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Reliefklassifikationsindex (10 m Rasterdaten)

Der Terrain Classification Index = (TCIlow) ist ein dimensionsloser Index im Wertebereich von 0-2. Er überhöht geringste Höhendifferenzen, insbesondere in Tiefenbereichen. Auch bei geringsten Reliefunterschieden werden Gerinne und flache Senken erkennbar. In der Nähe von anthropogenen Bauwerken wie Deichen, Dämmen oder Halden können Reste oder Artefakte die Werte verfälschen. Der Reliefklassifikationsindex TCIlow beruht auf dem nach 10m generalisierten digitalen Höhenmodel von Niedersachsen (DGM1) und wird aus den komplexen Reliefparametern Höhe über Tiefenlinie, Einzugsgebietsgröße und modifizierten Bodenfeuchteindex berechnet (BOCK, BÖHNER, CONRAD, KÖTHE & RINGELER (2007)). BOCK, M., BÖHNER, J., CONRAD, O., KÖTHE, R. & RINGELER, A. (2007): Methods for creating Functional Soil Databases and applying Digital Soil Mapping with SAGA GIS. - In: Hengl, T. et al. (Eds.) Status and prospect of soil information in south-eastern Europe: soil databases, projects and applications. - EUR 22646 EN, 149-163, Scientific and Technical Research series, Office for Official Publications of the European Communities; Luxemburg.

Deutsche Einheit

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags zur deutschen Einheit gilt das bundesdeutsche Umweltrecht sowie das der europäischen Gemeinschaft grundsätzlich in ganz Deutschland. Durch Anpassungsvorschriften wird der besonderen Situation in den neuen Ländern Rechnung getragen.

Parlament ermöglicht GVO-freie Zonen in den EU-Staaten

Am 13. Januar 2015 beschlossen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dass EU-Länder den Anbau von GVO-Pflanzen (genetisch veränderte Organismen) in ihrem Hoheitsgebiet einschränken oder verbieten dürfen, auch wenn dies auf EU-Ebene zugelassen bleibt. Parlament und Rat hatten sich im Dezember 2014 informell darauf geeinigt. Der ursprüngliche Vorschlag stammt aus dem Jahr 2010, wurde aber vier Jahre lang wegen Unstimmigkeiten zwischen Befürwortern und Gegnern von GVO unter den EU-Ländern blockiert. Die neuen Vorschriften gestatten den Mitgliedstaaten den Anbau von genetisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet aus umweltbezogenen Gründe zu beschränken oder zu untersagen, die nicht bereits von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf EU-Ebene bewertet wurden. EU-Mitgliedstaaten könnten durch die neuen Regeln den GVO-Anbau auch aus weiteren Gründen unterbinden, wie zum Beispiel Gründe der Stadt- und Raumordnung, der Landnutzung, oder Gründe im Zusammenhang mit den sozioökonomischen Auswirkungen, zum Beispiel die hohen Kosten einer Verunreinigung für biologisch wirtschaftende Landwirte. Verbote könnten auch Gruppen von nach Kulturen oder Merkmalen festgelegten GVO einschließen. Bevor ein Mitgliedstaat solche Maßnahmen einführt, muss ein Verfahren beachtet werden, bei dem es dem Unternehmen, das einen GVO in der EU in Verkehr bringen möchte, ermöglicht wird, den Beschränkungen seiner Zulassung zuzustimmen. Wenn das Unternehmen nicht zustimmt, kann der Mitgliedstaat allerdings die Maßnahmen trotzdem durchsetzen.

ECHA stellt Website mit Informationen zu Nanomaterialien auf dem EU-Markt online

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) schaltete am 14. Juni 2017 eine Website mit Informationen zu Nanomaterialien auf dem EU-Markt online. Dies ist die erste Aktion der EU-Beobachtungsstelle für Nanomaterialien. Die Beobachtungsstelle der ECHA soll sich als verlässliche Quelle im Verbraucher-, Arbeits- und Wissenschaftsbereich etablieren. Im Vordergrund stehen dabei Gesundheits- und Sicherheitsaspekte bei der Nutzung von Nanomaterialien sowie Informationen zur Forschung und Regulierung der Stoffe. Nanomaterialien finden sich inzwischen in vielen alltäglichen Produkten. Eine klare Definition von Nanomaterialien wird zwar auf EU-Ebene gerade diskutiert – eine Einigung ist jedoch noch nicht in Sicht. Bisher werden Nanomaterialien, wie alle anderen Chemikalien in der EU, unter dem Chemikalienregister REACH gelistet.

Abfallrahmenrichtlinie

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat die Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle am 15. Juli 1975 erlassen. Die Abfallrahmenrichtlinie legt den grundlegenden Rechtsrahmen für die Abfallwirtschaft in der Gemeinschaft fest.

Umweltgefährlicher Textilfarbstoff verboten

Der Textilfarbstoff "Navy Blue 018112" darf innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht mehr zum Färben von Textil- oder Ledererzeugnissen verwendet oder verkauft werden. Das endgültige Verbot ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht worden. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinie bis Juni 2004 in nationales Recht umzusetzen. Fast genau vor zehn Jahren hatte das Umweltbundesamt (UBA) nach der Prüfung des Stoffes im Rahmen des Chemikaliengesetzes ein solches Verbot gefordert.

EU-Treibhausgasemissionen 2010 gestiegen

Laut dem Bericht über das Treibhausgasinventar der Europäischen Gemeinschaft, der von der Europäischen Umweltagentur am 30. Mai 2012 veröffentlicht wurde, sind die Treibhausgasemissionen der 27 Mitgliedstaaten im Vergleich zum Vorjahr 2009 um 2,4 Prozent oder 111 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent angestiegen. Diese Zahlen bestätigen die früheren Schätzungen der Europäischen Umweltagentur.

Beiträge zur Weiterentwicklung der EG-Abfallverbringungsverordnung

Die Anwendung und der Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen („VVA“) stellen Wirtschaftsakteure und Behörden vor besondere Herausforderungen. Die Einordnung eines Abfalls in die Anhänge der VVA, und somit die entscheidende Weichenstellung für das anwendbare Verfahren, ist komplex. Im Projekt wurde der Vollzug der VVA innerhalb Deutschlands bezogen auf bestimmte Regelungsbereiche analysiert und Vorschläge: a. für eine verbesserte Bekämpfung illegaler Verbringungen, b. einen effizienteren Vollzug und c. eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft erarbeitet. Die Ergebnisse dieses Projektes sollen im Rahmen der Überarbeitung der VVA auf EU-Ebene einfließen. Veröffentlicht in Texte | 144/2020.

Neustart der EU-Nachhaltigkeitspolitik im Rahmen der Umsetzung der Sustainable Development Goals auf EU-Ebene

Aus Sicht des Umweltbundesamts (⁠ UBA ⁠) muss die EU-Nachhaltigkeitsstrategie novelliert werden, um die globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) auf EU-Ebene umzusetzen. Das Positionspapier benennt Zielsetzungen und Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung in der EU. Veröffentlicht in Position | 06/2016.

Empfehlungen für die Gestaltung von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Auf EU-Ebene wird derzeit die sog. CSR-Richtline zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen überarbeitet. Im Mittelpunkt der Novelle steht die Entwicklung europaweit einheitlicher Berichtsstandards. Dieses Policy Paper enthält gezielte Empfehlungen an die Standardsetzung, um eine aussagekräftige Berichterstattung über Umweltthemen zu befördern. Die Autor*innen legen dar, wie über klima- und umweltbezogene Ziele, Maßnahmen und Indikatoren berichtet werden sollte, was bei der Berichterstattung über die Treibhausgasneutralität von Unternehmen zu beachten wäre und wie eine Kompatibilität der Standards mit bestehenden Berichtspflichten von Finanzmarktakteuren hergestellt werden kann. Die Empfehlungen beruhen auf einer empirischen Untersuchung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichte deutscher Unternehmen sowie weiterer einschlägiger Studien. Veröffentlicht in Texte | 159/2021.

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