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Interoperabler INSPIRE View-Service: Production And Industrial Facilities / Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie in Brandenburg (WMS-PF-IED)

Der interoperable INSPIRE-Darstellungsdienst (WMS) Production and Industrial Facilities gibt einen Überblick über die Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IED) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen und nach IE-Richtlinie relevanten Anlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der IED-Anlagen INSPIREkonform vor. Der WMS beinhaltet 2 Layer: "ProductionFacility" (Betriebsstätte) und "ProductionInstallation" (Anlage). Der ProductionFacility-Layer wird gem. INSPIRE-Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (NACE-Kategorien) untergliedert in: - PF.AgricultureForestryAndFishing: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (NACE-Kategorie "A") - PF.MiningAndQuarrying: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (NACE-Kategorie "B") - PF.Manufacturing: Verarbeitendes Gewerbe/ Herstellung von Waren (NACE-Kategorie "C") - PF.ElectricityGasSteamAndAirConditioningSupply: Energieversorgung (NACE-Kategorie "D") - PF.WaterSupplySewageWasteManagementAndRemediationActivities: Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (NACEKategorie "E") - PF.Construction: Baugewerbe/Bau (NACE-Kategorie "F") - PF.WholesaleAndRetailTradeRepairOfMotorVehiclesAndMotocycles: Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (NACE-Kategorie "G") - PF.TransportationAndStorage: Verkehr und Lagerei (NACE-Kategorie "H") - PF.AdministrativeAndSupportServiceActivities: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (NACE-Kategorie "N") - PF.OtherServiceActivities: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (NACE-Kategorie "S") Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

Interoperabler INSPIRE Download-Service: Production And Industrial Facilities / Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie in Brandenburg (WFS-PF-IED)

Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Production and Industrial Facilities gibt einen Überblick über die Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IED) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen und nach IE-Richtlinie relevanten Anlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der IED-Anlagen INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet die FeatureTypes ProductionFacility und ProductionInstallation.

IE-Anlagen SH

Die Auflistung zeigt die aktuell betriebenen Industrieanlagen in Schleswig-Holstein nach EU-Richtlinie über Industrieemissionen gemäß §52a BImSchG. Bedingung: betriebene Anlagen, keine Anlagen im Genehmigungsverfahren, vor der Inbetriebnahme oder stillgelegte Anlagen, Daten z.T. anonymisiert wegen Personenbezugs Beim Thema [Immissionsschutz > Bekanntmachungen](https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/immissionsschutz/bekanntmachungen.html) gibt es nähere und weitere Informationen. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Betriebsstätte` - `Ort` - `AnlagenNr` - `Anlagenbezeichnung` - `Nr. 4. BImSchV` - `IED-Nr.` - `Inspektionsintervall in Jahren` - `Jahr der nächsten Inspektion` - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:4647 verwendet.

IED-Anlagen gemäß Industrieemissions-Richtlinie

Artikel 23 der IE-Richtlinie sieht die Einführung eines Systems von Umweltinspektionen von Anlagen vor, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Auswirkungen der betreffenden Anlage auf die Umwelt umfasst. Nach jeder Umweltinspektion erstellt die zuständige Behörde einen Bericht, der der Öffentlichkeit binnen vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung auch über das Internet zugänglich zu machen ist. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung ist immer der aktuelle Fazitbogen mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse der letzten Vor-Ort-Besichtigung einer IED-Anlage für Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (es erfolgt keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). Die Daten werden täglich aktualisiert.

IE-Anlagen SH

Die Auflistung zeigt die aktuell betriebenen Industrieanlagen in Schleswig-Holstein nach EU-Richtlinie über Industrieemissionen gemäß §52a BImSchG. Bedingung: betriebene Anlagen, keine Anlagen im Genehmigungsverfahren, vor der Inbetriebnahme oder stillgelegte Anlagen, Daten z.T. anonymisiert wegen Personenbezugs Beim Thema [Immissionsschutz > Bekanntmachungen](https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/immissionsschutz/bekanntmachungen.html) gibt es nähere und weitere Informationen. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Betriebsstätte` - `Ort` - `Anlagenbezeichnung` - `Nr. 4. BImSchV` - `IED-Nr.` - `Inspektionsintervall in Jahren` - `Jahr der nächsten Inspektion` - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:4647 verwendet.

Ad hoc Beratung bei der Umsetzung der Monitoring Verordnung für die 4. Phase des EU Emissionshandels

Die Emissionshandelsrichtlinie bildet die Grundlage für den europäischen Emissionshandel. Sie wird in Deutschland durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) in nationales Recht umgesetzt. § 6 Absatz 2 Satz 2 TEHG nimmt Bezug auf die Monitoring-Verordnung (MVO). In diesersind die wesentlichen Regelungen zur Emissionsüberwachung und- berichterstattung festgelegt, unter anderem auch Regelungen zum Einsatzvon Biomasse. Die überarbeitete EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED II) hat Auswirkungen auf die Regelungen und den Vollzug der in 2021 beginnenden vierten Phase des europäischen Emissionshandelssystems. Ziel des Gutachtens ist, das Umweltbundesamt beider Auslegung derbetreffenden Passagen des Rechtstextes und der Identifizierung der sich daraus ergebenden Nachweisführung für Treibhausgaseinsparung bzw. Nachhaltigkeit beim Einsatz von Biomasse zu unterstützen. Aus den Ergebnissen wird das Umweltbundesamt Konkretisierungsbedarf für dieeuropäischeund nationale Gesetzgebung als auch praktische Umsetzungshinweise zum Einsatz von Biomasse im Emissionshandel ableiten. Quelle: Forschungsbericht

Emissionshandel für den Luftverkehr

Luftfahrzeugbetreiber müssen jetzt aktiv werden, um künftig kostenlose Zertifikate zu erhalten Offiziell hat der Emissionshandel für den Luftverkehr noch nicht begonnen, doch bereits jetzt laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Nur diejenigen Luftfahrzeugbetreiber, die jetzt so genannte Monitoringkonzepte für die Erfassung der Transportdaten und Emissionen ihrer Flugzeuge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt einreichen, können in Zukunft bei der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten sicher berücksichtigt werden. Die neue EU-Emissionshandelsrichtlinie schreibt vor, dass der Luftverkehr ab 2012 in den Emissionshandel der Europäischen Union einbezogen wird; die Berichtspflichten betreffen bereits das Jahr 2010. Von dieser Erweiterung des Emissionshandels betroffen sind grundsätzlich alle Betreiber, deren Luftfahrzeuge in der Europäischen Union starten oder landen. Zukünftig gilt wie auch bei bestimmten Energie- und Industrieanlagen: Luftfahrzeugbetreiber müssen jährlich Emissionsberichte vorlegen und - erstmalig für das Jahr 2012 - Emissionsberechtigungen (Zertifikate) in Höhe ihrer tatsächlichen Kohlendioxidemissionen abgeben. Das ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionshandelsgesetz (⁠ TEHG ⁠) regelt die Infrastruktur für das europäische Emissionshandelssystem in Deutschland. Am 22. Juli 2009 trat eine Änderung des Gesetzes in Kraft. Zusammen mit der Datenerhebungsverordnung 2020 (DEV 2020) vom 25. Juli 2009 ist die TEHG-Änderung die rechtliche Grundlage für die Datenerhebung zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel. Die DEV 2020 legt unter anderem die Frist zum Einreichen der Monitoringkonzepte bei der DEHSt fest: Sie endet sechs Wochen nachdem die Liste der Deutschland zugeordneten Luftfahrzeugbetreiber (Verwaltungsmitgliedstaatenliste) veröffentlicht wurde. Derzeit erarbeitet die Europäische Kommission die Liste. Mit der Veröffentlichung wird im August gerechnet, so dass die Frist voraussichtlich im September/Oktober enden wird. Die DEHSt sichert allen Betreibern, die ihre Monitoringkonzepte bereits bis zum 31. August 2009 vorlegen, einen Bescheid noch im laufenden Jahr zu. Zur Unterstützung der Betreiber stellt die DEHSt zahlreiche Informationen und Hilfsmittel - wie zum Beispiel Muster-Monitoringkonzepte - auf ihrer Homepage zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde in Deutschland für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen ebenso wie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters.

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Neuregelung des Emissionshandels

Das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2011 den Entwurf einer Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) verabschiedet. Mit der TEHG-Novelle sollen weitreichende Änderungen der EU-Emissionshandels-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

Innovative Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken (BVT) in Europa

Das Ziel des Forschungsprojektes war die fachliche und organisatorische Unterstützung des Umweltbundesamtes bei der Erarbeitung von Beiträgen zur Einspeisung in den sogenannten Sevilla-Prozess im Rahmen der Revision des BVT-Merkblattes für die Nahrungsmittel- Getränke- und Milchindustrie. Die Erarbeitung der BVT-Merkblätter erfolgt in einem europäischen Austauschprozess unter der Industrieemissionsrichtlinie. Die Merkblätter bilden die Grundlage für einheitliche, anspruchsvolle Umweltanforderungen in Europa. Das Forschungsvorhaben unterstützte das Umweltbundesamt bei der qualifizierten Mitarbeit am Sevilla-Prozess. Im vorliegenden Bericht sind Arbeiten dokumentiert. Veröffentlicht in Texte | 219/2020.

WMS - IED-Anlagen im Freistaat Sachsen

WMS mit Daten zu Anlagen nach Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (engl. "Industrial Emissions Directive", kurz IED). Unterschieden wird nach den IE-Richtlinien Nr. 1-6, wobei Holz- und Papierherstellung (Nr. 6.1.a und 6.1.b nach IED) sowie Intensivtierhaltung und -aufzucht (Nr. 6.6 nach IED) als Extralayer abgebildet werden.

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