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Forschung 'Klimarechner - Abfallwirtschaft': Entwicklung eines Berechnungssystems für Treibhausgase verschiedener abfallwirtschaftlicher Prozesse

Abfallwirtschaftliche Verwertungs- und Beseitigungsverfahren führen zur Freisetzung unterschiedlicher Mengen an Treibhausgasemissionen. Hingegen lassen sich durch die Rückgewinnung von Sekundärmaterialien sowie über die Erzeugung und Abgabe von Strom und Wärme Treibhausgasemissionen vermeiden. Unter der Leitung von Herrn Dr. Wünsch wird gemeinsam mit den Bachelor- und Masterstudenten des Studienganges Abfallwirtschaft und Altlasten ein excelbasiertes Berechnungssystem zur Ermittlung der Treibhausgasbilanzen der folgenden Verwertungs- und Beseitigungsverfahren entwickelt: -Deponierung, -mechanische Aufbereitung, -mechanisch-biologische Stabilisierung, -mechanisch-physikalische Stabilisierung, -mechanisch-biologische (aerobe) Aufbereitung, -mechanisch-biologische (anaerobe) Aufbereitung, -Müllverbrennung, -Verbrennung in Ersatzbrennstoff-kraftwerken, -Verbrennung in Braun- und Steinkohlekraftwerken, -Verbrennung in Zementwerken. Dabei ist es möglich den Abfalloutput eines Verfahrens als Input eines anderen Verfahrens zuzuweisen und somit eine Bilanz um komplette Verwertungs- bzw. Beseitigungsketten zu erstellen. Ziel ist es, eine Berechnungsoberfläche zu entwickeln, die es zum einen ermöglicht, mit der Angabe weniger Daten, wie bspw. der erzeugten Abfallmengen Treibhausgasbilanzen zu ermitteln. Zum anderen soll es aber auch möglich sein sämtliche Parameter, wie bspw. Abfallzusammensetzungen, Treibhausgasemissions- und -substitutionsfaktoren sowie spezifische Daten zu den aufgeführten Verfahren, den Bedingungen des Nutzers anzupassen. Die Ergebnisse lassen sich bezogen auf die Art der freigesetzten und vermiedenen Treibhausgasemissionen darstellen (siehe folgende Grafik), als auch bezogen auf die genutzten Verwertungs- und Beseitigungsverfahren. Aktuell wird daran gearbeitet, automatisch Sankeydiagramme zu erzeugen, welche die verschiedenen Stoff-, Energie und Emissionsflüsse der Einzelverfahren und der kombinierten Verwertungs- und Beseitigungsketten übersichtlich darstellen.

Dekarbonisierung Fernwärmeversorgung Senftenberg

Die Stadtwerke Senftenberg GmbH nachfolgend Vorhabenträgerin (VT), beantragte mit Schreiben vom 31.01.2025 für die Errichtung und den Betrieb einer Transit-Fernwärme leitung für das Vorhaben „Dekarbonisierung Fernwärmeversorgung Senftenberg“ die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht. Gegenstand ist die Errichtung und der Betrieb einer Rohrleitungsanlage mit einer Länge von 9,93 km um Dampf oder Warmwasser aus dem Ersatzbrennstoff (EBS) - Kraftwerk „Sonne“ in Großräschen, Ortsteil Freienhufen nach Senftenberg zu befördern. Die Leitungsführung verläuft vorrangig entlang bestehender Wege und Straßen sowie über Kippenflächen der ehemaligen Braunkohletagebaue Meuro und Meurostolln. Die geplante Trassierung verläuft zu 80 % über Flächen, die innerhalb rechtskräftiger Ab schlussbetriebspläne (ABP) der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsge sellschaft mbH (LMBV) liegen und damit unter der Bergaufsicht stehen.

Machbarkeitsstudie zur Herstellung von grünen Kraftstoffen auf Basis erneuerbarer Energie und CO2 einer Ersatzbrennstoffanlage

Wesentliche Änderung eines Ersatzbrennstoffkraftwerkes in 03130 Spremberg OT Schwarze Pumpe und 02979 Spreetal OT Zerre; Vorhaben-ID Süd-G06222

Die Firma Hamburger Rieger GmbH, Geschäftsbereich Kraftwerk, An der Heide A 9 in 03130 Spremberg beantragt die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken An der Heide A 9 in der Gemarkung Spremberg, Flur 37, Flurstück 538 und in der Gemarkung Zerre, Flur 2, Flurstück 127/1 ein Ersatzbrennstoffkraftwerk wesentlich zu ändern. Darüber hinaus wird eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Für das Vorhaben wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit den §§ 9 Absatz 1 Nummer 4 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Versickerung von Niederschlagswasser über eine Versickerungsrigole. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb - einer zweiten Verbrennungslinie zur thermischen Verwertung von Abfällen (BE 6), - einer zweiten Rauchgasreinigungsanlage zur Abscheidung von Schadstoffen (BE 7), - eines dritten Dampfkessels sowie einer Gegendruckturbine zur Erzeugung von Strom und Dampf (BE 8) und - eines neuen Stapelbunkers zur Abfalllagerung (Erweiterung BE 1). Durch die zweite Verbrennungslinie, welche über eine Durchsatzkapazität von 30,9 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle je Stunde verfügt, wird die Gesamtanlage eine Durchsatzkapazität in Höhe von 75,4 Tonnen nicht gefährlicher Abfällen je Stunde aufweisen. Zudem wird sich durch den dritten Dampfkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 25 MW die Gesamtfeuerungswärmeleistung der Dampfkesselanlage auf insgesamt 96,42 MW erhöhen. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Die erste Teilgenehmigung umfasst dabei die Errichtung aller baulichen Anlagenteile und der dazugehörigen Anlagentechnik. Gegenstand einer weiteren Teilgenehmigung soll der Betrieb der Gesamtanlage sein. Es handelt sich dabei um die Änderung von Anlagen der Nummer 8.1.1.3 GE und der Nummer 1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 8.1.1.2 X und der Nummer 1.1.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im März 2026 vorgesehen. Der Firma Hamburger Rieger GmbH, Geschäftsbereich Kraftwerk, An der Heide A9 in 03130 Spremberg wurde die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8 BImSchG erteilt, ein Ersatzbrennstoffkraftwerk wesentlich zu ändern.

Machbarkeitsstudie zur Herstellung von grünen Kraftstoffen auf Basis erneuerbarer Energie und CO2 einer Ersatzbrennstoffanlage, Machbarkeitsstudie zur Herstellung von grünen Kraftstoffen auf Basis erneuerbarer Energie und CO2 einer Ersatzbrennstoffanlage

Machbarkeitsstudie zur Herstellung von grünen Kraftstoffen auf Basis erneuerbarer Energie und CO2 einer Ersatzbrennstoffanlage, Machbarkeitsstudie zur Herstellung von grünen Kraftstoffen auf Basis erneuerbarer Energie und CO2 einer Ersatzbrennstoffanlage (MS_PtL_Lausitz)

Abfallentsorgung: Deutschland, Jahre, Anlagenart

Waste to energy in Brasilien, WASTE2BR - Waste to energy in Brasilien

Errichtung und Betrieb eines Ersatzbrennstoffkraftwerkes Dampfkessel 7 am Standort Amsdorf

Die ROMONTA Reststoffverwertungsgesellschaft GmbH betreibt am Standort Amsdorf u. a. zwei Dampfkessel (DK 5 und DK 6) für Ersatzbrennstoffe (EBS) mit einer Kapazität von je 60.000 t/a. Zukünftig ist durch die ROMONTA EBS GmbH geplant ein weiteres Ersatzbrennstoffkraftwerk (Dampfkessel 7) zu errichten. Durch die Errichtung der Anlage sollen die bisherigen Energieversorgungskapazitäten der Kohle ersetzt und C02-Emissionen reduziert werden. Die Anlage hat eine Feuerungsleist-ung von 57,75 MW (105 % Nennlast) bei einem Heizwert von 13 MJ/kg. Der zukünftig geplante Dampfkessel 7 (DK 7) wird als selbstständige Anlage und grundsätzlich unabhängig von den bestehenden Dampfkesseln 5 und 6 betrieben.

Beschreibung unterschiedlicher Techniken und deren Entwicklungspotentiale zur Minderung von Stickstoffoxiden im Abgas von Abfallverbrennungsanlagen

Bei der weiteren Entwicklung der Immissionsrichtlinien werden unter anderem auch die NOx-Grenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke abgesenkt. Das neue Gesetz schreibt vor, dass bei den Anlagen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen mit einer Feuerungsleistung von mehr als 50 ⁠ MW ⁠, die nach dem 31.12.2012 erstmals in Betrieb genommen oder nach diesem Zeitpunkt einer wesentlichen baulichen Änderung unterzogen werden, ab diesem Zeitpunkt ein Jahresmittelwert von 100 mg/Nm³ tr. NOx (angegeben in NO2, bezogen auf 11 Vol.-% O2) nicht überschritten werden darf. Veröffentlicht in Texte | 71/2011.

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