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BIOCONCEPT-CAR – Leichtbaukarosserie aus Pflanzenfasern

Ein Leuchtturmprojekt im Hinblick auf Biowerkstoffe ist das BIOCONCEPTCAR. Den Projektbeteiligten ist es unter der Federführung des Instituts für Biokunststoffe und Bioverbundwerkstoffe (IfBB) gelungen, den Anteil an biobasierten Werkstoffbauteilen in einem Rennwagen zu erhöhen. Die deutliche Reduktion des Fahrzeuggewichts durch die Verwendung von Bioverbundwerkstoffen bei Fahrzeugaußenbauteilen war dabei das erklärte Ziel. Zudem sollte die Werkstoffmatrix aus biobasiertem Kunststoff bestehen. Am Ende der Entwicklungsphase wurden großflächige Karosserieteile wie Motorhaube, Tür, Heckklappe, Dach-/Heckspoiler, Unterbodenabdeckung aus biobasiertem Duroplast mit Leinenfasern gefertigt. Während der Bauteilentwicklungsphase war neben dem Testen verschiedener Materialkonzepte eine flexible bauteilspezifische Verarbeitung ein Untersuchungsschwerpunkt. Dabei wurde ermittelt, inwieweit gängige Maschinen und Verfahren für Bioverbundwerkstoffe einsetzbar sind, denn ein Anreiz für das Verwenden einer neuen Werkstoffgeneration stellen die geringen Investitionskosten dar. Erfolgreich durchgeführt wurden die Untersuchungen mit einer branchenbekannten Extruder- und Spitzgussmaschine. Als Ergebnis der Entwicklungsarbeit wurde eine erhebliche Gewichtseinsparung am Fahrzeug erzielt. Allein durch Substitution von Stahl durch einen Bioverbundwerkstoff bei Türen, Motorhaube und Heckklappe wurde eine Gewichtsreduktion von 67 kg erreicht. Bei einem Bauteil konnte durch das Substitut das Gewicht um 60 % reduziert werden. Die deutliche Gewichtsersparnis führt in der Nutzungsphase zu einem geringeren Verbrauch und damit zu einem niedrigeren CO2-Ausstoß bei Verbrennungsmotoren oder einer größeren Reichweite bei Elektrofahrzeugen. Neben den erwähnten Vorteilen gegenüber Stahlbauteilen sind weiterhin die Fragen nach Crash-Verhalten und Reparaturmöglichkeiten zu klären. Ein biobasierter Faserverbundwerkstoff weist gegenüber einem fossilbasierten Verbundwerkstoff einen signifikanten Kostenvorteil auf. Die Kosten für Leinenfasern lagen bei ca. 2,50 Euro/kg und für Kohlefasern bei ca. 30 Euro/kg.

Mikroplastik in Kosmetika – Was ist das?

Mikroplastik in Kosmetika – Was ist das? Immer häufiger ist in den Medien von Mikroplastik in Kosmetika die Rede. Wie wird „Mikroplastik“ eigentlich genau definiert? Und welche Kunststoffe kommen in Kosmetikprodukten wie Duschgelen oder Peelings vor? Hier ein kurzer Überblick. Ausgangspunkt des Themas „Mikroplastik“ waren Diskussionen zum Thema „Abfälle im Meer“. Gleichzeitig ist es aber auch ein Teilbereich des übergeordneten Themas „Kunststoffe in der Umwelt“. „Abfälle im Meer“ sind alle langlebigen, gefertigten oder verarbeiteten beständigen Materialien, die durch Wegwerfen oder als herrenloses Gut in die Meeresumwelt gelangen (⁠ UNEP ⁠ 2005: Marine litter – an analytical overview. United Nations Environmental Programme). Durchschnittlich dreiviertel des gefundenen marinen Mülls besteht aus Kunststoffen. Die Meere als finale Senke sind in Bezug auf Kunststoffeinträge auch von besonderer Bedeutung und Schutzbedürftigkeit. Ausgehend von Arbeiten im internationalen Meeresschutz wurde vereinbart, alle Plastikpartikel von fünf Millimetern und kleiner als Mikroplastik zu bezeichnen. Damit werden zunächst nur werkstoffliche Materialien (Thermoplaste, Duroplaste und Elastomere) gefasst. Hinsichtlich der Stoffeigenschaften und weiterer Kriterien (z.B. Form) wurden bislang keine vergleichbaren Festlegungen getroffen. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist Mikroplastik somit ganz allgemein wie folgt definiert: „Mikroplastik sind Plastik-Partikel, die fünf Millimeter und kleiner sind.“ Die Diskussion um Mikroplastik in kosmetischen Mitteln geht auf die oben genannte Größeneinteilung  zurück, da erkannt wurde, dass es auch kosmetische Mittel wie z. B.  Peeling und Peelingduschgel gibt, die bewusst Mikroplastik (primäres Mikroplastik) beinhalten, welches bei ihrer Anwendung in die Umwelt gelangen kann.  Daher werden alle in kosmetischen Mitteln enthaltenen festen Partikel aus Kunststoff in einer Größe kleiner gleich 5 Millimeter als Mikroplastik bezeichnet. Eine Untergrenze der Größe gibt es dabei nicht. Als Definition für Mikroplastik im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln und mit Wasch- und Reinigungsmitteln (Detergenzien) wird zukünftig voraussichtlich die neue technische Definition aus den Kriterien des EU-Ecolabel für Wasch- und Reinigungsmittel verwendet werden. „Mikroplastik“: Partikel mit einer Größe von weniger als 5 mm eines unlöslichen, makromolekularen Kunststoffs, der durch eines der folgenden Verfahren gewonnen wird: a) ein Polymerisationsverfahren, wie z. B. Polyaddition oder Polykondensation oder ein ähnliches Verfahren, bei dem Monomere oder andere Ausgangsstoffe verwendet werden; b) chemische Modifikation natürlicher oder synthetischer Makromoleküle; c) mikrobielle Fermentation; Diese Definition bezieht sich auf feste, wasserunlösliche Partikel und wurde Ende Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Mikroplastik ist somit ein Sammelbegriff für verschiedene feste Kunststoffe. Hinzu kommt, dass Plastik abhängig von den eingesetzten Polymeren und den jeweiligen Additiven unterschiedliche Eigenschaften hat. Diese Definitionen - sowohl beim EU-Ecolabel als auch aus dem Meeresschutz - umfassen alle in kosmetischen Mitteln oder Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzten Arten von Mikroplastik unabhängig von ihrer technischen Funktion im Produkt. Welche Wirkungen sind zu befürchten? Bei festen Kunststoffpartikeln sind physikalische Schäden des Magen-Darm-Traktes zu befürchten. Weiterhin kann es zur Blockierung der Nahrungsaufnahme, der Behinderung der Verdauung sowie zu einem ständigen Sättigungsgefühl kommen. Dies kann das Wachstum, die Mobilität und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Labor-Tests mit Mikroplastik-Partikeln an Wasserflöhen (Daphnien) zeigten nun erste Hinweise auf Auswirkungen auf das Wachstum und die Mobilität dieser Tiere. Da die durchgeführten Tests nicht für wasserunlösliche Feststoffe konzipiert sind, ist deren Ergebnis nicht direkt auf die etwaige Wirkungen in der Umwelt zu übertragen. Trotzdem scheint ein Handeln aus Gründen der Vorsorge geboten. Mikroplastik wird kosmetischen Mitteln oder Detergenzien (Wasch- und Reinigungsmitteln) als Schleifmittel sowie als Trübungsmittel zugesetzt. Der Eintrag von Mikroplastik aus Detergenzien und aus kosmetischen Mitteln über das Abwasser in die Umwelt ist im Verhältnis zu anderen Quellen gering. Ein wesentlicher Teil des in Abwasser enthaltenen Mikroplastiks wird im Klärschlamm gebunden, wenn das Abwasser in einer biologischen Kläranlage gereinigt wird. Auch wenn nur geringe Mengen aus Detergenzien und Kosmetika in die Umwelt kommen, so hält das Umweltbundesamt Mikroplastik in diesen Produkten für verzichtbar. Daher sollten auch diese Industriezweige ihrer Verantwortung gerecht werden und zu einer Reduktion des Eintrags von Mikroplastik in die Umwelt beitragen. Das Umweltministerium hat im Rahmen des Kosmetikdialoges mehrfach Gespräche mit der Kosmetikindustrie hinsichtlich der Möglichkeit einer Reduzierung des Eintrags von Mikroplastik aus kosmetischen Mitteln in das Abwasser geführt. Die Kosmetikindustrie hat unter anderem in Folge dieser Gespräche im Rahmen einer freiwilligen Empfehlung zum Verzicht auf Mikroplastik als Schleifmittel in kosmetischen Mitteln aufgerufen, wodurch der Einsatz von Mikroplastik als Schleifmittel in Produkten wie Peelings und Zahncreme erfolgreich reduziert wurde. Mikroplastik wurde seit dem in diesen Produkten weitgehend gegen geeignete Ersatzstoffe ausgetauscht. Diese Empfehlung geht dem ⁠ UBA ⁠ jedoch langfristig nicht weit genug, da sie nur den Anwendungsbereich der Schleifmittel umfasst und Trübungsmittel keine Berücksichtigung finden. Als zweiter Schritt sollte nun auch der Ausstieg auch bei Detergenzien erfolgen. Zusätzlich sollte jegliche Verwendung von Mikroplastik, auch  als Trübungsmittel in Kosmetika, unterbunden werden. Nach Auffassung des Umweltbundesamtes sollte dies EU-weit durch harmonisiert gesetzlich Regelungen zum Verbot der Verwendung von Mikroplastik in kosmetischen Mitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und in Wasch- und Reinigungsmitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 erfolgen, um zusätzlich die Hersteller zu berücksichtigen, welch die freiwilligen Maßnahmen der Industrieverbände nicht unterstützen. Die Auffassung, dass eine gesetzliche Maßnahme zum Verbot von Mikroplastik sinnvoll ist, wird auch von anderen EU Mitgliedsstaaten geteilt. Eine endgültige Entscheidung Seitens der EU-Kommission als Ergebnis der Konsultation steht jedoch noch aus. Was ist kein Mikroplastik? In kosmetischen Mitteln und Wasch- und Reinigungsmitteln werden zusätzlich weitere, im Gegensatz zu Mikroplastik jedoch wasserlösliche synthetische Polymere zu unterschiedlichen technischen Zwecken eingesetzt. So werden in Duschgelen z. B. Acrylsäure-Copolymere als Filmbildner eingesetzt. Verschiedene Verbände betrachten auch diese wasserlöslichen Polymere zusätzlich als Mikroplastik. Diese wasserlöslichen Polymere liegen jedoch nicht als feste Partikel in den Produkten vor. Lösliche Stoffe wie z. B. Acrylsäure-Copolymere sind daher kein Mikroplastik im Sinne der o. g. Definitionen. Anders als bei festen wasserunlöslichen Mikroplastik-Partikeln kann bei wasserlöslichen synthetischen Polymeren für jedes Polymer individuell eine Bewertung etwaiger Gefahren nach Vorgabe des Chemikalienrechts erfolgen, da für diese die in REACh und in der ⁠ CLP ⁠-Verordnung vorgesehenen Tests mit Fischen, Daphnien und Algen zur Bestimmung der Ökotoxizität durchgeführt werden können, wodurch eine Bewertung des Verhaltens in der Umwelt möglich ist. Weiterhin sind hier physikalische Schäden des Magen-Darm-Traktes sowie die Verdrängung von Nahrung nicht zu befürchten, da hier keine Feststoffe vorliegen. Für jedes wasserlösliche synthetische Polymer ist daher eine eigene Gefährdungsbeurteilung auf Basis der Ökotox-Daten, der Abbau-Daten und der ⁠ Exposition ⁠ seitens des Herstellers des Polymers möglich. Ungeachtet dieser Unterscheidung in der Definition sollten kosmetische Mittel und Wasch- und Reinigungsmittel möglichst keine oder so wenig wie möglich schwer abbaubare Stoffe enthalten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher bevorzugt zu Produkten greifen, die solche Stoffe nicht oder nur in geringen Mengen enthalten. Eine gute Hilfestellung bei der Auswahl bieten der Blaue Engel, das EU-Ecolabel oder auch andere vertrauenswürdige Label/Siegel.

Kunststoffabfälle

Kunststoffabfälle Die Abfallwirtschaft verwertet die gesammelten Kunststoffabfälle nahezu vollständig. Im Jahr 2021 hat sie knapp 35 Prozent aller gesammelten Kunststoffabfälle werkstofflich und 0,4 Prozent rohstofflich oder chemisch verwertet. 64 Prozent der Abfälle wurden energetisch verwertet. Aus Klima- und Umweltschutzsicht ist es wichtig, mehr Kunststoffabfälle werkstofflich zu verwerten. Kunststoffe – Produktion, Verwendung und Verwertung Gegenüber dem Erhebungsjahr 2019 sind die Produktionsmengen der deutschen Kunststoffindustrie im Jahr 2021 angestiegen, die verarbeiteten Mengen sind dagegen gesunken. Laut der Studie "Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2021" , die alle zwei Jahre industrieseitig durchgeführt wird, verarbeitete die Kunststoffindustrie im Jahr 2021 insgesamt 14 Millionen Tonnen (Mio. t) Kunststoffe zu werkstofflichen Anwendungen (sogenannte Kunststoffneuware), wie zum Beispiel Verpackungen. Gegenüber dem Jahr 2019 entspricht dies einem Rückgang von 1,4 %. Die Menge an verarbeiteten Primärkunststoffen lag bei knapp 11,8 Mio. t und damit 4,4 % niedriger als im Jahr 2019.  Zusätzlich wurden etwas mehr als 1,6 Mio. t ⁠ Rezyklate ⁠ und gut 0,6 Mio. t ⁠ Nebenprodukte ⁠ verarbeitet. Im Vergleich mit 2019 hat sich der Einsatz von Rezyklaten und Nebenprodukten demnach um 17,4 % erhöht. Der Anteil von Kunststoffrezyklaten an der insgesamt verarbeiteten Kunststoffmenge betrug dabei 11,7 % und der Einsatz von Nebenprodukten machte weitere 4,6 % der Verarbeitungsmenge aus. Der Kunststoffverbrauch in Deutschland lag nach Bereinigung um Im- und Exporte bei knapp 12,4 Mio. t und damit um 1,8 % höher als im Jahr 2019. An Kunststoffabfällen fielen 2021 insgesamt fast 5,7 Mio. t an. Von dieser Menge wurden 99,4 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“). Hinzu kommen etwas mehr als 0,6 Mio. t Nebenprodukte aus dem Produktions- und Verarbeitungsprozess, die jedoch nicht als Abfall anfielen, sondern wieder in den Herstellungsprozess zurückgeführt worden sind. Neben der Produktion von Kunststoffen zur Herstellung von Kunststoffwerkstoffen wurden auch 8,0 Mio. t Polymere für Klebstoffe, Lacke, Harze und Fasern erzeugt. Diese werden im Folgenden jedoch nicht mit betrachtet. Kunststoffvielfalt 69,8 % der verarbeiteten Kunststoffe entfielen auf folgende fünf Thermoplaste (inklusive ⁠ Rezyklate ⁠): Polyethylen (PE) mit knapp 3,9 Millionen Tonnen (Mio. t), Polypropylen (PP) mit knapp 2,38 Mio. t, Polyvinylchlorid (PVC) mit 890.000 t, Polyethylenterephthalat (PET) mit 957.000 t sowie Polystyrol und expandiertes Polystyrol (PS/PS-E) mit 725.000 t. Etwa 13,2 % der produzierten Gesamtmenge waren andere Thermoplaste wie Polykarbonat (PC), Polyamid (PA) oder Styrol-Copolymere wie Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) und Styrol-Acrylnitril (SAN). Die restlichen 17 % waren sonstige Kunststoffe, u.a. Duroplaste wie Epoxid-, Phenol- und Polyesterharze sowie Polyurethane und Mischkunststoff-Rezyklate (siehe Abb. „Anteil der Kunststoffsorten an der Verarbeitungsmenge Kunststoffe 2021“). Größter Einsatzbereich für Kunststoffe bleiben die Verpackungen. 31,2 % der in Deutschland verarbeiteten Kunststoffe wurden 2021 hier eingesetzt. Der Bausektor belegte mit 26,3 % den zweiten Rang. Dahinter folgen die Segmente Fahrzeugindustrie mit 8,8 % sowie Elektro- und Elektronikgeräte mit 6,4 % (siehe Abb. „Anteil relevanter Branchen an der Verarbeitungsmenge Kunststoffe 2021“). Anteil der Kunststoffsorten an der Verarbeitungsmenge Kunststoffe 2021 Quelle: Umweltbundesamt / CONVERSIO Market & Strategy GmbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Anteil relevanter Branchen an der Verarbeitungsmenge Kunststoffe 2021 Quelle: Umweltbundesamt / CONVERSIO Market & Strategy GmbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Aufkommen an Kunststoffabfällen Im Jahr 2021 fielen in Deutschland 5,67 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle an. Etwa 96 % dieser Abfälle entstanden nach dem Gebrauch der Kunststoffe (sog. Post-Consumer-Abfälle). Die restlichen 4 % fielen bei der Herstellung und vor allem bei der Verarbeitung von Kunststoffen an. Ab 2021 werden in der Studie „Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2021“ erstmals ⁠ Nebenprodukte ⁠ getrennt von den Kunststoffabfällen ausgewiesen. Zuvor waren diese in den Gesamtmengen an Kunststoffabfällen inkludiert. Nebenprodukte fielen in Höhe von 0,64 Mio. t an. Da sie gemäß § 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz jedoch nicht unter den Abfallbegriff fallen, werden sie hier nicht weiter berücksichtigt, in der Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“ jedoch zusätzlich mit dargestellt. Beim Vergleich mit älteren Angaben zu den Gesamtmengen an Kunststoffabfällen ist zu beachten, dass die Nebenprodukte in den ausgewiesenen Mengen noch enthalten sind (siehe Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“). Hohe Verwertungsquoten Im Jahr 2021 wurden 99,4 % aller gesammelten Kunststoffabfälle verwertet: Von den 5,67 Millionen Tonnen (Mio. t) Gesamt-Kunststoffabfällen wurden 1,98 Mio. t, oder 35 % werk- und rohstofflich/chemisch genutzt. 3,66 Mio. t oder 64,4 % wurden energetisch verwertet – 2,13 Mio. t davon in Müllverbrennungsanlagen, 1,53 Mio. t ersetzten als Ersatzbrennstoff fossile Brennstoffe etwa in Zementwerken oder Kraftwerken. 30.000 t, etwa 0,6 %, wurden beseitigt. Diese Kunststoffabfälle wurden also deponiert oder in Anlagen ohne hinreichende Auskopplung von Energie verbrannt. (siehe Tab. „Aufkommen und Verbleib von Kunststoffabfällen in Deutschland 2021“ und Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“). Nachdem bisher der Berechnungspunkt für das Recycling von Kunststoffabfällen am Eingang in die Aufbereitungsanlagen lag (Mengen, die dem Recycling zugeführt werden), wurde in der Studie „Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2021“ für 2021 erstmals ein neuer Berechnungspunkt zugrunde gelegt. Dieser befindet sich nun vor dem Einbringen in den letzten Schritt des Recyclingprozesses (z.B. in einen Pelletier-Extrusions- oder Formvorgang). Verluste aus Zerkleinerung, Nachsortierung sowie Waschprozessen werden also berücksichtigt und zum Abzug gebracht. Im Jahr 2021 fielen beim Recycling 0,66 Mio. t Aufbereitungsverluste an. In der Praxis werden diese Verluste energetisch verwertet, weshalb sie sich nun auch in den Mengen zur energetischen Verwertung wiederfinden. Bei einem Vergleich mit älteren Angaben zu Recyclingquoten ist diese Änderung in der Methodik zu berücksichtigen (z.B. Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“). Die neue Vorgehensweise bei der Ermittlung der Recyclingquoten basiert auf dem EU-Durchführungsbeschluss 2019/665. Dieser bezieht sich zwar auf Verpackungen, wurde hier jedoch auch auf die anderen Kunststoffabfallströme angewendet. Eine weitere Änderung ergibt sich aus der Differenzierung in ⁠ Nebenprodukte ⁠ und Kunststoffabfälle. Bisher waren Nebenprodukte unter den recycelten Kunststoffabfällen aus der Produktion und Verarbeitung subsummiert. Da Nebenprodukte aber nicht unter den Abfallbegriff gemäß § 3 (1) Kreislaufwirtschaftsgesetz fallen und ihr Wiedereinsatz in der Produktion kein Recyclingprozess darstellt ( § 3 (25) Kreislaufwirtschaftsgesetz ), ist ein Abzug dieser Mengen von den werkstofflich verwerteten Kunststoffabfällen aus der Produktion und Verarbeitung notwendig. Beim Vergleich mit älteren Angaben ist zu beachten, dass die Nebenprodukte in den ausgewiesenen Recyclingmengen noch enthalten sind (siehe Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“). Bei der Verbrennung von Abfällen wird in energetische Verwertung oder thermische Beseitigung unterschieden. Dies erfolgt anhand der Energieeffizienz der Abfallverbrennungsanlagen auf Grundlage bestimmter Kriterien, die in der EU-Abfallrahmenrichtlinie festgelegt und mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt worden sind. Werden die Kunststoffabfälle in energieeffizienten Müllverbrennungsanlagen mit Energieauskopplung verbrannt, wird dies generell als energetische Verwertung eingestuft. Tab: Aufkommen und Verbleib von Kunststoffabfällen in Deutschland 2021 Quelle: CONVERSIO Market & Strategy GmbH Tabelle als PDF Tabelle als Excel Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle Quelle: Umweltbundesamt / CONVERSIO Market & Strategy GmbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Unterschiede bei der stofflichen Verwertung Die Höhe der Recyclingquote lag bei Abfällen aus der Kunststofferzeugung und Kunststoffverarbeitung im Jahr 2021 bei 83 % beziehungsweise bei 73 %. Von Kunststoffabfällen aus privaten Haushalten wurden nach neuem Berechnungspunkt 29 % stofflich verwertet, von den Kunststoffabfällen aus dem gewerblichen Endverbrauch 38 %. Der Grund für diese unterschiedlichen Quoten ist, dass Kunststoffe in der Industrie meist sehr sauber und sortenrein anfallen, in Haushalten und bei vielen Gewerbebetrieben jedoch verschmutzt und vermischt. Aus Umweltschutzsicht ist es sinnvoll, vermehrt Altkunststoffe aus dem Restmüll „abzuschöpfen“ und einer möglichst hochwertigen werkstofflichen Verwertung zuzuführen. Denn diese Verwertung ist, wie viele Ökobilanzen zeigen, vorwiegend die umweltgünstigste Entsorgungsvariante. Haupteinsatzgebiete von Kunststoffrezyklaten (1,65 Mio. t) und wieder eingesetzten Nebenprodukten (0,64 Mio. t) in Neuprodukten sind Bauprodukte und Verpackungen. Im Jahr 2021 wurden rund 69 % der in Deutschland eingesetzten ⁠ Rezyklate ⁠ und ⁠ Nebenprodukte ⁠ in diesen beiden Anwendungsbereichen verwendet (siehe Abb. „Einsatz von Kunststoffrezyklaten in Deutschland 2021“). Von den in der Kunststoffverarbeitung eingesetzten Rezyklaten stammen 1,27 Mio. t oder 77,2 % aus Abfällen nach dem privaten und gewerblichen Endverbrauch (sog. Post-Consumer-Abfälle) sowie knapp 0,38 Mio. t bzw. 22,8 % aus Produktions- und Verarbeitungsabfällen (siehe Abb. Entwicklung des Rezyklateinsatzes bei der Kunststoffverarbeitung“). Einsatz von Kunststoffrezyklaten in Deutschland 2021 Quelle: Umweltbundesamt / CONVERSIO Market & Strategy GmbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Entwicklung des Rezyklateinsatzes bei der Kunststoffverarbeitung Quelle: Umweltbundesamt / CONVERSIO Market & Strategy GmbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten

Hinweise zu Absatz 6.8.2.1.9 und 6.8.2.1.24 ADR / RID

Hinweise zu Absatz 6.8.2.1.9 und 6.8.2.1.24 ADR / RID Schutzauskleidungen (ehemals TRT 010) Für Schutzauskleidungen auf organischer Basis von Tanks und Ausrüstungsteilen aus metallischen Werkstoffen gelten die Anforderungen z. B. als erfüllt, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: 1. Begriffsbestimmungen 1.1 Schutzauskleidungen sind gleichmäßig aufgebrachte Beschichtungen oder Auskleidungen aus einem Schutzwerkstoff, die ganzflächig und festhaftend mit den Bereichen des Tankkörpers zu verbinden sind, die mit dem zu transportierenden Stoff in Berührung kommen (auch kommen können). 1.2 Bei Schutzauskleidungen wird in Beschichtungen und Auskleidungen unterteilt. Zudem wird nach Schichtdicke, Aufbau und Aufbringungsart unterschieden. 1.2.1 Beschichtungen sind eine oder mehrere in sich zusammenhängende, aus Beschichtungsstoffen hergestellte Schichten, wie z. B. Lackierungen, Anstriche, Spachtel- und Füllschichten, die auf den mit dem zu transportierenden Produkt in Berührung kommenden Bereichen des Tankkörpers aufgebracht werden. 1.2.2 Auskleidungen sind Folien, Bahnen, Tafeln oder dergleichen und bestehen aus Gummi, Kunststoff (Thermoplaste, Duroplaste) sowie Verbundwerkstoffen. Sie werden auf den mit dem zu tranportierenden Produkt in Berührung kommenden Bereichen des Tankkörpers aufgebracht. 2. Hersteller von Werkstoffen für Schutzauskleidungen 2.1 Die Hersteller von Werkstoffen für Schutzauskleidungen müssen ausreichend sachkundig sein und ihre Sachkunde auf Verlangen nachweisen können. 2.2 Die Hersteller von Werkstoffen für Schutzauskleidungen müssen über ein dokumentiertes und zertifiziertes QM -System verfügen. 2.3 Die Hersteller von Werkstoffen für Schutzauskleidungen müssen über Prüflaboratorien verfügen, deren Ausstattung es ermöglicht, Beständigkeitsprüfungen vorzunehmen. 2.4 Die Laboratorien müssen mit sachkundigem Fachpersonal besetzt sein. 2.5 Die Hersteller müssen in der Lage sein, durch geeignete Untersuchungsverfahren nachzuweisen, für welche gefährlichen Güter die Werkstoffe für Schutzauskleidungen geeignet sind. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen müssen in Prüfberichten und Verarbeitungsrichtlinien festgehalten und u. a. dem Verarbeiter der Schutzwerkstoffe ausgehändigt werden. 2.6 Es muss sichergestellt sein, das für jedes Fertigungslos eines Werkstoffes für Schutzauskleidungen die Ergebnisse des Prüfberichtes eingehalten werden. Die Fertigungen sind laufend durch geeignete Maßnahmen zu überwachen und zu dokumentieren. Hierüber sind schriftliche Aufzeichnungen anzufertigen und über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren (60 Monate ab Datum der Ausstellung) aufzubewahren. 3. Verarbeiter von Werkstoffen für Schutzauskleidungen 3.1 Die Verarbeiter von Werkstoffen für Schutzauskleidungen müssen ausreichend sachkundig sein und dies durch eine geeignete Verfahrensprüfung der für die Baumusterzulassung zuständigen Behörde oder einer von ihr beauftragten Stelle nachweisen. 3.2 Die Verarbeiter von Werkstoffen für Schutzauskleidungen müssen über geeignete Verfahren und Einrichtungen verfügen, um die Werkstoffe für Schutzauskleidungen sach- und fachgerecht aufzubringen. 3.3 Der Verarbeiter des Schutzwerkstoffes darf mit seinen Arbeiten erst beginnen, wenn er sich überzeugt hat, dass der Tank entsprechend den Vorgaben des Herstellers der Werkstoffe für Schutzauskleidungen hergerichtet ist. 3.4 Es dürfen nur solche Werkstoffe für Schutzauskleidungen verarbeitet werden, für die Prüfberichte und Verarbeitungsrichtlinien des zertifizierten Herstellers vorliegen. 3.5 Bei der Verarbeitung des Werkstoffes für Schutzauskleidungen sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers einzuhalten. Abweichungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herstellers des Werkstoffes für Schutzauskleidungen zugelassen. 3.6 Verfügt der Verarbeiter von Werkstoffen für Schutzauskleidungen über Prüflaboratorien nach Nummer 2, darf er den Werkstoff für Schutzauskleidungen auch für andere Güter als geeignet beurteilen sowie andere Verarbeitungsverfahren festlegen. Die Empfehlungen in Nummer 2 gelten dann sinngemäß. 3.7 Die einwandfreie Verarbeitung und Dichtheit des Werkstoffes der Schutzauskleidung ist bei jedem Tank durch einen Sachkundigen zu prüfen. 3.8 Der Sachkundige soll mit Geräten ausgerüstet werden, die es gestatten, nach dem Stand der Technik (z. B. DIN EN 14879) die aufgebrachten Schutzwerkstoffe auf einwandfreie Verarbeitung und Dichtheit zu prüfen. 3.9 Über das Ergebnis der Prüfung ist eine aussagekräftige Bescheinigung auszustellen und dem Verarbeiter auszuhändigen. 3.10 Hat der Sachkundige Mängel festgestellt, sind diese vom Verarbeiter des Werkstoffes der Schutzauskleidung zu beheben. Der Sachkundige hat die Behebung der Mängel erneut zu prüfen. 4. Prüfungen Hersteller und Verarbeiter des Werkstoffes der Schutzauskleidung geben verbindlich vor, ob und ggf. in welchen Abständen Zwischenkontrollen der gefertigten Schutzauskleidung durch den Betreiber im Benehmen mit dem Verarbeiter und wiederkehrende Prüfungen in verkürzten Fristen durchzuführen sind. Die Unterlagen der Prüfungen sowie der Fristen für die Abstände der durchzuführenden Prüfungen der angefertigten Schutzauskleidung sind den Unterlagen im Rahmen des Baumusterzulassungsverfahrens nach Unterabschnitt 6.8.2.3 ADR/RID sowie der Tankakte beizufügen. Stand: 29. August 2023

Öffnet PDF-Datei des Steckbriefes: Großvolumige Kunststoffe

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg 11 Steckbrief „Großvolumige Kunststoffe“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)". ABFALLSCHLÜSSEL 12 01 99 (Abfälle a.n.g.) ZUSAMMENSETZUNG Urmodell-Blockabfälle: Blockmaterialien, Form- und Verbundteile aus der Fahrzeugentwicklung und dem Werkzeugbau aus ca. 60 % Kunststoff (Polyurethan und andere Duroplaste) mit hohem Anteil an Aluminiumpulver zwecks Schlagfestigkeit, ca. 30 % verleimtem Schichtholz (Leimbinder) und ca. 10 % Trägermaterial aus Metall. Der Glühverlust beträgt ca. 54 Masse-% TM. Der DOC liegt bei 0,21 mg/l. Der Brennwert ist > 6.000 kJ/kg. PROBLEMBESCHREIBUNG Die Blockabfälle bestehen aus einem Verbund von Kunststoff, Holz und Metall. Die Kantenlänge der einzelnen Blöcke beträgt bis zu 2,50 x 1,50 m. Die Blockabfälle werden bei der thermischen Behand- lung in einer MVA beim Durchgang durch den Brennraum nahezu nicht angegriffen. ENTSORGUNGSWEGE ƒ Zerkleinern der großvolumigen Kunststoffe in einer Shredderanlage. Anschließend Trennung des Shredderguts in einer Sortieranlage und Verwertung der einzelnen Abfallfraktionen. ENTSORGUNGSANLAGEN ƒ ƒ Shredderanlage Sortieranlage EMPFEHLUNGEN DER AG „GRENZWERTIGE ABFÄLLE“ Verwertungsmöglichkeiten sind nachgewiesener Weise vorhanden. LUBW, Referat 35 Abfallwirtschaft Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe 1 Stand: 28.09.2007

Chemisches Recycling von Composites

Die Verstärkungsfasern sind bei den meisten hochwertigen Faserverbundmaterialien in eine duromere Harzmatrix eingehüllt. Bisher wurden die Abfälle thermisch genutzt oder gemahlen und anschließend als Pulver einer frischen Matrix untergemischt. Inzwischen gibt es eine chemische Recyclingalternative. Die zur Rampf-Gruppe gehörige Rampf Ecosystems in Pirmasens hat im April 2012 die weltweit erste Anlage zur industriellen Herstellung von Polyolen aus Weich-Polyurethanschaumstoffen mit einer Kapazität von 3.500 t/a in Betrieb genommen. Dieses Konzept lässt sich auch auf Hart-Polyurethane, wie sie aktuell verstärkt in Composites eingesetzt werden, übertragen. An der Fraunhofer-Einrichtung für Polymermaterialien und Composites (PYCO) konnten jetzt erstmalig aus den Recyclingprodukten der Matrixharze unter Anwendung einfacher chemischer Reaktionen neue Duromere hergestellt werden, wie beispielsweise Gießharze und Schaumstoffe.

CFK-Bauteile reparieren oder recyceln

Carbonfaserverstärkte Hochleistungskunststoffe (CFK) haben im Flugzeugleichtbau ihren festen Platz. Ihr Nachteil ist eine mangelnde Reparaturfähigkeit, so dass meist das gesamte Bauteil ausgetauscht werden muss. Das liegt an den Duroplasten als Matrixharze, die sich - einmal ausgehärtet – nicht ohne weiteres chemisch zersetzen lassen. Im Forschungsbereich Polymermaterialien und Composite PYCO des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Polymerforschung IAP in Potsdam wurde deshalb ein chemisches Verfahren entwickelt, welches eine Zerlegung hochvernetzter Moleküle in ihre Bestandteile ermöglicht. Das macht eine lokale Reparatur möglich, indem aus der defekten Stelle die Harzmatrix schonend entfernt wird, ohne die mechanischen Eigenschaften der Verstärkungsfaser signifikant zu beeinflussen. Die freiliegenden Fasern werden anschließend mit einem Reparaturharz wieder aufgefüllt und ausgehärtet. Das Verfahren erlaubt zudem ein chemisches Recycling ganzer Bauteile. Dabei wird nicht nur die zersetzte Polymermatrix zurückgewonnen, sondern auch die oftmals teuren Verstärkungsfasern.

Vertikalfilterbrunnen BRUEBII (RWÜ (Messstelle f. GWÜ geeignet))

Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle BRUEBII. Wasserart: reines Grundwasser

Vertikalfilterbrunnen BOSSBBOSSE (RWÜ (Messstelle f. GWÜ geeignet))

Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle BOSSBBOSSE. Wasserart: reines Grundwasser

Vertikalfilterbrunnen INDWBALBII (RWÜ (Messstelle f. GWÜ geeignet))

Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle INDWBALBII. Wasserart: reines Grundwasser

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