Staatliche Markteingriffe helfen unseren Betrieben nicht – sie schwächen sie. Unsere Milchbäuerinnen und Milchbauern brauchen faire Wettbewerbsbedingungen und verlässliche Perspektiven. Mit der Risikoausgleichsrücklage könnten wir ihnen ein Instrument an die Hand geben, mit denen sie besser durch schwierige Marktphasen kommen“, machte Kaniber deutlich. Bei der Neuausrichtung des Düngerechts drängten die Länder auf schnelle und rechtssichere Lösungen. Hintergrund sind insbesondere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die eine grundlegende Überarbeitung erforderlich machen. Die Länder forderten den Bund auf, die Vorgaben der Rechtsprechung vollständig zu berücksichtigen und rasch Klarheit über das nationale Aktionsprogramm Nitrat zu schaffen. Ziel ist eine gemeinsam entwickelte Neuausrichtung, die praktikabler, kontrollierbarer und wirksamer ist, Bürokratie reduziert und gleichzeitig den Gewässerschutz stärkt. Zudem sollen Alternativen zur pauschalen Ausweisung belasteter Gebiete geprüft und stärker an den Ursachen angesetzt werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird hierzu ein tragfähiges Konzept erarbeiten. Der Bund soll bis zur Herbst-Agrarministerkonferenz 2026 Vorschläge vorlegen und rechtzeitig vor der Düngesaison 2027 Planungssicherheit schaffen. „Wir brauchen ein Düngerecht, das rechtssicher, praxistauglich und wirksam ist. Entscheidend ist, dass wir gezielt an den Ursachen ansetzen und unsere Betriebe spürbar entlasten“, führte Kaniber aus. Für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung drängen die Länder auf klare, verlässliche und langfristig planbare Rahmenbedingungen. Die Betriebe benötigen Planungssicherheit. Die Länder forderten den Bund auf, die Finanzierung für den Umbau hin zu tierwohlgerechten Haltungsverfahren deutlich zu stärken und dauerhaft abzusichern. Dazu gehört insbesondere, die Mittel in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu überführen. Zugleich sprach sich eine breite Allianz der Länder für den Abbau genehmigungsrechtlicher Hürden, 20jährigen Bestandsschutz für Tierwohlställe sowie mehr Flexibilität bei neuen Stallkonzepten aus. Auch bei der Tierhaltungskennzeichnung fordern sie praxistaugliche und bürokratiearme Lösungen. „Wer in Tierwohl investiert, braucht Verlässlichkeit über Jahrzehnte. Unsere Betriebe müssen sich darauf verlassen können, dass sich ihre Investitionen auch tragen. Deshalb brauchen wir weniger Hürden, mehr Planungssicherheit und eine langfristig gesicherte Förderung“, betonte Kaniber. Der bayerische Vorsitz der Agrarministerkonferenz 2026 steht unter dem Leitmotiv, Zielkonflikte offen anzusprechen und tragfähige Lösungen zwischen Umweltansprüchen, wirtschaftlicher Stabilität und Versorgungssicherheit zu entwickeln. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer: „Die AMK hat erneut gezeigt: Demokratie lebt vom konstruktiven Miteinander, aber sie braucht auch entschlossenes Handeln. Unsere Landwirtschaft steht unter Druck durch geopolitische Krisen, volatile Energiepreise, überbordende Regulierung und die notwendige Neuordnung des Düngerechts. Gerade deshalb sorge ich dafür, dass aus Debatten konkrete Entscheidungen werden. Ich habe beim Wolf die gesetzliche Grundlage für mehr Rechtssicherheit auf den Weg gebracht, ich habe bei der GAK klargemacht, dass Kürzungen nicht zur Debatte stehen, und ich setze mich bei der EUDR für wirksamen Schutz ohne neue unnötige Bürokratie ein. Mein Anspruch ist eine Politik, die nicht abstrakt bleibt, sondern in der Praxis funktioniert. Denn am Ende geht es um Ernährungssicherheit, um starke Betriebe und um lebendige ländliche Räume.“ Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, Sprecher der SPD-geführten Agrarländer: „Die Landwirtschaft steht wirtschaftlich unter erheblichem Druck. Steigende Betriebsmittelkosten, volatile Märkte und zusätzliche Anforderungen im Umwelt- und Klimaschutz treffen auf sinkende Erlöse. Deshalb setzen wir als SPD-geführte Länder ein klares Signal: Einkommenssicherung und Kostendämpfung müssen jetzt im Mittelpunkt der Agrarpolitik stehen. Die Gemeinsame Agrarpolitik bleibt dafür das zentrale Instrument. Das aktuell vorgesehene Budget von rund 300 Milliarden Euro ist nicht ausreichend. Gleichzeitig lehnen wir Kappung und Degression entschieden ab. In Mecklenburg-Vorpommern würden sich die Direktzahlungen von derzeit rund 314 Millionen Euro auf etwa 151 Millionen Euro mehr als halbieren – mit gravierenden Folgen für über 2.000 Betriebe und den gesamten ländlichen Raum. Beim Düngerecht brauchen wir endlich Rechtssicherheit und weniger Bürokratie. Ziel ist ein System, das Gewässerschutz wirksam gewährleistet, aber zugleich praxistauglich und wirtschaftlich tragfähig ist. Perspektivisch müssen wir uns auch ehrlich fragen, ob das System der sogenannten ‚Roten Gebiete‘ noch zielführend ist. Gleichzeitig müssen wir die Kostenentwicklung aktiv begrenzen. Dazu gehört, die Belastungen im Energiebereich zu senken und Anreize für erneuerbare Energien und alternative Antriebstechnologien zu stärken. Nur so können wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe sichern. Besonders deutlich zeigt sich der Handlungsbedarf aktuell im Milchmarkt. Sinkende Preise – zuletzt teils nur noch rund 38 Cent pro Kilogramm – treffen auf steigende Produktionskosten. Hier brauchen wir bessere Marktbedingungen, mehr Transparenz und eine stärkere Position der Erzeuger in der Wertschöpfungskette. Unser Ziel ist klar: Wir wollen eine Landwirtschaft, die wirtschaftlich tragfähig ist, die Ernährungssicherheit gewährleistet und den ländlichen Raum stärkt. Dafür braucht es jetzt verlässliche politische Entscheidungen.“ Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte: „Die Welt von heute ist geprägt von Krisenherden. Da braucht es Politik mit Weitblick, damit auch unsere Landwirtschaft unabhängiger von weltweiten Einflüssen wird. Das erreichen wir als demokratische Parteien nur gemeinsam. Dafür müssen wir alle Instrumente für mehr Krisenresilienz nutzen und uns insgesamt verlässlich für eine zukunftsfeste Landwirtschaft stark machen. Der Auswirkungen der Klimakrise, verändertem Konsumverhalten und dem gesellschaftlich gewollten Umbau der Tierhaltung, fordert unsere Landwirtschaft insgesamt, die tierhaltenden Betriebe jedoch besonders. Während viele schweinehaltende Betriebe mit hohen Investitionsbedarfen nach dem ersatzlosen Aus des Bundesprogramms vom Bund alleingelassen wurden, steht den Milchbauern aufgrund der desaströsen Preiskrise das Wasser bis zum Hals. Es ist eine vergebene Chance, wenn ein so einfaches, bereits wirksam erprobtes Instrument wie der freiwillige Lieferverzicht im Milchsektor nicht genutzt wird. Mit der neuen Förderperiode der GAP ab 2028 haben wir jetzt die große Chance, die Förderung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raums auf eine nachhaltige Entwicklung auszurichten. Wenn wir gute Lebensmittel nachhaltig und bei fairen Erlösen für die Erzeuger in Deutschland weiter produzieren wollen, braucht es den Mut, manchmal über die persönliche Haltung hinweg, neue Wege zu gehen und Kompromisse einzugehen.“ Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk, Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts: „Die Vielzahl globaler Krisen führt uns deutlich vor Augen, unter welchem Druck unsere Landwirtschaft steht. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, bürokratische Hürden abzubauen, Preistreiber zu identifizieren und unsere landwirtschaftlichen Betriebe spürbar zu entlasten. Unsere Landwirte brauchen Perspektive, Verlässlichkeit und Planungssicherheit, insbesondere bei der Tierhaltung. Als unionsgeführte Agrarressorts haben daher bekräftigt, dass es einen Bestandsschutz für neu- und umgebaute Tierwohlställe für mindestens 20 Jahre geben muss. Ansonsten wird doch niemand mehr investieren, wenn der neue Stall gerade fertig ist und es schon wieder neue Auflagen gibt. Ebenso brauchen wir ein verursachergerechtes, wirksames und unbürokratisches Düngerecht, das Gewässerschutz zielgenau sicherstellt, ohne unsere Betriebe über Gebühr zu belasten. Hier haben wir uns für einen Prüfauftrag ausgesprochen, künftig auf die Ausweisung belasteter Gebiete zu verzichten und dabei die Möglichkeit einer Regionalisierung auf Länderebene mit aufzunehmen. Darüber hinaus erwarten wir verlässliche Rahmenbedingungen für den Ausbau von Biogas als regional verfügbare, flexible Energiequelle, die einen wichtigen Beitrag zur Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten leisten kann. Gleichzeitig dürfen wir die Menschen hinter unseren Betrieben nicht aus dem Blick verlieren. Mit dem Präventionsprojekt „In Verantwortung“ geht Baden-Württemberg hier voran und setzt ein starkes Signal für mehr Unterstützung für bäuerliche Familienbetriebe in Krisensituationen sowie für die mentale Gesundheit in der Landwirtschaft. Ich bin dankbar, dass dieser Ansatz aus Baden-Württemberg bundesweit bei allen Kolleginnen und Kollegen Anklang findet und wir uns darauf verständigen konnten, dass der Bund eine Studie zur Thematik mentale Gesundheit in der Landwirtschaft durchführen soll. Unser Ziel ist klar: Wir wollen eine zukunftsfähige und resiliente Landwirtschaft, die wirtschaftlich tragfähig ist und zugleich gesellschaftliche Verantwortung übernimmt.“

Gegen Kappung und Degression: Ostdeutsche Landwirtschaft darf nicht benachteiligt werden

Berlin. Die ostdeutschen Agrarministerinnen und -minister haben am Sonntagabend (18.01.) gemeinsam mit den ostdeutschen Landesbauernverbänden auf einem Treffen am Rande der Grünen Woche in Berlin gefordert, die Belange der ostdeutschen Agrarwirtschaft bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ab 2028 stärker zu berücksichtigen. Insbesondere wandten sie sich gegen die geplante Kappung und Degression der Agrarförderung ab einer bestimmten Betriebsgröße. Diese von der EU geplanten Instrumente benachteiligen insbesondere die historisch gewachsenen Großbetriebe in Ostdeutschland gegenüber kleineren Betriebsstrukturen und gefährden diese damit in ihrem Bestand. Diese Betriebe sind in den ostdeutschen Bundesländern jedoch die größten Flächenbewirtschafter sowie Tierhalter und damit ganz wesentliche Akteure in der Produktion hochwertiger Nahrungsmittel und für den Erhalt der Kulturlandschaften und des ländlichen Raums. In einer gemeinsamen „Berliner Erklärung“ der Ministerinnen und Minister heißt es dazu: „Die Ansätze zur Kappung und Degression ignorieren Arbeitskräfteeinsatz, Wertschöpfung, regionale Verantwortung und Beschäftigungswirkung und führen insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern zu einer systematischen Benachteiligung leistungsfähiger Betriebe.“ Auch die von der EU geplante Einführung einer Bedürftigkeitsprüfung der Unternehmen als eigenständiges Förderkriterium lehnen die Minister ab. Außerdem müsse die Entwicklung der ländlichen Räume weiterhin ein zentrales Politikfeld der GAP sein, um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen zu gewährleisten. „Instrumente der ländlichen Entwicklung, insbesondere LEADER, müssen dauerhaft abgesichert und klar priorisiert werden. Die ländliche Entwicklung braucht verlässliche Finanzierungsgrundlagen und Gestaltungsspielräume vor Ort. Nur so können wirtschaftliche Perspektiven, gesellschaftlicher Zusammenhalt und politische Akzeptanz in der Fläche dauerhaft gesichert werden“, heißt es in der „Berliner Erklärung“. Darüber hinaus fordern die Ministerinnen und Minister, dass die Junglandwirtestrategie die differenzierten Agrarstrukturen in den Regionen berücksichtigen muss. Wenn Junglandwirte in die Führung von Genossenschaften oder landwirtschaftliche GmbH einsteigen wollen, werden sie gegenwärtig nicht gefördert. Erforderlich seien hingegen Förderinstrumente, die die Übernahme, Beteiligung und den schrittweisen Einstieg in bestehende Betriebe aller Rechtsformen ermöglichen und somit die tatsächlichen Strukturen in Ostdeutschland abbilden. Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt, die zu dem Treffen der Agrarministerinnen und -minister eingeladen hatte, erklärte dazu: „Ich freue mich, dass die ostdeutschen Ressortchefs in Bezug auf die künftige Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union mit einer Sprache sprechen. Das zeigt mir, dass alle ostdeutschen Bundesländer von der GAP, wie sie derzeit geplant ist, negativ betroffen wären. Es darf nicht geschehen, dass die Landwirte Ostdeutschlands bei der Agrarförderung systematisch benachteiligt werden. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir gemeinsam die Stimme erheben.“ Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze betont: „Im Bereich der Einkommensgrundstützung würde das Land nach derzeitigem Stand rund 40 Prozent der Mittel verlieren. Von der geplanten Degression wären in Sachsen-Anhalt rund die Hälfte unserer Betriebe und fast 95 Prozent der verfügbaren landwirtschaftlichen Fläche betroffen. Brüssel muss verstehen, dass wir das nicht hinnehmen werden. Die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028 muss Einkommen sichern, Wettbewerbsfähigkeit erhalten und dabei die realen Strukturen unserer Landwirtschaft anerkennen. Kappung, Degression und Bedürftigkeitsprüfungen lehnen wir entschieden ab. Jeder Hektar muss gleich viel wert sein. Wer leistungsfähige Betriebe schwächt, gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Stabilität im ländlichen Raum.“ Dazu Sachsens Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: „Ich bin dankbar für ein starkes Signal nach Brüssel, das heute vom Treffen der Ost-Agrarministerinnen und -minister ausgeht. Die sächsischen Forderungen für eine gerechte GAP ab 2028 kann man mit den Worten ‚einfach‘, ‚auskömmlich‘ und ‚kontinuierlich‘ zusammenfassen. Wenn wir heimische Produkte und unsere Ernährung in stürmischen Zeiten sichern wollen, wenn wir starke ländliche Räume entwickeln möchten – dann brauchen wir ein auskömmliches Budget für die GAP. Und das planbar, vorausschauend und mit minimaler Bürokratie. Keinesfalls darf die aktuelle Politik in Brüssel dazu führen, dass unterschiedliche Betriebsgrößen und Bewirtschaftungsarten gegeneinander ausgespielt und die historisch gewachsenen Strukturen im Osten Deutschlands systematisch benachteiligt werden. Von Degression und Kappung wären allein in Sachsen knapp 1.400 Betriebe betroffen. Das entspricht etwa 20 % der landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat. In diesen Betrieben arbeiten 80 % aller landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, werden 80 % aller Tiere gehalten, werden 80 % der Landwirtschaftsfläche Sachsens bewirtschaftet. Die Ideen der Europäischen Kommission führen zu einer Kürzung von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr für Sachsen, legt man die aktuelle Einkommensgrundstützung an. Wollen wir das aufs Spiel setzen? Wir sagen nein und fordern Brüssel auf, die vielbeschworene Gleichbehandlung auch in den Fragen der GAP nicht zu vernachlässigen.“ „Die Landwirtschaft soll qualitativ hochwertige Lebensmittel bereitstellen, Einkommen sichern, attraktive Arbeitsplätze bieten, Umwelt und Biodiversität schützen und den ländlichen Raum stärken. All das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die europäische Agrarpolitik muss daher mit einem ausreichend finanzierten Haushalt mindestens auf der Höhe des gegenwärtigen Budgets untersetzt werden“, fasst Landwirtschaftsstaatssekretär Marcus Malsch die zentrale Forderung Thüringens zusammen. Die aktuellen Kürzungspläne seien keinesfalls zu akzeptieren. Thüringen erhält derzeit 270 Millionen Euro jährlich aus der GAP, u. a. zur Sicherung von Einkommen und Investitionen der Landwirtschaftsbetriebe, den Tier-, Landschafts- und Umweltschutz oder die Förderung des ländlichen Raums. Aus ostdeutscher Perspektive seien darüber hinaus vor allem die geplante Degression und Kappung der Direktzahlungen kritisch zu bewerten. „Größere, regional verankerte Agrarbetriebe, wie sie vor allem in Ostdeutschland die Regel sind, benötigen auch in Zukunft die volle Unterstützung der EU-Agrarpolitik.“ Bliebe es bei den derzeitigen Vorschlägen, wären in Thüringen Betriebe mit einem Drittel der bewirtschafteten Fläche von Kürzungen bei den Flächenzahlungen betroffen. „Damit würden die historisch gewachsenen landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen in Ostdeutschland massiv benachteiligt und die Thüringer Landwirtschaft an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.“ Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt: „Die geplanten GAP-Reformen ab 2028 hätten weitreichende Folgen über die Landwirtschaft hinaus. Allein in Mecklenburg-Vorpommern würden rund 220 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums wegfallen. Davon wären mehr als 2.000 Betriebe und rund 6.000 Gemeinden betroffen. Dieses Geld fehlt dann bei Kitas, Schulen, Dorfgemeinschaftseinrichtungen, Infrastrukturprojekten und der grundlegenden Daseinsvorsorge.“ Kappung und Degression sind aus unserer Sicht kein geeignetes Instrument zur Sicherung wettbewerbsfähiger Unternehmen. Mecklenburg-Vorpommern lehnt diese Instrumente ab. Sie bestrafen leistungsfähige, historisch gewachsene Betriebe allein aufgrund ihrer Größe – unabhängig von ihrer Effizienz, ihrer Beschäftigungswirkung oder ihrer gesellschaftlichen Leistung.“ Unser Ansatz ist klar: Öffentliches Geld muss an öffentliche Leistungen geknüpft sein – nicht an Betriebsgrößen. Für uns ist jeder Hektar gleich viel wert. Wer Klima-, Umwelt- und Gemeinwohlleistungen erbringt, muss dafür verlässlich honoriert werden. Alles andere gefährdet Investitionen, Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums. Ich freue mich ausdrücklich, dass auch die Bauernpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer diesen Kurs unterstützen. Das zeigt: wir stehen geschlossen für eine faire GAP, die die Realität unserer Betriebe anerkennt und die Zukunft des ländlichen Raums sichert.“ Link zur Berliner Erklärung

Landschaftselemente

Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Definition Landschaftselement (LE): Landschaftselemente sind nicht landwirtschaftlich nutzbare natürliche oder naturnahe Strukturelemente, die Teil der beihilfefähigen Fläche sein können, wenn sie - in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur förderfähigen / landwirtschaftlichen Fläche stehen (d. h. in der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegen oder direkt an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche angrenzen). - Nach § 23 der GAPKondV einem Beseitigungsverbot unterliegen. Landschaftselement-Typen: Baumreihe (BR) Hecken/ Knicks (HK) Feuchtgebiet, Tümpel, Sölle, Dolinen (FG) Feldgehölz (FH) Einzelbaum (EB) Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle (NT) Gräben (GR) Aktueller Stand: Januar 2024

Landwirtschaftliche Flächen INVEKOS Schleswig-Holstein

Landwirtschaftliche Flächen in Schleswig-Holstein zum Stichtag 01.01.2026. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EG) 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Das Flächenreferenzsystem für Schleswig-Holstein basiert nach § 5 GAPInVeKoSV auf dem Feldblock.

Landschaftselemente INVEKOS Schleswig-Holstein

Landschaftselemente in Schleswig Holstein zum Stichtag 01.01.2026. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Landschaftselemente sind nicht landwirtschaftlich nutzbare natürliche oder naturnahe Strukturelemente, die Teil der beihilfefähigen Fläche sein können, wenn sie in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche stehen. Nach § 23 der GAPKondV unterliegen die Landschaftselemente einem Beseitigungsverbot.

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER ) ist einer von mehreren Förder-Fonds der Europäischen Union. Neben dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) mit seinen entkoppelten Direktzahlungen (Betriebsprämien) bildet der ELER dabei die sogenannte Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Der ELER nimmt eine Zwischenstellung ein zwischen der Preisausgleichspolitik für die Landwirtschaft einerseits und den Europäischen Strukturfonds andererseits. Im Rahmen der ELER-Programme setzen die Länder unter Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner nach Analyse der Situation des ländlichen Raums und dessen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken individuelle inhaltliche Schwerpunkte in Bezug auf eine Anreizförderung in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz und allgemeine ländliche Entwicklung. Die Förderung unterstützt Vorhaben, die stark auf die gemeinschaftlichen Ziele, Strategien und Interventionsprioritäten ausgerichtet sind und die ohne die öffentliche Beihilfe nicht durchgeführt würden.

Kulisse zur Öko-Regelung 7 (ÖR7) in NATURA 2000-Gebieten im Saarland

Landwirtschaftlich genutzte Flächen in NATURA 2000-Gebieten (FFH-Gebiete + Vogelschutzgebiete) werden gem. GAP ab 2023 mit Direktzahlungen gefördert, weil Verbote bzw. Auflagen bestehen. Die Kulisse enthält die förderfähigen Flächen im Saarland.

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