Der Kartendienst (WFS Gruppe) stellt die Nitratkulisse des Saarlandes dar.:Nitratkulisse des Saarlandes nach §13a Düngeverordnung. Verordnung über besondere Anforderungen bei der Düngung in belasteten Gebieten (Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung Saarland).
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt die Nitratkulisse des Saarlandes dar.:Nitratkulisse des Saarlandes nach §13a Düngeverordnung. Verordnung über besondere Anforderungen bei der Düngung in belasteten Gebieten (Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung Saarland).
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Die bisherige Kulisse nach AVV Gebietsausweisung – AVV GeA vom 3. November 2020 wird ihre Gültigkeit verlieren. Mit der Änderung wird die AVV Gebietsausweisung – AVV GeA vom 10. August 2022 umgesetzt. Nach der Verkündung der Verordnung zur Neufassung der Saarländischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung gilt die hier abgebildete, neuste, Kulisse. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Der Kartendienst (WFS Gruppe) stellt die Nitratkulisse des Saarlandes dar.:Nitratkulisse des Saarlandes nach §13a Düngeverordnung. Verordnung über besondere Anforderungen bei der Düngung in belasteten Gebieten (Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung Saarland).
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Änderungen der aktuellen Nitratkulisse zur vorherigen Nitratkulisse. Die bisherige Kulisse nach AVV Gebietsausweisung – AVV GeA vom 3. November 2020 wird ihre Gültigkeit verlieren. Mit der Änderung wird die AVV Gebietsausweisung – AVV GeA vom 10. August 2022 umgesetzt. Nach der Verkündung der Verordnung zur Neufassung der Saarländischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung gilt die hier abgebildete, neuste, Kulisse. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Empfehlungen zur Umsetzung der Anforderungen gemäß Richtlinie (EU) 2023/2413 Artikel 29 -31 a, Anhang V und VI sowie der Durchführungsverordnungen (EU) 2022/996 und (EU) 2022/2448" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH.Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie (EU) 2023/2413 für erneuerbare Energien (RED) am 20. November 2023 wurden unter anderem neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitskriterien und die Vorgaben zur Treibhausgaseinsparung bei der Förderung von Stromerzeugung und der Herstellung von Kraftstoffen aus Biomasse aufgestellt. Zur nationalen Umsetzung müssen die Biostrom-Nachhaltigkeits-VO (BioSt-NachV) und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeits-VO (Biokraft-NachV) angepasst werden. Dazu sollen EU-rechtlich unbedingt erforderlichen Anpassungserfordernisse, sowie der Handlungsspielraum für national darüberhinausgehende Regelungen ermittelt werden. Es sind die jeweiligen Auswirkungen der Regelungsoptionen auf die Nutzung relevanter Biomasseströme sowie auf Biodiversität, Luft- und Bodenqualität abzuschätzen. Darüber hinaus sollen vor dem Hintergrund des Biodieselskandals und der vermuteten Betrugsfälle bei der Biokraftstoffdeklaration in 2023 Möglichkeiten geprüft werden, das nationale Zertifizierungs- und Nachhaltigkeitsnachweisverfahren im Hinblick auf eine verbesserte Betrugsprävention auszugestalten.Unter enger Einbindung der Branche sollen konkrete Umsetzungsempfehlungen anhand von Praxisbeispielen erarbeitet werden.Im Sinne einer Optimierung des bestehenden Systems soll darüber hinaus das bestehende Verfahren zur Aufnahme eines Rohstoffes in Codeliste das nachhaltigen Biomassesystems NABISY (Nabisy-Biomasse-Codeliste) qualitativ verbessert und damit nachvollziehbarer und nachhaltiger gestaltet werden. Darüber hinaus sollen Vorschläge für Inhalt und Format einer regelmäßigen Evaluierung der Nachhaltigkeitsverordnungen erarbeitet werden. Dies schließt auch Vorschläge zur Revision der bisherigen Fortschrittsberichte der BLE ein.
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Entwicklung eines Verfahrens zur Abschätzung der Umweltauswirkungen bei der Herstellung und dem Einsatz von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen - Zusammenstellung der Datengrundlagen zwecks Erfüllung der Berichtspflicht nach Anhang XVI Tabelle 5 im Rahmen des NECPR" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH.Die Governance-Verordnung (VERORDNUNG (EU) 2018/1999) verpflichtet alle Mitgliedsstaaten nationale Energie und Klimapläne (NECPs) aufzustellen und ab dem 15.3.23 in zweijährigem Rhythmus entsprechende Fortschrittsberichte vorzulegen.. Das dazu geschaffene Berichtsformat erfordert i gemäß Anhang XVI der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2299 verschiedene quantitative und qualitative Angaben zu den durch die Herstellung oder Verwendung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen verursachten Umweltwirkungen auf die biologische Vielfalt, , die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser und die Böden und die Luftqualität. Mit dem Vorhaben soll ein Verfahren entwickelt werden, dass die Erfüllung der Berichtspflicht gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 unter Berücksichtigung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2299 festgelegten Reporting Leitlinien der KOM gewährleistet. Dazu ist eine Bestandsaufnahme bestehender Indikatoren und Methoden zur Erhebung quantitativer und qualitativer Parameter solcher Umweltwirkungen vorzunehmen sowie deren Eignung zur Erfüllung der Berichtspflicht zu prüfen. Über eine Lückenanalyse ist der Bedarf für eventuelle weitere erforderliche Indikatoren, einer Harmonisierung der Daten sowie die Erfordernis für eine Aktualisierung und methodischer Ergänzungen zu ermitteln. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Vorhabens ist , Konzepte zur regelmäßigen Abfrage entsprechender Daten auch für weitergehend Bedarfe zu erarbeiten und im Hinblick auf vorhandene Strukturen der Datenbereitstellung zu evaluieren. Das Vorhaben zielt auf eine Verstetigung des Verfahrens zur Erfüllung der Berichtspflicht.
Das Projekt "Bundeswaldinventur 4: Vorbereitung, Durchführung und landessepzifische Analyse und Berichterstattung" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Die im 10 jährigen Turnus durchzuführende Bundeswaldinventur ist ein auf dem Bundeswaldgesetz beruhender Auftrag. Die 4. BWI ist in den Jahren 2021 und 2022 durchzuführen. Eine entsprechende Durchführungsverordnung wird in 2016/17 erarbeitet und auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt. In einem weiteren Schritt (2018/19) werden gegebenenfalls vorzunehmende Modifikationen der Informationsgewinnung und die Option landesspezifischer Sonderhebungen abgestimmt und in einer Aufnahmeanweisung festgelegt. Die Felddatenerhebung ist vorzubereiten und umfasst folgende Punkte (2020): ggf. Beschaffung von Spezialgeräten (voraussichtlich modernes GNSS), Ausschreibung der Felddatenerhebung durch freiberufliche Spezialisten; Schulung der Aufnahmetrupps. Die Durchführung der Felddatenerhebungen in den Jahren 2021 und 22 umfasst Qualitätssicherung (Kontrollaufnahmen) und Datenmanagement (Prüfung, Korrekturen). Die Auswertungsphase (2023-24) beinhaltet in Kooperation mit dem bundesweit zuständigen Thünen-Institut insbesondere die Interpretation der Ergebnisse; darüber hinaus erfolgen landespezifische Auswertungen und Analysen. Diese werden in Abstimmung mit dem MLR in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt (BWI-Kolloquium) Die Daten werden für weitere Forschungsvorhaben in einer FVA-Datenbank vorgehalten.
Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 2115: Synergie von Polarimetrischen Radarbeobachtungen und Atmosphärenmodellierung (PROM) - Verschmelzung von Radarpolarimetrie und numerischer Atmosphärenmodellierung für ein verbessertes Verständnis von Wolken- und Niederschlagsprozessen; Polarimetric Radar Observations meet Atmospheric Modelling (PROM) - Fusion of Radar Polarimetry and Numerical Atmospheric ..., Ein kostengünstiges mechanisch gesteuertes polarimetrisches Phased-Array Doppler Wetterradar, Phase 2" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft.Im Projekt "Ein kostengünstiges mechanisch gesteuertes polarimetrisches Phased-Array Doppler Wetterradar, Phase 2" entwickelt das Fraunhofer FHR in Kooperation mit dem Institut für Geowissenschaften, Abteilung Meteorologie der Uni Bonn einen Prototyp eines Phased-Array-Radars (PAR) auf Basis einer AESA-Antennenapertur (Active Electronically Scanned Array), mit dem Ziel innerhalb einer Minute eine volumetrische Wetterkarte zu erstellen. Ein PAR-Wetterradar ist optimal geeignet, um die zeitliche Auflösung durch elektronische Strahlschwenkung zu verbessern. Aus Kostengründen konnte sich diese Technologie bisher aber nicht gegenüber Reflektorsystemen durchsetzen. In Phase I wird eine neuartige Antennenlösung zur Entkopplung von Strahlschwenkung und Fokussierung untersucht, um so Komplexität und Kosten zu minimieren. Anstatt wie üblich die Apertur sowohl für die Strahlschwenkung als auch für die Fokussierung zu verwenden, fokussiert ein Parabolzylinder im Azimut, während ein kompakter PAR in seiner Brennlinie die elektronische Schwenkung sowie die Fokussierung in der Höhe ermöglicht. Zur Erzeugung polarimetrischer Momente hoher Qualität wurde eine spezielle aktive Antennenansteuerung entwickelt, um eine Unterdrückung der Kreuzpolarisation von über 40 dB in Broadside und über 30 dB bei einer Strahlneigung von 45° zu erreichen.In Phase II wird die Implementierung der Strahlschwenkung zur Fertigstellung und operationalen Bewertung des Prototyps angestrebt. Im Wesentlichen sollen Strahlbeschleunigungstechniken zur schnellen Erzeugung volumetrischer Wetterkarten untersucht werden, da die einfache Verkürzung der Verweilzeit (Dwell Time) zu größeren statistischen Unsicherheiten bei den polarimetrischen Momenten führen würde. Mit Beam Multiplexing (BMX, sequentielle Übertragung von Impulspaaren entlang verschiedener Richtungen) sollen die Dekorrelation von Stichproben erhöht und schnellere Scans bei gleichbleibender Datenqualität erzielt werden. Darüber hinaus soll mit einem herkömmlichen Step-Scan-Verfahren das BMX für die unteren Elevationen in Abhängigkeit von der spezifischen Wetterereignisstatistik adaptiv ergänzt werden. Die sorgfältige Realisierung eines solchen adaptiven Scannens wird als wesentlicher Schritt angesehen, um das Scan-Beschleunigungspotential von PARs voll auszuschöpfen und ein automatisiertes priorisiertes Tracking potenziell gefährlicher Wetterereignisse zu erreichen.Die Universität Bonn wird die Messungen der überlappenden X-Band-Forschungsradare für eine eingehende Bewertung des neuen PAR und seiner polarimetrischen Fähigkeiten nutzen. Darüber hinaus ermöglicht die neue Technologie die Überwachung der vorkonvektiven Umgebung mit einer höheren zeitlichen Auflösung, was wiederum die Fähigkeit verbessert, Wasserdampffelder aus vom Radar erfassten Änderungen des Brechungsindex abzuleiten. Wir werden die neuen Fähigkeiten bewerten und somit zum fünften Ziel des SPP beitragen, d.h. zur radarbasierten Erfassung der Konvektionsinitiierung.
BASF SE hat beantragt, ihre Anlage zur Rückstandsverbrennung in Ludwigshafen durch folgende Maßnahmen zu ändern: - Zusammenschluss mehrere Bestandsrohrleitungen zu einer Ringleitung innerhalb der Rückstandsverbrennung mit Anbindung an mehreren Entleerstellen, Lagertanks und Verteiler der Verbrennungsanlage - Sicherheitstechnische Nachrüstungen im Bereich der Kesselwagenentleerstellen im Bereich der Druckbehälterentleerstationen, im Bereich der Tanklager, im Be-reich von Direktleitungen sowie bei den Kreiselpumpen Die Rückstandsverbrennungsanlage ist eine Anlage nach Nr. 8.1.1.1 des Anhang 1 der Vierten Durchführungsverordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BIm-SchV – Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen). Über die beantragten Änderungen ist in einem Genehmigungsänderungsverfahren nach §§ 16 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) zu entscheiden. Für das Vorhaben war aufgrund § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V. m. dessen Anlage 1 (Nr. 8.1.1.1) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung ergab, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Origin | Count |
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Bund | 51 |
Land | 58 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 19 |
Gesetzestext | 3 |
Text | 43 |
Umweltprüfung | 4 |
unbekannt | 38 |
License | Count |
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geschlossen | 48 |
offen | 57 |
unbekannt | 3 |
Language | Count |
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Deutsch | 108 |
Englisch | 5 |
Resource type | Count |
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Datei | 2 |
Dokument | 20 |
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Unbekannt | 2 |
Webdienst | 5 |
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Topic | Count |
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Boden | 53 |
Lebewesen & Lebensräume | 75 |
Luft | 51 |
Mensch & Umwelt | 108 |
Wasser | 54 |
Weitere | 86 |