Bäuerlich-reliktäre Dorfstrukturen lassen sich beispielhaft in den im Landschaftsprogramm Saarland dargestellten besonders wertvollen Kulturlandschaften, die nicht nur das Dorf, sondern auch die dazugehörige Flur umfassen, darlegen. Die diesbezüglich aus überörtlicher Sicht hervorragendsten Beispiele werden im Landschaftsprogramm dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 7.4. (Stand: Juni 2009)
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Kulturlandschaft,Erholungsvorsorge,Freiraumentwicklung dar.:Bäuerlich-reliktäre Dorfstrukturen lassen sich beispielhaft in den im Landschaftsprogramm Saarland dargestellten besonders wertvollen Kulturlandschaften, die nicht nur das Dorf, sondern auch die dazugehörige Flur umfassen, darlegen. Die diesbezüglich aus überörtlicher Sicht hervorragendesten Beispiele werden im Landschaftsprogramm dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 7.4.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Bäuerlich-reliktäre Dorfstrukturen lassen sich beispielhaft in den im Landschaftsprogramm Saarland dargestellten besonders wertvollen Kulturlandschaften, die nicht nur das Dorf, sondern auch die dazugehörige Flur umfassen, darlegen. Die diesbezüglich aus überörtlicher Sicht hervorragendsten Beispiele werden im Landschaftsprogramm dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 7.4. (Stand: Juni 2009) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Der Schutzzweck des Biosphärenreservates besteht nach § 3 Abs. (2) 10. BRVO in der Erhaltung, Pflege und Entwicklung gebietstypischer Siedlungsstrukturen mit traditionellem Dorfcharakter. Auf dieser Grundlage wurden in den Jahren 1997 bis 2007 in einer Reihe von Gemeinden Örtliche Entwicklungskonzeptionen erstellt (siehe Übersicht). Die Planer untersuchten dabei jeweils die historische Entwicklung der einzelnen Dörfer, erfassten bei der Bestandsaufnahme die ortstypische Architektur, wirtschaftliche, kommunale und soziale Strukturen sowie Naturdenkmale und nach § 26 SächsNatSchG besonders geschützte Bio-tope. Im Ergebnis dieser Erfassungen wurde eine Stärken- und Schwächenanalyse erarbei-tet, aus dem in gemeinsamen Beratungen mit interessierten Bürgern (Arbeitskreisen) Maßnahmekataloge erarbeitet wurden. Die Örtlichen Entwicklungskonzeptionen bilden heute die Grundlage u.a. für hauptsächlich kommunale, aber auch private Bau- und Umgestal-tungsmaßnahmen in den Dörfern sowie für die Verbesserung der sozialen, kommunalen und wirtschaftlichen Infrastruktur.
In Siedlungen finden sich sowohl Gebäudebrüter als auch Arten, die auf artenreiche Grünanlagen, Brachen, Obstwiesen und bäuerlichen Strukturen in Dörfern und Ortsrandlagen angewiesen sind. Die Bestandssituation für diese Arten zeigt einen positiven Entwicklungstrend und liegt in der Nähe des Zielbereichs. Damit die Ziele erreicht werden können, müssen innerhalb des Siedlungsbereichs die Versiegelung von Böden vermindert werden, bei der dringend gebotenen energetischen Gebäudesanierung ausreichend Ersatz für Höhlen von Gebäudebrütern geschaffen, beim Neubau neue Nisthilfen etabliert sowie dem Verlust naturnaher Lebensräume und dörflicher Strukturen entgegengewirkt werden. Grünflächen im Siedlungsbereich müssen stärker als bisher auch unter Biodiversitätsaspekten geplant und naturnah bewirtschaftet werden. Die Auswirkungen von Licht, Lärm und Emissionen innerhalb des Siedlungsbereichs müssen verringert werden, der Einsatz von Pestiziden soll vermieden werden.
Länge: 48 Kilometer Start: Krumme Lanke (Brücke über den Fenngraben), ÖPNV: U-Bahnhof Onkel Toms Hütte, Bus-Haltestelle Siebenendenweg Ziel: Wilhelm-Spindler-Brücke, ÖPNV: S-Bahnhof Spindlersfeld, Tram-Haltestelle: Spindlersfelder Straße Der Weg verbindet folgende Landschaftsräume, Grünflächen und sehenswerte Orte miteinander (Auswahl): Krumme Lanke – Landschaftsschutzgebiet „Gemeindewäldchen Zehlendorf“ – Paul-Mebes-Park – Grünzug am Buschgraben – Teltowkanalwiesen – Zehlendorfer Stichkanal – Teltowkanalpromenade – Grünzug des Berliner Mauerwegs mit Kirschblütenallee (TV-Asahi-Kirschblütenallee) – Trümmerberg Lichterfelde – Johann-Baptist-Gradl-Grünanlage – Lilienthalpark – Grünanlage Hampelsche Baumschule – Schlehenberg – Freizeitpark Marienfelde – Buckower Feldmark – Gropiusstadt – Rudower Wäldchen – Grünzüge am Güteraußenring – Grünanlage Rohrpfuhl und Meskengraben – Rudow Südpark – Landschaftspark Rudow-Altglienicke – Rudower Höhe – Landschaftspark Johannisthal – Wissenschafts- und Technologiepark Adlershof – Köllnische Heide – Spindlerpark Wegverlauf als Download: GPX-Datei – KML-Datei – PDF-Datei Der Teltower Dörferweg verläuft auf 48 km von Dorf zu Dorf. Im Zick-Zack-Kurs geht es über Zehlendorf, Lichterfelde, Marienfelde, Lichtenrade, Buckow, Rudow bis nach Spindlersfeld in Köpenick. Noch vor 100 Jahren wäre der Teltower Dörferweg zwischen Grunewaldseenkette und Köpenicker Spree durch den ländlichen Raum verlaufen – geprägt von Feldern, Wiesen und kleinen Dörfern. Heute muss man schon etwas genauer hinsehen, um die historischen Dorfstrukturen zu erahnen. Beginnend an der Krummen Lanke auf der Teltower Hochfläche im Süden von Berlin führt der Weg auf seinen ersten Kilometern vorbei an ausgedehnten Sportfeldern, dem Friedhof Zehlendorf und durch das Zehlendorfer Gemeindewäldchen mit seinem alten Buchenbestand. Weiter geht es durch den Paul-Mebes-Park. Er ist benannt nach einem bedeutenden Berliner Architekten, dessen Entwürfe zu Beginn des 20. Jahrhunderts im europäischen Wohnungs- und Städtebau große Beachtung fanden. Nun folgt der Weg dem Buschgraben, vorbei am Freilandlabor Zehlendorf , einem der ältesten grünen Lernorte Berlins, bevor er auf den Teltowkanal stößt. Nach einem kurzen Stück am Ufer des Teltowkanals folgt der Weg dem Verlauf des Mauerwegs zur Lichterfelder Weidelandschaft ost-b an der Stadtgrenze. Von hier schlängelt sich der Weg durch Grünanlagen zwischen ruhigen Ein- und Mehrfamilienhäusern Richtung Freizeitpark Marienfelde . Das Bild der Stadtrandsiedlungen wird unterbrochen durch einen Blick auf die Überreste der Buckower Feldmark, bevor der Teltower Dörferweg Alt-Buckow streift und bald darauf nach Gropiusstadt führt. Die vom Bauhaus-Gründer Walter Gropius geplante Westberliner Großwohnsiedlung mit bis zu 30 Wohnetagen musste in die Höhe wachsen, da die damalige Insellage Westberlins keine andere Möglichkeit zuließ. Der Weg durchquert den Rudower Forst und folgt einer ehemaligen Bahntrasse bis zur Gartenstadt Rudow . In dem auch „Frauenviertel“ genannten Wohngebiet wurden die Straßen, Wege und Plätze nach 19 Frauen benannt, die sich um Neukölln, Berlin und Deutschland verdient gemacht haben. Durch den anschließenden Landschaftspark Rudow-Altglienicke führt der Weg von der südlichen Stadtgrenze zum Teltowkanal . Zwischendrin bietet die Aussichtsplattform der Rudower Höhe einen eindrucksvollen Ausblick auf die Umgebung. Auch der Landschaftspark Johannisthal bietet interessante Aussichten: Die naturnahen Wiesen des ehemaligen Flugfeldes sind mittlerweile als Naturschutzgebiet ausgewiesen und werden durch eine Schafherde ganzjährig beweidet. Am Ende führt der Teltower Dörferweg durch die Köllnische Heide, einem Stadtwald zwischen Niederschöneweide und Adlershof, bevor er an der Wilhelm-Spindler-Brücke in Spindlersfeld (Köpenick) endet.
Von den Wurzeln Berlins bis zum 19. Jahrhundert Die Gründerjahre 1910 – erste Gesamtplanung mit dem »Jansen-Plan« 1929 – der Generalfreiflächenplan Die Nachkriegszeit und der »Scharoun-Plan« Die 60er und 70er Jahre Die 80er Jahre Die 90er Jahre 1994 2004 2016 Berlin und seine Stadtlandschaft sind aus einer Vielzahl von Siedlungen zusammengewachsen, die sich im Urstromtal entlang der Spree und an den Hangkanten von Teltow- und Barnimhochfläche Schritt für Schritt entwickelten. Zunächst entstand auf ertragsärmeren Böden eine Kulturlandschaft mit Wäldern. Auf den besseren bzw. feuchteren Böden entwickelten sich Wiesen, oder es wurden Felder angelegt. Die Lage der Siedlungen war weitgehend von den natürlichen Standortverhältnissen und vom Schifffahrtsweg der Spree bestimmt. Ausgehend vom Siedlungskern auf den Spreeinseln, den Dörfern Berlin und Cölln, erweiterte sich die Stadt innerhalb der Talebene anfangs gleichmäßig in alle Richtungen. Spandau und Köpenick, die nächstgelegenen städtischen Siedlungskerne im Spreetal, entwickelten sich zunächst weitgehend unabhängig. Noch bis ins letzte Drittel des 19. Jahrhunderts hinein beschränkte sich das Berliner Stadtgebiet auf Teile der Talebene. Weißensee und Pankow, Lichtenberg und Schöneberg waren eigenständige Dörfer. Das Wachstum Berlins in den Gründerjahren war vor allem von ökonomischen Erwägungen bestimmt. Ohne Berücksichtigung landschaftlicher Besonderheiten wurden alle Flächen, deren Baugrund dies zuließ, bebaut. Die Stadt wucherte in die Landschaft hinein. In den »besseren Vierteln« entstanden repräsentative Schmuckplätze, Promenaden und kleinere Parkanlagen. In den Arbeiterbezirken wurden auch einige Bürgerparks angelegt. Zusammen mit den Schlossgärten und dem ehemaligen kurfürstlichen Jagdrevier des Großen Tiergartens zählen diese Parks noch heute zu den wichtigsten Grünflächen in der dicht bebauten Innenstadt. Die erste Gesamtplanung für Groß-Berlin wurde im Rahmen des Wettbewerbs für Groß-Berlin 1910 entwickelt. Dabei spielte die Freiraumentwicklung eine entscheidende Rolle. Der preisgekrönte »Jansen-Plan« hatte neben Bebauungsvorschlägen ein differenziertes Freiraumkonzept zum Inhalt. Ein kleinerer innerer und ein großer äußerer Wald-, Park-, Garten- und Wiesenring sollten Berlin gliedern. Zwischen den beiden Ringen und in die dicht bebaute Innenstadt hinein waren radiale Grünzüge vorgesehen. Dieser Plan beeinflusste die Stadtentwicklung erheblich. Auf seiner Grundlage wurde eine offensive Flächensicherung betrieben. Stadtgüter und Dauerwälder wurden in großem Umfang auch außerhalb Berlins gekauft, sowie zahlreiche Volksparks und Kleingärten angelegt. Der »Jansen-Plan« blieb auch Vorbild für den Generalfreiflächenplan von 1929, den der damalige Stadtbaurat Martin Wagner – der auch als erster Stadtplaner Mindestanforderungen für die Freiflächenversorgung formulierte – vorlegte. Diesen vorausschauenden Planungen verdankt die Stadt den Ring aus Parkanlagen, Kleingärten und Friedhöfen sowie die großflächigen Waldgebiete und landwirtschaftlich geprägten Flächen am Stadtrand. Mit dem »Scharoun-Plan« wurde in der Nachkriegszeit ein weitreichendes städtebauliches Umstrukturierungskonzept diskutiert, das die naturräumlichen Merkmale der Berliner Landschaft wieder sichtbar und erlebbar gemacht, aber zugleich die gewachsenen baulichen Strukturen tiefgreifend zerstört hätte. Der Wiederaufbau der 50er Jahre orientierte sich dann jedoch überwiegend an den gewachsenen Strukturen; zusätzliche Grünflächen entstanden nur auf den Trümmerbergen, die aus dem Schutt des zerstörten Berlins aufgeschüttet wurden (z.B. Insulaner, Teufelsberg, Kippe im Friedrichshain und die Oderbruchkippe im Volkspark Prenzlauer Berg). Sie waren sowohl im West- wie im Ostteil Berlins durch einen autogerechten Ausbau der Stadt und einen starken Freiflächenverbrauch gekennzeichnet. Die Grünflächenplanung dieser Jahre floss in die übergeordnete Planung – in den Raumordnungsplan von 1953 für Ost-Berlin und in den Flächennutzungsplan von 1965 für West-Berlin – ein und beschränkte sich in den Konzepten auf eine verbesserte Verbindung der vorhandenen Grünflächen. Erst mit Inkrafttreten des Bundes- und des Berliner Naturschutzgesetzes sind die Grundlagen für die Erstellung des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramms und der Landschaftspläne gelegt. Mit vergleichsweise hohem Aufwand wurden wesentliche Informationen zur Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft erhoben und erstmals geeignete Bewertungsmethoden und Verfahren entwickelt. Aus der summarischen Betrachtung aller umweltrelevanten Grundlagendaten und ergänzenden Erhebungen entstand mit Unterstützung des Umweltatlasses das erste Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm (LaPro). 1988 wird es für damals West-Berlin mit seinen vier Teilprogrammen Naturhaushalt/Umweltschutz, Biotop- und Artenschutz, Landschaftsbild und Erholung und Freiraumnutzung beschlossen. Parallel dazu entstand der Flächennutzungsplan, der auf der selben Planungsebene wie das Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm, die Art und das Maß der Nutzung bestimmt. Nach dem Fall der Mauer wird das Verfahren für das Berliner Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm für die Gesamtstadt ebenfalls wieder parallel zum FNP eingeleitet. Am 27. Oktober 1990 fasst die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zusammen mit der damaligen Magistratsverwaltung für Umwelt und Naturschutz den Beschluss. In Erwartung einer sich rasant entwickelnden Metropole ging man von einem Bevölkerungswachstum von bis zu 300.000 und in der Region von 1,5 Millionen Einwohnern und zusätzlich 550 Hektar neuen Bauflächen für Gewerbe, Büroflächen und Einzelhandel aus. Wesentliche Punkte, wie die Sicherung der Freiraumsystems, der klimatisch wichtigen Ausgleichsräume und Naherholungsgebiete konnten im Verfahren erreicht werden. Dem vom Senat von Berlin am 15. März beschlossenen Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm wurde vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 23. Juni zugestimmt. Ziel ist es, die Entwicklungsziele und Maßnahmen des Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramms auf allen Planungsebenen, wie der Bauleitplanung, der Stadt- und Bereichsentwicklungsplanung, der Raumordnung, in Abstimmung mit den Planungen des Nachbarlandes einschließlich der Einzelprojekte, Wettbewerbe und Leitbildentwicklungen umzusetzen. Die Verantwortung dafür liegt bei allen Stellen und Behörden des Landes Berlin. Sie reicht von der Projektinitiierung und -planung bis hin zur Ausführung. Naturschutzrechtliche Instrumente sind dazu die Landschaftspläne, die Ausfüllung der Eingriffsregelung, landschaftsplanerische Konzepte, Schutzgebietsverordnungen, Artenhilfsprogramm, naturschutzrechtliche Genehmigungen etc. 1999 wird das erste große Ergänzungsverfahren zum Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm mit der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption auf der Grundlage der Änderung des BauGB mit der Flexibilisierung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung eingeleitet. Die Fortschreibung des Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm erfolgt regelmäßig parallel zum FNP, soweit es erforderlich ist. Aufgrund veränderter Stadtentwicklungsprozesse besteht erstmals das Erfordernis, die stadtbedeutsamen Entwicklungsziele und Maßnahmen des LaPro zu ergänzen und zu aktualisieren. Das LaPro wurde um die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption ergänzt, die mit Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes ein Bestandteil des LaPro ist. Damit wurden Suchräume und Flächen ermittelt, für die aus gesamtstädtischer Sicht ein besonderes Handlungserfordernis besteht. Damit wurde die Voraussetzung für die Lenkung und Konzentration von Kompensationsmaßnahmen geschaffen, die bei der Bewältigung von‚ Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich sind. Des Weiteren wurde zur Schaffung von Planungssicherheit die Darstellung der FFH-Gebiete, der geschützten Biotope sowie des Naturparks Barnim als gemeinsames Projekt der Länder Berlin und Brandenburg aufgenommen. Das Abgeordnetenhaus hat am 26. Mai 2016 den vom Senat am 5. April 2016 beschlossenen Änderungen des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramm zugestimmt. Entgegen den Jahren zuvor wächst die Berliner Bevölkerung und benötigt dringend mehr Wohnraum. Damit verbunden ist nicht nur die Entwicklung von neuen Wohngebieten und der Neubau von Wohnhäusern, sondern auch die Bereitstellung von ausreichend Grün- und Freiflächen. Das Landschaftsprogramm ermöglicht mit der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption bei baulichen Veränderungen den erforderlichen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft. Es sichert den Berlinerinnen und Berlinern eine lebenswerte Stadt. Das LaPro gibt zum Beispiel Hinweise zur Verbesserung der klimatischen Situation in Siedlungsgebieten, die auch bei großen Neubaugebieten wie der Europacity berücksichtigt werden müssen. Es weist auch langfristige Entwicklungen in den Berliner Grünanlagen und künftigen Erholungsräumen aus. Hierzu gehören beispielsweise die bereits fertiggestellten Parkanlagen am Gleisdreieck oder am Nordbahnhof. Auch die in den kommenden Jahren entstehenden neuen Parkanlagen und Freiräume wie zum Beispiel an der Wollankstraße und das Naherholungsgebiet Tegeler Stadtheide sind im LaPro dargestellt. Darüber hinaus werden Flächen abgebildet, die für die Vernetzung ausgewählter Pflanzen und Tiere wichtig sind (Biotopverbund).
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 085/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 085/03 Magdeburg, den 29. April 2003 Landwirtschaftsministerin Wernicke ruft zum 5. Landeswettbewerb auf: "Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft" Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke ruft zum 5. Mal einen Landeswettbewerb unter dem Motto "Unser Dorf soll schöner werden ¿ Unser Dorf hat Zukunft" aus. Sachsen-Anhalt wird durch mehr als 1.100 ländliche Gemeinden entscheidend geprägt. Mit dem Landeswettbewerb sollen vor allem Einsatz und private Initiativen von Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner in den vergangenen Jahren für ihre Gemeinden gewürdigt werden. Gesucht wird das attraktivste Dorf für Einwohner, Besucher und Landurlauber. Die Jury wird neu gestaltete Plätze, Wege, Gemeinschaftshäuser und alles was außerdem zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in unseren Dörfern beiträgt, begutachten. Seit 1991 sind 790,53 Mio. ¿ in die Programme Dorferneuerung und Dorfentwicklung geflossen. Inzwischen haben 2002 ländliche Orte (Gemeinden und Ortsteile) mit weniger als 2.000 Einwohnern von diesen Fördermöglichkeiten profitiert und das Erscheinungsbild landwirtschaftlich geprägter Orte hat sich deutlich sichtbar und erlebbar positiv gewandelt. Der Wettbewerb soll auch motivieren: die Perspektiven für das Dorf in Landschaft und Region gemeinschaftlich zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen, die wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu erfassen und zu erschließen, das soziale und kulturelle Leben im Dorf zu stärken, die individuellen dörflichen Strukturen einschließlich der erhaltenswerten historischen Bausubstanz auf der Grundlage historischer und landschaftlicher Gegebenheiten zu sichern und weiter zu entwickeln, die Belange von Natur und Umwelt bei der Erhaltung der Kulturlandschaft und der Entwicklung des Dorfes als Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsstandort in der Region bewusst zu machen und zu stärken. Mitmachen können alle politisch selbstständigen Gemeinden mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern und räumlich geschlossene Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern. Die Dörfer mit der jeweils besten Bewertung im Landkreis werden am Landesausscheid im Frühjahr 2004 teilnehmen. Die Landkreise teilen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bis zum 01.09.2003 die Anzahl der am Kreiswettbewerb beteiligten Dörfer mit. Bis zum 15.10.2003 erfolgt eine Rückinformation an die Landkreise über die Anzahl der für den Landeswettbewerb zu nominierenden Dörfer. Aus jedem Kreiswettbewerb wird mindestens ein Dorf zugelassen. Die erfolgreiche Teilnahme am Landwettbewerb ist auch Voraussetzung für die Teilnahmen am 21. Bundeswettbewerb. Die Antragsunterlagen und Wettbewerbsbedingungen sind unter www.mlu.sachsen-anhalt.de , Stichworte A-Z "Wettbewerb Schönstes Dorf" zu finden. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Die Gemeinden und Dörfer weisen in ihrer Struktur und ihren Lebensformen eine große Vielfalt auf. Sie vor dem Hintergrund des stetigen Strukturwandels in der Landwirtschaft und dem demografischen Wandel weiterzuentwickeln und ihre wirtschaftliche Grundlage und hohe Lebensqualität zu sichern, ist das Ziel der Dorfentwicklung. Den veränderten Rahmenbedingungen soll durch eine aktive Innenentwicklung begegnet werden, um die Orte lebenswert zu erhalten. Durch bauliche und soziale Vorhaben die kulturelle Identität und das Selbstbewusstsein in den Dörfern. Die Eigeninitiative der Bürger wird gefördert und strukturelle Mängel im ländlichen Raum ausgeglichen. Die Dorferneuerung/-entwicklung trägt so zur Erhaltung, Weiterentwicklung und nachhaltigen Sicherung der Versorgungs-, Erholungs- und Ausgleichsfunktionen des ländlichen Raumes sowie der historisch wertvollen Kulturlandschaft bei. Die Förderschwerpunkte, wie die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, Gestaltung dörflicher Freiräume und Sanierung ortsbildtypischer landwirtschaftlicher Bausubstanz, haben das Ortsbild positiv verändert und die Dörfer als Wohnstandorte attraktiver gemacht. Die Fördermaßnahme der Dorferneuerung/-entwicklung wird in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Europäischen Union aus dem ELER-Fond, der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ durch den Bund und mit Landesmitteln durchgeführt. Sie ist ein wichtiges und erfolgreiches Instrument der Strukturpolitik für den ländlichen Raum. Ziel ist es, die ländlichen Regionen mit ihren Dörfern im dezentralen Siedlungsgefüge zu erhalten, die Grundzentren zu stärken sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge und der innerörtlichen Entwicklung in den Fokus zu nehmen. Detaillierte Informationen sind unter ELAISA (Elektronischer Agrarantrag Sachsen-Anhalt) in den Förderprogrammen 6309 (für IGEK), 6310, 6311(bis 2017) und 6314, 6315 ab 2018 zu finden. Die Dorferneuerung ist ein fester Bestandteil der Förderung zur Entwicklung der ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt. Dorferneuerung ist eine Entwicklung im Dorf, die möglichst alle Dorfbewohner einbezieht, die aber bei der Gestaltung eines schönen Dorfbildes nicht Halt macht. Die Dorferneuerung wird in Sachsen-Anhalt seit 1991 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ aus Mitteln des Landes, des Bundes und der EU gefördert. Das Hauptanliegen ist die Stärkung des ländlichen Raumes, damit dieser seine Aufgaben und Funktionen als Wirtschaftsstandort sowie Arbeits-, Lebens-, Erholungs- und Kulturraum erfüllen kann. Die Verbesserung der infrastrukturellen und baulichen Verhältnisse in den Dörfern verbessert nicht nur die Produktions-, Arbeits- und Lebensverhältnisse der im ländlichen Raum Beschäftigten, sondern wirkt auch der Abwanderung aus strukturschwachen, ländlichen Räumen entgegen. Die Dorferneuerung hat seit ihrer Einführung mehr als 2.200 Orte erreicht. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, Gestaltung dörflicher Freiräume und zur Sanierung ortsbildtypischer landwirtschaftlicher Bausubstanz haben das Ortsbild vieler Dörfer positiv verändert und diese als Wohnstandorte attraktiver gemacht. Der Erfolg der Dorferneuerung ist deshalb in vielen Orten unseres Landes unübersehbar. Den Schwerpunkt in der Förderung bilden mit einem Anteil von ca. 80 Prozent an den ausgereichten Fördermitteln die kommunalen Vorhaben. Die Dorferneuerung ist und bleibt ein klassisches Instrument der Landentwicklung. Die aktuellen Herausforderungen, wie der demografische Wandel oder die Globalisierung können nur mit ganzheitlichen, gemeindeübergreifenden Handlungsansätzen bewältigt werden. Wir orientieren auf Leader und eine Strategie der „Integrierten Ländlichen Entwicklung“, die den Ansatz zur Vernetzung der vorhandenen Potenziale verfolgt. Grundlage der Förderung in der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt (RELE). Gemäß den Leitlinien der Allianz Ländlicher Raum sowie aufgrund der demographischen Entwicklung werden die Prioritäten auf eine vorrangige Förderung der Grundzentren, der Sicherung der Daseinsvorsorge und der innerörtlichen Entwicklung gelegt. Die Dorferneuerung hat sich in den letzten Jahren zu einem Instrument gewandelt mit dem, die der demografischen Entwicklung geschuldeten Schrumpfungsprozesse begleitet und gestaltet werden können. In enger Verbindung zur Dorferneuerung stehen die nationalen und internationalen Dorfwettbewerbe. Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durchgeführt. Der Wettbewerb findet in einem Dreijahresrhythmus auf Kreis-, Landes- und Bundesebene statt. Der Europäische Dorferneuerungspreis wird alle zwei Jahre von der Europäischen ARGE Landentwicklung und Dorferneuerung vergeben. Die Abgrenzung der Förderinstrumente Dorferneuerung und Dorfentwicklung von der Städtebauförderung erfolgt nach der Einwohnerzahl der Orte. Vorhaben in Orten mit weniger als 7.500 Einwohnern, die nicht über die Städtebauförderung unterstützt werden, können grundsätzlich über die Dorferneuerung und Dorfentwicklung gefördert werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Anträge können beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht werden.
Das Projekt "Die doerfliche Vegetation und Flora in Nordrhein-Westfalen - Wandel der Dorfstruktur" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Düsseldorf, Institut für Ökologische Pflanzenphysiologie und Geobotanik, Abteilung Geobotanik durchgeführt. Waehrend die Vegetation und Flora der Staedte in den letzten Jahren eine intensive wissenschaftliche Untersuchung erfahren hat, liegen keine juengeren umfassenden Arbeiten ueber die doerfliche Vegetation und Flora vor. Dabei ist gerade diese zur Zeit, wie kleinere Einzeluntersuchungen vermuten lassen und wie auch aus der Tatsache hervorgeht, dass zahlreiche charakteristische Dorfpflanzen und doerfliche Pflanzengesellschaften auf der 'Roten Liste' der gefaehrdeten Arten bzw. Vegetationseinheiten stehen, einem starken Wandel unterworfen. Im Rahmen des geplanten Forschungsvorhabens soll daher die heutige Zusammensetzung und Verbreitung der Dorfvegetation und -flora in Nordrhein-Westfalen dokumentiert werden. Ausserdem ist geplant, den frueheren Zustand (bis maximal etwa 100 Jahre zurueck) zu rekonstruieren und den Zusammenhang zwischen dem Wandel der Dorfstrukturen (Verstaedterung, Industrialisierung, Fremdenverkehr usw.) und dem Wandel von Vegetation und Flora der Doerfer zu untersuchen. Es ist zu erwarten, dass nach Abschluss der Arbeiten Massnahmen fuer den Erhalt gefaehrdeter Arten und Gesellschaften vorgeschlagen werden koennen.
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