API src

Found 27 results.

Related terms

Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW (APUG NRW), Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) NRW

Das Projekt "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW (APUG NRW), Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) NRW" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bielefeld, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Arbeitsgruppe: Prävention und Gesundheitsförderung.Das Thema 'Environmental health' erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichen des Gesundheits- und des Umweltsektors. Um diesen Querschnittsbereich auch mit begrenzten Ressourcen erfolgreich zu bearbeiten, besteht - wie inzwischen weithin anerkannt - ein hoher Bedarf an neuen Formen des Informationsaustausches, der Abstimmung und Kooperation. Die sich entwickelnden Strukturen und Abläufe müssen evaluiert und optimiert werden. Vor diesem Hintergrund entstand auf europäischer Ebene eine Serie ministerieller Konferenzen 'Umwelt und Gesundheit'. Zur zweiten Europäischen Ministerkonferenz in Helsinki (1994) legte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit (EHAPE) vor. Auf der Konferenz verpflichteten sich die teilnehmenden Mitgliedsstaaten, bis 1997 sogenannte Nationale Aktionspläne Umwelt und Gesundheit (National Environmental Health Action Plans, NEHAPs) zu erarbeiten. Im Jahre 1999 waren 40 der 51 Staaten dieser Verpflichtung nachgekommen. Das deutsche Aktionsprogramm - zu dem auch eine umfangreiche Dokumentation gehört - wurde unmittelbar vor der dritten Europakonferenz in London (1999) vom Bundesministerium für Umwelt und vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Gemäß NRW-Koalitionsvereinbarung 'Eine Allianz für Nordrhein-Westfalen' (Abschnitt I.3.11) vom Sommer 2000 wird nunmehr auch für NRW ein Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit entwickelt. Zur Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung des Programms auf Landesebene fördert das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 1.10.2000 das Kooperationsprojekt 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW', an dem die Universität Bielefeld und das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beteiligt sind. Projektaufgabe ist es, bei der Vorbereitung und Betreuung des Aktionsprogramms mitzuwirken und als wissenschaftliche Geschäftsstelle für das Aktionsprogramm zu fungieren. Das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' soll sich an den WHO-Vorgaben, an bereits vorliegenden NEHAPs und am bundesdeutschen Aktionsprogramm orientieren. In Anlehnung an Modalitäten der Gesundheitsberichterstattung ist geplant, Teilaufträge vergeben werden, die der Erstellung schriftlicher Beiträge für das Aktionsprogramm dienen oder auf andere Weise die Erarbeitung der Aktionsprogrammes unterstützen. Es ist vorgesehen, daß das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' in einem breit angelegten Informations- und Diskussionsprozeß - z.B. in einem zu schaffenden Forum - erarbeitet und unter den Beteiligten mit dem Ziel weitgehender Konsensbildung abgestimmt wird. Eine Evaluation des Vorhabens ist ebenfalls geplant.

Netzwerk

Ob amtlicher oder ehrenamtlicher Naturschutz, Vereine, Verbände, überregionale und internationale Initiativen – das Akteursnetzwerk Biologische Vielfalt ist vielseitig. Hier eine Auswahl: Oberste Naturschutzbehörde Landschaftsplanung Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege Berliner Forsten Fischereiamt Umweltportal Berlin Übersicht aller Umweltämter Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) Baumschutzgemeinschaft Berlin e.V. Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde DGHT GRÜNE LIGA Berlin Landesjagdverband Berlin e.V. NaturFreunde Berlin e.V. Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Berlin Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e.V. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. und Waldmuseum Volksbund Naturschutz e.V. Arbeits- und Schutzgemeinschaft (ASG) Fort Hahneberg e.V. Berliner Artenschutz-Team e.V. Botanischer Verein von Berlin und Brandenburg Berliner Ornithologische Arbeitsgemeinschaft e.V. (BOA) Museum im Wasserwerk Naturschutzstation Malchow Zitadelle Spandau Biodiversity in Good Company Initiative Biologische Vielfalt – Bundesamt für Naturschutz Biologische Vielfalt – Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt Naturkapital Deutschland – TEEB DE Netzwerk-Forum zur Biodiversitätsforschung Deutschland Business & Biodiversity Campaign Convention on Biological Diversity Europäische Biodiversitätsstrategie 2030 Europäischer Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt 2010 Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) Museum für Naturkunde Berlin, Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung The Economics of Ecosystems and Biodiversity (TEEB)

32 Maßnahmen zum Masterplan Wasser

1. Konzept zum Niedrigwassermanagement Stauhaltung Spandau Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts, um bei Niedrigwasser ein kritisches Absinken der Wasserstände zu verhindern. Weitere Informationen 2. Optimierte Durchflusssteuerung Automatisierung der Wehre und Nutzung digitaler Instrumente, um die Durchflusssteuerung bei Niedrigwasser zu verbessern. Weitere Informationen 3. Optimierung der Ableitwege Verbesserter Schutz der Wasserressourcen durch Schaffung veränderter und neuer Ableitwege der Klärwerke. Weitere Informationen 4. Bewirtschaftung der Oberen Havel Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Oberen Havel. Weitere Informationen 5. Bewirtschaftung der Spree Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Spree Weitere Informationen 6. Begrenzung von Entnahmen aus Flüssen, Seen und Grundwasser Prüfung von Möglichkeiten und Instrumenten, um in angespannten Situationen Entnahmen aus Gewässern zu reduzieren Weitere Informationen 7. Anreichern und Speichern des Grundwassers Erhöhung der Grundwassermengen durch künstliche Anreicherung und Zwischenspeicherung von Regenwasser Weitere Informationen 8. Erhöhung der Uferfiltratmengen Bau neuer Brunnen in Ufernähe, um die Trinkwassergewinnung aus Uferfiltrat zu steigern Weitere Informationen 9. Nachhaltiger Waldumbau Erhöhung der Grundwasserneubildung durch den Umbau der Berliner Wälder in naturnahe Mischwälder Weitere Informationen 10. Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Entsiegelung und Renaturierung überbauter Flächen Weitere Informationen 11. Reduzierung der Phosphoreinträge Verminderung der Nährstoffbelastungen in Dahme, Spree und Havel durch Aufrüstung der Großklärwerke Weitere Informationen 12. Ausbau der Klärwerkskapazitäten Ausbau der vorhandenen Klärwerke, um die steigenden Abwassermengen behandeln zu können Weitere Informationen 13. Spurenstoffentfernung Aufrüstung der Klärwerke, um den Eintrag organischer Spurenstoffe zu verringern Weitere Informationen 14. Minderung der Risiken durch Indirekteinleitungen Früherkennung von Schadstoffeinträgen aus Industrie und Gewerbe durch erweitertes Monitoring und agile Prüfabläufe zur Risikobewertung neuer Stoffe Weitere Informationen 15. Regenwasserbewirtschaftung Verbesserung von Gewässerschutz und Grundwasserneubildung durch eine dezentrale Bewirtschaftung des Regenwassers Weitere Informationen 16. Regenwasserbehandlung Reduzierung der Gewässerbelastungen aus dem Berliner Trennsystem durch Rückhalt und Reinigung von Regenwasser Weitere Informationen 17. Begrenzung von Mischwasserüberläufen Fortsetzung des Sanierungsprogramms für Mischwasserkanäle, um Überläufe weiter einzuschränken Weitere Informationen 18. Wiederinbetriebnahme ehemaliger Wasserwerke Erschließung zusätzlicher Trinkwasserressourcen durch die Wiederinbetriebnahme ehemaliger Wasserwerke Weitere Informationen 19. Sicherstellung des Trinkwasserschutz Weiterentwicklung des Grundwasserschutzes in den Einzugsgebieten der Wasserwerke, um eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten Weitere Informationen 20. Nachrüstung von Wasserwerken Weitergehende Reinigungsstufen in den Wasserwerken, um die Nutzung weiterer Wasserressourcen zu ermöglichen Weitere Informationen 21. Verstärkte Brunnenerneuerung Intensivierung des Brunnenerneuerungsprogramms, um die Spitzenkapazitäten der Wasserwerke weiter zu steigern Weitere Informationen 22. Brunnenneubau und Reaktivierung Bau neuer Brunnen und Wiederinbetriebnahme stillgelegter Galerien, um die Trinkwasserressourcen zu erhöhen Weitere Informationen 23. Länderübergreifendes Wasserressourcen-Management Erhöhung der Versorgungssicherheit der Hauptstadtregion durch ein gemeinsames Grundwassermanagement der Länder Berlin und Brandenburg Weitere Informationen 24. Fernwasserversorgung Prüfung von Möglichkeiten der Fernwasserversorgung, um zusätzliche Ressourcen für steigenden Trinkwasserbedarf zu schaffen Weitere Informationen 25. Nachsorgender Bodenschutz Erkundung und Sanierung von Flächen, die mit Altlasten kontaminiert sind, um die Trinkwasserversorgung zu sichern Weitere Informationen 26. Wasserspar-Strategie Entwicklung und Umsetzung von Strategien, um einen bewussten und sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser zu fördern Weitere Informationen 27. Schutz von Mooren und Feuchtgebieten Umsetzung von Maßnahmen, um Schutz und Stützung grundwasserabhängiger Ökosysteme zu verbessern Weitere Informationen 28. EU-Chemikalienstrategie Unterstützung der EU-Chemikalienstrategie für die Verwirklichung einer schadstofffreien Umwelt Weitere Informationen 29. Spurenstoffstrategie des Bundes Unterstützung der Spurenstoffstrategie des Bundes, um den Eintrag von Spurenstoffen in den Wasserkreislauf zu reduzieren oder zu vermeiden Weitere Informationen 30. EU-Arzneimittelstrategie Unterstützung der EU-Strategie gegen die Verschmutzung der Umwelt durch pharmazeutische Stoffe Weitere Informationen 31. Nationale Wasserstrategie Unterstützung der Nationalen Wasserstrategie, um die natürlichen Wasserressourcen zu schützen und den nachhaltigen Umgang mit Wasser zu fördern Weitere Informationen 32. EU-Aktionsplan zur Schadstofffreiheit Unterstützung des EU-Aktionsplans zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden Weitere Informationen

Screening study on hazardous substances in marine mammals of the Baltic Sea

Seals and whales are at the end of the food chain and are thus exposed to a high bioaccumulation of pollutants. The aim of the project under the German HELCOM Chairmanship 2020 - 2022 was to screen for potentially hazardous novel contaminants in marine mammals from the Baltic Sea using state-of-the-art analytical methods for wide-scope target and suspect screening. For this purpose, 11 pooled liver samples and one non-pooled muscle sample from 11 marine mammals (harbour porpoise ( Phocoena phocoena ), common dolphin ( Delphinus delphis ), grey seal ( Halichoerus grypus ), harbour seal ( Phoca vitulina )) were provided by HELCOM contracting parties from Germany, Sweden, Denmark and Poland and analysed for the presence of 65,690 substances. A simplified risk assessment was carried out for the detected pollutants, they are published in the NORMAN database system, and are available for the development of a marine mammal indicator and for the development of a Baltic Sea-wide and possibly European action plan on hazardous substances in the sea. Veröffentlicht in Texte | 36/2022.

EU-Verpackungsverordnung: Von Anfang an im Kreislauf denken

Mit dem Entwurf einer Verpackungsverordnung hat die EU KOM einen Regelungsvorschlag vorgelegt, um die Umweltwirkungen von Verpackungen mit Maßnahmen entlang des gesamten Lebensweges zu mindern. Das UBA begrüßt den Fokus auf Abfallvermeidung und Mehrweg sowie Recyclingfähigkeit und Kunststoffrezyklateinsatz. Das Anforderungsniveau bleibt an einigen Stellen jedoch hinter den Erwartungen zurück. Mit dem am 30. November 2022 vorgelegten Entwurf einer Verpackungsverordnung setzt die EU-Kommission darauf, die von Verpackungen und Verpackungsabfällen ausgehenden Umweltwirkungen entlang des gesamten Lebensweges zu mindern. Das Umweltbundesamt unterstützt ausdrücklich diesen umfassenden Ansatz, denn Verpackungen verursachen einen erheblichen Ressourcenverbrauch in Verbindung mit einer sehr kurzen Nutzungsphase. So führt der Entwurf an, dass 40 Prozent der in der EU verwendeten Kunststoffe und 50 Prozent des Papiers für Verpackungen benötigt werden und Verpackungsabfälle 36 Prozent der kommunalen festen Abfälle ausmachen. Insofern ist die spezielle Betonung von Abfallvermeidung und der Förderung von wiederverwendbaren Verpackungen, wie Mehrwegverpackungen besonders zu begrüßen. Bislang ist vorgesehen, die Verordnung ausschließlich auf den Artikel 114 AEUV (Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union) abzustützen, welcher auf das Funktionieren des Binnenmarktes abzielt. Um nationalen Besonderheiten und erreichten Erfolgen insbesondere bei Sammlung und Recycling gerecht zu werden und nationale Gestaltungsmöglichkeiten für ambitioniertere Regelungen aufrecht zu erhalten, bedarf es der zusätzlichen Abstützung auf Artikel 192 zum Umweltschutz. Denn neben eher ambitionierten Vorgaben bleibt der Entwurf in einigen Punkten hinter dem in Deutschland erreichten Niveau zurück bzw. führt anspruchsvolle Anforderungen erst sehr spät ein. Zum Beispiel sollen erst Ende 2030 mindestens 70 Prozent der Verpackungen recycelt werden. Der Entwurf verfolgt das Ziel des EU-Aktionsplans Kreislaufwirtschaft, alle Verpackungen bis 2030 auf wirtschaftlich tragfähige Weise wiederverwendbar oder recycelbar zu machen. Es ist erfreulich, dass die Vorgaben zur Bewertung der Recyclingfähigkeiten vom Regelungskonzept her teilweise dem Vorbild des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit nach dem Verpackungsgesetz folgen. Bedauerlich ist jedoch, dass alle Verpackungen erst ab 2035 im industriellen Maßstab recyclingfähig sein sollen; relevant ist dabei auch, ab wann von einer „recyclingfähigen Verpackung“ ausgegangen werden kann (Anteil der zurückzugewinnenden Wertstoffe). Die Kriterien zur Bemessung der Recyclingfähigkeit und zum Design for Recycling werden erst mit einem „delegierten Rechtsakt“ der EU-Kommission festgesetzt. Wir begrüßen indes, dass die Beteiligungsentgelte der Hersteller anhand der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu bemessen sind, wobei auch die Kriterien hierfür erst in einem delegierten Rechtsakt festgelegt werden. Als besonders wichtig erachten wir die Bekämpfung von überdimensionierten Verpackungen mit verbindlichen Vorgaben zur Minimierung der Verpackungsgröße (Gewicht, Volumen), auch wenn für die Umsetzung noch eine Reihe von Fragen zu beantworten sind. Die Zulässigkeit von bis zu 40 Prozent gerechtfertigtem Leervolumen zum Beispiel bei Versandverpackungen bleibt dabei jedoch weit hinter unseren Erwartungen zurück. Die Vorgabe von konkreten Quoten für die Vertreiber für den Anteil von wiederverwendbaren Verpackungen und Nachfüllsystemen in bestimmten Bereichen, wie im Bereich der Getränke- oder Transportverpackungen sind ein außerordentlich wichtiger Schritt für die EU-weite Stärkung von Mehrwegsystemen. Allerdings werden die Quoten erst sehr spät eingeführt und die erste Stufe für 2030 bleibt z.B. für die betroffenen Getränkeverpackungen im Bereich der alkoholfreien Erfrischungsgetränke mit 10 Prozent deutlich hinter dem in Deutschland angestrebten Ziel von 70 Prozent und dem aktuellen Stand von 43,1 % in 2020 für die pfandpflichtigen Getränkesegmente zurück. Die Einführung von Inverkehrbringungsverboten für bestimmte Einwegverpackungen z.B. für frisches Obst und Gemüse ist ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Abfallvermeidung. Bedauerlicherweise sind bereits im Entwurf umfangreiche Ausnahmen vorgesehen, die die neuen Regelungen schwächen. Die Vorgabe von Quoten für den Einsatz von Rezyklaten aus Nachgebrauchsabfällen (Post-Consumer-⁠ Rezyklate ⁠) in Kunststoffverpackungen unterstützen wir. Die gestaffelten Quoten sind allerdings sehr ambitioniert und speziell für den Lebensmittelkontaktbereich muss die EU-Kommission dann auch geeignete mechanische Verwertungsverfahren zulassen (gemäß EU-Verordnung (EU) 2022/1616). Andernfalls sind Quoten in dieser Höhe nur durch chemisches Recycling erfüllbar. Fragen des ökologischen Nutzens und der ökonomischen Machbarkeit der erforderlichen chemischen Recyclingverfahren sind jedoch noch nicht geklärt. Eine stärkere Differenzierung der Quotenhöhen nach Packmittelsegmenten in Abhängigkeit von Verfügbarkeiten und unter Berücksichtigung des technisch Machbaren wäre aus unserer Sicht sinnvoller. Neu ist die Vorgabe, dass die Finanzbeiträge der Hersteller zur Erfüllung ihrer erweiterten Herstellerverantwortung nach dem Rezyklatgehalt gestaffelt werden sollen. Eine Förderung der Verwendung von Rezyklaten halten wir grundsätzlich für wichtig. Das ⁠ UBA ⁠-Forschungsvorhaben zur Evaluierung der Wirksamkeit des § 21 Verpackungsgesetz zeigt allerdings, dass eine solche Incentivierung des Rezyklateinsatzes dann ökologisch sinnvoll ist, wenn die Verpackung gleichzeitig auch hochgradig recyclingfähig ist. Weiterhin müsste die Kontrolle des Einsatzes von Rezyklaten ausreichend sicher gewährleistet sein. Die Methode für die Berechnung und Überprüfung des Rezyklatgehaltes wird jedoch erst in einem delegierten Rechtsaktfestgelegt werden. Bedauerlich ist, dass keine ausreichende Einbeziehung der elektronischen Marktplätze und Fulfilmentdienstleister auf europäischer Ebene erfolgt, da durch derartige Regelungen im deutschen Verpackungsgesetz eine deutliche Verbesserung des rechtstreuen Verhaltens von Herstellern insbesondere auch aus Drittstaaten außerhalb der EU erreicht werden konnte. Im Hinblick auf effiziente Kontrollmöglichkeiten durch die Behörden sehen wir an verschiedenen Stellen noch Prüfungsbedarf.

Neues Innovationszentrum Zirkuläres Bauen der LUBW

null Neues Innovationszentrum Zirkuläres Bauen der LUBW Baden-Württemberg/Karlsruhe. „Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft sind der Schlüssel für zukunftsfähiges Wirtschaften“, betont die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker anlässlich des diesjährigen Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongresses KONGRESSBW, der von 19. bis 20.10.2022 in Karlsruhe stattgefunden hat. „Sanierung und Umnutzung des Gebäudebestands statt Abriss und Neubau schonen Ressourcen und Umwelt und reduzieren den Flächenverbrauch. “ Um die Ansätze der Kreislaufwirtschaft auch im Bausektor zu verankern, hat das Land im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms an der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ein „Innovationszentrum Zirkuläres Bauen“ eingerichtet. Hauptaufgabe und Alleinstellungsmerkmal des neuen Innovationszentrums Zirkuläres Bauen ist es, die Akteurinnen und Akteure zu vernetzen und schon vorhandenes Wissen und Wissensträger miteinander zu verbinden. „Wir wollen alle wirtschaftlichen Akteurinnen und Akteure, aber auch Kommunen und Landesinstitutionen in Baden-Württemberg dabei unterstützen, die Vorgaben für eine klimafreundliche Kreislaufwirtschaft im Bausektor zu erfüllen. Neben dem Klimaschutz bietet dies zudem vor dem Hintergrund eines Ressourcen- und Energiemangels ökonomische Chancen für Baden-Württemberg“, erklärte LUBW-Präsident Dr. Ulrich Maurer. Hintergrundinformation Aus Sicht des Energie- und Ressourcenverbrauchs ist der Bausektor von zentraler Bedeutung: Er verbraucht weltweit fast 50 Prozent der Primärrohstoffe und knapp 40 Prozent der Endenergie für den Bau und die Nutzung von Gebäuden. Er ist damit für fast 40 Prozent der Emissionen von CO 2 und weiteren Treibhausgasen verantwortlich. Beton als Massenbaustoff hat einen erheblichen ökologischen Fußabdruck, bedingt durch den Zementanteil und den Abbau nicht erneuerbarer primärer Rohstoffe wie Kiese und Sande. Die Nutzung von sekundär gewonnenem Gesteinsmaterial bis zu einem Anteil von 45 Prozent an der Gesamtkörnung ist heute schon möglich und stellt einen Beitrag zur hochwertigen Verwertung dar. Die ökologischen Vorteile von R-Beton können durch technologische Innovationen zusätzlich erheblich gesteigert werden. Dazu zählen zementarme Betonmischungen und die Beaufschlagung von rezyklierter Gesteinskörnung mit abgeschiedenem CO 2 . Dabei wird durch chemische Prozesse das Treibhausgas dauerhaft im R-Beton gebunden und verbessert damit den ökologischen Fußabdruck deutlich. Das neue Innovationszentrum Zirkuläres Bauen der LUBW gibt mit einer neuen Internetpräsenz und Informationsveranstaltungen erste Möglichkeiten zur Vernetzung. Die Webpräsenz soll in Zukunft zu einer Informationsplattform ausgebaut werden, um alle interessierten Parteien bei der notwendigen Transformation des Bausektors zu unterstützen. Durch den EU-Green Deal von 2019, den neuen EU-Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft von 2020, die Entwürfe zur neuen EU-Ökodesignrichtlinie und die EU-Bauproduktenverordnung vom März 2022 wird durch die EU-Kommission die Transformation der Wirtschaft und besonders der Bauwirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft auf europäischer Ebene eingefordert. Weitere Informationen unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/abfall-und-kreislaufwirtschaft/zirkulaeres_bauen Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

The Zero Pollution Action Plan as a chance for a cross-regulatory approach to pollution prevention and reduction

To further prevent and reduce the pollution of air, water, and soil and to safeguard human health and well-being, the European regulatory framework needs to be improved to include a cross-regulatory approach. This scientific opinion paper presents such an approach for the systemic protection of air, water, soil and human health – the Zero Pollution Ambition Cycle developed by the German Environment Agency (⁠ UBA ⁠). The implementation of the measures announced by the European Commission within the EU Action Plan ‘Towards Zero Pollution for Air, Water and Soil’ published in May 2021 is an excellent opportunity for the different stakeholders for further developing and applying this integrated approach. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.

Umweltschutz der Zukunft – UBA unterstützt EU-Aktionsplan

Umweltschutz in Europa braucht ein abgestimmtes Vorgehen verschiedener Regelungen und die Berücksichtigung aller Aspekte einer Umweltbelastung. Diese erkennen und priorisieren, schnell und vorsorgend reagieren, dafür die besten Maßnahmen auswählen, effektiv umsetzen und die Wirksamkeit kontrollieren – das sind die Schritte für den regulatorischen Umweltschutz der Zukunft. Im Mai 2021 hat die Europäische Kommission den „Zero Pollution“-Aktionsplan vorgelegt, der aufzeigen soll, wie Luft, Wasser und Boden schadstofffrei werden. Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) begrüßt diese Initiative, weil sie die Vermeidung und Minderung von Verschmutzung auf eine Ebene mit dem ⁠ Klima ⁠- und Biodiversitätsschutz hebt. Dennoch fehlt dem Aktionsplan ein regelungsübergreifender Ansatz, der über die Optimierung bestehender Instrumente hinausgeht und stattdessen den gesamten Lebenszyklus von Verschmutzung in den Blick nimmt, einschließlich ihrer wichtigsten Quellen und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Das UBA hat deshalb in dem Scientific Opinion Paper „ The Zero Pollution Action Plan as a chance for a crossregulatory approach to pollution prevention and reduction “  einen systemischen Vorschlag erarbeitet, wie die „Zero Pollution Ambition“ themen- und regelungsübergreifend ausgestaltet werden kann. Mit diesem Beitrag sollen Wasser, Boden und Luft sowie unsere Gesundheit besser geschützt werden. Zentrales Element ist ein Regelkreis, der alle Aspekte integriert: Die wesentlichen Stressoren für Gesundheit und Umwelt und den entsprechenden Handlungsbedarf identifizieren. Dafür braucht es Überwachung, Erkenntnisse zu Stoffeigenschaften sowie Informationen zur Verwendung und Quellen. Schnell, gezielt und vorsorgend handeln, das Problem faktenbasiert analysieren, priorisieren und den Informationsfluss optimieren. Angemessene Maßnahmen und Instrumente auswählen und dabei das Problem selbst, die Quellen der Verschmutzung, verfügbare Maßnahmen usw. berücksichtigen. Maßnahmen anwendbar und durchsetzungsfähig ausgestalten, mit Instrumenten zur Erfüllungskontrolle und Berichterstattung untermauern und konsequent umsetzen. Den Erfolg, einschließlich des verwendeten Politikinstruments selbst, mithilfe von Überwachung und der Untersuchung von Trends bei der Verschmutzung kontrollieren. Datenaustausch und Digitalisierung sind übergreifende Aktionsfelder, die einen „Open Data“-Ansatz verfolgen sollten und die Datenverarbeitung verbessern, standardisieren und zwischen Stoffrecht und Überwachung verknüpfen sollen. Das Ziel der „Zero Pollution Ambition“, die negativen Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Umwelt, die Gesundheit und das Wohlbefinden auf null zu reduzieren, wird immer ein bewegliches Ziel bleiben. Technologien, Produkte, Dienstleistungen und chemische Anwendungen entwickeln sich ständig weiter. Sie werden uns vor neue Herausforderungen stellen und neue Verschmutzung generieren. Daher wird es auch in Zukunft innovative regulatorische, technologische und soziale Antworten seitens Wirtschaft, Gesellschaft und Politik geben. Der Rahmen und die konkreten Umsetzungsziele werden sich somit kontinuierlich anpassen müssen. Aus diesem Grund ist die „Zero Pollution Ambition“ besser als ein Langzeitprogramm zu verstehen. Nichtsdestotrotz müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen schon heute verstärken, um die aktuellen Ziele der „Ambition“ zu erreichen. Nach 20 Jahren ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ ist der chemische Zustand unserer Flüsse noch immer nicht gut. So überschreitet etwa der ⁠ Stoff ⁠ Quecksilber in allen Flüssen in Deutschland die entsprechende ⁠ Umweltqualitätsnorm ⁠. Ein Grund dafür ist die langsame oder fehlende Rückkopplung von Gewässerüberwachung zu stoffrechtlichen Regelungen, wie ⁠ REACH ⁠. So müsste eigentlich bei Nachweisen von Pflanzenschutzmitteln oder Chemikalien in Gewässern die Regulierung so lange verschärft werden, bis ein guter Zustand erreicht ist. Um dies zu erreichen, muss die Verknüpfung zwischen den verschiedenen Rechtsinstrumenten verbessert werden. Das Scientific Opinion Paper des UBA setzt an diesem Punkt an und liefert Vorschläge für Entscheidungen auf EU-Ebene, wie beispielsweise solche Schnittstellen verbessert werden können.

The Zero Pollution Action Plan as a chance for a cross-regulatory approach to pollution prevention and reduction

To further prevent and reduce the pollution of air, water, and soil and to safeguard human health and well-being, the European regulatory framework needs to be improved to include a cross-regulatory approach. This scientific opinion paper presents such an approach for the systemic protection of air, water, soil and human health- the Zero Pollution Ambition Cycle developed by the German Environment Agency (UBA)- The implementation of the measures announced by the European Commission within the EU Action Plan 'Towards Zero Pollution for Air, Water and Soil' published in May 2021 is an excellent opportunity for the different stakeholders for further developing and applying this integrated approach. Source: www.umweltbundesamt.de

Etablierung des Humanbiomonitoring auf EU-Ebene im Rahmen der EHBMI (European Humanbiomonitoring Initiative)

Das Projekt "Etablierung des Humanbiomonitoring auf EU-Ebene im Rahmen der EHBMI (European Humanbiomonitoring Initiative)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ramboll Deutschland GmbH.Die EU Kommission hat unter Beteiligung von 6 Generaldirektionen und den EU-Agenturen eine Interservice- Arbeitsgruppe eingerichtet, die zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten in einer European Joint Action EU-weite HBM-Aktivitäten implementieren soll. Deutschland besitzt mit zwei großen HBM-Studien (Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit GerES und der Umweltprobenbank), der Kommission und der Initiative zur Weiterentwicklung des HBM in Zusammenarbeit zwischen BMUB und VCI maßstabsetzende HBM-Kompetenzen, die in den EU-Prozess eingebracht werden sollen, auch um Fehlentwicklungen vorzubeugen. Deutschland wird deshalb maßgeblichen Anteil an der Realisierung des Forschungsvorhabens haben. Die Europäische Kommission ist aber lediglich bereit, die deutschen Untersuchungen zu 70 % zu finanzieren. Mit dem UFOPLAN-Vorhaben wird der von Deutschland zu finanzierende Anteil sichergestellt. Die genauen Untersuchungsgegenstände werden von der Kommission noch festgelegt werden.

1 2 3