The SAEU30 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SA): Aviation routine reports A1A2 (EU): Europe (The bulletin collects reports from stations: LGAT;ATHINAI AP HELLINIKON;EFHK;HELSINKI VANTAA ;EGCC;MANCHESTER ;ESMS;MALMOE STURUP ;EKCH;COPENHAGEN KASTRUP ;EGSS;LONDON STANSTED ;EBBR;BRUSSELS ;ENFB;STATFJORD B;LGTS;THESSALONIKI MACEDONIA INT ;LGEL;ELEFSIS ;LOWW;VIENNA INT ;EGKK;LONDON GATWICK ;EGPK;GLASGOW PRESTWICK ;EGLL;LONDON HEATHROW ;ESSA;STOCKHOLM-ARLANDA ;ESGG;GOTHENBURG-LANDVETTER ;) (Remarks from Volume-C: COMPILATION FOR REGIONAL EXCHANGE)
The WVDL31 TTAAii Data Designators decode as: T1 (W): Warnings T1T2 (WV): Volcanic ash clouds (SIGMET) A1A2 (DL): Germany (The bulletin collects reports from stations: EDGG;EDZF;) (Remarks from Volume-C: FIR SIGMET)
The WSDL31 TTAAii Data Designators decode as: T1 (W): Warnings T1T2 (WS): SIGMET A1A2 (DL): Germany (The bulletin collects reports from stations: EDGG;EDZF;) (Remarks from Volume-C: FIR SIGMET)
The FADL41 TTAAii Data Designators decode as: T1 (F): Forecast T1T2 (FA): Aviation area /GAMET/advisories A1A2 (DL): Germany T1T2ii (FA41): Aviation area/advisories(The bulletin collects reports from stations: EDGG;EDZF;) (Remarks from Volume-C: GAMET)
Die Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor besondere Herausforderungen. Es gilt die weitere Verbreitung des Virus so weit wie möglich zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu senken und infizierte Personen bestmöglich medizinisch zu versorgen. Die Land- und Ernährungswirtschaft steht unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen vor der Aufgabe die Bevölkerung weiterhin zuverlässig mit Lebensmitteln zu versorgen und ist daher als systemrelevant und als kritische Infrastruktur einzuordnen. Eine Definition kritischer Infrastrukturen erfolgt in der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) vom 22. April 2016. Dort wird als kritische Infrastruktur der Sektor Ernährung - Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln - mit den Bereichen Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie Lebensmittelhandel benannt. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hat bereits in der Sitzung des Landeskabinetts am 17.03.2020 die Feststellung herbeigeführt, dass die Landwirtschaft zur kritischen Infrastruktur gehört. Weiter nimmt die Landesregierung Sachsen-Anhalt in den von ihr erlassenen Verordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ausdrücklich auf die kritischen Infrastrukturen nach der BSI-Kritisverordnung Bezug. Weitere Informationen stellt das Informationsportal der Landesregierung zum Corona-Virus bereit. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bestätigt auf seinen Informationsseiten, dass das Bundeskabinett sowohl die Land- als auch die Ernährungswirtschaft als systemrelevante Infrastruktur anerkannt hat. Auf die Beispiele in einer vom Bundesministerium und den für die Ernährungsnotfallvorsorge zuständigen Ministerien der Länder erstellten Leitlinie "Unternehmen der kritischen Infrastruktur Ernährung" wird verwiesen. Ernährungsunternehmen sind demnach Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Erzeugnissen zusammenhängende Tätigkeit ausüben, unabhängig davon, ob das Unternehmen auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist oder nicht. Zu Beginn der Coronavirus-Epidemie in Deutschland hatten Teile der Bevölkerung befürchtet, dass es an Lebensmitteln und anderen wichtigen Gütern des täglichen Bedarfs fehlen könnte. Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln war dennoch zu keiner Zeit gefährdet. Durch diese Pandemie ist wieder mehr in das Bewusstsein gerückt, dass es grundsätzlich immer ratsam ist, Eigenvorsorge als Selbsthilfe zu betreiben, um auf eine eventuelle Störung bei der Versorgung mit Lebensmitteln oder anderen Gütern des täglichen Bedarfs vorbereitet zu sein. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft betreibt das Portal Ernährungsvorsorge . Dort gibt es viele anschauliche Informationen über die staatliche und die private Vorsorge wie zum Beispiel Vorratstabellen und einen Vorratskalkulator zur Berechnung der für den eigenen Haushalt benötigten Mengen. Zur privaten Vorsorge wird empfohlen einen Getränke- und Lebensmittelvorrat für 10 Tage zu besitzen. Ein solcher Vorrat sollte für eine Person folgendes umfassen: Getränke 20 Liter Kohlehydrathaltige Produkte wie Getreideprodukte, Brot, Reis, Nudeln, Kartoffeln 3,5 kg Gemüse und Hülsenfrüchte 4,0 kg Obst und Nüsse 2,5 kg Milch und Milchprodukte 2,6 kg Fleisch, Fisch, Eier, Wurstwaren 1,5 kg Fette und Öle 0,4 kg Sonstige Produkte und Fertiggerichte nach Belieben. Unter Beachtung der bei dem Coronavirus üblichen Quarantänezeit sind Vorräte für 14 Tage ratsam. Eine wichtige Aufgabe des Staates ist es, seine Bürgerinnen und Bürger in Krisenzeiten zu schützen und zu versorgen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Grundgesetz (Artikel 80 a und 115 a). Sie gilt für alle Krisen - unabhängig davon, wodurch sie entstanden sind. Krisen können zum Beispiel durch Natur- und Umweltkatastrophen (etwa Hochwasser oder Tierseuchen), großtechnische Unfälle im In- und Ausland (wie Chemieunfälle oder Kernreaktorunfälle), kriminelle oder terroristische Akte oder militärische Auseinandersetzungen ausgelöst werden. Der Staat greift ein, wenn nach Feststellung durch die Bundesregierung die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln durch eine Krise in großen Teilen des Bundesgebietes ernsthaft gefährdet ist. Seine Aufgabe ist es, kurzfristig Versorgungsengpässe zu überbrücken. Dies muss natürlich geplant und vorbereitet werden, bevor eine Krise eintritt. Was der Staat zur Ernährungsvorsorge unternimmt, ist im Internet-Angebot des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur staatlichen Ernährungsvorsorge nachzulesen. Bei Schadensereignissen, die große Teile des Bundesgebiets betreffen, kann es mehrere Tage dauern, bis man Hilfe erhält. Dies bedeutet, dass Einkaufsmöglichkeiten für Lebensmittel eingeschränkt oder nicht wie gewohnt zur Verfügung stehen. Daher sollte man in jedem Fall einen ergänzenden privaten Notvorrat anlegen. In einem Notfall ist auch damit zu rechnen, dass über einen Zeitraum von mehreren Tagen die gewohnte Versorgung mit Wasser, Erdgas oder Elektrizität nicht zur Verfügung steht. Dies sollte man bei der Zusammenstellung des persönlichen Notvorrats berücksichtigen! Der private Notvorrat sollte ausreichen, um alle Personen des Haushalts für 10 Tage mit Lebensmitteln und Getränken zu versorgen. Als Getränk für den Notvorrat eignet sich besonders Mineralwasser. Erforderlich sind etwa zwei Liter am Tag für jede Person. Der größte Teil der Lebensmittel des Notvorrats sollte auch ohne Kühlung über einen längeren Zeitraum gelagert werden können. Hier bieten sich Konserven und Trockenware wie Nudeln, Reis, Erbsen und Linsen an. Tiefkühlkost verdirbt bei Ausfall der Stromversorgung innerhalb weniger Tage! Die Lebensmittel des Notvorrats sollten möglichst auch ungekocht und kalt verzehrt werden können, falls vorübergehend keine Möglichkeit besteht, wie gewohnt zu kochen. Es ist auf das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) der Lebensmittel des Notvorrats zu achten. Die ältesten Lebensmittel sollten aufgebraucht und die Bestände in regelmäßigen Abständen ergänzt werden. Weitere Informationen zur privaten Vorsorge und weiterführende Links sind im Internet-Angebot des BMEL zu finden. Hinweise für Vorsorge und Eigenhilfe in Notsituationen können auch in der Broschüre "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) nachgelesen werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat rechtliche Regelungen getroffen, um die Nahrungsmittelversorgung auch in schwerwiegenden Krisensituationen zu gewährleisten. Das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz schafft für den unwahrscheinlichen, aber nicht völlig auszuschließenden Fall einer Krise bei der Lebensmittelversorgung die erforderlichen Instrumente, um eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gewährleisten zu können. Das Bundesland Sachsen-Anhalt führt die notwendigen Vorbereitungen und Planungen für sein Gebiet durch. Welche Ereignisse können zu einer Versorgungskrise führen? Zahlreiche Krisensituationen wie Hochwasser, ein großflächiger und lang anhaltender Stromausfall oder schwere Unfälle in kerntechnischen Anlagen können zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu Versorgungsengpässen führen. Darüber hinaus dienen die Vorräte auch der Versorgung der Bevölkerung im militärischen Spannungs- oder Verteidigungsfall. Wie wird die Versorgung mit Lebensmitteln sichergestellt? Mit dem Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) hat die Bundesrepublik Deutschland für den Fall einer Versorgungskrise die notwendigen Instrumente geschaffen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherstellen zu können. Die Ernährungsnotfallvorsorge greift ein, wenn die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Lebensmitteln in wesentlichen Teilen des Bundesgebietes akut gefährdet ist und hoheitliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung erforderlich erscheinen. Warum gibt es eine staatliche Ernährungsvorsorge? Aufgabe des Staates ist es, eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen und Versorgungskrisen vorzubeugen (Daseinsvorsorge). Die Rechtsgrundlage für diese Aufgaben ist das Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise ( Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) ). Die staatlichen Vorsorgemaßnahmen umfassen zunächst die Vorbereitung auf mögliche Krisen. Dazu werden insbesondere staatliche Nahrungsmittelreserven für den Notfall eingelagert. Welche Produkte werden in den staatlichen Lebensmittelnotvorräten gelagert? Im Rahmen der staatlichen Ernährungsvorsorge lagert die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in der zivilen Notfallreserve Reis, Hülsenfrüchte und Kondensmilch sowie in der "Bundesreserve Getreide" Weizen, Roggen und Hafer. Gab es in den letzten Jahrzehnten Situationen, in denen auf die Notvorräte zurückgegriffen werden musste? Der Einsatz der staatlichen Nahrungsmittelnotvorräten war in Deutschland bisher noch nicht erforderlich. Während der Corona-Pandemie war das Angebot in den Geschäften eingeschränkt, zu einer Lebensmittelknappheit kam es jedoch nicht. Warum soll ich einen privaten Vorrat anlegen? Ergänzend zur staatlichen Vorsorge sollten die Bürgerinnen und Bürger im Haushalt einen Lebensmittelvorrat für etwa 10 Tage anlegen, der sich aus Frischprodukten, Trockenvorräten, Konserven, Fertiggerichten, Tiefkühlprodukten und verschiedenen Getränken zusammensetzen sollte. Ein privater Vorrat ermöglicht eine kurzfristige Selbstversorgung mit den notwendigen Lebensmitteln und bietet damit Schutz vor kurzfristigen Versorgungsengpässen. Unter den folgenden Links finden Sie zahlreiche Tipps für die private Vorratshaltung: Vorratskalkulator Vorratstabelle Lagerung von Lebensmitteln Haltbarmachung von Lebensmitteln Was kostet ein privater Notvorrat? Der Vorrat sollte nach Möglichkeit Lebensmittel enthalten, die üblicherweise im Alltag verwendet werden. Eigene Verzehrgewohnheiten sollten berücksichtigt werden. Die gelagerten Lebensmittel sollten entsprechend dem angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum ständig erneuert werden, so dass im Notfall auch genießbare Lebensmittel zur Verfügung stehen. Zusätzliche Kosten entstehen daher nur bei der Erstbeschaffung des Notvorrats. Warum sollte ich auch frische und gekühlte Lebensmittel einlagern? Frische und gekühlte Lebensmittel gehören zu einer ausgewogenen Ernährung und sind eine sinnvolle Ergänzung zum privaten Notvorrat. Bei einem Stromausfall sollten zuerst die gekühlten Lebensmittel verzehrt werden. Zuständige Behörden für die Ernährungsnotfallvorsorge in Sachsen-Anhalt Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kreise und kreisfreie Städte des Landes Sachsen-Anhalt
The Climate Change Workflow is part of the Flood Event Explorer (FEE, Eggert et al., 2022), developed at the GFZ German Research Centre for Geosciences in close collaboration with Helmholtz-Zentrum Hereon , Climate Service Center Germany. It is funded by the Initiative and Networking Fund of the Helmholtz Association through the Digital Earth project (https://www.digitalearth-hgf.de/). The goal of the Climate Change Workflow is to support the analysis of climate-driven changes in flood-generating climate variables, such as precipitation or soil moisture, using regional climate model simulations from the Earth System Grid Federation (ESGF) data archive. It should support to answer the geoscientific question How does precipitation change over the course of the 21st century under different climate scenarios, compared to a 30-year reference period over a certain region? Extraction of locally relevant data over a region of interest (ROI) requires climate expert knowledge and data processing training to correctly process large ensembles of climate model simulations, the Climate Change Workflow tackles this problem. It supports scientists to define the regions of interest, customize their ensembles from the climate model simulations available on the Earth System Grid Federation (ESGF), define variables of interest, and relevant time ranges. The Climate Change Workflow provides: (1) a weighted mask of the ROI ; (2) weighted climate data of the ROI; (3) time series evolution of the climate over the ROI for each ensemble member; (4) ensemble statistics of the projected change; and lastly, (5) an interactive visualization of the region’s precipitation change projected by the ensemble of selected climate model simulations for different Representative Concentration Pathways (RCPs). The visualization includes the temporal evolution of precipitation change over the course of the 21st century and statistical characteristics of the ensembles for two selected 30 year time periods for the mid and the end of the 21st century (e.g. median and various percentiles). The added value of the Climate Change Workflow is threefold. First, there is a reduction in the number of different software programs necessary to extract locally relevant data. Second, the intuitive generation and access to the weighted mask allows for the further development of locally relevant climate indices. Third, by allowing access to the locally relevant data at different stages of the data processing chain, scientists can work with a vastly reduced data volume allowing for a greater number of climate model ensembles to be studied; which translates into greater scientific robustness. Thus, the Climate Change Workflow provides much easier access to an ensemble of high-resolution simulations of precipitation, over a given ROI, presenting the region’s projected precipitation change using standardized approaches and supporting the development of additional locally relevant climate indices.
Ziel der Ernährungsvorsorge und der Ernährungssicherstellung ist es insbesondere, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln in politisch- militärischen Krisen sowie bei Natur- und Umweltkatastrophen zu gewährleisten. Neben der staatlichen Ernährungsvorsorge bedarf es einer ergänzenden privaten Ernährungsvorsorge. Um eine funktionierende Ernährungsvorsorge abzusichern bedarf es der gemeinsamen Anstrengung und Unterstützung aller Verantwortlichen in Bund, Ländern, Landkreisen und kreisfreien Städten. Hierfür hat der Bundesgesetzgeber Vorsorge in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften getroffen. Diese Rechtsvorschriften schaffen Klarheit in Krisenfällen und bei Naturkatastrophen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen hat die Bundesregierung für den Fall einer Versorgungskrise im neuen Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) vom 11. April 2017 geregelt. Die staatliche Ernährungsvorsorge trägt dazu bei, kurzfristig Versorgungsengpässe in Krisensituationen zu überbrücken. Sie bedarf jedoch einer ergänzenden privaten Ernährungsvorsorge. Grundsätzlich sollte jeder Bürger einen gewissen Nahrungsvorrat für 10 Tage im Haushalt haben, der sich aus folgenden Lebensmittel zusammenstellt: Auch Zündhölzer, Feuerzeug, Kerzen und ein Spritus- oder Gaskocher können von Vorteil sein, wenn einmal der Strom ausfällt. Außerdem sollte ein kleiner Wasserkanister, der bei Bedarf noch mit Wasser gefüllt werden kann, im Haushalt vorhanden sein. Im Rahmen einer Bachelorarbeit im Studiengang Oecotrophologie an der FH Münster entstand für das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK ehemals MLUL) des Landes Brandenburg dieser Videobeitrag zum Thema Ernährungsnotfallvorsorge. Es soll auf positive Weise auf das sonst oft mit Katastrophenszenarien assoziierte Thema aufmerksam gemacht werden. Produziert wurde der Film von Ilka Froböse, Julia Smyczek und Bastian Poppen im Jahre 2014. Ziel der Ernährungsvorsorge und der Ernährungssicherstellung ist es insbesondere, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln in politisch- militärischen Krisen sowie bei Natur- und Umweltkatastrophen zu gewährleisten. Neben der staatlichen Ernährungsvorsorge bedarf es einer ergänzenden privaten Ernährungsvorsorge. Um eine funktionierende Ernährungsvorsorge abzusichern bedarf es der gemeinsamen Anstrengung und Unterstützung aller Verantwortlichen in Bund, Ländern, Landkreisen und kreisfreien Städten. Hierfür hat der Bundesgesetzgeber Vorsorge in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften getroffen. Diese Rechtsvorschriften schaffen Klarheit in Krisenfällen und bei Naturkatastrophen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen hat die Bundesregierung für den Fall einer Versorgungskrise im neuen Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) vom 11. April 2017 geregelt. Die staatliche Ernährungsvorsorge trägt dazu bei, kurzfristig Versorgungsengpässe in Krisensituationen zu überbrücken. Sie bedarf jedoch einer ergänzenden privaten Ernährungsvorsorge. Grundsätzlich sollte jeder Bürger einen gewissen Nahrungsvorrat für 10 Tage im Haushalt haben, der sich aus folgenden Lebensmittel zusammenstellt: Auch Zündhölzer, Feuerzeug, Kerzen und ein Spritus- oder Gaskocher können von Vorteil sein, wenn einmal der Strom ausfällt. Außerdem sollte ein kleiner Wasserkanister, der bei Bedarf noch mit Wasser gefüllt werden kann, im Haushalt vorhanden sein. Im Rahmen einer Bachelorarbeit im Studiengang Oecotrophologie an der FH Münster entstand für das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK ehemals MLUL) des Landes Brandenburg dieser Videobeitrag zum Thema Ernährungsnotfallvorsorge. Es soll auf positive Weise auf das sonst oft mit Katastrophenszenarien assoziierte Thema aufmerksam gemacht werden. Produziert wurde der Film von Ilka Froböse, Julia Smyczek und Bastian Poppen im Jahre 2014.
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