API src

Found 27 results.

Related terms

Zweite Konferenz "Umwelt und Gesundheit"

Zur Konferenz der WHO in Helsinki wurde ein umfassender Situationsbericht vorgelegt: "Sorge um Europas Zukunft". Aufbauend auf diesen Bericht wurde ein Europäischer Aktionsplan "Umwelt und Gesundheit für Europa" verabschiedet. Durch "Nationale Aktionspläne Umwelt und Gesundheit" soll er umgesetzt und von dem neu eingerichteten "European Environment and Health Committee" koordiniert werden.

Screening study on hazardous substances in marine mammals of the Baltic Sea

Seals and whales are at the end of the food chain and are thus exposed to a high bioaccumulation of pollutants. The aim of the project under the German HELCOM Chairmanship 2020 - 2022 was to screen for potentially hazardous novel contaminants in marine mammals from the Baltic Sea using state-of-the-art analytical methods for wide-scope target and suspect screening. For this purpose, 11 pooled liver samples and one non-pooled muscle sample from 11 marine mammals (harbour porpoise ( Phocoena phocoena ), common dolphin ( Delphinus delphis ), grey seal ( Halichoerus grypus ), harbour seal ( Phoca vitulina )) were provided by HELCOM contracting parties from Germany, Sweden, Denmark and Poland and analysed for the presence of 65,690 substances. A simplified risk assessment was carried out for the detected pollutants, they are published in the NORMAN database system, and are available for the development of a marine mammal indicator and for the development of a Baltic Sea-wide and possibly European action plan on hazardous substances in the sea. Veröffentlicht in Texte | 36/2022.

Europäischer Aktionsplan für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Haifischbestände

Die Europäische Kommission verabschiedete den ersten Aktionsplan der Europäischen Gemeinschaft für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Haibestände. Mit dem Aktionsplan soll sichergestellt werden, dass wirksame Maßnahmen getroffen werden, die zur Erholung gefährdeter Haibestände beitragen. Außerdem sollen Leitlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung der betreffenden Fischereien festgelegt werden, auch für diejenigen, bei denen Haie nur als Beifang im Netz landen. Der Plan umfasst auch Maßnahmen zur besseren Erforschung der Haibestände und der Haifischereien. Die Maßnahmen betreffen nicht nur Haie, sondern auch verwandte Arten wie Rochen, und gelten überall dort, wo die EU-Flotten tätig sind, innerhalb und außerhalb der europäischen Gewässer. Die Kommission setzt sich auch dafür ein sicherzustellen, dass die Tätigkeit der EU im Rahmen internationaler Gremien und Übereinkommen mit ihrer Haipolitik innerhalb der EU im Einklang steht.

The Zero Pollution Action Plan as a chance for a cross-regulatory approach to pollution prevention and reduction

To further prevent and reduce the pollution of air, water, and soil and to safeguard human health and well-being, the European regulatory framework needs to be improved to include a cross-regulatory approach. This scientific opinion paper presents such an approach for the systemic protection of air, water, soil and human health – the Zero Pollution Ambition Cycle developed by the German Environment Agency (⁠ UBA ⁠). The implementation of the measures announced by the European Commission within the EU Action Plan ‘Towards Zero Pollution for Air, Water and Soil’ published in May 2021 is an excellent opportunity for the different stakeholders for further developing and applying this integrated approach. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.

Kommission startet Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels

Am 26. Februar 2016 nahm die Europäische Kommission einen EU-Aktionsplan an, um innerhalb der EU und weltweit gegen den illegalen Artenhandel vorzugehen. Der Aktionsplan umfasst 32 Maßnahmen, die bis 2020 von der EU und ihren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen. Dabei geht es um drei Schwerpunkte: die Verhinderung des illegalen Handels sowie Reduzierung von Angebot an und Nachfrage nach illegalen Produkten aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten; die Förderung der Umsetzung bestehender Vorschriften und wirksamere Bekämpfung des organisierten Verbrechens; die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Ursprungs-, Zielmarkt- und Transitländern.

EU-Aktionsplan Umwelt und Gesundheit

Als Beitrag zur Budapest-Konferenz der WHO hat die EU Kommission ihren "Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004 bis 2010" vorgelegt. Er ist Teil der 2003 verabschiedeten europäischen Strategie für Umwelt und Gesundheit "Scale" (Science, Children, Awareness, Legal Instruments, Evaluation). Ziel des EU-Aktionsplans ist, wissenschaftliche Informationen zu generieren, auf deren Grundlage der Beitrag von Umweltfaktoren zu Gesundheitsproblemen beurteilt werden kann, sowie Maßnahmen zur Reduktion und Prävention von umweltbedingten Gesundheitsrisiken bereit zu stellen.

The Zero Pollution Action Plan as a chance for a cross-regulatory approach to pollution prevention and reduction

To further prevent and reduce the pollution of air, water, and soil and to safeguard human health and well-being, the European regulatory framework needs to be improved to include a cross-regulatory approach. This scientific opinion paper presents such an approach for the systemic protection of air, water, soil and human health- the Zero Pollution Ambition Cycle developed by the German Environment Agency (UBA)- The implementation of the measures announced by the European Commission within the EU Action Plan 'Towards Zero Pollution for Air, Water and Soil' published in May 2021 is an excellent opportunity for the different stakeholders for further developing and applying this integrated approach. Source: www.umweltbundesamt.de

Umweltschutz der Zukunft – UBA unterstützt EU-Aktionsplan

Umweltschutz der Zukunft – UBA unterstützt EU-Aktionsplan Umweltschutz in Europa braucht ein abgestimmtes Vorgehen verschiedener Regelungen und die Berücksichtigung aller Aspekte einer Umweltbelastung. Diese erkennen und priorisieren, schnell und vorsorgend reagieren, dafür die besten Maßnahmen auswählen, effektiv umsetzen und die Wirksamkeit kontrollieren – das sind die Schritte für den regulatorischen Umweltschutz der Zukunft. Im Mai 2021 hat die Europäische Kommission den „Zero Pollution“-Aktionsplan vorgelegt, der aufzeigen soll, wie Luft, Wasser und Boden schadstofffrei werden. Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) begrüßt diese Initiative, weil sie die Vermeidung und Minderung von Verschmutzung auf eine Ebene mit dem ⁠ Klima ⁠- und Biodiversitätsschutz hebt. Dennoch fehlt dem Aktionsplan ein regelungsübergreifender Ansatz, der über die Optimierung bestehender Instrumente hinausgeht und stattdessen den gesamten Lebenszyklus von Verschmutzung in den Blick nimmt, einschließlich ihrer wichtigsten Quellen und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Das UBA hat deshalb in dem Scientific Opinion Paper „ The Zero Pollution Action Plan as a chance for a crossregulatory approach to pollution prevention and reduction “  einen systemischen Vorschlag erarbeitet, wie die „Zero Pollution Ambition“ themen- und regelungsübergreifend ausgestaltet werden kann. Mit diesem Beitrag sollen Wasser, Boden und Luft sowie unsere Gesundheit besser geschützt werden. Zentrales Element ist ein Regelkreis, der alle Aspekte integriert: Die wesentlichen Stressoren für Gesundheit und Umwelt und den entsprechenden Handlungsbedarf identifizieren. Dafür braucht es Überwachung, Erkenntnisse zu Stoffeigenschaften sowie Informationen zur Verwendung und Quellen. Schnell, gezielt und vorsorgend handeln, das Problem faktenbasiert analysieren, priorisieren und den Informationsfluss optimieren. Angemessene Maßnahmen und Instrumente auswählen und dabei das Problem selbst, die Quellen der Verschmutzung, verfügbare Maßnahmen usw. berücksichtigen. Maßnahmen anwendbar und durchsetzungsfähig ausgestalten, mit Instrumenten zur Erfüllungskontrolle und Berichterstattung untermauern und konsequent umsetzen. Den Erfolg, einschließlich des verwendeten Politikinstruments selbst, mithilfe von Überwachung und der Untersuchung von Trends bei der Verschmutzung kontrollieren. Datenaustausch und Digitalisierung sind übergreifende Aktionsfelder, die einen „Open Data“-Ansatz verfolgen sollten und die Datenverarbeitung verbessern, standardisieren und zwischen Stoffrecht und Überwachung verknüpfen sollen. Das Ziel der „Zero Pollution Ambition“, die negativen Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Umwelt, die Gesundheit und das Wohlbefinden auf null zu reduzieren, wird immer ein bewegliches Ziel bleiben. Technologien, Produkte, Dienstleistungen und chemische Anwendungen entwickeln sich ständig weiter. Sie werden uns vor neue Herausforderungen stellen und neue Verschmutzung generieren. Daher wird es auch in Zukunft innovative regulatorische, technologische und soziale Antworten seitens Wirtschaft, Gesellschaft und Politik geben. Der Rahmen und die konkreten Umsetzungsziele werden sich somit kontinuierlich anpassen müssen. Aus diesem Grund ist die „Zero Pollution Ambition“ besser als ein Langzeitprogramm zu verstehen. Nichtsdestotrotz müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen schon heute verstärken, um die aktuellen Ziele der „Ambition“ zu erreichen. Nach 20 Jahren ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ ist der chemische Zustand unserer Flüsse noch immer nicht gut. So überschreitet etwa der ⁠ Stoff ⁠ Quecksilber in allen Flüssen in Deutschland die entsprechende ⁠ Umweltqualitätsnorm ⁠. Ein Grund dafür ist die langsame oder fehlende Rückkopplung von Gewässerüberwachung zu stoffrechtlichen Regelungen, wie ⁠ REACH ⁠. So müsste eigentlich bei Nachweisen von Pflanzenschutzmitteln oder Chemikalien in Gewässern die Regulierung so lange verschärft werden, bis ein guter Zustand erreicht ist. Um dies zu erreichen, muss die Verknüpfung zwischen den verschiedenen Rechtsinstrumenten verbessert werden. Das Scientific Opinion Paper des UBA setzt an diesem Punkt an und liefert Vorschläge für Entscheidungen auf EU-Ebene, wie beispielsweise solche Schnittstellen verbessert werden können.

EU-Verpackungsverordnung: Von Anfang an im Kreislauf denken

EU-Verpackungsverordnung: Von Anfang an im Kreislauf denken Mit dem Entwurf einer Verpackungsverordnung hat die EU KOM einen Regelungsvorschlag vorgelegt, um die Umweltwirkungen von Verpackungen mit Maßnahmen entlang des gesamten Lebensweges zu mindern. Das UBA begrüßt den Fokus auf Abfallvermeidung und Mehrweg sowie Recyclingfähigkeit und Kunststoffrezyklateinsatz. Das Anforderungsniveau bleibt an einigen Stellen jedoch hinter den Erwartungen zurück. Mit dem am 30. November 2022 vorgelegten Entwurf einer Verpackungsverordnung setzt die EU-Kommission darauf, die von Verpackungen und Verpackungsabfällen ausgehenden Umweltwirkungen entlang des gesamten Lebensweges zu mindern. Das Umweltbundesamt unterstützt ausdrücklich diesen umfassenden Ansatz, denn Verpackungen verursachen einen erheblichen Ressourcenverbrauch in Verbindung mit einer sehr kurzen Nutzungsphase. So führt der Entwurf an, dass 40 Prozent der in der EU verwendeten Kunststoffe und 50 Prozent des Papiers für Verpackungen benötigt werden und Verpackungsabfälle 36 Prozent der kommunalen festen Abfälle ausmachen. Insofern ist die spezielle Betonung von Abfallvermeidung und der Förderung von wiederverwendbaren Verpackungen, wie Mehrwegverpackungen besonders zu begrüßen. Bislang ist vorgesehen, die Verordnung ausschließlich auf den Artikel 114 AEUV (Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union) abzustützen, welcher auf das Funktionieren des Binnenmarktes abzielt. Um nationalen Besonderheiten und erreichten Erfolgen insbesondere bei Sammlung und Recycling gerecht zu werden und nationale Gestaltungsmöglichkeiten für ambitioniertere Regelungen aufrecht zu erhalten, bedarf es der zusätzlichen Abstützung auf Artikel 192 zum Umweltschutz. Denn neben eher ambitionierten Vorgaben bleibt der Entwurf in einigen Punkten hinter dem in Deutschland erreichten Niveau zurück bzw. führt anspruchsvolle Anforderungen erst sehr spät ein. Zum Beispiel sollen erst Ende 2030 mindestens 70 Prozent der Verpackungen recycelt werden. Der Entwurf verfolgt das Ziel des EU-Aktionsplans Kreislaufwirtschaft, alle Verpackungen bis 2030 auf wirtschaftlich tragfähige Weise wiederverwendbar oder recycelbar zu machen. Es ist erfreulich, dass die Vorgaben zur Bewertung der Recyclingfähigkeiten vom Regelungskonzept her teilweise dem Vorbild des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit nach dem Verpackungsgesetz folgen. Bedauerlich ist jedoch, dass alle Verpackungen erst ab 2035 im industriellen Maßstab recyclingfähig sein sollen; relevant ist dabei auch, ab wann von einer „recyclingfähigen Verpackung“ ausgegangen werden kann (Anteil der zurückzugewinnenden Wertstoffe). Die Kriterien zur Bemessung der Recyclingfähigkeit und zum Design for Recycling werden erst mit einem „delegierten Rechtsakt“ der EU-Kommission festgesetzt. Wir begrüßen indes, dass die Beteiligungsentgelte der Hersteller anhand der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu bemessen sind, wobei auch die Kriterien hierfür erst in einem delegierten Rechtsakt festgelegt werden. Als besonders wichtig erachten wir die Bekämpfung von überdimensionierten Verpackungen mit verbindlichen Vorgaben zur Minimierung der Verpackungsgröße (Gewicht, Volumen), auch wenn für die Umsetzung noch eine Reihe von Fragen zu beantworten sind. Die Zulässigkeit von bis zu 40 Prozent gerechtfertigtem Leervolumen zum Beispiel bei Versandverpackungen bleibt dabei jedoch weit hinter unseren Erwartungen zurück. Die Vorgabe von konkreten Quoten für die Vertreiber für den Anteil von wiederverwendbaren Verpackungen und Nachfüllsystemen in bestimmten Bereichen, wie im Bereich der Getränke- oder Transportverpackungen sind ein außerordentlich wichtiger Schritt für die EU-weite Stärkung von Mehrwegsystemen. Allerdings werden die Quoten erst sehr spät eingeführt und die erste Stufe für 2030 bleibt z.B. für die betroffenen Getränkeverpackungen im Bereich der alkoholfreien Erfrischungsgetränke mit 10 Prozent deutlich hinter dem in Deutschland angestrebten Ziel von 70 Prozent und dem aktuellen Stand von 43,1 % in 2020 für die pfandpflichtigen Getränkesegmente zurück. Die Einführung von Inverkehrbringungsverboten für bestimmte Einwegverpackungen z.B. für frisches Obst und Gemüse ist ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Abfallvermeidung. Bedauerlicherweise sind bereits im Entwurf umfangreiche Ausnahmen vorgesehen, die die neuen Regelungen schwächen. Die Vorgabe von Quoten für den Einsatz von Rezyklaten aus Nachgebrauchsabfällen (Post-Consumer-⁠ Rezyklate ⁠) in Kunststoffverpackungen unterstützen wir. Die gestaffelten Quoten sind allerdings sehr ambitioniert und speziell für den Lebensmittelkontaktbereich muss die EU-Kommission dann auch geeignete mechanische Verwertungsverfahren zulassen (gemäß EU-Verordnung (EU) 2022/1616). Andernfalls sind Quoten in dieser Höhe nur durch chemisches Recycling erfüllbar. Fragen des ökologischen Nutzens und der ökonomischen Machbarkeit der erforderlichen chemischen Recyclingverfahren sind jedoch noch nicht geklärt. Eine stärkere Differenzierung der Quotenhöhen nach Packmittelsegmenten in Abhängigkeit von Verfügbarkeiten und unter Berücksichtigung des technisch Machbaren wäre aus unserer Sicht sinnvoller. Neu ist die Vorgabe, dass die Finanzbeiträge der Hersteller zur Erfüllung ihrer erweiterten Herstellerverantwortung nach dem Rezyklatgehalt gestaffelt werden sollen. Eine Förderung der Verwendung von Rezyklaten halten wir grundsätzlich für wichtig. Das ⁠ UBA ⁠-Forschungsvorhaben zur Evaluierung der Wirksamkeit des § 21 Verpackungsgesetz zeigt allerdings, dass eine solche Incentivierung des Rezyklateinsatzes dann ökologisch sinnvoll ist, wenn die Verpackung gleichzeitig auch hochgradig recyclingfähig ist. Weiterhin müsste die Kontrolle des Einsatzes von Rezyklaten ausreichend sicher gewährleistet sein. Die Methode für die Berechnung und Überprüfung des Rezyklatgehaltes wird jedoch erst in einem delegierten Rechtsaktfestgelegt werden. Bedauerlich ist, dass keine ausreichende Einbeziehung der elektronischen Marktplätze und Fulfilmentdienstleister auf europäischer Ebene erfolgt, da durch derartige Regelungen im deutschen Verpackungsgesetz eine deutliche Verbesserung des rechtstreuen Verhaltens von Herstellern insbesondere auch aus Drittstaaten außerhalb der EU erreicht werden konnte. Im Hinblick auf effiziente Kontrollmöglichkeiten durch die Behörden sehen wir an verschiedenen Stellen noch Prüfungsbedarf.

Netzwerk

Ob amtlicher oder ehrenamtlicher Naturschutz, Vereine, Verbände, überregionale und internationale Initiativen – das Akteursnetzwerk Biologische Vielfalt ist vielseitig. Hier eine Auswahl: Oberste Naturschutzbehörde Landschaftsplanung Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege Berliner Forsten Fischereiamt Umweltportal Berlin Übersicht aller Umweltämter Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) Baumschutzgemeinschaft Berlin e.V. Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde DGHT GRÜNE LIGA Berlin Landesjagdverband Berlin e.V. NaturFreunde Berlin e.V. Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Berlin Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e.V. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. und Waldmuseum Volksbund Naturschutz e.V. Arbeits- und Schutzgemeinschaft (ASG) Fort Hahneberg e.V. Berliner Artenschutz-Team e.V. Botanischer Verein von Berlin und Brandenburg Berliner Ornithologische Arbeitsgemeinschaft e.V. (BOA) Museum im Wasserwerk Naturschutzstation Malchow Zitadelle Spandau Biodiversity in Good Company Initiative Biologische Vielfalt – Bundesamt für Naturschutz Biologische Vielfalt – Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt Naturkapital Deutschland – TEEB DE Netzwerk-Forum zur Biodiversitätsforschung Deutschland Business & Biodiversity Campaign Convention on Biological Diversity Europäische Biodiversitätsstrategie 2030 Europäischer Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt 2010 Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) Museum für Naturkunde Berlin, Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung The Economics of Ecosystems and Biodiversity (TEEB)

1 2 3