Der gesetzliche Schutzstatus von Tierarten kann im Internet unter www.wisia.de vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Artnamen ermittelt werden. Einen Überblick über die Rechtsgrundlagen mit Beispielen für die besonders geschützten und für die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle: Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (1) Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (1) Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019
Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten. Die rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union. Nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebensräume von europäischer Bedeutung wichtig sind. Die rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete erfolgt durch Sammelverordnungen der Regierungspräsidien. Die verordneten Grenzen der FFH-Gebiete sind im Daten-und Kartendienst in der Kategorie "FFH-Gebiete" abzurufen. Im verwaltungsinternen Auswertesystem sind ergänzend die Abgrenzungen, die von der EU bestätigt wurden, abzurufen (Kategorie "FFH-Gebiete (von EU festgelegt)") Weitere Grundlage für die Sicherung der FFH-Gebiete sind Managementpläne. Im Rahmen dieser behördenverbindlichen Fachpläne werden u.a. die Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Anhang I und II) erfasst und bewertet und konkrete Ziele und Maßnahmen für ihre Pflege und Entwicklung festgelegt. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Erneuerbare Energien des Saarlandes dar.:Standorte von Umspannanlagen der Versorger im Saarland.
Das Projekt "Ein Gerät zur Untersuchung des Einflusses der Wasserstoffbe- und -entladung für industriell entwickelte und verwendete Legierungen, Teilprojekt 2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Department Werkstoffwissenschaften, Lehrstuhl Allgemeine Werkstoffeigenschaften.
Das Projekt "EU-Instrumente für einen umweltverträglichen Verkehr und ergänzender nationaler Regulierungsbedarf mit Schwerpunkt auf den Bereich Kraftstoffe" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Der Verkehr befindet sich im Spannungsfeld zwischen EU-weit einheitlichen Regelungen bspw. zur Nutzung erneuerbarer Energien (RED II-Novelle), die durch nationale Instrumente erreicht werden müssen, und den Nachhaltigkeitsanforderungen sowie Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung, die bei gleichzeitig großem Transformationsdruck Hemmnisse für umweltverträglichen Verkehr sind. Im Bereich der Kraftstoffe sind konkrete Schritte zur weiteren Rechtssetzung in Form von delegierten Rechtsakten bspw. zu Nachhaltigkeitsanforderungen absehbar, die national umgesetzt werden müssen. Für diese Umsetzung wird eine konkrete wissenschaftliche und fachliche Unterstützung benötigt. Bei weiteren EU-Instrumenten ergeben sich infolge des unterschiedlichen geografischen Bezugs zusätzlich große Unsicherheiten bezüglich der nationalen Wirkung, falls diese den Binnenmarkt nur als Ganzes betreffen. Auch verschiedene Wechselwirkungen zwischen Maßnahmen und die Konkurrenz zwischen den EU-Staaten erschweren u.a. eine erfolgreiche Maßnahmenbewertung. In der Folge ist die Erreichung sowohl der Ziele im Klimaschutz als auch im Bereich der Luftreinhaltung unklar. Im Vorhaben sind EU-weite und ergänzende nationale Instrumente zu sammeln und standardisiert zu analysieren (qualitativ und quantitativ). Insbesondere sind Wechselwirkungen, Synergien und Zielkonflikte herauszuarbeiten aber auch Felder nicht ausreichend sicherer Zielerreichung (bspw. im Klimaschutz, Beitrag zur Minderung nach NEC-RL) zu identifizieren und konkrete nationale Ergänzungsbedarfe zu erarbeiten. Es ist herauszuarbeiten in welchen Fällen überhaupt mögliche nationale Regulierungen in Übereinstimmung mit dem EU-Recht geschaffen werden können und dies nicht möglich sind. Für den Bereich Kraftstoffe sind detailliertere, teilweise auch ad-hoc Arbeiten mit dem Ziel der Unterstützung der nationalen Umsetzung, vorzusehen.
INSPIRE-Datensatz zum Annex2-Thema Höhe für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des Digitalen Oberflächenmodells mit Gitterweite 1m (DOM1) abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Höhe aus DGM1 umgesetzte Daten im GML-Schema bereit.
Die NL4P Compounding GmbH wurde im Februar 2014 zum Recycling von Kunststoffprodukten gegründet. Bei der Produktion von Klebefolien fallen jährlich tausende Tonnen Kunststoffreste an. Diese konnten bisher auf Grund des hohen Klebstoffanteils nur thermisch verwertet (Stand der Technik) und nicht stofflich wiederaufbereitet werden. Ziel des Vorhabens ist es, im Recyclingprozess den Klebstoff von den Kunststoffresten zu separieren und ein homogenes Granulat zu erhalten, welches erneut in die Kunststoffproduktion eingebracht werden kann. Die technische Innovation des Projekts besteht darin, mehr als 20 verschiedene mechanische, werkstoffliche und thermische Prozessschritte erstmalig miteinander zu kombinieren. Zunächst werden die Folienreste zerkleinert. Danach wird auf die porösen Materialklumpen ein Klebkraft reduzierender Stoff aufgetragen. Die Folienklumpen werden erhitzt. Der Kleber beginnt sich aufzuspalten (cracken) und zu entgasen. Die sich dabei bildenden Agglomerate werden abgekühlt und durch Gebläse von Feingut und Staub befreit. Im Extruder wird das Agglomerat vollständig aufgeschmolzen und homogenisiert. Zum Schluss wird der geschmolzene Kunststoff kontinuierlich durch eine Lochmatritze gepresst und von rotierenden Messern abgeschnitten. Das Re-Granulat wird zuerst im Wasserbad, danach im Luftstrom gekühlt und in Big-Bags verpackt. Dieses Verfahren soll für die Kunststoffe Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) und Polyethylenterephtalat (PET) eingesetzt werden. Mit dem Vorhaben werden 4.500 Tonnen Kunststofffolien nicht in die Verbrennung gegeben, sondern einer stofflichen Verwertung zugeführt. Im Vergleich zum Stand der Technik reduzieren sich die CO 2 -Emissionen dadurch um nahezu 85 Prozent. Die absolute CO 2 -Reduzierung beträgt 3.870 Tonnen pro Jahr. Das innovative Verfahren könnte bei erfolgreichem Projektverlauf für Klebefolien aller Art Anwendung finden. Das Vorhaben trägt zur stofflichen Verwertung von klebestoffhaltigen Folienresten und damit zum Ressourcen- und Klimaschutz bei. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: NL4P Compounding GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: seit 2016 Status: Laufend
Ein 3D-Gebäudemodell ist ein digitales, numerisches Oberflächenmodell der im AAA-Modell der AdV definierten Objektbereiche Gebäude und Bauwerke. Der Gebäudegrundriss wird grundsätzlich der amtlichen digitalen Liegenschaftskarte entnommen. Im LoD2(Level of Detail) werden den Gebäude standardisierte Dachformen zugeordnet und entsprechend dem tatsächlichen Firstverlauf ausgerichtet. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, die die konkrete Darstellung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen zum Inhalt hat, wurden zwei Ziele verfolgt. Zum einen sollte der Einsatz von regenerativen Energien gefördert werden. Zum anderen sollten durch die Konzentration von Windkraftanlagen an wenigen dafür geeigneten Stellen eine weitere Zersiedlung des Landschaftsraumes langfristig verhindert werden.
Origin | Count |
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Bund | 13792 |
Europa | 37 |
Kommune | 52 |
Land | 3770 |
Schutzgebiete | 1 |
Unklar | 2 |
Wirtschaft | 2 |
Wissenschaft | 119 |
Zivilgesellschaft | 27 |
Type | Count |
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Bildmaterial | 2 |
Chemische Verbindung | 52 |
Ereignis | 267 |
Förderprogramm | 11197 |
Gesetzestext | 29 |
Kartendienst | 9 |
Messwerte | 1265 |
Software | 3 |
Strukturierter Datensatz | 3 |
Taxon | 15 |
Text | 2496 |
Umweltprüfung | 293 |
unbekannt | 1681 |
License | Count |
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geschlossen | 3820 |
offen | 13188 |
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Language | Count |
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Deutsch | 15891 |
Englisch | 3297 |
Leichte Sprache | 2 |
andere | 9 |
Resource type | Count |
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Archiv | 1399 |
Bild | 237 |
Datei | 479 |
Dokument | 1286 |
Keine | 9523 |
Multimedia | 3 |
Unbekannt | 67 |
Webdienst | 211 |
Webseite | 6816 |
Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 12544 |
Luft | 8890 |
Mensch & Umwelt | 17271 |
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