Der Datenbestand stellt die laufenden Projekte der Ämter für Ländliche Entwicklung dar. Diese entsprechen dabei dem jeweiligen Bearbeitungsstand zum Zeitpunkt der Datenableitung für den WMS-Dienst. Abweichungen gegenüber dem rechtlich verbindlichen Stand sind somit möglich und mit dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung zu klären. Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten werden in der Objekt-Information bereitgestellt. Der Dienst dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Das Projekt "Neue Wege in der Dorferneuerung (Moderation und Bürgerbeteiligung)" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Ländliche Ortsplanung.Dorferneuerung ist eines der klassischen Themen und Forschungsfelder der ländlichen Ortsplanung. Da in Rheinland-Pfalz die meisten Gemeinden bereits über ein mehr oder weniger aktuelles Konzept das sich in der Umsetzung befindet, verfügen, rücken Strategien in den Vordergrund, die eine erfolgreiche Umsetzung der bestehenden und fortzuschreibenden Konzepte im Visier haben. In diesem Zusammenhang ist in erster Linie die Bürgerbeteiligung zu nennen. Sowohl bei der Aufstellung eines Dorferneuerungskonzeptes als auch bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen spielt die Einbeziehung der Bürger eine entscheidende Rolle. Im Hinblick auf eine sehr frühzeitige, intensive und erfolgreiche Beteiligung der Bürger wurde der Dorferneuerungsprozess der Gemeinde Westheim im Landkreis Germersheim als exemplarisch herausgegriffen, sowohl wegen seiner hohen Aktualität, als auch aufgrund des vorbildlichen und engagierten Ablaufs in der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde, den Planern und den Bürgern der Gemeinde Westheim. Weitere Untersuchungsschritte ist eine intensive Beteiligung und Einbeziehung der Bürger in weitere, dem Ortserneuerungskonzept folgende Schritte. So wurden im Rahmen eines innerörtlichen Bauleitverfahrens der allgemeine Konsens der Betroffenen gesucht. Geograph. Raum: Westheim, Rheinland-Pfalz, Landkreis Germersheim, Verbandsgemeinde Lingenfeld). Das Thema Dorferneuerung wird mit verschiedenen Gemeinden fortlaufend in diesem Fachgebiet behandelt.
Für die zweckmäßige Neugestaltung des Dorferneuerungsgebietes der Teilnehmergemeinschaft Gollhofen 5 ist die Aufstellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) erforderlich geworden.
Für die zweckmäßige Neugestaltung des Verfahrensgebietes der Teilnehmergemeinschaft Mittelneufnach II ist die Aufstellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) erforderlich geworden.
Für die zweckmäßige Neugestaltung des Verfahrensgebietes der Teilnehmergemeinschaft Westerheim V ist eine Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) erforderlich geworden.
Für die zweckmäßige Neugestaltung des Dorferneuerungsgebietes der Teilnehmergemeinschaft Hergersbach 2 ist die Aufstellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) erforderlich geworden.
Für die zweckmäßige Neugestaltung des Dorferneuerungsgebietes der Teilnehmergemeinschaft Auernheim 2 ist die Aufstellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) erforderlich geworden.
Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes der Teilnehmergemeinschaft Thannhausen 3 ist die Aufstellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) erforderlich geworden.
Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungs- und Dorferneuerungsgebietes der Teilnehmergemeinschaft Dettenheim 2 ist die Aufstellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) erforderlich geworden.
Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungs- und Dorferneuerungsgebietes der Teilnehmergemeinschaft Wittelshofen 2 ist die Aufstellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) erforderlich geworden.
Origin | Count |
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Bund | 43 |
Land | 188 |
Zivilgesellschaft | 5 |
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