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Gesamtwirtschaftliche Implikationen einer Anwendung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik in den Ländern Mitteleuropas - eine Analyse auf der Grundlage von Allgemeinen Gleichgewichtsmodellen

Die Übertragung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU auf die beitretenden Länder Mitteleuropas und die daraus resultierende Finanzierung der Agrarpolitik durch die EU wird eine der gravierendsten Veränderungen in diesen Ländern sein. Aufgrund der großen gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Agrarsektoren der beitretenden Länder lassen sich bei einer Einführung der EU-Agrarpolitik signifikante gesamtwirtschaftliche Folgen erwarten. Daher erscheint bei der Untersuchung der agrarwirtschaftlichen Implikationen des EU-Beitritts der mitteleuropäischen Länder die Anwendung eines Allgemeinen Gleichgewichtsmodells (CGE-Modell) notwendig. In der Dissertation des Antragstellers wurde für Ungarn ein CGE-Modell entwickelt, mit dessen Hilfe zum einen die Auswirkungen der Transformation von einer zentralverwalteten zu einer marktwirtschaftlich orientierten Volkswirtschaft analysiert wurde. Zum anderen waren aber auch die Auswirkungen der Assoziierung mit der EU bzw. die EU-Vollmitgliedschaft Themen anderer Arbeiten des Antragstellers. So wurden vom Antragsteller bereits CGE-Modelle für die Länder Polen, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn entwickelt. Diese Modelle, die bereits einen Eindruck von den gesamtwirtschaftlichen Folgen einer Übertragung der GAP auf die beitretenden Ländern vermitteln, sollen im Rahmen des beantragten Forschungsstipendiums während eines Aufenthaltes an der University of Western Ontario weiterentwickelt und ergänzt werden.

Grünlandumbruch

<p>Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt.</p><p>Gefährdung des Grünlands</p><p>Grünlandflächen wie Mäh- und Streuwiesen sowie Weiden werden intensiv oder extensiv zur Nahrungs- und Futtermittelherstellung sowie zur Biomassegewinnung für die Energieerzeugung bewirtschaftet und sind wichtig für den Naturschutz. In den Jahren vor 2013 ist das Grünland in Deutschland stark unter Druck geraten, denn es wurde häufig zu Ackerland umgebrochen (umgepflügt). Erst ab 2014 sind die Dauergrünlandflächen und ihr Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche wieder leicht gestiegen. Dies liegt zum einen an der EU-Agrarreform 2013, die den Erhalt von Dauergrünland über sogenannte „Greening“-Auflagen ab 2015 regelte sowie an landesrechtlichen Regelungen einzelner Bundesländer. Über eine allgemeine Genehmigungspflicht für den Umbruch und ein vollständiges Umwandlungs- und Pflugverbot für besonders schützenswertes Dauergrünland soll der Verlust nachhaltig gestoppt werden. Nach wie vor sind die Ursachen des Grünlandumbruchs jedoch nicht beseitigt. Dies gilt besonders für den Bedarf an ackerbaulichen Futtermitteln, die Förderung des Anbaus von Energiepflanzen sowie die Nutzungsaufgabe, also das Einstellen der Bewirtschaftung. Jedes Jahr gehen zudem landwirtschaftliche Flächen, v.a. für Siedlungs- und Verkehrsflächen, verloren. Deshalb ist davon auszugehen, dass das Grünland auch zukünftig unter Druck stehen und die Nutzung weiter intensiviert wird. Ein wirksamer Grünlandschutz bleibt damit von herausragender Bedeutung.</p><p>Die Abbildung "Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzen Fläche" zeigt den Rückgang des Dauergrünlands absolut und als Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Deutschland. Während 1991 noch über 5,3 Millionen Hektar (Mio. ha), beziehungsweise 31,1 % der LF als Dauergrünland bewirtschaftet wurden, waren es 2024 nur rund 4,7 Mio. ha bzw. 28,5 % der LF. Gegenüber 2023 ist die Gesamtfläche des Dauergrünlands 2024 um rund 10.000 ha leicht gestiegen. Aktuelle Daten für das Grünland in den Bundesländern liegen derzeit noch nicht vor (siehe Tab. „Dauergrünlandflächenanteil und Veränderung in den Bundesländern“).</p><p>Ökologische Bedeutung des Grünlands</p><p>Das Grünland erfüllt über die landwirtschaftliche Produktion hinaus vielfältige Funktionen in der Agrarlandschaft. Es bietet Möglichkeiten für Freizeit und Erholung und hat einen hohen ästhetischen Naturwert. Auf Grünlandstandorten kommen über die Hälfte aller in Deutschland beobachteten Tier- und Pflanzenarten vor. Damit haben sie große Bedeutung für den Artenschutz und den Erhalt der Artenvielfalt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠). Extensiv bewirtschaftetes Grünland mit nährstoffarmen Böden ist ein wichtiger Lebensraum für artenreiche, seltene Pflanzengesellschaften und daran angepasste, zum Teil gefährdete Tierarten. Rund 40 % aller in Deutschland gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen kommen im Grünland vor <a href="https://bfn.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/1661/file/Schrift670.pdf">(BfN 2023)</a>.</p><p>Wegen der ganzjährigen Vegetation ist der Boden im Grünland gegenüber Austrocknung und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erosion#alphabar">Erosion</a>⁠ durch Wind und Wasser geschützt und verfügt über besonders hohe Humusgehalte sowie eine hohe Wasserspeicherkapazität. Aufgrund der guten Aggregatstabilität des Humus und des hohen Makroporenanteils des Bodens neigen Grünlandstandorte weniger zu Verschlämmungen. Das Niederschlagswasser kann auch bei ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>⁠ gut versickern. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Klimaverhältnisse mit extremen Witterungsereignissen wichtig.</p><p>Bedeutung für den Boden- und Klimaschutz</p><p>Dauergrünlandflächen sind wichtig für den Boden- und Gewässerschutz und leisten einen wichtigen Beitrag zum ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠. Der Humusanteil des Bodens speichert Kohlenstoff (der damit der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ entzogen wird) und dient als Kohlenstoffsenke. Der Erhalt und die Ausdehnung von Dauergrünland in empfindlichen Lagen, wie landwirtschaftlich genutzten Hangbereichen oder Überschwemmungsgebieten, schützt den Boden vor Abschwemmung. Im Randbereich von Gewässern übernimmt Grünland Pufferfunktionen, verhindert den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen und trägt so zum Schutz der Oberflächengewässer und zum Trinkwasserschutz bei. Ein Umbruch des Grünlands zu Ackerflächen belastet die Hydro- und Atmosphäre, da mit dem einhergehenden Humusabbau verstärkt Nitrat (NO3-), Lachgas (N2O) und Kohlendioxid (CO2) freigesetzt werden.</p><p>Schutz des Grünlands</p><p>Seit 2015 ist die Umwandlung des Grünlands durch die Greening-Regelungen beschränkt. Außerdem greifen für den Schutz von Dauergrünland auch nationale ordnungsrechtliche Regelungen wie z.B. das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und landesrechtliche Regelungen zum Schutz des Dauergrünlands. Der Verlust des Grünlands konnte damit weitestgehend gestoppt werden. Auch in der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik, die 2023 startete, wird der Erhalt des Grünlands in der sogenannten Konditionalität geregelt und ist damit Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Die Regelungen zum Erhalt des Dauergrünlands werden unter GLÖZ 1 fortgeführt. Demnach besteht für die Umwandlung von Dauergrünland eine Genehmigungspflicht und ist nur bei gleichzeitiger Neuanlage von Dauergrünland auf Ackerland möglich. Dies ist zwar generell zu begrüßen, allerdings ist zu bedenken, dass eine Umwandlung von Dauergrünland wesentlich schneller und mehr CO2 freisetzt, als durch Neuanlage gebunden werden kann (<a href="https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/j.1365-2486.2011.02408.x">Poeplau et al. 2011</a>). Außerdem gibt es Ausnahmeregelungen, die z.B. für den Zeitpunkt der Einsaat und die Größe der umzubrechenden Flächen gelten. Einige Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg) haben zudem landesrechtliche Regelungen zum Umbruch von Grünland erlassen. In diesen Bundesländern ist jede Umwandlung von Dauergrünland in Acker grundsätzlich verboten. Verstöße gegen dieses Verbot sind Ordnungswidrigkeiten, allerdings sind Ausnahmen und Befreiungen möglich. Ausschließlich für sensibles Dauergrünland auf sogenannten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Natura-2000#alphabar">Natura-2000</a>⁠-Flächen in FFH-Gebieten (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Flora#alphabar">Flora</a>⁠-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Fauna#alphabar">Fauna</a>⁠-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Habitat#alphabar">Habitat</a>⁠-Gebieten) gilt ein absolutes Umwandlungs- und Pflugverbot.</p><p>Der Schutz von Dauergrünland ist eine wichtige Maßnahme für den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ und den Erhalt der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠. Auch die nächste Reform der Europäischen Agrarpolitik ab 2027 muss mit ihren Fördermechanismen das Grünland konsequent schützen und fördern.</p>

Gegen Kappung und Degression: Ostdeutsche Landwirtschaft darf nicht benachteiligt werden

Berlin. Die ostdeutschen Agrarministerinnen und -minister haben am Sonntagabend (18.01.) gemeinsam mit den ostdeutschen Landesbauernverbänden auf einem Treffen am Rande der Grünen Woche in Berlin gefordert, die Belange der ostdeutschen Agrarwirtschaft bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ab 2028 stärker zu berücksichtigen. Insbesondere wandten sie sich gegen die geplante Kappung und Degression der Agrarförderung ab einer bestimmten Betriebsgröße. Diese von der EU geplanten Instrumente benachteiligen insbesondere die historisch gewachsenen Großbetriebe in Ostdeutschland gegenüber kleineren Betriebsstrukturen und gefährden diese damit in ihrem Bestand. Diese Betriebe sind in den ostdeutschen Bundesländern jedoch die größten Flächenbewirtschafter sowie Tierhalter und damit ganz wesentliche Akteure in der Produktion hochwertiger Nahrungsmittel und für den Erhalt der Kulturlandschaften und des ländlichen Raums. In einer gemeinsamen „Berliner Erklärung“ der Ministerinnen und Minister heißt es dazu: „Die Ansätze zur Kappung und Degression ignorieren Arbeitskräfteeinsatz, Wertschöpfung, regionale Verantwortung und Beschäftigungswirkung und führen insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern zu einer systematischen Benachteiligung leistungsfähiger Betriebe.“ Auch die von der EU geplante Einführung einer Bedürftigkeitsprüfung der Unternehmen als eigenständiges Förderkriterium lehnen die Minister ab. Außerdem müsse die Entwicklung der ländlichen Räume weiterhin ein zentrales Politikfeld der GAP sein, um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen zu gewährleisten. „Instrumente der ländlichen Entwicklung, insbesondere LEADER, müssen dauerhaft abgesichert und klar priorisiert werden. Die ländliche Entwicklung braucht verlässliche Finanzierungsgrundlagen und Gestaltungsspielräume vor Ort. Nur so können wirtschaftliche Perspektiven, gesellschaftlicher Zusammenhalt und politische Akzeptanz in der Fläche dauerhaft gesichert werden“, heißt es in der „Berliner Erklärung“. Darüber hinaus fordern die Ministerinnen und Minister, dass die Junglandwirtestrategie die differenzierten Agrarstrukturen in den Regionen berücksichtigen muss. Wenn Junglandwirte in die Führung von Genossenschaften oder landwirtschaftliche GmbH einsteigen wollen, werden sie gegenwärtig nicht gefördert. Erforderlich seien hingegen Förderinstrumente, die die Übernahme, Beteiligung und den schrittweisen Einstieg in bestehende Betriebe aller Rechtsformen ermöglichen und somit die tatsächlichen Strukturen in Ostdeutschland abbilden. Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt, die zu dem Treffen der Agrarministerinnen und -minister eingeladen hatte, erklärte dazu: „Ich freue mich, dass die ostdeutschen Ressortchefs in Bezug auf die künftige Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union mit einer Sprache sprechen. Das zeigt mir, dass alle ostdeutschen Bundesländer von der GAP, wie sie derzeit geplant ist, negativ betroffen wären. Es darf nicht geschehen, dass die Landwirte Ostdeutschlands bei der Agrarförderung systematisch benachteiligt werden. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir gemeinsam die Stimme erheben.“ Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze betont: „Im Bereich der Einkommensgrundstützung würde das Land nach derzeitigem Stand rund 40 Prozent der Mittel verlieren. Von der geplanten Degression wären in Sachsen-Anhalt rund die Hälfte unserer Betriebe und fast 95 Prozent der verfügbaren landwirtschaftlichen Fläche betroffen. Brüssel muss verstehen, dass wir das nicht hinnehmen werden. Die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028 muss Einkommen sichern, Wettbewerbsfähigkeit erhalten und dabei die realen Strukturen unserer Landwirtschaft anerkennen. Kappung, Degression und Bedürftigkeitsprüfungen lehnen wir entschieden ab. Jeder Hektar muss gleich viel wert sein. Wer leistungsfähige Betriebe schwächt, gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Stabilität im ländlichen Raum.“ Dazu Sachsens Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: „Ich bin dankbar für ein starkes Signal nach Brüssel, das heute vom Treffen der Ost-Agrarministerinnen und -minister ausgeht. Die sächsischen Forderungen für eine gerechte GAP ab 2028 kann man mit den Worten ‚einfach‘, ‚auskömmlich‘ und ‚kontinuierlich‘ zusammenfassen. Wenn wir heimische Produkte und unsere Ernährung in stürmischen Zeiten sichern wollen, wenn wir starke ländliche Räume entwickeln möchten – dann brauchen wir ein auskömmliches Budget für die GAP. Und das planbar, vorausschauend und mit minimaler Bürokratie. Keinesfalls darf die aktuelle Politik in Brüssel dazu führen, dass unterschiedliche Betriebsgrößen und Bewirtschaftungsarten gegeneinander ausgespielt und die historisch gewachsenen Strukturen im Osten Deutschlands systematisch benachteiligt werden. Von Degression und Kappung wären allein in Sachsen knapp 1.400 Betriebe betroffen. Das entspricht etwa 20 % der landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat. In diesen Betrieben arbeiten 80 % aller landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, werden 80 % aller Tiere gehalten, werden 80 % der Landwirtschaftsfläche Sachsens bewirtschaftet. Die Ideen der Europäischen Kommission führen zu einer Kürzung von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr für Sachsen, legt man die aktuelle Einkommensgrundstützung an. Wollen wir das aufs Spiel setzen? Wir sagen nein und fordern Brüssel auf, die vielbeschworene Gleichbehandlung auch in den Fragen der GAP nicht zu vernachlässigen.“ „Die Landwirtschaft soll qualitativ hochwertige Lebensmittel bereitstellen, Einkommen sichern, attraktive Arbeitsplätze bieten, Umwelt und Biodiversität schützen und den ländlichen Raum stärken. All das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die europäische Agrarpolitik muss daher mit einem ausreichend finanzierten Haushalt mindestens auf der Höhe des gegenwärtigen Budgets untersetzt werden“, fasst Landwirtschaftsstaatssekretär Marcus Malsch die zentrale Forderung Thüringens zusammen. Die aktuellen Kürzungspläne seien keinesfalls zu akzeptieren. Thüringen erhält derzeit 270 Millionen Euro jährlich aus der GAP, u. a. zur Sicherung von Einkommen und Investitionen der Landwirtschaftsbetriebe, den Tier-, Landschafts- und Umweltschutz oder die Förderung des ländlichen Raums. Aus ostdeutscher Perspektive seien darüber hinaus vor allem die geplante Degression und Kappung der Direktzahlungen kritisch zu bewerten. „Größere, regional verankerte Agrarbetriebe, wie sie vor allem in Ostdeutschland die Regel sind, benötigen auch in Zukunft die volle Unterstützung der EU-Agrarpolitik.“ Bliebe es bei den derzeitigen Vorschlägen, wären in Thüringen Betriebe mit einem Drittel der bewirtschafteten Fläche von Kürzungen bei den Flächenzahlungen betroffen. „Damit würden die historisch gewachsenen landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen in Ostdeutschland massiv benachteiligt und die Thüringer Landwirtschaft an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.“ Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt: „Die geplanten GAP-Reformen ab 2028 hätten weitreichende Folgen über die Landwirtschaft hinaus. Allein in Mecklenburg-Vorpommern würden rund 220 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums wegfallen. Davon wären mehr als 2.000 Betriebe und rund 6.000 Gemeinden betroffen. Dieses Geld fehlt dann bei Kitas, Schulen, Dorfgemeinschaftseinrichtungen, Infrastrukturprojekten und der grundlegenden Daseinsvorsorge.“ Kappung und Degression sind aus unserer Sicht kein geeignetes Instrument zur Sicherung wettbewerbsfähiger Unternehmen. Mecklenburg-Vorpommern lehnt diese Instrumente ab. Sie bestrafen leistungsfähige, historisch gewachsene Betriebe allein aufgrund ihrer Größe – unabhängig von ihrer Effizienz, ihrer Beschäftigungswirkung oder ihrer gesellschaftlichen Leistung.“ Unser Ansatz ist klar: Öffentliches Geld muss an öffentliche Leistungen geknüpft sein – nicht an Betriebsgrößen. Für uns ist jeder Hektar gleich viel wert. Wer Klima-, Umwelt- und Gemeinwohlleistungen erbringt, muss dafür verlässlich honoriert werden. Alles andere gefährdet Investitionen, Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums. Ich freue mich ausdrücklich, dass auch die Bauernpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer diesen Kurs unterstützen. Das zeigt: wir stehen geschlossen für eine faire GAP, die die Realität unserer Betriebe anerkennt und die Zukunft des ländlichen Raums sichert.“ Link zur Berliner Erklärung

Multifunktionale Milchviehhaltungssysteme zum Schutz der Grünlandbiodiversität: Erarbeitung breiter Lösungsansätze zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028

Multifunktionale Milchviehhaltungssysteme zum Schutz der Grünlandbiodiversität: Erarbeitung breiter Lösungsansätze zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Multifunktionale Milchviehhaltungssysteme zum Schutz der Grünlandbiodiversität: Erarbeitung breiter Lösungsansätze zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028

In-situ-Erhaltung von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft mittels Schirmarten

EU-Agrarpolitik: Greening liefert nur geringe Umweltwirkungen

<p>Das Thünen-Institut hat im Auftrag des Umweltbundesamtes die Umweltwirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) untersucht. Dabei zeigt sich, dass das „Greening“ – also die verpflichtenden Umweltauflagen der GAP-Periode 2013 bis 2022 nur geringfügige Auswirkungen auf die agrarische Landnutzung und einen begrenzten Nutzen für den Umwelt- und Naturschutz hatte.</p><p>Die GAP-Reform von 2013 sollte die Landwirtschaft in Europa umweltfreundlicher gestalten. Ein Teil der GAP-Direktzahlungen aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zur-europaeischen-agrarfoerderung">ersten Säule</a>&nbsp;wurde deshalb an Bewirtschaftungsmethoden geknüpft: etwa an Vorgaben zur Anbaudiversifizierung, den Erhalt von Dauergrünland und der Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen. Dieses „Greening“ sollte die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft abmildern.</p><p>Im Evaluationsprojekt „GAPEval III“, das auf den Vorgänger-Projekten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-aus-sicht-des%20">GAPEval l</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-von-2013-aus-sicht-des%20">GAPEval II</a> aufbaut und dessen Analysen, z.B. zum Greening, fortsetzt, hat das Thünen-Institut (TI) die Auswirkungen der GAP nach Umweltgesichtspunkten untersucht. Für die Studie wertete das TI Daten aus Förderanträgen für die GAP-Zahlungen des <a href="https://agriculture.ec.europa.eu/common-agricultural-policy/financing-cap/assurance-and-audit/managing-payments_de">Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)</a> aus den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aus. Zudem wurden ergänzend Daten der deutschlandweiten Agrarstrukturerhebung (ASE) und des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT, Rinderdaten) herangezogen. Das Umweltrisiko von Pflanzenschutzmitteln für spezifische Bodenklimaräume wurde anhand von Risikoindikatoren vom Julius-Kühn-Institut (JKI) analysiert.</p><p>Die Bilanz fällt gemischt aus: Es zeigt sich, dass die Greening-Vorgaben einen geringen Einfluss auf die Art der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠ und damit auf den Agrarumwelt- und -naturschutz hatten.</p><p>So brachte etwa die Anbaudiversifizierung, d.h. der Anbau verschiedener Kulturen auf den Ackerflächen, kaum nennenswerte Vorteile für den Umwelt- und Naturschutz. Schon vor Einführung des Greenings waren die Auflagen auf 81 Prozent der Ackerflächen erfüllt, danach belief sich der Anteil auf 95 Prozent.</p><p>Auch beim Dauergrünland blieb der Anteil mit rund 28 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche seit 2015 stabil. Damit konnte der konstante Rückgang von Grünlandflächen der vorangegangenen Jahre gestoppt werden – eine positive Entwicklung, die allerding nicht allein der GAP zuzuschreiben ist. In Deutschland etwa wurde im selben Zeitraum der Grünlandschutz im Ordnungsrecht der Länder verschärft.</p><p>Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) wurden eingeführt, um die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠ in der Agrarlandschaft zu fördern. Als ÖVF konnten u.&nbsp;a. Zwischenfrüchte, Brachen und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Leguminosen#alphabar">Leguminosen</a>⁠ gemeldet werden. Allerdings wurden die ÖVF-Vorgaben überwiegend über den Anbau von Zwischenfrüchten erfüllt, die aus Biodiversitätssicht weniger wertvoll sind. Besonders in Regionen mit intensiver Tierhaltung waren Zwischenfrüchte beliebt, da diese sich gut in die Anbauplanung integrieren ließen.</p><p>Leguminosen, also Hülsenfrüchte wie Erbsen, Bohnen, Soja, Klee und Lupinen, spielten zu Beginn der GAP-Periode nur eine untergeordnete Rolle: Sie wurden lediglich auf 0,8 Prozent der Ackerfläche zur Erfüllung der Greening-Vorgaben zu ökologischen Vorrangflächen angebaut. Mehr als zwei Drittel davon wurde über großkörnige Leguminosen erfüllt. Nach der Einführung eines Verbots von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen im Jahr 2018 halbierte sich dieser Anteil an großkörnigen Leguminosen. Stattdessen wurden nun zu über zwei Dritteln kleinkörnige Leguminosen gemeldet. Diese können in der Regel ohne ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ angebaut werden und sind auch aus Naturschutzsicht ein Gewinn, da sie für Insekten und Feldvögel wichtige Nahrungsquellen und Habitate bieten.</p><p>Der Anteil ökologisch wertvoller Flächen, wie Brachen, zur Erfüllung der Greening-Vorgaben sank von 2015 bis 2021 von 1,9 auf 1,7 Prozent. Diese Flächen finden sich vor allem in ertragsschwächeren Regionen und waren für Intensivregionen keine attraktive Option. Insgesamt ist aber zu verzeichnen, dass Brachen (außerhalb der ökologischen Vorrangflächen) zunahmen, aber nicht die höheren Anteile an der landwirtschaftlichen Fläche der Jahrtausendwende erreichen konnten.</p><p>Neben den Landnutzungsänderungen lag ein weiterer Fokus der Studie auf der Nutztierhaltung. Hier zeigt sich ein deutliches Bild: Die Tierbestände pro Betrieb, vor allem beim Geflügel, sind stark gestiegen. Aus Umweltsicht führt diese Intensivierung zu hohen regionalen Belastungen von Böden, Luft und Gewässern, etwa durch die hohen Stickstoffeinträge der Wirtschaftsdünger. Im selben Zeitraum sanken die Bestände von Rindern und Schweinen. Ein insgesamt geringerer Tierbestand ist aus Umweltsicht positiv, da weniger Flächen für den Anbau von Futtermitteln und damit auch weniger Pflanzenschutz- und Düngemittel benötigt werden. Außerdem sinken die Nährstoffeinträge durch Wirtschaftsdünger und die Ammoniak- und Treibhausgasemissionen.</p><p>Trotz der Schwächen des Greenings und der beschränkten positiven Umweltwirkung der laufenden GAP-Periode sind die Umweltauflagen der GAP wenigstens als kleiner Schritt in Richtung ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠ zu werten. Der aktuelle Legislativvorschlag der EU-Kommission für die GAP nach 2027 setzt stark auf eine Abschwächung der Umwelt- und Klimaschutzstandards und gefährdet auch die bisherigen kleinen Erfolge hin zu mehr Umwelt- und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠.</p>

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