Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.
Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000
Dieser Datensatz enthält Windkraftanlagen Offshore und an Land (5 km landeinwärts). Hierfür werden wöchentlich aktuelle Daten der Stromerzeugungseinheiten aus dem Marktstammdatenregister (MaStR) heruntergeladen und als Geodaten-Dienst (WMS und WFS) bereitgestellt. Die Offshore-WEA werden auch geclustert mit der Anlagen-Anzahl angezeigt. Alle Anlagen werden erst ab einer bestimmten Zoom-Stufe sichtbar. Der Energie-Anlagen-Dienst enthält ausserdem WEA der Küstenländer und PV-ANlagen. Quelle: MaStR. In den Anlagen-Attributen ist auch die MaStR-Nr. (SEE) enthalten, mit welcher unter folgender URL (über die "Schnellsuche") weitere Anlagen-Informationen angezeigt werden können: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR. Bei Daten-Fehlern wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Der Datensatz zeigt die Standorte von Verbrauchern, die große Mengen an Wärme aus Wärmenetzen nutzen, ebenso wie Großverbraucher von Gas, sowohl zur Wärmeerzeugung als auch für stoffliche Verwertung.
Apotheken im Saarland.
Dieser Datensatz enthält PV-Anlagen-Layer mit einer Leistung > 100kWh an der Küste. Hierfür werden wöchentlich aktuelle Daten der Stromerzeugungseinheiten aus dem Marktstammdatenregister (MaStR) heruntergeladen und als Geodaten-Dienst (WMS und WFS) bereitgestellt. Der Energie-Anlagen-Dienst enthält außerdem Windkraftanlagen (WEA) Offshore und an Land (5 km landeinwärts) sowie WEA der Küsten-Bundesländer. Alle Anlagen werden erst ab einer bestimmten Zoom-Stufe sichtbar. Quelle: MaStR. In den Anlagen-Attributen ist auch die MaStR-Nr. (SEE) enthalten, mit welcher unter folgender URL (über die "Schnellsuche") weitere Anlagen-Informationen angezeigt werden können: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR. Bei Daten-Fehlern wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Grundlage zur Interpretation und Verständnis der dargestellten Ergebnisse bildet der Abschlussbericht der Studie „Wärmewende im Saarland – Status quo, Potenziale und Handlungsfelder (www.saarland.de/waermewende). Der Layer zeigt einen Überblick über die Wärmenetzpotenziale im Saarland in den beiden modellierten Szenarien auf kommunaler Ebene. Dabei wird die theoretisch mögliche Wärmebereitstellung durch Wärmenetze in MWh dargestellt. Je dunkler/höher der Wert desto höher fällt ebenso der Deckungsgrad zum Wärmebedarf der Gemeinde aus. Szenario 2 „Hohe Anschlussquote“ – Hier wird angenommen, dass lokal erneuerbare Wärmequellen zur Verfügung stehen, mit denen relativ günstig ein Wärmenetz aufgebaut oder erweitert werden kann.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2025 © Nikola Tomašić / Pexels Tierseuchen: 2025 dominiert von Geflügelpest und Blauzungenkrankheit Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2025 wur- de von einem im Vergleich zu den Vorjahren mas- siven Geflügelpestausbruch im Herbst 2025 bei Wildvögeln und dem Wiederausbruch der Blauzun- genkrankheit vom Serotyp 8 in Rheinland-Pfalz do- miniert. Aber auch andere Tierseuchen haben das Landesuntersuchungsamt (LUA) stark beschäf- tigt: Die Afrikanische Schweinepest, die zusätz- lich zum Geschehen in den Kreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms und im Juni 2025 auch in Nord- rhein-Westfalen nahe der Grenze zu Rheinland- Pfalz festgestellt wurde; der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Berlin-Brandenburg im Januar 2025 und neue Seuchen wie die Epizootische Hä- morrhagie der Hirsche (EHDV) und die Lumpy Skin Krankheit (LSD), die aus dem Westen und Süden Frankreichs immer näher rücken. Ein besonders be- merkenswertes Ereignis war der Nachweis eines Tuberkulose-Erregers bei einem Mähnenwolf aus einem rheinland-pfälzischen Zoo. Das LUA ist die zentrale Einrichtung des Lan- des Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seu- chen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkran- kungen bei Tieren. Hier werden Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Un- tersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monitoring-Programmen sowie so- genannte Handelsuntersuchungen, durch die si- chergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Be- stände überwacht wird und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersu- chungen ermöglichen einen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpo- pulation und tragen somit dazu bei, den Gesund- heitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Denn nicht zuletzt wird hierdurch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA 2 2025 insgesamt 207.687 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstel- le zwischen dem Ministerium und den Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen landesweit einheit- lich ausgelegt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdienste für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. Krankheiten, die durch Vektoren übertragenen werden, wie die die Epizootische Hämorrhagie der Hirsche (EHDV) und die Lumpy Skin Krankheit, haben im LUA zusammen mit der Maul- und Klau- enseuche an Bedeutung gewonnen. Denn sie sind bei Tieren, die eine klinische Symptomatik aufwei- sen, differentialdiagnostisch relevante Erreger zur Blauzungenkrankheit. Das Virus der Epizootischen Hämorrhagie (EHDV) der Hirsche ist wie das Blauzungenvirus ebenfalls ein Orbivirus aus der Familie der Reovi- ridae und diesem sowohl in Hinsicht auf die klini- schen Symptome als auch in Hinblick auf die Aus- breitung sehr ähnlich. Überträger sind wie beim Blauzungenvirus sogenannte Gnitzen. Die höchste Empfänglichkeit wurde bei Antilopen und Weiß- schwanzhirschen beobachtet. Rinder können aber auch erkranken. Unterschieden werden zurzeit sie- ben Serotypen. Im November 2022 wurde das Virus erstmals in- nerhalb Europas in Sardinien und Südspanien nachgewiesen. Im weiteren Verlauf der letzten BVD, BHV-1, Blauzunge: Mehrere Tierseuchen gefährden die Gesundheit von Rindern. © Christina & Peter / Pexels Jahre hat sich das Virus vor allem über Frankreich weiter nach Norden verbreitet. 2025 wurden im LUA 675 Proben von Rindern, Schafen und Ziegen aus 329 rheinland-pfälzischen Beständen, sowie 33 Wild- und Zootiere auf das EHD-Virus unter- sucht. Alle Proben waren negativ. Bei der Lumpy Skin Krankheit (LSD) handelt es um eine Erkrankung, die durch ein Virus der Gat- tung Capripocken verursacht wird. Das Virus ist nahe verwandt mit den Erregern der Schaf- und Ziegenpocken. Die Übertragung erfolgt vor allem durch blutsaugende Insekten. Die Lumpy Skin Krankheit oder Dermatitis No- dularis ist in der Hauptsache eine Erkrankung bei Rindern und Büffeln. Klinisch zeigen die Tie- re zunächst hohes Fieber, Milchrückgang und Hautveränderungen (Knoten/ Knötchen). Auch die Schleimhäute können betroffen sein. In den letzten Jahren wurde LSD in Europa nur in den südlichen Ländern nachgewiesen. Ein Nach- weis in Frankreich in 2025 nahe der Grenze zur Schweiz führte zu vermehrten Untersuchungen in Deutschland, da aus den daraufhin eingerichteten Restriktionszonen zuvor Rinder nach Deutschland transportiert worden waren. Im LUA wurden 2025 insgesamt 78 Proben aus 15 rheinland-pfälzischen Beständen virologisch auf Capripocken und 72 Proben aus elf Beständen auf Antikörper unter- sucht. Auch hier waren alle Proben negativ. Andere Tierseuchen, die schon länger Bekämp- fungsmaßnahmen unterliegen, werden im Rah- men von Monitoring und diagnostischen Untersu- chungen und Handelsuntersuchungen überwacht. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Her- pesvirus Typ 1 (BHV-1) etwa führt zu einer le- benslang bestehenden Infektion, die sich häufig in Leistungsminderung, grippeartigen Erscheinungen und Störungen der Fruchtbarkeit äußert. 2025 hat das LUA in zwei rheinland-pfälzischen Betrie- ben bei insgesamt zwölf Tieren BHV-1-Antikörper nachgewiesen. In einem Fall wurden Tiere bei ei- nem Viehhändler wegen einer Transportüberla- dung vorübergehend eingestellt und untersucht. 3 Die drei Reagenten wurden aus dem Bestand zur Schlachtung verbracht. Nach zwei negativen Nachuntersuchungen des Restbestandes gilt der Betrieb wieder als BHV-1 frei. In dem zweiten Fall wurden bei einer Routineun- tersuchung in dem Bestand bei zwei Tieren BHV- 1-Antikörper nachgewiesen. Die Untersuchung des Gesamtbestandes ergab weitere Reagen- ten. Nach der Entfernung der Reagenten und der Nachuntersuchung des Gesamtbestandes nach etwa sechs Wochen wurden keine weiteren BHV- 1-Antikörper mehr nachgewiesen. Das Auftreten der BHV-1-Infektion zeigt nach- drücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng da- rauf achten müssen, ausschließlich Tiere aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosi- cherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um den Eintrag und die Ausbreitung einer Infek- tion zu verhindern. Insgesamt wurden im LUA im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seu- chenfreiheit 54.186 Blutproben aus 2.887 rhein- land-pfälzischen Beständen sowie 5.458 Tank- und Einzelmilchproben aus 941 Beständen auf BHV-1 untersucht. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2025 wurden im LUA insgesamt 108.741 Ohrstanzproben aus 3.214 rheinland-pfälzischen Beständen untersucht. Dabei wurde das Virus der BVD bei keinem Kalb nachgewiesen. Im Rahmen von Handelsuntersuchungen und zu diagnosti- schen Zwecken wurden zusätzlich weitere 1.017 4 Blut- und Organproben von diversen Wiederkäu- ern auf das Vorhandensein von BVD mit negati- vem Ergebnis getestet. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West Nil Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde 2024 erst- mals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pfer- den geführt. In 2025 gab es keine weiteren Nach- weise. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infektionsgeschehens des durch blutsaugen- de Stechmücken übertragenen Erregers aber kei- ne Rolle. Die Erkrankung tritt insbesondere bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neuro- logischen Symptomen und gehäuften Todesfäl- len führen. Der Erreger kann auch auf Menschen übertragen werden und verursacht eine grippe- ähnliche Erkrankung. In seltenen Fällen entwickelt sich eine Hirnentzündung, die einen tödlichen Verlauf nehmen kann. Es muss aber weiterhin mit dem Auftreten des WNF in Rheinland-Pfalz gerechnet werden. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseu- chenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maß- nahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrie- ben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schweren klinischen Sym- ptomen kann mit einer Impfung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys imp- fen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Vi- rus wird von der rheinland-pfälzischen Tierseu- chenkasse mit einer Beihilfe finanziell unterstützt. Untersuchungen an 5.047 verendeten Rindern, Schafen, Ziegen und Wildwiederkäuern und 347 geschlachteten Rindern, Schafen und Ziegen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf Transmis- sible spongiforme Enzephalopathie (BSE, Scra- pie, CWD) ergaben 2025 erfreulicherweise nur negative Untersuchungsergebnisse. Die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einhergehende, tödlich verlaufende Erkrankung Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Eine Salmonelleninfektion führt besonders bei Jungtieren zu klinischen Symptomen mit Durch- fall und teilweise hohem Fieber. Bei Rindern, Schafen, Schweinen und Pferden kann es in Ein- zelfällen zu Fehlgeburten kommen. Ausgewach- sene Tiere erkranken zwar eher selten klinisch, können die Erreger aber über längere Zeit aus- scheiden und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Die hohe Wider- standsfähigkeit gegen äußere Einflüsse ermöglicht den Bakterien dort ein langes Überleben. Keine Scrapie: Die mit Verhaltens- und Bewegungsstö- rungen einhergehende, tödlich verlaufende Erkrankung wurde 2025 bei keinem Tier aus dem Land nachgewie- sen. © Studio Lichtfang / Pexels tritt spontan auf. Tierseuchenrechtliche Maßnah- men erfolgen in der Regel nicht, da fast immer nur Einzeltiere betroffen sind. Die Nachweise aus den Jahren 2023 und 2024 zeigen aber, dass die Moni- toring-Untersuchungen zum Vorkommen der Er- krankung weiterhin erforderlich sind, um deren verstärktes Auftreten erfassen und einen Eintrag in die Nahrungsmittelkette verhindern zu können. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen. Diese bakteriellen In- fektionserreger werden meist bei differenzialdi- agnostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache nachgewie- sen. 2025 wurden die Salmonellen bei 16 Rin- dern, Schafen und Ziegen in zwölf Betrieben nachgewiesen. Darüber hinaus wurden die Bakte- rien auch bei 15 Wild- und Zootieren sowie in vier Umgebungsproben aus Hühner- und Gänsehal- tungen in zwei Beständen festgestellt. Landwirtschaftliche Nutztiere und die daraus er- zeugten Lebensmittel tierischen Ursprungs stehen an der Spitze der möglichen Infektionsquellen für den Menschen. Die Infektion erfolgt in der Regel über die Aufnahme kontaminierter Nahrungsmit- tel; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haustieren sind möglich. Die Infektion äu- ßert sich beim Menschen meist als akute Darm- entzündung mit plötzlich einsetzendem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leichtem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Perso- nen zu einer ausgeprägten Dehydratation (Aus- trocknung durch Wasserverlust) führen. In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat im vergangenen Jahr 38 Tiere aus Rhein- land-Pfalz auf Tularämie untersucht, und dabei die Zoonose bei 19 Feldhasen aus sieben Kreisen nachgewiesen. An der Zahl der Nachweise ist er- kennbar, dass die Erkrankung bei Feldhasen relativ weit verbreitet ist. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Kaninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlieren ihre Schnelligkeit und angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangs- punkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrankten Wildtieren 5
Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50 bis 70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen
Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ermittelten potentiell betroffenen Industrieanlagen für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand Bereich Niedersachsen Stand 04.10.2018.Erfasst wurden alle Industrieanlagen gemäß Industrieemissionsrichtlinie IED 2010/75/EU, E-PRTR (Pollutant Release and Transfer Register = Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) und Störfall-Richtlinie (zwölfte Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15. März 2017, Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie)) und in Hinsicht auf mögliche Betroffenheit durch Hochwasserrisikogebiete geprüft, in dem alle in einer Entfernung bis zu 200 m gelegenen Anlagen für die Risikobewertung berücksichtigt wurden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 670 |
| Europa | 26 |
| Kommune | 55 |
| Land | 390 |
| Weitere | 1996 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 151 |
| Zivilgesellschaft | 43 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 2 |
| Chemische Verbindung | 773 |
| Daten und Messstellen | 787 |
| Ereignis | 15 |
| Förderprogramm | 437 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 4 |
| Infrastruktur | 2 |
| Taxon | 67 |
| Text | 2107 |
| Umweltprüfung | 122 |
| WRRL-Maßnahme | 19 |
| unbekannt | 209 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 349 |
| Offen | 2558 |
| Unbekannt | 62 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2929 |
| Englisch | 2108 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 49 |
| Bild | 17 |
| Datei | 144 |
| Dokument | 299 |
| Keine | 461 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 2293 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2337 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2884 |
| Luft | 2250 |
| Mensch und Umwelt | 2875 |
| Wasser | 2249 |
| Weitere | 2861 |