Am 10. Mai 2016 wies das Gericht der Europäischen Union (EuG) seinem Urteil die Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung von 2012 (EEG 2012) ab. Es bestätigt damit die Feststellung der EU-Kommission, dass durch das EEG 2012 Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden sind und es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handelt. Darunter fallen sowohl die Förderung von Ökostrom als auch die Befreiungen der stromintensiven Industrie von der EEG-Umlage, so das Urteil.
UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut UBA eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der CO2 -Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.
Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Anforderungen im bestehenden System der Stromkennzeichnung und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Das verbraucherseitige Interesse an regionalem Grünstrom wurde anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Umfrage ermittelt. Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Es wird deutlich, dass verbraucherseitig regionalem Grünstrom ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung sind eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Informationszugang. Veröffentlicht in Climate Change | 50/2021.
Energieversorger nutzen EEG-Umlage als Vorwand Eine Analyse des Umweltbundesamtes zeigt: Rund 85 Prozent der Strompreissteigerungen zwischen 2000 und 2010 sind auf andere Faktoren als die EEG-Umlage zurückzuführen. Die aktuellen Aufschläge bei den Strompreisen lassen sich nicht mit der EEG-Umlage begründen, denn der Erhöhung der Umlage stehen erhebliche Kostensenkungen bei der Strombeschaffung gegenüber. Zu verdanken ist dies auch dem Ausbau der erneuerbaren Energien, der zu einem Rückgang der Preise an der Strombörse führte. „Das EEG ist nicht nur wichtig und notwendig für den Klimaschutz, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Wer bei der Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien nur auf einzelwirtschaftliche Kosten schaut, blendet wesentliche Aspekte aus: Gesamtwirtschaftlich gesehen, verringern die erneuerbaren Energien Umwelt- und Gesundheitsschäden in Milliardenhöhe. Wegen der steigenden Preise fossiler Energien wird die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien mittelfristig am Markt sogar günstiger sein“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Während die EEG-Umlage bis zum Jahr 2009 relativ konstant war, stieg sie in den letzten beiden Jahren stark an. Ein Großteil dieses Anstiegs geht auf die gesunkenen Beschaffungskosten für konventionellen Strom zurück. Sinken die Beschaffungskosten für Strom an der Strombörse, nimmt der Abstand zu den gewährten Einspeisevergütungen zu. Dies erhöht unmittelbar die EEG-Umlage. Paradoxerweise tragen auch die erneuerbaren Energien zu niedrigeren Preisen an der Strombörse und damit zur Erhöhung der EEG-Umlage bei. Denn sie verdrängen die teuersten konventionellen Stromanbieter vom Markt. In der Folge sinkt der Börsenpreis. Somit sind die tatsächlichen Zusatzkosten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien niedriger als die EEG-Umlage. Ein weiterer Grund für den Anstieg der EEG-Umlage liegt in dem überraschend starken Preisverfall bei der Photovoltaik - allein von Anfang 2009 bis Anfang 2010 fielen zum Beispiel die Großhandelspreise der Photovoltaik-Module um bis zu 34,5 Prozent. Diese Entwicklung war nicht prognostiziert worden und führte damit zu einer überhöhten Förderung der Photovoltaik und einem sehr starken Wachstum der installierten Kapazitäten. Die bereits geplante vorzeitige Kürzung der Einspeisevergütung für die Photovoltaik ist deshalb richtig. Die Erhöhung der EEG-Umlage diente vielen Stromversorgungsunternehmen als Begründung, ihre Preise Anfang dieses Jahres zu erhöhen. Angesichts der stark gesunkenen Preise an der Strombörse ist diese Argumentation jedoch nicht stichhaltig, zumal auch die Umlage für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung leicht sank. Viele Stromversorger reichten diese Kosteneinsparungen nicht an die Stromverbraucher weiter. Dies zeigt, dass der Wettbewerb auf dem Strommarkt für Endkunden nur unzureichend funktioniert und Maßnahmen erforderlich sind, die den Wettbewerb stärken. Verbraucher und Verbraucherinnen können den ungerechtfertigten Strompreiserhöhungen begegnen, indem sie den Stromversorger wechseln. Das erzeugt Wettbewerbsdruck. Durch einen Wechsel lassen sich derzeit bis zu 200 Euro pro Jahr einsparen. Auch Angebote von Ökostromanbietern können zu erheblichen Kostensenkungen führen. Insgesamt ist die Förderung der erneuerbaren Energien durch das EEG sehr erfolgreich. Sie trägt wesentlich zum Klimaschutz bei, weil es durch den Ausbau der erneuerbaren Energien möglich war, anspruchsvollere Emissionsobergrenzen beim Emissionshandel festzulegen. Im europäischen und internationalen Vergleich schneidet das deutsche EEG zudem sehr gut ab. Im Gegensatz zu anderen Formen der Stromerzeugung ist die Förderung der Erneuerbaren Energien für die Öffentlichkeit transparent. So ist die Kernenergie nur deshalb einzelwirtschaftlich rentabel, weil sie in Milliardenhöhe direkte und indirekte Subventionen erhält. Außerdem wird die konventionelle Stromerzeugung durch die mangelnde Anlastung der Umweltkosten begünstigt. Ohne diese Wettbewerbsverzerrungen wären viele Techniken zur Nutzung der erneuerbaren Energien schon heute wettbewerbsfähig und der Förderbedarf für die erneuerbaren Energien deutlich geringer. 10.02.2011
Bereits rund 11,8 Prozent aller Stromkundinnen und -kunden in Deutschland haben sich bei der Wahl ihres Tarifes für Ökostrom entschieden. Das zeigt die vom UBA fachlich betreute „Marktanalyse Ökostrom“. Aus einer Befragung der Stromunternehmen ging hervor, dass die Anbieter in der Zukunft eine weitere Absatzsteigerung erwarten. Dass nicht mehr Ökostrom verkauft wird, als tatsächlich erzeugt wurde, garantieren die entwerteten Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister des UBA. Der größte Teil des als „Ökostrom“ vermarkteten Stroms stammt zurzeit allerdings aus Wasserkraft aus dem europäischen Ausland. In Deutschland treibt bisher das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Dieser Ausbau wird von allen Stromkundinnen und -kunden über die EEG-Umlage finanziert. Deshalb wird auch auf jeder Stromrechnung der Anteil von inzwischen etwa 25 Prozent „Strom aus erneuerbaren Energien gefördert nach dem EEG“ ausgewiesen. Die „Marktanalyse Ökostrom“ wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit finanziert. Veröffentlicht in Texte | 04/2014.
Unternehmen profitieren im Energiebereich von zahlreichen Ausnahmeregelungen – etwa bei der Energie- und Stromsteuer, den Netzentgelten, der EEG-Umlage oder dem Emissionshandel. Die aktuellen Regelungen sind allerdings unsystematisch und begünstigen zum Teil auch Unternehmen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Dies schwächt die Anreize für Investitionen in energieeffiziente Verfahren, verbilligt energieintensive Produkte und schadet dem Klimaschutz . Außerdem verursacht das Dickicht der Sonderregelungen einen hohen Aufwand für Staat und Unternehmen. Die Studie macht daher Vorschläge, wie die Ausnahmeregelungen harmonisiert und im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes weiterentwickelt werden können. Veröffentlicht in Texte | 23/2019.
Leitfaden ‚Energiemanagementsysteme‘ zeigt Unternehmen und Organisationen Einsparpotentiale Stromintensive Unternehmen zahlen eine ermäßigte EEG-Umlage - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie ein Energiemanagementsystem - EMS - haben. Diese lohnen sich genauso für andere Unternehmen und Organisationen, etwa für Behörden und kirchliche Einrichtungen. Wie sie systematisch ihre Energieeffizienz verbessern können, zeigt ein neuer gemeinsamer Leitfaden des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums. „Unternehmen jeglicher Größe und Branchenzugehörigkeit erhalten eine strukturierte und für jedermann verständliche Gebrauchsanleitung für Energiesparmanagementsysteme. Damit können sie ihre Energiesparpotentiale einfach erkennen und Effizienzsteigerungen zielgerichtet umsetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Für einheitliche Anforderungen an EMS sorgt seit diesem Jahr der neue internationale Standard ISO 50001. Derzeit sind weltweit bereits 900 Unternehmensstandorte gemäß ISO 50001 zertifiziert - davon allein 470 Standorte in Deutschland. Energiesparpläne entwerfen, umsetzen und die Ergebnisse kontrollieren - diese Schrittfolge steckt hinter dem Begriff „Energiemanagementsystem“. Praxisbeispiele zeigen, welches Potential hier schlummert: ein Baustoffhersteller reduzierte seine Energiekosten durch den Einsatz von Wärmetauschern um 450.000 Euro pro Jahr und stieß 3.225 Tonnen CO 2 weniger aus. Die Investition amortisierte sich schon nach zwei Jahren. Ein Versandhandel konnte sogar ohne finanziellen Aufwand 5.500 Euro im Jahr einsparen, indem er die Beleuchtung in seiner Möbelhalle überprüfen ließ und optimal einstellte. Der gemeinsame Leitfaden des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums "Energiemanagementsysteme in der Praxis - ISO 50001: Leitfaden für Unternehmen und Organisationen" zeigt, wie es geht. Er bietet eine übersichtliche und praxisorientierte Hilfestellung bei der Einführung eines EMS - unabhängig vom Status quo des Energieverbrauchs, der Größe der Organisation oder der Branche. Im April 2012 wurde die europäische Norm EN 16001 durch die internationale Norm ISO 50001 abgelöst. Damit gibt es erstmalig einheitliche Kriterien für ein zertifiziertes EMS, die in allen Ländern für alle Unternehmen und Organisationen gelten. ISO 50001 beschreibt - wie auch die europäische Vorläufernorm EN 16001 - die Anforderungen eines Energiemanagementsystems. Anhand dessen kann ein Unternehmen eine Energiepolitik entwickeln und einführen, strategische und operative Ziele sowie Aktionspläne bezüglich des Energieeinsatzes festlegen. Mit der Umsetzung der Norm können Unternehmen und Organisationen Energieeinsparpotenziale erkennen und ihre Energieeffizienz verbessern. Der Energieverbrauch lässt sich sehr gezielt senken und die Effizienz auch langfristig deutlich verbessern. Eine Checkliste und ein tabellarischer Vergleich der ISO 50001 mit ISO 14001 und EMAS , den beiden etablierten Umweltmanagementsystemen, geben darüber hinaus eine Orientierung zum Verhältnis von Energie- und Umweltmanagementsystem an die Hand.
Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz als Grundlage für Steuerentlastungen TÜV Thüringen e.V. - Zertifizierungsstelle für System- und Personalzertifizierung Dr. Daniel Buchenhorst; Fachbereichsleiter Energietechnik TÜV Thüringen 3. Energieforum Sachsen-Anhalt Aschersleben, 15.10.2014 Mit Sicherheit in guten Händen! Möglichkeiten zur Entlastung von Abgaben und Steuern auf Energieerzeugnisse • Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Eisenbahnen a §40 EEG • Spitzenausgleich produzierendes Gewerbe a §10 StromStG, §55 EnergieStG • Entlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren a §9a StromStG, §51 EnergieStG • allgemeine Energie- und Stromsteuerentlastung des prod. Gewerbes, Land- und Forstwirtschaft a §9b StromStG, §54 EnergieStG • Steuerentlastung für Stromerzeugung in KWK-Anlagen a §53 EnergieStG • sowie §§26,37,44,47 EnergieStG • atypische Netznutzung a § 19 Abs. 2 StromNEV • Konzessionsabgaben a §2 KAV • CO2-Strompreiskompensation a BMWi-Förderrichtlinie; BAnz AT 06.08.2013 B2 © TÜV Thüringen e. V. Mit Sicherheit in guten Händen! 2 Besondere Ausgleichsregelung nach EEG 2014 • Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung • >16 % (2015) bzw. >17% (ab 2016) für Unternehmen der Liste 1 (6 von 29 Branchen aus dem Bereich Nahrungs-/Futtermittel) • > 20% für Unternehmen der Liste 2 • Stromverbrauch • > 1 GWh/a mindestens alternatives System nach SpaEfV • > 5 GWh/a zertifiziertes EnMS nach ISO 50001 • Härtefallregelung für bisher privilegierte Unternehmen: 20% der EEG-Umlage ab der ersten GWh/a wenn Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung > 14% • Antragsfrist einmalig bis 30. September 2014 verlängert • Anträge für das Begrenzungsjahr 2014 nur auf Basis EEG 2104 © TÜV Thüringen e. V. Mit Sicherheit in guten Händen! 3
Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer EnergienÌ® stellt mit der gesetzgeberischen Kompromissformel eines ćharmonisierten ZubausÌ® vollkommen neue Herausforderungen an Juristen, Verbände, Anlagenbetreiber und -hersteller, Kommunen und nicht zuletzt die Wirtschaft. Der neue EEG-Handkommentar konzentriert sich aus Beratersicht auf die komplizierten Neuregelungen und bindet bereits die ersten Gerichtsentscheidungen nach der EEG-Novelle ein. Er bereitet anschaulich die typischen Problemlagen praxisgerecht auf: Gibt es Übergangsregelungen? Welche Regelungen gelten für Altanlagen? Wie verhält es sich mit der bisherigen Rechtsprechung und den Entscheidungen der Clearingstelle EEG? Wie werden die Förderkosten künftig verteilt? Wann wird die Eigenversorgung überhaupt noch privilegiert? Welche Anlagenbetreiber müssen ihren Strom ab wann direkt vermarkten? Welche Anlagenbetreiber müssen EEG-Umlage bezahlen und in welcher Höhe? Welche stromintensiven Unternehmen können die Besondere Ausgleichsregelung weiterhin für sich in Anspruch nehmen? Was ist zu beachten bei den aktuellen Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen? Herausgeber und Autoren mit langjähriger Beratungserfahrung gewährleisten den schnellen Zugriff auf anwendungsorientierte Lösungen neuer Rechtsfragen nach der Reform: RA Toralf Baumann, RA Guido Brucker, RA Dr. Dominik Greinacher, RA Dr. Reinald Günther, Dr. Andrea Huber, RAin Dr. Jule Martin, Michael Marty, Dr. Christoph Maurer, Dr. Marike Pietrowicz, René Walter. Quelle: Verlagsinformation
Strom aus der Region soll dazu beitragen, die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort zu erhöhen. Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. So können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Stromverbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen und informierte Kaufentscheidungen treffen. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Anforderungen und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und zudem möglichst verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Vor diesem Hintergrund wurde in der vorliegenden Studie eine rechtliche Bewertung der Ausweisung von regionalem Grünstrom im bestehenden System der Stromkennzeichnung durchgeführt. Das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite sowie die damit verbundenen Erwartungen wurden anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen erhoben. Das Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Die Studie macht deutlich, dass auf Verbraucherseite ein großes Interesse an regionalem Grünstrom besteht und diesem ein wichtiger Beitrag für die Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Zugang zu diesen Informationen. Quelle: Forschungsbericht
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