In der Düngeverordnung §§ 5, 13a , WHG §38a sowie in der GAPKondV § 15 werden Bewirtschaftungsauflagen für den Schutz von Oberflächengewässern, zum Teil unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Hangneigung, landeinwärts ab Gewässerböschungsoberkante definiert. Förderkulissen der EU-Agrarförderung bauen auf die Gewässerränder auf. Die Gewässerböschungsoberkante ist als topographisches Element im Land BB nicht verfügbar. In Abstimmung der Fachbereiche Wasser und Landwirtschaft kommt ersatzweise die Gewässerbemessungsgrenze zum Einsatz. Diese wird aus den ATKIS-Gewässerobjekten, unter Berücksichtigung des Digitalen Feldblockkatasters gebildet und repräsentiert geometrisch das zu schützende Oberflächengewässer
<p>Landwirtschaft</p><p>Obwohl die Landwirtschaft einen sinkenden Anteil an der Wirtschaftsleistung hat, nimmt sie als größte Flächennutzerin Deutschlands erheblichen Einfluss auf Böden, Gewässer, Luft, Klima, die biologische Vielfalt - und auf die Gesundheit der Menschen.</p><p>Landwirtschaft heute</p><p>Etwa die Hälfte der Fläche Deutschlands – rund 16,6 Millionen Hektar – wird landwirtschaftlich genutzt. Rund 255.000 landwirtschaftliche Betriebe erzeugen Nahrungs- und Futtermittel sowie nachwachsende Rohstoffe (vor allem Mais und Raps) zur stofflichen und energetischen Verwendung.</p><p>In den letzten 70 Jahren hat die Landwirtschaft in Deutschland ihre Produktion enorm gesteigert. Während ein Landwirt bzw. eine Landwirtin im Jahr 1900 rechnerisch noch rund vier Personen mit Nahrungsmitteln versorgte, waren es 1950 zehn und 2021 bereits 139 Menschen – mit steigender Tendenz (<a href="https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/BZL/Informationsgrafiken/231103_Landwirt-ernaehrt.gif;jsessionid=55E0E78E64365661B26157817AE588F1.internet951?">BLE 2023</a>).</p><p>Mit der intensiven landwirtschaftlichen Flächennutzung bei stetiger Produktionssteigerung sind Auswirkungen auf die Umwelt, das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> und den Naturhaushalt verbunden.</p><p>Gleichzeitig stehen die Landwirtschaft und der ländliche Raum vor großen Herausforderungen durch demographische Veränderungen, globale Wettbewerbsbedingungen, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> und gesellschaftliche Erwartungen an eine umweltverträgliche, ressourcenschonende und tiergerechte Landwirtschaft mit gesunden Produkten. Eine Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik, die Lösungen zur Minimierung der Umweltauswirkungen und die aktuellen Herausforderungen bereithält, ist daher dringend erforderlich. Die Zukunftskommission Landwirtschaft gibt in ihrem<a href="https://www.bmuv.de/download/abschlussbericht-der-zukunftskommission-landwirtschaft">Abschlussbericht</a>umfangreiche Empfehlungen wie eine Transformation des Agrar- und Ernährungswesens gesamtgesellschaftlich erfolgen sollte.</p><p>Umweltwirkungen</p><p>Agrarlandschaften sind Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, dienen als Speicher und Filter für Wasser und prägen das Bild gewachsener Kulturlandschaften. Die Landwirtschaft hat erheblichen Einfluss auf verschiedene Schutzgüter. Der Einsatz von Maschinen zur Bodenbearbeitung und Ernte sowie die intensive Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln beeinflussen den Boden, das Wasser, die Luft und die in der Agrarlandschaft lebenden Tiere und Pflanzen. Die intensive Stickstoffdüngung (organisch und mineralisch) verursacht klimaschädliche Treibhausgase, führt zu Nitratbelastungen des Grundwassers und trägt zur Nährstoffüberversorgung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a>) von Flüssen, Seen und Meeren bei.</p><p>Der Verlust der Artenvielfalt und der mit Landnutzungsänderungen (insbesondere<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/gruenlandumbruch">Grünlandumbruch</a>und Moornutzung), Düngemittelausbringung, Bodenbearbeitung und Tierhaltung verbundene Ausstoß klimawirksamer Treibhausgase sind weitere<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Folgen intensiver Landwirtschaft.</a></p><p>Die auf Ertragssteigerung ausgerichtete Intensivlandwirtschaft hinterlässt eintönige, ausgeräumte Agrarlandschaften und trägt mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zum Verlust der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> bei; schwere Maschinen und die intensive Bodenbearbeitung können den Boden verdichten, Bodenunfruchtbarkeit verursachen und steigern die Gefahr für Wasser- und Winderosion.</p><p>Das Video kann zu redaktionellen Zwecken kostenlos verwendet werden. Die Pressestelle des UBA stellt die Videodaten dazu auf Anfrage gerne zur Verfügung.</p><p>Ziele einer umweltfreundlichen Landwirtschaft</p><p>Die Landwirtschaft ist für den Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen von großer Bedeutung. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> zu minimieren, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern. Dies unterstützt auch die EU Kommission mit ihrer im Mai 2020 veröffentlichten „Farm-to-Fork-Strategie“ (<a href="https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:ea0f9f73-9ab2-11ea-9d2d-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF">Vom Hof auf den Tisch – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem</a>). Die Strategie zielt darauf ab, das europäische Lebensmittelsystem in verschiedenen Dimensionen nachhaltiger zu gestalten und ist Teil des „europäischen Green Deal“.<br>Bis 2030 sollen beispielsweise der Einsatz und das Risikochemischer Pestizideum 50 % verringert und die Verwendung gefährlicherer Pestizide um 50 % reduziert werden. Der Verkauf von antimikrobiellen Mitteln für Nutztiere und Aquakultur soll in der EU bis 2030 ebenfalls halbiert werden. Auch der Einsatz von Düngemitteln soll bis 2030 um 20 % gesenkt und damit die Nährstoffverluste um mindestens 50 % vermindert werden. Außerdem soll derökologische Landbaugestärkt und die ökologisch bewirtschaftete Fläche in der EU bis 2030 auf 25 % ausgeweitet werden. Ein weiteres Ziel ist es, dass mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Flächen mitElementenausgestattet sind, die die Artenvielfalt fördern, darunter Blühstreifen, Hecken, Teiche oder Trockenmauern. Verbindliche Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen, enthält die Strategie jedoch nicht.Ein ambitioniertes nationales Ordnungsrecht und die künftigeAusgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitikbieten Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft zu minimieren und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften und deren Bindung an die EU-Direktzahlungen und andererseits über attraktive Anreize zur Erbringung höherer Umweltleistungen gelingen. DieGemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) 2020bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten.Auch die Zukunftskommission Landwirtschaft hat sich in ihremAbschlussberichtdafür ausgesprochen, dass die EU-Agrarsubventionen innerhalb der nächsten zwei Förderperioden vollständig auf eine Honorierung öffentlicher Leistungen der Landwirtschaft umgestellt werden sollten.
Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
<p>Chancen für den Agrarumweltschutz bleiben ungenutzt</p><p>Um EU-Agrarsubventionen zu erhalten, müssen Betriebe bestimmte Mindeststandards für den Schutz der Umwelt einhalten. Dazu zählt die Auflage, 4 Prozent der Ackerflächen zum Schutz der Biodiversität aus der Produktion zu nehmen. Für 2024 wurde das Anforderungsniveau jedoch reduziert, so dass 90 Prozent der Betriebe keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität umsetzen müssen.</p><p>Im Jahr 2023 startete die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Damit gelten neue Mindeststandards als Voraussetzung für die Auszahlung der Subventionen. Unter anderem müssen die Flächen in „gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)“ gehalten werden. Die Regelung GLÖZ 8 sieht vor, dass 4 Prozent der Ackerflächen aus der Produktion genommen werden müssen, z.B. als Brache. Ziel ist der Schutz von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> und Umwelt in der Agrarlandschaft. Nachdem der Standard im ersten Jahr bereits ausgesetzt wurde, gibt es für das Jahr 2024 erneut eine Ausnahmeregelung. Statt durch eine Brache können die Betriebe GLÖZ 8 auch durch den Anbau von Hülsenfrüchten (Leguminosen) oder Zwischenfrüchten erfüllen.</p><p>Das Thünen Institut (TI) hat auf Grundlage von Betriebsdaten (InVeKoS-Daten) für ein Politikpapier ausgewertet, was die neue Regelung im Vergleich zu der ursprünglichen Regelung bedeutet. Es zeigt sich, dass durch die neue Regelung kaum zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität bereitgestellt werden müssen: Knapp 90 Prozent der Betriebe hätten die Anforderung auch schon im Jahr 2021 erfüllt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass nur 10 Prozent der Betriebe zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität schaffen, Leguminosen anbauen oder Zwischenfrüchte in die Fruchtfolge integrieren müssen. Im Gegensatz dazu hätte die Biodiversität von der ursprünglichen Regelung stärker profitiert: Knapp 80 Prozent der Betriebe hätten zusätzliche Biodiversitätsflächen schaffen müssen.</p><p>Dies hätte deutliche Verbesserungen für den Agrarumweltschutz zur Folge gehabt. Die Brachflächen hätten sich auf bis zu 5,3 Prozent der Ackerflächen in etwa verdoppelt – und damit einen wichtigen Lebensraum z.B. für Feldvögel, Insekten oder Ackerwildkräuter bieten können. Statt durch eine Brache hätten im Jahr 2021 jedoch knapp 70 Prozent der Betriebe die GLÖZ 8 Vorgaben durch den Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten erreicht. Auch wenn diese Bewirtschaftung ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> erfolgen muss und positive Wirkungen auf den Boden hat, sind die Umweltwirkungen geringer als bei einer Brache.</p><p>Auf EU-Ebene wurde im Frühjahr 2024 beschlossen, dass GLÖZ 8 zukünftig weitgehend gestrichen wird und nur bestehende Landschaftselemente geschützt werden müssen. Die Agrarsubventionen sollen jetzt nicht mehr generell an die Bereitstellung von Biodiversitätsflächen gekoppelt werden, sondern die Betriebe können durch die Bereitstellung dieser Flächen noch zusätzliche Subventionen erhalten. Für die Betriebe bedeutet dies, dass sie den Großteil der Agrarsubventionen erhalten, ohne zusätzliche Flächen zum Schutze der Biodiversität auszuweisen. Sie können dadurch jedoch noch zusätzliche Subventionen einwerben.</p><p>Inwieweit dies tatsächlich geschehen wird, bleibt aus Sicht des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) gegenwärtig offen. Sicher ist, dass Flächen zum Schutze der Biodiversität unter diesen Bedingungen nur geschaffen werden, wenn die Förderung ausreichend hoch und für diese Maßnahmen ausreichend Gelder reserviert werden. Geschieht dies nicht, geht das UBA davon aus, dass wichtige Umwelt- und Naturschutzziele weiterhin nicht erreicht werden. Damit wäre auch die Chance vertan, die bestehende Agrarsubventionen durch ausreichende Umwelt- und Naturschutzleistungen der Landwirtschaft gesellschaftlich zu rechtfertigen. Diese Entwicklung macht es aus Sicht des UBA umso wichtiger, für die Neuausrichtung der EU-Agrarsubventionen nach 2027 darauf hinzuwirken, dass die Gelder zielgerichtet für die Transformation der Landwirtschaft eingesetzt werden und das System der GAP schrittweise umgestellt wird.</p><p>Dieses<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/europaeische-agrarpolitik-ausnahmen-bei-gloez-8">Politikpapier</a>ist Teil des Forschungsprojektes „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2875/dokumente/20240206_steckbrief_gap_eval_iii.pdf">Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Sicht des Umweltschutzes III</a>“. Das TI und das Julius Kühn-Institut (JKI) analysieren hierfür die Flächennutzung der landwirtschaftlichen Betriebe und bewerten, wie sich die GAP auf die Umwelt auswirkt. Ergebnisse aus den Vorgängerprojekten sind bereits veröffentlicht im Bericht<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reformaus-sicht-des">GAPEval I</a>und im Bericht<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reformvon-2013-aus-sicht-d%20">GAPEval II</a>.</p>
<p>Landwirtschaft umweltfreundlich gestalten</p><p>Der Landwirtschaft kommt beim Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen eine große Bedeutung zu. Eine umweltfreundlich gestaltete Landwirtschaft trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu vermindern und zu vermeiden. Voraussetzung hierfür sind jedoch ausreichende rechtliche Grundlagen und eine Agrarpolitik, die deutlich stärker auf Agrarumwelt- und Klimaschutz ausgerichtet ist.</p><p>Einführung</p><p>Deutschland ist aufgrund seiner fruchtbaren Böden, gemäßigten Temperaturen und ausreichenden Niederschläge ein Gunststandort für die landwirtschaftliche Produktion. Das ermöglicht hohe Erträge bei guter Qualität der erzeugten Lebens- und Futtermittel.</p><p>Mit ihrem umweltoffenen Einsatz und den vorherrschenden Produktionssystemen verursacht die Landwirtschaft verschiedene<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Umweltbelastungen</a>. Andererseits erhalten bestimmte Bewirtschaftungsweisen auch wertvolle Agrarökosysteme und unsere gewachsene Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft prägt damit das Landschaftsbild und bietet Möglichkeiten einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen. Sie ist in bestimmten Regionen auch eine wichtige Grundlage für die regionale Wirtschaft und den Tourismus. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Luft, Wasser, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> und die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> zu vermeiden, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern.</p><p>Das nationale Agrar- und Umweltrecht sowie die Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten prinzipiell Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft in Grenzen zu halten und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Um bestehende Agrarumwelt- und Klimaziele zu erreichen, ist jedoch eine deutlich ambitioniertere Gestaltung notwendig. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften im nationalen Agrar- und Umweltrecht oder Umweltstandards als Voraussetzungen für den Erhalt von Agrarsubventionen der EU (GAP) erfolgen. Andererseits bietet auch die Entlohnung für zusätzliche Umweltmaßnahmen die Möglichkeit, Umweltschutz in der Landwirtschaft stärker zu fördern (z.B. durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der ersten oder zweiten Säule der GAP). Ergänzende ökonomische Instrumente wie Steuern und Abgaben können eine umweltverträgliche Landwirtschaft zusätzlich unterstützen. Weitere Möglichkeiten bietet die Teilnahme an Umweltmanagementsystemen und -zertifizierungen, wenn diese auf einer glaubwürdigen fachlichen Basis beruhen.</p><p>Vorschriften und Mindeststandards zum Umweltschutz, an die sich Landwirte und Landwirtinnen in Deutschland halten müssen, sind im bestehenden nationalen Agrar- und Umweltrecht verankert. Dieses umfasst eine Vielzahl von nationalen Gesetzen und Verordnungen, mit denen Deutschland zumeist die Vorgaben der europäischen Agrar-Umweltpolitik (EU-Richtlinien) umsetzt. Hierzu gehören auf Bundesebene beispielsweise das Düngegesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz (nähere Informationen zum<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/recht-oekonomie-digitalisierung/wasserrecht">Wasserrecht</a>) mit den jeweils zu den Gesetzen erlassenen Verordnungen. Das<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/boden-schuetzen/bodenschutzrecht">Bundesbodenschutzgesetz</a>, welches über die „Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft“ landwirtschaftliche Maßnahmen zum Bodenschutz definiert, basiert hingegen derzeit in Ermangelung einer EU-weiten Bodenrahmenrichtlinie ausschließlich auf nationalen Vorgaben.</p><p>Obwohl das nationale Agrar- und Umweltrecht umfangreiche Vorschriften für die Landwirtschaft enthält, zeigen die vielfältigen Umweltbelastungen, dass deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Dies liegt unter anderem daran, dass es in einigen Rechtsbereichen Vollzugsdefizite gibt. So können Vorortkontrollen durch die zuständigen Kontrollinstanzen (zum Beispiel Landwirtschaftskammern) aufgrund deren begrenzter Kapazitäten nur sporadisch durchgeführt und Verstöße nur selten aufgedeckt und geahndet werden. Zudem fehlen in vielen Rechtsbereichen bereits die Voraussetzungen dafür, wie z.B. Vorschriften, die den Behörden die notwendigen Kontroll-, Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse übertragen. Außerdem finden sich in den Normtexten häufig abstrakte und nicht hinreichend bestimmte Formulierungen, die sowohl bei Landwirtschaftsbetrieben als auch bei den Behörden zu rechtlichen Unklarheiten bei der Anwendung führen, z. B. fehlende Anzeigepflichten, Genehmigungsvorbehalte sowie anwendbare Anordnungsbefugnisse zur Konkretisierung und Durchsetzung der guten fachlichen Praxis im Einzelfall.</p><p>Das Umweltbundesamt empfiehlt daher mit Blick auf die gegenwärtig unzureichende Wirksamkeit des Agrar- und Umweltrechts den Umweltschutz in den einschlägigen Rechtsgrundlagen vor allem durch leichter vollziehbare Regelungen zu stärken.</p><p>Für die aktuelle Förderperiode der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/gemeinsame-agrarpolitik-der-europaeischen-union">Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik</a>(GAP) hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten viel Spielraum für eine ambitionierte Agrarumwelt- und Klimapolitik gegeben. Diesen Spielraum haben Deutschland und andere Mitgliedsstaaten jedoch bei weitem nicht ausgenutzt. Als Voraussetzung für die GAP-Zahlungen müssen Landwirte bestimmte, nach EU-Recht obligatorische Auflagen im Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz einhalten (Grundanforderungen der Betriebsführung, GAB) und gewährleisten, dass sie die landwirtschaftlich genutzten Flächen (auch die vorübergehend nicht bewirtschafteten) in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten. Bei Verstößen können die Zahlungen gekürzt werden. Landwirte, die über die obligatorischen Anforderungen hinaus zusätzliche Güter und Dienstleistungen bereitstellen und sich freiwillig zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Landschaften verpflichten, werden dafür im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziell unterstützt. Hierfür stehen Mittel in der ersten Säule (Öko-Regelungen) und in der zweiten Säule zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Anbauverfahren und Techniken, die den Boden verbessern und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/bodenbearbeitung">Erosion</a>vermindern, sowie extensiver Grünlanderhalt und der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/oekolandbau">Ökologische Landbau</a>. Es ist jedoch fraglich, inwiefern das aktuelle Fördersystem die bestehenden Agrarumwelt- und Klimaprobleme tatsächlich ausreichend mindern kann.</p><p>Neben der Subventionspolitik der EU gibt es weitere ökonomische Instrumente wie Abgaben oder Zertifikate, die dazu beitragen können, die Agrarpolitik umweltfreundlicher zu gestalten. Ökonomische Instrumente setzten dabei die Rahmenbedingungen für Betriebe, indem z.B. umweltschädliche Betriebsmittel durch eine Steuer teurer werden. Alternative Betriebsmittel oder eine umweltverträglichere Bewirtschaftungsweise werden damit im Vergleich attraktiver. Diskutiert wird beispielsweise, eine Stickstoffüberschussabgabe oder eine Abgabe auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> einzuführen. Ebenfalls in der aktuellen Diskussion steht die Frage, inwiefern die Landwirtschaft in ein Emissionshandelssystem eingebunden werden könnte. Aber auch das bestehende Steuersystem kann ökologisch verträglicher gestaltet werden, indem umweltschädliche Ausnahmeregelungen reformiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Befreiung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltschaedliche-subventionen-in-deutschland-0">Subventionsbericht des UBA</a>). Der schrittweise Abbau der Steuervergünstigung für Agrardiesel ist ein Schritt in diese Richtung.</p><p>Indirekt können auch Abgaben auf der Konsumseite dazu führen, dass sich die Produktion anpasst. Wichtig ist hierfür jedoch, dass Instrumente auf der Produktions- und Konsumseite aufeinander abgestimmt sind, um unerwünschte Ausweichreaktionen zu verhindern. Eine wichtige Stellschraube ist die<a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/mehrwertsteuer-oekologisch-sozial-gestalten">Mehrwertsteuer</a>. Wenn Fleisch und tierische Produkte mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert und im Gegenzug pflanzliche Produkte einem geringeren Steuersatz unterliegen würden, werden pflanzliche Produkte im Verhältnis günstiger. Damit wird ein Anreiz für eine umweltfreundlichere und gesündere Ernährung gesetzt. Ein weiteres aktuelles Beispiel sind die Vorschläge der Borchert-Kommission, die mit Blick auf das Tierwohl eine Tierwohl-Abgabe vorschlägt. Tierische Produkte sollen einer Abgabe unterliegen, die Einnahmen wiederum stehen dann für den Umbau der Tierhaltung zur Verfügung.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement">Umweltmanagementsysteme</a>in der Landwirtschaft dienen dazu, die Umweltauswirkungen des Betriebs zu erfassen, geltendes Recht einzuhalten, Abläufe und Strukturen festzulegen und wirksame Maßnahmen für Energieeffizienz, Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> umzusetzen. Dadurch werden Umweltbelastungen reduziert und Kosten gespart. Das Umweltmanagement unterstützt auch die Optimierung von Stoffströmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht und hilft somit, durch Ressourceneinsparung die Umwelt zu entlasten.</p><p>Landwirtschaftsbetriebe können am europäischen Umweltmanagement- und Auditsystem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a> teilnehmen und dadurch ihr Umweltengagement auch gegenüber Bürger*innen, Kund*innen, Medien, Behörden und anderen Anspruchsgruppen zur Geltung bringen. Dafür müssen sie eine umweltbezogene Bestandsaufnahme („Umweltprüfung“) durchführen, ein Umweltmanagementsystem betreiben sowie einen für die Öffentlichkeit bestimmten Umweltbericht, die EMAS-Umwelterklärung, erstellen. Besonderes Gewicht gewinnt EMAS aufgrund der obligatorischen Begutachtung durch eine*n staatlich zugelassene*n Umweltgutachter*in.</p>
Magdeburg. Sachsen-Anhalt ist auf der Überholspur: Trotz des schwierigen Starts der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) können EU-Direktzahlungen an die Betriebe im Land noch in diesem Jahr ausgeschüttet werden. „Anders als in einigen anderen Bundesländern können die Landwirtinnen und Landwirte in Sachsen-Anhalt ab dem 22. Dezember 2023 mit Zahlungen von insgesamt rund 258 Millionen Euro auf ihren Konten rechnen“, sagt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze. In Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Lage in vielen Betrieben infolge des Ukraine-Krieges und der aktuellen Herausforderungen durch die Energiekrise sei es besonders wichtig, die Agrarbetriebe bestmöglich zu unterstützen, so Minister Sven Schulze. „Die Direktzahlungen werden noch in diesem Jahr auf den Konten der Landwirtinnen und Landwirte verbucht sein. Vor dem Hintergrund der geplanten Abschaffung Steuervergünstigungen für Agrardiesel und der Kfz-Steuerbefreiung durch die Bundesregierung freue ich mich ganz besonders, unseren Landwirten weiterhin Planungssicherheit bieten zu können. Wir halten unser Wort“, so Minister Schulze weiter. „Mein besonderer Dank gilt den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die durch ihren hohen persönlichen Einsatz die pünktlichen Auszahlungen unter den neuen Rahmenbedingungen für die Direktzahlungen ermöglicht haben." Diese Zahlungen werden über die Bundeskasse an etwa 4.000 landwirtschaftliche Betriebe überwiesen, wobei etwa 43 Millionen Euro den sogenannten Ökoregelungen zugeordnet sind. Erstmalig erfolgt auch die Auszahlung einer gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe/-ziegen und Mutterkühe in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro. Für Landwirte in benachteiligten Gebieten ist eine Ausgleichszulage vorgesehen, die in diesem Jahr circa 5,5 Millionen Euro beträgt. Dies ist besonders vor dem Hintergrund der anhaltenden wirtschaftlichen Belastungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der aktuellen Energiekrise von großer Bedeutung. Hintergrund: Direktzahlungen als Kernelement der EU-Agrarförderung Direktzahlungen sind ein entscheidendes Element der EU-Agrarförderung und dienen der Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe. Diese Zahlungen sollen die Auswirkungen der Agrarpreisschwankungen abfedern. Ab 2023 gibt es in Deutschland ein neues Umsetzungsmodell für Direktzahlungen, das eine Kombination aus garantierten Stützungszahlungen und freiwilligen Maßnahmen (Ökoregelungen) sowie eine gekoppelte Einkommensstützung für Tiere vorsieht. Die Direktzahlungen umfassen: Unterstützung für freiwillig übernommene Verpflichtungen zur Einhaltung von Regelungen für Klima und Umwelt (7 freiwillige Ökoregelungen)
Ziel von timeStamp ist es, eine Infrastruktur bereitzustellen, mit deren Hilfe Arbeitsabläufe bei flächenbezogenen behördlichen Aufgaben, wie zum Beispiel Vor-Ort-Kontrollen, durch den Einbau fernerkundlicher Methoden und moderner Datentechnik effizienter und einfacher gestaltet werden können. In timeStamp werden daher Landschaftsveränderungen fernerkundungsbasiert mit multifunktionalen, übergeordneten Metriken und Indikatoren beschrieben. Diese Indikatoren und Metriken werden in folgenden Schritten kontextabhängig interpretiert und dazu genutzt, maßgeschneiderte Lösungen für die Bewältigung behördlicher Aufgaben unterschiedlicher Bereiche bereitzustellen. Neben einer hohen inhaltlichen Genauigkeit und räumlichen Auflösung wird dabei durch die Einbeziehung multitemporaler Satellitendaten insbesondere auf die zeitliche Dimension fokussiert. Exemplarisch werden Pilotanwendungen für zwei Bedarfsfälle entwickelt: Im Anwendungsfall 1 für Kompensationsflächen im Kontext der Eingriffsregelung (BNatschG) und im Anwendungsfall 2 für Zwischenfruchtförderflächen im Kontext der EU-Agrarförderung. Es soll dabei die Einflechtung fernerkundlich gewonnener Daten und Informationen in behördliche Bearbeitungsprozesse der beiden Anwendungsfelder erfolgen, die aktuell noch nicht in vollem Umfang auf die technischen Möglichkeiten IT-gesteuerter Prozesse zurückgreifen. Durch automatisierte Teilschritte soll eine effizientere Erfüllung der behördlichen Aufgaben in den beiden Aufgabenbereichen ermöglicht werden.
Klimaschutzministerin begrüßt Vorschläge zu Agri-PV im „Osterpaket“ der Bundesregierung. „Mit der Agri-Photovoltaik lassen sich die die Ziele der Energiewende sehr gut mit den Interessen der Landwirtschaft verbinden. Die Kombination von Solarmodulen mit landwirtschaftlicher Nutzung erhöht die Akzeptanz für den Ausbau der Photovoltaik und verringert gleichzeitig den bestehenden Druck auf landwirtschaftliche Flächen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die Vorschläge im ,Osterpaket‘ der Bundesregierung, die den Ausbau der Solarenergie voranbringen werden“, kommentiert Klimaschutzministerin Katrin Eder das gemeinsame Eckpunktepapier der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, Umwelt und Agrar. Mit dem „Osterpaket“ sollen Hemmnisse abgebaut werden, die der Agri-PV bisher entgegenstehen. Unter anderem ist darin der Vorschlag enthalten, Agri-PV auf allen Ackerflächen als grundsätzlich vergütungsfähig ins EEG aufzunehmen. „Wir begrüßen auch, dass Agri-PV-Flächen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von der EU-Agrarförderung profitieren können“, sagt Ministerin Eder. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 den Stromverbrauch in Rheinland-Pfalz vollständig aus Erneuerbaren Energien zu decken. Der weitere Ausbau der Photovoltaik nimmt dabei eine wesentliche Rolle ein. Neben dem konsequenten Ausbau auf Dachflächen und PV-Anlagen auf ertragsschwachen Böden sollen auch bereits genutzte oder versiegelte Flächen zur Erzeugung von PV-Strom herangezogen werden. Bei der Agri-PV bleibt neben der Energieerzeugung eine fast uneingeschränkte Nutzung der Flächen für die Landwirtschaft möglich. Daneben verspricht die Kombination von Solarstromerzeugung und Landwirtschaft gerade mit Blick auf die fortschreitende Klimakrise weitere Vorteile, betont die Ministerin: „Agri-PV-Anlagen können zu einem geringeren Wasserverbrauch bei Ackerfrüchten in Folge einer Reduktion der Windlasten und der Sonneneinstrahlung führen oder einen Schutz vor Hagel, Starkregen, Frost und Sonnenbrand im Obstbau oder bei Sonder- und Dauerkulturen bieten.“ In Rheinland-Pfalz bietet sich Agri-PV insbesondere im Obstbau an. Deshalb fördert das Land im Rahmen des Pilotprojekts „Agrophotovoltaik als Resilienzkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Obstbau (APV Obstbau)“ die erste errichtete Agri-PV-Anlage in Rheinland-Pfalz in Grafschaft. In dieser wird die Produktion von Äpfeln unter einer für diesen Anwendungsfall speziell designten PV-Anlage erforscht.
<p>Transformation der EU-Agrarsubventionen: erste Vorschläge</p><p>Die Zukunftskommission Landwirtschaft hat sich dafür ausgesprochen, dass die EU-Agrarsubventionen innerhalb der nächsten zwei Förderperioden (bis 2034) vollständig auf eine Honorierung öffentlicher Leistungen der Landwirtschaft umgestellt werden sollten. Das UBA unterstützt diese Empfehlung und macht in aktuellen Publikationen Vorschläge, wie dies gelingen könnte.</p><p>Die deutsche und die europäische Landwirtschaft stehen vor enormen ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen. Die bisherige Form der Verteilung der EU-Agrarsubventionen ist diesen bisher wenig gerecht geworden. Das belegen<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geringe-umweltwirkung-hohe-kosten">mehrere</a>kürzlich<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbesserung-der-wirksamkeit-praktikabilitaet-der">veröffentlichte Forschungsvorhaben</a>des Umweltbundesamtes. Die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) kritisiert das bisherige System der Verteilung der Gelder ebenfalls als zu wenig zielgerichtet und empfiehlt daher, dass „die bisherigen flächengebundenen Direktzahlungen aus der 1. Säule der GAP im Laufe der nächsten zwei Förderperioden schrittweise und vollständig in Zahlungen umgewandelt werden, die konkrete Leistungen im Sinne gesellschaftlicher Ziele betriebswirtschaftlich attraktiv werden lassen“ (<a href="https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/abschlussbericht-zukunftskommission-landwirtschaft.html">ZKL 2021</a>).</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> kritisiert die<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-aus-sicht-des">mangelnde ökologische Steuerungswirkung der EU-Agrarsubventionen</a>seit langem und begrüßt daher die Empfehlung der ZKL ausdrücklich.</p><p>Ansätze für eine Neuausrichtung der EU-Agrarsubventionen</p><p>Der Umbau der Agrarsubventionen sollte grundsätzlich sukzessive und planbar erfolgen, um allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben.</p><p>Im Forschungsvorhaben „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbesserung-der-wirksamkeit-praktikabilitaet-der">Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht</a>“ (WuP-GAP) wurden von einer<a href="https://www.hu-berlin.de/de/pr/nachrichten/juni-2021/nr-21616">Forschungsgruppe um Prof. Peter Feindt</a>neun Handlungsstränge identifiziert, mittels derer die Agrarsubventionen effizienter eingesetzt werden könnten. Dabei wurden nicht nur Ziele beschrieben, sondern auch konkrete Empfehlungen erarbeitet, wie die Ziele im Rahmen eines Transformationspfades erreicht werden können. Dabei geht es nicht nur darum, die flächenbezogenen Direktzahlungen auslaufen zu lassen und freiwerdende Mittel in Agrarumweltinstrumente umzuschichten, sondern es sollen auch Kooperationen, Beratung und gemeinsames Lernen gestärkt werden und nachhaltige Einkommensmöglichkeiten für die Betriebe geschaffen werden.</p><p>Auch ein kürzlich veröffentlichtes<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/eco-schemes-sinnvoll-in-die-gruene-architektur">UBA-Positionspapier zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU</a>(kurz GAP) macht Vorschläge, wie, basierend auf den Vorschlägen der EU-KOM, bereits die unmittelbar anstehende Reformrunde genutzt werden könnte, um einen Paradigmenwechsel bei der Subventionierung der Landwirtschaft einzuläuten. Ziel ist, mehr Gelder planbar und schrittweise für Umweltleistungen bereitzustellen und diese effizient einzusetzen. Das Papier macht insbesondere Angebote, wie die neu einzuführenden Eco-Schemes sinnvoll in eine Grüne Architektur der GAP integriert werden können und so beispielsweise zu mehr ökologisch wertvollen Flächen, mehr Fruchtartendiversität und niedrigeren Nährstoffüberschüssen führen können.</p>
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