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s/eng/EWG/gi

Energieforschungsplan EVUPLAN, Methodenentwicklung für ein Monitoring zur Witterungsbereinigung der EE- Stromerzeugung

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) sieht unter §98 ein jährliches Monitoring zur Zielerreichung der festgelegten Ziele vor. Zu diesem Zwecke wird betrachtet, ob in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr der Richtwert für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach § 4a erreicht worden ist, und es wird die Ausbaugeschwindigkeit insbesondere unter Berücksichtigung der tatsächlichen Wetterbedingungen in dem vorangegangenen Kalenderjahr bewertet. Um dies überprüfen zu können, ist neben der Evaluation der umgesetzten Maßnahmen unter anderem auch eine nähere Untersuchung der witterungsbedingten Unsicherheiten der Strombereitstellung durch fluktuierende Quellen erforderlich. Dafür soll eine jährliche Quantifizierung der Witterungseffekte auf die EE-Stromerzeugung erfolgen. Durch Unterstützung des Projektes soll eine geeignete Methode zur Witterungsbereinigung von erneuerbarer Erzeugung (Windenergie (onshore), Windenergie (offshore), Photovoltaik (PV) und Wasserkraft) entwickelt werden. Das Vorhaben legt hierfür die energiemeteorologischen Grundlagen. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf die Nutzung öffentlich verfügbarer Daten gelegt und die Fortschreibbarkeit der Methodik durch das Umweltbundesamt ermöglicht werden. Das Vorhaben soll eine systematische Beschreibung der Witterungseffekte beinhalten. In dem Zusammenhang sollen auch mittel- bis langfristige Effekte des Klimawandels auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen diskutiert werden.

STARK Lausitzer Kohletransformation - Maßnahmen zur Akzeptanzerhöhung und Verfahrensoptimierung der planungs- und genehmigungsrechtlichen Prozesse für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien in der Lausitz als Modellregion für Transformation und Strukturwandel

Abschätzung der Bedeutung des Einspeisemanagements nach Paragraph 11 EEG und Paragraph 13 Abs. 2 EnWG

Diese im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie e.V. erstellte Studie erläutert die Auswirkungen des Einspeisemanagements auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2010 und 2011. Ecofys analysierte das Einspeisemanagement, welches Verteilnetzbetreiber (VNB) anwenden, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Während des EinspeiseManagement-Vorgangs regelt der Verteilnetzbetreiber temporär die Erneuerbaren Energien (EE) Anlagen in der betroffenen Netzregion ab, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Wir führten eine Bestandsaufnahme zum Einspeisemanagement der deutschen Verteilnetzbetreiber durch und entwickelten eine Methode zur Abschätzung der dadurch abgeregelten Energiemenge. Die Ergebnisse der Ausfallarbeit eines Jahres vergleichen wir regelmäßig mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre, um daraus den sich ergebenden Trend abzuleiten. Bislang veröffentlichen Netzbetreiber die durch Einspeisemanagement verloren gegangene Energie nicht. Darüber hinaus untersuchte Ecofys, ob in Engpasssituationen Einspeisemanagement nach Paragraph 11 EEG durchgeführt wurde und Entschädigungen nach Paragraph 12 EEG gezahlt wurden oder ob Maßnahmen nach Paragraph 13 Abs. 2 EnWG, ohne die Möglichkeit zur Entschädigung der Anlagenbetreiber, durchgeführt wurden.

Erfahrungsbericht gem. § 99 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) zum spartenspezifischen Vorhaben 'Windenergie an Land'

Brennstoffaufbereitung METRAN

Die Fa. METRAN Rohstoff-Aufbereitungs GmbH ist in Oesterreich Marktfuehrer auf dem Gebiet der grosstechnischen Trennung von Metall-Kunststoff-Gemischen (z.B. Altautos, Elektronikschrott). Dabei werden sortenreine Metallfraktionen erzeugt, die als Sekundaerrohstoff in Huetten und Giessereien zu neuen Produkten veredelt werden. Daneben fallen aber im Ausmass von 40-50 M.-Prozent (vermischte) Gummi-Kunststoffholzfraktionen an, die momentan noch unbehandelt deponiert werden. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die ein weitgehendes Deponierungsverbot fuer unbehandelte Abfaelle ab 2004 vorsehen, hat das vom NOe Wirtschaftsfoerderungs- und Strukturverbesserungsfonds gefoerderte Forschungsprojekt 'Brennstoffaufbereitung METRAN' das Ziel, die vorhanden Aufbereitungsprozesse dahingehend zu optimieren, dass in Zukunft Brennstoffe erzeugt werden koennen, die den Eingangsanforderungen potenzieller Verwerter (z.B. Stahl- und Zementindustrie) entsprechen und somit als Sekundaerenergietraeger eingesetzt werden koennen. Bei erfolgreichem Abschluss des Projektes wird ein bedeutender Beitrag einerseits zur Loesung abfallwirtschaftlicher Probleme in Oesterreich und andererseits zur Erreichung des Kyoto-Zieles geleistet werden.

Gartenhäcksler

: Rücksicht auf Nachbarschaft und Umwelt nehmen So gehen Sie umwelt- und verantwortungsbewusst mit Ihrem Gartenhäcksler um Kaufen Sie ein lärmarmes Gerät (Blauer Engel). Kaufen Sie lieber ein Elektrogerät statt eines Benzinmotors. Halten Sie sich an die bundesweit vorgeschriebenen Betriebs- und Ruhezeiten. Reinigen Sie Ihren Häcksler nach jedem Gebrauch sorgfältig. Bei seltener Nutzung: Leihen oder teilen Sie sich einen Gartenhäcksler. Gewusst wie Häcksler sind Zerkleinerungsmaschinen. Holzige Pflanzenreste aus dem Baum- und Strauchschnitt können zerkleinert und so als Kompost- oder Mulchmaterial verwendet werden. Ihr Energiebedarf ist vergleichsweise gering. Es gibt zwei Arten von Schneidetechniken : Messerhäcksler zerschneiden das Pflanzenmaterial. Sie verursachen eine erhebliche Lärmbelästigung. Hohe Lärmpegel stören nicht nur die unmittelbare Nachbarschaft, sondern können auch einen selbst schädigen - von Kopfschmerzen über Schwerhörigkeit bis hin zu Ohrgeräuschen (Tinnitus). Bei Walzengeräten werden die Pflanzenmaterialien von einer Walze gepresst. Sie sind deutlich geräuschärmer. Deswegen sind sie sehr gut für besiedelte Wohngebiete geeignet. Lärmarmes Gerät kaufen: Bei Häckslern gibt es im Hinblick auf Lärm große Unterschiede. Dies lässt sich einfach an dem Schallleistungspegel (LWA) auf jedem Gerät erkennen. Je geringer der LWA-Wert, desto geringer die Lärmentwicklung. So bedeutet zum Beispiel drei dB weniger bereits eine Halbierung der Schallleistung. Der Blaue Engel garantiert, dass es sich um lärmarme Geräte handelt (LWA kleiner 92 dB(A)). Elektroantrieb bevorzugen: Gartenhäcksler gibt es mit Elektro- oder mit Benzinmotor. Aus Umweltsicht sind Elektrogeräte zu bevorzugen. Sie erzeugen am Einsatzort weniger Lärm und keine Abgase, sind jedoch wegen der Kabelführung nur für kleinere Grundstücke geeignet. Wenn Sie einen Häcksler mit Akku wählen, können Sie auch ohne Kabel arbeiten. Betriebs- und Ruhezeiten : Die bundesweit gültigen Betriebs- und Ruhezeiten für Gartengeräte gelten auch für Gartenhäcksler. Demnach ist der Betrieb eines Häckslers nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet. Sonntags und an Feiertagen ist der Betrieb eines Häckslers grundsätzlich nicht erlaubt. Teilweise gelten kommunal erweiterte Ruhezeiten. Nehmen Sie darüber hinaus Rücksicht auf die Nachbarschaft und insbesondere kleine Kinder, die generell sehr lärmempfindlich sind. Reinigung und Pflege: Nach jedem Gebrauch sollten Häcksler – mit gezogenem Netzstecker bzw. entnommenen Akkus – entsprechend der Bedienungsanleitung gereinigt werden. Damit die Lager geschmeidig laufen, sollten diese entsprechend den Vorgaben geschmiert werden. Bei Messerhäckslern müssen die Messer regelmäßig nachgeschärft werden. Bei Walzengeräten müssen in regelmäßigen Abständen die Andruckplatte und Gegenplatte nachgestellt werden. Leihen und Teilen: Gartenhäcksler sind teuer, sperrig und werden meist nur sehr selten verwendet. Sie eignen sich deshalb hervorragend für die gemeinschaftliche Nutzung. Schließen Sie sich mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn zusammen. Viele Baumärkte oder Geräteverleiher verleihen auch Gartenhäcksler. Die Leihgeräte sind meist auch leistungsstärker, sodass das Zerkleinern insgesamt schneller geht. Achten Sie auf einen integrierten Auffangkorb, der leicht zu entnehmen und zu entleeren ist. Das vereinfacht die Arbeit. Richtig entsorgen: Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Gartenhäckslers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠UBA⁠-Umwelttipp "Alte Elektrogeräte richtig entsorgen" . Was Sie noch tun können: Tragen Sie Hörschutz bei der Arbeit mit dem Häcksler. Nutzen Sie für kleinere Holzmengen die Garten- oder Astschere. Legen Sie einen Reisighaufen oder eine Benjeshecke an. Das ist ein nützlicher Lebensraum für viele Kleinst- und Kleintiere, wie zum Beispiel Igel. Gartenabfälle richtig entsorgen: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zu Gartenabfällen . Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zum Kompostieren . Prüfen Sie vor der Neuanschaffung eines Häckslers, ob Sie auch ein geeignetes gebrauchtes Gerät finden. Gartenhäcksler zu lagern, benötigt viel Platz. Wenn Sie Ihren Häcksler nicht mehr regelmäßig benutzen, überlegen Sie, ob Sie das Gerät secondhand verschenken oder verkaufen möchten. Hintergrund Lärmbelästigung kann in hohem Maße zu Konzentrationsstörungen, Nervosität und Stressreaktionen führen. Auch die Nachbarschaft leidet. Lärm ist eine häufige Ursache von Nachbarschaftsstreitereien. Mit der Europäischen Maschinen- und Gerätelärm-Richtlinie 2000/14/EG gelten in Deutschland seit 2002 bestimmte Bedingungen für Hersteller von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden. Danach sind diese verpflichtet, jedes Gerät, das in Verkehr gebracht werden soll, mit dessen Schallleistungspegel (LWA) in einheitlicher Form zu kennzeichnen. In Deutschland existieren außerdem Vorgaben über die Betriebszeiten vieler Geräte und Maschinen in Wohn-, Kleinsiedlungs-, Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten (32. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Diese sind bundesweit verbindlich. In kommunalen Verordnungen können bestimmte einzuhaltende Ruhezeiten noch ausgeweitet sein.

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Photovoltaik auf Agrarflächen

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.

WRRL Seetypen

Zu den Grundlagen der biologischen Bewertung gemäß WRRL gehören das Aufstellen einer Gewässertypologie und die Ausweisung von Gewässertypen. Diese sind elementare Grundlagen für die typspezifische biologische Bewertung, die Ausweisung der Wasserkörper und das Aufstellen eines Monitoring-Netzwerkes. Aber auch die Erstellung der Bewirtschaftungspläne und damit die Maßnahmenplanung erfolgt typspezifisch. In der Ökoregion "Norddeutsches Tiefland" werden insgesamt sieben Seetypen unterschieden, darunter sechs natürliche Typen und ein Sondertyp für künstliche Seen.

Abfall und Recycling Hamburg

Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten. Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.

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