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Instrumentelle und rechtliche Weiterentwicklung des EEG - Vorhaben III des EEG-Erfahrungsberichts, Rechtliche und instrumentelle Weiterentwicklung des EEG

Das Projekt "Instrumentelle und rechtliche Weiterentwicklung des EEG - Vorhaben III des EEG-Erfahrungsberichts, Rechtliche und instrumentelle Weiterentwicklung des EEG" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Rückblick EnMK23 – Gespräch mit Minister Prof. Dr. Armin Willingmann Herr Prof. Willingmann, die Energieministerkonferenz 2023 war die erste ihrer Art. Wie ist sie entstanden? Und wie kam es zum Vorsitz von Sachsen-Anhalt? Die Energieministerkonferenzen 2023 fanden nicht in der Landeshauptstadt Magdeburg, sondern an zwei verschiedenen Standorten in Sachsen-Anhalt statt. Warum? Energieministerkonferenz 2023 im März in Merseburg Energieministerkonferenz 2023 im September in Wernigerode Was sind für Sie die wichtigsten Punkte, die die Energieministerkonferenz 2023 erreichen konnte? Wie wichtig war der Vorsitz für Sachsen-Anhalt und für die Landesregierung? Welchen Stellenwert hat in Ihren Augen die ja noch neue Energieministerkonferenz innerhalb der Fachministerkonferenzen? Wofür setzt sich Sachsen-Anhalt im Nachgang zur EnMK 2023 zukünftig ein?

Willingmann: Das Thema Energie ist in den Ländern in verschiedenen Ressorts beheimatet, sehr häufig entweder in Verbindung mit Wirtschaft oder mit Umwelt. Da im Umkehrschluss also nicht alle Wirtschafts- oder Umweltminister mit Energie zu tun haben, gab es bereits bis 2022 ein gesondertes Treffen der Energieministerinnen und -minister, um die spezifischen Belange zu erörtern. Doch das Thema Energie hat für uns in Deutschland seit Beginn der 2020er Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das haben wir ja schon 2021 gemerkt, als die Energiepreise stiegen. Darüber hinaus stehen natürlich die Ausstiegsszenarien an: raus aus der Atomkraft, raus aus der Steinkohle, raus aus der Braunkohle. Kurzum, in Hannover, in der letzten Sitzung im Jahr 2022, haben wir beschlossen, das Treffen in eine förmliche Konferenz umzuwandeln und Sachsen-Anhalt als erstes Vorsitzland bestimmt. So ist die erste Energieministerkonferenz in Sachsen-Anhalt entstanden, hatten wir 2023 sozusagen „den Hut auf“, um die Beratungen vorzubereiten. Willingmann: Die Sitzungen der Energieministerkonferenz wurde von meiner Seite aus bewusst an zwei Standorte gelegt, mit denen sich sehr klar energiepolitische Schwerpunktthemen verbinden lassen. Zum einen Merseburg im Frühjahr, ganz in der Nähe unseres großen InfraLeuna-Chemieparks. Hier konnten wir die Problematik rund um Energiepreise sichtbar machen: Was macht eigentlich ein Land, das eine energieintensive Industrie hat, wenn sich die Preise so entwickeln, wie sie sich entwickelt haben? Und wenn möglicherweise − das war ja nicht auszuschließen vor einem Jahr − auch Versorgungsprobleme entstehen könnten, weil Russland den Gashahn zudreht? Zudem kann Leuna auch als Blaupause für die Weiterentwicklung der deutschen Chemieindustrie dienen – von grünem Wasserstoff bis hin zur Bioökonomie. Zum anderen Wernigerode im Herbst. Diese touristische Region mit hohem Waldanteil sollte das Thema Ausbau der erneuerbaren Energien widerspiegeln. Hier wollten wir unter anderem sichtbar machen, dass der Umstieg von fossilen auf regenerative Energieträger nur durch hohe Akzeptanz zu machen ist. Manche Menschen empfinden den Umbau als Bedrohung oder stören sich daran, dass in ihrer Nähe ein Windpark entsteht. Aber die große Mehrheit weiß natürlich, dass wir in Bezug auf Energie unabhängig werden müssen und den Ausbau der erneuerbaren Energien brauchen. Drei Punkte waren uns besonders wichtig: Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine faire Verteilung der Netzentgelte. Um das etwas näher zu erläutern: Wir wissen, dass unsere Industrie, aber auch starke gewerbliche und handwerkliche Unternehmen, im Moment unter den hohen Energiepreisen ächzen. Daher halten wir übergangsweise einen gestützten Strompreis für erforderlich, einen staatlich subventionierten Preis, der dazu beiträgt, dass die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Wir konnten uns einstimmig auf einen so genannten Transformations- oder Brücken- oder Industriestrompreis verständigen. Zudem haben wir uns damit auseinandergesetzt, wie die staatlichen Preisbestandteile bei der Energie künftig auszugestalten sind. Als wir in früheren Zeiten sehr, sehr günstig vor allem Gas aus Russland bezogen haben, konnte man alle möglichen Zusatzbelastungen auf den Energiepreis draufpacken und hatte dadurch staatliche Einnahmen − wie Steuern, Übertragungsnetzentgelte, EEG-Umlagen und vieles mehr. Das ist jetzt anders. Jetzt haben wir Energiepreise, die sich ein Stück weit mit dem decken, was auch unsere europäischen Nachbarn zu zahlen haben – allerdings immer noch belastet mit zusätzlichen staatlichen Abgaben. Dadurch steigt der eigentliche Beschaffungspreis, und deshalb müssen die staatlichen Preisbestandteile reduziert werden. Wir haben uns also dafür eingesetzt, dass beispielsweise die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird. Ebenso, dass die Netzentgelte reduziert werden, also das, was wir alle dafür zahlen müssen, damit das Netz der erneuerbaren Energien ausgebaut wird. Und siehe da: Die Themen, die wir bei der Energieministerkonferenz diskutiert und in Beschlüsse gefasst haben, sind tatsächlich sofort von politischer Seite in Berlin aufgenommen worden. Die Bundesregierung hat sich bereits verständigt, die Stromsteuer zu senken und zudem über das Energiewirtschaftsgesetz für das Jahr 2024 in Aussicht gestellt, die Netzentgelte fairer zu verteilen. Willingmann: Der Premieren-Vorsitz war für Sachsen-Anhalt eine große Ehre. Der Vorsitz hat ja vor allem die Funktion, die 16 Bundesländer mit ihren sehr unterschiedlichen Interessen zu einen und deren Sprachrohr zu sein. Ebenso wichtig war es, die richtigen Themen zu setzen und dafür zu sorgen, dass dortige Beschlüsse in der Bundesrepublik gehört und umgesetzt werden. Sowohl die Themen, die wir als Sachsen-Anhalt in die Energieministerkonferenz eingebracht haben, als auch das, was wir mit den Kolleginnen und Kollegen diskutiert haben, hat sehr große praktische Auswirkungen gehabt. Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine Reduzierung der Netzentgelte − das alles sind Ergebnisse, für die wir uns durchaus mal auf die Schulter klopfen dürfen. Da haben wir einiges erreicht. Willingmann: Ich glaube, sie gehört jedenfalls aktuell zu den Konferenzen, deren Beratungen auf breites Interesse in der Öffentlichkeit stoßen. . Selbstverständlich haben alle Fachministerkonferenzen ihre Berechtigung und viele von ihnen greifen ja schon auf eine mehrere Jahrzehnte dauernde Tradition zurück. Diese Tradition haben wir noch nicht. Aber die Notwendigkeit, sich prominent mit Energiethemen zu beschäftigen und die dafür verantwortlichen Ministerinnen und Minister regelmäßig zusammenzuführen, wird, glaube ich, allseits erkannt. Das ist keine Veranstaltung, bei der es nett ist, sich zweimal im Jahr zu treffen und im Kollegenkreis auszutauschen. Hier geht es um harte politische Fragen mit hoher Relevanz für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Das sehen Sie auch daran, dass die Energieministerkonferenz in diesem Jahr gleich viermal getagt hat – zusätzlich zu den zwei turnusmäßigen Sitzungen noch einmal im Juli gemeinsam mit den Fachministerkonferenzen aus Umwelt und Wirtschaft. Und im November gemeinsam mit den Wirtschaftsministern und mit Bundesminister Robert Habeck in Berlin, um die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds zu besprechen. Solche Sonderministerkonferenzen werden in ruhigeren Zeiten sicherlich wieder etwas zurückgefahren, aber Sie sehen daran den Stellenwert des Themas Energie. Die Energieministerkonferenz wird sich etablieren, davon bin ich überzeugt. Willingmann: Wir haben die Themen, die nicht der Bund, sondern wir als Land zu regeln haben, auch weiterhin im Fokus. Beispielsweise führen wir in Sachsen-Anhalt als drittes Bundesland ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz ein. Wir möchten sicherstellen, dass Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger, in deren Nähe große Windenergieanlagen oder Photovoltaikparks entstehen, angemessen an den Erträgen beteiligt werden. Sie bekommen Geld in die Gemeindekasse oder einen reduzierten Strompreis. Das soll auch die Akzeptanz des anstehenden, weiter beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien steigern. Eine bundesgesetzliche Regelung dafür wird es nicht geben. Also müssen alle 16 Bundesländer das einzeln für sich entscheiden. Meine Aufgabe habe ich in diesem Jahr darin gesehen, die 16 Landesregelungen nah aneinander heranzuführen. Auch dabei hilft so eine Ministerkonferenz.

Ökostrom

Mit Ökostrom das Klima schützen So können Sie Ihre Stromnutzung umweltbewusster gestalten Wechseln Sie zu einem gelabelten Ökostromtarif (Grüner Strom-Label, ok-power-Label). Senken Sie Ihre Stromkosten durch energieeffiziente Geräte und bewusstes Verhalten. Gewusst wie Die Stromerzeugung verursacht in Deutschland am meisten Treibhausgasemissionen. Strom aus erneuerbaren Energien kann diese stark senken. Gelabelte Ökostromtarife: Die Situation auf dem Ökostrommarkt ist eine besondere: Es wird in Europa mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als explizit über Ökostromtarife nachgefragt wird. Deshalb ist es wichtig, dass man bei der Wahl eines Ökostromtarifs auf gelabelte Produkte zurückgreift. Das "Grüner Strom"-Label sowie das ok-power-Label garantieren, dass durch den Ökostrombezug Neuanlagen gefördert werden. Zusätzlich ist es möglich, die Geschäftspolitik des Ökostromanbieters zu beachten: Setzt sich das Unternehmen für den Vorrang der erneuerbaren Energien ein? Mit der Wahl eines Ökostromtarifs kann man somit ein wichtiges politisches Signal zugunsten der erneuerbaren Energien senden. Wenn Sie dazu Ihr Wissen testen und vertiefen möchten, dann schauen Sie bei unserer Denkwerkstatt Konsum vorbei. Grüner Strom - Label Quelle: Grüner Strom Label e.V. Ok-Power-Label Quelle: EnergieVision e.V. Ok-Power-Label (Plus) Quelle: EnergieVision e.V. Beim Anbieter- bzw. Tarif-Wechsel zu beachten: Ein Anbieter- bzw. Tarifwechsel geht in der Regel einfach und schnell: Sie schließen einen Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter ab oder ändern den Tarif bei Ihrem jetzigen Anbieter. Dieser kümmert sich um alles Weitere, einschließlich Kündigung beim alten Anbieter. Klappt etwas nicht, hat der zuständige Grundversorger an Ihrem Wohnort die Pflicht, Sie weiterhin zu versorgen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, beim Anbieter-bzw. Tarifwechsel plötzlich im Dunkeln zu sitzen. Achten Sie auf die Stromkennzeichnung des Anbieters. Manche Stromlieferanten verkaufen hauptsächlich Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken und nur einen geringen Teil erneuerbaren Strom über einen Ökostromtarif. Dann nicht nur den Tarif wechseln! Der Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten ist in diesem Fall wirkungsvoller als nur der Wechsel zu einem Ökostromtarif beim selben Anbieter. Wechseln Sie zu einem Stromlieferanten, der insgesamt viel erneuerbaren Strom im Angebot hat. Wenn Sie mehr und ausführlichere Informationen zur Stromkennzeichnung benötigen, schauen Sie gern auf unserer Seite Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis . Stromkosten sparen: Bei den Stromkosten gibt es in den meisten Haushalten noch sehr große Einsparpotenziale. Beachten Sie hierzu unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen unter den Rubriken Elektrogeräte , Heizen & Bauen und Mobilität . Auch die Stromsparinitiative gibt hilfreiche Hinweise. Ökostrom = 466 Netzteile ausstecken. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Stecker ziehen ist gut - auf Ökostrom umsteigen noch viel besser! Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Ökostrom = 466 Netzteile ausstecken. Stecker ziehen ist gut - auf Ökostrom umsteigen noch viel besser! Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz. Hintergrund Umweltsituation : Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland konnten im Jahr 2023 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 250 Millionen Tonnen CO 2 ⁠-Äquivalenten (Mio. t CO 2 e) vermieden werden . Davon entfielen 195 Mio. t CO 2 e auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien . Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine der wichtigsten Strategien zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wiederum ist das zentrale Instrument, das den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreibt. 2023 wurden in Deutschland insgesamt 272 Terawattstunden (⁠ TWh ⁠) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (ebd.). Ausführliche Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien finden Sie hier . Gesetzeslage : Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert in der Regel den Erzeugern erneuerbaren Stroms die Abnahme des Stroms zu festen Preisen. Es ist das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Strom wird über Haushaltsmittel finanziert (seit 01.07.2022) und kann somit nicht einzelnen Stromkunden "zugeordnet" werden. Strom, der über das EEG gefördert wird, darf deshalb nicht als Ökostrom angeboten werden. Es besteht aber zum Teil die Möglichkeit der Vermarktung als Regionalstrom mit Regionalnachweisen (s.u.). Damit Ökostrom nicht mehrfach verkauft wird, gibt es das sogenannte Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. In Deutschland wird das HKNR vom Umweltbundesamt geführt. Für die Produktion von erneuerbarem Strom, der nicht gefördert wurde, stellt das HKNR Herkunftsnachweise aus. Für verkauften Ökostrom müssen die Stromlieferanten in entsprechender Menge Herkunftsnachweise entwerten. Nur dann darf der Stromlieferant Ökostrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Die Stromkennzeichnung wird in Deutschland auf der Stromrechnung für alle Verbraucher*innen aufgezeigt. Hier wird aufgeführt, aus welchen Quellen der verkaufte Strom stammt. Seit 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-geförderten Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-geförderten Anlage (zum Beispiel ein Windpark) im Umkreis von 50 km zum Verbrauchsort eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromlieferanten können damit EEG-Strom regional vermarkten und ihren Kund*innen Regionalstromprodukte anbieten. Je kWh verkauften Regionalstroms aus erneuerbaren Energien entwerten die Stromlieferanten Regionalnachweise im RNR. Damit können sie die Lieferung von erneuerbarem Regionalstrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Ziel des Regionalstroms ist es, dadurch eine erhöhte Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erreichen. Nähere Informationen finden Sie hier . Dies erläutern wir Ihnen in einem kurzen Film. Marktbeobachtung: Der Marktanteil von Ökostrom ist stetig steigend. Lag der Marktanteil 2008 noch bei rund 4 %, ist er inzwischen auf rund 24 % gestiegen (Bundesnetzagentur 2023). Insgesamt gab es laut Marktanalyse Ökostrom II 1.157 Ökostromprodukte im Jahr 2017. Knapp 80 % der Stromanbieter haben im genannten Zeitraum mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot geführt. Die Verbraucher*innen können dementsprechend aus einer sehr hohen Vielfalt wählen. Auf den Haushaltssektor entfielen im Jahr 2022 gut 43 % (Bundesnetzagentur 2023) des gelieferten Ökostroms, der Rest entfiel auf Unternehmen, die öffentliche Hand und andere Letztverbraucher (ebd.). Zum Vergleich: Im Jahr 2021 entfielen auf den Haushaltssektor gut 37 % des gelieferten Ökostroms (Bundesnetzagentur 2022). Im Zuge des Forschungsprojektes "Marktanalyse Ökostrom und Herkunftsnachweise" (⁠ UBA ⁠ 2019) führten die Auftragnehmer mit 2.031 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung durch. Dort wurde sichtbar, dass jeder vierte Deutsche sich für ein entsprechendes Ökostromprodukt interessiert. Zudem ist die Nachfrage nach Ökostrom in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für 2022 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für die gelieferte Ökostrommenge 178.946.257 MWh entwertet (Quelle: Herkunftsnachweisregister Umweltbundesamt). Die gelieferte Menge Ökostrom steigt seit 2013. Neben dem steigenden Interesse an Ökostrom wächst auch die Nachfrage nach Regionalstrom. Im Zuge des Forschungsprojektes "Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" (UBA 2021) führten die Auftragnehmenden mit 2.200 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung zu regionalem Grünstrom durch. Dort wurde sichtbar, dass die Mehrheit der Verbraucher*innen sich für Strom aus erneuerbaren Energien aus der Region statt generell aus Deutschland oder Europa entscheiden würde. 28 % würden sogar mehr für ein Stromprodukt bezahlen, wenn dieses nachweislich aus der eigenen Region stammt. Im Regionalnachweisregister haben die Stromlieferanten für das Jahr 2019 Regionalnachweise für 54.569 MWh entwertet (Quelle: Regionalnachweisregister Umweltbundesamt). Im Jahr 2020 wurde bereits die vierfache Menge Regionalstrom geliefert und für 220.409 MWh Regionalnachweise entwertet. Für 2022 hat sich diese Menge mit gut 618.871 MWh nochmals fast verdreifacht. Die gelieferte Menge Regionalstrom steigt seit 2019. Herkunftsnachweis Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: UBA HKNR (2022) Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Regionalnachweis Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: RNR (2022) Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Weitere Informationen finden sich unter: Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen (⁠UBA-Themenseite) Erneuerbare Energien (UBA-Themenseite) Erneuerbare Energien in Zahlen (⁠ BMWK ⁠) Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2023 (BMWK) Monitoringberichte (Bundesnetzagentur) Quellen: UBA (2019): Marktanalyse Ökostrom II UBA (2018): Verbrauchersicht auf Ökostrom BMWK (2024): Erneuerbare Energien in Deutschland Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase (UBA-Themenseite) Monitoringberichte der Bundesnetzagentur

Solaranlagen 2023

Erneuerbare Energien, also vorrangig Windkraft, Geothermie, Biomasse und Solarenergie, stellen für die Energieversorgung Berlins als unerschöpfliche Quellen eine bedeutende Alternative bzw. Ergänzung zu den fossilen Brennstoffen dar. Der Ausbau der Solarenergienutzung wird dabei als besonders wichtiger Baustein in der Klimaschutzstrategie Berlins hervorgehoben, da, mit über 560.000 Gebäuden in Berlin, Dächer und Häuserfassaden, im Gegensatz zu geeigneten Windkraftstandorten, reichlich vorhanden sind. Der Senat von Berlin strebt eine klimaneutrale Energieversorgung der Stadt bis 2050 an. Im Berliner Energiewendegesetz vom 22. März 2016 (EWG Bln 2016) § 16 ist die vermehrte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden als Ziel festgesetzt. Zusätzlich wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Nutzung der Solarpotenziale, im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) durch den Berliner Senat beschlossen (Abgeordnetenhaus Berlin 2016). Eine wichtige Grundlage, die zum Abbau der bestehenden Hemmnisse und des bisher noch vergleichsweise niedrigen Ausbaustandes der Solarenergie beitragen soll, ist gemäß BEK 2030 der „Masterplan Solarcity“. Im September 2019 wurde der verantwortlichen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe nach einem ausführlichen Beteiligungsprozess die „Expertenempfehlung zum Masterplan Solarcity Berlin“ übergeben, die mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog die Basis für den weiteren Ausbau der Solarenergie in Berlin ist. Die Studie bescheinigt Berlin einen möglichen Solarstromanteil von 25 % – bessere Rahmenbedingungen auf Bundesebene, kreative Ansätze vor Ort sowie die Nutzung eines Instrumentenmixes vorausgesetzt ( Masterplan Solarcity ). Am 10.03.2020 beschloss der Senat auf dieser Grundlage einen umfassenden Maßnahmenplan, um den Solarausbau in Berlin zu beschleunigen (Senatskanzlei 2020). Seit 2021 werden jährlich Monitoringberichte zum Masterplan Solarcity veröffentlicht. Derzeit liegt der zweite Bericht vor, der dritte wird im November 2023 erwartet (SenWEB 2023). Einher mit dem Maßnahmenbündel des Masterplanes geht das Solargesetz Berlin. Die Solarpflicht gilt seit dem 1. Januar 2023. Die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sind seitdem für Neubauten und Bestandsgebäude unter bestimmten Rahmenbedingungen verpflichtend (SenK 2021). Auf Bundesebene wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 die Umsatzsteuer für Lieferungen sowie die Installation von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb notwendigen Komponenten und der Speicher, auf 0 Prozent gesenkt (JStG 2022, UStG § 12 Abs. 3). Diese Regelung betrifft Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Voraussetzungen für die Befreiung gelten als erfüllt, wenn die Anlagenleistung 30kWp nicht überschreitet. Der Nullsteuersatz gilt seit dem 1. Januar 2023. Bisher liegt der Solarstromanteil in Berlin bei unter einem Prozent (Berliner Morgenpost 2022). Um die Ausschöpfung der Solarpotenziale im privaten und öffentlichen Bereich zu fördern, wurde, als ein Element des Masterplans Solarcity, im Mai 2019 das Solarzentrum Berlin eröffnet, das als unabhängige Beratungsstelle rund um das Thema Solarenergie arbeitet ( Solarzentrum Berlin ). Das Zentrum wird von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Berlin Brandenburg, mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe betrieben. Da die räumliche Darstellung und Nutzung von energierelevanten Daten, wie z. B. Solardaten, in Berlin zuvor uneinheitlich und durch verschiedene Angebote realisiert wurde, steht mit dem Energieatlas Berlin seit Juli 2018 ein Fachportal zur Unterstützung der Energiewende bereit, das die wichtigsten Daten benutzerfreundlich und anschaulich präsentiert sowie regelmäßig aktualisiert. Die im Umweltatlas an dieser Stelle dargestellten Inhalte für Photovoltaik (PV), d.h. der direkten Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie und Solarthermie (ST), d.h. der Wärmegewinnung aus der solaren Einstrahlung beziehen sich auf die im Energieatlas veröffentlichen Daten und deren Erfassungsstände: 02.03.2023 für die Standortdaten der Photovoltaik-Anlagen und 31.12.2015 bzw. 29.03.2023 (aggregierte BAFA-Daten) für diejenigen der Solarthermie. Im Rahmen der Fortführung des Energieatlas Berlin werden die Aktualität und Güte der Daten im Bereich der Solaranlagen, vor allem derjenigen mit Photovoltaik, kontinuierlich verbessert. Seit Mai 2022 liegt als eine der Maßnahmen des Masterplans Solarcity (SenWEB 2019) die Umsetzung des Solarrechners auch in digitaler Form vor. Mit Hilfe der Kartenebenen „Photovoltaik Potenzial“ und „Solarthermie Potenzial“ können sich Hauseigentümer und Mieter, Besitzer von Gewerbe-Immobilien, Wohnungsbaugesellschaften und Energieversorger über die Möglichkeiten der Photovoltaik-Nutzung auf Dachflächen sowie der Solarthermienutzung auf Dächern informieren. Durch diese Maßnahme soll insbesondere die Photovoltaik (PV)-Nutzung in Berlin weiter gefördert werden (IP SYSCON 2022). Die entsprechenden Kartenebenen ergänzen die drei Umweltatlaskarten „Solaranlagen – Photovoltaik (08.09.1)“, „Solaranlagen – Solarthermie (08.09.2)“ und „Solaranlagen – Solare Einstrahlung (08.09.3) (siehe Kartenbeschreibung ). Diese Informationen gewinnen auch mit der seit dem dem 1. Januar 2023 geltenden Solarpflicht für Neubauten sowie für Bestandsgebäude im Falle von wesentlichen Umbauten des Daches an Wert ( Solargesetz Berlin 2021). Demnach sind Eigentümer von Gebäuden mit einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern dazu verpflichtet, Photovoltaikanlagen auf ihrem Gebäude zu installieren und zu betreiben. Das Gesetz sieht Ausnahmen, Befreiungen und alternative Erfüllungsoptionen vor. Weitere Informationen und einen Praxisleitfaden zum Solargesetz Im Vergleich zur Solarthermie gibt es in Berlin deutlich mehr erfasste Photovoltaikanlagen. So wurden bis zum 23.07.2023 20.985 Anlagen installiert, die zusammen eine installierte Leistung von rund 230 MWp aufweisen. Der darüber jährlich zu produzierende Stromertrag kann nur geschätzt werden und wird bei ca. 207 Mio. kWh/a liegen (abzüglich 5 % bei der Generatorleistung und durchschnittlichem Stromertrag von 900 kWh/a pro kW). Theoretisch können mit dieser Leistung rund 65.400 Haushalte mit einem angenommenen mittleren Stromverbrauch von je 3.000 kWh/a versorgt werden. Seit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Auswertedarstellungen. Abbildung 1 verdeutlicht die unterschiedlichen Ausbauzahlen je nach Bezirk (Abb. 1a), vor allem Stadtgebiete mit großräumiger Einzel- und Zweifamilienhausbebauung zeigen die größten Anteile. Dazu passend überwiegt mit rund 19.987 von 20.985 Anlagen die geringste Leistungsklasse mit bis zu 30 kWp (Abb. 1b), wie sie auf kleinen Dächern bevorzugt wird. Die Ausbauzahlen wurden 2014 durch die Novellierung des Gesetzes über den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2014) am 01. August 2014 negativ beeinflusst, bis zu diesem Zeitpunkt wurden noch deutlich mehr Anlagen installiert. Da bis zu diesem Datum rund 88 % der Jahresleistung installiert wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die mit der Novellierung verbundene Verschlechterung der Rahmenbedingungen insbesondere für kleine und mittlere Anlagen zu dem Einbruch des PV-Ausbaus in Berlin auch im Folgejahr 2015 führte. Mit der Novellierung wurde die EEG-Umlage auch für die Eigenstromnutzung eingeführt. Durch diese Änderung verlor das, z. B. bei Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin, eingesetzte Contracting-Modell, bei dem die Bewohner und Bewohnerinnen mit hauseigenem PV-Strom versorgt wurden, die PV-Anlage jedoch im Eigentum des Investors verblieb, deutlich an Attraktivität. Seit dem Inkrafttreten der EEG-Novelle im August 2014 ist dieser Trend laut Bundesnetzagentur auch deutschlandweit in den beiden Folgejahren zu beobachten gewesen, es wurden nur noch rund 50.000 Anlagen zugebaut (Bundesnetzagentur 2020). Im Jahr 2019 stieg der jährliche Zuwachs für Anlagen nach dem EEG erstmals wieder auf über 100.000 neuen Anlagen. Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage für auf Null gesetzt und mit der EEG-Novelle 2023 komplett abgeschafft. Im Jahr 2022 wurden nach Daten der Bundesnetzagentur mit 386.719 neuen Anlagen der bis dahin größte Anstieg verzeichnet. Überschritten wurde dieser neue Höchstwert jedoch schon im ersten Halbjahr 2023 mit 479.504 zugebauten Anlagen (Bundesnetzagentur 2023, Stand Juni 2023). Betrachtet man die flächenbezogene Photovoltaik-Leistung, so lag das Bundesland Berlin 2022 mit 189,6 kWp/km² (kWp = Kilowattpeak) nur knapp über dem bundesweiten Durchschnitt von 188,5 kWp/km², deutlich über dem Wert etwa von Hamburg als zweitgrößter deutscher Stadt (94 kWp/m²), aber auch deutlich hinter einigen Flächenstaaten (Bayern, Baden-Württemberg) (Agentur für erneuerbare Energien 2023). In den Bestandsdaten nicht erfasst sind netzferne Anlagen u.a. für die Eigenversorgung und Inselanlagen, wie beispielsweise PV-Module auf Parkautomaten, Parkbeleuchtungsanlagen und in Kleingartenanlagen. Die Anzahl dieser Anlagen wird auf zusätzlich rund 2.500 geschätzt. Der öffentlichen Hand kommt beim PV-Ausbau eine besondere Vorbildfunktion zu. Mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) im Jahr 2021 ist bei Neubauten die Errichtung von Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche Pflicht. Bei Bestandsgebäuden ist grundsätzlich bis zum 31.12.2024 nachzurüsten. Ausnahmen gelten u. a. für Dachflächen, die aufgrund ihrer Lage und Ausrichtung ungeeignet sind oder wenn öffentlich-rechtlich Vorschriften der Errichtung von PV-Anlagen entgegenstehen. Laut Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin ist das Land Berlin Eigentümerin von 5,4 % der Berliner Gebäude, auf deren Dachfläche 8,3 % des Solarpotenzials entfällt (SenWEB 2019). Auf den öffentlichen Gebäuden Berlins befinden sich 691 PV-Anlagen mit einer gesamten installierten Leistung von 42,1 MWp (Stand 01.04.2023). In diesen Zahlen enthalten sind neben den Gebäuden der Berliner Bezirke auch der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), Gebäude der Berliner Anstalten des öffentlichen Rechts, der Städtische Wohnungsbaugesellschaften sowie bestimmter Landesunternehmen. Nach Berechnungen der Berlin Energieagentur und IDU IT+Umwelt GmbH basierend auf dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) und Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) entfielen im Jahr 2022 5 % der Anlagen und 16,4 % der installierten Leistung auf PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden des Landes Berlin ( Abb. 2a+b ). Die meisten der 20.985 PV-Anlagen in Berlin befinden auf sich auf Gebäuden, die Privatpersonen gehören (84,7 %). Dabei ist zu beachten, dass zwar die Gebäude Eigentum von natürlichen Personen sind, die PV-Anlagen jedoch nicht zwangsläufig ihnen gehören müssen, weil Gebäudeeigentümer ihre Dachfläche zur Nutzung an Dritte verpachten können. Auf den Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften sind 9,5 % der PV-Anlagen installiert. Die PV-Anlagen auf privaten Gebäuden machen einen Anteil von 47,2 % fast die Hälfte der gesamten installierten Leistung aus, ein weiteres gutes Drittel (34,8 %) entfällt auf PV-Anlagen auf Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften. Diese beiden Akteursgruppen zusammen sind demnach für den Großteil der installierten PV-Leistung verantwortlich. Mit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Auswertedarstellungen. Im Land Berlin gab es zum Stand 29.03.2023 rund 8.250 solarthermische Anlagen mit mehr als 81.000 m² installierter Kollektorfläche (letzter erfasster Stand 31.12.2015 für 7.733 Anlagen, IP SYSCON 2016). Die durchschnittliche Kollektorfläche betrug somit über die Jahre rund 10 m². Die Entwicklung in Abbildung 3 verdeutlicht, dass im Vergleich zu den Vorjahren in den Jahren ab etwa 2013 sich der Zuwachs an Neuinstallationen stark verringert hat. Insgesamt zeigt sich somit seitdem ein abnehmender Trend. Hauptsächlich werden solarthermische Anlagen in Berlin für die Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung genutzt. Darüber hinaus gibt es einige größere Solaranlagen für die Trinkwasser- und Schwimmbadwassererwärmung sowie für solare Luftsysteme und Klimatisierung. Vergleichbar der Verteilung bei den PV-Anlagen ist ein eindeutiger Schwerpunkt in den Außenbereichen der Stadt in den dort noch überwiegend vorhandenen landschaftlich geprägten Siedlungstypen (vgl. Darstellung auf Postleitzahlebene im Geoportal Berlin , Karte Solaranlagen – Solarthermie, Ebene „Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl“). Aufgrund der nicht lückenlosen Erfassung von Anlagen für Warmwasserbereitung kann von einer höheren Gesamtanzahl solarthermischer Anlagen in Berlin ausgegangen werden. Für die größte Anzahl der Anlagen wurde sich für den Flachkollektor entschieden. Tabelle 1 zeigt, welche Kollektorarten 2014 und 2015 installiert wurden. Tab. 1: Kollektorart und -anzahl der 2014 und 2015 installierten solarthermischen Anlagen (Erfassungsstand 31.10.2015, letzter verfügbarer Stand für diese Unterteilung, Quelle: IP SYSCON 2016) Kollektorart Anzahl Flachkollektor 80 Vakuumröhrenkollektor 52 Luftkollektor 4 keine Angaben 9 Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Tabelle 2 zeigt die Anlagenzahl pro Gebäudetyp nach den Nutzungsangaben der in diesen Jahren noch genutzten Liegenschaftskarte ALK (SenStadtUm 2016). Tab. 2: Anzahl der installierten solarthermischen Anlagen, bezogen auf den Gebäudetyp der ALK (Erfassungsstand 31.12.2015, letzter verfügbarer Stand für diese Unterteilung, Quelle: IP SYSCON 2016) Gebäudetyp Anzahl Einfamilienhaus 4.895 Mehrfamilienhaus 563 sonstiges (kein Wohnhaus) 66 keine Angaben 1.753 Der Zubau neuer solarthermischer Anlagen ist in Berlin seit 2013 gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken und seitdem rückläufig. 2014 ist hinsichtlich Zahl und Leistung zugebauter Anlagen die geringste Steigerung seit dem Jahr 2000 zu verzeichnen gewesen. 2021 konnte der Zuwachs gegenüber dem Vorjahr mit 145 neuen Anlagen fast verdoppelt werden, 2022 ging er mit nur 57 neuen Anlagen jedoch wieder deutlich zurück. Für die Jahre nach 2015 liegen für Berlin keine Einzelangaben, nur noch höher aggregierte Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die keine Rückschlüsse nach Kollektorarten, Gebäudetypen oder Kollektorflächen mehr zulassen. Deutschlandweit hat sich der Zubau der Thermie-Kollektorfläche seit 2015 verlangsamt und bis zum Jahresende 2021 auf einen Zuwachs von unter 600.000 m²/a reduziert, insgesamt flacht die Kurve an Zuwachsfläche und Anlagen seit einigen Jahren deutlich ab (Bundesverband Solarwirtschaft 2023). Somit spiegelt die Situation in Berlin auch den deutschlandweiten Trend wider (vgl. Abb. 3 ). Die flächendeckende Analyse solarer Einstrahlung dient der Berechnung der nutzbaren Strahlung und wird als ganzjähriger Summenwert wiedergegeben (IP SYSCON 2022). Für den Berliner Raum wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) für den aktuellen langjährigen Betrachtungszeitraum 1991-2020 eine mittlere Jahressumme der Globalstrahlung, also der Summe wechselnder Anteile aus direkter und diffuser Sonneneinstrahlung, auf eine horizontale Fläche in Höhe von 1081-1100 kWh/m² angegeben. Der Berliner Raum liegt damit ziemlich exakt im Mittel der in Deutschland vorkommenden Bandbreite an Einstrahlungswerten (vgl. Abb. 4 ). Im Vergleich der beiden letzten Referenzzeiträume 1981-2010 zu 1991-2020 nahm die solare Einstrahlung im Zuge des Klimawandels in Berlin und Brandenburg um 40 bis 50 kWh/m² pro Jahr, also rund 5 %, zu. Die Einstrahlung auf eine horizontale Fläche wird je nach örtlicher Lage von verschiedenen Faktoren beeinflusst (vgl. Methode ).

Willingmann begrüßt geplantes Strompreispaket der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat sich heute auf ein Strompreispaket geeinigt, mit dem sie Unternehmen in den kommenden fünf Jahren entlasten will. Geplant ist unter anderem eine Absenkung der Stromsteuer von aktuell 2,05 Cent je Kilowattstunde auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent für die Jahre 2024 und 2025 sowie eine Ausweitung der Hilfen für rund 350 besonders energieintensive Unternehmen. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann begrüßte am Donnerstag das geplante Maßnahmenpaket als wichtigen Schritt zur Stabilisierung der deutschen Wirtschaft. „Die anhaltend hohen Energiepreise haben in den vergangenen Monaten die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und damit viele Arbeitsplätze bedroht. Ich begrüße es daher sehr, dass die Bundesregierung jetzt den Weg eingeschlagen hat, staatlich induzierte Strompreisbestandteile wie die Stromsteuer spürbar abzusenken“, erklärte Willingmann. „Gerade die überfällige Stromsteuersenkung auf das europäische Mindestmaß zählt zu den Maßnahmen, für die ich in den vergangenen Monaten intensiv – insbesondere auch in der Energieministerkonferenz – geworben habe. In Kombination mit den anderen Maßnahmen der Bundesregierung – wie die Abschaffung der EEG-Umlage, die Strompreiskompensation und der Spitzenausgleich – ist hier ein Paket geschnürt worden, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft deutlich stärkt. Angesichts der erfreulichen Entwicklung könnte man auch sagen: Steter Tropfen höhlt den Stein.“ Aktuell sind bereits einige energieintensive Branchen von der Stromsteuer befreit, andere Unternehmen – bundesweit etwa 9.000 – profitieren vom Spitzenausgleich, der Ende dieses Jahres ausgelaufen wäre. Die Spitzenausgleichsunternehmen profitieren jetzt aber ebenso von der Senkung der Stromsteuer wie Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die bislang nicht vollständig von der Stromsteuer befreit waren. Für große Konzerne plant die Regierung eine Erweiterung der Strompreiskompensation. Bereits heute erhalten 350 energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, vom Bund Geld für den Kauf von CO2-Zertifikaten. Bislang mussten sie allerdings die Kosten für die erste Gigawattstunde Strom selbst tragen; dieser Selbstbehalt soll nun wegfallen. Für eine noch kleinere Gruppe von 90 besonders energieintensiven Konzernen soll es eine weitere Hilfe namens „Super-Cap“ geben. Das Maßnahmenbündel soll für die Unternehmen Strompreise von weniger als sechs Cent je Kilowattstunde ermöglichen. „Wir werden die vorgeschlagenen Maßnahmen zunächst genau auswerten – auch in ihren Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zweifellos sind Maßnahmen von Vorteil, die kurzfristig zu realisieren und mit dem EU-Wettbewerbsrecht zu vereinbaren sind“, erklärte Willingmann. „Angesichts des überschaubaren Kreises der Unternehmen, die von den Maßnahmen profitieren sollen, werden wir über weitere Entlastungen sprechen müssen. Für kleine und mittlere Betriebe mit hohem Energieverbrauch wird die Senkung der Stromsteuer allein nur eine überschaubare Entlastung darstellen. Gleichwohl unternimmt die Bundesregierung jetzt einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung der deutschen Wirtschaft und zur Erhöhung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter).

Regionaler Grünstrom - Interesse und Ansprüche von Verbraucher*innen

Seit der Einführung des Regionalnachweisregisters Anfang 2019 haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, regionalen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. Über den Strombezug aus definierten Anlagen können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Stromverbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen. Damit können sie informierte Kaufentscheidungen treffen und aktiver an der Energiewende teilhaben. Die Stromkennzeichnung soll hierbei als Informationsinstrument dienen, das sowohl die Glaubwürdigkeit als auch die Transparenz von regionalen Grünstromprodukten erhöhen kann. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie anhand einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen, wie groß das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite aktuell ist und welche Ansprüche hinsichtlich der Ausweisung dieser Strommengen in der Stromkennzeichnung bestehen. Neben den konkreten Informationsbedarfen bei regionalem Grünstrom geht es dabei auch um die Anforderungen an eine möglichst verbraucherfreundliche Regionalstromkennzeichnung. Die empirischen Ergebnisse zeigen: Auf Verbraucherseite besteht aktuell ein großes Interesse an regionalem Grünstrom, dem ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zugeschrieben wird. Zudem besteht bei regionalen Stromprodukten ein größerer Bedarf an Zugang zu Informationen über Herkunft und Erzeugungsart des Stroms. Die Stromkennzeichnung besitzt die Glaubwürdigkeit und hat das Potenzial, diese Verbraucheranforderungen zu erfüllen. Voraussetzung hierfür ist eine transparente und leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Zugang zu diesen Informationen. Quelle: Forschungsbericht

Wirkung des nationalen Brennstoffemissionshandels - Auswertungen und Analysen

Der vorliegende Bericht dient als maßgebliche Grundlage für den ersten Erfahrungsbericht der Bundesregierung nach § 23 des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Jahr 2022. Er entstand im Rahmen des Forschungsvorhabens "Evaluierung und Weiterentwicklung des nationalen Emissionshandels (nEHS) mit ökonomischem Schwerpunkt". Dieses Vorhaben soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als federführendes Ressort und die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde mit wissenschaftlicher Expertise bei dem Prozess der Evaluierung des nationalen Emissionshandels (nEHS) unterstützen. Im Rahmen des vorliegenden Berichts wird die Wirkung des nEHS in den drei folgenden Dimensionen analysiert und ausgewertet: 1) Effekte des nEHS auf die Preisentwicklung von fossilen Brennstoffen, 2) Treibhausgasminderungen durch den nEHS sowie 3) Verteilungswirkungen des BEHG auf die privaten Haushalte. Dazu wird zunächst die Entwicklung der Preise der fossilen Energieträger seit 2010 betrachtet und untersucht, welchen Einfluss die CO2-Bepreisung durch das BEHG auf diese Entwicklung hat. In einem zweiten Schritt wird die Klimaschutzwirkung des BEHG analysiert. Dabei wird auf drei bestehende Studien zurückgegriffen, welche hinsichtlich ihrer methodischen Ansätze und zentralen Ergebnisse verglichen werden. In einem abschließenden dritten Schritt werden die Verteilungswirkungen des nEHS auf die privaten Haushalte in Deutschland analysiert. Dies beinhaltet zum einen die Verteilungswirkungen der Belastungen der privaten Haushalte durch die CO2-Bepreisung, zum anderen die Verteilungswirkungen verschiedene Entlastungs Instrumente, wie der Senkung der EEG-Umlage und der Einführung einer Klimaprämie in Höhe von 100 bzw. 70 Euro je Person. Quelle: Forschungsbericht

Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung

Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Anforderungen im bestehenden System der Stromkennzeichnung und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Das verbraucherseitige Interesse an regionalem Grünstrom wurde anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Umfrage ermittelt. Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Es wird deutlich, dass verbraucherseitig regionalem Grünstrom ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung sind eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Informationszugang. Veröffentlicht in Climate Change | 50/2021.

Interaktive Grafiken zur Visualisierung der Energiewende

Das Projekt "Interaktive Grafiken zur Visualisierung der Energiewende" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme.Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Im Projekt 'InGraVi - Interaktive Grafiken zur Visualisierung der Energiewende' wurde die Webseite Energy-Charts.info um weitere Kategorien und Darstellungsformen erweitert, um Zusammenhänge besser sichtbar zu machen und zum Erkenntnisgewinn beizutragen. So wurden erstmals in die Zukunft weisende Simulationen auf Basis der Fraunhofer-Studie 'Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem' integriert. NutzerInnen können somit den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in den Sektoren Wärme, Verkehr und Stromerzeugung bis zum Jahr 2050 simulieren. Die Preise für CO2-Zertifikate wurden neu aufgenommen; setzt man sie in Beziehung zum Börsenstrompreis, werden die Wirtschaftlichkeitsgrenzen für Kohlekraftwerke sichtbar. Mit der Darstellung der Stromerzeugung aller europäischen Kraftwerke von AT-Österreich bis zur UA-Ukraine soll auch das Verständnis für die europäische Dimension der Energiewende gefördert werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Projekts war das umfassende Redesign und die Optimierung der Darstellung für mobile Endgeräte. Damit werden die Energy-Charts den veränderten Nutzergewohnheiten gerecht, die durch eine zunehmend mobile Nutzung von Webseiten gekennzeichnet sind. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: AP 1: Briefing und Kickoff für alle Beteiligten AP 2 EEG-Daten, EEG-Umlage, EEG-Kontostand AP 3 Neue Grafiken und Datenkategorien AP 4 Kohlendioxidemissionen AP 5 Rentabilitätsrechner für fossile Kraftwerke AP 6 Neue Dimension Satellitendaten AP 7 Weitere Sprachversionen AP 8 Redesign der Energy-Charts-Webseite AP 9 Dokumentation, Verbreitung und Diskussion der Projektergebnisse.

Energieforschungsplan EVUPLAN, Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung

Das Projekt "Energieforschungsplan EVUPLAN, Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: HIC Hamburg Institut Consulting GmbH.a) Durch das am 01.01.2019 vom UBA eingeführte Regionalnachweisregister ist es für die Letztverbrauchenden möglich, regionalen Strom aus erneuerbaren Energien, die aus der EEG-Umlage finanziert werden, zu beziehen. Um sicherzustellen, dass der bezogene Strom auch tatsächlich in Anlagen aus der vom Wohnort des Kunden nicht weiter als 50 km entfernten Umgebung erzeugt worden ist, muss das entsprechende Energieversorgungsunternehmen (EVU) Regionalnachweise für jede verkaufte KWh im Register entwerten lassen. Bislang findet die mittels Regionalnachweisen entwertete Strommenge in der Praxis keinen Niederschlag in der Stromkennzeichnung auf den Rechnungen an die Endverbrauchenden. Um den regionalen Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage transparent ausweisen zu können, bedarf es Vorgaben einer eindeutigen und gut funktionierenden Stromkennzeichnung für diesen Teilbereich. Die EVU sollen mit den Projektergebnissen in die Lage versetzt werden, die Stromkennzeichnung für Regionalstrom korrekt durchzuführen. Ziel ist die Verbesserung der Akzeptanz für diesen regionalen Strom und damit für die Existenz und den Bau weiterer Anlagen in der Bevölkerung. b) Hierfür wurden konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung gesetzlicher Vorgaben für die Regionalstromkennzeichnung erarbeitet.

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