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Similar terms

s/etex/BTEX/gi

Überprüfung von Kunststoffleitungen der Erdöl- und Erdgasförderung

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) legte in Niedersachsen 22 Rohrleitungen mit einer Gesamtlänge von 43 Kilometern still. In diesen Kunststoffrohrleitungen wird das bei der Erdöl- und Erdgasförderung entstehende Lagerstättenwasser abgeleitet. Dies teilte das LBEG am 7. März 2012 in Hannover mit. Grundlage für diese Anordnung waren die Ergebnisse der Überprüfung aller Rohrleitungssysteme in Niedersachen nach einem Vorfall an einer Lagerstättenwasserleitung im Raum Söhlingen. Dort waren in der Rohrleitungstrasse erhöhte Konzentrationen an BTEX-Aromaten (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) festgestellt worden.

Gummiwerke Berlin

Der innerhalb eines innerstädtischen Wohngebietes in Friedrichshain gelegene Standort der ehemaligen Gummiwerke Berlin wurde seit Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die Gegenwart für die Gummiherstellung industriell genutzt, zuletzt zur Herstellung von Schwingungs- und Dichtungselementen für die Autoindustrie. Im Herbst 2011 wurde der Produktionsbetrieb eingestellt. Infolge des produktionsspezifischen Umgangs mit leichtflüchtigen chlorierten sowie aromatischen Kohlenwasserstoffen (LCKW bzw. BTEX) kam es in der Vergangenheit in zwei voneinander getrennten Arealen zu erheblichen Untergrundverunreinigungen. Die Umgebung der ehemaligen Taucherei und Entfettung war durch relevante LCKW-Verunreinigungen im Grundwasser und in der Bodenluft gekennzeichnet. Im Bereich eines ehemaligen unterirdischen Tanklagers wurden gravierende Verunreinigungen des Bodens und Grundwassers durch BTEX festgestellt. Im Grundwasser wurden BTEX-Gehalte von bis zu 19.000 µg/l ermittelt. Im LCKW-Schadensbereich lagen die Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser um ein bis zwei Größenordnungen niedriger. Aufgrund der vorwiegend feinsandigen Ausbildung der Talsande – mit teilweise vorhandenen nicht horizontbeständigen Schlufflagen – und des relativ geringen hydraulischen Gefälles haben die beiden Grundwasserschäden keine große laterale Ausbreitung mit dem Abstrom erfahren. Im Bereich der ehemaligen Taucherei und der Entfettung wurde im Zeitraum von 1994 bis 1997 eine Bodenluftsanierung durchgeführt, in deren Verlauf insgesamt etwa 257 kg LCKW aus der Bodenluft entfernt wurden. Im Zusammenhang mit dem Rückbau des ehemaligen Tanklagers im Herbst 1994 wurden 8 unterirdische Tanks geborgen und entsorgt. Neben dem damit verbundenen lokalen Bodenaustausch waren keine weiteren Sanierungsmaßnahmen verbunden. Nach einer detaillierten Untersuchungsphase des Grundwassers erfolgte im Jahr 2002 die Planung einer hydraulischen Grundwassersanierung mit einer on-site-mikrobiologischen Reinigung. Die Reinigungsanlage wurde zwischen Oktober 2003 und Juni 2008 mit einer Förderrate von bis zu 10 m³/h betrieben. Die wesentlichen Anlagenbestandteile waren ein Airlift-Bio-Reaktor zur Anreicherung des kontaminierten Grundwassers mit Luft und Nährstoffen, ein Druckkiesbettfilter zur Abscheidung von Eisen und Mangan, ein Festbett-Bio-Reaktor und zwei Wasseraktivkohlefilter. Die Reinigung der Abluft aus dem Airlift-Bio-Reaktor erfolgte über Biofilter mit nachgeschaltetem Luftaktivkohlefilter. Das gereinigte Grundwasser wurde im Anstrom des Schadensbereiches über eine Rigole in den Untergrund reinfiltriert. Die Sanierung wurde 2008 eingestellt, da sich ein Hauptteil der Kontamination unterhalb der ehemaligen Gebäude befand, und dieser Bereich trotz Optimierung der Grundwasserreinigungsanlage hydraulisch nicht wirksam erfasst werden konnte. Nach Verlagerung des Produktionsstandortes in 2011 erfolgte bis 2013 der Rückbau der Gebäudesubstanz. Mitte 2013 wurden detaillierte Untersuchungen zur Schadstoffverteilung veranlasst. Nach umfangreichen Maßnahmen zur Tiefenenttrümmerung wurde im Zeitraum März 2015 bis Juni 2015 eine Bodensanierung durchgeführt. Dabei wurden die im gesättigten Bodenbereich vorhandenen Verunreinigungen mit dem Hexagonalrohraustauschverfahren (Wabe) saniert. Im Zuge der Sanierung wurden rund 7.700 t gefährliche Abfälle entsorgt. Durch ein nachgeschaltetes Grundwassermonitoring konnte nachgewiesen werden, das von den verbliebenen Restbelastungen im Boden keine Gefahr mehr für das Grundwasser ausgeht. Das Monitoring wurde Ende 2017 eingestellt und die Messstellen zurückgebaut. Ende 2015 wurde mit der Neubebauung des Grundstücks begonnen. Auf dem rund 26.000 qm großen Areal entstehen Wohnungen, Büro- und Einzelhandelsflächen, eine Kindertagesstätte sowie ein Stadtgarten. Die Kosten für die Erkundung und Sanierung des Standortes belaufen sich insgesamt auf ca. 3 Mio. €.

Beispiele Ökologisches Großprojekt Berlin

Bild: SenMVKU Überblick Die Region "Industriegebiet Spree" - das heutige ökologische Großprojekt Berlin - befindet sich im Süd-Osten von Berlin und umfasst mit einer Fläche von mehr als 19 km² die größte zusammenhängende Industrieregion der Hauptstadt. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH Regionales Grundwassermonitoring Das regionale Grundwassermonitoring dient der Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit in den sogenannten Transfergebieten von Schadstoffen zwischen altlastenverunreinigten Industrieflächen sowie den Brunnengalerien der Wasserwerke Johannisthal und Wuhlheide. Weitere Informationen Bild: C. Blach Berliner Batterie- und Akkumulatoren­fabrik Das Grundstück der heutigen BAE Berliner Batterie GmbH wird seit ca. 1899 industriell zur Produktion von Akkumulatoren und Batterien genutzt. Kennzeichnend für das Grundstück war eine flächenhafte Verbreitung von Belastungen des Bodens durch Blei. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH, Berlin Dachpappenfabrik Oberschöneweide 1894 - 1945 wurde der Standort durch die teerverarbeitende Industrie zur Produktion von Dachpappe, Asphalt und anderen Mineralölprodukten genutzt. Durch Kriegseinwirkungen, Havarien, Leckagen und Handhabungsverlusten kam es zu Verunreinigungen des Bodens und Grundwassers durch flüssige Teerphase. Weitere Informationen Bild: envi sann GmbH, Berlin Haushaltsgeräteservice Von 1940 - 1945 erfolgte die Produktion von Farben durch eine Lackfabrik. Von 1945 - 1995 diente der Standort der Endmontage und Reparatur von Haushaltsgeräten. In Vorbereitung einer Erweiterung des Gebäudebestandes erfolgte 1980 die Bergung des Tanklagers, wodurch es zu Schadstoffaustritten kam. Weitere Informationen Bild: C. Blach Kabelwerk Oberspree 1896 wurden die Kabelwerke Oberspree als Tochter der AEG gegründet. 1993 erfolgte die Ausgliederung von nicht betriebsnotwendiger Fläche. Kennzeichnend für das Grundstück war eine großflächige Verbreitung von As- und CN-haltigen Industrieschlämmen. Weitere Informationen Bild: Firma TAUW GmbH Medizinischer Gerätebau Von 1910 - 1945 produzierten die Albatroswerke Flugzeugteile. Nach dem Weltkrieg II bis 1990 wurde die Fläche zur Produktion von medizinischen Geräten genutzt. Von 1992 - 1994 durchgeführten Erkundungen belegten auf dem Standort massive Belastungen der Bodenluft und des Grundwassers mit LCKW. Weitere Informationen Bild: ARGE IUP/ISAC Tanklager "Staatsreserve" Der Standort des ehemaligen Tanklagers im Bezirk Treptow-Köpenick wurde von 1911 bis 1975 als Treibstofflager bzw. als Großtanklager der Staatsreserve genutzt. Im Zuge des Tanklagerrückbaus (1975) wurden 28 Einzeltanks und diverse Leitungssysteme entfernt sowie ein Bodenaustausch realisiert. Weitere Informationen Bild: Büro f. Umweltplanung, Berlin Transformatorenwerk Oberschöneweide Das Grundstück wurde seit 1899 bis 1996 im wesentlichen als Transformatorenwerk (Großtransformatoren, Leistungsschalter/-trenner) industriell genutzt. Kennzeichnend für das Grundstück war eine großflächige, dem Grundwasser aufschwimmende Ölphase. Weitere Informationen Bild: C. Blach Transformatorenwerk Rummelsburg Das Grundstück wurde seit den 20er-Jahren bis 1953 durch die Elektrometallurgischen Werke Rummelsburg bzw. Berliner Elektrizitätswerke genutzt. Im Rahmen der Erkundungsmaßnahmen wurden Boden- und Grundwasserkontaminationen durch MKW, Cyanide und untergeordnet Schwermetalle und BTEX festgestellt. Weitere Informationen Bild: IUP VEB Lacke und Farben Das Gelände ist Teil eines seit 1871 durch die chemische Industrie- und Farbenproduktion geprägten Industriebereiches im Bezirk Treptow-Köpenick. Am Standort gelangten Schadstoffe über Havarien, Handhabungsverluste und als Aufschüttungsmaterial nach Kriegsschäden in den Boden und in das Grundwasser. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Sicherung des Wasserwerks Johannisthal 2001 wurde die Trinkwassergewinnung vorübergehend eingestellt. Im Einzugsgebiet des Wasserwerks stellen im Wesentlichen die Einträge von Arsen, Cyaniden sowie LCKW aus Altlastengrundstücken und Pflanzenschutzmitteln eine akute Gefahr für die Rohwassergüte der Förderbrunnen dar. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH Sicherung des Wasserwerks Wuhlheide Kriegseinwirkungen, Handhabungsverlusten und mangelndem Umweltbewusstsein verursachten über Jahrzehnte hinweg Schaden in Boden und Grundwasser. Insbesondere LCKW, FCKW, BTEX und Aniline stellen aufgrund ihrer hohen Mobilität im Grundwasser eine Gefahr für die Trinkwassergewinnung dar. Weitere Informationen Bild: IUP (2918), Drohnenflug im Rahmen des Altlastensymposiums 2018 Werk für Fernsehelektronik Aufgrund der Mobilität der LHKW-Verbindungen sowie des immer noch hohen Schadstoffpotentials im FCKW-Quellbereich ergibt sich eine Gefährdungssituation für das Grundwasser im Abstrom des Grundstücks sowie für das Wasserwerk Wuhlheide. Weitere Informationen

Dachpappenfabrik Oberschöneweide

Der Standort in der Wilhelminenhofstraße wurde im Zeitraum 1894 bis 1945 durch die teerverarbeitende Industrie zur Produktion von Dachpappe, Asphalt und anderen Mineralölprodukten genutzt. Seit 1961 fand die Ansiedlung von Mischgewerbe statt (z.B. Kfz-Werkstätten, Reifenhandel, Malerlager). Nach 1990 wurde das Gelände durch die Karl-Unternehmensgruppe übernommen. Als Folge von Kriegseinwirkungen, Havarien, Leckagen und Handhabungsverlusten ist eine massive Verunreinigung der Umweltkompartimente Boden und Grundwasser durch flüssige Teerphase [polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)] erfolgt. Die Schwerphase ist gravitativ in den 1. unbedeckten Aquifer eingedrungen und hat sich auf der Oberfläche des folgenden Geringleiters (Geschiebemergel) ausgebreitet. Daneben konnte auch eine flächenhafte Verbreitung der Verunreinigung in der ungesättigten Bodenzone ermittelt werden. Bedingt durch die Lage im Anstrom der Fassungen des Wasserwerks Wuhlheide und die damit verbundene Gefährdung der Trinkwassergewinnung wurden seit 1992 erste Erkundungsmaßnahmen umgesetzt (Boden, Bodenluft, Grundwasser). Dabei wurden im Grundwasser bereits früh Belastungen durch PAK, BTEX, NSO-Heterozyklen (ein- oder mehrkernige zyklische Kohlenwasserstoffverbindungen, in denen mindestens ein Kohlenstoff-Ringatom durch Stickstoff, Schwefel oder Sauerstoff ersetzt ist) und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) nachgewiesen. Zur weiteren Eingrenzung der Schadstoffverbreitung und zur Beurteilung der Gefährdungssituation wurde seit 2002 im Rahmen mehrerer Kampagnen ein Netz aus 15 Messstellengruppen mit insgesamt 22 Einzelpegeln eingerichtet. In den Jahren 2003/2004 wurde anhand einer intensiven historischen Erkundung die Lokalisierung der Lage von Anlagenteilen wie z. B. Teerbecken, Rohrleitungen und Rührwerken vorgenommen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Bestandsaufnahme sämtlicher Gebäudeteile einschließlich der Öffnung verschlossener Bauteile erfolgt. In 2011 wurden die Untersuchungen durch die rechnerische Modellierung der Staueroberfläche ergänzt, um Bereiche (Senken) auszukartieren, in denen eine Akkumulation der Schwerphase zu erwarten war. Als sanierungsvorbereitende Arbeiten wurde in 2010 zunächst der gesamte Gebäudebestand (26.300 m³ umbauter Raum) zurückgebaut. In 2011 sind die Rückbauarbeiten mit der Beseitigung der Teerbecken und der Tiefenenttrümmerung des Untergrundes auf dem Gesamtareal fortgesetzt worden. Dabei erfolgte bereits auch der Voraushub für die anschließende Bodensanierung. Ab 2012 wurden dann die Arbeiten für den Bodenaustausch bis ca. 11 m unter Geländeoberkante aufgenommen. In dem zentralen Grundstücksbereich wurde der belastete Boden an 256 Bohransatzpunkten im Wabenverfahren entnommen und durch sauberen Füllboden (LAGA Z0) ersetzt. Zum Schutz der Nachbarbebauung mussten die Bohrungen im randlichen Sanierungsbereich als Großlochbohrungen ausgeführt werden. Neben dem Bodenaustausch im hochbelasteten Bereich erfolgte über die unmittelbare Gefahrenabwehr hinaus auch auf dem restlichen Grundstück auf Initiative und Kosten des Grundstückseigentümers die komplette Tiefenenttrümmerung (Abbruch der unterirdischen Bauten) und ein Austausch der oberen Bodenschicht. Bei der Beseitigung des Teerbeckens, der Tiefenenttrümmerung und des Voraushubs wurden 5.600 t gefährliche Abfälle (>LAGA Z2) entsorgt (zusätzlich 200 t Teere). Durch den anschließenden Bodenaustausch mit dem Wabenverfahren und den Großlochbohrungen wurden weitere 28.700 t an kontaminiertem Material aus dem Untergrund entfernt. Zur Erfassung der im Grundwasser gelösten Schadstoffe und Verhinderung eines Abstroms in Richtung der Wasserfassungen des Wasserwerks Wuhlheide wurde in 2012 eine hydraulische Sicherungs-/ Sanierungsmaßnahme mit Förderung von Grundwasser aus 2 Brunnen aufgenommen. Dadurch sollte auch die Schadstofffracht ausgetragen werden, die durch den Einfluss der Bodensanierung (Energieeintrag durch Erschütterungen) mobilisiert wurde. Gleichzeitig diente die GWRA während der Bodensanierung der Reinigung des Auflastwassers sowie des Wassers aus den Entwässerungscontainern. Die hydraulische Sicherungs-/ Sanierungsmaßnahme (Grundwasserförderung) wurde bis Ende April 2016 fortgeführt. Weiterhin wird die Grundwasserbeschaffenheit durch ein Grundwassermonitoring als Nachsorgemaßnahme mit halbjährlichen Beprobungskampagnen überprüft. Die Gesamtkosten der Sanierung belaufen sich bis Ende 2018 auf 4,2 Mio. €, wobei der weit überwiegende Anteil der Aufwendungen durch die Maßnahmen zur Bodensanierung verursacht wurde. Im Jahr 2013 ist die Neubebauung der sanierten Fläche abgeschlossen worden. Seitdem wird das Grundstück wieder gewerblich genutzt (u. a. Futterhandel, Kfz-Werkstatt).

Gaskokerei Rummelsburg

Das ca. 12 ha umfassende ehemalige Kokerei-und Gaswerksgelände am Blockdammweg in Berlin-Lichtenberg wurde ca. 80 Jahre lang für die Herstellung von Stadtgas genutzt. Betreiber der Anlagen war zuletzt von 1979 bis 1985 der VEB Energiekombinat Berlin. Nach der Wiedervereinigung Berlins übernahm die Bewag als eine Rechtsnachfolgerin des VEB Energiekombinat das Grundstück. Der heutige Eigentümer ist die Vattenfall Europe Wärme AG. Boden, Bodenluft und Grundwasser wurden durch die bei der Gasherstellung anfallenden Schadstoffe kontaminiert. Die Schadstoffe fanden sich zeitweise auch im Einzugsbereich des benachbarten Wasserwerkes Wuhlheide, in dessen Schutzzone sich das Gelände befindet. In verschiedenen Erkundungsphasen wurden Belastungen mit Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX), Alkylphenolen, Mineralölkohlenwasserstoffen sowie untergeordnet mit Schwermetallen, Cyaniden und Schwefelverbindungen nachgewiesen. Die Schadstoffe wurden im Wesentlichen in den früheren Eintragsbereichen („Quellen“) und im ca. 3 bis 4 m unter Gelände liegenden Grundwasseranschnitt gefunden. Die Kohlenwasserstoffe waren teilweise noch als ausgedehnte Phase auf dem Grundwasser zu finden. Geruchliche Auffälligkeiten kennzeichneten weite Bereiche des Bodens. Zum Schutz des benachbarten Wasserwerkes Wuhlheide wurden schon frühzeitig erste Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Zunächst wurden Anfang der 90er Jahre Abwehrbrunnen errichtet und eine Grundwassereinigungsanlage zur Reinigung des geförderten Wassers in Betrieb genommen. Ende der 90er Jahre wurde die Maßnahme dahingehend modifiziert, dass im Auftrag der Bewag eine Abwehrgalerie im Bereich des Blockdammwegs errichtet wurde, um den Abstrom belasteten Wassers vollständig zu unterbinden. Gleichzeit wurde die gesamte Sicherungsmaßnahme für das Grundstück von der Bewag übenommen. Zur nachhaltigen Sanierung der für die Gefährdung des Wasserwerkes maßgeblichen Bereiche des Grundstücks wurde zwischen der Bewag und dem Land Berlin im Jahr 2000 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Dieser sieht vor, Maßnahmen zur Dekontamination in den vier Sanierungsbereichen „Benzolanlage“, „Generatorgasanlage“, „Gleisanlagen“ und „ehemaliger Teersee“ durchzuführen. Schwerpunkt der Maßnahmen ist dabei die Dekontamination durch Bodenaustausch und durch hydraulisch wirksame Spülfelder. Ergänzt wurden diese hydraulischen Maßnahmen in Teilbereichen durch Bodenluftabsaugung und Ölphasenabsaugung. Der Bereich „Generatorgasanlage“ wurde wegen der baulichen Hindernisse im Untergrund (Fundamente) durch zwei Horizontalbohrungen (Infiltrations- und Entnahmestrecke) erschlossen. Aus der Entnahmestrecke sowie einem Sanierungsbrunnen wurden im Verlauf der letzten vier Jahre mehr als 50 m³ Ölphase gewonnen. Im Bereich „Gleisanlagen“ wurde vor der Errichtung des Spülfeldes nach erfolgter Bodenluftsanierung und Ölphasenabschöpfung ein Bodenaustausch vorgenommen. Das Spülfeld, bestehend aus zwei Horizontalfilterstrecken, wurde anschließend in offener Grabenbauweise errichtetet. Die Infiltration erfolgt über 13 Vertikalbrunnen. Südlich und nördlich anschließend wurden 2008 umfangreiche teilweise mit Teer und Teeröl gefüllte Becken rückgebaut. Dabei wurden ca. 1.800 t Teer und teerhaltiger Materialien entsorgt sowie ca. 2.300 m³ geförderte Flüssigkeiten und Wasser gereinigt. Im Bereich „Benzolanlage“ wurden mit Teeröl gefüllte unterirdische Tanks entfernt sowie in 2003/2004 eine Bodenluftabsaugmaßnahme durchgeführt. Im Schadensschwerpunkt erfolgte im Jahr 2005 ein Bodenaushub bis 5,5 m unter Geländeoberkante (GOK) mit kleinräumigen Spundwandkästen, bei dem ca. 5.500 t besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfielen. Nach der durchgeführten Ölabsaugung mit ca. 5 m³ pro Tag und einer Entnahme von ca. 4 m³ Teerölen erfolgte in 2006 die Errichtung von zwei horizontalen Infiltrationsstrecken (Länge: 36 und 42 m) und von 15 Entnahmebrunnen zur Inbetriebnahme eines hydraulischen Spülfeldes. Im Bereich des „ehemaligen Teersees“ wurde im Frühjahr/Sommer 2006 eine Bodenaustauschmaßnahme auf einer mit Teerölen kontaminierten Fläche von ca. 1.300 m² umgesetzt. Der Bodenaustausch erfolgte mit kleinräumigen Spundwandkästen. Für eine spätere Nachnutzung des Geländes Blockdammweg 3-27 sind weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Dementsprechend wurde im Juni 2011 der öffentlich-rechtliche Vertrag von Oktober 2000 durch eine Ergänzungsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt Verbraucherschutz und der Vattenfall Europe Wärme AG erweitert. Gegenstand dieser Ergänzungsvereinbarung ist die Fortsetzung hydraulischer Maßnahmen sowie die Beseitigung weiterer Schadensschwerpunkte. Folgende Maßnahmen wurden seit Ende 2011 umgesetzt: Flächensanierung mit Oberflächenberäumung, Kampfmittelerkundung und Enttrümmerung Dekontamination der Bereiche „Generatorgasanlage“ und „Alte Benzolanlage“ an der südlichen Grundstücksgrenze sowie „Ammoniakwassergruben“ Sicherung des ehemaligen Kohlelagerplatzes Anpassung der hydraulischen Maßnahmen Überwachung der Maßnahmen Bis März 2013 wurden etwa 280.000 Tonnen belastetes Material entsorgt und durch unbelasteten Füllboden ausgetauscht. Zum Schutz des Wasserwerks Wuhlheide wird die Abwehrgalerie an der südlichen Grundstücksgrenze auch nach Abschluss der Sicherungs- und Dekontaminationsmaßnahmen weiterbetrieben. Das geförderte Grundwasser wird nach der Reinigung in der Grundwasseraufbereitungsanlage in den Stichkanal abgeschlagen, der mit der Spree verbunden ist. Weitere Maßnahmen werden angepasst an die konkrete Nachnutzung des Geländes umgesetzt.

Leistungsverzeichnis_Wasseranalytik_010116

Leistungsverzeichnis Wasseranalytik Stand: 01.01.2016 1 Inhalt Seite Teil 1 Allgemeine Informationen 3 Teil 2 Probenahme, vor-Ort-Messungen 2.1 vor-Ort-Messungen 2.2 Probenahme 5 5 Teil 3 Wasseranalytik 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Physikalische und physikalisch-chemische Kenngrößen Anionen Kationen Gasförmige Bestandteile Summarische Wirkungs- und Stoffkenngrößen Gemeinsam erfassbare Stoffgruppen 3.6.1 3.6.2 3.6.3 3.6.4 3.6.5 3.6.6 3.6.7 3.6.8 3.6.9 3.6.10 3.6.11 3.6.12 3.6.13 3.6.14 3.6.15 3.6.16 PCB-Kongenere Chlorbenzene Chlorpestizide BTEX – Aromaten und weitere flüchtige Verbindungen LHKW - Leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe PAK - Polyaromatische Kohlenwasserstoffe Pflanzenbehandlungsmittel GC-MS) Pflanzenbehandlungsmittel (LC-MS-MS) Nitro- und Chlornitroaromaten Organozinnverbindungen Komplexbildner Arzneistoffe Alkylphenole Haloether und polybromierte Diphenylether Chloralkane PS-miniBG 3.7 Biologische Untersuchungen 3.7.1 Mikrobiologische Verfahren 3.7.2 Photometrische Verfahren 3.7.3 Testverfahren mit Wasserorganismen - Toxizitätstests 6 6 7 8 9 11 11 11 11 12 12 13 13 15 17 17 17 17 18 18 18 19 19 19 19 19 Teil 4 Feststoffanalytik 4.1 Eluatherstellung 4.2 Feststoffe 4.2.1 Physikalisch - chemische Größen 4.2.2 Kationen und Phosphor 4.2.3 Summarische Wirkungs- und Stoffkenngrößen 4.2.4 Gemeinsam erfassbare Stoffgruppen 4.2.4.1 PCB-Kongenere 4.2.4.2 Organochlor Pestizide 4.2.4.3 Chlorbenzene 4.2.4.4 BTEX – Aromaten 4.2.4.5 LHKW - Leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe 4.2.4.6 PAK - Polyaromatische Kohlenwasserstoffe 4.2.4.7 Chlorphenole 4.2.4.8 Organozinnverbindungen 4.2.4.9 Polybromierte Diphenylether 20 20 20 20 21 21 21 22 22 23 23 24 25 25 26 Anhänge Zertifikate der Laborstandorte Magdeburg, Wittenberg, Halle 2 Teil 1 – Allgemeine Informationen – Die Beobachtung des Zustandes der Umwelt ist eine unerlässliche Voraussetzung für sinnvolles Handeln im Umweltschutz und stellt eine Vorsorgemaßnahme des Staates dar. Für Entschei- dungen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt erforderlich sind, ist die genaue Kenntnis der Situation notwendig. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft hält aus diesen Gründen einen Sachbereich Wasseranalytik vor. In diesem Sachbereich sind leistungsfähige Laboratorien inte- griert, die chemische und laborbiologische Untersuchungen in verschiedenen Umweltbereichen durchführen. Die ermittelten Daten fließen ein in die komplexe Bewertung des Zustandes der Gewässer im Rahmen des Gewässerkundlichen Landesdienstes, der durch den Landesbetrieb für Hochwas- serschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt wahrgenommen wird. Die Umweltlabore wurden Anfang der 90er Jahre aus Einrichtungen der Wasserwirtschaft und der Umweltverwaltung der ehemaligen DDR gebildet und haben sich als eigenständige Fachbe- reiche in den Staatlichen Ämtern für Umweltschutz umfangreiche Fachkenntnisse und Erfah- rungen zur behördlichen Überwachung auf dem Gebiet des Umweltschutzes angeeignet. Nach Auflösung der Staatlichen Ämter für Umweltschutz zum 31.12.2001 wurden diese Bereiche un- terschiedlichen Landeseinrichtungen in Sachsen-Anhalt zugeordnet und zum 01. Mai 2003 zum Gewässerkundlichen Landesdienst des Landes Sachsen-Anhalt im Landesbetrieb für Hoch- wasserschutz und Wasserwirtschaft zusammengeführt. Mit diesem Schritt wurde dieses Fach- wissen an einer Stelle des Landes konzentriert. Der Sachbereich ist wie folgt organisiert: OrganisationseinheitStandortKontakt Leitung des Sachbereiches06886 Lutherstadt Wittenberg Sternstraße 52 aHerr Dr. Tom Schillings (03 91) 5 81-1115 Tom.Schillings@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de Labor Magdeburg39104 Magdeburg Otto-von-Guericke-Straße 5Herr Dr. Tom Schillings (03 91) 5 81-11 15 Tom.Schillings@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de Labor Wittenberg06886 Lutherstadt Wittenberg Sternstraße 52 aFrau Sita Kaatzsch (0 34 91) 46 71-2 01 Sita.kaatzsch@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de Labor Halle06132 Halle (Saale) Willy-Brundert-Straße 14Herr Roland Marx (03 45) 54 84-2 20 Roland.Marx@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de 3

Burghof_RohSW_2008.xls

Deponie Burghof - Rohsickerwasser Monat Entnahmeort Jan 08 S16 Entnahmetag Witterung Vor-Ort-Parameter Sickerwassermenge pH-Wert Leitfähigkeit Temperatur Farbe Trübung Geruch Feb 08 S16 Mrz 08 S16 15.01.2008 12.02.2008 11.03.2008 trocken, 7 °C trocken, 7 °C Regen, 9 °C l/s µS/cm °C Im Labor Ammonium-N mg/l CSB mg/l AOX mg/l Abdampfrückstand mg/l Abfiltrierbare Stoffe mg/l Absetzbare Stoffe ml/l Chlorid mg/l Säurekapazität (4,3) mmol/l DOC mg/l Chrom, ges. mg/l Arsen mg/l Nitrat-N mg/l Stickstoff, ges. (TNb) mg/l Fluorid mg/l Cyanid, ges. mg/l Eisen mg/l Mangan mg/l Bor mg/l BSB5 mg/l PCB, ges. µg/l PAK (15) µg/l Naphthalin µg/l Blei mg/l Cadmium mg/l Kupfer mg/l Nickel mg/l Quecksilber mg/l Zink mg/l Phenolindex mg/l BTEX µg/l LHKW µg/l KW-GC mg/l Nitrit mg/l Sulfat mg/l Phospor, ges. mg/l Ortho-Phosphat mg/l Extr. lipophile Stoffe mg/l Calcium mg/l Magnesium mg/l Strontium mg/l Barium mg/l Apr 08 S16 Mai 08 S16 Jun 08 S16 Jul 08 S16 Aug 08 S16 Sep 08 S16 Okt 08 S16 Nov 08 S16 Dez 08 S16 Mittel2008 MinMax 2000 20012002Mittelwerte 2003 2004 1,9 8,8 18.621 22,03,2 8,4 13.422 19,72,5 1,5 1,9 1,4 2,8 8,5 8,4 8,6 8,3 8,4 17.894 17.117 17.919 16.450 14.357 20,7 21,4 21,1 18,1 19,4 1.445 5.692 0,631.353 3.884 1,201.644 5.317 0,71 2005 2006 2007 Indirekt- einleitung 14.04.2008 13.05.2008 11.06.2008 16.07.2008 13.08.2008 16.09.2008 15.10.2008 11.11.2008 09.12.2008 trocken trocken, 22°C trocken, 23°C trocken, 18°C trocken, 17°C trocken, 10°C trocken, 16°C Regen, 16°C Schnee, 2 °C 1,7 8,59 15.440 17,6 schwarz mittel jauchig1,2 8,71 17.700 17,3 schwarz mittel jauchig2,0 8,56 15.880 18,8 schwarz mittel jauchig2,5 8,39 13.210 19,9 schwarz mittel jauchig1,4 8,50 19.480 23,6 schwarz mittel jauchigk.A. 8,45 16.360 21,1 schwarz mittel jauchig1,0 8,54 17.970 21,1 schwarz mittel jauchig1,65 8,40 12.440 22,0 schwarz mittel jauchigk.A. 8,57 16.240 21,2 schwarz mittel jauchig1,0 8,61 18.270 20,8 schwarz mittel jauchig1,1 8,65 15.500 19,1 schwarz mittel jauchig1,5 8,31 13.250 17,3 schwarz mittel jauchig1,6 8,51 15.978 20,11,0 8,31 12.440 17,32,5 8,71 19.480 23,6 1.200 3.480 0,972.100 3.900 1,121.100 3.110 0,73 7.940 -- -- 1.500 127 880 0,56 0,0971.000 2.570 1,281.500 4.660 1,161.300 3.220 1,041.800 3.620 1,061.100 2.900 0,842.400 3.410 1,10 7.860 -- -- 1.970 128 910 0,41 0,0901.300 3.880 0,9651.100 3.050 1,271.000 2.610 1,301.408 3.368 1,07 7.9001.000 2.570 0,73 7.8602.400 4.660 1,30 7.940 1.735 128 895 0,49 0,0941.500 127 880 0,41 0,0901.970 128 910 0,56 0,097 1.380 4.608 1,50 1.623 5.751 1,43 1.638 5.563 1,37 1.496 1.210 3.803 3.087 0,75 1,19 5.650 8.240 -- 79,6 -- < 0,2 1.245 1.850 111 156 455 1.200 0,43 0,53 0,065 0,125 2,8 5,2 2.800 1.700 2,4 < 0,2 0,022 < 0,005 8,5 3,7 0,54 0,44 12 12 2.000 660 0,764 1,620 20,3 9,7 3,7 1,3 0,035 < 0,02 < 0,001 < 0,002 0,15 < 0,05 0,22 0,14 0,0093 < 0,002 0,35 < 0,005 1,4 0,5 10 3 < 0,1 < 0,5 < 20 0,50 2,4 < 0,01 148 150 13 10 14 23 3 130 140 1 0,91 6,5 - 8,5 < 35 50 400 0,5 0,5 0,1 800 0,5 0,1 0,5 1 0,05 2

Einstufung gefährlicher Abfall

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) regelt die Bezeichnung von Abfällen und ihre Einstufung als gefährlich oder nicht gefährlich. Neben absolut gefährlichen oder absolut nicht gefährlichen Abfällen gibt es in der AVV Abfallarten mit jeweils einem Abfallschlüssel für gefährlich (*) und für nicht gefährlich, die sogenannten "Spiegeleinträge". Bei diesen Spiegeleinträgen ist im Einzelfall festzustellen, ob der Abfall  eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie) aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP ("Hazardous Properties") 1 bis 15 (früher H1 bis H15) aufweist und somit als gefährlich einzustufen ist. Zur Gefährlichkeitseinstufung von Abfällen aus Spiegeleinträgen sind insbesondere die chemikalienrechtlichen Regelungen zur Einstufung von Gemischen nach CLP-Verordnung anzuwenden. (siehe hierzu die Tabellarische Darstellung der Zuordnung von Gefahrenhinweisen und Grenzwerten für alle gefahrenrelevanten Eigenschaften gemäß Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie ) Abfälle sind in der Praxis sehr oft Gemische aus vielen verschiedenen Einzelstoffen, deren einstufungsrelevante Konzentrationen nicht bekannt sind und nur mit hohem analytischen Aufwand ermittelt werden könnten. Eine Abfallcharakterisierung wird daher oft mit einer Untersuchung auf Summenparameter vorgenommen, z. B. dem Gesamtgehalt eines Schwermetalls oder die Summe ausgewählter polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK).  Die LAGA (Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall)  hat zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften anhand von (Summen)-Parametern bundesweit harmonisierte Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit erarbeitet und den Ländern zur Anwendung im Vollzug empfohlen. Die Technischen Hinweise sind auf der Homepage der LAGA eingestellt. Diese Technischen Hinweise der LAGA (Stand: Februar 2024) wurden in Baden-Württemberg mit dem Schreiben des Umweltministeriums „Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit – Vollzugshinweise der LAGA“ vom 12.08.2024 (Az: UM25-8981-88/1/1) im Vollzug eingeführt und zur Anwendung empfohlen. In dem Einführungsschreiben wurden die in Baden-Württemberg geltenden Konzentrationsgrenzen für PAK und Quecksilber festgelegt, für die die Technischen Hinweise der LAGA keine harmonisierten Werte enthalten. Darüber hinaus wurden Konkretisierungen zur Einstufung von MKW-haltigen Abfällen für die Anwendung in Baden-Württemberg getroffen. Außerdem werden mit dem Schreiben die LAGA-Mitteilung 41 „Vollzugshilfe zur Umsetzung der abfallrechtlichen Vorgaben der EU-POP-Verordnung – Grundlagen und Anwendungsbereiche (PDF; 1,1MB) , Stand Februar 2024, einschließlich der 30 Anhänge mit den POP-Steckbriefen und die LAGA-Information „Einstufung von Boden-Bauschutt-Gemischen“ (PDF) , Juni 2024, zur Anwendung im Vollzug empfohlen. Für teerhaltige Abfälle (z. B. Straßenaufbruch oder Dachpappe mit Teeranteilen) gilt in Baden-Württemberg die Konzentrationsgrenze von 200 mg/kg PAK nach EPA in der Originalsubstanz (OS) zur Einstufung als gefährlicher Abfall. Dieser Wert ist abgeleitet aus der für Teer (nach CLP-Verordnung legal als kanzerogen eingestuft) geltenden Konzentrationsgrenze von 1.000 mg/kg Teer und einem üblichen Anteil von 20 % PAK (nach EPA) im Teer. Für andere PAK-haltige Abfälle, die keine Teerbestandteile enthalten (z. B. Brandschutt oder Aschen aus unvollständiger Verbrennung) gilt die Konzentrationsgrenze von 1.000 mg/kg PAK nach EPA in der OS auf Grund der als kanzerogen eingestuften PAK. Nach den Technischen Hinweisen der LAGA (Tabelle 3) gilt für MKW die Konzentrationsgrenze 1.000 mg/kg. Wenn nachgewiesen wird, dass der Abfall keine krebserzeugenden Kohlenwasserstoffe enthält, gilt dagegen die Grenze 2.500 mg/kg (siehe Tabelle 3, Fußnote 2). Dieser Nachweis ist erbracht, wenn die Konzentrationsgrenzen für PAK nach EPA (1.000 mg/kg) und Benzol bzw. BTEX (1.000 mg/kg) im Abfall unterschritten sind. In den meisten Fällen wird damit die MKW-Konzentrationsgrenze von 2.500 mg/kg greifen, z. B. für mineralische Abfälle, es sei denn diese sind schon aufgrund ihres Teergehaltes als gefährlich einzustufen. Methodisch bedingt können bei der MKW-Analytik insbesondere Bitumen- und Kunststoff-Anteile im Abfall falsch-positive Befunde bewirken (siehe LAGA Mitteilung 35 "Bestimmung des Gehaltes an Kohlenwasserstoffen in Abfällen" - kurz: LAGA KW/04 ). Kann auf Grund herkunftsspezifischer Kenntnisse ausgeschlossen werden, dass der vorliegende Befund auf MKW zurückzuführen ist, sind die betreffenden Konzentrationen bei der abfallrechtlichen Einstufung nicht zu berücksichtigen. Dies gilt z. B. für Abfälle mit Kunststoffbeschichtungen oder mit bitumenstämmigen Materialien wie bituminösem Schwarzanstrich auf Beton. Dass pH-Werte von ≤ 2 oder ≥ 11,5 ein Indiz dafür sind, dass Abfälle „reizend“ (HP 4) oder „ätzend“ (HP 8) sein können, ist in Nr. 2.2.7 der Einleitung des Abfallverzeichnisses der AVV formuliert. Hierzu haben die Technischen Hinweise der LAGA im Kapitel 4 unter Ziffer 3 Nachweismöglichkeiten genannt, Abfälle mit solchen pH-Werten ggf. als nicht gefährlich einstufen zu können. Dazu zählt im ersten Schritt die Bestimmung der alkalischen oder sauren Reserve nach der in Anhang 4 der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" erläuterten Methode von YOUNG et al. mit der dort genannten Bewertung der Ergebnisse. Diese Methode ist auch in Nr. 3.2 des Anhangs I der CLP-Verordnung genannt. Es ist bekannt, dass Betonbruch hohe pH-Werte aufweisen kann, vor allem wenn er frisch gebrochen ist. Unter Einwirkung von CO 2 und Wasser aus der Luft geht der pH-Wert von frisch gebrochenen Beton wieder zurück. Aus früheren Untersuchungen der alkalischen Reserve von entsprechendem Bauschutt ergab sich kein Erfordernis für eine Einstufung als ätzend/reizend. In der Regelvermutung ist daher Bauschutt nicht allein aufgrund seines hohen pH-Wertes als gefährlich einzustufen, sofern nicht anderweitige Erkenntnisse vorliegen. Die Konzentrationsgrenzen in den Technischen Hinweisen der LAGA sind in mg/kg Originalsubstanz (OS) angegeben. Häufig liegen Analysen der einzustufenden Abfälle vor, bei denen die Schadstoffgehalte in mg/kg Trockensubstanz (TS) angegeben sind. In diesen Fällen kann der Schadstoffgehalt mit der im Analysenbericht angegebenen Trockensubstanz der Probe per Dreisatz in mg/kg OS umgerechnet und dieser Wert zur Einstufung des Abfalls herangezogen werden. Zur Bestimmung, ob ein Abfall als gefährlich einzustufen ist, kann folgendes Excel-Tool zur Unterstützung mit herangezogen werden. Die EU-POP-Verordnung – Langtext: Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe ‑ ist in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar geltendes Recht. Das Ziel dieser Verordnung ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen (POP) unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips. Es wird das Verbot, die Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung der POP oder POP-haltiger Produkte geregelt. Weitere Regelungen dienen einer Reduzierung oder Einstellung von POP-Emissionen (sofern technisch machbar). Zusätzlich hierzu enthält die POP-Verordnung Bestimmungen zur Entsorgung von Abfällen, die aus solchen Stoffen bestehen, sie enthalten oder durch diese verunreinigt sind. Beispiele für POP sind DDT und Lindan, daneben polychlorierte Dibenzodioxine und -furane (Dioxine und Furane) sowie polychlorierte Biphenyle (PCB). In regelmäßigen Abständen wird diese Liste der POP, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, geprüft und gegebenenfalls mit neuen POP erweitert. Die EU-POP-Verordnung beinhaltet neben dem Abfallrecht weitere Rechtsgebiete insbesondere das Chemikalienrecht, so dass das Ziel dieser LAGA Vollzugshilfe ist, die abfallwirtschaftlich relevanten Regelungen der EU-POP- Verordnung zu beschreiben und mit zusätzlichen Informationen zu ergänzen. Es werden die wesentlichen Inhalte der Verordnung und deren Bezug zur Abfallbewirtschaftung beschrieben. Weiterhin werden abfallrechtliche Verordnungen die in Bezug auf POP zu beachten sind vorgestellt. Der Artikel 7 „Abfallbewirtschaftung“ der EU-POP-VO wird von der Abfallvermeidung bis zur Entsorgung näher erläutert. Die Analytik der in Anhang IV aufgeführten Schadstoffe und Schadstoffgruppen wird in den Steckbriefen im Anhang angegeben. Anhang: 30 POP-Steckbriefe zu verschiedenen Stoffen und Stoffgruppen Zuordnungs- nummer Polybromierte Diphenylether **         Summe der Konzentrationen von Tetrabromdiphenylether, Pentabromdiphenylether, Hexabromdiphenylether, Heptabromdiphenylether und Decabromdiphenylether Weiterführende Links: EU-POP-VO (konsuludierte Fassung) LAGA Mitteilung 41 - Vollzugshilfe zur Umsetzung der abfallrechtlichen Vorgaben der EU-POP-Verordnung Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sieht für Gemische aus Boden, Bauschutt und ggf. nicht mineralischen Anteilen keine eigenen Abfallschlüssel vor. Trotz der Getrenntsammlungspflichten des § 9 KrWG sowie der Gewerbeabfallverordnung und Ersatzbaustoffverordnung, die besagen das derartige Gemische nicht mehr zur Entsorgung anfallen sollten, fallen diese in der Praxis regelmäßig an. In der LAGA-Information sind zu folgenden drei Fallbeispielen Vorgehensweisen für die Einstufung derartiger Gemische beschrieben: Zum 1. Oktober 2021 wurde eine neue chemikalienrechtliche Einstufung für Titandioxid (TiO2) als gefährlicher Stoff nach CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) wirksam. Wie sich dies auf die Einstufung von TiO2-haltigen Abfällen als gefährlicher Abfall auswirkt und wie die Einstufung bei Abfallgemischen zu bestimmen ist, hat die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in der Information: Hinweise zur Einstufung titandioxidhaltiger Abfälle (LAGA, Mai 2021, PDF,  417 KB ) zusammengestellt. In der Anlage 1 ist ein Schema zum Vorgehen bei der Gefährlichkeitseinstufung von titandioxidhaltigen Abfällen dargestellt. Publikation der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin): Hilfestellung zur Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid Download (PDF, 290 kB, Datei ist nicht barrierefrei) Der REACH-CLP-Helpdesk ist ein Informationsangebot der BAuA und steht Ihnen bei Anfragen zum Chemikalienrecht zur Verfügung. Vollzugshinweise zur abfallrechtlichen Einstufung von mit Kühlschmierstoffen verunreinigten Metallspänen (LAGA, April 2018) Download (PDF; 117 KB; nicht barrierefrei) Diese Grundsätze wurden durch die LAGA in Mai 2024 erarbeitet. Sie ersetzen den Leitfaden zum Umgang und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch (LUBW, Mai 2018) Download (PDF; 147 KB; nicht barrierefrei) Die Handlungshilfe (LUBW, März 2008) dient bei der abfallrechtlichen Einstufung von Gleisschotter gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV).  Die in der Handlungshilfe dargestellten Rahmenbedingungen und Regelungen wurden durch das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) am 1. August 2023, nach der erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, die Untersuchung und den Einbau von Ersatzbaustoffen gelten, abgelöst. Hierzu wird auf die Themenseite zur Ersatzbaustoffverordnung verwiesen. Download (PDF; 147 KB; nicht barrierefrei) Mitteilungen der LAGA Informationen der LAGA ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Tabelle der harmonisierten Einträge in Anhang VI der CLP-Verordnun g ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Rathaus Arnsberg Entnahme von Grundwasser zur Wasserhaltung und Wiedereinleitung des gehobenen und gereinigten Wassers in die Ruhr

Für die Sanierung des Rathauses Arnsberg sind Erdarbeiten erforderlich. Im Zuge der Bodenvoruntersuchungen wurden Bodenablagerungen / Altlasten festgestellt. Der Nachweis der festgestellten Schadstoffe reicht bis in die grundwassergesättigte Bodenzone. Bei den Schadstoffen handelt es sich um Schwermetalle wie u. a. Arsen, Blei, Cadmium, Chrom und Nickel, um polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, wie u. a. Naphthalin sowie um BTEX und Phenole. Das durchströmende Grundwasser auf dem Grundstück Rathausplatz 1 in Arnsberg ist somit ebenfalls mit den vorgenannten Stoffen verunreinigt und fließt derzeit unmittelbar der Ruhr zu. Die Bodenschadensfläche soll im Zuge der Arbeiten am Rathaus mittels Auskoffern ebenfalls saniert werden. In der bei der Sanierung des Rathauses notwenigen Baugrube fällt Grundwas-ser an. Dieses Grundwasser soll temporär gehoben und in die Ruhr eingeleitet werden. Aufgrund der Kontamination des Grundwassers und Überschreitung der Geringfügigkeits-schwellenwerte nach LAWA bei gleich mehreren Parametern muss das gehobene Grundwas-ser vor der Einleitung in die Ruhr technisch aufbereitet werden. Das gehobene Grundwasser soll vor der Einleitung in das Gewässer mittels mehrerer Aufbereitungsschritte behandelt werden. Die geplante Grundwasserreinigungsanlage besteht aus den Schritte Sammlung in einem Mehrkammervorlagebecken mit Belüftung, Kiesfilter, Adsorptionsfilter mit Filtergrabengranulat Silaclean SC und einem Aktivkohlefilter. Das gehobene Grundwasser soll nach der Reinigung durch eine Schlauchbrücke über den Ruhrtalweg in die Ruhr eingeleitet werden.

Kabelwerk Oberspree

Im Jahr 1896 wurden die Kabelwerke Oberspree als Tochter der AEG gegründet. Nach der Übernahme durch die BICC Group 1993 erfolgte die Ausgliederung von ca. 130 000 m² nicht betriebsnotwendiger Fläche, die seit 1994 im treuhänderischen Eigentum der BLEG Berliner Landesentwicklungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks KG i.L. war und 2005 ans Land Berlin zurückgegeben wurde. Kennzeichnend für das Grundstück war eine großflächige Verbreitung von As- und CN-haltigen Industrieschlämmen. Daneben wurden seit 1991 im Rahmen von Erkundungen auch lokale Belastungsschwerpunkte mit Verunreinigungen durch BTEX, MKW, PAK und LCKW angetroffen. Durch Grundwasseruntersuchungen wurde ein Abstrom der Schadstoffe in Richtung des Wasserwerks Wuhlheide nachgewiesen. Ziel der Sanierungsmaßnahmen war die Verhinderung eines Abstroms von verunreinigtem Grundwasser in Richtung der Wasserfassungen des Wasserwerkes Wuhlheide und eine gezielte Quellensanierung der relevanten Schadstoffparameter. Seit 1991 erfolgten zunächst verschiedene Maßnahmen zur Altlastenerkundung der Umweltkompartimente Boden, Bodenluft und Grundwasser, die sich mit fortschreitendem Kenntnisstand auf die Eingrenzung lokaler Belastungsschwerpunkte beschränkten. Im Zeitraum Juni 1995 bis Dezember 1999 erfolgte zur LCKW-Grundwassersanierung sowie zur Abstromsicherung der Förderbetrieb aus zwei, später einem Brunnen im 1. Aquifer. Ende 1999 wurde die Maßnahme aufgrund deutlich reduzierter LCKW-Konzentrationen (< 50 µg/l), verbunden mit der Aufnahme von Sicherungsmaßnahmen im Transfergebiet zu den Wasserfassungen des Wasserwerks, abgeschlossen. Im o.g. Zeitraum wurden dem Grundwasser rund 60 kg LCKW entzogen. Zwischen 1995 und 1998 erfolgte im Rahmen von Baumaßnahmen/Flächenrecycling eine Beseitigung des Industrieschlamms sowie lokaler Belastungsschwerpunkte (MKW, BTEX, PAK, LCKW). Dabei wurden kontaminationsbedingt insgesamt 44.000 m³ Industrieschlamm und 180.000 m³ Boden ausgetauscht und aufgrund der vorliegenden Schadstoffgehalte ordnungsgemäß entsorgt. Im Nachgang wurde zwischen Januar 2000 und Juli 2002 die Sanierung von zwei lokalen Belastungsschwerpunkten des Grundwassers durch LCKW bzw. BTEX durchgeführt. Dabei wurden 17 kg LCKW und 1.000 kg MKW sowie 33 kg BTEX aus dem Grundwasser entfernt. Da sich die hydraulische Sanierung nicht als ausreichend erwies, wurde die LCKW-Emissionsquelle im Boden Anfang 2003 mittels überschnittener DN 1.000-Großlochbohrungen entfernt. Dabei wurden mit dem ausgebohrten Boden ca. 2 kg LCKW und 6.700 kg MKW entnommen. Die BTXE-Quelle wurde Ende 2005 durch einen Bodenaushub im grundwassergesättigten Bereich entfernt. Es wurden 675 m³ Boden ausgehoben und ca. 85 kg BTEX dem Boden und Grundwasser entzogen. Zur Verifizierung des Sanierungserfolges bzw. Prüfung des Einflusses aktueller Maßnahmen wird das Grundwassermonitoring fortgeführt. Dafür stehen ca. 85 Grundwassermessstellen in unterschiedlichen Teufen für die Probenahme zur Verfügung. Die Kosten der Bodensanierung beliefen sich auf 10,0 Mio. € und die des Grundwassers auf 1,1 Mio. €. Das Grundstück dient seit dem Wintersemester 2009 als Standort der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW). Die Restflächen werden an Gewerbetreibende vermarktet.

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