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s/etc/TC/gi

SWIM Water Extent - Sentinel-1/2 - Daily

SWIM Water Extent is a global surface water product at 10 m pixel spacing based on Sentinel-1/2 data. The collection contains binary layers indicating open surface water for each Sentinel-1/2 scene. Clouds and cloud shadows are removed using ukis-csmask (see: https://github.com/dlr-eoc/ukis-csmask ) and are represented as NoData. The water extent extraction is based on convolutional neural networks (CNN). For further information, please see the following publications: https://doi.org/10.1016/j.rse.2019.05.022 and https://doi.org/10.3390/rs11192330

Sentinel-5P TROPOMI Surface Nitrogendioxide (NO2), Level 4 – Regional (Germany and neighboring countries)

The TROPOMI instrument onboard the Copernicus SENTINEL-5 Precursor satellite is a nadir-viewing, imaging spectrometer that provides global measurements of atmospheric properties and constituents on a daily basis. It is contributing to monitoring air quality and climate, providing critical information to services and decision makers. The instrument uses passive remote sensing techniques by measuring the top of atmosphere solar radiation reflected by and radiated from the earth and its atmosphere. The four spectrometers of TROPOMI cover the ultraviolet (UV), visible (VIS), Near Infra-Red (NIR) and Short Wavelength Infra-Red (SWIR) domains of the electromagnetic spectrum. The operational trace gas products generated at DLR on behave ESA are: Ozone (O3), Nitrogen Dioxide (NO2), Sulfur Dioxide (SO2), Formaldehyde (HCHO), Carbon Monoxide (CO) and Methane (CH4), together with clouds and aerosol properties. This product displays the Nitrogen Dioxide (NO2) near surface concentration for Germany and neighboring countries as derived from the POLYPHEMUS/DLR air quality model. Surface NO2 is mainly generated by anthropogenic sources, e.g. transport and industry. POLYPHEMUS/DLR is a state-of-the-art air quality model taking into consideration - meteorological conditions, - photochemistry, - anthropogenic and natural (biogenic) emissions, - TROPOMI NO2 observations for data assimilation. This Level 4 air quality product (surface NO2 at 15:00 UTC) is based on innovative algorithms, processors, data assimilation schemes and operational processing and dissemination chain developed in the framework of the INPULS project. The DLR project INPULS develops (a) innovative retrieval algorithms and processors for the generation of value-added products from the atmospheric Copernicus missions Sentinel-5 Precursor, Sentinel-4, and Sentinel-5, (b) cloud-based (re)processing systems, (c) improved data discovery and access technologies as well as server-side analytics for the users, and (d) data visualization services.

Entwicklung einer innovativen wasserstoffbasierten Ofentechnologie zur Herstellung tonkeramischer Werkstoffe, Teilprojekt 2: Analyse und Bewertung von Emissionen beim Wasserstoffbrand keramischer Schamotten

Carbon leakage in AI-driven data center growth?

This study offers a comprehensive first assessment of the global carbon leakage potential associated with AI-driven data center operation and investment. The focus is on carbon leakage from costs imposed by emission trading systems (ETS) on data center electricity consumption. The study estimates AI’s current and near-future electricity consumption and evaluates the technological feasibility as well as plausibility of shifting compute loads. Additionally, it maps global compute capacity against carbon intensities and the presence of ETS. Veröffentlicht in Texte | 68/2025.

Landwirtschaft umweltfreundlich gestalten

<p>Der Landwirtschaft kommt beim Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen eine große Bedeutung zu. Eine umweltfreundlich gestaltete Landwirtschaft trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu vermindern und zu vermeiden. Voraussetzung hierfür sind jedoch ausreichende rechtliche Grundlagen und eine Agrarpolitik, die deutlich stärker auf Agrarumwelt- und Klimaschutz ausgerichtet ist.</p><p>Einführung</p><p>Deutschland ist aufgrund seiner fruchtbaren Böden, gemäßigten Temperaturen und ausreichenden Niederschläge ein Gunststandort für die landwirtschaftliche Produktion. Das ermöglicht hohe Erträge bei guter Qualität der erzeugten Lebens- und Futtermittel.</p><p>Mit ihrem umweltoffenen Einsatz und den vorherrschenden Produktionssystemen verursacht die Landwirtschaft verschiedene&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Umweltbelastungen</a>. Andererseits erhalten bestimmte Bewirtschaftungsweisen auch wertvolle Agrarökosysteme und unsere gewachsene Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft prägt damit das Landschaftsbild und bietet Möglichkeiten einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen. Sie ist in bestimmten Regionen auch eine wichtige Grundlage für die regionale Wirtschaft und den Tourismus. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Luft, Wasser, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ und die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠ zu vermeiden, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern.</p><p>Das nationale Agrar- und Umweltrecht sowie die Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten prinzipiell Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft in Grenzen zu halten und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Um bestehende Agrarumwelt- und Klimaziele zu erreichen, ist jedoch eine deutlich ambitioniertere Gestaltung notwendig. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften im nationalen Agrar- und Umweltrecht oder Umweltstandards als Voraussetzungen für den Erhalt von Agrarsubventionen der EU (GAP) erfolgen. Andererseits bietet auch die Entlohnung für zusätzliche Umweltmaßnahmen die Möglichkeit, Umweltschutz in der Landwirtschaft stärker zu fördern (z.B. durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der ersten oder zweiten Säule der GAP). Ergänzende ökonomische Instrumente wie Steuern und Abgaben können eine umweltverträgliche Landwirtschaft zusätzlich unterstützen. Weitere Möglichkeiten bietet die Teilnahme an Umweltmanagementsystemen und -zertifizierungen, wenn diese auf einer glaubwürdigen fachlichen Basis beruhen.</p><p>Vorschriften und Mindeststandards zum Umweltschutz, an die sich Landwirte und Landwirtinnen in Deutschland halten müssen, sind im bestehenden nationalen Agrar- und Umweltrecht verankert. Dieses umfasst eine Vielzahl von nationalen Gesetzen und Verordnungen, mit denen Deutschland zumeist die Vorgaben der europäischen Agrar-Umweltpolitik (EU-Richtlinien) umsetzt. Hierzu gehören auf Bundesebene beispielsweise das Düngegesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz (nähere Informationen zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/recht-oekonomie-digitalisierung/wasserrecht">Wasserrecht</a>) mit den jeweils zu den Gesetzen erlassenen Verordnungen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/boden-schuetzen/bodenschutzrecht">Bundesbodenschutzgesetz</a>, welches über die „Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft“ landwirtschaftliche Maßnahmen zum Bodenschutz definiert, basiert hingegen ausschließlich auf nationalen Vorgaben.&nbsp;</p><p>Obwohl das nationale Agrar- und Umweltrecht umfangreiche Vorschriften für die Landwirtschaft enthält, zeigen die vielfältigen Umweltbelastungen, dass deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Dies liegt unter anderem daran, dass es in einigen Rechtsbereichen Vollzugsdefizite gibt.&nbsp;So können Vorortkontrollen durch die zuständigen Kontrollinstanzen (zum Beispiel Landwirtschaftskammern) aufgrund deren begrenzter Kapazitäten nur sporadisch durchgeführt und Verstöße nur selten aufgedeckt und geahndet werden. Zudem fehlen in vielen Rechtsbereichen bereits die Voraussetzungen dafür, wie z.B. Vorschriften, die den Behörden die notwendigen Kontroll-, Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse übertragen. Außerdem finden sich in den Normtexten häufig abstrakte und nicht hinreichend bestimmte Formulierungen, die sowohl bei Landwirtschaftsbetrieben als auch bei den Behörden zu rechtlichen Unklarheiten bei der Anwendung führen, z. B. &nbsp;fehlende Anzeigepflichten, Genehmigungsvorbehalte sowie anwendbare Anordnungsbefugnisse zur Konkretisierung und Durchsetzung der guten fachlichen Praxis im Einzelfall.</p><p>Das Umweltbundesamt empfiehlt daher mit Blick auf die gegenwärtig unzureichende Wirksamkeit des Agrar- und Umweltrechts den Umweltschutz in den einschlägigen Rechtsgrundlagen vor allem durch leichter vollziehbare Regelungen zu stärken.</p><p>Für die aktuelle Förderperiode der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/gemeinsame-agrarpolitik-der-europaeischen-union">Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik</a>&nbsp;(GAP) hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten viel Spielraum für eine ambitionierte Agrarumwelt- und Klimapolitik gegeben. Diesen Spielraum haben Deutschland und andere Mitgliedsstaaten jedoch bei weitem nicht ausgenutzt. Als Voraussetzung für die GAP-Zahlungen müssen Landwirte bestimmte, nach EU-Recht obligatorische Auflagen im Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz einhalten (Grundanforderungen der Betriebsführung, GAB) und gewährleisten, dass sie die landwirtschaftlich genutzten Flächen (auch die vorübergehend nicht bewirtschafteten) in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten. Bei Verstößen können die Zahlungen gekürzt werden. Landwirte, die über die obligatorischen Anforderungen hinaus zusätzliche Güter und Dienstleistungen bereitstellen und sich freiwillig zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Landschaften verpflichten, werden dafür im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziell unterstützt. Hierfür stehen Mittel in der ersten Säule (Öko-Regelungen) und in der zweiten Säule zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Anbauverfahren und Techniken, die den Boden verbessern und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/bodenbearbeitung">Erosion⁠ </a>vermindern, sowie extensiver Grünlanderhalt und der&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/oekolandbau">Ökologische Landbau</a>.&nbsp;Es ist jedoch fraglich, inwiefern das aktuelle Fördersystem die bestehenden Agrarumwelt- und Klimaprobleme tatsächlich ausreichend mindern kann.</p><p>Neben der Subventionspolitik der EU gibt es weitere ökonomische Instrumente wie Abgaben oder Zertifikate, die dazu beitragen können, die Agrarpolitik umweltfreundlicher zu gestalten. Ökonomische Instrumente setzten dabei die Rahmenbedingungen für Betriebe, indem z.B. umweltschädliche Betriebsmittel durch eine Steuer teurer werden. Alternative Betriebsmittel oder eine umweltverträglichere Bewirtschaftungsweise werden damit im Vergleich attraktiver. Diskutiert wird beispielsweise, eine Stickstoffüberschussabgabe oder eine Abgabe auf ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ einzuführen. Ebenfalls in der aktuellen Diskussion steht die Frage, inwiefern die Landwirtschaft in ein Emissionshandelssystem eingebunden werden könnte. Aber auch das bestehende Steuersystem kann ökologisch verträglicher gestaltet werden, indem umweltschädliche Ausnahmeregelungen reformiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Befreiung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltschaedliche-subventionen-in-deutschland-0">Subventionsbericht des UBA</a>). Der schrittweise Abbau der Steuervergünstigung für Agrardiesel ist ein Schritt in diese Richtung.</p><p>Indirekt können auch Abgaben auf der Konsumseite dazu führen, dass sich die Produktion anpasst. Wichtig ist hierfür jedoch, dass Instrumente auf der Produktions- und Konsumseite aufeinander abgestimmt sind, um unerwünschte Ausweichreaktionen zu verhindern. Eine wichtige Stellschraube ist die&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/mehrwertsteuer-oekologisch-sozial-gestalten">Mehrwertsteuer</a>. Wenn Fleisch und tierische Produkte mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert und im Gegenzug pflanzliche Produkte einem geringeren Steuersatz unterliegen würden, werden pflanzliche Produkte im Verhältnis günstiger. Damit wird ein Anreiz für eine umweltfreundlichere und gesündere Ernährung gesetzt. Ein weiteres aktuelles Beispiel sind die Vorschläge der Borchert-Kommission, die mit Blick auf das Tierwohl eine Tierwohl-Abgabe vorschlägt. Tierische Produkte sollen einer Abgabe unterliegen, die Einnahmen wiederum stehen dann für den Umbau der Tierhaltung zur Verfügung.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement">Umweltmanagementsysteme</a> in der Landwirtschaft dienen dazu, die Umweltauswirkungen des Betriebs zu erfassen, geltendes Recht einzuhalten, Abläufe und Strukturen festzulegen und wirksame Maßnahmen für Energieeffizienz, Umwelt- und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ umzusetzen. Dadurch werden Umweltbelastungen reduziert und Kosten gespart. Das Umweltmanagement unterstützt auch die Optimierung von Stoffströmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht und hilft somit, durch Ressourceneinsparung die Umwelt zu entlasten.</p><p>Landwirtschaftsbetriebe können am europäischen Umweltmanagement- und Auditsystem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠ teilnehmen und dadurch ihr Umweltengagement auch gegenüber Bürger*innen, Kund*innen, Medien, Behörden und anderen Anspruchsgruppen zur Geltung bringen. Dafür müssen sie eine umweltbezogene Bestandsaufnahme („Umweltprüfung“) durchführen, ein Umweltmanagementsystem betreiben sowie einen für die Öffentlichkeit bestimmten Umweltbericht, die EMAS-Umwelterklärung, erstellen. Besonderes Gewicht gewinnt EMAS aufgrund der obligatorischen Begutachtung durch eine*n staatlich zugelassene*n Umweltgutachter*in.</p>

Weltklimakonferenz COP30: Gemeinsam für mehr Klimaschutz

<p>Ab 10. November 2025 – 10 Jahre nach dem Paris-Übereinkommen – verhandelt die Staatengemeinschaft erneut über die Zukunft des globalen Klimaschutzes. Diesmal am Rande des Amazonas im brasilianischen Belèm, einem symbolträchtigen Ort, der als Hotspot der Artenvielfalt und indigenen Völker gilt. Im Fokus stehen die neuen nationalen Klimaschutzbeiträge und die Messbarkeit von Anpassungsfortschritten.</p><p>Genau zehn Jahre nach Verabschiedung des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris">Übereinkommens von Paris (ÜvP)</a> findet vom 10. bis mindestens 21. November 2025 zum 30. Mal die Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention (Conference of the Parties – COP30) statt, diesmal im brasilianischen Belèm. Die diesjährige Konferenz steht im Zeichen des von der COP-Präsidentschaft ausgerufenen „Mutirão“, einem brasilianischen Konzept der gemeinschaftlichen und kollektiven Anstrengung, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen.</p><p>Die Wahl des Austragungsortes der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>⁠-Klimakonferenz am Tor zum Amazonasgebiets hat auch einen symbolischen Charakter: Der Amazonas ist weltweites Zentrum der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠, CO2-Senke und steht repräsentativ für die globale Ungleichheit, mit der die Klimakrise verschiedene Länder, Einkommens- und Bevölkerungsgruppen trifft. Allein im Amazonasgebiet leben mehrere Hundert indigene Völker, die besonders von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, jedoch am wenigsten dazu beigetragen haben. Gleichzeitig sind diese Völker Wissensträger und Hüter der artenreichsten Gebiete der Welt. Themen wie Waldschutz, Biodiversitätsschutz und die Rolle indigener Gemeinschaften und Völker sollen als Eckpfeiler des Klimaschutzes auf der Konferenz stärker in den Fokus rücken.</p><p>Nachdem letztes Jahr auf der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/ergebnisse-der-cop29-kleine-schritte-grosse-ziele">COP29 in Baku</a> ein Beschluss für mehr Transparenz, Umweltintegrität und ökologische ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠ beim globalen Emissionshandel nach Artikel 6 des ÜvP getroffen wurde, können nun alle Mechanismen des Abkommens umgesetzt werden. In einem <a href="https://cop30.br/en/brazilian-presidency/letters-from-the-presidency/second-letter-from-the-presidency">Brief an die internationale Gemeinschaft im Mai 2025</a> läutete COP30-Präsident André Aranha Correa do Lago nach vielen Jahren zäher Verhandlungen das Zeitalter der Umsetzung ein. Konkret wird es auf der COP30 darum gehen, verbindliche Vereinbarungen zu treffen, wie das Ziel des ÜvP, die globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad zu halten und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, erreicht beziehungsweise in Reichweite gehalten werden kann.</p><p>Die neuen NDCs: Wegweiser für den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ bis 2035</p><p>Eines der wichtigsten Instrumente für den globalen Klimaschutz sind die nationalen Klimaschutzbeiträge (<em>Nationally Determined Contributions</em> – NDCs), die nach dem ÜvP von allen Vertragsstaaten alle fünf Jahre neu vorgelegt werden sollen. Die neue Runde der NDCs ist dieses Jahr fällig. Ende Oktober veröffentlichte das UN-Klimasekretariat den NDC-Synthesebericht, der alle bis Ende September 2025 eingereichten NDCs zusammenfasst und analysiert. Das Ergebnis: Bis Ende September haben nur 64 Staaten (von 194 Vertragsstaaten des ÜvP plus der EU) ein neues NDC eingereicht, womit nur 30 Prozent der globalen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen (THG-Emissionen) abgebildet werden. Die eingereichten NDCs sind ambitionierter als die vorherigen und auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris/begleitung-der-ersten-globalen-bestandsaufnahme">Ergebnisse der ersten globalen Bestandsaufnahme</a> ausgerichtet.</p><p>Die Analyse zeigt aber auch eine immense Lücke auf: Bei vollständiger Umsetzung der NDCs würden die Emissionen dieser Länder bis 2035 um 17 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 sinken. Um auf einen mit dem 1,5-Grad-Ziel kompatiblen Pfad zu kommen, sind aber laut des sechsten Sachstandsberichts des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimawandel/weltklimarat-ipcc">Weltklimarats</a> (<em>Intergovernmental Panel on Climate Change</em> – ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=IPCC#alphabar">IPCC</a>⁠) Reduktionen der THG-Emissionen bis 2035 von 60 Prozent gegenüber 2019 nötig. Die EU hat ihr NDC am 05.11.2025 eingereicht. Dieses sieht eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 66,25 bis 72,5 Prozent bis 2035 gegenüber 1990 vor. Von großer Bedeutung ist auch das chinesische NDC, das am 03.11.2025 eingereicht wurde, mit einem Ziel von 7 bis 10 Prozent Emissionsreduktion bis 2035 gegenüber dem Treibhausgasemissionshöchststand. Chinas Emissionen machen 30 Prozent des globalen Treibhausgasausstoßes aus. Die NDCs dienen als wichtige Grundlage für die Verhandlungen auf der COP30.</p><p>Laut dem <a href="https://www.unep.org/resources/emissions-gap-report-2025">Emissions Gap Report 202</a>5 des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), der auch die von China und der EU bereits während des UN-Klimagipfels im September angekündigten NDCs einbezogen hat, würden die Emissionen bis 2035 bei vollständiger Umsetzung der NDCs um 15 Prozent gegenüber 2019 sinken, und zu einem Temperaturanstieg in diesem Jahrhundert von 2,3 bis 2,5 °C führen. Mit aktuell umgesetzten Politiken steuert die Welt laut dem UNEP-Bericht auf eine Erwärmung von 2,8 °C bis zum Ende des Jahrhunderts zu. Vor Verabschiedung des ÜvP vor 10 Jahren steuerte die Welt noch auf einen Temperaturanstieg von knapp unter 4 °C zu.</p><p>Wichtige weitere Verhandlungsthemen der diesjährigen Weltklimakonferenz</p><p>Zehn Jahre nach Paris: Jedes zehntel Grad zählt</p><p>Zehn Jahre nach Verabschiedung des ÜvP muss die internationale Gemeinschaft beweisen, dass sie ihre selbst gesteckten Ziele ernst meint. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris/das-15-grad-ziel-nach-dem-uebereinkommen-von-paris">Jedes Zehntelgrad vermiedene Erwärmung ist entscheidend</a>. Laut des neuen, jährlichen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠-Zustandsberichts (<a href="https://academic.oup.com/bioscience/advance-article/doi/10.1093/biosci/biaf149/8303627?login=true"><em>The 2025 State of the Climate Report: a Planet on the Brink</em></a>), liegen die größten Stellschrauben in der Transformation des Energiesektors hin zu Erneuerbaren, dem Schutz und der Wiederherstellung der Ökosysteme sowie der Reduktion von Lebensmittelabfällen und der Umstellung auf eine pflanzenreichere Ernährung. Zudem gibt es neben der Energiesicherheit erhebliche wirtschaftliche Vorteile von erneuerbaren Energien: 2024 waren 91 Prozent der neu in Betrieb genommenen Wind- und Solarprojekte günstiger als die günstigste verfügbare Alternative fossiler Brennstoffe.</p><p>Die COP30 könnte eine wichtige Wegmarke für die Umsetzung der globalen Klimaschutzziele werden. Der Austragungsort spielt dabei symbolisch eine wichtige Rolle: Der Amazonas wird nicht nur als „Lunge der Erde“ bezeichnet und ist durch Abholzung und die Auswirkungen des Klimawandels bedroht, sondern gilt auch als Brennpunkt globaler Ungleichheit. Klimapolitik ist kein abstraktes Rechenwerk, sondern eine Frage von Überleben und Gerechtigkeit. Klimaschutz bringt Vorteile für viele statt Profite für wenige, die sich mit diesen Profiten vor den fatalen Auswirkungen des Klimawandels schützen können, während die Ärmsten am stärksten unter den Folgen leiden.</p><p>Das Umweltbundesamt auf der Weltklimakonferenz</p><p>Das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) ist als Teil der deutschen Regierungsdelegation der COP30 an den Verhandlungen zu Klimaschutz (Globale Bestandsaufnahme, NDCs), Klimawissenschaft, Landwirtschaft, Emissionsberichterstattung sowie Klimabildung und Zusammenarbeit (Action for Climate Empowerment, ACE) beteiligt. Außerdem ist das UBA Mitorganisator von drei <strong>Veranstaltungen, die Sie per Livestream verfolgen können</strong>:</p>

20 Jahre Europäischer Emissionshandel in nur drei Minuten

<p>Europaweit sorgte der Europäische Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) seit 2005 für einen Rückgang der Emissionen um 51 Prozent. Doch wie funktioniert der Emissionshandel eigentlich? Und wie hat sich das zentrale Element der europäischen Klimaschutzpolitik seither entwickelt? Das und mehr erfahren Sie in unserem rund dreiminütigen Erklärfilm und auf unserer neuen Jubiläumsseite.</p><p>Nachdem im vergangenen Jahr die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ihr 20-jähriges Bestehen feierte, folgt in diesem Jahr der Europäische Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) mit seinem 20-jährigen Jubiläum.</p><p>Seit seiner Einführung im Jahr 2005 hat das marktbasierte Klimaschutzinstrument Anfangsschwierigkeiten überwunden und entfaltet nun schrittweise sein gesamtes Potenzial. Bisher konnten die europaweiten Emissionen, die dem Emissionshandel unterliegen, um 51 Prozent reduziert werden. In Deutschland beträgt die Reduktion 47 Prozent.</p><p>Ein Erfolgskonzept, das mittlerweile auch über die europäischen Grenzen hinweg Schule gemacht hat.</p><p>20 Jahre in drei Minuten</p><p>Unser Film gibt einen verständlichen Einblick in den Handel mit Emissionsberechtigungen und einen Überblick über die wichtigsten Meilensteine und Entwicklungen des EU-Emissionshandelssystems. Interessant für alle, die mehr über nachhaltige Umweltpolitik erfahren möchten und verstehen wollen, wie das Europäische Emissionshandelssystem seit 20 Jahren zum weltweiten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ beiträgt.</p><p>Auf der Jubiläumsseite der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) bieten wir zudem weitere spannende Informationen und Links rund um den Emissionshandel.</p>

Calcium carbonate (CaCO3), total organic carbon (TOC) contents and carbon-to-nitrogen ratio (C/N) from composite sediment core BIS-2000

The data set bundle comprises geochemical, XRF core scanning and pollen data from composite sediment core BIS-2000, which was compiled from two parallel sediment cores (BIS-1 and BIS-3) obtained near Bispingen, northern Germany (53.071528°N, 9.989861°E, 82.0 m). BIS-2000 comprises Last Interglacial (Eemian) to early Last Glacial (Weichselian) palaeolake deposits, which cover the section between 15.55 and 30.68 m composite depth. The data set Bispingen BIS-2000 geochemistry contains calcium carbonate (CaCO3) and total organic carbon (TOC) contents (expressed as per cent of sediment dry weight) as well as carbon-to-nitrogen ratio (C/N) data. Analyses were carried out at the GFZ German Research Centre for Geosciences in Potsdam, Germany, on the section between 15.55 and 30.72 m composite depth. The CaCO3 content was calculated from the total inorganic carbon (TIC) content, which was measured using a STRÖHLEIN Coulomat 702. In addition, measurements of the total carbon (TC) and total nitrogen (TN) contents were carried out using a LECO CNS-2000 elemental analyser. TOC was calculated as the difference between TC and TIC and C/N was calculated as the mass ratio between TC and TN.

Europäischer Emissionshandel in Sachsen-Anhalt Was ist der Europäische Emissionshandel? Wie ist die Situation in Sachsen-Anhalt? Welche Einsatzstoffe sind für Sachsen-Anhalt relevant? Wie funktionieren die Verteilung und der Handel mit Emissionsberechtigungen? Was bedeutet dies für das Land Sachsen-Anhalt?

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) ist ein marktwirtschaftlicher Ansatz zur Reduktion von Treibhausgasen in Europa und wird derzeit bei Energie- und Industrieanlagen sowie beim Luft- und Seeverkehr zur Anwendung gebracht. Innerhalb der Europäischen Union (inklusive Island, Liechtenstein und Norwegen, EU 30) gelten feste Höchstmengen an Gesamtemissionen, die von den betreffenden Anlagen innerhalb eines Jahres ausgestoßen werden dürfen. Mit jedem Jahr verringert sich diese Höchstmenge. Dadurch kommt es zu einer Einsparung von Emissionen. Die Unternehmen, die zum Emissionshandel verpflichtet sind, müssen dafür Berechtigungen erwerben und in entsprechender Menge abgeben. Angebot und Nachfrage im Hinblick auf die Emissionsberichtigungen regulieren deren Preis. Die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen entscheiden dabei selbst, ob es für sie wirtschaftlicher ist, den Preis für die Emissionsberechtigungen zu zahlen oder in Emissionsminderungsmaßnahmen zu investieren. Somit können auf die für die Unternehmen wirtschaftlichste Art Treibhausgasemissionen eingespart werden. Sachsen-Anhalt ist ein Land, das durch große Braunkohlevorkommen im Süden bereits früh gute Bedingungen für energieintensive Unternehmen bot. Aus diesem Blickwinkel ist es nicht verwunderlich, dass für Sachsen-Anhalt sowohl der Energie- als auch der Industriesektor von großer Bedeutung sind – Sektoren, die großes Potential zur Senkung von Treibhausgasen besitzen, weshalb sie seit 2005 am Europäischen Emissionshandel teilnehmen. Aus diesem Grund werden der Emissionshandel und etwaige Klimaschutzmaßnahmen der Unternehmen im Land inhaltlich begleitet, um die Ergebnisse der Politik oder der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das Landesamt für Umweltschutz bereitet die Informationen der Europäischen Union (Unionsregister) sowie der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) für Sachsen-Anhalt auf. Des Weiteren fließen die Daten in den Treibhausgasbericht für Sachsen-Anhalt ein. In Sachsen-Anhalt stammen aktuell rund 60 % der Treibhausgasemissionen aus Anlagen, die am EU-ETS 1 teilnehmen. Während zur Einführung des Europäischen Emissionshandels ca. zwei Drittel der sachsen-anhaltischen EU-ETS 1-Emissionen aus Energieerzeugungsanlagen stammten, verringerte sich dieser Wert über die Jahre auf ca. die Hälfte der EU-ETS 1-Emissionen (siehe Diagramm 1). Damit stellen sie 2024 ca. 8 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalent (CO 2 -Äq.). Ein CO 2 -Äquivalent beschreibt dabei die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase in Relation zu Kohlenstoffdioxid (CO 2 ). So wird beispielsweise 1 Kilogramm Lachgas (N 2 O) in seiner Klimawirkung mit einem Äquivalent von 265 Kilogramm CO 2 berücksichtigt bzw. 265 Kilogramm CO 2 -Äquivalent (1 kg CO 2 = 1 kg CO 2 -Äq.). Neuere Erkenntnisse gehen davon aus, dass man sogar für 1 Kilogramm N 2 O 273 ± 130 Kilogramm CO 2 -Äq. ansetzen sollte. Die andere Hälfte stammt aus den Industrieanlagen, deren Emissionsmenge 2013 auf ein den Energieanlagen vergleichbares Niveau gehoben wurde. Die Emissionen aus der Industrie waren lange Zeit konstant und begannen erst in den letzten Jahren etwas zu sinken. Ursachen für diese Entwicklungen liegen einerseits in der Reduktion der Emissionen aus Energieanlagen infolge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, dem Kohleausstieg und der Preisentwicklung am Strommarkt und für Emissionsberechtigungen. Eine Rolle spielen außerdem die Witterung in den Wintermonaten sowie das Auftreten von Wind und Sonnenschein generell. Andererseits wird das Emissionshandelssystem im Bereich der Industrieanlagen weiterhin fortwährend überarbeitet. Weitere Tätigkeiten werden einbezogen, wodurch die Zahl der Anlagen bzw. der Emissionen aus diesen teilweise schlagartig steigt (siehe 2013). Die Emissionen der letzten Jahre stehen deutlich im Zeichen der Corona-Pandemie sowie des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und deren wirtschaftlichen Auswirkungen. Zuletzt entspannten sich die äußeren Umstände ein wenig. Damit verbundene Rebound-Effekte führten u. a. dazu, dass die Emissionen im Jahr 2024 in Sachsen-Anhalt nicht weiter sanken. Im Hinblick auf die verwendeten Einsatzstoffe in den emissionshandelspflichtigen Anlagen in Sachsen-Anhalt zeigt sich, dass drei Stoffe bzw. Stoffgruppen das Gros der sachsen-anhaltischen Emissionen verursachen: Braunkohle, Erdgas und sonstige Brennstoffe wie beispielsweise Rest- und Abfallstoffe der Wirtschaft (siehe Diagramm 2). Der zuletzt absteigende Trend der Emissionen aus diesen Einsatzstoffen liegt in den bereits oben genannten Aspekten begründet: die Stromerzeugung mit Braunkohle ist verglichen mit anderen Energieträgern kostenintensiv, nicht zuletzt durch die hohen spezifischen Emissionen je Kilowattstunde und entsprechend hohen Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten. Infolge des Ukrainekonfliktes stieg der Preis von Erdgas, was die Energieerzeugung aus diesem ebenso verteuerte. Der Einsatz sonstiger Brennstoffe, die oftmals Verwendung in Industrieprozessen finden, sank aufgrund der wirtschaftlichen Herausforderungen und, damit teilweise verbunden, sinkender Produktionsmengen der letzten Jahre ebenfalls. Berechtigungen (bzw. Zertifikate) zum Ausstoß von Treibhausgasen erhalten die zum Emissionshandel verpflichteten Unternehmen auf zwei Wegen: zum einen werden Berechtigungen unter bestimmten Bedingungen kostenlos verteilt, zum anderen können die Zertifikate an der EEX in Leipzig ersteigert werden. Zur Einführung des Emissionshandels waren die meisten Anlagen sehr gut mit kostenlosen Zertifikaten ausgestattet, bei den Industrieanlagen lag die Zahl kostenloser Zertifikate sogar über der Emissionsmenge (siehe Diagramm 3). Mit einer derartigen Konstellation zeigt ein Instrument wie der Emissionshandel wenig Wirkung. Die Preise für die Zertifikate waren sehr gering und es wurde wenig in den Klimaschutz investiert. Im Laufe der Zeit wurde der Mechanismus zur Vergabe kostenloser Emissionsberechtigungen immer weiter optimiert. Zum Beispiel erhalten Energieanlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen, seit 2013 keine kostenlosen Zertifikate mehr. Industrieanlagen werden hinsichtlich eines Benchmarks betrachtet, der die umweltschonendsten Produktionsmethoden als Standard für die Verteilung von kostenlosen Berechtigungen setzt. Seit 2013 dürfen außerdem nur eingeschränkt Zertifikate aus Kyoto-Mechanismen in den Emissionshandel einfließen. Anhand dieser und anderer Aspekte verringerte sich die Ausstattung von Energieanlagen mit kostenlosen Zertifikaten deutlich. Sie müssen inzwischen den Großteil ihrer Zertifikate ersteigern, was wiederum Anreize für Investitionen in den Klimaschutz schafft. Industrieanlagen erhalten immer noch sehr viele Zertifikate kostenlos zugeteilt. Dies soll vor allem verhindern, dass Anlagenbetreiber ihre Produktion in Regionen auslagern, wo dem Klimaschutz eine geringere Bedeutung beigemessen wird als in der Europäischen Union (sog. Carbon Leakage). Doch auch hier wurden in den letzten Jahren Anpassungen vorgenommen. Mit dem Grenzausgleichsmechanismus CBAM werden nach und nach für Produkte, die in der Europäischen Union dem Emissionshandel unterliegen und eingeführt werden, ebenso Zertifikate fällig. Durch den zusätzlichen Kostenfaktor verlieren diese gegenüber emissionsärmer produzierten inländischen Produkten an Attraktivität. Je weiter CBAM voranschreitet, umso mehr werden die kostenlosen Berechtigungen für Industrieanlagen zurückgefahren. Es ist vorgesehen, dass im Jahr 2030 keinerlei Zertifikate mehr kostenlos zur Verfügung gestellt werden und alle Anlagenbetreiber ihren Bedarf durch Ersteigerung decken müssen. Dies gilt sowohl für Energie- als auch für Industrieanlagen. Sachsen-Anhalt hat aufgrund seiner (Industrie-)Geschichte verglichen mit anderen Bundesländern einen hohen CO 2 -Ausstoß. Viele Produkte, die in anderen Bundesländern verbraucht werden, werden in Sachsen-Anhalt hergestellt. Nichtsdestotrotz entsteht dadurch eine Verantwortung für das Land, seinen Treibhausgasausstoß zu verringern. Für die Braunkohlekraftwerke im Land, die für sehr hohe CO 2 -Emissionen verantwortlich sind, liegen teilweise bereits Pläne für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen vor, manche befinden sich auch schon in der Umsetzung. Sachsen-Anhalts größtes Braunkohlekraftwerk beispielsweise muss infolge des Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) spätestens Ende 2034 den Betrieb einstellen. Da der Standort jedoch für die Energieerzeugung erhalten bleiben soll, werden hier zukünftig klimaschonendere Wege beschritten. Aber auch Kraftwerke, die nicht vom KVBG betroffen sind, müssen ihren Treibhausgasausstoß weiter verringern, um zum Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 beizutragen. Auch die Industrieanlagen müssen ihre Emissionen deutlich reduzieren. Da bei den Industrieanlagen aktuell verringerte Emissionen noch vielfach auf verringerte Produktionen infolge der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen sind, sind hier noch die Herausforderungen noch größer. Letzte Aktualisierung: 20.10.2025

Forest Structure - Sentinel-1/2, GEDI - Germany, Yearly

The product shows forest structure information on canopy height, total canopy cover and Above-ground biomass density (AGBD) in Germany as annual products in 10 m spatial resolution. The products were generated using a machine learning modelling approach that combines complementary spaceborne remote sensing sensors, namely GEDI (Global Ecosystem Dynamics Investigation; NASA; full-waveform LiDAR), Sentinel-1 (Synthetic-Aperture-Radar; ESA, C-band) and Sentinel-2 (Multispectral Instrument; ESA; VIS-NIR-SWIR). Sample estimates on forest structure from GEDI were modelled in 10 m spatial resolution as annual products based on spatio-temporal composites from Sentinel-1 and -2. The derived products are the first consistent data sets on canopy height, total canopy cover and AGBD for Germany which enable a quantitative assessment of recent forest structure dynamics, e.g. in the context of repeated drought events since 2018. The full description of the method and results can be found in the publication of Kacic et al. (2023).

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