Am 1. September 2014 traten neue Vorgaben für Staubsauger in Kraft. Es kommen nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie. Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt auch Mindestanforderungen für die Staubaufnahme vor und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen.
Am 1. September 2010 beginnt die zweite Stufe der EG-Verordnung zu Haushaltslampen. Standardglühlampen mit mehr als 60 Watt dürfen nicht mehr in den Handel gebracht werden.
Flüsse und Bäche nur zu zehn Prozent in „ökologisch gutem Zustand“ – Trinkwasser fast überall sehr gut Das Umweltbundesamt (UBA) plädiert für eine ambitionierte Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz im Verkehrssektor: „Der Verkehrssektor ist der einzige Sektor, der seine Emissionen seit 1990 nicht mindern konnte. Weil immer mehr Güter auf der Straße transportiert werden und der Trend zu mehr PS und schwereren Fahrzeugen geht, haben die sparsameren Motoren dem Klimaschutz wenig genützt. Im Verkehrssektor muss daher dringend mehr passieren“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger bei der Vorstellung der „Daten zur Umwelt 2015“ in Berlin. Der Verkehr verursacht derzeit rund 18 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland, der wichtigste Emittent ist die Energiewirtschaft mit 39 Prozent. Aber: Im Verkehr sind die Emissionen im Vergleich zu 1990 sogar noch gestiegen (um 0,6 Prozent bis 2014) – anders als im Energie- oder Industriebereich. 95 Prozent der Treibhausgasemissionen im Verkehr verursacht der Straßenverkehr. Nach wie vor werden zu viele Güter auf der Straße transportiert. Zwischen 2000 und 2013 ist der Güterverkehrsaufwand auf der Straße um rund 31 Prozent gestiegen. „Wir raten dringend dazu, mehr Gütertransport von der Straße auf die Schiene und das Schiff zu verlegen – das Aktionsprogramm Klimaschutz setzt hier schon die richtigen Akzente. Es wäre auch sinnvoll, die LKW-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen auszuweiten. Und wir müssen endlich eine deutlich intensivere Diskussion über CO2 -Grenzwerte für LKW führen. Wir brauchen auch hier anspruchsvolle Regelungen“, sagte Krautzberger. LKW verursachten in Deutschland im Jahr 2013 rund 38,7 Millionen Tonnen CO2. Besser sieht es beim Wasser aus: 98 Prozent der deutschen Badegewässer erfüllten 2014 die Anforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie. Außerdem hat das Trinkwasser nahezu überall eine sehr gute Qualität. Dagegen ist der ökologische Zustand vieler Flüsse und Bäche in Deutschland weniger gut: Nur zehn Prozent der natürlichen deutschen Fließgewässer erreichen das Prädikat „gut“ nach der EU-Wasserrahmen¬richtlinie; und nur eines von 72 Küstengewässern an Nord- und Ostsee schafft dies. Fischen, Pflanzen und wirbellosen Bodentieren wie Muscheln und Schnecken macht vor allem der Stickstoff zu schaffen. Dieser gelangt durch zu viel Dünger aus der Landwirtschaft in Flüsse und Seen. Das führt zu Algenwachstum und raubt Fischen und anderen Wasserlebewesen den Sauerstoff. Krautzberger rief dazu auf, die überhöhten Stickstoffeinträge bei der laufenden Novellierung der Düngeverordnung konsequent anzugehen: „Der Stickstoffüberschuss aus der Landwirtschaft ist ein Umweltproblem großen Ausmaßes. Die neue Düngeverordnung sollte vorschreiben, dass Gülle effizienter eingesetzt und schneller in den Boden eingearbeitet wird. Wichtig sind auch größere Abstände zwischen Gewässern und landwirt-schaftlich genutzten Flächen, damit weniger Nährstoffe vom Feld in Flüsse und Seen gelangen.“ Handlungsbedarf zeigen die „Daten zur Umwelt“ des UBA auch beim effizienten und sparsamen Einsatz von Rohstoffen. Das Ziel, die Ressourcenproduktivität bis zum Jahr 2020 gegenüber 1994 zu verdoppeln, ist erst gut zur Hälfte erreicht. Ein großer Teil dieser Effizienzgewinne geht darauf zurück, dass rohstoffintensive Produktion zunehmend ins Ausland verlagert wird; im Schnitt trägt jede Tonne importierter Güter einen „Rucksack“ von weiteren 2,5 Tonnen Rohstoffen im Ausland. Erfreulich ist, dass die Deutschen beim Recycling EU-weit zu den Spitzenreitern gehören: Immerhin 70 Prozent aller Abfälle wurden recycelt (Daten für 2012). „Es reicht aber nicht aus, möglichst viele Wertstoffe zu sammeln und hochwertig zu recyceln. Besser ist, Abfälle gar nicht entstehen zu lassen. Geräte sollten so konstruiert sein, dass sie lange halten oder zumindest einfach zu reparieren sind“, sagte Krautzberger. Die EU könne über die Ökodesign-Richtlinie etwa für alle Haushaltsgeräte eine gesetzliche Mindestlebensdauer vorschreiben. Die „Daten zur Umwelt 2015“ sind ein Auszug aus dem Datenangebot auf UBA.de – hier werden Daten aufbereitet und ständig aktualisiert.
Zum 20. Februar 2015 treten drei neue Ökodesign-Regelungen der Europäischen Kommission in Kraft, durch die der Verbraucher beim Kochen Energie und Geld sparen soll. Die Regelungen betreffen mit Strom oder Gas betriebene Haushaltsbacköfen, mit Strom oder Gas betriebene Kochfelder und Dunstabzugshauben. Sie bezwecken unter anderem eine höhere Energieeffizienz, transparentere Verbraucherinformationen sowie eine optimale funktionale Leistungsfähigkeit bei Dunstabzugshauben und einen möglichst geringen Verbrauch im Energiesparmodus. Die Regelungen gelten nicht für Produkte, die bereits im Handel sind, sondern nur für solche, die neu in Verkehr gebracht werden. Es wird erwartet, dass durch die drei Ökodesign-Maßnahmen die CO2-Emissionen von 2020 an um 1 Mio. Tonnen jährlich zurückgehen und die EU jährlich fast 5 Mio. Barrel Öl weniger einführen muss. Alle Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsmaßnahmen zusammen sollen Schätzungen zufolge so viel Energie einsparen wie Italiens jährlicher Primärenergieverbrauch.
Staubsauger werden sparsamer - Hersteller müssen Saugkraft nachweisen Am 1. September 2014 treten neue Vorgaben für Staubsauger in Kraft. Die Geräte müssen weniger Strom verbrauchen und robuster gebaut sein. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger begrüßt die Regelung: „In den letzten Jahren haben Hersteller Geräte mit hohen Watt-Zahlen vermarktet. Diese sind aber nicht leistungsfähiger, wie viele glauben. Teilweise wurden die Verbraucher hier getäuscht. Besser erkennen lässt sich zukünftig auch, wie laut und wie saugstark der Staubsauger ist. Darauf weist ein Etikett auf dem Gerät hin.“ EU-weit könnten mit der Neuregelung bis zum Jahr 2020 knapp 5 Kraftwerke eingespart werden. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie, die unter anderem für mehr Energieeffizienz und Sicherheit bei Verbraucherprodukten sorgt. Ein wichtiges Werbeargument für Staubsauger war bislang die Leistungsaufnahme in Watt. Das ist irreführend. Anhand der Watt-Zahl lässt sich nicht erkennen, ob ein Staubsauger eine hohe Saugkraft hat. Fakt ist: Sauger mit hohen Watt-Zahlen ziehen mehr Strom als Geräte mit niedrigen Watt-Zahlen und das häufig bei gleicher Saugkraft. Entscheidend für die Funktionalität ist die Staubaufnahme, die auch mit einer geringeren Watt-Zahl gewährleistet ist. Ab 1. September 2014 kommen daher nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Damit soll der Stromverbrauch in Haushalten weiter gesenkt und Verbrauchertäuschung vermieden werden. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Geräte die bereits im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden. Bereits heute gibt es Staubsauger, die die Vorgaben von 2017 einhalten. Bei Produkttests der Stiftung Warentest schneiden Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1200 Watt am besten ab. Der jüngste Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigt sogar nur 870 Watt. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche. Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt deshalb nicht nur Mindestanforderungen für den Energieverbrauch vor, sondern auch für die Staubaufnahme auf Teppich- und auf Hartboden und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen. Hilfreich bei der Kaufentscheidung ist das neue Energie-Etikett. Ähnlich dem für Waschmaschinen und Kühlschränken müssen es alle Staubsauger tragen, die ab dem 1. September 2014 neu vermarktet werden. Erstmals ausgewiesen werden die beiden wichtigsten Qualitätsmerkmale des Staubsaugers: die Staubaufnahme und die Staubemissionsklasse. Auf einer Skala von A bis G lässt sich so erkennen, wie gut das Gerät auf Hart- oder Teppichboden saugt und in welchem Maß, es Staub zurückhält. Daneben weist das Etikett die bekannten Energie-Effizienzklassen A bis G, den Jahresstromverbrauch und die Lautstärke in Dezibel aus. Da mit weiteren Effizienzverbesserungen zu rechnen ist, werden ab September 2017 die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzukommen und nur noch die Klassen A+++ bis D auf dem Energie-Etikett erscheinen. 2013 wurden die Verordnungen (EU) Nr. 666/2013 über Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern (eine Durchführungsmaßnahme unter der EG-Ökodesign-Richtlinie) und die Verordnung (EU) Nr. 665/2013 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern beschlossen. Grundlage waren eine wissenschaftliche Studie und ein Entscheidungs- bzw. Konsultationsprozess, in den Hersteller, Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie die Mitgliedstaaten eingebunden waren.
Der Ökodesign-Regulierungsausschuss der EU entschied am 17. April 2015, das Verbot von Glühbirnen mit ungebündeltem Licht ab der Energieeffizienzklasse D um zwei Jahre auf den 1. September 2018 zu verschieben. Die EU-Kommission hatte den Aufschub unter Berufung auf Bedenken der Industrie vorgeschlagen, LED-Technologien seien 2016 noch nicht bereit, Halogenlampen zu ersetzen.
EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung. Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.
UBA und „Blauer Engel“ auf der Internationalen Funkausstellung Das Umweltbundesamt (UBA) ruft die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten dazu auf, die Energieeffizienz von Fernsehern, Waschmaschinen oder Computern weiter deutlich zu verbessern: „Verbraucher müssen ein Grundvertrauen haben können, dass Produkte eine möglichst gute Energieeffizienz haben. Und gerade deshalb sind strenge Vorgaben für alle Geräte, die verkauft werden, so wichtig.“, sagte UBA Präsident Jochen Flasbarth zum Start der Internationalen Funkausstellung (IFA) am 2. September 2011 in Berlin. Flasbarth verwies auf Neuregelungen der EU-Ökodesign-Richtlinie und der EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie. So werde für Fernseher ab 30. November 2011 endlich der Energieverbrauch auf dem Produkt ausgewiesen, bei Computern stecke ein solcher Hinweis allerdings seit Jahren erfolglos in der Diskussion: „Auf Waschmaschinen oder Geschirrspülern kann jeder und jede direkt den Energieverbrauch des Gerätes nach Effizienzklassen ablesen. Ich kann nicht einsehen, warum dieser wichtige Verbraucherhinweis bei Computer, Laptop und Co. noch fehlt.“, sagte Flasbarth. „Die Europäische Kommission sollte auf dem Weg der Mindestanforderungen für die Energieeffizienz rasch voranschreiten.“ Das UBA möchte auch, dass die gesamten Energiefolgekosten eines Produktes deutlich transparenter werden: „Bislang steht für Handel und Verbraucher oft der reine Anschaffungspreis im Vordergrund - der macht aber nur einen Bruchteil der wahren Kosten aus. Pflichtangaben in der Werbung und im Handel zu den gesamten Kosten eines Produktes in Euro und Cent während seiner durchschnittlichen Einsatzzeit wären der beste Weg.“, sagte Flasbarth „Wenn ein Fernseher mit 81 Zentimeter Bilddiagonale der Energieeffizienzklasse C gegenüber einem gleichgroßen Gerät der Effizienzklasse A+ jährlich rund 20 Euro mehr kostet, sollte der Verbraucher das beim Kauf schwarz auf weiß lesen. Das macht Produkte besser vergleichbar und entlarvt automatisch Stromverschwender.“ Die IFA ist die größte Messe weltweit für Unterhaltungselektronik, Informations-und Telekommunikationstechnik sowie Haushaltsgeräte. Sie öffnet vom 2. bis zum 7. September ihre Pforten auf dem Berliner Messegelände am Funkturm. Das Umweltbundesamt informiert auf Stand 177 in Halle 1.2 rund um den Umweltschutz. Besucherinnen und Besucher erleben etwa virtuell, wie viele Materialien in einem Fernseher stecken und warum sich das Recycling alter Geräte daher besonders lohnt: Mit Hilfe eines Touchscreens zerlegen sie dazu mit wenigen Klicks einen Fernseher in seine Bauteile und entdecken, welche kostbaren Rohstoffe sich in der der grauen Mattscheibe und dahinter verstecken. Auch das Thema Energieeffizienz schreibt das UBA groß: Beim Energie-Check am Stand lernen die Verbraucher, was Geräte im vermeintlichen Ruhezustand, dem so genannten Standby, an Energie verschwenden. Oft lohnt sich ein kleiner Knopfdruck, um kräftig Strom zu sparen. Wie mühsam es ist, Energie zu erzeugen, spüren (sportliche) Besucherinnen und Besucher mit den eigenen Beinen: Auf zwei Trimmrädern können sie kräftig in die Pedale treten und so selbst die Energie für einen Teil der UBA-Standbeleuchtung erzeugen (die übrigens ausschließlich energiesparende LED-Technik einsetzt). Auch das Umweltzeichen „Blauer Engel“ ist mit dabei am Stand 177 in Halle 1.2. UBA-Präsident Flasbarth: „Produkte mit dem ‚Blauen Engel‘ beweisen, dass sich Umweltschutz und technische Finesse nicht ausschließen. Bereits heute tragen mehr als 11.500 Produkte das Umweltzeichen und ständig kommen neue hinzu.“ Unter den Geräten, die den Blauen Engel erhalten haben, sind unter anderem der Drucker Brother DCP-195C, die Telefone der Siemens Open Stage Reihe oder der Arbeitsplatzcomputer Fujitsu ESPRIMO.
Das Aus für die Glühbirne ist mit einer Entscheidung der EU-Kommission vom Mittwoch endgültig besiegelt. Die Europäische Kommission hat zwei Ökodesign-Verordnungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Haushaltslampen sowie Produkten zur Beleuchtung von Büros, Straßen und Industrieanlagen angenommen. Durch die beiden Verordnungen werden Anforderungen an die Energieeffizienz festgelegt, die bis 2020 zu Energieeinsparungen von nahezu 80 TWh sowie zu einer Verringerung der CO2-Emissionen um jährlich 32 Mio. t führen werden. Die ineffizienten Glühbirnen werden zwischen 2009 und 2012 schrittweise durch bessere Alternativen ersetzt.
Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt Hohe Nachfrage nach grünen Produkten , Angebot aber noch zu klein Das Umweltbewusstsein der Deutschen wandelt sich. Das belegt die neue Umweltbewusstseinsstudie von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt (UBA). Demnach sehen immer mehr Befragte den Umwelt- und Klimaschutz als Teil der Lösung für Zukunftsaufgaben, Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze. Fast zwei Drittel der Befragten (63 Prozent) geben an, dass sie den Umwelt- und Klimaschutz für eine grundlegende Bedingung zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben wie beispielsweise die Globalisierung halten. 2012 taten dies nur 40 Prozent. Knapp die Hälfte aller Befragten hält Umwelt- und Klimaschutz zudem für eine grundlegende Voraussetzung, um den Wohlstand zu sichern (56 Prozent), die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhalten (48 Prozent) und Arbeitsplätze zu schaffen (46 Prozent). Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagte: „Ich verstehe diese Ergebnisse als Gestaltungsauftrag der Bevölkerung an die Umweltpolitik. Früher haben viele gedacht, Umweltschutz und Wirtschaftskraft würden sich widersprechen. Heute weiß man: Das Gegenteil ist richtig. Gutes Leben und Umweltschutz gehören zusammen.“ Die nächste große Aufgabe für den Umweltschutz müsse nun sein, auch als soziale Triebfeder wahrgenommen zu werden, so Hendricks. „Hier zeigt die Studie noch Nachholbedarf. Mein Ziel als Umweltministerin ist, dass mehr Menschen sagen können: Der Umweltschutz macht unser Land gerechter. Denn es sind ja besonders die sozial Benachteiligten, die unter Lärm und Feinstaub in den Städten leiden. Eine soziale Umweltpolitik, die auf Energieeffizienz setzt, auf öffentlichen Nahverkehr, mehr Grün in der Stadt und eine lebenswerte Gestaltung unserer Siedlungen, ist gut für die Umwelt, aber auch gut für Gesundheit und Lebensqualität der Menschen.“ Ein wichtiges Gesundheitsproblem ist laut Studie der Lärm: „Zwei Drittel der Befragten fühlen sich von Lärm mittelmäßig oder etwas gestört. Jede oder jeder Zehnte meint gar, Lärm belästige sie oder ihn stark oder äußerst stark. Wir wissen seit langem, dass Lärm nicht nur nervt, sondern Ausmaße erreicht, die krank machen können.“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA . Am meisten belastet der Straßenverkehrslärm; wie schon 2012 gaben auch in der aktuellen Studie 54 Prozent der Befragten an, sich zumindest „etwas belästigt“ zu fühlen. Die Studie zeigt ein anhaltend hohes Umweltbewusstsein in der Bevölkerung. Fast neun von zehn Befragten meinen, dass wir in Deutschland durch unsere Lebensweise auch für Umweltprobleme in anderen Ländern verantwortlich sind. Und fast drei Viertel zeigen sich beunruhigt, wenn sie daran denken, in welchen Umweltverhältnissen unsere Kinder und Enkelkinder wahrscheinlich leben müssen. Bei den Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ist dieser Anteil mit 85 Prozent noch deutlich höher. Auch beim Konsum gibt es in einigen Bereichen eine hohes Umweltbewusstsein: So gibt knapp die Hälfte der Befragten an, dass sie beim Kauf von Haushaltsgeräten beziehungsweise Leuchtmitteln immer zu energieeffizienten Alternativen greifen. Ein weiteres Viertel tut dies sehr häufig. Das zeigt, dass das Engagement der Bundesregierung für klimafreundliche, energieeffiziente und haltbare Geräte im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie dem Wunsch der Verbraucher entspricht. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger sagte: „Die Nachfrage nach grünen Produkten ist groß, der Wille zum Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen weit verbreitet. 43 Prozent der Befragten etwa kaufen häufig umweltschonende Reinigungsmittel, 39 Prozent haben schon einmal Ökostrom bezogen und rund ein Fünftel setzt beim Einkauf häufig auf Bio-Lebensmittel.“ Das Interesse an Öko-Produkten ist aber unterschiedlich ausgeprägt; Öko-Textilien etwa kaufen derzeit nur 10 Prozent der Befragten häufig. „Bei umweltfreundlich hergestellter Kleidung stimmt schlicht das Angebot der Hersteller noch nicht. Biobaumwolle hat derzeit einen Anteil von unter ein Prozent am gesamten Baumwollmarkt. Hier müssen die Hersteller nachlegen, dann steigt auch die Nachfrage“, sagte Krautzberger. 82 Prozent der Befragten sind dafür, Städte und Gemeinden gezielt so umzugestalten, dass man kaum noch auf ein Auto angewiesen ist. Bei jungen Menschen (14- bis 17-Jährige) sind sogar 92 Prozent für diese Umgestaltung. Eine hohe Zustimmung gibt es für neue Mobilitätskonzepte in den Städten. Auch steigt die Bereitschaft, auf alternative Angebote wie Carsharing zuzugreifen. Ein Car-Sharing-Fahrzeug kann fünf normale Fahrzeuge ersetzen. Carsharing hat daher das Potenzial, sich zu einem wichtigen Beitrag für Klimaschutz und Ressourceneffizienz zu entwickeln. Die Repräsentativumfrage zum Umweltbewusstsein in Deutschland wird seit 1996 alle zwei Jahre durchgeführt. Erstmals wurde in diesem Jahr die deutsche Wohnbevölkerung ab 14 Jahren befragt (in den Vorgängerstudien ab 18). Diese Studie wurde als Online-Befragung im Zeitraum vom 8. Juli bis 6. August 2014 mit 2117 Personen durchgeführt.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 146 |
Land | 7 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 12 |
Förderprogramm | 77 |
Text | 50 |
unbekannt | 14 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 62 |
offen | 90 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 150 |
Englisch | 37 |
unbekannt | 1 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Bild | 2 |
Datei | 16 |
Dokument | 38 |
Keine | 55 |
Webseite | 81 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 130 |
Lebewesen & Lebensräume | 83 |
Luft | 90 |
Mensch & Umwelt | 153 |
Wasser | 82 |
Weitere | 147 |