Liebe Leser*innen, vor einem Jahr beschloss die Bundesregierung die Deutsche Anpassungsstrategie 2024 – erstmals mit messbaren Zielen, um Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft sowie weitere Sektoren klimaresilient zu machen. Mit dem Dialog KlimaAnpassung wurden Fachleute sowie Bürger*innen an der Erarbeitung der Strategie beteiligt. Unser Schwerpunktartikel verdeutlicht die Wirksamkeit der Beteiligung und zeigt, wie deren Ergebnisse in die Strategie eingeflossen sind. Außerdem in diesem Newsletter: Möglichkeiten zum Mitgestalten bei der Sächsischen Anpassungsstrategie und dem EU-Rahmenwerk für Klimaresilienz, Finanzierungswege für naturbasierte Lösungen, neue regionale Gesetze und Förderungen, KI für klimaresiliente Kanalnetze und vieles mehr. Herzliche Grüße und einen schönen Jahresausklang! Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Dialog KlimaAnpassung: Beteiligung zeigt Wirkung In fünf deutschen Regionen entwickelten Bürger*innen gemeinsam Empfehlungen für die Klimaanpassung. Quelle: Julia Reschucha Der „Dialog KlimaAnpassung“ beteiligte Bürger*innen und Stakeholder an der Entwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024. Insgesamt 376 Fachleute aus 212 Organisationen, 330 zufällig ausgewählte Bürger*innen aus fünf Regionen und knapp 2.000 onlineteilnehmende Bürger*innen trugen ihre Perspektiven bei. Wie sich zentrale Beteiligungsergebnisse in der Strategie widerspiegeln und welche zusätzlichen Themen eingebracht wurden, zeigt ein neuer Bericht. Die Beteiligten forderten verstärkt naturbasierte Lösungen, eine besondere Beachtung vulnerabler Gruppen, mehr Bildungsangebote und eine bürokratiearme Umsetzung. Viele Empfehlungen fanden Eingang in die Strategie. Die Vision für ein klimaresilientes Deutschland 2060 basiert auf Empfehlungen von Bürger*innen. Drei Viertel der beteiligten Bürger*innen zeigten sich motiviert für weitere Beteiligung. Fazit des Prozesses: Beteiligung braucht ausreichend Zeit und transparente Kommunikation. Zukünftig sollten verstärkt unterrepräsentierte Gruppen eingebunden werden. 20. Januar 2026: Online-Workshop „Integration von Kompetenzen für Klimaanpassung und Natürlichen Klimaschutz in die Berufsbildung“ Im Projekt „Solargründach-Weiterbildung“ werden Ausbilder*innen überbetrieblicher Bildungsstätten und Berufsschullehrkräfte für das Thema Solargründach qualifiziert. Der Train-the-Trainer-Ansatz befähigt sie, Kompetenzen zu Klimaanpassung und natürlichem Klimaschutz an Auszubildende weiterzugeben. Das Projekt wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem Bundesverband GebäudeGrün durchgeführt und über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz vom Bundesumweltministerium (BMUKN) und dem Umweltbundesamt (UBA) gefördert. In einem zweistündigen Online-Workshop stellen die Partner ihr Vorgehen vor, diskutieren Herausforderungen der Kompetenzvermittlung und erörtern Übertragungsmöglichkeiten auf weitere Branchen. Jenseits öffentlicher Gelder: Wie Kommunen naturbasierte Lösungen für die Klimaanpassung finanzieren können Naturbasierte Lösungen nutzen die natürlichen Prozesse der Natur, um gesellschaftliche Herausforderungen wie den Klimawandel zu bewältigen und gleichzeitig den Biodiversitätsschutz zu fördern. Sie sind besonders wichtig für die Anpassung an klimabedingte Folgen – etwa können Stadtgrün und Wasser Hitze in Städten reduzieren. Wie können Kommunen solche Maßnahmen trotz knapper Mittel umsetzen? In einem Politikpapier des Umweltbundesamtes zeigen Autor*innen vom Ecologic Institut Finanzierungswege anhand von Praxisbeispielen auf – von Crowdfunding bis Green Bonds – und bewerten, wann sie sinnvoll sind. Zudem geben sie Empfehlungen, wie Bund und Länder Kommunen dabei unterstützen können. Gestaltungsoptionen und Anforderungen für klimaresiliente kritische Infrastrukturen Klimawandelanpassung, Katastrophenrisikomanagement und Resilienz kritischer Infrastrukturen werden zunehmend miteinander verknüpft. Der Forschungsbericht „Klimaresiliente kritische Infrastrukturen“ im Auftrag des UBA untersucht, welche Anforderungen sich daraus an kommunale Klimarisikoanalysen und Anpassungskonzepte ergeben. Die Autor*innen identifizieren Gestaltungsoptionen und koordinative Anforderungen für kommunale Akteure und formulieren 15 Thesen in acht Themenfeldern, unter anderem zu rechtlichen Grundlagen, Verantwortung und Zuständigkeiten, Daten- und Digitalisierung sowie Öffentlichkeitsarbeit. Bilanz des Bundesumweltministeriums zur Weltklimakonferenz in Belém Die 30. Weltklimakonferenz (COP30) in Belém ist mit Beschlüssen unter anderem zur weltweiten Anpassung an den Klimawandel und zur Zusammenarbeit für einen sozial gerechten Klimaschutz zu Ende gegangen. Bei der Senkung der Treibhausgasemissionen sind die Verhandlungsergebnisse hinter den Erwartungen der Europäischen Union zurückgeblieben. Zum Thema Anpassung an die Folgen der Klimakrise hat die Weltklimakonferenz sich auf eine Liste von rund 60 Indikatoren geeinigt, die die Fortschritte auf dem Weg zum Globalen Ziel für die Anpassung an den Klimawandel messen und strukturieren sollen. Bei der internationalen Unterstützung für die Anpassung an den Klimawandel einigte sich die Konferenz darauf, die Mittel bis 2035 zu verdreifachen im Vergleich zu dem im Vorjahr beschlossenen Klimafinanzierungsziel. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat für die Bundesregierung angekündigt, 60 Millionen Euro zum globalen Anpassungsfonds beizusteuern. Der Fonds unterstützt die vom Klimawandel stark betroffenen Gemeinschaften weltweit bei Anpassungsmaßnahmen. Deutschland ist größter Geber für dieses zentrale multilaterale Finanzierungsinstrument zur Klimaanpassung und unterstützt den Fonds seit seiner Gründung. Berlin: Klimaanpassungsgesetz auf Vorlage der Bürgerinitiative „BaumEntscheid“ beschlossen Am 4. November 2025 hat das Berliner Abgeordnetenhaus mit breiter Mehrheit ein Klimaanpassungsgesetz für das Land Berlin beschlossen. Das Gesetz basiert auf einer Vorlage des „Baumentscheids“, einer Bürgerinitiative, die dazu ein Volksbegehren beantragt hatte. Nachdem die Fraktionen der Koalition aus CDU und SPD einige Änderungen mit dem Bündnis verhandelt hatten, wurde der Gesetzentwurf verabschiedet. Er sieht vor, dass Berlin bis 2040 über eine Million Bäume verfügen soll, was eine Verdopplung zu heute bedeutet. Zudem sollen weitere Maßnahmen umgesetzt werden, wie das Management von Regenwasser oder verbindliche Hitzeaktionspläne auf Ebene von Land und Bezirken. Sachsen erarbeitet Klimaanpassungsstrategie mit öffentlicher Beteiligung Bis zum 18. Januar 2026 können Vorschläge und Hinweise zur sächsischen Klimaanpassungsstrategie über das Beteiligungsportal der Staatsregierung eingebracht werden. Mit besonderem Fokus auf die kommunale Ebene wird die Erarbeitung der Strategie von einem Beteiligungsprozess begleitet. Neben Fachakteuren ist auch die Öffentlichkeit eingeladen sich einzubringen. Das Land Sachsen erarbeitet die Klimaanpassungsstrategie, um die Vorgaben des Bundesklimaanpassungsgesetzes umzusetzen. Insgesamt werden für 16 Themen- und Handlungsfelder Klimarisikoanalysen durchgeführt, um darauf aufbauend Ziele und Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Freistaates und seiner Behörden abzuleiten. Baden-Württemberg: Neue Fördermittel für Klimaanpassung in Kommunen Das Land Baden-Württemberg stellt weitere Unterstützung im Förderprogramm „Klimopass“ bereit, um Kommunen widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Ein Schwerpunkt liegt auf blau-grüner Infrastruktur. Gefördert werden strategische Maßnahmen wie Unterstützung bei der Umsetzung kommunaler Anpassungskonzepte, mikroskalige Klimaanalysen oder Fachkonzepte. Weiterhin können investive Maßnahmen beantragt werden wie Trinkwasserspender, kommunale Pegelsysteme oder blau-grüne Infrastruktur sowie Modellprojekte zur Umsetzung innovativer Ideen mit Leuchtturmcharakter. Niedersachsen fördert Wiederbewaldung des Harzes mit klimaangepasstem Laubmischwald Die niedersächsische Landesregierung unterstützt die Wiederbewaldung des Harzes mit einem langfristig angelegten Programm. Mit insgesamt 130 Millionen Euro setzen die Niedersächsischen Landesforsten eines der größten Natur-Wiederherstellungsprojekte in der Geschichte des Landes außerhalb des Nationalparks um. Ziel ist es, auf über 270 Quadratkilometern abgestorbener Fichtenwälder klimastabile und artenreiche Bergmischwälder entstehen zu lassen. Um das geschwächte Ökosystem zu stabilisieren, setzen die Landesforsten auf eine naturnahe Waldentwicklung. Dabei werden heimische Baumarten wie Buche, Bergahorn und Traubeneiche gezielt gefördert. Neue Tiny Forests entstehen in Berlin Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert über den Aufbau mehrerer Miniwälder in Berlin, auch „Tiny Forests“ genannt. In Marzahn entstehen auf rund 400 m² eine „Wildnis-Oase“ mit kleinem Pfad durch dichtes Gehölz und eine „Wildnis-Hecke“ mit essbaren Sträuchern. In Hellersdorf werden 136m ² zu einem kleinen dicht bepflanzten Wald, der in kurzer Zeit zu einem eigenständigen Ökosystem heranwächst. Ermöglicht wird das Berliner Tiny-Forests-Projekt durch den Right Now Climate Fund von Amazon, der eine Million Euro für die Anlage von 20 Tiny Forests in Berlin bereitstellt, um die Klimaanpassung der Stadt zu stärken. Regionales Klima-Informationssystem ReKIS für Kommunen optimiert Das Regionale Klimainformationssystem ReKIS, betrieben von den Landesumweltämtern von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, unterstützt Kommunen seit 2012 mit Fachdaten zur Klimafolgenanpassung. Die aktualisierte Plattform bietet zahlreiche erfolgreich umgesetzte Maßnahmenbeispiele sowie Anleitungen für Anpassungskonzepte. Die zuvor getrennten Angebote der drei Bundesländer wurden im gemeinsamen Portal „ReKIS Kommunal“ zusammengeführt, sodass viele Anpassungsinstrumente nun bundeslandübergreifend nutzbar sind. Regionale Klimaanpassung: Forschung mit neuen Tools für Kommunen und Wirtschaft Mit der Fördermaßnahme „RegIKlim – Regionale Informationen zum Klimahandeln“ unterstützt das Bundesforschungsministerium (BMFTR) Städte und Gemeinden dabei, sich auf lokale Klimarisiken vorzubereiten. Dafür fördert das Ministerium seit 2020 acht Projekte in sechs Regionen. Auf der Statuskonferenz von RegIKlim Anfang November 2025 standen Strategien zur Klimaanpassung im Fokus – jeweils zugeschnitten auf die verschiedenen Regionen Deutschlands, von der Küste bis zum Mittelgebirge, von Innenstädten bis zu ländlichen Gebieten. Als gelungenes Beispiel für die enge Zusammenarbeit von Forschung und Praxis wurde unter anderem der neue „Digitale Klimaatlas Region Stuttgart“ des Projekts ISAP vorgestellt. Pilotstudie von BDEW und DVGW: Klimakosten in der Wasserversorgung Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat gemeinsam mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) den künftigen Investitionsbedarf von Wasserversorgern im Zuge des Klimawandels untersucht. Die Pilotstudie kommt zu dem Ergebnis, dass klimainduzierte Investitionen voraussichtlich zwischen sieben und 30 Prozent der Gesamtinvestitionen der Unternehmen ausmachen werden. Grundlage der Analyse sind vier strukturell unterschiedliche Wasserversorger, die das Spektrum der deutschen Versorgungslandschaft exemplarisch abbilden: ein großer städtischer Versorger, ein Fernwasserversorger, ein Stadtwerk im großstädtischen Raum sowie ein Stadtwerk im ländlichen Raum. Wie Künstliche Intelligenz Kanalnetze klimaresilient macht Seit September 2025 erprobt die Stadt Jena ein neuartiges Konzept zur digitalen Kanalnetzbewirtschaftung. In den Hauptsammler wurden zwei groß dimensionierte Edelstahlklappen eingebaut, die sich digital ansteuern und künftig KI-basiert regeln lassen. Das System verarbeitet Messwerte, Modellierungen und Wetterprognosen, um zu entscheiden, ob Wasser im Kanalnetz gespeichert oder abgeleitet werden soll. Ziel ist es, zwei gegensätzliche Herausforderungen des Klimawandels für die kommunale Wasserwirtschaft zu bewältigen: Starkregenereignisse und Trockenphasen. Das Projekt „InSchuKa4.0“ unter Leitung der Hochschule Hof wurde vom BMFTR gefördert. Wissenschaftsplattform Klimaschutz: Studie zu finanziellen Implikationen des Klimawandels Der Klimawandel stellt das öffentliche Finanzsystem zunehmend vor strukturelle Herausforderungen. Eine neue Studie im Auftrag der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) analysiert, welche finanziellen Risiken durch Extremwetterereignisse, zunehmende Investitionsbedarfe und langfristige Anpassungsmaßnahmen entstehen und wie Bund, Länder und Kommunen ihre Haushalte klimaresilienter gestalten können. Die Analyse beleuchtet den Finanzierungsbedarf für Klimaanpassung, zeigt neue Finanzierungsinstrumente auf, mit denen öffentliche Haushalte auf wachsende Belastungen und Risiken reagieren können, und diskutiert Ansätze zur Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen. Jetzt mitgestalten: Konsultation für Europas Klimaresilienz Die Europäische Kommission ruft Städte, Regionen und alle lokalen Behörden dazu auf, an einer neuen öffentlichen Konsultation zum Thema Klimawandelanpassung teilzunehmen. Denn gerade vor Ort spüren die Menschen, wie Klimarisiken – Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen, Stürme – ihr tägliches Leben, die Infrastruktur und die Gemeinden bedrohen. Die Konsultation bietet die Chance, das kommende EU-Rahmenwerk für Klimaresilienz mitzugestalten. Zeigen Sie, was in Ihrer Region nötig ist. Jetzt mitmachen bis zum 20. Februar 2026! Eurocities-Umfrage: Städte brauchen mehr Unterstützung bei Klimaanpassung Eine Umfrage von Eurocities unter 54 Städten in 17 europäischen Ländern zeigt: Kommunen sehen sich wachsenden Klimagefahren gegenüber, doch begrenzte Finanzmittel, Personalmangel und fragmentierte Verwaltungsstrukturen schränken ihre Anpassungsfähigkeit ein. Hitzewellen, Überschwemmungen und Dürren zählen zu den am häufigsten genannten städtischen Klimarisiken. 80 Prozent der Städte sprechen sich dafür aus, dass künftige EU-Pläne spezielle Mittel für die Klimaanpassung auf lokaler und nationaler Ebene vorsehen. Eurocities ist das größte Netzwerk europäischer Städte und vereint rund 200 Großstädte mit mehr als 150 Millionen Einwohner*innen in 38 Ländern innerhalb und außerhalb der EU. Europäische Umweltagentur: Naturbasierte Lösungen für widerstandsfähige europäische Wälder Naturbasierte Lösungen sind nach Einschätzung der Europäischen Umweltagentur (EEA) zentral, um das steigende Waldbrandrisiko in Europa zu senken und die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber dem Klimawandel zu stärken. Das EEA-Briefing „Nature-based solutions for fire-resilient European forests“ beschreibt sowohl Maßnahmen zur Brandverhütung als auch zur Wiederherstellung nach Bränden – etwa Renaturierung, die Förderung widerstandsfähiger Vegetation, grüne Brandschutzstreifen und Pufferzonen. Fallstudien aus mehreren europäischen Ländern – von Italien bis Finnland – verdeutlichen praktische Umsetzungsansätze. Das Papier unterstützt die Umsetzung der EU-Anpassungsstrategie sowie der EU-Waldstrategie für 2030. Buch „Eis gegen heiß“ gibt praktische Tipps zur Anpassung an den Klimawandel Das Buch „Eis gegen heiß“ richtet sich an alle, die wissen möchten, wie sie selbst aktiv werden können. Es vermittelt praxisnah, wie Klimaanpassung im Alltag gelingt – von der Nutzung moderner Warnsysteme über das richtige Verhalten bei Extremwetterereignissen bis hin zu baulichen Schutzmaßnahmen und zur Stärkung der psychischen Widerstandskraft. Am wissenschaftlichen Review des Buches haben das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) sowie weitere Kolleg*innen des Umweltbundesamtes mitgewirkt. Klimafaktenpapier zeigt massive Veränderungen des Klimasystems und breite Unterstützung für ambitionierte Klimapolitik Die globale Erwärmung schreitet weiterhin schnell und ungebremst voran. Zahlreiche Indikatoren haben in diesem oder im vergangenen Jahr Rekordwerte erreicht. Dies geht aus dem „Klimafaktenpapier“ hervor, einer kompakten Zusammenfassung des aktuellen Wissensstands zum Klimawandel. Das Papier wird von sechs führenden Organisationen der Klimaforschung und -kommunikation vorgelegt. Es fasst die Kernbotschaften zum Klimawandel in nur 24 Worten zusammen: „1. Er ist real. 2. Wir sind die Ursache. 3. Er ist gefährlich. 4. Die Fachleute sind sich einig. 5. Wir können etwas tun. 6. Die meisten wollen mehr Klimaschutz.“ UNEP: Running on Empty – Adaptation Gap Report 2025 Angesichts steigender globaler Temperaturen und zunehmender Klimaauswirkungen zeigt der Adaptation Gap Report 2025 „Running on Empty“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), dass eine erhebliche Lücke bei der Anpassungsfinanzierung für Entwicklungsländer besteht – mit Risiken für Leben, Lebensgrundlagen und ganze Volkswirtschaften. Der Bericht fordert weltweit verstärkte Anstrengungen, um diese Finanzierungslücke zu schließen und ehrgeizige Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen. Germanwatch: Climate Risk Index 2026 Der Climate Risk Index (CRI) von Germanwatch zeigt, dass zwischen 1995 und 2024 die Länder Dominica, Myanmar und Honduras am stärksten von den Auswirkungen extremer Wetterereignisse betroffen waren. Der erstmals 2006 veröffentlichte Index ist einer der am längsten bestehenden jährlichen Indizes zur Analyse von Klimaauswirkungen. Er bewertet, wie stark klimabedingte Extremwetterereignisse einzelne Länder treffen und welche Folgen diese für Bevölkerung und Infrastruktur haben. Lancet Countdown on Health and Climate Change Die anhaltende Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die nur begrenzten Fortschritte bei der Klimaanpassung gefährden weltweit Gesundheit und Lebensgrundlagen. Zu diesem Schluss kommt der neunte jährliche Indikatorbericht „Lancet Countdown on Health and Climate Change“, der von zahlreichen Wissenschaftler*innen weltweit verfasst wird. Demnach führt die zunehmende Hitzeexposition zu mehr hitzebedingten Todesfällen. Im Jahr 2024 gingen zudem 639 Milliarden potenzielle Arbeitsstunden verloren, verbunden mit einem Einkommensverlust von über einer Billion US-Dollar – fast ein Prozent der globalen Wirtschaftsleistung. Wie können Überflutungsrisiken in Ostseeküstenstädten Schleswig-Holsteins wirksam kommuniziert werden? Das vom BMUKN geförderte Projekt „Komm.Flut.Ost“ hatte zum Ziel, Wissens- und Handlungslücken bei Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminderung zu schließen. Neben einem praxisorientierten Guide Book, das Kommunen bei der Risikokommunikation unterstützt, entwickelte das Projekt unter Leitung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auch eine bürgernahe Ausstellung zu Überflutungsrisiken und stellte dafür Materialien für die breite Öffentlichkeit bereit. Die Ausstellung „ÜberFlut“ macht Überflutungsrisiken und Anpassungsmaßnahmen erlebbar. Sie präsentiert Beiträge von Menschen aus Schleswig-Holstein, die Erfahrungen mit Überflutungen gesammelt haben oder sich intensiv mit dem Thema beschäftigen – darunter Fotos, künstlerische Arbeiten, Architekturentwürfe und persönliche Zitate.
The Floods Directive (FD) was adopted in 2007 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32007L0060). The purpose of the FD is to establish a framework for the assessment and management of flood risks, aiming at the reduction of the adverse consequences for human health, the environment, cultural heritage and economic activity associated with floods in the European Union. ‘Flood’ means the temporary covering by water of land not normally covered by water. This shall include floods from rivers, mountain torrents, Mediterranean ephemeral water courses, and floods from the sea in coastal areas, and may exclude floods from sewerage systems. This reference spatial dataset, reported under the Floods Directive, includes the areas of potential significant flood risk (APSFR), as they were lastly reported by the Member States to the European Commission, and the Units of Management (UoM).
Die Eignung von Regenwasser in Zisternen (bei sachgemaesser techn. Ausfuehrung) ist fuer die Nutzungsarten WC-Spuelung, Gartenberegnung und Waeschewaschen nicht mehr umstritten. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll die Dachablaufwaesser in Regenwassernutzungsanlagen (RWNA) zu sammeln und fuer o.g. Nutzungsarten zu verwenden. Auf diese Art kann teures Trinkwasser eingespart, das Kanalisationsnetz und die techn. Klaerwerke entlastet werden. In vielen Regionen der BRD reicht jedoch der Niederschlag fuer o.g. Nutzungsarten nicht aus, so dass eine Nachspeisung der Zisterne zwingend notwendig wird. Anstelle der Nachspeisung mit Trinkwasser koennte auch gereinigtes Grauwasser zum Einsatz kommen; Voraussetzung: es ist in seiner Beschaffenheit vergleichbar mit Regenwasser. Hauptproblem sind hierbei die hohen Konzentrationen von Tensiden, die ueber die Waschmittel in das Grauwasser gelangen. Ziel des Versuches ist es das Grauwasser mittels bepflanzten Bodenfiltern so gut zu Reinigen, dass die Grenzwerte der EU-RL ueber die Qualitaet der Badegewaesser eingehalten bzw. unterschritten werden koennen.
Tendenzen am internationalen Altpapiermarkt lassen befürchten, dass die zukünftig von der europäischen Papierindustrie benötigten Altpapiermengen nicht in der erforderlichen Menge und in der gewohnten Qualität zur Verfügung stehen und dass sich diese Entwicklung negativ auf die Wirtschaftlichkeit des Altpapiereinsatzes auswirkt. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Erschließung nationaler Reserven für das Aufkommen an Altpapier in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft einen höheren Stellenwert. Während in Deutschland mit 75 Prozent die weltweit höchste Rücklaufquote von Altpapier erreicht wurde, liegt diese Kennziffer in Ländern mit einem hohen Papierverbrauch wie Großbritannien, Italien, Frankreich und Spanien derzeit lediglich zwischen 47 und 54 Prozent. Durch die Einführung geeigneter Sammelsysteme kann sowohl Einfluss auf die Menge als auch auf Qualitätsparameter des erfassten Altpapiers genommen werden. Dies trägt zur Senkung der Sortierkosten bei. Ziel des Projektes ist eine Leistungsbewertung von Systemen zur Erfassung von Altpapieren aus haushaltnahen Anfallstellen in Deutschland. Durch die Projektbearbeitung werden Kennziffern für die realisierbaren Erfassungsmengen und die stoffliche Zusammensetzung der erfassten Altpapiere (grafische Altpapiere, sonstige Altpapiere, papierfremde Bestandteile) in Abhängigkeit von der Besiedlungsstruktur der Entsorgungsgebiete ermittelt und miteinander verglichen. Weiterhin wird untersucht, ob Sammelsystem und Besiedlungsstruktur unterschiedliche Einflüsse auf ausgewählte technologische Gebrauchswerteigenschaften der erfassten Altpapiere ausüben. Die Effizienz der Erfassungssysteme und die Qualität des dort erfassten Altpapiers werden bewertet. Daraus können Empfehlungen für Steigerungsmöglichkeiten abgeleitet werden.
Identifizierung und Definition von vertiefenden Studien zu einzelnen Reduktionsoptionen und Folgeproblemen. Erstellung eines Kriterienkatalogs zur Bewertung von moeglichen Arbeiten und Strategien zur Vermeidung und Verringerung energiebedingter Spurengase.
Ein Bestandteil des Digitalen Feldblockkatasters ist die Förderkulisse der benachteiligten Gebiete. Dabei handelt es sich insbesondere um Flächen, deren Ertragsfähigkeit natürlich stark begrenzt ist, wie das beispielsweise bei Sandböden der Fall sein kann. Die benachteiligten Gebiete wurden nach Vorgaben der Europäischen Union abgegrenzt. Damit derart problematische Landwirtschaftsflächen nicht brach fallen und weiter bewirtschaftet werden, gewährt das Land Brandenburg eine Beihilfe, die sogenannte Ausgleichszulage.
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Die Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden dient zum Vollzug des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) und zur Anwendung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union in Bezug auf den Standard GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Mooren). Die Karte der Moor- und Anmoorböden zeigt Flächen nach DGLG § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 und 7 sowie nach dem GLÖZ 2 Standard der GAP als orientierende Darstellung. Sie dient der Landwirtschaftsverwaltung beim Vollzug der Regelungen und gibt den Landwirtinnen und Landwirten Auskunft über die zur Prüfung der Anträge verwendeten Unterlagen. Für die Zugehörigkeit zur Kulisse der Moor- und Anmoorböden gelten folgende Mindestanforderungen: Im Boden bis 40cm unter Flur gibt es eine mindestens 10cm mächtige Schicht mit mindestens 15% Humus. Diese Prozentzahl entspricht den bodenkundlichen Kriterien für einen anmoorigen Boden, für Moorböden werden 30% Humus in einer Mächtigkeit von 30cm gefordert. Dabei ist zu beachten, dass sich die humusreiche Schicht entsprechend der Definition nicht zwingend an der Geländeoberfläche befinden muss. Die Karte wurde aus vorhandenen Informationsgrundlagen abgeleitet und durch Beprobung und Laboranalytik abgesichert. Es wird nicht nach Anmoor und Moor und auch nicht nach der Mächtigkeit der humosen Schichten differenziert. Es werden zusammenhängende Flächen >2 ha dargestellt. Ausnahmen gelten für inhaltlich zusammengehörige Flächen, die durch topographische Elemente wie Straßen und Fließgewässer voneinander getrennt vorliegen. Bei ihnen muss die Summe der Einzelflächen >2 ha sein. Die Karte ist nicht auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche beschränkt sondern zeigt die Moore und Anmoore über alle Nutzungsarten.
Die Rahmendaten umfassen Informationen zur möglichen demografischen und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Weiterhin beinhalten sie Daten zu (Großhandels-)Preisen sowie Angebot und Nachfrage wichtiger Energieträger und der Treibhausgas-Emissionszertifikate. Das beauftragte Forschungskonsortium hat die Rahmendaten in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt zusammengestellt. Die Rahmendaten sind zentrale Eingangsdaten, um die Treibhausgas-Projektionen zu modellieren. Das Datenportal Data Cube des Umweltbundesamtes bietet erweiterte Filter- und Darstellungsmöglichkeiten der Rahmendaten im Vergleich zur Veröffentlichung als Datentabelle. Über das Feld \
Die Firma 3Energy Projekt GmbH & Co. KG, Am Steinberg 7 in 09603 Großschirma, beantragte mit Datum vom 3. September 2024 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 164 Metern und einem Rotordurchmesser von 163 Metern am Standort 08412 Werdau, Gemarkung Langenhessen, Flurstücke 263/29 und 877. Mit diesem Vorhaben wird die aus zwei bereits genehmigten Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern bestehende Windfarm erweitert und bedarf somit einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 10 Abs. 3 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.6.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Standort des Vorhabens befindet sich in keinem Europäischen Schutzgebiet, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet, Nationalpark oder Biosphärenreservat. Das nächste Schutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ist mit fünf Teilabschnitten das FFH-Gebiet „Bachtäler im Oberen Pleißeland“. Der nächstgelegene Teilabschnitt „Koberbach“ befindet sich ca. 4,4 km nordwestlich des geplanten Standortes. Die anderen vier Teilabschnitte „Paradiesbach Oberlauf“ ca. 4,9 km nördlich, „Paradiesbach Unterlauf“ ca. 6,4 km nördlich, „Sahngebiet“ ca. 7,1 km nördlich und „Schönfelser-/Neumarker Bach“ ca. 5,2 km südlich vom geplanten Standort. Weiterhin befindet sich das FFH-Gebiet „Mittleres Zwickauer Muldetal“ mit dem Teilgebiet „Mulde südlich Glauchau“ ca. 5,6 km östlich des Vorhabenstandortes. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Paradiesgrund“ ist ca. 1,3 km nordöstlich, das LSG „Weißenborner Wald“ ca. 2,4 km südöstlich, das LSG „Koberbachgrund ca. 3,1 km nordwestlich und das LSG „Werdauer Wald“ ca. 3,2 km südwestlich des Vorhabenstandortes zu finden. Beeinträchtigungen der umliegenden FFH-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind aufgrund ihrer Entfernung von dem Vorhaben nicht gegeben. Auswirkungen auf umliegende gesetzlich geschützte Biotope können ausgeschlossen werden. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan zu leisten. Ebenso sind am Vorhabenstandort keine Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG ausgewiesen. Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte und Denkmäler befinden sich ebenfalls nicht in der Umgebung des Standortes. Die erste Stufe der standortbezogenen Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass am Vorhabenstandort keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen und damit keine weitere Prüfung erforderlich ist. Für das beantragte Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist. Werdau, den 3. April 2025
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 3812 |
| Europa | 32 |
| Kommune | 7 |
| Land | 1050 |
| Wissenschaft | 54 |
| Zivilgesellschaft | 32 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 2 |
| Chemische Verbindung | 19 |
| Daten und Messstellen | 141 |
| Ereignis | 141 |
| Förderprogramm | 2693 |
| Gesetzestext | 25 |
| Kartendienst | 9 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Software | 3 |
| Taxon | 4 |
| Text | 1122 |
| Umweltprüfung | 129 |
| unbekannt | 640 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 1643 |
| offen | 3155 |
| unbekannt | 121 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 4137 |
| Englisch | 1544 |
| Leichte Sprache | 1 |
| andere | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 44 |
| Bild | 169 |
| Datei | 340 |
| Dokument | 736 |
| Keine | 2529 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 101 |
| Webdienst | 53 |
| Webseite | 1768 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2884 |
| Lebewesen und Lebensräume | 3463 |
| Luft | 2430 |
| Mensch und Umwelt | 4868 |
| Wasser | 2573 |
| Weitere | 4882 |