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Forstwirtschaft - Bestände Staatswald 2011

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Forstwirtschaft des Saarlandes dar.:Waldbestände des SaarForst Landesbetriebes (Staatswald) Die Aussengrenzen (Besitzgrenzen) des Staatswaldes wurden an die ALK angeglichen und sind damit katasterscharf. Die Innengrenzen (Abgrenzungen der Waldbestände eines Eigentümers untereinander) sind anhand der DGK5 und der digitalen Orthofotos mit 40 cm räumlicher Auflösung digitalisiert. Felder und ihre Bedeutung: Hierarchie Char (14) ; landesweit besitzerübergreifend eindeutiger Schlüssel Besitz Char (20) ; Waldeigentümer Revier Char (2) ; SaarForst Reviernummer Reviername Char (25) ; SaarForst Revierbezeichnung Abt Char (4) ; Nummer der Waldabteilung, eindeutig innerhalb eines Waldeigentümers Abteilung Char (8) ; Nummer der Waldabteilung mit vorangestellter Eigentümernummer Uabt Char (1) ; Unterabteilung Bestand Char (1) ; Bestand Teilfl Char (1) ; Teilfläche Beschrift Char (4) ; zusammengesetztes Feld aus Unterabteilung, Bestand und Teilfläche Betr_kl Char (20) ; Betriebsklasse Keine_bew Char (20) ; Erläuterung zu den Waldflächen außer Bewirtschaftung (10%) *) Bewirtsch Char (30) ; Bewirtschaftungsintensitäteinschl. „außer Bewirtschaftung“ Entw_stufe Char (30) ; Entwicklungsstufe Best_typ Char (35) ; Bestandestyp Schlussgra Char (20) ; Schlussgrad Best_stru Char (20) ; Bestandesstruktur Nutz_art Char (20) ; Nutzungsart Atb Char (20) ; Alt- und Totholz Biozönosen-Projektfläche Bl Decimal (3, 0) ; Blösse Anteil der Fläche temporär ohne Baumbewuchs in % Bu Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Buche in % Ei Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Eiche in % Elb Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Edellaubbäume in % Slb Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe sonstige Laubbäume in % Fi Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Fichte in % Ki Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Kiefer in % Lae Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Lärche in % Dou Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Douglasie in % Snb Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe sonst. Nadelbäume in % Sa_lh Decimal (3, 0) ; Summe der Laubhölzer in % Sa_nh Decimal (3, 0) ; Summe der Nadelhölzer in % Hba Char (3) ; Dominierende Baumartengruppe Farbe Char (10) ; Darstellungsfarbe auf der Wirtschaftskarte Stand der Flächenausweisung „Außer Bewirtschaftung -10% der Staatswaldfläche“ zum 1.9.2011 Bisherige_irB; Bisher in regelmässiger Bewirtschaftung Bisherige_arB; Bisher ausser regelmässiger Bewirtschaftung NWZ_ausgewiesen; durch Rechtsverordnung ausgewiesene Naturwaldzelle Grossschutzgebiet; durch Rechtsverordnung ausgewiesenes Großschutzgebiet ("Urwald") Grossschutzgebiet_ab; Abgang vom Großschutzgebiet, rechtlich nicht umgesetzt Grossschutzgebiet_zu; Zugang zum Großschutzgebiet, rechtlich nicht umgesetzt Referenzfläche; Referenzfläche Prozessschutz Quierschied NWZ_erw: Zugang bzw. Neuausweisung Naturwaldzelle, rechtlich nicht umgesetzt Kernzone_Biosphaere; Kernzonen der Biosphäre Bliesgau.

EXC 2147: Komplexität und Topologie in Quantenmaterialien (CT.QMAT)

Neue Materialien mit maßgeschneiderten Funktionalitäten bilden die Grundlage moderner Hochtechnologien, von der Informationsverarbeitung über die Energieversorgung bis zur Medizintechnik. Im zuständigen Wissenschaftsbereich, der Festkörperphysik, wurde im 21. Jahrhundert die revolutionäre Entdeckung gemacht, dass das mathematische Konzept der Topologie ein fundamentaler Schlüssel für das Verständnis quantenmechanischer Materiezustände ist. Diese Erkenntnis hat weltweite Forschungsaktivitäten ausgelöst und zur Entdeckung zahlreicher topologischer Materialien und Phänomene geführt, mit Schlüsselbeiträgen aus Würzburg (Quanten-Spin-Hall-Effekt) und Dresden (Vorhersage magnetischer Monopole in Spin-Eis). Für dieses junge Forschungsgebiet wird die Einrichtung eines Exzellenz-Clusters 'Komplexität und Topologie in Quantenmaterialien (ct.qmat)' zur umfassenden Untersuchung solcher Systeme und ihres Anwendungspotentials vorgeschlagen. In ct.qmat werden Forschende aus Physik, Chemie und Materialwissenschaften gemeinsam daran arbeiten, diese fundamental neuen Zustände von Quantenmaterie zu verstehen, zu steuern und anzuwenden. Die vielfältigen, sich ergänzenden Fachexpertisen und Forschungsstrukturen in Würzburg und Dresden bilden dabei die Basis für ein breites Forschungsprogramm - von der Materialsynthese über die experimentelle und theoretische Untersuchung topologischer Phänomene und ihrer funktionellen Kontrolle bis zum Entwurf und Test von Anwendungskonzepten. Hierfür ist der Cluster in vier Teilbereiche gegliedert, von denen sich drei mit der Rolle von Topologie und Komplexität in verschiedenen physikalischen Kontexten befassen, nämlich (A) beim Ladungstransport, (B) in magnetischen Systemen und (C) in der Licht-Materie-Wechselwirkung. Bereich (D) verfolgt das übergeordnete Ziel, aus den topologischen Phänomenen Funktionalitäten abzuleiten und deren Anwendungspotential zu untersuchen, z.B. für verlustfreie Elektronik oder für Quantencomputer. Dieses Programm gründet auf bereits existierenden Forschungskooperationen zwischen beiden Universitäten und ihren Partnerinstituten und wird sie erheblich erweitern. Zu den Strukturelementen des Clusters gehören die Schaffung neuer Professuren und Nachwuchsgruppen, die die Teilbereiche stärken und als Brücken zwischen ihnen dienen sollen, sowie die synergetische Nutzung gemeinsamer Forschungsinfrastruktur. Besonderes Augenmerk liegt auf der nachhaltigen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, von der Promotion bis zur Juniorpofessur, sowie auf der Förderung von Chancengleichheit und Vielfalt in der Wissenschaft. Mit den zusätzlichen Synergien aus der Zusammenarbeit beider Universitäten ergeben sich insgesamt ausgezeichnete Ausbildungs- und Forschungsbedingungen. Dies ist ein entscheidendes Moment im Wettbewerb um die besten Köpfe und wesentliche Voraussetzung für das strategische Ziel, mit ct.qmat ein weltweit führendes Zentrum für die Erforschung von Quantenmaterialien zu schaffen.

Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen 1. Grundsätze der Nachweispflicht 2. Nachweispflicht für Tiere des Anhangs A 3. Beantragung von EU-Vermarktungsbescheinigungen 4. Nachweispflicht für Tiere des Anhangs B und alle anderen besonders geschützten und streng geschützten Arten 5. Beispiele für die Nachweisführung 6. Verlust von Herkunftsnachweisen

Für alle besonders geschützten und streng geschützten Tiere, eingeschränkt auch für Pflanzen, bestehen grundsätzliche Besitz- und Vermarktungsverbote, von denen im Einzelfall Ausnahmen nachzuweisen sind (s. §§ 44, 45 und 46 Bundesnaturschutzgesetz (1) (BNatSchG) sowie Artikel 8 EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 (2) und Besonders geschützte und streng geschützte Arten ). Gemäß dieser Nachweispflicht von § 46 BNatSchG ist deshalb jeder Halter von Tieren der besonders und der streng geschützten Arten verpflichtet, das Vorliegen einer Ausnahme entweder vom Besitzverbot oder, falls eine Vermarktung vorangegangen ist, vom Vermarktungsverbot nachzuweisen , z. B. die Zucht oder die legale Einfuhr. Die Nachweispflicht gilt auch für tote Tiere, Teile von ihnen und Erzeugnisse (s. nachfolgende Punke und Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Abhängig von der jeweiligen Schutzkategorie sind für den Nachweis einer legalen Vermarktung bzw. eines legalen Kaufs verschiedene Dokumente bzw. Herkunftsnachweise erforderlich. Erforderliche Dokumente bzw. Nachweise Schutzkategorie Dokumentenpflicht durch gelbe EU-Bescheinigungen Art des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 Allgemeine Nachweispflicht z. B. durch vollständig ausgefüllte Herkunftsnachweise, Einfuhrgenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen von der Kennzeichnungspflicht, Zeugenbestätigungen und durch alte blaue CITES-Bescheinigungen Art des Anhangs B der EG-Arten-schutzverordnung Nr. 338/97 und alle anderen besonders geschützten und streng geschützten Arten wie Europäische Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Dabei hat der Herkunftsnachweis das geschützte Tier bei den Vermarktungen ständig zu begleiten, d. h. beim Verkauf ist der Herkunftsnachweis dem Käufer mitzugeben. Der neue Besitzer muss das Tier bei seiner zuständigen Behörde mit der Meldetabelle und einer entsprechend nummerierten Kopie des Herkunftsnachweises bzw. der EU-Bescheinigung anmelden , in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro in Steckby (s. Tierbestandsmeldungen ). Der Herkunftsnachweis muss zuverlässig einem bestimmten Exemplar zugeordnet werden können , z. B. durch geschlossene Beringung bei Vögeln, durch Transponder bei Säugetieren und durch Fotodokumentation bei Landschildkröten (s. Kennzeichnungspflicht und Fotodokumentation bei Landschildkröten ). Ohne zuordenbare Herkunftsnachweise drohen eine Beschlagnahme der Tiere und die Ahndung der illegalen Vermarktung durch Bußgeld. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) dieser Nachweispflicht ( s. Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Das bedeutet, dass z. B. für die Vermarktung von alten Greifvogel- und Eulenpräparaten zuvor EU-Bescheinigungen zu beantragen sind. Tote Tiere unterliegen nicht der Meldepflicht. Einschränkungen zur Nachweispflicht für ohne weiteres erkennbare Erzeugnisse aus Teilen streng geschützter Arten, die dem persönlichen Gebrauch dienen, regelt § 46 Absatz 2 BNatSchG. 2. Nachweispflicht für Tiere des Anhangs A Bei Exemplaren des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 ist der Nachweis des legalen Erwerbs stets durch das Original einer gelben EU-Vermarktungsbescheinigung zu führen. Dieses Dokument ist bei der Vermarktung dem Käufer im Original mitzugeben. Der artenschutzrechtlichen Meldebehörde, in Sachsen-Anhalt dem CITES-Büro in Steckby, ist mit der Anmeldung des neu erworbenen Tieres eine Kopie dieser EU-Bescheinigung beizufügen. Verstirbt das Tier, ist das Bescheinigungsoriginal mit der Abmeldung zurückzuschicken. Die alten blauen CITES-Bescheinigungen waren für Tiere des Anhangs A nur bis 1997 gültig. Für Vermarktungszwecke sind jetzt neue EU-Bescheinigungen zu beantragen. In Sachsen-Anhalt ist die Beantragung von EU-Vermarktungsbescheinigungen für gezüchtete Tiere per Post oder per Fax (039244/9409-19) an das CITES-Büro, Zerbster Str. 7 in 39264 Steckby zu richten. Die Antragstellung kann mit dem unterschriebenen Bescheinigungsantrag oder der Meldetabelle erfolgen. Bei der vollständig ausgefüllten Meldetabelle sind unten links die laufenden Nummern der vorgesehenen Tiere einzutragen und durch Unterschrift zu bestätigen. Für die erstmalige Zucht einer Art sind jeweils zwei Zeugenbestätigungen sowie eine kurze Beschreibung der Zuchtbedingungen einschließlich von zwei Fotos vom Zuchtverlauf als Nachweis einzureichen. Weiterhin ist die Legalität der Elterntiere nachzuweisen , z. B. durch deren EU-Bescheinigungskopien und gegebenenfalls durch weitere zuzuordnende Belege für deren legale Herkunft wie Einfuhrdokumente, Herkunftsnachweise sowie Zeugenbestätigungen für die Zucht bzw. für den Altbesitz (Muster s. Artenschutzrechtliche Informationsschriften ) Voraussetzung für die Erteilung der EU-Bescheinigungen ist eine Überprüfung des Kennzeichens am Tier durch die Naturschutzbehörde des zuständigen Landkreises (s. Kennzeichnungspflicht ) . Für Landschildkröten sind je Tier zwei Bauchpanzerfotos im Format 9 x 13 cm mit einzureichen, die rückseitig mit der laufenden Nummer und dem Gewicht zu beschriften sind (s. Fotodokumentation Landschildkröten ). Die Bescheinigungserteilung ist gebührenpflichtig. Meldetabelle (PDF) Bescheinigungsantrag (PDF) Zuchtprotokoll (PDF) Zeugenbestätigung Zucht (PDF) ausgenommen Arten der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Die Nachweispflicht gilt auch für Tiere des Anhangs B der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 (2) und für die anderen besonders geschützten und streng geschützten Arten (s. Besonders geschützte und streng geschützte Arten ) mit Ausnahme der in der Anlage 5 BArtSchV aufgeführten von der Meldepflicht befreiten Arten. Bei der Weitergabe der nachweispflichtigen Tiere ist vom Vorbesitzer ein Herkunftsnachweis mitzugeben, der alle Angaben zum Tier (z. B. vollständige Ring- Nummer, Transponder-Nummer, Schlupfdatum), zur ursprünglichen Herkunft (z. B. Zuchtbuch-Nummer, Einfuhrgenehmigungs-Nummer) sowie zu den Elterntieren (Kennzeichen und Herkunft) zu enthalten hat [s. Muster Herkunftsnachweis (PDF)]. Der Herkunftsnachweis muss zuverlässig bestimmten Exemplaren zugeordnet werden können. Dabei ist die eindeutige Kennzeichnung für die Gewährleistung der Nachweisführung von maßgebender Bedeutung , z. B. durch geschlossene Ringe für gezüchtete Vögel und Transponder für Säugetiere. Bei Reptilien sind neben der eindeutigen Zuchtbuch- bzw. Melde-Nummer weitere Angaben zur Individualisierung wie Gewicht, Länge und besondere Körpermerkmale in dem Herkunftsnachweis zu vermerken. Für selten gezüchtete Tierarten und für Zoohandlungen gilt eine lückenlose Nachweisführung bis zum Ersterwerber. Herkunftsnachweis (PDF) Bei geschlossen beringten Vögeln häufig gezüchteter Arten reicht die Angabe der vollständigen Ringnummer in der Regel als Nachweis der rechtmäßigen Herkunft aus. Bei abweichend von der geschlossenen Beringung gekennzeichneten gezüchteten Vögeln der Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung (PDF) ist eine behördliche Ausnahmegenehmigung von der Kennzeichnungspflicht vorzulegen. Wurden Tiere nach Deutschland eingeführt, reicht die Angabe der Einfuhrgenehmigungsnummer z.B. E 1234/15 aus. Für alle in andere EU-Staaten z. B. in die Niederlande und nach Belgien eingeführten Tiere ist stets eine Kopie der Einfuhrbescheinigung erforderlich. In den anderen Fällen ist der Nachweis mit behördlichen Bescheinigungen, ausführlichen Herkunftsnachweisen, Zuchtbuchkopien und eindeutigen Zeugenbestätigungen, sowie ggf. mit den blauen CITES-Bescheinigungen, Rechnungen und Belegen zu führen. Bei Altbesitz, Erstzucht sowie bei selten gezüchteten Arten sind außerdem eindeutige Zeugenbestätigungen erforderlich. Zeugenbestätigung Zucht (PDF) Zeugenbestätigung Altbesitz (PDF) Sind Herkunftsnachweise verloren gegangen, müssen die Besitzer der Tiere diese von den Vorbesitzern nachfordern. Dies muss ggf. über eine längere Verkaufskette bis zum Züchter bzw. Einführer der Tiere zurück verfolgt werden. Mittels der vollständigen Ring-Nummern und der Transponder-Nummern können über die Kennzeichenausgabestellen des BNA oder des ZZF (s. Kennzeichnungspflicht )  die Adressen der ursprünglichen Züchter bzw. Einführer direkt ermittelt werden. Bei den Züchtern oder Einführern sind dann die Angaben zur ursprünglichen Herkunft zu erfragen. Quelle: (1) Gesetze im Internet (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz) (2) EURO-Lex zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 28.10.2024

Reduzierung des Wassereinsatzes und Rueckgewinnung von Rohstoffen aus dem Abwasser eines Eiproduktewerkes

Lure and Monitoring System - Mobiles Lock- und Monitoringsystem zum engmaschigen Überwachen von Schadinsektenbefall mittels adaptiver, vollautomatischer LED-Lichttafel und simultane Laserbekämpfung identifizierter Schädlinge, Teilprojekt H

Konfliktträchtige Arten

Beim engen Zusammenleben von Mensch und Tier in der Großstadt bleibt es nicht aus, dass wir mit einigen Tieren so unsere Probleme haben. In den meisten Fällen ist es hierbei jedoch so, dass diese Probleme ein subjektives Empfinden widerspiegeln, und nicht die Tiere an sich ein Problem sind. So empfindet der eine einen nicht scheuen Fuchs als Bedrohung, der andere als Bereicherung. Vogelstimmen können als Lärm oder als schön empfunden werden. Hornissen können interessant oder auch gefährlich wirken – es kommt meistens auf das Auge des Betrachters an. Informationen zu den konfliktträchtigen Arten: Straßentaube Buntspecht Elster und Nebelkrähe Hornisse Biber Wolf Eine der Arten, die objektive Schäden verursachen, ist die Straßentaube (= verwilderte Haustaube). Hierbei geht es vor allem um Verschmutzung. Daneben treten vereinzelt Taubenzecken auf. Der Bestand der Straßentaube hat sich in den letzten Jahrzehnten in Berlin drastisch verringert. Da frühere Zählungen/Schätzungen sehr ungenau waren, lässt sich dies nach Bestandsangaben der “Berliner Ornithologischen Arbeitsgruppe” nur sehr grob beschreiben: 1970er/80er Jahre: grob geschätzt 75.000 – 150.000 Individuen, um das Jahr 2000: 40.000 – >100.000 Individuen, um das Jahr 2010: 10.000 Individuen; diese Schätzung ergibt sich aus einer Zählung im Winter 2009/2010 an den wichtigsten Plätzen/Bahnhöfen von 4.827 Individuen und der Hochrechnung auf das Berliner Gesamtgebiet. Ursachen der Bestandsabnahme sind vermutlich der Rückgang des Brutplatzangebotes (Sanierung der gesamten Bausubstanz, Abwehrmaßnahmen vor allem an Bahnhöfen) und die hohe Entnahme durch die Berliner Habichtpopulation. Eine Bekämpfung der Art ist somit nicht erforderlich. Bei Verschmutzungen vor Ort bleibt damit lediglich, bestimmte Objekte durch passive Abwehrmaßnahmen zu sichern. Bewährt haben sich hierbei vor allem Gitter und über Simsen angebrachte schräge Bleche, während Drähte und Spikes in einigen Fällen nur eine eingeschränkte Wirksamkeit haben. Bei letzteren ist darauf zu achten, dass keine geschützten Arten von ihren Quartieren ferngehalten werden (z.B. Mauersegler, Turmfalke), oder durch Überspannung von Höfen Fledermäuse quasi “gefangen” werden. Diese können bei horizontal gespannten Taubennetzen zwar von oben in den Hof gelangen, aber nicht von unten aus ihm heraus. Netze gegen Straßentauben dürfen daher aus Gründen des Fledermausschutzes nur vertikal oder bis maximal 45° geneigt angebracht werden. Die zweite Schäden an Bauwerken verursachende Vogelart ist der Buntspecht . Diese Vögel legen mitunter eine erstaunliche Bautätigkeit an Bauwerken an den Tag, wo sie vor allem Löcher in wärmeisolierten Wänden (Styropor, Mineralwolle usw.) unter Rauputz schlagen. Zum Teil gibt es hier sogar andere Vögel als “Nachnutzer” (Feldsperling, Star). Auffällig ist, dass solche Schäden oft an bestimmten Gebäudestellen auftreten, z.B. Putzbereiche mit Vorschädigung durch Gerüst, Hauskanten oder stark besonnte Flächen. Oft hören die Verursacher von selbst wieder auf, da die Spechte erkannt haben, dass die vermeintlichen Hohlräume keine Insektenlarven beinhalten. Das Grundproblem ist aber eine nicht spechtsichere Bauweise. Abhilfe könnte glatter Putz schaffen, an dem sich die Spechte nicht ausreichend festkrallen können. Oder aber der Putz müsste durchschlagsicher sein. Hilfsmittel für betroffene Hausbesitzer sind Stolperdrähte oder Flatterbänder an den jeweiligen Gebäudeteilen. Viele Berliner beklagen sich über die in der Stadt häufiger gewordenen Rabenvögel Elster und Nebelkrähe . Diese fressen Jungvögel und Eier (z.B. von der Amsel im Balkonkasten) und haben darüber hinaus “hässliche” Rufe. Und in der Tat haben wir es hier mit zwei Anpassungskünstlern zu tun, die vom ganzjährig guten Nahrungsangebot profitieren – unsere “Abfallgesellschaft” hat ihnen eine Bestandszunahme in der Stadt ermöglicht. Dem gegenüber stehen z.T. drastische Abnahme in der Agrarlandschaft, wo die Elster mittlerweile weitgehend fehlt. Ornithologen haben viele Untersuchungen durchgeführt, inwieweit andere Vogelarten durch die örtliche Zunahme der Rabenvögel gefährdet sein könnten. Ergebnis: kein Nachweis irgendwelcher Auswirkungen auf die Population der potenziellen Beutearten. Gerade in Berlin gehören Amsel und Grünfink nach wie vor zu den häufigsten und am weitest verbreitetsten Brutvogelarten, Tendenz steigend. Es ist somit ein völlig subjektives Problem, wenn das Amselnest vom Balkonkasten ausgeräubert wird. Die Amsel muss dann lernen, das Nest besser versteckt zu bauen, ein Nachgelege ist für sie unproblematisch. Als Sonderfall bei Nebelkrähen müssen noch vereinzelte Attacken auf Menschen angesprochen werden. Dies tritt im Land Berlin vielleicht in 1 bis 3 Fällen jährlich auf. Zum einen sind es einzelne Krähenbrutpaare , die ihr Nest mit den dann schon meist größeren Jungvögeln gegen Fußgänger verteidigen und dabei Schein- oder echte Angriffe fliegen. Dieses ist räumlich auf den Horstbereich begrenzt und endet mit dem Ausfliegen der Jungvögel, aller Erfahrung nach spätestens nach rund 2 Wochen. Notfalls kann von der Behörde ein Flatterband gespannt oder ein Warnhinweis gegeben werden, denn Schnabelhiebe auf den Kopf können sehr unangenehm sein. Daneben gibt es auffälligerweise Einzelvögel , die dann auch nur bestimmte Personen anfliegen, und das unabhängig von der Brutzeit. Hier können wir nur vermuten, dass es sich um von Hand aufgezogene und leicht fehlgeprägte Vögel handelt. Diese fliegen dann Menschen an, die sie an die frühere Pflegeperson erinnern, weil sie von ihnen etwas zu Essen erwarten. Von dem betroffenen Menschen wird dies natürlich als Angriff gewertet. Hier zeigt sich wie wichtig es ist, beim etwaigen Aufziehen von Jungtieren Fehlprägungen zu vermeiden ( Hilflose Wildtiere )! Lärm durch Vogel- oder Amphibienstimmen (vor allem Nebelkrähe, Elster, Nachtigall, Amsel, Teich- und Seefrosch) wird bisweilen als Belästigung empfunden. Es handelt sich aber um ganz natürliche Lautäußerungen der Tiere, die zudem nur zeitlich befristet zu hören sind. Sie sind hinzunehmen, und es gibt gerade in einer Stadt mit über 1,4 Mio. Kraftfahrzeugen wesentlich stärkere Lärmemittenten als Vögel oder Frösche … Sehr panisch reagieren manche Menschen auf Hornissen . Die Hornisse ist unsere größte Wespenart und naturschutzrechtlich geschützt, man darf also ihre Baue nicht beseitigen. Dabei überwiegt bei den Menschen die Angst vor Stichen, tatsächliche Probleme kann es auch mit herabtropfendem Kot von Hornissennestern geben, wenn diese z.B. in Jalousiekästen gebaut wurden. Sehr auffällig ist, dass die meisten Menschen gut mit Hornissen leben können, wenn sie etwas über die Lebensweise dieser Insekten erfahren. So werden Nester niemals ein zweites Mal genutzt: Mit dem Sterben der Arbeiterinnen und dem Auszug der Königin im Herbst ist an dieser Stelle die Ansiedlung beendet. Hornissen sind nur direkt an ihrem Bau aggressiv. Wenn man sich ganz langsam nähert kann man aber auch dort bis auf wenige Dezimeter herangehen. Hektische Bewegungen können aber einen Angriff provozieren. Ansonsten sind sie sehr gutmütig. Hornissen gehen nie an Lebensmittel wie Wurst, Saft, Honig oder dergleichen. Außer Pflanzensäfte (z.B. an Verwundungen bestimmter Baumarten) nehmen sie nur frisch erbeutete Kleintiere zu sich. Und hieraus folgern zwei wichtige Fakten: Erstens ist die Wahrscheinlichkeit von einer Hornisse gestochen zu werden extrem gering, viel geringer z.B. als von einer normalen Wespe. Denn diese sucht ja direkt unsere Nähe auf (Lebensmittel) und kann auch leicht unbemerkt in die Kleidung gelangen – so werden viele Stiche verursacht. Hornissen jagen Wespen, so hat jemand mit Hornissen im Garten wesentlich weniger oder gar keine Wespen in der Saison. Dies ist für Allergiker ein wichtiger Grund, sich über die Anwesenheit von Hornissen zu freuen! Unangenehm – aufgrund des lauten Fluggeräusches und der respektablen Körpergröße – können Hornissen in der Wohnung sein. Da sie auch nachts nach Insekten jagen und gerne auch Lampen aufsuchen, geraten sie leicht durch geöffnete Fenster in die Wohnung. Hier hilft aber ein handelsübliches Mückengitter. In den ganz wenigen Fällen, wo Hornissen zu Schäden am Bauwerk führen können, oder wo ihr Bau in unmittelbarer Nähe zu spielenden Kindern liegt, kommt auch eine Umsiedlung in Frage. Hierzu hat die Senatsverwaltung einen Hymenopterendienst eingerichtet. NABU Berlin – Hymenopterendienst Bei den anderen Wespenarten, die nicht naturschutzrechtlich geschützt sind, kann notfalls der Schädlingsbekämpfer gerufen werden. Biber ( Castor fiber ) sind die größten Nagetiere Europas. Sie gehören in lebendige Gewässerlandschaften, wo sie mehr als andere Tierarten in der Lage sind, Landschaft zu gestalten. Durch ihre Nagetätigkeit können verdunkelte Uferbereiche aufgehellt werden. Vor allem aber können sie durch das Aufstauen von Gewässern gestalterisch wirken, indem sie kleine Feuchtgebiete anlegen. Diese Biotope sind nicht nur in der Regel eine Bereicherung der Biologischen Vielfalt, sondern helfen auch, Wasser länger in der Landschaft zu halten. Gerade in Jahren mit wenig Niederschlägen ist dieser Aspekt nicht zu unterschätzen. In naturnahen Landschaften wie dem Tegeler Fließ und anderen unverbauten Gewässern von Dahme, Müggelsee und Havel ist der Biber eine wichtige Zielart des Naturschutzes. Biber wurden vor über 200 Jahren durch intensive Verfolgung wegen ihres Felles und als Fastenspeise im Berliner Raum ausgerottet. Es haben kleine Populationen in Ostdeutschland überlebt, die sich im vergangenen Jahrhundert allmählich wieder ausbreiten konnten. Berlin wurde Mitte der 1990er Jahre von Hennigsdorf aus entlang der Oberhavel von Bibern wiederbesiedelt. Die ersten Ansiedlungen fanden sich dort und im Tegeler See. Normalerweise haben Biber jedes Jahr 2–3 Jungtiere. Diese wandern in der Regel im 2. oder 3. Lebensjahr ab und suchen sich ein eigenes Revier. Ab Ende der 1990er Jahre wanderten dann die ersten Biber in die Unterhavel ein und die Kanäle entlang Richtung Innenstadt. Kurze Zeit später kamen die ersten Biber über den Oder-Spree-Kanal im Südosten Berlins an. Das Stadtgebiet wurde somit aus mehreren Richtungen besiedelt. Heute können wir von einer flächendeckenden Besiedlung Berlins mit geschätzt über 50 Ansiedlungen ausgehen. Erstaunlich ist die Anpassungsfähigkeit des Bibers, der sich nicht nur in einigen Parkanlagen der Berliner Innenstadt angesiedelt, sondern auch an Kanälen wie dem Teltowkanal seine Nischen gefunden hat. Siedelt sich der Biber an, errichtet er einen Bau mit Zugangsmöglichkeit unter Wasser, der bei Flachufern nach oben mit Astwerk und Erdreich abgedichtet ist. Dies kann eine erkennbare “Biberburg” ergeben. In Steilufern ist der Bau meist nicht zu erkennen. Insbesondere in der Nähe der Baue ist naturgemäß mit einem stärkeren Fraßdruck durch den Biber zu rechnen, doch schwimmen die Tiere – gerade in weniger günstigen Lebensräumen – zur Nahrungssuche auch bis zu einem Kilometer oder mehr das Ufer entlang. Gemessen an diesem Potenzial und den Problemen, die manche Menschen in der freien Landschaft mit dem Biber sehen, sind die Konflikte in der Großstadt Berlin überschaubar. Bisher sind drei Problemfelder aufgetreten: Im Winterhalbjahr gibt es keine frischen krautigen Pflanzen, und Biber ernähren sich dann von Gehölzknospen und Rinde, insbesondere von jungen Zweigen. Hierzu werden Bäume gefällt. Biber bevorzugen Weiden und Zitterpappeln, doch werden auch andere Gehölze genommen. Hin und wieder werden auch Nadelbäume gefällt. Insgesamt nutzt der Biber bei uns über 45 Gehölzarten, dazu gehören auch Ziersträucher und Obstbäume. Zwar werden in erster Linie Bäume ausgewählt, die ufernah wachsen, aber es werden auch bis zu 50 m entfernt stehende Bäume gefällt. Es ist sinnvoll, gefällte Bäume vor Ort zu belassen, damit der Biber Knospen und Zweige nutzen kann. Ansonsten wird er sich dem nächsten Baum zuwenden. Gehölze, die man unbedingt schützen möchte, müssen mechanisch gesichert werden. Dies geht mit einem stabilen Geflecht (z.B. Estrichmatten), das um den Baum gelegt und stabil befestigt wird. Alternativ gibt es eine Verbissschutzpaste, die auf die Rinde aufgetragen werden kann. Je nach Baumgröße und Rindenstruktur kann diese Paste den Bibern für ca. 2–10 Jahre das Nagen verleiden. Die Paste findet man im Internet unter dem Stichwort “Biber Verbissschutz”. Eine gute Anleitung zum Verbissschutz befindet sich in der Anleitung Baumschutz gegen Biberverbiss des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen. Biber nagen bisweilen über mehrere Nächte verschiedene Bäume an. Diese sind dann oft nicht mehr standsicher und können so zu einer Gefahrenquelle für Wege, Straßen, Gewässerufer oder bewohnte Grundstücke werden. Sollten sie aus Gründen der Verkehrssicherung gefällt werden, ist dringend zu empfehlen, die Äste und Zweige vor Ort als Nahrung zu belassen. Ansonsten muss der Biber neue Bäume fällen. Unterminierung von Wegen Die Erdbaue können sich über etliche Meter vom Ufer erstrecken. Vereinzelt kommt es zum Einbrechen von Wegen, wenn der Biber zu oberflächennah baut. Hier müssen im Einzelfall Lösungen gesucht werden. Aufstau von Gewässern Seit durch die vergangenen extrem trockenen Jahre die Wasserstände an einigen Fließgewässern deutlich gesunken sind, haben Biber auch in Berlin vermehrt Dämme gebaut. Diese haben grundsätzlich zwei Funktionen: Zum einen werden flache Fließgewässer aufgestaut, damit der Eingang zum Bau unter der Wasseroberfläche bleibt. Hierzu nutzt der Biber vor allem Äste und Zweige, um einen stabilen Damm zu errichten, der mit Erdreich abgedichtet wird. Zum zweiten werden bisweilen Dämme angelegt, um ein Fließgewässer ausufern zu lassen, damit der Biber auf dem Wasserwege an seine Nahrung kommen kann. Im ersten Fall ist der Damm integraler Bestandteil des Baues, also der “Fortpflanzungs- oder Ruhestätte” und damit durch § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Lösungen müssen im Einzelfall gesucht werden, aber grundsätzlich müssen wir uns daran gewöhnen, dass Biber in unseren Gewässern leben. Wegfang oder Abschuss der Biber – eine zumindest theoretische Problemlösung – kommt dann nicht infrage, wenn eine Zuwanderung weiterer Biber erfolgen könnte, das Gebiet also nicht “bibersicher” einzuzäunen ist – diese Option darf keine Daueraufgabe sein. In der Regel wird man sich mit dem Biber arrangieren müssen. Daneben können auch Biber in Berlin Probleme haben: Abwandernde Jungtiere auf der Suche nach einem eigenen Revier landen in ungeeigneten Gewässern (kleine Parkteiche, Gartenteiche) oder wandern weite Wege fernab von Gewässern. Eine zunehmende Zahl fällt dem Straßenverkehr zum Opfer, aber es gibt auch vermehrt an Gewässern verstorbene Tiere. Grundsätzliche Ansprechpartner in Biberfragen sind die jeweiligen Naturschutzbehörden, die in der Regel mit Biberexpertinnen und -experten zusammenarbeiten. Frisch verendete Tiere können zur Untersuchung zum Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Alfred-Kowalke-Straße 17, 10315 Berlin-Friedrichsfelde) gebracht werden – dort werden sie kostenlos obduziert (bitte vorher per E-Mail anmelden, wibbelt@izw-berlin.de , oder unter Tel. (030) 5168-211). Für weitere Informationen zum Biber und dem Umgang mit ihm gibt es mittlerweile hervorragende Broschüren, die als pdf-Dateien kostenlos heruntergeladen werden können. Empfehlenswerte aktuelle Beispiele kommen aus Bayern, Österreich, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Biber in Bayern, Biologie und Management Wölfe in Berlin? Gibt es Wölfe in der Umgebung Berlins? Ja. Nachdem der Wolf vor mehr als 150 Jahren in Deutschland ausgerottet wurde, ging eine Wiederbesiedlung der mittlerweile geschützten Tierart ab 1996 von Polen aus. Im Jahr 2000 wurden in Deutschland erstmals wieder Wolfswelpen in Freiheit geboren. Die Art hat sich von Sachsen aus über Brandenburg vorwiegend Richtung Nordwestdeutschland ausgebreitet, doch gibt es mittlerweile in den meisten Flächenländern Wolfsvorkommen. Insbesondere Sachsen und der Süden des Landes Brandenburg sind flächendeckend von Wölfen besiedelt und einige Territorien reichen bis an die Grenzen des Berliner Raumes. Eine Verbreitungskarte des Wolfes in Deutschland ist hier einsehbar und wird jährlich aktualisiert. Karte der Wolfsterritorien Kommen Wölfe auch nach Berlin? Wölfe sind eher scheu und meiden den menschlichen Siedlungsraum. Allerdings kann es durch das Abwandern von Jungwölfen aus ihren Rudeln vorkommen, dass einzelne Tiere auf der Suche nach Territorien durch Siedlungen laufen oder sich sogar in eine Stadt verirren. In der Regel versuchen sie dann, diese so schnell wie möglich wieder zu verlassen. Bisher sind in Berlin nur sehr vereinzelt Wölfe sicher nachgewiesen worden, die nach kurzer Zeit wieder abgewandert sind. Es kann aber grundsätzlich in den Randbereichen Berlins mit einzelnen durchziehenden Jungwölfen gerechnet werden. Eine Ansiedlung (Territorium) ist eher nicht zu erwarten. Sind Wölfe gefährlich für Menschen? Generell geht für Menschen von Wölfen keine Gefahr aus. Allerdings sind es wehrhafte Tiere und man sollte ihnen mit Respekt begegnen. Auf keinen Fall sollten sie in die Enge getrieben oder mit Futter angelockt werden. So können – wie bei Wildschweinen auch – Konflikte vermieden werden. Was für Probleme können Wölfe verursachen? Das wesentliche Konfliktfeld zwischen Menschen und Wölfen besteht in der Weidetierhaltung. Gerade Schafe und Ziegen, aber auch Kälber und vereinzelt Fohlen fallen in das Beuteschema von Wölfen. Zudem sind Schafe und Ziegen potenziell einfacher zu erbeuten als Rehe, Hirsche oder Wildschweine und auch weniger wehrhaft. Wenn der Weidetierschutz nicht ausreichend ist, oder einzelne Wölfe es lernen, diesen zu umgehen, kann es zu Rissen bei Weidetieren kommen. Für die Schafhaltung ist das ein ernstes Problem, mit dem umgegangen werden muss (siehe unten). Manche Naturfreunde sind der Auffassung, dass es bei Anwesenheit von Wölfen zu einer Abnahme von Rehen, Hirschen und Wildschweinen kommt. Obgleich die bundesweiten Jagdstrecken dies nicht belegen, kann es regional durchaus Bestandsabnahmen geben. Allerdings gewöhnen sich Wildtiere schnell an die Heimkehrer und passen ihr Verhalten entsprechend an. Wie groß ist ein Wolfsrudel? Ein Wolfsrudel besteht aus einem Wolfspaar und ihren aktuellen Nachkommen, die ab Mai jeden Jahres zur Welt kommen. Daher kann die Rudelgröße sehr unterschiedlich sein, sie liegt häufig im Bereich von 5 bis 10 Tieren. Die Jungtiere wandern im zweiten Lebensjahr ab, um ein eigenes Territorium zu gründen. Dabei können sie hunderte von Kilometern zurücklegen. Die Größe eines Wolfsterritoriums umfasst in Deutschland je nach Nahrungsangebot 100 bis 350 Quadratkilometer. Woran erkenne ich einen Wolf? Wölfe sind vorwiegend grau, haben einen Sattelfleck auf dem Rücken und einen weißen Bereich um die Schnauze. Als Lauftiere sind sie recht langbeinig. Zahlreiche Wolfsfotos finden sich auf der Webseite der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) In Berlin gibt es zahlreiche Hunde, die sehr wolfsähnlich aussehen, z.B. der „Tschechische Wolfshund“ oder der „Saarlooswolfshund“ . Leider bewegen sich manchmal auch Hunde derartiger Rassen allein und ohne Halsband durch die Stadt. Fotofallen und direkte Sichtungen führen dann immer wieder zu Unsicherheiten, Irritationen und Fehlbestimmungen; eine sichere Bestimmung ist nicht immer möglich. Für eine eindeutige Wolfsbestimmung ist ein gutes und deutliches Foto (z.B. durch eine „Wildkamera“), aber auch Losung (Kot) oder ein paar gesammelte Haare erforderlich, die beispielsweise an einem Zaun hängen geblieben sind. Was sollte ich tun, wenn ich einem Wolf begegne? Die Wahrscheinlichkeit, einem Wolf in freier Wildbahn zu begegnen, ist nicht sehr hoch. Sollte dies dennoch geschehen, können Sie auf sich aufmerksam machen (klatschen, rufen). Normalerweise ziehen sich Wölfe dann schnell zurück. Jungtiere können allerdings neugieriger sein. Wenn Ihnen das unangenehm ist, weichen Sie langsam aus. Wegrennen sollte in jedem Fall unterlassen werden. Alternativ können Sie langsam auf das Tier zugehen und laut rufen. Hilfreich für die spätere Dokumentation sind Fotos oder Videos vom Tier. In Berlin können eher Begegnungen mit Hunden problematisch sein, da diese sich unvorhersehbar verhalten können – je nach ihrer Erfahrung mit Menschen. Wie kann ich Weidetiere vor Wölfen schützen? Wölfe lassen sich normalerweise von Elektrozäunen abhalten. Diese müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllen, die in einer vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Fachpublikation ausführlich beschrieben sind. Empfehlungen zum Schutz von Weidetieren und Gehegewild vor dem Wolf In Berlin müssen schon jetzt alle Weidetiere vor Übergriffen durch Hunde geschützt werden. Diese Maßnahmen helfen grundsätzlich auch gegen Wölfe. Es ist geplant, dass landwirtschaftliche Betriebe Zuschüsse für die notwendigen Präventionsmaßnahmen und den Weidetierschutz speziell gegenüber Wölfen erhalten sollen. Die Abstimmungen innerhalb Berlins, aber auch mit dem Land Brandenburg sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Sobald eine finale Klärung erfolgt ist, wird an dieser Stelle eine entsprechende Kontaktadresse genannt/verlinkt werden. Was ist nach einem Riss von Weidetieren zu tun? Um sicher zu sein, ob ein Wolf für den Riss verantwortlich ist, muss umgehend die unten angegebene Notfallnummer angerufen werden. Der Fachexperte wird erst eine telefonische Befragung durchführen und dann ggf. vor Ort kommen. Das getötete Weidetier ist mit einer Plane gegen nachnutzende Tiere zu sichern (beispielsweise Füchse oder Krähen), damit noch die Möglichkeit der Entnahme einer unverfälschten Gewebeprobe an der Bissstelle besteht. Damit hat man bei frischen Rissen die Chance, den Urheber des Bisses mittels genetischer Bestimmung eindeutig zu ermitteln. Gleichzeitig wird der Experte die Weidefläche und die Umzäunung sowie die Umgebung untersuchen, um weitere Indizien zu sammeln. Sollte der Weidetierschutz den fachlichen Anforderungen genügen und trotzdem der Wolf als Verursacher ermittelt werden, erfolgt ein Schadensausgleich durch die Naturschutzbehörde. Wo kann ich eine mögliche Wolfsbeobachtung in Berlin melden? In Berlin werden nachts vor allem wolfsähnliche Hunde beobachtet. Trotzdem ist eine Wolfsbeobachtung nicht ausgeschlossen, vor allem am Stadtrand. Beobachtungen können unter Angabe von Ort, Datum, Uhrzeit und den Beobachtungsumständen per E-Mail an die unten angegebene Adresse gemeldet werden. Wenn immer möglich sollte ein Foto beigefügt und/oder genau beschrieben werden, was gesehen wurde. Gerade auch Verhaltensbeobachtungen sind hierbei hilfreich. E-Mail-Adresse für Wolfsmeldungen in Berlin: Berlin@wolfsmanagement.eu Notfallnummer für Risse von Weidetieren in Berlin: (03375) 251960 DBBW, die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf: Umfassende Information über Wölfe in Deutschland Zu Wölfen im Land Brandenburg informieren: Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Schwerpunktprogramm (SPP) 527: Bereich Infrastruktur - International Ocean Discovery Program, Teilprojekt: Glaziale Dynamik des Laurentidischen Eisschildes entlang eines terrestrisch-zu-marinen Transekts in Ost Kanada (labsCAUs)

Es wird angenommen, dass Süßwasser Einträge während Entgletscherungsereignissen einen wichtigen Einfluss auf die globale geostrophische Zirkulation haben, da die Tiefenwasserbildung und Strömungszirkulation durch plötzliche Temperatur- und Salinitätsabfällen beeinträchtigt oder unterbrochen werden können. Dieser Vorgang kann zu globalen Veränderungen des Klimas führen. Der Ostkanadische Schild und der Kontinentalhang vor Labrador sind Schlüsselregionen für paläoklimatische, sowie paläozeanographische Untersuchungen. Große vergangene und rezente Eisschilde beeinflussten das gesamte Gebiet und entwässerten in die Regionen des Labrador Schelfs entweder direkt durch den Laurentidischen Eisschild oder indirekt durch die Hudson Bucht / Davis Strait durch den Inuitischen- und Grönländischen Eisschild. Bis jetzt wurden Information über die Dynamik des Laurentidischen Eisschilds hauptsächlich aus Sedimentkernen aus den Eis-distalen Bereichen wie der Labradorsee und dem Nord Atlantik abgeleitet. Auf dem Labradorschelf wurden hauptsächlich Untersuchungen an Holozänen Sequenzen durchgeführt und Informationen über glaziale Ablagerungen sind eher selten. Informationen aus dem Bereich des Festlands beziehen sich meistens auf die Datierung und die Beschreibung von geomorphologischen Merkmalen, jedoch fehlen kontinuierliche Archive oder Informationen zu Strukturen, die älter als die aufgeschlossenen glazialen Ablagerungen sind. Während der letzten fünf Jahre haben wir verschiedene seismische-, bathymetrische und Echolot Datensätze auf dem Labradorschelf, im Melville See und im Manicouagan See aufgezeichnet. Die Daten zeigen das Vorkommen von erhaltenen oder teilweise überlagerten glazialen Strukturen wie Moränen, Drumlins, groß-skaligen glazialen Lineationen und Eisbergschrammen. Diese vorgeschlagenen Studie fokussiert sich auf die Untersuchung des marinen Endmembers auf dem Labradorschelf, der brackischen Übergangszone in der Hudson Bucht / Straße und dem terrestrischen Endmember im Manicouagan See. Seismische und hydroakustischen Daten werden untersucht um den Verlauf des Laurentidischen Eisschilds während vergangenen (prä-Wisconsian) Vereisungen zu rekonstruieren und Orte, die möglicherweise lange paläoklimatische- und paläozeanographische Archive aufweisen, identifiziert. Das Ziel dieser Studie ist die Identifikation von potentiellen Bohrlokationen, die lange, ungestörte geologische Archive mit prä-Holozäner Ablagerungen aufweisen. Diese Erkenntnisse werden eine solide Basis für einen zukünftigen MagellanPlus Workshop darstellen um eine Bohrgemeinschaft zu bilden, die ein zukünftiges amphibisches IODP-ICDP Bohrproject initiieren wird.

Meeresmilben (Acari, Halacaridae) im Schwarzen Meer - Relikte oder Neueinwanderer? Läßt die Fauna Rückschlüsse auf die Phylogenie einzelner Gattungen zu?

Die Familie der Halacaridae (Meeresmilben) ist die einzige unter den Milben, die vollständig an ein Leben im Meer angepasst ist, sie besiedelt den Bereich von der oberen Gezeitenlinie bis in die Tiefseegräben. Mit einer Körpergröße von 200-500mym gehört sie zur Meiofauna. Halacariden sind ausschließlich Benthos-Bewohner, Verbreitungsstadien sind unbekannt. Sie haben mit meist nur einer Generation per Jahr und selten mehr als 20 Eiern per Weibchen eine äußerst geringe Fortpflanzungsrate. Zur Zeit sind etwa 900 Arten bekannt. Die bis 1990 zur Schwarzmeer Halacaridenfauna publizierten Daten deuteten bei einigen Gattungen auf einen engen Bezug zur Mittelmeerfauna hin, nicht aber zu der des Nord-Ostseeraumens. Für andere Gattungen galt das Umgekehrte. Daraus ergaben sich die Fragen: lassen sich diese Verbreitungsmuster mit der geologischen Vergangenheit des Schwarzen und des Mittelmeeres und der ehemaligen Verbindungen zum Nord-Ostseeraum klären, und lassen sich daraus Rückschlüsse auf Entwicklungsgeschichte und Lebensweise dieser Meeresmilben Gattungen ziehen? Die Deutung der Fauna steht und fällt mit der richtigen Bestimmung der Arten. Durch eigene Probennahmen soll reichhaltiges Tiermaterial, einschließlich der für die taxonomische Bearbeitung erforderlichen biologischen und ökologischen Daten, erhalten werden.

Entwicklung neuer zeolithischer Redoxkatalysatoren für die selektive Reduktion von NO durch Ammoniak durch Aufklärung der Beziehungen zwischen Katalysatorstruktur und katalytischen Eigenschaften

Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung hochaktiver, selektiver und stabiler zeolithischer Redoxkatalysatoren für die selektive Reduktion von Stickstoffoxiden mit Ammoniak. Zu diesem Zweck werden durch Kombination katalytischer Untersuchungen mit Studien zur physikochemischen Charakterisierung von Aktivkomponente und Matrix (Methoden: EPR, ferromagnetische Resonanz (FMR), Mößbauerspektroskopie, EXAFX, XPS, ISS, UV-Vis, IR, Raman, XRD) gesicherte Erkenntnisse über die erforderliche Struktur der Redoxkomponente und der zeolithischen Matrix erarbeitet, die in verbesserte Präparationsstrategien für eine neue Katalysatorgeneration umgesetzt werden. Bezüglich der Strukturierung der Übergangsmetallkomponente ist durch Kombination katalytischer mit spektroskopischen Techniken zwischen der Wirkung isolierter Ionen auf Kationenplätzen sowie intra- bzw. extra-zeolithischer Oxidaggregate zu differenzieren, wobei dem Beweis der katalytischen Relevanz von Spezies über spektroskopische in situ-Studien (EPR, UV-Vis, Raman, EXAFS) besondere Bedeutung zukommt (1.-3. Jahr).

Geflügelstatistik

Die Geflügelstatistik umfasst folgende Erhebungen: 1. Erhebung in Brütereien 2. Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung 3. Erhebung in Geflügelschlachtereien Monatlich: Zahl der Bruteier, geschlüpften Küken, vorhandene Hennenhaltungsplätze, legende Hennen, erzeugte Eier, geschlachtetes Geflügel. Jährlich: Fassungsvermögen der Brutanlagen, Haltungsform und Bestandsaufbau nach Altersklassen und Legeperioden.

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