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Vorschläge zur Novelle des europäischen Abfallverzeichnisses

Die Entscheidung zur einer weltweit abgestimmten Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, festgeschrieben in Kapitel 19 der Agenda 21, war eine der Konsequenzen des Treffens in Rio von 1992. Ziel war die Entwicklung eines Instruments innerhalb der nächsten Dekade, was durch die Veröffentlichung des sogenannten “purple book”, das die erste Version des „Global Harmonised System“ (GHS) darstellte, im Dezember 2002 annähernd realisiert wurde. Seitdem wurde das GHS viermal aktualisiert. Die aktuelle Version wurde als konsolidierte Fassung 2011 veröffentlicht. Veröffentlicht in Texte | 10/2013.

Digital Kreisläufe schließen am Beispiel des Recyclings von Sportbooten, Leichtflugzeugen sowie Bedarfsgegenständen aus Faserverbundwerkstoffen

Die Studie beinhaltet ein Konzept für das Recycling von Sportbooten, Leichtflugzeugen und bestimmten Bedarfsgegenständen in Deutschland. Sie umfasst jeweils qualitative und quantitative Produktbeschreibungen, Demontageprotokolle für unterschiedliche Produktgruppen und ein digitales Konzept, nachdem ein modularer Produktpass mit gezielten Stakeholderinformationen die Kreislaufwirtschaft begünstigt. Es wird vorgeschlagen, diesen Produktpass in der europäischen Sportbootrichtlinie (2013/53/EU) festzuschreiben. Die sachgerechte Aufbereitung fordere zudem Abfallschlüssel für Altprodukte und für Abfälle faserverstärkter Kunststoffe im europäischem Abfallverzeichnis (2001/118/EG). Veröffentlicht in Texte | 93/2023.

INSPIRE-WFS SL Umweltüberwachung - Umweltüberwachungseinrichtung - OGC WFS Interface

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Umweltüberwachung aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Ein georeferenziertes Objekt zur direkten Erfassung und Verarbeitung von Daten über Objekte, deren Eigenschaften (z. B. physikalische, chemische, biologische oder andere Aspekte der Umweltbedingungen) wiederholt beobachtet oder gemessen werden. Eine Umweltüberwachungseinrichtung kann auch andere Umweltüberwachungseinrichtungen aufnehmen.

Digital Kreisläufe schließen am Beispiel des Recyclings von Sportbooten, Leichtflugzeugen sowie Bedarfsgegenständen aus Faserverbundwerkstoffen

Das Recycling von Faserverbundkunststoffen (FVK) ist technisch anspruchsvoll und bedingt die getrennte Erfassung sowie eine aufwendige Demontage. Es findet aktuell in Deutschland kaum statt. Hinzu kommt, dass die derzeitigen Abfallmengen an carbon- und glasfaserverstärkten Kunststoffabfällen (CFK und GFK-Abfälle) gering sind. Das Recycling der ressourceneffizienten Leichtbauwerkstoffe gilt als unwirtschaftlich. Die durchgeführte Marktstudie für Sportboote und Leichtflugzeuge sowie Bedarfsgegenständen aus CFK legt den Verbleib der entsprechenden Altprodukte dar und zeigt, dass die FVK-haltigen Abfälle dieser Produktgruppen sowie teilweise auch die vollständigen Produkte der hochwertigen Verwertung verloren gehen. Das ist von erheblichem ökologischem Nachteil. Eine Bündelung und ein gemeinsames Recycling dieser drei Produktgruppen mit anderen FVK haltigen Abfällen (z.B. Rotorblätter von Windenergieanlagen und bestimmte Bauprodukten) erscheint ökologisch sinnvoll und praktikabel im Sinne einer hochwertigen, schadlosen und wirtschaftlich zumutbaren Abfallverwertung. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel dieses Vorhabens, ein Kreislaufkonzept für Sportboote und Leichtflugzeuge sowie Bedarfsgegenständen aus CFK zu entwickeln. Um ein hochwertiges Recycling zu ermöglichen, müssen Bauteile aus FVK separat erfasst werden. Hierzu wurden detaillierte Handlungsanweisungen für die Trockenlegung, Demontage und Zerkleinerung von Sportbooten und Leichtflugzeugen sowie Möglichkeiten zur Sammlung und Rücknahme von CFK-haltigen Bedarfsgegenständen erarbeitet. Das Konzept schließt die systematische Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung ein. Aus Sicht des Umweltschutzes kritische Punkte der Abfallverwertung wurden erkannt, beschrieben und Vorschläge für den sicheren Umgang mit Abfällen erarbeitet. Diese umfassen neben grundlegend wichtigen Empfehlungen zur Verwertung und der Nutzung digitaler Konzepte auch die Berücksichtigung politischer und organisatorischer Instrumente. Die Instrumente umfassen die Einführung von technischen Standards basierend auf den im Rahmen der Studie entwickelten Handlungsanweisungen, die Fortentwicklung bestehender Recyclingverfahren, den digitalen Produktpasses für Sportboote und freiwillige Rücknahmesysteme für CFK-haltige Bedarfsgegenstände. Eine wichtige formale Voraussetzung für die spezialisierte Verwertung ist die Einführung entsprechender Abfallschlüssel, was eine Änderung des Europäischen Abfallverzeichnisses erfordert. Quelle: Forschungsbericht

Temporal trends of lipophilic organic contaminants in blue mussel (1994-2017) and eelpout (1994-2017) from the southern Baltic Sea

A time-trend study was carried out for two important Baltic Sea species, blue mussel (1994-2017, 11 samples) and eelpout (1994-2017, 11 samples), to track the changes in levels of regulated persistent organic pollutants (POPs) and show potential increases in the levels of the contaminants of emerging concern (CECs). It was carried out utilizing gas chromatography-high-resolution mass spectrometry (GC-HRMS) based non-target screening (NTS). Data were acquired in two modes - electron ionization (EI) and electron capture negative ion chemical ionization (ECNI) to widen the contaminant coverage, and treated using a fast semi-automated NTS data processing workflow. The study revealed that >250 tentatively identified compounds show statistically significant temporal trends in Baltic blue mussel and eelpout. A large number of regulated substances, including but not limited to PCBs, DDTs and other organochlorine pesticides (OCPs), chlorobenzenes, and many polybrominated diphenyl ethers (PBDEs), showed significant declining trends, as was expected. Their rates of decline were in good agreement with previously reported data. In contrast, increasing trends were observed for many CECs, some polycyclic aromatic compounds (PAHs), and hydrocarbons. The CEC group included, among others, four compounds, namely, one personal care product ingredient, 2-ethylhexyl stearate, one brominated compound 1,2,3,5-tetrabromobenzene and two intermediates 4-isopropoxyaniline and bilobol dimethyl ether, that were reported in marine biota for the first time to the best of our knowledge. Several compounds, including four CECs and two unknown brominated compounds, showed levels considerably higher than the common legacy pollutants (CB-153 and BDE-99), which might be taken into consideration for future monitoring and risk assessment. In addition, this work revealed the presence of a plethora of organoiodinated compounds that exhibited statistically significant temporal trends in the samples under study, which could be of future interest. © 2023 The Authors

Planfeststellung für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens bei Helsa

Öffentliche Bekanntmachung zum Vorhaben des Wasserverbands Losse zum Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens bei Helsa Der Wasserverband Losse, Leipziger Str. 463, 34260 Kaufungen beabsichtigt den Hochwasserschutz für die Gemeinden Helsa und Kaufungen im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes im Tal der Losse zu verbessern. Ein Baustein des Hochwasserschutzkonzeptes sieht u.a. die Errichtung eines Hochwasserrückhalte-beckens (nachfolgend: „HRB“) zwischen Helsa und Eschenstruth, östlich der Leipziger Straße (B7) vor. Das HRB soll das Gewässer Losse im Hochwasserfall entlasten. Im Bereich des geplanten Durchlassbauwerks wird die Losse auf kurzer Strecke aus dem bisherigen Gewässerbett verlegt. Zentrale Maßnahme ist der geplante Damm ausgehend im Bereich der Talflanken entlang der Bundesstraße im Westen sowie entlang der Bahntrasse der Regionalbahn Kassel im Osten mit einer Länge von ca. 200 m. Zur Gewährleistung der terrestrischen sowie aquatischen Durchgängigkeit soll das Grundablassbauwerk als offenes Bauwerk ausgeführt werden. Der Wasserverband Losse beantragt daher die erforderliche Planfeststellung für die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens gemäß § 68 des Wasserhaushalts-gesetzes (WHG) und damit verbunden die gehobene Erlaubnis gemäß § 15 WHG das Wasser der Losse (Gemarkung Helsa, Flur 24, Flst. 64/1) im Hochwasserfall bis auf die Höhe 289,80 m ü. NHN aufzustauen und beim Abstau des Beckens durch das Auslassbauwerk im Bereich der derzeitigen Grundstücke Gemarkung Helsa, Flur 24, Flurstücke 75/52 und 17 wieder in die Losse abzulassen. Für dieses Vorhaben wurde die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Es wird daher festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht. Gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 Hessisches Wassergesetz (HWG) wurden dem Antrag alle entscheidungserheblichen Angaben und Unterlagen (Lagepläne, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen) beigefügt. Die Planunterlagen beinhalten den UVP-Bericht. Die Vorhaben werden hiermit nach § 70 WHG in Verbindung mit §§ 18 ff. UVPG, § 73 Abs. 3 HVwVfG, die gehobene Erlaubnis auch in Verbindung mit §§ 15, 11 Abs. 2 WHG öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die vorgenannten Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 03.08.2023 bis 04.09.2023 in den folgenden Gemeinden zur allgemeinen Einsicht aus: Gemeinde Helsa, Bauverwaltung, Berliner Straße 20, 34298 Helsa, Raum 15 während der Dienststunden Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 Uhr, Montag und Donnerstag 13.30 – 15.30 Uhr und Mittwoch 13.30 – 18.00 Uhr Gemeinde Kaufungen, Rathaus, Leipziger Str. 463, 34260 Kaufungen, Raum 201 (2.Stock) während der Dienststunden Montag 09:00 bis 18:00 Uhr, Dienstag und Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag 12:00 bis 15:00 Uhr Zeitgleich werden die Bekanntmachung und der Antragsinhalt auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel www.rp-kassel.hessen.de/nordosthessen/oeffentliche-bekanntmachungen, im zentralen UVP-Portal des Landes Hessen unter www.uvp-verbund.de und im Beteiligungsportal des Landes Hessen unter www.beteiligungsportal.hessen.de (Rubrik „Beteiligungen“) veröffentlicht (§ 27a Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)). Innerhalb der Zeit vom 03.08.2023 bis 04.10.2023 kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan oder Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens beim Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel oder bei den o.g. Gemeinden erheben (§ 73 Abs. 4 HVwVfG, §§ 18 Abs. 1 und 21 Abs. 2 UVPG). Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der v. g. Frist Stellungnahmen beim Regierungspräsidium oder den o.g. Gemeinden zu dem Plan abgeben. Die Einwendungen und Äußerungen sollen begründet werden; dabei ist möglichst genau anzugeben, auf welchen Rechtsgrund sie sich stützen und auf welchen Teil des beantragten Rechts sie sich beziehen. Mit Ablauf der Einwendungs- und Äußerungsfrist sind alle Einwendungen und Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Bei Einwendungen, die von mehr als fünfzig Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die vorstehend geforderten Angaben (Name, Beruf und Anschrift) nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, oder in denen als Vertreter nicht eine natürliche Person bestellt worden ist, können unberücksichtigt gelassen werden. Endet die Vertretungsmacht des Vertreters, so können die nicht mehr Vertretenen aufgefordert werden, innerhalb einer angemessenen Frist einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Sind mehr als fünfzig Personen aufzufordern, so kann die Aufforderung öffentlich bekannt gemacht werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen die Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Ein erforderlich werdender Erörterungstermin wird spätestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Anträge gestellt haben, werden benachrichtigt. Wenn mehr als fünfzig Einwendungen erhoben werden, können die Benachrichtigungen über den Erörterungstermin und die Zustellung der Entscheidung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 5 Nr. 4 HVwVfG). Die Erörterung findet ggf. auch bei Ausbleiben von Beteiligten statt (§ 73 Abs. 5 Nr. 3 HVwVfG). Die Erörterung kann auf bestimmte Einwender und Behörden und auf bestimmte entscheidungserhebliche Einwendungen sowie Stellungnahmen und Gutachten von Behörden beschränkt werden. Der Erörterungstermin findet nicht statt, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin grundsätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind bzw. die Einwendungen zurückgezogen wurden oder nur auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Sofern aufgrund der Ermessensentscheidung der Behörde ein Erörterungstermin nicht stattfindet, wird dies ebenfalls an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen und Abgabe von Äußerungen und Stellungnahmen, die Teilnahme an einem Erörterungstermin, einer Online-Konsultation, Telefon- oder Videokonferenz und durch Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an den Antragsteller oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen. Personenbezogene Daten von Einwendern werden für die Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Einwendern erfolgt nach den Vorschriften des WHG und ist für die Durchführung des o.g. Verfahrens erforderlich. Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist das Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel. Die oder der Datenschutzbeauftragte des Regierungspräsidiums Kassel ist erreichbar unter dsb@rpks.hessen.de. Soweit dies zur Bearbeitung des o.g. Verfahrens erforderlich ist, werden personenbezogene Daten an Dritte übermittelt. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Träger öffentlicher Belange. Die übermittelten Daten dürfen von den vorgenannten Stellen ausschließlich zur Durchführung des Verfahrens verwendet werden. Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten richten sich nach den Regelungen des Aktenführungserlasses für die Dienststellen des Landes Hessen. Einwender haben in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß der Art. 15 ff. DSGVO. Zuständige Aufsichtsbehörde des Verantwortlichen der Datenverarbeitung ist die oder der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Weiterentwicklung der UBA-Handlungsempfehlung zur ökotoxikologischen Charakterisierung von Abfällen

Aufgabe des Vorhabens war es, die regulatorische Umsetzung des im Europäischen Abfallverzeichnis aufgeführten Gefährlichkeitskriteriums H14 für Abfälle zu spezifizieren. Vier Arbeitspakete wurden bearbeitet: 1. Zusammenfassung der Kenntnisse zur ökotoxikologischen Untersuchung von Abfällen aus der Literatur, mit dem Ziel der Erstellung praktischer Vorschläge. 2. Erarbeitung konkreter Vorgaben zur Auswertung dieser Tests (z.B. Wirkschwellen) unter Einsatz statistischer Methoden im Hinblick auf die Gewinnung aussagesicherer Messergebnisse, d.h. letztlich Beantwortung der Frage, ab wann ein Abfall als gefährlich einzustufen ist. 3. Erstellung einer überarbeitetenUBA-Handlungsempfehlung in deutscher und englischer<BR>Sprache und Vorbereitung der Publikation der jeweiligen Ergebnisse im nationalen und internationalen Rahmen. 4. Erarbeitung von Stellungnahmen für die Expertengruppe der EU-Kommission im Rahmen der Überarbeitung des Europäischen Abfallrechts. Diese Kommentare erfolgten in Kooperation mit den UBA-Kollegen vor allem 2011 und 2012 in Brüssel.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>

merkblatt-fuer-befahrungen32ec.pdf

MERKBLATT Befahrungen der Schachtanlage Asse II Erläuterungen zu den Zutritts- und Besucherregelungen (Stand: September 2015) Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Befahrung der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betriebenen Schachtanlage Asse II wird für ein Höchstmaß an Sicherheit Sorge getragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfS und der Betriebsgesellschaft Asse-GmbH betreuen Sie gerne während Ihres Besuches der Anlage. Für eine Besucherbefahrung sind folgende Hinweise zu beachten. Anmeldung zur Befahrung Besucherbefahrungen finden montags bis freitags nur nach vorheriger Terminabsprache und Anmeldung statt. Die Teilnehmerzahl ist aus betrieblichen Gründen begrenzt. Einzelpersonen werden an eine Gruppe angehängt. Eine frühzeitige Terminvereinbarung ist zu empfehlen. Teilnehmen können Personen ab 16 Jahren. Für jede teilnehmende Person werden spätestens 10°Arbeitstage vor dem Befahrungstermin folgende Angaben* benötigt:        Vorname, Name u. ggf. Geburtsname Adresse (Straße, Postleitzahl, Ort) Geburtstag u. -ort Personalausweis- bzw. Reisepass-Nummer und Gültigkeitsdatum Bekleidungsgröße Schuhgröße bei Minderjährigen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten * Hinweis zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes vertraulich behandelt und insbesondere nur für die Zwecke verarbeitet und genutzt, zu denen sie erhoben wurden. Mit der Übermittlung Ihrer Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung im beschriebenen Umfang ein. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Rechtliche Hinweise Bitte bedenken Sie, dass die Schachtanlage Asse II unter den Bedingungen des Berg- und Atomrechts geführt wird, daher gelten besondere Sicherheitsbestimmungen. In seltenen Fällen kann es zu kurzfristigen Absagen oder Änderungen der Befahrung kommen. Wir bitten Sie, uns dafür eine gut erreichbare Telefon-Nummer oder E-Mail-Adresse anzugeben. Bitte bringen Sie zur Grubenbefahrung ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Personal- ausweis oder Reisepass, wie bei der Anmeldung angegeben) mit, damit Sie sich beim Sicherheitspersonal der Schachtanlage ausweisen können! Sie erhalten erst dann für den Aufenthalt auf dem Betriebsgelände einen Besucherausweis. Ablauf Treffpunkt ist um 11.30 Uhr in der Infostelle Asse (gegenüber der Schachtanlage, Parkplätze sind vor der Infostelle vorhanden). Nach einer Einführung ins Thema (ca. 60 Min.) erfolgt der Übergang zur Schachtanlage, dort Umkleiden (Bergmannskleidung) und Sicherheitsunterweisung, anschließend Befahrung unter Tage, danach Ausfahrt und erneutes Umkleiden. Der Abschluss ist in der Infostelle. Planen Sie für den gesamten Ablauf mindestens 5 Stunden ein. Situation unter Tage Zur Gewährleistung Ihrer Sicherheit gehört, dass Sie sich einer Grubenfahrt gesundheitlich gewachsen fühlen. Die Fahrt unter Tage stellt eine nicht zu unterschätzende physische und psychische Belastung dar, unter anderem durch hohe Temperaturen (> 30°C), Dunkelheit, ungewohnte Geräusche sowie Lärm, teilweise räumliche Enge und vermehrte Staubentwicklung durch betriebliche Arbeiten. Besucherinnen und Besucher sollten dafür über die entsprechende körperliche Belastbarkeit und Beweglichkeit verfügen. Während der Befahrung sind einige Strecken zu Fuß zurückzulegen. Dabei ist ein sog. Sauerstoffselbstretter (wird zur Verfügung gestellt) mitzuführen, der ca. 5 kg wiegt. Einschränkungen Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nicht an einer Befahrung teilnehmen dürfen Schwangere oder Personen, die an folgenden gesundheitlichen Einschränkungen leiden:          Versehrtheit oder Behinderung bzw. Beeinträchtigung des Bewegungsapparates krankhafte Furcht vor bzw. in geschlossenen Räumen (Klaustrophobie) Anfallsleiden (Epilepsie) Bronchialasthma bzw. schwere Atemwegserkrankungen Herzerkrankungen (insbesondere Angina pectoris) Folgen eines Herzinfarkts oder bei Rhythmusstörungen Folgen eines Hirnschlags (Apoplex) erheblicher Bluthochdruck (Hypertonie) ausgeprägte Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) Wir weisen darauf hin, dass im Regelfall nicht mit sofortiger ärztlicher Hilfe zu rechnen ist. Bitte im Zweifel vorab einen Arzt um Rat fragen. Wegen fehlender Reinigungsmöglichkeiten sollten unter Tage keine Kontaktlinsen getragen werden, eine Brille ist zu bevorzugen. Betriebliche Vorgaben Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände und die Befahrung erfolgen auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden wird soweit gesetzlich zulässig, nicht übernommen. Auf dem Betriebsgelände sind Hinweis- und Gebotsschilder zu beachten und die Anweisungen des Begleitpersonals sind zu befolgen. Vor und während der Besucherbefahrung ist der Genuss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln untersagt. Unter Tage sowie in allen Gebäuden besteht striktes Rauchverbot. Sie erhalten vor der Grubenfahrt entsprechende Kleidung und Ausrüstung (Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Grubenlampe, Sauerstoffselbstretter, Dosimeter). Zum Gebrauch der Schutzausrüstung erhalten Sie vor der Befahrung eine Einweisung. Kontakt: Bundesamt für Strahlenschutz INFO ASSE Am Walde 1 38319 Remlingen Telefon: 05336 9489007 Telefax: 05336 89494 E-Mail: info-asse@bfs.de Internet: www.asse.bund.de

The impact of digitisation and big data analysis on the sustainable development of tourism and its environmental impact

The research report provides an overview of digitisation trends and developments in tourism with regard to resource consumption and environmental impacts. As a result, eleven relevant categories of digitisation are identified and systematised. The categories can allocated within three spheres. These are: a) data connectivity, i.e. the collection, linking and processing of data; b) the data infrastructure enables data connectivity and the output of processed data in the form of digital service applications; and c) the data ecosystem is the business basis for such applications. Digitisation as such is not evaluated a priori either positively or negatively as a result of the assessment. Overall, significantly more positive (34) than negative (15) impact paths were identified. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 08/2019.

Abteilung 8 – Verbraucherschutz, Tierschutz, Tiergesundheit, Agrarmarkt

Die Abteilung 8 bearbeitet alle Angelegenheiten, die die Sicherheit von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln sowie von Futtermitteln, Saatgut und Düngemitteln betreffen. Auch Tierschutzbelange und die Bekämpfung von Tierseuchen sowie die Überwachung von Tierarzneimitteln stehen hier im besonderen Fokus. Im Rahmen der Marktüberwachung wird der Öko-Landbau ebenso überwacht wie die Handelsklassen und die Rindfleischetikettierung. Unsere Haupttätigkeitsfelder Überwachung Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tabak, Futtermitteln, Saatgut und Düngemitteln inkl. der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Erarbeitung und Koordinierung von risikobasierten Untersuchungs- und Kontrollprogrammen Bearbeitung von Warnmeldungen im Rahmen des Schnellwarnsystems der EU (Kontaktstelle RASFF und RAPEX) Überwachung von Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung (Sanierungsmassnahmen) und von Programmen zur Erfassung und Vermeidung von Zoonosen Überwachung der Vorschriften zum Tierschutz bei der Haltung und beim Transport von Tieren sowie bei der Schlachtung Weitere Informationen finden Sie hier: Gesundheitlicher Verbraucherschutz Marktüberwachung Tiere Inspektion / Zulassung Handelsklassenüberwachung bei Obst und Gemüse im Großhandel, bei Eiern sowie bei Vieh und Fleisch einschließlich der amtlichen Preisnotierung Fleisch Inspektion von Herstellungsprozessen einschließlich technischer Kontrollen (Maschinentechnischer Sachverständiger) Zulassung und Inspektion von Tierarzneimittelherstellern sowie die Kontrolle des Handels mit Tierarzneimitteln Zulassung und Überwachung von Lebensmittelbetrieben für den EU-Handel und von Betrieben, die Nutztiere EU-weit handeln Überwachung und Zulassung von Öko-Kontrollstellen Zulassung und Inspektion von Betrieben zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte (Tierkörperbeseitigung) Fachaufsicht / Krisenbewältigung Fachliche Aufsicht gegenüber den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte und gegenüber den staatlichen und kommunalen Untersuchnungseinrichtungen Bei Ausbruch einer Tierseuche wird das Landes-Tierseuchen-Kontrollzentrums NRW (LaTiKo) aktiviert Die Geschäftsstelle des Arbeitsstabes der Task Force Tierseuchenbekämpfung, ein Bund-Länder-Gremium, ist in der Abteilung 8 organisatorisch eingebunden. Aufgabe des Arbeitsstabes ist die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Verfahren zur Unterstützung der länderübergreifenden Tierseuchenbekämpfung Hier ist die Geschäftsstelle für die 5 Tierschutzkommissionen in NRW angesiedelt, die Kommissionen beraten die Behörde bei der Entscheidung über Anträge zu Tierversuchen. Mitglieder der Tierschutzkommissionen sind Vertreter aus der Wissenschaft (Hochschulen), aus den Tierschutzverbänden und aus der Überwachung Ausbildung, Qualitäts- und Datenmanagement Die Abteilung 8 koordiniert die Aus- und Fortbildung der Fachberufe, welche im Aufgabenspektrum der Abteilung 8 liegen und führt z.T. die staatlichen Prüfungen durch. Z.B. Veterinärreferendare, Agrarreferendare, Lebensmittelkontrolleure, amtliche Kontrollassistenten, amtliche Fachassistenten, amtliche Futtermittelkontrolleure, Hufbeschlagschmiede Es wird ein Qualitätsmanagementsystem (QM) für die Abteilung 8 aufgebaut. Parallel dazu werden auch die nachgeordneten Behörden bei deren Einführung von QM-Systemen unterstützt Es wird ein integriertes DV-System Verbraucherschutz (IDV) entwickelt, das alle Behörden im gesundheitlichen Verbraucherschutz besser unterstützen soll. Dazu zählt z.B. das Verbraucherschutzportal, ein einheitliches Labordatensystem, BALVI IP sowie ein System um Lebensmittelströme im Krisenfall besser zurückverfolgen zu können

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