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Feldblöcke in NRW

Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

Historische Feldblöcke in NRW

Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

Gewässerbemessungsgrenze

In der Düngeverordnung §§ 5, 13a , WHG §38a sowie in der GAPKondV § 15 werden Bewirtschaftungsauflagen für den Schutz von Oberflächengewässern, zum Teil unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Hangneigung, landeinwärts ab Gewässerböschungsoberkante definiert. Förderkulissen der EU-Agrarförderung bauen auf die Gewässerränder auf. Die Gewässerböschungsoberkante ist als topographisches Element im Land BB nicht verfügbar. In Abstimmung der Fachbereiche Wasser und Landwirtschaft kommt ersatzweise die Gewässerbemessungsgrenze zum Einsatz. Diese wird aus den ATKIS-Gewässerobjekten, unter Berücksichtigung des Digitalen Feldblockkatasters gebildet und repräsentiert geometrisch das zu schützende Oberflächengewässer

EU-Agrarreform: Landwirtschaftsexperten fordern Ökologisierung der Agrarpolitik

Kommission Landwirtschaft am UBA will finanzielle Unterstützung stärker an Umweltauflagen binden 57 Milliarden Euro pro Jahr fließen aus öffentlichen Kassen in Europas Landwirtschaft. Sind diese Förderungen sinnvoll und wo sind Verbesserungen der EU-Förderpolitik angebracht? Und ist der Umweltschutz hinreichend abgesichert in der Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)? Aus Sicht der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) sollte die anstehende GAP-Reformrunde umfassend genutzt werden, um die GAP für die Jahre 2014 bis 2020 deutlich zu optimieren: „Eine reformierte EU-Agrarpolitik sollte mit öffentlichen Geldern nur solche Landwirte fördern, die öffentliche Güter und Leistungen für die Gesellschaft erbringen. Dies heißt: Die Landwirtschaft muss sich in Zukunft stärker um den Schutz von Wasser, Klima, Luft und Artenvielfalt kümmern, wenn sie weiterhin gefördert werden soll.“, sagte KLU-Vorsitzender Lutz Ribbe. Um dies zu erreichen ist die Einführung einer strengen und verpflichtenden Ökologisierungskomponente innerhalb der 1. Säule für alle Landwirte, die weiterhin Direktzahlungen erhalten wollen, besonders wichtig. Hier schlägt die KLU vor Darüber hinaus seien extensiv genutzte Grünlandflächen (Calluna- und Wacholderheiden, Almen) in das Fördersystem der 1. Säule zu integrieren. Dies hätte den Vorteil, dass anders als bisher entsprechende Fördermaßnahmen nicht nur punktuell, sondern in der Fläche wirksam würden. Die Gelder der künftigen 2. Säule (Förderung der ländlichen Entwicklung, unter anderem Agrar-Umweltmaßnahmen) sind laut KLU zielorientierter und effizienter für die Bereitstellung öffentlicher Güter und Leistungen - mehr Umweltschutz - einzusetzen. Auch sollten sie regionale Besonderheiten hinsichtlich der naturräumlichen und agrarstrukturellen Gegebenheiten berücksichtigen. Damit der Erfolg der jetzt diskutierten GAP-Reform zu angemessener Zeit bewertet werden kann, schlägt die KLU vor, sechs Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele festzulegen, an denen sich die europäische Landwirtschaft im Jahr 2020 messen lassen muss - dazu gehören: eine gesteigerte Ressourceneffizienz, die Verminderung von ⁠ Eutrophierung ⁠ und Treibhausgasemissionen, sowie der Erhalt und die Steigerung der biologischen Vielfalt und der Bodenfruchtbarkeit. Der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth begrüßte die Vorschläge der Kommission. Das vorgelegte Positionspapier sei ein fundierter und gut begründeter Beitrag zur Reform der EU-Agrarsubventionen: „Eine finanzielle Unterstützung für die Landwirte in der Europäischen Union ist weiterhin dann sinnvoll, wenn die landwirtschaftliche Produktion umweltfreundlicher wird und mehr auf Boden, Wasser, Luft und die Natur Rücksicht nimmt. Subventionen müssen durch eine besonders umweltverträgliche Landwirtschaft gerechtfertigt sein.“, so Flasbarth.

UBA aktuell - Nr.: 1/2017

Liebe Leserin, lieber Leser, 57 Milliarden Euro – diese stolze Summe gab Deutschland im Jahr 2012 für umweltschädliche Subventionen aus. Zum Beispiel für die Braun-und Steinkohlewirtschaft. Dieses Geld sollte künftig besser angelegt werden. Mehr dazu in unserer neuen Ausgabe von „UBA aktuell“. Eng mit diesem Thema verknüpft sind auch unsere Vorschläge für das dringend notwendige Umsteuern in der Landwirtschaftspolitik: Mit öffentlichen Geldern sollte keine Art zu Wirtschaften unterstützt werden, die der Umwelt schadet und der Allgemeinheit hohe Kosten aufbürdet – etwa um Nitrat aus unserem Trinkwasser zu entfernen. Auch bei unserem Bericht zur Luftqualität 2016 ist das Thema Subventionen spürbar. Denn mit subventioniertem Diesel betriebene Autos sind ein Hauptgrund dafür, dass an über der Hälfte der verkehrsnahen Messstationen der Grenzwert für Stickstoffdioxid noch immer nicht eingehalten wird. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Umweltschädliche Subventionen schaden Umwelt, Steuerzahlern und Gesellschaft Der Abbau umweltschädlicher Subventionen schafft finanzielle Freiräume für eine nachhaltige Politik. Quelle: PhotoSG / Fotolia.com Bei umweltschädlichen Subventionen zahlen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gleich dreifach: Einmal für die Subventionen selbst. Zum zweiten Mal für Umwelt- und Gesundheitsschäden – bei der Stromerzeugung aus Braunkohle im Jahr 2014 etwa 16,7 Milliarden Euro durch Treibhausgase und Luftschadstoffe. Und zum dritten Mal für die Förderung umweltfreundlicher Alternativen; zum Beispiel für erneuerbare Energien, damit diese gegenüber den subventionierten fossilen Energien bei der Stromerzeugung konkurrenzfähig sein können. Trotzdem stockt der Abbau umweltschädlicher Subventionen seit Jahren. Der neue UBA-Bericht identifiziert etwa 57 Milliarden Euro umweltschädliche Subventionen für das Jahr 2012, vor allem in den Bereichen Verkehr und Energie. Über 90 Prozent dieser Subventionen belasten das Klima – und konterkarieren so die deutsche Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens. Durch die Energiesteuerbefreiung von Kerosin wird zum Beispiel der extrem klimaschädliche Flugverkehr mit über 7 Milliarden Euro gefördert. Strom- und Energiesteuerermäßigungen für Unternehmen senken die Anreize zum Energiesparen. Auch Subventionen in der Landwirtschaft tragen zum Klimawandel bei, etwa die Agrardieselverbilligung, die EU-Agrarförderung und die Mehrwertsteuerbegünstigung für tierische Produkte, wie Fleisch und Milch. Der UBA-Bericht enthält konkrete Reformvorschläge zum Abbau dieser Subventionen und formuliert erstmals Grundsätze für eine umweltgerechte Subventionspolitik. Eine solche Politik würde nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch Spielräume schaffen, um wichtige Zukunftsaufgaben zu finanzieren oder die Steuern zu senken.

Chancen für den Agrarumweltschutz bleiben ungenutzt

Chancen für den Agrarumweltschutz bleiben ungenutzt Um EU-Agrarsubventionen zu erhalten, müssen Betriebe bestimmte Mindeststandards für den Schutz der Umwelt einhalten. Dazu zählt die Auflage, 4 Prozent der Ackerflächen zum Schutz der Biodiversität aus der Produktion zu nehmen. Für 2024 wurde das Anforderungsniveau jedoch reduziert, so dass 90 Prozent der Betriebe keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität umsetzen müssen. Im Jahr 2023 startete die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Damit gelten neue Mindeststandards als Voraussetzung für die Auszahlung der Subventionen. Unter anderem müssen die Flächen in „gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)“ gehalten werden. Die Regelung GLÖZ 8 sieht vor, dass 4 Prozent der Ackerflächen aus der Produktion genommen werden müssen, z.B. als Brache. Ziel ist der Schutz von ⁠ Biodiversität ⁠ und Umwelt in der Agrarlandschaft. Nachdem der Standard im ersten Jahr bereits ausgesetzt wurde, gibt es für das Jahr 2024 erneut eine Ausnahmeregelung. Statt durch eine Brache können die Betriebe GLÖZ 8 auch durch den Anbau von Hülsenfrüchten (Leguminosen) oder Zwischenfrüchten erfüllen. Das Thünen Institut (TI) hat auf Grundlage von Betriebsdaten (InVeKoS-Daten) für ein Politikpapier ausgewertet, was die neue Regelung im Vergleich zu der ursprünglichen Regelung bedeutet. Es zeigt sich, dass durch die neue Regelung kaum zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität bereitgestellt werden müssen: Knapp 90 Prozent der Betriebe hätten die Anforderung auch schon im Jahr 2021 erfüllt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass nur 10 Prozent der Betriebe zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität schaffen, Leguminosen anbauen oder Zwischenfrüchte in die Fruchtfolge integrieren müssen. Im Gegensatz dazu hätte die Biodiversität von der ursprünglichen Regelung stärker profitiert: Knapp 80 Prozent der Betriebe hätten zusätzliche Biodiversitätsflächen schaffen müssen. Dies hätte deutliche Verbesserungen für den Agrarumweltschutz zur Folge gehabt. Die Brachflächen hätten sich auf bis zu 5,3 Prozent der Ackerflächen in etwa verdoppelt – und damit einen wichtigen Lebensraum z.B. für Feldvögel, Insekten oder Ackerwildkräuter bieten können. Statt durch eine Brache hätten im Jahr 2021 jedoch knapp 70 Prozent der Betriebe die GLÖZ 8 Vorgaben durch den Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten erreicht. Auch wenn diese Bewirtschaftung ohne ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ erfolgen muss und positive Wirkungen auf den Boden hat, sind die Umweltwirkungen geringer als bei einer Brache. Auf EU-Ebene wurde im Frühjahr 2024 beschlossen, dass GLÖZ 8 zukünftig weitgehend gestrichen wird und nur bestehende Landschaftselemente geschützt werden müssen. Die Agrarsubventionen sollen jetzt nicht mehr generell an die Bereitstellung von Biodiversitätsflächen gekoppelt werden, sondern die Betriebe können durch die Bereitstellung dieser Flächen noch zusätzliche Subventionen erhalten. Für die Betriebe bedeutet dies, dass sie den Großteil der Agrarsubventionen erhalten, ohne zusätzliche Flächen zum Schutze der Biodiversität auszuweisen. Sie können dadurch jedoch noch zusätzliche Subventionen einwerben. Inwieweit dies tatsächlich geschehen wird, bleibt aus Sicht des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) gegenwärtig offen. Sicher ist, dass Flächen zum Schutze der Biodiversität unter diesen Bedingungen nur geschaffen werden, wenn die Förderung ausreichend hoch und für diese Maßnahmen ausreichend Gelder reserviert werden. Geschieht dies nicht, geht das UBA davon aus, dass wichtige Umwelt- und Naturschutzziele weiterhin nicht erreicht werden. Damit wäre auch die Chance vertan, die bestehende Agrarsubventionen durch ausreichende Umwelt- und Naturschutzleistungen der Landwirtschaft gesellschaftlich zu rechtfertigen. Diese Entwicklung macht es aus Sicht des UBA umso wichtiger, für die Neuausrichtung der EU-Agrarsubventionen nach 2027 darauf hinzuwirken, dass die Gelder zielgerichtet für die Transformation der Landwirtschaft eingesetzt werden und das System der GAP schrittweise umgestellt wird. Dieses Politikpapier ist Teil des Forschungsprojektes „ Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Sicht des Umweltschutzes III “. Das TI und das Julius Kühn-Institut (JKI) analysieren hierfür die Flächennutzung der landwirtschaftlichen Betriebe und bewerten, wie sich die GAP auf die Umwelt auswirkt. Ergebnisse aus den Vorgängerprojekten sind bereits veröffentlicht im Bericht GAPEval I und im Bericht GAPEval II .

EU-Kommissionsvorschläge zur GAP: Vorteile für den Umweltschutz?

EU-Kommissionsvorschläge zur GAP: Vorteile für den Umweltschutz? Artenschwund, Klimawandel, Gewässerbelastung: Unsere Landwirtschaft ist mitverantwortlich. Gleichzeitig wird sie massiv mit öffentlichen Geldern unterstützt. Sinnvoll sind diese Subventionen, wenn sie zum nötigen Umweltschutz in der Landwirtschaft beitragen. Ob die von der EU-Kommission vorgelegten Reformvorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 das leisten, ist fraglich. Die Reformvorschläge der EU-Kommission für die GAP nach 2020 Alle sieben Jahre wird die Gemeinsame Agrarpolitik an die sich verändernden Herausforderungen und gesellschaftlichen Erwartungen angepasst. Im Jahr 2020 steht die nächste GAP-Reform an. Die Europäische Kommission hat am 29.11.2017 in der Mitteilung „The Future of Food and Farming“ erste Vorschläge zur Weiterentwicklung der GAP nach 2020 vorgelegt. Grundlegende Reformen der bisherigen Subventionspolitik sind allerdings nicht vorgesehen: Kein Ausstieg aus pauschalen Flächenprämien: Der Kommissionsvorschlag hält an der bisherigen 2-Säulenstruktur mit flächengebundenen Direktzahlungen fest. Nach wie vor sollen als Einkommensunterstützung pauschale Flächenprämien an Landwirtinnen und Landwirte ausgezahlt werden. Angeregt wird eine obligatorische Kappung und Degression der Direktzahlungen, um kleine und mittlere Betriebe stärker zu unterstützen. So bewertet das ⁠ UBA ⁠ den Vorschlag: Die pauschalen Flächenprämien sind nicht ausreichend gesellschaftlich zu rechtfertigen. Daran hat auch die Einführung verbindlicher (Umwelt-)Mindeststandards durch Cross-Compliance (GAP-Reform 2003) und Greening (GAP-Refom 2013) wenig geändert. Die von der Kommission nun angeregte obligatorische Kappung und Degression der Zahlungen bedeutet keinen automatischen Mehrwert für den Umweltschutz. Auch diese Maßnahmen können nicht verhindern, dass ein Gutteil der Flächenprämien über Pachtzahlungen an große, teils branchenfremde Landeigentümerinnen und -eigentümer durchgereicht wird. Das UBA empfiehlt daher, dass die EU-Kommission einen Fahrplan für den vollständigen Ausstieg aus den flächengebundenen Direktzahlungen und für den Einstieg in die zielgerichtete Entlohnung für  Gemeinwohlleistungen vorlegt, die über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gehen. Mehr Umwelt-, ⁠ Klima ⁠- und Tierschutz sollte sich auch für Betriebe in landwirtschaftlichen Intensivregionen spürbar finanziell lohnen und auch kleinen und mittleren Betrieben neue, attraktive Einkommensperspektiven schaffen. Nationale GAP-Strategiepläne: Die EU-Kommission will den Mitgliedsstaaten mehr Verantwortung für die Agrarpolitik übertragen und nimmt insbesondere Abstand von europaweit einheitlichen Umweltauflagen. Stattdessen will sich die EU-Kommission künftig darauf beschränken, die grundlegenden Ziele und Parameter der europäischen Agrarpolitik festzulegen. Jeder EU-Mitgliedsstaat soll daraufhin einen nationalen „GAP-Strategieplan“ vorlegen, der sowohl Maßnahmen der ersten, als auch der zweiten Säule umfasst. Aus einem gemeinsamen Maßnahmenbündel können sich die Mitgliedsstaaten auf nationaler oder regionaler Ebene jene Optionen aussuchen, die sie bevorzugen, um die auf EU-Ebene festgelegten Ziele zu erreichen. So bewertet das UBA den Vorschlag : Der Vorstoß der Kommission, die EU-Agrarpolitik zu vereinfachen und den Mitgliedsstaaten größere Entscheidungsspielräume einzuräumen, birgt Chancen, aber auch große Risiken für die Umwelt. Das Greening, d.h. die Auflagenbindung der Direktzahlungen an europaweit einheitliche Umweltschutzmaßnahmen, ist gescheitert – dieser Tatsache trägt auch die Kommission mit ihrem nationalen Ansatz Rechnung. Grundsätzlich ist es richtig, die zur Verfügung stehenden Mittel stärker als bisher in zielgerichtete Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu investieren, die auf die jeweiligen nationalen und regionalen Herausforderungen zugeschnitten sind. Wenn die Mitgliedsstaaten selbstständig über die Förderbedingungen der europäischen Agrarbeihilfen entscheiden können, besteht allerdings die große Gefahr, dass sich im Agrarumweltschutz der niedrigste Standard durchsetzt (race-to-the-bottom). Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es nicht ausreicht, auf EU-Ebene nur allgemeine Zielvorgaben zu machen und die konkrete Ausgestaltung der Agrarförderung den einzelnen Mitgliedsstaaten zu überlassen: Die deutsche Bundesregierung hat während der Förderperiode 2014-2020 die bestehenden Gestaltungsspielräume zur Stärkung des Agrarumwelt- und Klimaschutzes im Rahmen der GAP bei weitem nicht genutzt. Dies gilt v.a. für die Umverteilung von Finanzmitteln aus der ersten in die zweite Säule, für die Gewichtung ökologischer Vorrangflächen und eine ehrgeizige Kofinanzierung von freiwilligen Vertragsnaturschutzmaßnahmen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, in der GAP nach 2020 starke finanzielle Anreize für ambitionierte nationale Agrarumweltschutzziele zu schaffen. Zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sollte ein Wettbewerb um die ehrgeizigsten Umweltschutzziele entstehen, die mit einem entsprechend hohen nationalen GAP-Budget honoriert werden. Fazit Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union muss endlich die Voraussetzungen für eine umwelt- und tierwohlgerechte Landwirtschaft in Europa schaffen und gleichzeitig Landwirtinnen und Landwirten einen auskömmlichen Lebensunterhalt ermöglichen. Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn alle Beihilfen für landwirtschaftliche Tätigkeiten, ohne klar erkennbaren gesellschaftlichen Mehrwert, konsequent gestrichen werden. Stattdessen sollte die GAP wirtschaftlich attraktive Anreize für zielgerichtete Umwelt-, Klima-, und Tierschutzleistungen und für die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume setzen. Hintergrund Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) steht unter gewaltigem Veränderungsdruck: Obwohl heute fast 40 Prozent des gesamten EU-Budgets in die Agrarförderung fließen, trägt die Landwirtschaft maßgeblich zur Umweltverschmutzung, zum Artenschwund und zum ⁠ Klimawandel ⁠ bei. Statt die zur Verfügung stehenden öffentlichen Gelder zielorientiert für mehr Umweltschutz und Tierwohl auszugeben, werden sie weitgehend pauschal an die bewirtschaftete Fläche der Betriebe gekoppelt. Dieses „Gießkannenprinzip“ hat zur Folge, dass die Flächenausstattung der landwirtschaftlichen Betriebe, nicht aber ihre Leistungen für Umwelt und Gesellschaft über die Höhe der betrieblichen Subventionsansprüche entscheidet. Die GAP-Reform nach 2020 könnte daran etwas ändern, indem sie für umweltschonende Betriebe eine ökonomische Perspektive schafft. Gegenwärtig ist die EU-Agrarförderung auf zwei Säulen verteilt: Aus der ersten Säule werden vor allem die von der Produktion entkoppelten, flächengebundenen Direktzahlungen finanziert. Das bedeutet, dass landwirtschaftliche Betriebe Anspruch auf eine pauschale Prämie je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche haben. Im Durchschnitt machen Direktzahlungen etwa 40 Prozent der betrieblichen Einkommen in Deutschland aus. Für die erste Säule stehen Deutschland von 2014 bis 2020 jährlich rund 4,85 Milliarden Euro zur Verfügung. Gekoppelt sind diese Gelder nur an die Einhaltung von Mindeststandards in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz. Die zweite Säule umfasst gezielte Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung . Dazu zählen unter anderem freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), die Förderung des ökologischen Landbaus und Ausgleichszulagen für naturbedingt benachteiligte Gebiete. Maßnahmen der zweiten Säule können also zielorientiert zum Umweltschutz beitragen. Allerdings stehen für die zweite Säule in Deutschland zwischen 2014 und 2020 jährlich nur rund 1,35 Milliarden Euro zur Verfügung, die zudem mit weiteren nationalen Mitteln von Bund, Ländern und Kommunen kofinanziert werden müssen.

Landwirtschaft mit Zukunft: Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Landwirtschaft mit Zukunft: Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe Die aktuelle Agrarpolitik kümmert sich zu wenig um die Umweltfolgen der intensiven Landwirtschaft. Landwirtschaftspolitik muss Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt stärker in den Blick nehmen und die Interessen der Landwirtschaft mit denen von Gesellschaft und Umwelt in Einklang bringen. Bürgerinnen und Bürger können nun Ideen und Projekte für eine zukunftsfähige Landwirtschaft einreichen. Landwirtschaft braucht  ⁠ Biodiversität ⁠, ohne Bestäuber keine funktionierende Landwirtschaft. Umso erschreckender, dass die Insekten zunehmend aus der Natur verschwinden: Ihre Anzahl ist in den vergangenen Jahren um rund 75 Prozent zurückgegangen. Wir brauchen konkrete Maßnahmen, um das Massensterben aufzuhalten. 2019 wird ein entscheidendes Jahr für den Natur- und Umweltschutz in der Landwirtschaft. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der biologischen Vielfalt für die Anpassung der Landwirtschaft an den ⁠ Klimawandel ⁠ und zur Sicherung der Ernährung wurde beim Agrarkongress vom Bundesumweltministerium (⁠ BMU ⁠), Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) und Bundesamt für Naturschutz (⁠ BfN ⁠) am 15. Januar 2019 diskutiert, welche Chancen die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU für eine zukunftsfähige Landwirtschaft bietet : Wichtig ist, dass Deutschland die nationalen Freiheiten bei der Ausgestaltung der Europäischen Agrarpolitik nutzt, den Natur- und Umweltschutz in der Landwirtschaft zu verbessern. Partnerschaftliche Ansätze können dabei helfen, dass Landwirtschaft und Gesellschaft hierzu gemeinsam Ideen entwickeln. Bundesumweltministerin Svenja Schulze setzt für das Jahr 2019 zur Biodiversität drei Prioritäten: Ein Aktionsprogramm Insektenschutz mit konkreten und wirksamen Maßnahmen gegen das Insektensterben; eine Neuregelung des Umgangs mit Pestiziden, insbesondere mit Glyphosat; und eine Reform der EU-Agrarförderung, die die Landwirtinnen und Landwirte für das honoriert, was sie für Umwelt und Gesellschaft leisten. Die Gemeinsame Agrarpolitik ist die zentrale Stellschraube: Dringend notwendige Fortschritte beim Natur-, Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ dürfen bei den anstehenden Verhandlungen nicht ausbleiben. Bereits zum dritten Mal fand der BMU-Agrarkongress im Vorfeld der Grünen Woche in Berlin statt. Unter dem Titel „schützen. nutzen. leben. Gemeinsam für mehr Vielfalt“ diskutierten rund 300 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, wie es gelingen kann, dass die Landwirtschaftspolitik stärker zum Erhalt der Biologischen Vielfalt beiträgt und die Interessen von Landwirtinnen und Landwirten mit denen von Gesellschaft und Umwelt zusammen gebracht werden können. Damit knüpfte der diesjährige Agrarkongress an das Thema Gesellschaftsvertrag an, das bereits im Zentrum der vergangenen zwei Kongresse stand.

Agrarumwelt- & Klimamaßnahmen in der europäischen Agrarförderung

Agrarumwelt- & Klimamaßnahmen in der europäischen Agrarförderung Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber sind für Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro vorgesehen. Umweltschutz in der Landwirtschaft Agrarlandschaften nehmen einen großen Teil der Gesamtfläche Deutschlands ein. Ihnen kommt daher eine besondere Bedeutung für den Schutz der Umwelt und der Kulturlandschaft zu. Neben anderen Zielen ist es auch Ziel der deutschen und der europäischen Agrarpolitik, die Umweltbelastungen durch die landwirtschaftliche Nutzung zu verringern und eine nachhaltige, umweltschonende Landbewirtschaftung zu verwirklichen. Auf diese Weise sollen Wasser, Boden und Luft sowie wildlebende Pflanzen und Tiere geschützt und in der Vergangenheit entstandene Belastungen möglichst abgebaut werden. Struktur der Agrarpolitik der EU Um europäische Fördergelder zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Mindeststandards eingehalten werden (Konditionalität). Umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsweisen, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen, können im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaprogramme der ersten oder zweiten Säule gefördert werden. Die Subventionen der EU werden in zwei unterschiedliche „Säulen“ unterteilt. Die erste Säule beinhaltet Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und wird von der EU finanziert. Die zweite Säule fördert die ländliche Entwicklung (siehe Abb. „Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024“). Dabei müssen die Mitgliedsstaaten eine Kofinanzierung der Maßnahmen bereitstellen. Die Mitgliedsstaaten haben auch die Möglichkeit, Gelder aus der ersten Säule in die zweite Säule umzuschichten, um mehr Mittel für die ländliche Entwicklung zur Verfügung zu haben. Weitere Informationen zur Struktur der GAP finden Sie beim ⁠ BMEL ⁠: Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland . Ökoregelungen in der ersten Säule Seit Januar 2023 werden auch in der ersten Säule freiwillige einjährige Agrarumweltmaßnahmen angeboten. Hierfür sind 23 % der Direktzahlungen vorgesehen. Damit steht jährlich ein Budget von etwa einer Mrd. Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen werden bundesweit angeboten, z.B. für die Bereitstellung von Ackerbrachen, Blüh- und Altgrasstreifen, für vielfältige Kulturen im Ackerbau oder die Extensivierung im Dauergrünland. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der zweiten Säule Mit der Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimaprogrammen in der zweiten Säule verpflichten sich Landwirte und Landwirtinnen für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren freiwillig, umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Produktionsverfahren einzuhalten. Sie erhalten dafür zum Ausgleich der damit verbundenen Mehrkosten und Einkommensminderungen eine Förderung (vgl. BMEL 2019 ). Die Finanzierung hierfür erfolgt durch Gelder der EU, des Bundes und der Bundesländer. Die verschiedenen Bundesländer entscheiden über die Maßnahmen, die angeboten werden und konkretisieren, wie diese umgesetzt werden. Damit setzen sie die ELER-Verordnung der EU um. Der nationale Rahmen für diese Umsetzung ist durch die Bund-Länder- „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) festgelegt. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im GAK-Rahmenplan Der Förderbereich 4 (Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich ⁠ Vertragsnaturschutz ⁠ und Landschaftspflege) des GAK-Rahmenplans 2024 bis 2027 gliedert sich in folgende Maßnahmengruppen: Förderung der Zusammenarbeit im ländlichen Raum für eine markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege Förderung des ökologischen Landbaus und anderer besonders nachhaltiger gesamtbetrieblicher Verfahren Förderung von besonders nachhaltigen Verfahren im Ackerbau oder bei einjährigen Sonderkulturen Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf dem Dauergrünland Förderung biologischer und biotechnischer Verfahren bei Acker- und Dauerkulturen sowie besonders nachhaltiger Verfahren bei extensiven Obstbeständen Förderung besonders nachhaltiger und tiergerechter Haltungsverfahren Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft Nicht-produktiver investiver Naturschutz Vertragsnaturschutz Schutz vor Schäden durch den Wolf Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der ⁠ Vogelschutzrichtlinie ⁠ Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen Finanzmittel für die zweite Säule der GAP Für den Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der GAP für Deutschland etwa 5,5 Mrd. Euro für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Ein Teil davon fließt in den Umweltschutz und die Förderung des ökologischen Landbaus. Zusammen mit den Mitteln aus der Umschichtung von der ersten in die zweite Säule sind 8,2 Mrd. Euro EU-Mittel für diesen Zeitraum vorgesehen. Hinzu kommen noch nationale Mittel für die Kofinanzierung (3,7 Mrd. Euro) und freiwillige, zusätzliche Gelder der Bundesländer (Top-ups, 2,4 Mrd. Euro). So stehen für die zweite Säule insgesamt 14,3 Mrd. Euro bereit. Im Vergleich dazu sind für die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro eingeplant (siehe Abb. „GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027“). Informationen zu der Aufteilung auf die einzelnen Jahre finden Sie im GAP-Strategieplan (Zusammenfassung). Weitere Informationen zur GAP allgemein finden Sie auf unserer Themenseite oder den Fragen und Antworten zur europäischen Agrarförderung . ___ * GAP: Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan-kurzueberblick.pdf Weiterführende Informationen BMEL: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) BMEL: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union GAK Rahmenpläne Thema: Gemeinsame Agrarpolitik der EU Thema: FAQ zur EU-Agrarförderung Eco-Schemes sinnvoll in die Grüne Architektur integrieren Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer Klimaschutz in der GAP 2023 - 2027

Landwirtschaft

Landwirtschaft Obwohl die Landwirtschaft einen sinkenden Anteil an der Wirtschaftsleistung hat, nimmt sie als größte Flächennutzerin Deutschlands erheblichen Einfluss auf Böden, Gewässer, Luft, Klima, die biologische Vielfalt - und auf die Gesundheit der Menschen. Landwirtschaft heute Etwa die Hälfte der Fläche Deutschlands – rund 16,6 Millionen Hektar – wird landwirtschaftlich genutzt. Rund 255.000 landwirtschaftliche Betriebe erzeugen Nahrungs- und Futtermittel sowie nachwachsende Rohstoffe (vor allem Mais und Raps) zur stofflichen und energetischen Verwendung. In den letzten 70 Jahren hat die Landwirtschaft in Deutschland ihre Produktion enorm gesteigert. Während ein Landwirt bzw. eine Landwirtin im Jahr 1900 rechnerisch noch rund vier Personen mit Nahrungsmitteln versorgte, waren es 1950 zehn und 2021 bereits 139 Menschen – mit steigender Tendenz ( BLE 2023 ). Mit der intensiven landwirtschaftlichen Flächennutzung bei stetiger Produktionssteigerung sind Auswirkungen auf die Umwelt, das ⁠ Klima ⁠ und den Naturhaushalt verbunden. Gleichzeitig stehen die Landwirtschaft und der ländliche Raum vor großen Herausforderungen durch demographische Veränderungen, globale Wettbewerbsbedingungen, ⁠ Klimawandel ⁠ und gesellschaftliche Erwartungen an eine umweltverträgliche, ressourcenschonende und tiergerechte Landwirtschaft mit gesunden Produkten. Eine Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik, die Lösungen zur Minimierung der Umweltauswirkungen und die aktuellen Herausforderungen bereithält, ist daher dringend erforderlich. Die Zukunftskommission Landwirtschaft gibt in ihrem Abschlussbericht umfangreiche Empfehlungen wie eine Transformation des Agrar- und Ernährungswesens gesamtgesellschaftlich erfolgen sollte. Umweltwirkungen Agrarlandschaften sind Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, dienen als Speicher und Filter für Wasser und prägen das Bild gewachsener Kulturlandschaften. Die Landwirtschaft hat erheblichen Einfluss auf verschiedene Schutzgüter. Der Einsatz von Maschinen zur Bodenbearbeitung und Ernte sowie die intensive Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln beeinflussen den Boden, das Wasser, die Luft und die in der Agrarlandschaft lebenden Tiere und Pflanzen. Die intensive Stickstoffdüngung (organisch und mineralisch) ist Verursacher klimaschädlicher Treibhausgase, führt zu Nitratbelastungen des Grundwassers und trägt zur Nährstoffüberversorgung (⁠ Eutrophierung ⁠) von Flüssen, Seen und Meeren bei. Der Verlust der Artenvielfalt und der mit Landnutzungsänderungen (insbesondere Grünlandumbruch und Moornutzung), Düngemittelausbringung, Bodenbearbeitung und Tierhaltung verbundene Ausstoß klimawirksamer Treibhausgase sind weitere Folgen intensiver Landwirtschaft. Die auf Ertragssteigerung ausgerichtete Intensivlandwirtschaft hinterlässt eintönige, ausgeräumte Agrarlandschaften und trägt mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zum Verlust der ⁠ Biodiversität ⁠ bei; schwere Maschinen und die intensive Bodenbearbeitung können den Boden verdichten, Bodenunfruchtbarkeit verursachen und steigern die Gefahr für Wasser- und Winderosion. Das Video kann zu redaktionellen Zwecken kostenlos verwendet werden. Die Pressestelle des UBA stellt die Videodaten dazu auf Anfrage gerne zur Verfügung. Ziele einer umweltfreundlichen Landwirtschaft Die Landwirtschaft ist für den Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen von großer Bedeutung. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, ⁠ Klima ⁠ und ⁠ Biodiversität ⁠ zu minimieren, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern. Dies unterstützt auch die EU Kommission mit ihrer im Mai 2020 veröffentlichten „Farm-to-Fork-Strategie“ ( Vom Hof auf den Tisch – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem ). Die Strategie zielt darauf ab, das europäische Lebensmittelsystem in verschiedenen Dimensionen nachhaltiger zu gestalten und ist Teil des „europäischen Green Deal“. Bis 2030 sollen beispielsweise der Einsatz und das Risiko chemischer Pestizide um 50 % verringert und die Verwendung gefährlicherer Pestizide um 50 % reduziert werden. Der Verkauf von antimikrobiellen Mitteln für Nutztiere und Aquakultur soll in der EU bis 2030 ebenfalls halbiert werden. Auch der Einsatz von Düngemitteln soll bis 2030 um 20 % gesenkt und damit die Nährstoffverluste um mindestens 50 % vermindert werden. Außerdem soll der ökologische Landbau gestärkt und die ökologisch bewirtschaftete Fläche in der EU bis 2030 auf 25 % ausgeweitet werden. Ein weiteres Ziel ist es, dass mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Flächen mit Elementen ausgestattet sind, die die Artenvielfalt fördern, darunter Blühstreifen, Hecken, Teiche oder Trockenmauern . Verbindliche Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen, enthält die Strategie jedoch nicht. Ein ambitioniertes nationales Ordnungsrecht und die künftige Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft zu minimieren und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften und deren Bindung an die EU-Direktzahlungen und andererseits über attraktive Anreize zur Erbringung höherer Umweltleistungen gelingen. Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) 2020 bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten. Auch die Zukunftskommission Landwirtschaft hat sich in ihrem Abschlussbericht dafür ausgesprochen, dass die EU-Agrarsubventionen innerhalb der nächsten zwei Förderperioden vollständig auf eine Honorierung öffentlicher Leistungen der Landwirtschaft umgestellt werden sollten.

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