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s/eth/ETS/gi

Entwicklung einer innovativen wasserstoffbasierten Ofentechnologie zur Herstellung tonkeramischer Werkstoffe

Amendment of Directive 2003/87/EC to address the full climate change impact of aviation

Development of a framework for a sectoral carbon market mechanism

4,7 Prozent weniger Treibhausgas-Emissionen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024

Im Jahr 2024 sind vorläufig insgesamt Treibhausgasemissionen von 179 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten (CO 2eq ) ermittelt worden. Die Emissionen sind im Vergleich zum Vorjahr um 8,9 Millionen Tonnen CO 2eq bzw. 4,7 Prozent gesunken. Demnach liegen die Emissionen im Berichtsjahr 2024 um rund 51 Prozent niedriger als 1990. 64,9 Millionen Tonnen CO 2-eq wurden im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen in der Energiewirtschaft freigesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 7,2 Millionen Tonnen CO 2-eq weniger. Der Sektor Energie verzeichnet somit eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um rund zehn Prozent gegenüber 2023. Im Bundesdurchschnitt sind die Emissionen des Sektors Energiewirtschaft laut Umweltbundesamt im gleichen Zeitraum um 8,7 Prozent gesunken. Auf Bundes- und Landesebene trägt dieser Sektor damit erneut den größten Anteil zur Emissionsminderung bei. Das Umweltbundesamt führt die gesunkenen Emissionen in der Energiewirtschaft hauptsächlich darauf zurück, dass weniger Strom und Wärme aus emissionsintensiven Stein- und Braunkohlen erzeugt wird. Emissionsmindernd wirkt sich laut Umweltbundesamt zudem der Ausbau der erneuerbaren Energien, und hier besonders der Photovoltaik, aus. Mit einem Anteil von 57 Prozent an der Bruttostromerzeugung waren die erneuerbaren Energien im Jahr 2024 bundesweit die wichtigste heimische Energiequelle. Für den Sektor Verkehr gibt das Umweltbundesamt für 2024 deutschlandweit um 1,4 Prozent niedrigere Treibhausgasemissionen als im Vorjahr an. Diese Reduktion wird nahezu vollständig im Straßenverkehr erbracht. Obwohl die Fahrleistung im Berichtsjahr 2024 gestiegen ist, konnte durch mehr Elektrofahrzeuge und effizientere Fahrzeuge der Kraftstoffverbrauch gesenkt werden. Nach Angaben des Kraftfahrzeugbundesamtes hat sich der Bestand an Elektrofahrzeugen in Nordrhein-Westfalen zwischen dem 01.01.2024 und dem 01.01.2025 um 20 Prozent erhöht. Dadurch ist von einem Rückgang der Treibhausgasemissionen um circa 500.000 Tonnen auf 27,7 Millionen Tonnen CO 2-eq auszugehen. Im Flugverkehr sind in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 die Passagierzahlen um sechs Prozent gestiegen. Das führt zu etwa einem Prozent höheren Emissionen im Vergleich zu 2023. Die Daten für Nordrhein-Westfalen decken sich beim Flugverkehr mit den bundesweiten Erhebungen. Die Emissionen im Sektor Industrie sind nach vorläufigen Erhebungen im Jahr 2024 um 1,2 Prozent nur leicht gesunken. Dabei sind die Tendenzen in den Branchen unterschiedlich. Hohe Energiepreise setzen weiterhin vor allem die energieintensiven Wirtschaftszweige unter Druck. Dadurch ging teilweise die Produktion zurück. Außerdem wurden in der Industrie weniger fossile Brennstoffe eingesetzt. In der Chemie-, Papier- sowie Eisen und Stahl-Industriesind  die Emissionen um ein bis vier Prozent gesunken. Dem gegenüber verzeichnen die Nahrungsmittelbranche und die Verarbeitung von Mineralen und Nichteisenmetallen vier bis sechs Prozent höhere Emissionen. Das Umweltbundesamt hat deutschlandweit für den Sektor Haushalte und Kleinverbraucher eine Emissionsminderung von 2,3 Prozent ermittelt. Auf Nordrhein-Westfalen übertragen entspricht diese Entwicklung einer vorläufigen Emissionsminderung von rund 500.000 Tonnen CO 2eq gegenüber dem Jahr 2023. Ein Grund für die geringeren Treibhausgasemissionen aus privaten Haushalten ist der geringere Heizbedarf aufgrund der milden Witterung. Weitere Gründe sind die Einspar- und Substitutionsbemühungen der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund gestiegener Energiepreise. Geringe bis keine Änderungen werden für die Bereiche Abfall, Landwirtschaft und flüchtige Emissionen aus Brennstoffen angenommen. Im aktuellen Treibhausgas-Emissionsinventar veröffentlicht das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima das abschließende Inventar für das Jahr 2023 sowie vorläufige Daten für das Jahr 2024. Die vorläufigen Erhebungen stützen sich auf bisher vorliegende Daten, insbesondere aus dem Emissionshandel. Welche Gase sind klimarelevant und was sind CO 2 -Äquivalene (CO 2eq )? Das Treibhausgas-Emissionsinventar Nordrhein-Westfalen orientiert sich an den Vorgaben des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC 2006, 2019). Die Treibhausgase Kohlenstoffdioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ), Distickstoffoxid (Lachgas, N 2 O), Schwefelhexafluorid (SF 6 ,), Stickstofftrifluorid (NF 3 ) und die Gruppen der teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFC) und perfluorierten Kohlenwasserstoffe (PFC) werden darin für die IPCC-Sektoren Energie, Industrieprozesse, Landwirtschaft, Abfall und Sonstige dokumentiert. Die einzelnen Gase haben eine unterschiedliche Klimawirkung. Methan hat beispielweise eine 28mal höhere Klimaschädlichkeit als CO 2 . Die Treibhausgasemissionen werden in Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente (CO 2eq ) angegeben. Die Freisetzung einer Tonne Methan entspricht somit 28 Tonnen CO 2eq . Treibhausgas-Emissionsinventar NRW: https://www.lanuk.nrw.de/themen/klima/klimaschutz/treibhausgasemissionen Informationen des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland#emissionsentwicklun g zurück

Weltklimakonferenz COP30: Gemeinsam für mehr Klimaschutz

<p>Ab 10. November 2025 – 10 Jahre nach dem Paris-Übereinkommen – verhandelt die Staatengemeinschaft erneut über die Zukunft des globalen Klimaschutzes. Diesmal am Rande des Amazonas im brasilianischen Belèm, einem symbolträchtigen Ort, der als Hotspot der Artenvielfalt und indigenen Völker gilt. Im Fokus stehen die neuen nationalen Klimaschutzbeiträge und die Messbarkeit von Anpassungsfortschritten.</p><p>Genau zehn Jahre nach Verabschiedung des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris">Übereinkommens von Paris (ÜvP)</a> findet vom 10. bis mindestens 21. November 2025 zum 30. Mal die Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention (Conference of the Parties – COP30) statt, diesmal im brasilianischen Belèm. Die diesjährige Konferenz steht im Zeichen des von der COP-Präsidentschaft ausgerufenen „Mutirão“, einem brasilianischen Konzept der gemeinschaftlichen und kollektiven Anstrengung, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen.</p><p>Die Wahl des Austragungsortes der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>⁠-Klimakonferenz am Tor zum Amazonasgebiets hat auch einen symbolischen Charakter: Der Amazonas ist weltweites Zentrum der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠, CO2-Senke und steht repräsentativ für die globale Ungleichheit, mit der die Klimakrise verschiedene Länder, Einkommens- und Bevölkerungsgruppen trifft. Allein im Amazonasgebiet leben mehrere Hundert indigene Völker, die besonders von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, jedoch am wenigsten dazu beigetragen haben. Gleichzeitig sind diese Völker Wissensträger und Hüter der artenreichsten Gebiete der Welt. Themen wie Waldschutz, Biodiversitätsschutz und die Rolle indigener Gemeinschaften und Völker sollen als Eckpfeiler des Klimaschutzes auf der Konferenz stärker in den Fokus rücken.</p><p>Nachdem letztes Jahr auf der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/ergebnisse-der-cop29-kleine-schritte-grosse-ziele">COP29 in Baku</a> ein Beschluss für mehr Transparenz, Umweltintegrität und ökologische ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠ beim globalen Emissionshandel nach Artikel 6 des ÜvP getroffen wurde, können nun alle Mechanismen des Abkommens umgesetzt werden. In einem <a href="https://cop30.br/en/brazilian-presidency/letters-from-the-presidency/second-letter-from-the-presidency">Brief an die internationale Gemeinschaft im Mai 2025</a> läutete COP30-Präsident André Aranha Correa do Lago nach vielen Jahren zäher Verhandlungen das Zeitalter der Umsetzung ein. Konkret wird es auf der COP30 darum gehen, verbindliche Vereinbarungen zu treffen, wie das Ziel des ÜvP, die globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad zu halten und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, erreicht beziehungsweise in Reichweite gehalten werden kann.</p><p>Die neuen NDCs: Wegweiser für den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ bis 2035</p><p>Eines der wichtigsten Instrumente für den globalen Klimaschutz sind die nationalen Klimaschutzbeiträge (<em>Nationally Determined Contributions</em> – NDCs), die nach dem ÜvP von allen Vertragsstaaten alle fünf Jahre neu vorgelegt werden sollen. Die neue Runde der NDCs ist dieses Jahr fällig. Ende Oktober veröffentlichte das UN-Klimasekretariat den NDC-Synthesebericht, der alle bis Ende September 2025 eingereichten NDCs zusammenfasst und analysiert. Das Ergebnis: Bis Ende September haben nur 64 Staaten (von 194 Vertragsstaaten des ÜvP plus der EU) ein neues NDC eingereicht, womit nur 30 Prozent der globalen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen (THG-Emissionen) abgebildet werden. Die eingereichten NDCs sind ambitionierter als die vorherigen und auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris/begleitung-der-ersten-globalen-bestandsaufnahme">Ergebnisse der ersten globalen Bestandsaufnahme</a> ausgerichtet.</p><p>Die Analyse zeigt aber auch eine immense Lücke auf: Bei vollständiger Umsetzung der NDCs würden die Emissionen dieser Länder bis 2035 um 17 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 sinken. Um auf einen mit dem 1,5-Grad-Ziel kompatiblen Pfad zu kommen, sind aber laut des sechsten Sachstandsberichts des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimawandel/weltklimarat-ipcc">Weltklimarats</a> (<em>Intergovernmental Panel on Climate Change</em> – ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=IPCC#alphabar">IPCC</a>⁠) Reduktionen der THG-Emissionen bis 2035 von 60 Prozent gegenüber 2019 nötig. Die EU hat ihr NDC am 05.11.2025 eingereicht. Dieses sieht eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 66,25 bis 72,5 Prozent bis 2035 gegenüber 1990 vor. Von großer Bedeutung ist auch das chinesische NDC, das am 03.11.2025 eingereicht wurde, mit einem Ziel von 7 bis 10 Prozent Emissionsreduktion bis 2035 gegenüber dem Treibhausgasemissionshöchststand. Chinas Emissionen machen 30 Prozent des globalen Treibhausgasausstoßes aus. Die NDCs dienen als wichtige Grundlage für die Verhandlungen auf der COP30.</p><p>Laut dem <a href="https://www.unep.org/resources/emissions-gap-report-2025">Emissions Gap Report 202</a>5 des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), der auch die von China und der EU bereits während des UN-Klimagipfels im September angekündigten NDCs einbezogen hat, würden die Emissionen bis 2035 bei vollständiger Umsetzung der NDCs um 15 Prozent gegenüber 2019 sinken, und zu einem Temperaturanstieg in diesem Jahrhundert von 2,3 bis 2,5 °C führen. Mit aktuell umgesetzten Politiken steuert die Welt laut dem UNEP-Bericht auf eine Erwärmung von 2,8 °C bis zum Ende des Jahrhunderts zu. Vor Verabschiedung des ÜvP vor 10 Jahren steuerte die Welt noch auf einen Temperaturanstieg von knapp unter 4 °C zu.</p><p>Wichtige weitere Verhandlungsthemen der diesjährigen Weltklimakonferenz</p><p>Zehn Jahre nach Paris: Jedes zehntel Grad zählt</p><p>Zehn Jahre nach Verabschiedung des ÜvP muss die internationale Gemeinschaft beweisen, dass sie ihre selbst gesteckten Ziele ernst meint. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris/das-15-grad-ziel-nach-dem-uebereinkommen-von-paris">Jedes Zehntelgrad vermiedene Erwärmung ist entscheidend</a>. Laut des neuen, jährlichen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠-Zustandsberichts (<a href="https://academic.oup.com/bioscience/advance-article/doi/10.1093/biosci/biaf149/8303627?login=true"><em>The 2025 State of the Climate Report: a Planet on the Brink</em></a>), liegen die größten Stellschrauben in der Transformation des Energiesektors hin zu Erneuerbaren, dem Schutz und der Wiederherstellung der Ökosysteme sowie der Reduktion von Lebensmittelabfällen und der Umstellung auf eine pflanzenreichere Ernährung. Zudem gibt es neben der Energiesicherheit erhebliche wirtschaftliche Vorteile von erneuerbaren Energien: 2024 waren 91 Prozent der neu in Betrieb genommenen Wind- und Solarprojekte günstiger als die günstigste verfügbare Alternative fossiler Brennstoffe.</p><p>Die COP30 könnte eine wichtige Wegmarke für die Umsetzung der globalen Klimaschutzziele werden. Der Austragungsort spielt dabei symbolisch eine wichtige Rolle: Der Amazonas wird nicht nur als „Lunge der Erde“ bezeichnet und ist durch Abholzung und die Auswirkungen des Klimawandels bedroht, sondern gilt auch als Brennpunkt globaler Ungleichheit. Klimapolitik ist kein abstraktes Rechenwerk, sondern eine Frage von Überleben und Gerechtigkeit. Klimaschutz bringt Vorteile für viele statt Profite für wenige, die sich mit diesen Profiten vor den fatalen Auswirkungen des Klimawandels schützen können, während die Ärmsten am stärksten unter den Folgen leiden.</p><p>Das Umweltbundesamt auf der Weltklimakonferenz</p><p>Das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) ist als Teil der deutschen Regierungsdelegation der COP30 an den Verhandlungen zu Klimaschutz (Globale Bestandsaufnahme, NDCs), Klimawissenschaft, Landwirtschaft, Emissionsberichterstattung sowie Klimabildung und Zusammenarbeit (Action for Climate Empowerment, ACE) beteiligt. Außerdem ist das UBA Mitorganisator von drei <strong>Veranstaltungen, die Sie per Livestream verfolgen können</strong>:</p>

20 Jahre Europäischer Emissionshandel in nur drei Minuten

<p>Europaweit sorgte der Europäische Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) seit 2005 für einen Rückgang der Emissionen um 51 Prozent. Doch wie funktioniert der Emissionshandel eigentlich? Und wie hat sich das zentrale Element der europäischen Klimaschutzpolitik seither entwickelt? Das und mehr erfahren Sie in unserem rund dreiminütigen Erklärfilm und auf unserer neuen Jubiläumsseite.</p><p>Nachdem im vergangenen Jahr die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ihr 20-jähriges Bestehen feierte, folgt in diesem Jahr der Europäische Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) mit seinem 20-jährigen Jubiläum.</p><p>Seit seiner Einführung im Jahr 2005 hat das marktbasierte Klimaschutzinstrument Anfangsschwierigkeiten überwunden und entfaltet nun schrittweise sein gesamtes Potenzial. Bisher konnten die europaweiten Emissionen, die dem Emissionshandel unterliegen, um 51 Prozent reduziert werden. In Deutschland beträgt die Reduktion 47 Prozent.</p><p>Ein Erfolgskonzept, das mittlerweile auch über die europäischen Grenzen hinweg Schule gemacht hat.</p><p>20 Jahre in drei Minuten</p><p>Unser Film gibt einen verständlichen Einblick in den Handel mit Emissionsberechtigungen und einen Überblick über die wichtigsten Meilensteine und Entwicklungen des EU-Emissionshandelssystems. Interessant für alle, die mehr über nachhaltige Umweltpolitik erfahren möchten und verstehen wollen, wie das Europäische Emissionshandelssystem seit 20 Jahren zum weltweiten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ beiträgt.</p><p>Auf der Jubiläumsseite der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) bieten wir zudem weitere spannende Informationen und Links rund um den Emissionshandel.</p>

Umweltbezogene Steuern und Gebühren

<p>Im Jahr 2023 beliefen sich die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern auf 69,5 Milliarden Euro. Den größten Anteil daran hatte die Energiesteuer, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer und den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel.</p><p>Entwicklung umweltbezogener Steuern</p><p>Von 2005 bis 2023 haben sich die umweltbezogenen Steuern um 26,0 % erhöht, die Steuern insgesamt stiegen jedoch um 102,6 %. Der Anteil umweltbezogener Steuern am gesamten Steueraufkommen beträgt daher nur noch 7,6 %. 2005 waren es noch 12,2 % (siehe Abb. „Aufkommen umweltbezogener Steuern").</p><p>Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland deutlich angestiegen. Ein Teil der Steuereinnahmen wurde zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge und zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz verwendet (siehe Schaubild „Die ökologische Steuerreform“). Bis zum Jahr 2003 gab es eine mehrstufige Anhebung der Mineralöl- und Stromsteuersätze (siehe Tab. „Energie- und Stromsteuersätze im Rahmen der Ökologischen Steuerreform“). Bis 2010 war das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern jedoch leicht rückläufig. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die ökologische Steuerreform in ihrer Lenkungswirkung für den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ erfolgreich war und zu einem sparsameren Verbrauch von Energie und Strom geführt hat.</p><p>Wirkung umweltbezogener Steuern</p><p>Der Einsatz umweltbezogener Steuern trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, die sich zum Beispiel aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln und haben dadurch die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Auch die Erlöse aus der Auktionierung von Emissionsberechtigungen im Emissionshandel werden vom Statistischen Bundesamt zusammen mit den umweltbezogenen Steuern ausgewiesen.</p><p>Umweltbezogene Steuern im internationalen Vergleich</p><p>Das Konzept einer Statistik über umweltbezogene Steuern wurde auf internationaler Ebene von der ⁠OECD⁠ und dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) erarbeitet. Die umweltbezogenen Steuern in Deutschland haben 2023 mit 4,4 % einen geringeren Anteil an den gesamten Steuern und Sozialabgaben als der EU-27-Durchschnitt von 5,2 %. Auch bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag der Anteil der umweltbezogenen Steuern in Deutschland 2023 mit 1,7 % unter dem EU-27-Durchschnitt von 2,0 % (<a href="https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ten00141/default/table?lang=de">Eurostat 2025</a>).</p><p>Abfall- und Abwassergebühren</p><p>Von den Umweltsteuern zu unterscheiden sind die umweltbezogenen Gebühren, die in Deutschland für Abfall und Abwasser erhoben werden. Während den geleisteten Steuerzahlungen keine unmittelbare Leistung des Staates gegenübersteht, erbringt die öffentliche Hand für Gebühren eine Gegenleistung. Die Höhe der Abfall- und Abwassergebühren ist durch die jeweiligen Betriebskosten – und damit letztendlich durch die angewandte Technik bei der Abfallbeseitigung und der Abwasserbehandlung – und durch die zu entsorgenden Mengen und Arten an Abfall und Abwasser bestimmt.</p><p>Weiterführende Informationen</p><p>Auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes finden Sie weiterführende Ausführungen zu dem Konzept der Umweltschutzausgaben sowie detaillierte Aufschlüsselungen der Daten. Die Gesetzliche Grundlagen finden Sie im Umweltstatistikgesetz (UStatG):</p><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ustatg_2005/BJNR244610005.html">Umweltstatistikgesetz (UStatG)</a></p><p><a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/umweltschutzausgaben/_inhalt.html">Statistisches Bundesamt: Umweltschutzausgaben</a></p><p><a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/steuern-weitere-abgaben/Tabellen/gesamtaufkommen-steuern.html">Statistisches Bundesamt: Umweltbezogene Steuereinnahmen</a></p>

Wechselwirkungen der mehrfachen Förderung von Biomasse in unterschiedlichen europäischen und/oder nationalen Klimaschutzinstrumenten

Die Publikation setzt sich mit der Frage auseinander, ob es als unzulässige Doppelförderung zu werten ist, wenn beispielsweise im EU-ETS der Emissionsfaktor von Null für eine Menge Biomethan angesetzt wird, die zugleich nach Regelungen nationaler Fördersysteme eine Förderung erhalten hat. Das Gutachten kommt zu der Annahme, dass es sich nicht um eine unzulässige Doppelförderung handelt, weil zum einen die Ausklammerung von nachhaltiger ⁠ Biomasse ⁠ aus der Bepreisung von CO2Emissionen im Rahmen der Emissionshandelssysteme bereits keine Förderung darstellt und entsprechend eine unzulässige Doppelförderung nicht in Betracht kommt. Zum anderen wurden auch bei der Untersuchung der ausländischen Fördersysteme keine Hinweise darauf gefunden, dass die gewährte Förderung derart umfassend ist, dass die Privilegierung im Rahmen der Emissionshandelssysteme – so denn hierin wider Erwarten doch eine Förderung zu sehen wäre – bereits keine Förderung darstellt und entsprechend eine unzulässige Doppelförderung nicht in Betracht kommt. Nach den jüngsten Anpassungen des europäischen Rechtsrahmens in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2493 zur Anpassung der ⁠ Monitoring ⁠ Verordnung wird ausdrücklich festgestellt, dass ein Emissionsfaktor von Null im Rahmen der Emissionshandelssysteme keine Förderregelung nach der RED darstellt. Veröffentlicht in Climate Change | 71/2025.

Klimawirkung der energetischen Holznutzung

Strom und Wärme aus Holz kann nicht uneingeschränkt als erneuerbare Energie im Sinne der Pariser Klimaziele eingestuft werden. Das juristische Kurzgutachten untersucht, wie das geltende Recht die ⁠ Klimawirkung ⁠ der energetischen Holznutzung bewertet. Meist wird Holz nur dann als förderwürdig klassifiziert, wenn Nachhaltigkeits- und Treibhausgaseinsparungskriterien erfüllt sind. Das Gutachten analysiert den bestehenden Rechtsrahmen auf Inkonsistenzen, unterbreitet Vorschläge zur Harmonisierung, weist auf fehlende rechtliche Definitionen sowie Gesetzeslücken hin und übt insbesondere Kritik an der bestehenden Praxis in den Bereichen Bilanzierung, Emissionshandel und Verbraucherschutz. Für die Einführung einer Wärme-Nachhaltigkeitsverordnung müsste erst eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden. Veröffentlicht in Climate Change | 65/2025.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Strukturelle Weiterentwicklung des Emissionshandels für den Zeitraum nach 2030 aus ökonomischer Perspektive

Für den Zeitraum ab 2030 wird die Klimaschutzarchitektur der EU einem strukturellen Evaluierungs- und Weiterentwicklungsprozess unterzogen. Insbesondere stehen in diesem Kontext auch maßgebliche Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Emissionshandels an. Wesentlich ist u.a. die Frage einer schrittweisen oder gar vollständigen Integration des EU-ETS 1 mit dem EU-ETS 2 und in diesem Zusammenhang insbesondere der etwaigen Ausgestaltung spezifischer Regeln für die einbezogenen Sektoren (Energie; Industrie; Land-, See und Luftverkehr; Wärme). Außerdem ist der Umgang mit CCS/CCU und negativen Emissionen im Rahmen des Emissionshandels eines der wesentlichen Handlungsfelder, für das ab 2030 regulatorische Leitplanken zu erwarten sind. Weiterhin stellt sich die Frage nach der Einbeziehung weiterer Sektoren in den Emissionshandel (u.a. der Landwirtschaft). Das Projekt soll UBA und BMWK in diesem Prozess mit wirtschaftswissenschaftlichen Analysen unterstützen.

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