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Abschätzung der Bedeutung des Einspeisemanagements nach EEG 2009 - Auswirkungen auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2009 und 2010

Die Abschaltung von Windenergieanlagen aufgrund von Netzengpässen ist im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 69 Prozent gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt die Ecofys Studie 'Abschätzungen der Bedeutung des Einspeisemanagements nach EEG 2009', die im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE) erstellt wurde. Im Jahr 2010 sind bis zu 150 Gigawattstunden Windstrom verloren gegangen, weil die Netzbetreiber Anlagen abgeschaltet haben. Auch zahlenmäßig nahmen diese als Einspeisemanagement (EinsMan) im Erneuerbaren Energien Gesetz geregelten Abschaltungen massiv zu. Gab es 2009 noch 285 sogenannte EinsMan-Maßnahmen, waren es 2010 bereits 1085. Der durch Abschaltungen verlorengegangen Strom entspricht dabei einem Anteil von bis zu 0,4 Prozent an der in Deutschland im Jahr 2010 insgesamt eingespeisten Windenergie. Ursachen für EinsMan waren im Jahr 2010 überwiegend Überlastungen im 110 kVHochspannungsnetz und an Hochspannungs-/ Mittelspannungs-Umspannwerken, selten auch im Mittelspannungsnetz. In den nächsten Jahren ist von einem weiteren Anstieg der Ausfallarbeit bei Windenergieanlagen auszugehen, insbesondere weil sowohl 2009 mit 86Prozent als auch 2010 mit nur 74Prozent vergleichsweise sehr schlechte Windjahre gewesen sind. Mit dem Ziel, die Transparenz der EinsMan-Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Einspeisung aus Windenergieanlagen und anderer Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu verbessern, sollte für jeden Einsatz von EinsMan ex-post im Internet in einem einheitlichen Datenformat aufgeschlüsselt nach Energieträgern - der Zeitpunkt und die Dauer, - die betroffene Netzregion inklusive der installierten und zum Zeitpunkt tatsächlich eingespeisten Leistung, die maximale Reduzierung je -Std. Zeitraum sowie - die Netzregion übergreifenden Korrekturfaktor, Ausfallarbeit und Entschädigungszahlungen und - der Grund für die Maßnahme veröffentlicht werden.

Energieoptimierte Produktion mit grünen Digitalen Zwillingen

Autonome elektrische Schifffahrt auf Wasserstraßen in Metropolenregionen II, Vorhaben: A-SWARM II Logistik

Schaffung eines IKT-Ökosystems für Vorhersage- und Betriebsmodelle für den netzdienlichen Betrieb steuerbarer Verbraucher und Erzeuger

UBA-CO₂-Rechner - neues Gewand mit verbesserter Nutzerführung

Beim UBA-CO₂-Rechner wurden in diesem Jahr nicht nur die Rechenfaktoren aktualisiert, sondern auch Verbesserungen in der Nutzerführung umgesetzt. Neben einer neuen Landingpage finden sich jetzt u. a. direkte Ausfüllhilfen bei den Abfragen. Zudem wurde auch das Tool „Meine Klimapolitik“, das die Bedeutung von politischen Maßnahmen auf den persönlichen CO₂-Fußabdruck veranschaulicht, neu umgesetzt. Seit 2019 haben über 2 Million Menschen den ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner genutzt. Im Zuge der jährlichen Aktualisierungsroutine wurden jetzt einige grundlegende Verbesserungen umgesetzt. Dies fällt schon auf der Startseite direkt ins Auge: Neben dem CO 2 -Schnellcheck mit nur 12 Fragen und dem detaillierten Berechnungstool „Meine CO 2 -Bilanz“ mit integriertem Flugrechner finden Sie nun weitere Rechnerangebote wie den Veranstaltungsrechner oder verschiedene CO 2 -Rechner für Kulturbetriebe. Auch weiterführende Angebote des Umweltbundesamtes (UBA) zum nachhaltigen Konsum, wie die UBA-Umwelttipps und die Denkwerkstatt Konsum , werden vorgestellt und verlinkt. Die Ausfüllhinweise und Hintergrundinformationen wurden auf der Basis der vielfältigen Rückmeldungen von Nutzer*innen neu konzipiert und formuliert. Sie finden sich nutzerfreundlich bei den entsprechenden Eingabefeldern und erleichtern das Ausfüllen. Der Rechner berechnet jetzt auch direkt bei der Eingabe Zwischenergebnisse und weist diese sofort aus. Dies ist nicht nur praktisch, sondern fördert auch die Transparenz und das Verständnis für die Wirkung von einzelnen Maßnahmen auf den persönlichen CO 2 -Fußabdruck. Ergänzungstool „Meine Klimapolitik“ Unsere persönliche CO 2 -Bilanz ist abhängig von unserem Verhalten und von persönlichen Rahmenbedingungen (z. B. ob zur Miete oder im Eigentum, in der Stadt oder auf dem Land wohnend). Sie wird aber auch in hohem Maße durch politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen beeinflusst (z. B. durch Förderprogramme für energetische Sanierungen oder für erneuerbare Energien, Vorgaben für die Effizienz von Haushaltsgroßgeräten und die Emissionen von Pkw). Mit dem Tool „Meine Klimapolitik“ können Nutzende deshalb in den fünf Konsumfeldern des CO 2 -Rechners ihre eigene Klimapolitik mit entsprechenden politischen Maßnahmen zusammenstellen. Das Tool berechnet auf der Basis aktueller Politikszenarien des Umweltbundesamts den Effekt, den die gewählten Maßnahmen voraussichtlich auf den durchschnittlichen CO 2 -Fußabdruck der Gesamtbevölkerung hätten. Gleichzeitig kann geprüft werden, ob mit der gewählten Klimapolitik die deutschen Klimaschutzziele bis 2030 und 2045 erreicht werden könnten. Der persönliche Handabdruck: CO 2 -Vermeidung bei anderen Viele individuelle Handlungsmöglichkeiten für wirksamen ⁠ Klimaschutz ⁠ können mit dem Konzept des persönlichen CO 2 -Fußabdrucks nicht oder nur teilweise erfasst werden. Wer z.B. die energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses initiiert, reduziert tonnenweise Treibhausgasemissionen bei den Bewohner*innen, ohne dass sich dies im eigenen CO 2 -Fußabdruck abbildet. Gleiches gilt für Personen, die z. B. ihren Arbeitgeber motivieren, eine große Solaranlage auf das Dach des Betriebsgebäudes zu installieren, den Fuhrpark an eine Carsharingorganisation anzubinden oder ein Energiemanagementsystem einzuführen. Für die Bewertung von individuellen Klimaschutzmaßnahmen ist es daher wichtig, nicht nur die „CO 2 -Einsparung bei sich selbst“ (Fußabdruck), sondern auch die „CO 2 -Einsparung bei anderen“ (Handabdruck) zu berücksichtigen. Im UBA-CO 2 -Rechner werden deshalb in drei Fällen „CO 2 -Einsparungen bei anderen“ quantifiziert und ausgewiesen, um auf die hohe Bedeutung des persönlichen Handabdrucks zumindest in den Fällen hinzuweisen, wo eine Quantifizierung möglich ist. Konkret betrifft dies die Einspeisung des Stroms aus einer eigenen Photovoltaik-Anlage, klimafreundliche Geldanlagen und freiwillige Zahlungen zur Kompensation von Treibhausgasen. Über den UBA-CO 2 -Rechner Mit dem UBA-CO 2 -Rechner kann jede und jeder den persönlichen CO 2 -Fußabdruck mit unterschiedlicher Detailtiefe und transparenten Ergebnisdarstellungen bestimmen. Das Onlinetool wird von Bürgerinnen und Bürgern, von Medien, im Rahmen von wissenschaftlichen Studien und Bildungsveranstaltungen, aber auch zur Bestimmung von Zahlungen zur freiwilligen Kompensation intensiv genutzt. Im Factsheet „ Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO 2 -Rechners in Kommunen “ finden sich hierzu nützliche Hinweise und Praxisbeispiele. Den Rechner gibt es seit 2008. Mit dem Aufkommen der Fridays-for-Future-Bewegung haben sich die Zugriffszahlen etwa versechsfacht. Der CO 2 -Rechner wird jährlich aktualisiert. Datengrundlage für den UBA-CO 2 -Rechner sind u. a. die jeweils aktuellen Daten der AG Energiebilanzen zum Energieverbrauch in Deutschland, Daten aus dem Emissionsberechnungsmodell TREMOD für Verkehrsemissionen sowie Daten der umweltökonomischen und volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Ein direkter Vergleich mit den Werten aus der nationalen Treibhausgasberichterstattung ist nicht möglich, da der UBA-⁠ CO2 ⁠-Rechner auch den Import von Waren sowie den internationalen Flugverkehr berücksichtigt. Eine Ausführliche Darstellung der Berechnungs- und Datengrundlagen findet sich in den „ Hintergrundinformationen zur Version 5.0 “.

Minister Meyer: „Angesichts des steigenden Meeresspiegels ist Küstenschutz existenziell“

Norden. Der Küstenschutz steht angesichts der Klimakrise und des prognostizierten Meeresspiegelanstiegs weiterhin vor enormen Herausforderungen. 14 Prozent der Landesfläche Niedersachsens und 1,1 Millionen Menschen sind unmittelbar auf eine funktionierende Küstenschutzlinie angewiesen und bei einem erwarteten Anstieg des Meeresspiegels direkt betroffen. Experten des Weltklimarates IPCC gehen von einem Anstieg zwischen 60 und 110 Zentimetern bis zum Ende dieses Jahrhunderts aus. Hunderte Kilometer Deich allein an der niedersächsischen Küste müssen daher in den kommenden Jahrzehnten entsprechend erhöht werden, in die Jahre gekommene Sperrwerke und andere Bauwerke modernisiert werden. Küstenschutz wird deshalb eine Daueraufgabe bleiben, so Klimaschutzminister Christian Meyer: „Wir lassen beim Küstenschutz nicht nach und stärken ihn weiter, denn die Meeresspiegel steigen weiter an – und wir müssen die Menschen bestmöglich schützen, die hinter den Deichen leben und arbeiten.“ Der Küstenschutz steht angesichts der Klimakrise und des prognostizierten Meeresspiegelanstiegs weiterhin vor enormen Herausforderungen. 14 Prozent der Landesfläche Niedersachsens und 1,1 Millionen Menschen sind unmittelbar auf eine funktionierende Küstenschutzlinie angewiesen und bei einem erwarteten Anstieg des Meeresspiegels direkt betroffen. Experten des Weltklimarates IPCC gehen von einem Anstieg zwischen 60 und 110 Zentimetern bis zum Ende dieses Jahrhunderts aus. Hunderte Kilometer Deich allein an der niedersächsischen Küste müssen daher in den kommenden Jahrzehnten entsprechend erhöht werden, in die Jahre gekommene Sperrwerke und andere Bauwerke modernisiert werden. Küstenschutz wird deshalb eine Daueraufgabe bleiben, so Klimaschutzminister Christian Meyer: „Wir lassen beim Küstenschutz nicht nach und stärken ihn weiter, denn die Meeresspiegel steigen weiter an – und wir müssen die Menschen bestmöglich schützen, die hinter den Deichen leben und arbeiten.“ Dafür stehen in diesem Jahr mehr als 81 Millionen Euro für Küstenschutzmaßnahmen zur Verfügung. Zusätzlich sind für die Folgejahre bereits weitere Mittel in Höhe von 45,9 Millionen Euro per Verpflichtungsermächtigung verteilt. Insgesamt finanziert Niedersachsen gemeinsam mit dem Bund damit eine Rekordsumme von 126,9 Millionen Euro in 156 Maßnahmen an der niedersächsischen Küste, auf den ostfriesischen Inseln, sowie den Mündungen von Ems, Weser und Elbe. Damit konnten weitestgehend alle vom Bund und vom Land Niedersachsen bereitgestellten Haushaltsmittel aus der sogenannten „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und aus dem „Sonderrahmenplan Küstenschutz“ an Vorhaben des Insel- und Küstenschutzes gebunden werden. „Ich bin der gesamten Landesregierung sehr dankbar, dass sie dem Hochwasser- und Küstenschutz personell und finanziell oberste Priorität einräumt“, so der Minister, „denn wir alle haben noch das flächendeckende Weihnachtshochwasser 2023/2024 aber auch massive Sturmfluten und Schäden an den ostfriesischen Inseln vor Augen.“ Zusammen mit der Direktorin des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Anne Rickmeyer, hat der Minister am (heutigen) Mittwoch das „Bau- und Finanzierungsprogramm Küstenschutz“ für das laufende Jahr vorgestellt. „Hochwasser- und Küstenschutz ist und bleibt eine Daueraufgabe“, so NLWKN-Direktorin Rickmeyer. „Im Namen des NLWKN möchte ich mich nochmals bedanken, dass für dieses wichtige Aufgabenfeld zusätzliche Stellen bei uns im Landesbetrieb geschaffen wurden. Im Küstenschutzprogramm sind künftig große Projekte mit zum Teil erheblichem Finanzvolumen anzuschieben. Dafür braucht es neben den bereitgestellten Geldern auch entsprechende Fachkräfte. Engagierte Menschen für diese wichtigen und sinnstiftenden Aufgaben zu gewinnen, wird zunehmend schwierig. Die zusätzlichen, unbefristeten Stellen könnten hier ein wichtiger Anreiz sein.“ Der Großteil der Mittel geht an die Deichverbände, sie bekommen rund 59,1 Millionen Euro für die Umsetzung ihrer Maßnahmen – 15 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Das restliche Geld fließt in staatliche Küstenschutzmaßnahmen: Rund neun Millionen Euro werden zur Sicherung der Ostfriesischen Inseln (hier: Sandaufspülungen auf Langeoog und Norderney) verwendet. Außerdem fließt Geld in planerische Vorhaben wie beispielsweise die Überarbeitung des Generalplans Küstenschutz für den Bereich Festland. „Und wir blicken schon heute auf morgen und legen den finanziellen Grundstein für künftige Maßnahmen“, so Küstenschutzminister Meyer. So sind beispielsweise die Deichnacherhöhungen an der Elbe auf Krautsand bzw. in Hinterbrack oder im Bereich des Klosters Blankenburg an der Hunte bis zum Jahr 2027 abgesichert. Auch ist das Mitdenken des Naturschutzes am sensiblen Lebensraum Wattenmeer und den Ästuaren selbstverständlich. Mit einem ökologischen Sedimentmanagement und der Herstellung von zusätzlichen Salzwiesen kann umweltfreundlich und klimaschonend wertvolles Material für die Deichverstärkungen mit kurzen Transportwegen erzeugt werden. Auch sind grüne Deiche mit Schafbeweidung und möglichst wenig Einbauten aus Stahl oder Beton vorzugswürdig und Standard im Küstenschutz. Mit Blick auf zusätzlich beim NLWKN geschaffene Stellen warben Minister Meyer und NLWKN-Direktorin Rickmeyer um Fachkräfte im Küstenschutz: „Für die Menschen an der Küste zu arbeiten und deren Leben, Hab und Gut zu schützen ist eine wichtige Daueraufgabe. Wir suchen engagierte Menschen für den Klimaschutz und die Anpassung an die Klimakrise. Der NLWKN bietet bereits heute zum Beispiel mit Stipendien für die Studiengänge Bau- und Umweltingenieurwesen entsprechende Anreize“, so Rickmeyer.

TrilaWatt: Hydrodynamische Kennwerte (2015-2022)

<span><strong>Definitionen:</strong> Hydrodynamik beschreibt die Bewegung von Fluiden und die dabei wirkenden Kräfte. Hydrodynamische Kennwerte sind zeitintegrierte, beschreibende Parameter dieser Prozesse. So tragen bspw. die grundlegenden Tidekenngrößen des Tidehochwassers, des Tideniedrigwassers sowie der damit eng verbundenen Werte für Tidestieg, Tidefall und Tidehub dazu bei, die Dynamik der Tide herauszuarbeiten.</span> <span><strong>Datenerzeugung:</strong> Aus numerischen Simulationsdaten wurden physikalische Größen wie beispielsweise Wasserstand oder Strömungsgeschwindigkeit in festen zeitlichen Intervallen unter Berücksichtigung erreichbarer Genauigkeiten berechnet. Diese Simulationsdaten wurden mit Datenanalysemethoden zu hydrodynamischen Kennwerten wie beispielsweise dem Tidehub zusammengefasst. Es wurden eine harmonische Analyse des Wasserstandes durchgeführt und Tidekennwerte des Wasserstands bzw. statistische Langzeitkennwerte von Wasserstand, Strömungsgeschwindigkeit, Salzgehalt, Wassertemperatur und Schwebstoffgehalt berechnet. </span> <span><strong>Produkte:</strong> Hydrodynamische Kennwerte aus dem Projekt TrilaWatt basieren auf der Analyse der numerischen Simulation von Tide, Seegang, Salzgehalt, Temperatur und Schwebstoffkonzentration im Bereich des trilateralen Wattenmeers (Niederlande -nl, Deutschland -de, Dänemark -dk) und der Deutschen Bucht als Jahresmittel für die Jahre 2015 bis 2022. Die Daten werden als regelmäßiges 20 m Raster im GeoTIFF-Format bereitgestellt. Kennwerte werden nur für Berechnungszellen bereitgestellt, die im Analysezeitraum immer überflutet waren. In den Datenäquivalenten (*_no_filter) wurde diese Maskierung nicht angewendet. Nicht-gefilterte Datenäquivalente (no_filter) sind, falls physikalisch sinnvoll, ebenfalls erstellt worden. Bei nicht-gefilterten Datenprodukten ist zu beachten, dass die Anzahl der den Mittelwerten zugrundeliegenden Werte vor allem im Flachwasserbereich durch intertidales Trockenfallen geringer ist und damit die Mittelwertbildung beeinträchtigt ist. Die Anzahl an validen Datenpunkten bzw. Tiden pro Jahr (Anzahl gültiger Datenpunkte bzw. Anzahl Tidehochwasser) wird als Rasterdatei zur Einordnung nicht-gefilterter Produkte mitgeliefert.</span> <span><strong>Produktliste:</strong> - Tidehub und Tidehoch- und Tideniedrigwasser: 5-, 50- und 95% Quantil <br> - Laufzeitverschiebung zur Referenzposition „Leuchtturm Alte Weser“ von Tidehoch- und Tideniedrigwasser: Jahresmittelwerte <br> - Tidemittelwasser: 50% Quantil <br> - M2-Partialtide: Amplitude und Phase <br> - Tidehochwasser und validen Datenpunkte: Anzahl pro Jahr<br> - Wasserstand: 1-, 50- und 99% Quantil, Mittelwert, Minimum, Maximum <br> - Strömungsgeschwindigkeit: tiefengemittelter Mittelwert, 99- und 99,9% Quantil des Betrags <br> - Strömungsgeschwindigkeit: tiefengemittelter Betrag und x- und y-Komponente des Residuums <br> - Strömungsgeschwindigkeit: tiefengemittelter mittlerer, kubierter Betrag <br> - Bodenschubspannung: 99% Quantil, Mittelwert<br> - Salzgehalt, Temperatur und Schwebstoffkonzentration: tiefengemitteltes 1- und 99% Quantil und Mittelwert (Schwebstoffkonzentration als Summe aus drei Fraktionen mit einer Sinkgeschwindigkeit ws = 0,25, 1,5 und 7 mm/s) <br> - Signifikante Wellenhöhe des Seegangs: 50-, 95- und 99% Quantil, (Jahres-) Mittelwert und Maximalwert <br> - Mittlere Wellenperiode: Jahresmittelwert bei maximaler signifikanter Wellenhöhe<br> - Seegangsrichtung: x- und y-Komponenten des Residuums </span> <span><strong>English:</strong> This web service contains annual averages and quantiles of tidal characteristics, annual averages and quantiles of hydrographic parameters (e.g., depth-averaged salinity, suspended sediments, or sea water temperature), and tidal constituents from harmonic analyses that were estimated from numerical simulations in the period of 2015-2022. Data are distributed on regular 20 m grids as GeoTIFFs. </span> <span><strong>Download:</strong> A download is located under references (in German: "Verweise und Downloads"). </span>

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland

<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.

Grenzen Nationalpark Nds. Wattenmeer

(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.

Außengrenze Nationalpark Nds. Wattenmeer

(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.

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