Die Publikation setzt sich mit der Frage auseinander, ob es als unzulässige Doppelförderung zu werten ist, wenn beispielsweise im EU-ETS der Emissionsfaktor von Null für eine Menge Biomethan angesetzt wird, die zugleich nach Regelungen nationaler Fördersysteme eine Förderung erhalten hat. Das Gutachten kommt zu der Annahme, dass es sich nicht um eine unzulässige Doppelförderung handelt, weil zum einen die Ausklammerung von nachhaltiger Biomasse aus der Bepreisung von CO2Emissionen im Rahmen der Emissionshandelssysteme bereits keine Förderung darstellt und entsprechend eine unzulässige Doppelförderung nicht in Betracht kommt. Zum anderen wurden auch bei der Untersuchung der ausländischen Fördersysteme keine Hinweise darauf gefunden, dass die gewährte Förderung derart umfassend ist, dass die Privilegierung im Rahmen der Emissionshandelssysteme – so denn hierin wider Erwarten doch eine Förderung zu sehen wäre – bereits keine Förderung darstellt und entsprechend eine unzulässige Doppelförderung nicht in Betracht kommt. Nach den jüngsten Anpassungen des europäischen Rechtsrahmens in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2493 zur Anpassung der Monitoring Verordnung wird ausdrücklich festgestellt, dass ein Emissionsfaktor von Null im Rahmen der Emissionshandelssysteme keine Förderregelung nach der RED darstellt. Veröffentlicht in Climate Change | 71/2025.
Strom und Wärme aus Holz kann nicht uneingeschränkt als erneuerbare Energie im Sinne der Pariser Klimaziele eingestuft werden. Das juristische Kurzgutachten untersucht, wie das geltende Recht die Klimawirkung der energetischen Holznutzung bewertet. Meist wird Holz nur dann als förderwürdig klassifiziert, wenn Nachhaltigkeits- und Treibhausgaseinsparungskriterien erfüllt sind. Das Gutachten analysiert den bestehenden Rechtsrahmen auf Inkonsistenzen, unterbreitet Vorschläge zur Harmonisierung, weist auf fehlende rechtliche Definitionen sowie Gesetzeslücken hin und übt insbesondere Kritik an der bestehenden Praxis in den Bereichen Bilanzierung, Emissionshandel und Verbraucherschutz. Für die Einführung einer Wärme-Nachhaltigkeitsverordnung müsste erst eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden. Veröffentlicht in Climate Change | 65/2025.
Für den Zeitraum ab 2030 wird die Klimaschutzarchitektur der EU einem strukturellen Evaluierungs- und Weiterentwicklungsprozess unterzogen. Insbesondere stehen in diesem Kontext auch maßgebliche Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Emissionshandels an. Wesentlich ist u.a. die Frage einer schrittweisen oder gar vollständigen Integration des EU-ETS 1 mit dem EU-ETS 2 und in diesem Zusammenhang insbesondere der etwaigen Ausgestaltung spezifischer Regeln für die einbezogenen Sektoren (Energie; Industrie; Land-, See und Luftverkehr; Wärme). Außerdem ist der Umgang mit CCS/CCU und negativen Emissionen im Rahmen des Emissionshandels eines der wesentlichen Handlungsfelder, für das ab 2030 regulatorische Leitplanken zu erwarten sind. Weiterhin stellt sich die Frage nach der Einbeziehung weiterer Sektoren in den Emissionshandel (u.a. der Landwirtschaft). Das Projekt soll UBA und BMWK in diesem Prozess mit wirtschaftswissenschaftlichen Analysen unterstützen.
Zielsetzung: Auf Bundesebene wurde 2021 das Bundes-Klimaschutzgesetz angepasst. Mit dem Gesetz wird das deutsche Treibhausgasminderungsziel für das Jahr 2030 von 55 % auf 65 % gegenüber 1990 angehoben. Der Kohlenstoffmarkt wird in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle spielen, um das Treibhausgasminderungsziel der Bundesregierung zu erreichen. Der damit verbundene internationale Emissionshandel ist der Handel mit Rechten zum Ausstoß von Treibhausgasen wie CO2. Dabei ist der freiwillige Handel als eine der möglichen Handlungsmöglichkeiten von zentraler Bedeutung für das Projekt TRADE 2 CCLIM. Der freiwillige Handel sieht vor, dass z.B. Waldbesitzer für Landnutzungspraktiken, die zum Erhalt von Ökosystemleistungen beitragen, Zahlungen von Privatpersonen oder Unternehmen erhalten, die Klimaneutralität anstreben. Dabei werden Emissionsreduktionen oder C- Bestandserhöhungen in handelbare Zertifikate umgewandelt und an Endkunden verkauft. Durch den Erwerb der Zertifikate wird ermöglicht, dass Unternehmen und Privatpersonen ihre CO2-Bilanz reduzieren bzw. ausgleichen. Um ein Zertifikat zu erstellen, sind bestimme Voraussetzungen notwendig, wie z. B. die Entwicklung von standardisierten Maßnahmen, die zum Erhalt und Ausbau von Ökosystemleistungen beitragen. Die mangelnde Standardisierung dieser Maßnahmen ist ein Hindernis für die Ausweitung des freiwilligen Handels mit Klimazertifikaten. Daher setzt sich die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit dem Vorhaben TRADE 2 CCLIM zum Ziel, die CO2-Senkenleistung sowie die einhergehenden Co-Benefits weiterer Ökosystemleistungen in Forstbetrieben zu sichern, zu erhöhen und zu bewerten. Dabei soll ein Standard für die zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen, die über die konventionelle Forstwirtschaft hinausgehen, entwickelt werden, um daraus ein handelbares Zertifikat zu generieren. Mit dem Projekt TRADE 2 CCLIM besteht die Aussicht, ein Ökosystemleistungsstandard für Waldflächen zu entwickeln und regional in Niedersachsen zu Etablieren. Die zusätzliche Geldquelle, die sich durch den Verkauf von Zertifikaten ergibt, könnte Waldbesitzern helfen, neue und klimaresiliente Waldbestände aufzubauen und zu pflegen. Beruhend auf ein nachvollziehbares Zertifikatssystem sollen besonders Endkunden angesprochen werden, die das Interesse haben, klimaneutral zu agieren oder ihre CO2- Bilanz zu reduzieren. Daher ist ein Zertifikat, dass auf einheitliche Standards beruht, ein ideales Instrument für Privatpersonen und Unternehmen, diese Ziele zu erreichen.
Das Projekt hat einen ökonomischen Schwerpunkt und umfasst die Evaluierung und Weiterentwicklung des EU-ETS 1. Es deckt als umfassendes Mantelprojekt für das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) grundsätzlich alle wesentlichen Aspekte und Designelemente des EU-ETS 1 ab. Insbesondere sollen im Rahmen des Projekts die jüngsten Beschlüsse im Rahmen des 55 Pakets evaluiert und mit Blick auf ihre Wirkung im Kontext des energie- und klimapolitischen policy mix analysiert werden. Das Projekt soll u.a. auch quantitative Methoden umfassen. Außerdem sollen konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung spezifischer Regelungen zum Beispiel im Hinblick auf die Marktstabilitätsreserve oder das Carbon Leakage Regime entwickelt werden.
Corporate carbon strategies outlook to 2010 is a report published by Ecofys in cooperation with Reuters Business Insight. It is a detailed research on the developing carbon market. The report provides analyses as well as an essential forecast that will help you to decide on the best possible carbon strategy.
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