Das Thema 'Environmental health' erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichen des Gesundheits- und des Umweltsektors. Um diesen Querschnittsbereich auch mit begrenzten Ressourcen erfolgreich zu bearbeiten, besteht - wie inzwischen weithin anerkannt - ein hoher Bedarf an neuen Formen des Informationsaustausches, der Abstimmung und Kooperation. Die sich entwickelnden Strukturen und Abläufe müssen evaluiert und optimiert werden. Vor diesem Hintergrund entstand auf europäischer Ebene eine Serie ministerieller Konferenzen 'Umwelt und Gesundheit'. Zur zweiten Europäischen Ministerkonferenz in Helsinki (1994) legte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit (EHAPE) vor. Auf der Konferenz verpflichteten sich die teilnehmenden Mitgliedsstaaten, bis 1997 sogenannte Nationale Aktionspläne Umwelt und Gesundheit (National Environmental Health Action Plans, NEHAPs) zu erarbeiten. Im Jahre 1999 waren 40 der 51 Staaten dieser Verpflichtung nachgekommen. Das deutsche Aktionsprogramm - zu dem auch eine umfangreiche Dokumentation gehört - wurde unmittelbar vor der dritten Europakonferenz in London (1999) vom Bundesministerium für Umwelt und vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Gemäß NRW-Koalitionsvereinbarung 'Eine Allianz für Nordrhein-Westfalen' (Abschnitt I.3.11) vom Sommer 2000 wird nunmehr auch für NRW ein Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit entwickelt. Zur Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung des Programms auf Landesebene fördert das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 1.10.2000 das Kooperationsprojekt 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW', an dem die Universität Bielefeld und das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beteiligt sind. Projektaufgabe ist es, bei der Vorbereitung und Betreuung des Aktionsprogramms mitzuwirken und als wissenschaftliche Geschäftsstelle für das Aktionsprogramm zu fungieren. Das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' soll sich an den WHO-Vorgaben, an bereits vorliegenden NEHAPs und am bundesdeutschen Aktionsprogramm orientieren. In Anlehnung an Modalitäten der Gesundheitsberichterstattung ist geplant, Teilaufträge vergeben werden, die der Erstellung schriftlicher Beiträge für das Aktionsprogramm dienen oder auf andere Weise die Erarbeitung der Aktionsprogrammes unterstützen. Es ist vorgesehen, daß das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' in einem breit angelegten Informations- und Diskussionsprozeß - z.B. in einem zu schaffenden Forum - erarbeitet und unter den Beteiligten mit dem Ziel weitgehender Konsensbildung abgestimmt wird. Eine Evaluation des Vorhabens ist ebenfalls geplant.
Unter der Leitung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff ist die Landesregierung heute zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU zusammengekommen. Dabei standen auch EU-Themen auf der Tagesordnung wie Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit, die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik, das Gemeinsame Europäische Asylsystem und die Kohäsionspolitik ab 2028. Dazu traf das Kabinett mit hochrangigen Vertretern der EU-Organe zusammen. „Wir haben in Brüssel konstruktive Gespräche geführt und dabei die Interessen Sachsen-Anhalts gegenüber der EU deutlich artikuliert. Erfreulich ist, dass die EU im Hinblick auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und in der Asylpolitik wichtige Verbesserungen auf den Weg bringt. Jetzt kommt es darauf an, dass Regionen wie Sachsen-Anhalt auch künftig mit einer auskömmlichen Förderung durch die EU rechnen können sowie deutliche Schritte beim Bürokratieabbau gemacht werden“, so Haseloff. Zu den einzelnen Themen Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Gegenüber Oliver Sitar, Direktor Rechts-, Verfahrens- und interinstitutionelle Angelegenheiten der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, machte das Kabinett deutlich, dass die GAP ab 2028 klare Prioritäten setzen müsse. Die Landwirtschaft brauche Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Deshalb lehnt Sachsen-Anhalt die geplante Zusammenlegung der GAP mit anderen EU-Fonds ab. Die bewährte Zwei-Säulen-Struktur müsse erhalten bleiben – mit eigenen Budgets für Einkommenssicherung und ländliche Entwicklung. Die Landwirte benötigten weniger Bürokratie und mehr Anerkennung ihrer Leistungen. So forderte die Landesregierung in Brüssel, dass Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen einkommenswirksam honoriert und junge Landwirtinnen und Landwirte gezielt gefördert werden müssen. Die GAP müsse die Vielfalt landwirtschaftlicher Strukturen stärken, regionale Besonderheiten berücksichtigen und eine moderne, digitale Agrarverwaltung ermöglichen. Wettbewerbsfähigkeit Die Landesregierung begrüßte, dass die EU-Kommission in mehreren Schwerpunktbereichen Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen ergreifen will, um Wachstum und Wohlstand für Europa zu sichern. Davon wird auch das Land Sachsen-Anhalt profitieren. Dies gilt insbesondere für den europäischen Aktionsplan für erschwingliche Energie mit der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Energiekosten zu senken. Den größten Handlungsdruck erzeugen neben den Energiekosten die bürokratischen Belastungen von Unternehmen. Die EU-Kommission will die Unternehmen deutlich entlasten, so z. B. mit ihrem Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Diese Zielstellung wird von der Landesregierung begrüßt. Gegenüber Michael Hager, Kabinettschef von Kommissar Valdis Dombrovskis, forderte die Landesregierung von der EU-Kommission darüber hinaus Änderungen im Beihilferecht, um die Finanzierung von Startups und Scaleups durch staatliche Risikokapitalgeber in benachteiligten Regionen zu erleichtern. Eine geplante Zusammenführung der EU-Förderprogramme sieht das Land Sachsen-Anhalt dagegen kritisch. Sie könnte die bisherige Forschungsförderung benachteiligen und wichtige Bereiche vernachlässigen. Die Landesregierung wird diesen Prozess daher kritisch begleiten und sich für eine breitere Förderung und mehr Niedrigschwelligkeit einsetzen. Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) Im Gespräch mit Corinna Ullrich von der Generaldirektion Migration und Inneres hat die Landesregierung ausdrücklich die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) begrüßt, die die Migration ordnen und steuern soll und dabei insbesondere die Eindämmung der irregulären Migration in die Europäische Union zum Ziel hat. Die GEAS-Reform, die ab Sommer 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten wird, ist zugleich ein wichtiger Schritt, um Asylverfahren effizienter zu gestalten und die Rückführung von Personen ohne Schutzanspruch zu verbessern. Die Schwerpunkte der GEAS-Reform liegen unter anderem in der Verbesserung der Asylverfahrensbearbeitung, der Stärkung des Dublin-Systems, der Identifizierung besonderer Schutzbedarfe und der Effektivitätssteigerung im Rückkehrbereich. Wesentlich ist die Einführung eines verpflichtenden Asylverfahrens an den EU-Außengrenzen, das insbesondere in Fällen, in denen eine Schutzgewährung unwahrscheinlich ist, eine schnelle Bearbeitung von Asylanträgen ermöglichen soll. Die Landesregierung spricht sich für eine zügige Umsetzung der Reform in nationales Recht aus. Dafür ist von der Bundesregierung zeitnah ein entsprechender Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei ist eine enge Beteiligung der Länder unerlässlich, um den weitreichenden Auswirkungen der Reform auf die Praxis Rechnung zu tragen. Bestehende Verfahren von Bund, Ländern und Kommunen müssen an die neuen Vorgaben angepasst werden. Mehrjähriger Finanzrahmen und Kohäsionspolitik ab 2028 Das Kabinett hat sich gegenüber Thomas Wobben, Direktor Legislative Arbeit des AdR, dafür ausgesprochen, dass auch im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen die Kohäsionspolitik als das zentrale Investitionsinstrument mit den bewährten Strukturprinzipen erhalten bleiben soll. Dazu zählen insbesondere die geteilte Mittelverwaltung, das Mehrebenensystem, der ortsbasierte Ansatz und das Partnerschaftsprinzip. Die regionale Ausarbeitung und Umsetzung der Programme müsse auch künftig gewährleistet sein. Eine auf europäischer oder nationaler Ebene zentralisierte Kohäsionspolitik wäre damit aus Sicht Sachsen-Anhalts nicht vereinbar. Die Förderwürdigkeit aller Regionen, differenziert nach ihrer strukturellen Entwicklung und nach ihrem regionalen Handlungsbedarf, muss nach Ansicht der Landesregierung unbedingt erhalten bleiben. Insbesondere Regionen wie Sachsen-Anhalt, die doppelt herausgefordert sind, durch fortdauernde Strukturschwäche und zugleich durch Transformationsbedarfe, sollen in Aufholprozessen und bei der Stärkung von Wachstum und Beschäftigung unterstützt werden. Darüber hinaus dringt die Landesregierung gegenüber Brüssel darauf, dass die Programmierung der Strukturfonds und der gesamte Förderprozess, inklusive Verwaltungs- und Kontrollsystemen für Antragsteller, Begünstigte sowie Behörden vereinfacht wird. Für die Förderperiode ab dem Jahr 2028 sieht Sachsen-Anhalt die Notwendigkeit einer hohen Planungssicherheit. Die Landesregierung fordert in diesem Zusammenhang die rechtzeitige Verabschiedung der Verordnungen für die Kohäsionspolitik und den rechtzeitigen Erlass der zugehörigen Durchführungsverordnungen. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Ob amtlicher oder ehrenamtlicher Naturschutz, Vereine, Verbände, überregionale und internationale Initiativen – das Akteursnetzwerk Biologische Vielfalt ist vielseitig. Hier eine Auswahl: Oberste Naturschutzbehörde Landschaftsplanung Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege Berliner Forsten Fischereiamt Umweltportal Berlin Übersicht aller Umweltämter Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) Baumschutzgemeinschaft Berlin e.V. Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde DGHT GRÜNE LIGA Berlin Landesjagdverband Berlin e.V. NaturFreunde Berlin e.V. Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Berlin Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e.V. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. und Waldmuseum Volksbund Naturschutz e.V. Arbeits- und Schutzgemeinschaft (ASG) Fort Hahneberg e.V. Berliner Artenschutz-Team e.V. Botanischer Verein von Berlin und Brandenburg Berliner Ornithologische Arbeitsgemeinschaft e.V. (BOA) Museum im Wasserwerk Naturschutzstation Malchow Zitadelle Spandau Biodiversity in Good Company Initiative Biologische Vielfalt – Bundesamt für Naturschutz Biologische Vielfalt – Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt Naturkapital Deutschland – TEEB DE Netzwerk-Forum zur Biodiversitätsforschung Deutschland Business & Biodiversity Campaign Convention on Biological Diversity Europäische Biodiversitätsstrategie 2030 Europäischer Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt 2010 Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) Museum für Naturkunde Berlin, Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung The Economics of Ecosystems and Biodiversity (TEEB)
1. Konzept zum Niedrigwassermanagement Stauhaltung Spandau Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts, um bei Niedrigwasser ein kritisches Absinken der Wasserstände zu verhindern. Weitere Informationen 2. Optimierte Durchflusssteuerung Automatisierung der Wehre und Nutzung digitaler Instrumente, um die Durchflusssteuerung bei Niedrigwasser zu verbessern. Weitere Informationen 3. Optimierung der Ableitwege Verbesserter Schutz der Wasserressourcen durch Schaffung veränderter und neuer Ableitwege der Klärwerke. Weitere Informationen 4. Bewirtschaftung der Oberen Havel Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Oberen Havel. Weitere Informationen 5. Bewirtschaftung der Spree Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Spree Weitere Informationen 6. Begrenzung von Entnahmen aus Flüssen, Seen und Grundwasser Prüfung von Möglichkeiten und Instrumenten, um in angespannten Situationen Entnahmen aus Gewässern zu reduzieren Weitere Informationen 7. Anreichern und Speichern des Grundwassers Erhöhung der Grundwassermengen durch künstliche Anreicherung und Zwischenspeicherung von Regenwasser Weitere Informationen 8. Erhöhung der Uferfiltratmengen Bau neuer Brunnen in Ufernähe, um die Trinkwassergewinnung aus Uferfiltrat zu steigern Weitere Informationen 9. Nachhaltiger Waldumbau Erhöhung der Grundwasserneubildung durch den Umbau der Berliner Wälder in naturnahe Mischwälder Weitere Informationen 10. Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Entsiegelung und Renaturierung überbauter Flächen Weitere Informationen 11. Reduzierung der Phosphoreinträge Verminderung der Nährstoffbelastungen in Dahme, Spree und Havel durch Aufrüstung der Großklärwerke Weitere Informationen 12. Ausbau der Klärwerkskapazitäten Ausbau der vorhandenen Klärwerke, um die steigenden Abwassermengen behandeln zu können Weitere Informationen 13. Spurenstoffentfernung Aufrüstung der Klärwerke, um den Eintrag organischer Spurenstoffe zu verringern Weitere Informationen 14. Minderung der Risiken durch Indirekteinleitungen Früherkennung von Schadstoffeinträgen aus Industrie und Gewerbe durch erweitertes Monitoring und agile Prüfabläufe zur Risikobewertung neuer Stoffe Weitere Informationen 15. Regenwasserbewirtschaftung Verbesserung von Gewässerschutz und Grundwasserneubildung durch eine dezentrale Bewirtschaftung des Regenwassers Weitere Informationen 16. Regenwasserbehandlung Reduzierung der Gewässerbelastungen aus dem Berliner Trennsystem durch Rückhalt und Reinigung von Regenwasser Weitere Informationen 17. Begrenzung von Mischwasserüberläufen Fortsetzung des Sanierungsprogramms für Mischwasserkanäle, um Überläufe weiter einzuschränken Weitere Informationen 18. Wiederinbetriebnahme ehemaliger Wasserwerke Erschließung zusätzlicher Trinkwasserressourcen durch die Wiederinbetriebnahme ehemaliger Wasserwerke Weitere Informationen 19. Sicherstellung des Trinkwasserschutz Weiterentwicklung des Grundwasserschutzes in den Einzugsgebieten der Wasserwerke, um eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten Weitere Informationen 20. Nachrüstung von Wasserwerken Weitergehende Reinigungsstufen in den Wasserwerken, um die Nutzung weiterer Wasserressourcen zu ermöglichen Weitere Informationen 21. Verstärkte Brunnenerneuerung Intensivierung des Brunnenerneuerungsprogramms, um die Spitzenkapazitäten der Wasserwerke weiter zu steigern Weitere Informationen 22. Brunnenneubau und Reaktivierung Bau neuer Brunnen und Wiederinbetriebnahme stillgelegter Galerien, um die Trinkwasserressourcen zu erhöhen Weitere Informationen 23. Länderübergreifendes Wasserressourcen-Management Erhöhung der Versorgungssicherheit der Hauptstadtregion durch ein gemeinsames Grundwassermanagement der Länder Berlin und Brandenburg Weitere Informationen 24. Fernwasserversorgung Prüfung von Möglichkeiten der Fernwasserversorgung, um zusätzliche Ressourcen für steigenden Trinkwasserbedarf zu schaffen Weitere Informationen 25. Nachsorgender Bodenschutz Erkundung und Sanierung von Flächen, die mit Altlasten kontaminiert sind, um die Trinkwasserversorgung zu sichern Weitere Informationen 26. Wasserspar-Strategie Entwicklung und Umsetzung von Strategien, um einen bewussten und sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser zu fördern Weitere Informationen 27. Schutz von Mooren und Feuchtgebieten Umsetzung von Maßnahmen, um Schutz und Stützung grundwasserabhängiger Ökosysteme zu verbessern Weitere Informationen 28. EU-Chemikalienstrategie Unterstützung der EU-Chemikalienstrategie für die Verwirklichung einer schadstofffreien Umwelt Weitere Informationen 29. Spurenstoffstrategie des Bundes Unterstützung der Spurenstoffstrategie des Bundes, um den Eintrag von Spurenstoffen in den Wasserkreislauf zu reduzieren oder zu vermeiden Weitere Informationen 30. EU-Arzneimittelstrategie Unterstützung der EU-Strategie gegen die Verschmutzung der Umwelt durch pharmazeutische Stoffe Weitere Informationen 31. Nationale Wasserstrategie Unterstützung der Nationalen Wasserstrategie, um die natürlichen Wasserressourcen zu schützen und den nachhaltigen Umgang mit Wasser zu fördern Weitere Informationen 32. EU-Aktionsplan zur Schadstofffreiheit Unterstützung des EU-Aktionsplans zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden Weitere Informationen
Seals and whales are at the end of the food chain and are thus exposed to a high bioaccumulation of pollutants. The aim of the project under the German HELCOM Chairmanship 2020 - 2022 was to screen for potentially hazardous novel contaminants in marine mammals from the Baltic Sea using state-of-the-art analytical methods for wide-scope target and suspect screening. For this purpose, 11 pooled liver samples and one non-pooled muscle sample from 11 marine mammals (harbour porpoise ( Phocoena phocoena ), common dolphin ( Delphinus delphis ), grey seal ( Halichoerus grypus ), harbour seal ( Phoca vitulina )) were provided by HELCOM contracting parties from Germany, Sweden, Denmark and Poland and analysed for the presence of 65,690 substances. A simplified risk assessment was carried out for the detected pollutants, they are published in the NORMAN database system, and are available for the development of a marine mammal indicator and for the development of a Baltic Sea-wide and possibly European action plan on hazardous substances in the sea. Veröffentlicht in Texte | 36/2022.
<p>EU-Verpackungsverordnung: Von Anfang an im Kreislauf denken</p><p>Mit dem Entwurf einer Verpackungsverordnung hat die EU KOM einen Regelungsvorschlag vorgelegt, um die Umweltwirkungen von Verpackungen mit Maßnahmen entlang des gesamten Lebensweges zu mindern. Das UBA begrüßt den Fokus auf Abfallvermeidung und Mehrweg sowie Recyclingfähigkeit und Kunststoffrezyklateinsatz. Das Anforderungsniveau bleibt an einigen Stellen jedoch hinter den Erwartungen zurück.</p><p>Mit dem am 30. November 2022 vorgelegten Entwurf einer Verpackungsverordnung setzt die EU-Kommission darauf, die von Verpackungen und Verpackungsabfällen ausgehenden Umweltwirkungen entlang des gesamten Lebensweges zu mindern. Das Umweltbundesamt unterstützt ausdrücklich diesen umfassenden Ansatz, denn Verpackungen verursachen einen erheblichen Ressourcenverbrauch in Verbindung mit einer sehr kurzen Nutzungsphase. So führt der Entwurf an, dass 40 Prozent der in der EU verwendeten Kunststoffe und 50 Prozent des Papiers für Verpackungen benötigt werden und Verpackungsabfälle 36 Prozent der kommunalen festen Abfälle ausmachen. Insofern ist die spezielle Betonung von Abfallvermeidung und der Förderung von wiederverwendbaren Verpackungen, wie Mehrwegverpackungen besonders zu begrüßen.</p><p>Bislang ist vorgesehen, die Verordnung ausschließlich auf den Artikel 114 AEUV (Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union) abzustützen, welcher auf das Funktionieren des Binnenmarktes abzielt. Um nationalen Besonderheiten und erreichten Erfolgen insbesondere bei Sammlung und Recycling gerecht zu werden und nationale Gestaltungsmöglichkeiten für ambitioniertere Regelungen aufrecht zu erhalten, bedarf es der zusätzlichen Abstützung auf Artikel 192 zum Umweltschutz. Denn neben eher ambitionierten Vorgaben bleibt der Entwurf in einigen Punkten hinter dem in Deutschland erreichten Niveau zurück bzw. führt anspruchsvolle Anforderungen erst sehr spät ein. Zum Beispiel sollen erst Ende 2030 mindestens 70 Prozent der Verpackungen recycelt werden.</p><p>Der Entwurf verfolgt das Ziel des EU-Aktionsplans Kreislaufwirtschaft, alle Verpackungen bis 2030 auf wirtschaftlich tragfähige Weise wiederverwendbar oder recycelbar zu machen. Es ist erfreulich, dass die Vorgaben zur Bewertung der Recyclingfähigkeiten vom Regelungskonzept her teilweise dem Vorbild des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit nach dem Verpackungsgesetz folgen. Bedauerlich ist jedoch, dass alle Verpackungen erst ab 2035 im industriellen Maßstab recyclingfähig sein sollen; relevant ist dabei auch, ab wann von einer „recyclingfähigen Verpackung“ ausgegangen werden kann (Anteil der zurückzugewinnenden Wertstoffe). Die Kriterien zur Bemessung der Recyclingfähigkeit und zum Design for Recycling werden erst mit einem „delegierten Rechtsakt“ der EU-Kommission festgesetzt. Wir begrüßen indes, dass die Beteiligungsentgelte der Hersteller anhand der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu bemessen sind, wobei auch die Kriterien hierfür erst in einem delegierten Rechtsakt festgelegt werden.</p><p>Als besonders wichtig erachten wir die Bekämpfung von überdimensionierten Verpackungen mit verbindlichen Vorgaben zur Minimierung der Verpackungsgröße (Gewicht, Volumen), auch wenn für die Umsetzung noch eine Reihe von Fragen zu beantworten sind. Die Zulässigkeit von bis zu 40 Prozent gerechtfertigtem Leervolumen zum Beispiel bei Versandverpackungen bleibt dabei jedoch weit hinter unseren Erwartungen zurück.</p><p>Die Vorgabe von konkreten Quoten für die Vertreiber für den Anteil von wiederverwendbaren Verpackungen und Nachfüllsystemen in bestimmten Bereichen, wie im Bereich der Getränke- oder Transportverpackungen sind ein außerordentlich wichtiger Schritt für die EU-weite Stärkung von Mehrwegsystemen. Allerdings werden die Quoten erst sehr spät eingeführt und die erste Stufe für 2030 bleibt z.B. für die betroffenen Getränkeverpackungen im Bereich der alkoholfreien Erfrischungsgetränke mit 10 Prozent deutlich hinter dem in Deutschland angestrebten Ziel von 70 Prozent und dem aktuellen Stand von 43,1 % in 2020 für die pfandpflichtigen Getränkesegmente zurück. Die Einführung von Inverkehrbringungsverboten für bestimmte Einwegverpackungen z.B. für frisches Obst und Gemüse ist ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Abfallvermeidung. Bedauerlicherweise sind bereits im Entwurf umfangreiche Ausnahmen vorgesehen, die die neuen Regelungen schwächen.</p><p>Die Vorgabe von Quoten für den Einsatz von Rezyklaten aus Nachgebrauchsabfällen (Post-Consumer-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=Rezyklate#alphabar">Rezyklate</a>) in Kunststoffverpackungen unterstützen wir. Die gestaffelten Quoten sind allerdings sehr ambitioniert und speziell für den Lebensmittelkontaktbereich muss die EU-Kommission dann auch geeignete mechanische Verwertungsverfahren zulassen (gemäß EU-Verordnung (EU) 2022/1616). Andernfalls sind Quoten in dieser Höhe nur durch chemisches Recycling erfüllbar. Fragen des ökologischen Nutzens und der ökonomischen Machbarkeit der erforderlichen chemischen Recyclingverfahren sind jedoch noch nicht geklärt. Eine stärkere Differenzierung der Quotenhöhen nach Packmittelsegmenten in Abhängigkeit von Verfügbarkeiten und unter Berücksichtigung des technisch Machbaren wäre aus unserer Sicht sinnvoller. Neu ist die Vorgabe, dass die Finanzbeiträge der Hersteller zur Erfüllung ihrer erweiterten Herstellerverantwortung nach dem Rezyklatgehalt gestaffelt werden sollen. Eine Förderung der Verwendung von Rezyklaten halten wir grundsätzlich für wichtig. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Forschungsvorhaben zur<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ueberpruefung-der-wirksamkeit-des-ss-21-verpackg">Evaluierung der Wirksamkeit des § 21 Verpackungsgesetz</a>zeigt allerdings, dass eine solche Incentivierung des Rezyklateinsatzes dann ökologisch sinnvoll ist, wenn die Verpackung gleichzeitig auch hochgradig recyclingfähig ist. Weiterhin müsste die Kontrolle des Einsatzes von Rezyklaten ausreichend sicher gewährleistet sein. Die Methode für die Berechnung und Überprüfung des Rezyklatgehaltes wird jedoch erst in einem delegierten Rechtsaktfestgelegt werden.</p><p>Bedauerlich ist, dass keine ausreichende Einbeziehung der elektronischen Marktplätze und Fulfilmentdienstleister auf europäischer Ebene erfolgt, da durch derartige Regelungen im deutschen Verpackungsgesetz eine deutliche Verbesserung des rechtstreuen Verhaltens von Herstellern insbesondere auch aus Drittstaaten außerhalb der EU erreicht werden konnte. Im Hinblick auf effiziente Kontrollmöglichkeiten durch die Behörden sehen wir an verschiedenen Stellen noch Prüfungsbedarf.</p>
null Neues Innovationszentrum Zirkuläres Bauen der LUBW Baden-Württemberg/Karlsruhe. „Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft sind der Schlüssel für zukunftsfähiges Wirtschaften“, betont die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker anlässlich des diesjährigen Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongresses KONGRESSBW, der von 19. bis 20.10.2022 in Karlsruhe stattgefunden hat. „Sanierung und Umnutzung des Gebäudebestands statt Abriss und Neubau schonen Ressourcen und Umwelt und reduzieren den Flächenverbrauch. “ Um die Ansätze der Kreislaufwirtschaft auch im Bausektor zu verankern, hat das Land im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms an der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ein „Innovationszentrum Zirkuläres Bauen“ eingerichtet. Hauptaufgabe und Alleinstellungsmerkmal des neuen Innovationszentrums Zirkuläres Bauen ist es, die Akteurinnen und Akteure zu vernetzen und schon vorhandenes Wissen und Wissensträger miteinander zu verbinden. „Wir wollen alle wirtschaftlichen Akteurinnen und Akteure, aber auch Kommunen und Landesinstitutionen in Baden-Württemberg dabei unterstützen, die Vorgaben für eine klimafreundliche Kreislaufwirtschaft im Bausektor zu erfüllen. Neben dem Klimaschutz bietet dies zudem vor dem Hintergrund eines Ressourcen- und Energiemangels ökonomische Chancen für Baden-Württemberg“, erklärte LUBW-Präsident Dr. Ulrich Maurer. Hintergrundinformation Aus Sicht des Energie- und Ressourcenverbrauchs ist der Bausektor von zentraler Bedeutung: Er verbraucht weltweit fast 50 Prozent der Primärrohstoffe und knapp 40 Prozent der Endenergie für den Bau und die Nutzung von Gebäuden. Er ist damit für fast 40 Prozent der Emissionen von CO 2 und weiteren Treibhausgasen verantwortlich. Beton als Massenbaustoff hat einen erheblichen ökologischen Fußabdruck, bedingt durch den Zementanteil und den Abbau nicht erneuerbarer primärer Rohstoffe wie Kiese und Sande. Die Nutzung von sekundär gewonnenem Gesteinsmaterial bis zu einem Anteil von 45 Prozent an der Gesamtkörnung ist heute schon möglich und stellt einen Beitrag zur hochwertigen Verwertung dar. Die ökologischen Vorteile von R-Beton können durch technologische Innovationen zusätzlich erheblich gesteigert werden. Dazu zählen zementarme Betonmischungen und die Beaufschlagung von rezyklierter Gesteinskörnung mit abgeschiedenem CO 2 . Dabei wird durch chemische Prozesse das Treibhausgas dauerhaft im R-Beton gebunden und verbessert damit den ökologischen Fußabdruck deutlich. Das neue Innovationszentrum Zirkuläres Bauen der LUBW gibt mit einer neuen Internetpräsenz und Informationsveranstaltungen erste Möglichkeiten zur Vernetzung. Die Webpräsenz soll in Zukunft zu einer Informationsplattform ausgebaut werden, um alle interessierten Parteien bei der notwendigen Transformation des Bausektors zu unterstützen. Durch den EU-Green Deal von 2019, den neuen EU-Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft von 2020, die Entwürfe zur neuen EU-Ökodesignrichtlinie und die EU-Bauproduktenverordnung vom März 2022 wird durch die EU-Kommission die Transformation der Wirtschaft und besonders der Bauwirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft auf europäischer Ebene eingefordert. Weitere Informationen unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/abfall-und-kreislaufwirtschaft/zirkulaeres_bauen Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
To further prevent and reduce the pollution of air, water, and soil and to safeguard human health and well-being, the European regulatory framework needs to be improved to include a cross-regulatory approach. This scientific opinion paper presents such an approach for the systemic protection of air, water, soil and human health – the Zero Pollution Ambition Cycle developed by the German Environment Agency ( UBA ). The implementation of the measures announced by the European Commission within the EU Action Plan ‘Towards Zero Pollution for Air, Water and Soil’ published in May 2021 is an excellent opportunity for the different stakeholders for further developing and applying this integrated approach. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.
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Lebewesen und Lebensräume | 24 |
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