The final goal of the EUROWET project is to integrate the substantial multidisciplinary European research in wetlands to help attain the sustainable management of the water cycle. This will be achieved by the translation of state-of-the art science developed at both national and European levels, into practical guidance for end-users. This will be achieved by a comprehensive review, expert assessment and a focussed dissemination strategy. There is considerable scientific knowledge and technical experience gained in diverse aspects of wetland science and management including hydrology, biogeochemistry, ecology restoration, socio-economic and policy analysis. However the results of research and management experience are still too fragmentary and not sufficiently orientated to problem-solving or simply inadequately framed to be effectively transferred to, or used by, stakeholders and policy-makers. Simultaneously the general outcome of the scientific research has been increased awareness of the significance of wetlands in delivering goods and services important for human welfare including quality of life, biodiversity conservation and maintenance or enhancement of environment quality. Despite this wetlands continue to be degraded and lost throughout Europe without adequate consideration of the wider benefits to be achieved from this management. The new Water Framework Directive (WFD) promotes a unique opportunity to redress this problem by means of the holistic, integrated approach to water management. There is currently in preparation horizontal guidance on Wetlands as part of the Common Implementation Strategy (CIS) process. There is however work still to be done on providing more specific scientific and technical guidance on the effective implementation of the Directive with respect to wetlands. This is particularly the case in relation to Integrated River Management, the CIS cluster within which wetlands are being considered in the WFD.
Am 1. Juli 2013 trat die EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011 / EU-BauPVO) in allen Teilen in Kraft und löste die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG ab. Die EU-BauPVO gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und regelt die Bedingungen für die Vermarktung von harmonisierten Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt. Die Marktüberwachung erstreckt sich auf alle harmonisierten Bauprodukte. Sie erstreckt sich auch auf Bauprodukte, an denen die CE-Kennzeichnung unrechtmäßig angebracht ist. Die EU-Mitgliedstaaten sind durch die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Marktüberwachung verpflichtet.
Baustoffe enthalten eine Vielzahl an Substanzen, die unter anderem durch Ausgasung, Abrieb, Lösung oder Korrosion in die angrenzenden Umweltmedien (Boden, Grund-, Oberflächen- und Meerwasser) emittieren und dort die Umwelt sowie die menschliche Gesundheit gefährden können. Bei Bau und Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur kommen je nach Verwendungszweck sehr unterschiedliche Baustoffe zum Einsatz. Welche Stoffe wie stark daraus emittieren hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab, z.B. von Witterung, Einbauort und Inhaltsstoffen der eingesetzten Baustoffe. Entsprechende Informationen sowie Daten über Umweltwirkungen im relevanten Konzentrationsbereich liegen oft nicht oder nur spärlich vor und sind meist nicht aggregiert zugänglich. Im Rahmen der novellierten EU-Bauproduktenverordnung (Nr. 305/2011) wird ausdrücklich eine Bewertung zur Umweltverträglichkeit von Bauprodukten bzw. Bauwerken gefordert. Im Hinblick auf Bauprodukte und die Umwelt muss somit zu jeder Phase des Lebenszyklus von Bauprodukten/Bauwerken (Bauphase - Unterhaltung - Rückbau) die Umweltverträglichkeit gewährleistet sein. Um praxisnahe Aussagen zur Beständigkeit der Produkte, Freisetzung und Bildung von Stoffen und deren Abbauprodukten sowie den damit verbundenen (öko-) toxikologischen Auswirkungen treffen zu können, wird in diesem Themenschwerpunkt des Themenfelds 2ein iterativer Ansatz durch Kombination von Labor- und Felduntersuchungen verfolgt. In Laborstudien werden die Prozesse aufgeklärt, welche zur verminderten Beständigkeit von Bauprodukten und zur Freisetzung/Bildung von (Schad)Stoffen führen. Die Übertragbarkeit dieser in Laborstudien ermittelten Prozesse wird direkt in Feldstudien überprüft. Hierbei sind auch die auf den jeweiligen Verwendungszweck abgestimmten bautechnisch (physikalischen) Eigenschaften zu berücksichtigen, um einen möglichst integralen Bewertungsansatz von Baustoffen hinsichtlich der Anwendung und der (öko-) toxikologischen Auswirkung zu erhalten. Die Ergebnisse sollen in einer webbasierten Rechercheplattform münden, die Auskunft über mögliche Umweltrisiken zu bau- und bauwerksbedingte Emissionen/Immission gibt. Ziel ist es, über diese Rechercheplattform die notwendigen Informationen zu bau- und bauwerksbedingten Emissionen, Expositions- und Freisetzungsszenarien sowie stoffspezifischen Ausbreitungspotenziale abrufen zu können.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten sollten im Binnenmarkt gehandelte Bauprodukte in ihrer Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Angaben enthalten, die es den Planern und Bauherren in den Mitgliedstaaten ermöglichen, Bauprodukte für die vorgesehenen Verwendung auszusuchen, die den nationalen Anforderungen an Hygiene, Gesundheits- und Umweltschutz genügen. Bisher decken Leistungserklärungen und CE-Kennzeichnungen Angaben zu Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz nicht oder nicht ausreichend ab. Die europäischen Prüfverfahren für gefährliche Stoffe, die Angaben zu Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz in Leistungserklärungen und CE-Kennzeichnungen ermöglichen, liegen inzwischen vor. Aktuell prüft die Europäische Kommission, ob sie Leistungsklassen für diese Angaben, insbesondere für Emissionen von flüchtigen organischen Stoffen, festlegen wird. Das Vorhaben hat das Ziel, den aktuellen Prozess der Einbringung der Ergebnisse aus den neuen europäischen Prüfnormen in die Leistungserklärung zu begleiten und Lösungsvorschläge mitzugestalten, die die Sicherung und Weiterentwicklung des bisherigen u.a. in den Landesbauordnungen und in der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB, Anhänge 8 bis 10) definierten hohen deutschen Schutzniveaus ermöglichen.
Die Kies und Beton Baden-Baden & Co. Holding KG betreibt mit mehreren Tochterunternehmen Sand- und Kieswerke. Am Standort Durmersheim betreibt das Tochterunternehmen Wilhelm Stürmlinger & Söhne GmbH & Co. KG seit 1900 eine Quarzsand- und Kiesgrube, in der im Nassschnittverfahren Oberrheinkies und -sand gewonnen und zu verschiedenen Baustoffen verarbeitet werden. Auf dem Grundstück dieser Tochtergesellschaft soll eine Anlage so umgebaut werden, dass das Tunnelausbruchmaterial, das bei einem Nassschnittverfahren (Hydro-Schild) anfällt, künftig zu einem qualifizierten Baustoff gemäß Bauproduktenverordnung aufbereitet werden kann. Bedingt durch das Vortriebsverfahren im Tunnelbau werden nicht nur Sande und Kiese, sondern auch tonige und eigentlich nicht verwertbare Gesteinsschichten erbohrt. Durch diese Verunreinigungen und durch die zusätzliche Beimischung von Ton-Suspensionen (Bentonite) lassen sich die Tunnelausbruchmassen bisher nicht als Baustoff verwerten, sondern werden wenn überhaupt, als Auffüllmaterial entsorgt. Das Unternehmen strebt in Anbetracht der endlichen Verfügbarkeit von Rohstoffen und der effizienten Nutzung der Sande und Kiese eine höherwertigere Verwendung der Tunnelausbruchmassen vor Ort an und investiert in die neue Aufbereitung. Ziel des Vorhabens ist die Errichtung einer neuartigen umweltfreundlichen Anlage zur Reinigung und Aufbereitung des Bohrmaterials. Dies geschieht über die Ergänzung der Standardnassaufbereitung um eine Doppelwellenschwertwäsche und einer anschließenden Klassierung des gewonnenen Materials. Da die entstehenden, tonhaltigen Waschwässer nicht z. B. in den benachbarten Baggersee abgeleitet werden dürfen, muss ein geschlossener Waschwasserkreislauf mit Abtrennung der Tonbestandteile errichtet werden. Dies geschieht über Zyklone, Flockungs-Sedimentationseinheiten, einer anschließenden Kalkzugabe sowie einer abschließenden Entwässerung über eine Kammerfilterpresse. Mit dem Vorhaben können jährlich ca. 400.000 Tonnen und insgesamt über 3-4 Jahre 1,5 Mio. Tonnen Abfall und 700.000 Kubikmeter Deponierauminanspruchnahme vermieden werden. Von den 1,5 Mio. Tonnen an Tunnelausbruchmaterial werden rund 1,4 Mio. Tonnen in den Baustoffkreislauf geführt. Damit kann diese Menge an Primärrohstoffen eingespart werden. Mit dem Vorhaben wird der Frischwasserverbrauch von ca. 2 Kubikmeter pro Tonne auf ca. 0,25 Kubikmeter pro Tonne reduziert. Branche: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Kies und Beton Baden-Baden & Co. Holding KG Bundesland: Baden-Württemberg Laufzeit: 2018 - 2018 Status: Abgeschlossen
<p> <p>Wie können über eine Million Tonnen Sand und Kies, die beim Bohren eines Eisenbahntunnels anfallen, zu einem nutzbaren Baustoff aufbereitet statt auf einer Deponie abgelagert werden? Dies demonstrierte ein Projekt des Umweltinnovationsprogramms anhand eines konkreten Bauvorhabens: dem Bau des Eisenbahntunnels Rastatt in Baden-Württemberg.</p> </p><p>Wie können über eine Million Tonnen Sand und Kies, die beim Bohren eines Eisenbahntunnels anfallen, zu einem nutzbaren Baustoff aufbereitet statt auf einer Deponie abgelagert werden? Dies demonstrierte ein Projekt des Umweltinnovationsprogramms anhand eines konkreten Bauvorhabens: dem Bau des Eisenbahntunnels Rastatt in Baden-Württemberg.</p><p> <p>Beim Bohren von Tunneln im Nassschnittverfahren kommt zur Stabilisierung Bentonit – eine Mischung verschiedener Tonmineralien – zum Einsatz. Die anfallenden Gesteinsmassen, überwiegend Sande und Kiese, konnten bisher wegen der Verunreinigung mit Bentonit und Bestandteilen nicht verwertbarer Gesteinsschichten nicht als hochwertiger Baustoff weiterverwendet werden – und wurden deshalb auf Deponien abgelagert oder zur Verfüllung verwendet.</p> <p>Das Vorhaben zeigte, dass die Aufbereitung zu einem qualifizierten Baustoff gemäß Bauproduktenrichtlinie, etwa für die Betonindustrie, möglich ist. Hierfür muss das Aufbereitungsverfahren zwei Bedingungen erfüllen:</p> <ol> <li>Aufgrund der großen Mengen und der sich ändernden Zusammensetzung des Gesteins ist eine vollautomatische, vollintegrierte Steuerung der gesamten Anlage erforderlich, was bisher in dieser Branche nicht üblich ist.</li> <li>In diese ist eine vollautomatische und komplexe Waschwasseraufbereitung zur Abtrennung des beim Bohrprozess eingesetzten Bentonits zu integrieren.</li> </ol> <p>Die Abfallmenge aus dem Tunnelbau wurde so nahezu zu 100 Prozent reduziert. Gleichzeitig wurden lokale Rohstofflagerstätten geschont und 700.000 Kubikmeter Deponievolumen eingespart. Die Kreislaufführung des Waschwassers sparte etwa 85 Prozent des benötigten Frischwassers.</p> <p>Das ressourcenschonende Verfahren könnte künftig bei allen Tunnelbaumaßnahmen zum Einsatz kommen, bei denen mittels eines Hydroschildes durch hochwertiges Kies- oder Sand-Lockergestein gebohrt wird, was auf alle eiszeitlichen Sand-/Kiesvorkommen zutrifft. Darüber hinaus eröffnet die Anlagentechnik auch eine neue Aufbereitungsmöglichkeit anderweitig verunreinigter Sande und Kiese.</p> </p><p>Informationen für...</p>
CULT-STRAT will establish a scientific reference for developing strategies for policy and decision-makers on European and national levels within the CAFE Programme and for heritage managers for strategic decisions at local level. It will do this through a choice of material indicators and pollution threshold levels based on best available scientific data including deterioration models, spatial distribution and mapping of pollutants and of stock of materials at risk, cost estimates, comparison studies off different conservation approaches. Damage caused to objects of cultural heritage belongs to the most serious among the detrimental effects of anthropogenic air pollutants as it endangers a vital part of the European identity. There is therefore an urgent need to include the impact of pollutants on cultural heritage alongside the human health and parts of the ecosystem that are already concerned in the EU Directives on urban air quality. This is especially relevant for the CAFE (Clean Air for Europe) programme of the Commission and the Community interventions through the 'Culture 2000' framework programme and the structural funds. The overall aim is to identify material indicators and threshold levels of pollutants to be used for development of strategies for sustainable maintenance and preventive conservation of European cultural heritage and air quality policy to reduce damage. The models will permit ranking of the effects of pollutants on corrosion and soiling of materials. The air pollution models will be related to local fluxes, including indoor concentrations. The stock of cultural heritage materials at risk in selected areas (Paris, Rome, Florence, Prague, Madrid, and Berlin) will be used for assessment and mapping of areas where cultural heritage objects are endangered. Prime Contractor: Korrosionsinstitutet Sci AB, R&D Department Atmospheric Corrosion, Stockholm SE.
Aiming at solution and prevention of actual and future environmental problems, EU policy resulted in many Directives concerning water and soil. Moreover, the Commission of the European Communities composed a paper 'Toward a Thematic Strategy for Soil Protection' and set up a tight time schedule. Despite of above mentioned legislative efforts an effective EU-wide approach to the problem of site remediation and groundwater contamination is hindered by a number of problems described by the CLARINET Working Group on Co-ordination of RTD on an European level: There is little synergy at EU level between national and EU RTD programmes, leading to a serious overlap of research projects and parallel expenditures and less efficient use of limited resources. The broad dissemination of project results through national RTD programmes at an European level is very modest and fragmented. percent These are the starting points of SNOWMAN-Era-Net: What do we HAVE? The consortium will produce a sound overview on programmes and their contents and management in the field specified. A database containing all relevant information will be produced and analysed. What do we WANT? A Vision Paper will define the goal of European research activities in this specific field of environmental research. How can we GET co-operation NOW? ? Specification of next steps, short- and medium-term, preparing ground in order to reach the overall goal of ERANET, i.e. to implement and conduct a research programme on bi-/multilateral level throughout Europe. Suitable tools (like uniform evaluation criteria etc.) will be developed in Working group meetings and collected within a summary report. Knowledge dissemination will be supported by a close linkage with the EUGRIS project. On this portal, all findings produced within SNOWMAN will be published and made available to a wider community. On interpersonal level, networking with the European Soil Policy Working Group or Cost activities will be maintained.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat durch sein Urteil vom 16.10.2014 (Rs. C-100/13 - Europäische Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland) die deutsche Umsetzung des Bauproduktenrechts im Hinblick auf drei unionsrechtlich harmonisierte Normen (EN 681- 2:2000, EN 13162:2008 und EN 13241-1) unter der damaligen (Bauprodukten-)Richtlinie 89/106/EWG vom 21.12.1988 für europarechtswidrig erklärt. Nach den Feststellungen des Urteils verstieß die deutsche Praxis, wonach für die durch die genannten Normen geregelten Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung über die Bauregelliste B Teil 1 zusätzliche Anforderungen für den wirksamen Marktzugang und die Verwendung der Bauprodukte aufgestellt wurden, gegen das in der Richtlinie enthaltene Marktbehinderungsverbot. Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dürfen Bauprodukte, welche vom Anwendungsbereich einer harmonisierten Norm erfasst und mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, nicht marktzugangsbehindernden nationalen Anforderungen unterworfen werden, ohne dass zugleich die hierfür vorgesehenen unionsrechtlichen Verfahrenswege beschritten werden. Aufgrund der Feststellungen des EuGH-Urteils hat die Bauministerkonferenz mit Beschluss vom 13.05.2016 die Musterbauordnung (MBO) geändert, um die Vereinbarkeit des deutschen Bauproduktenrecht mit den Vorgaben des Unionsrechts, insbesondere mit der nunmehr geltenden (Bauprodukten-)Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vom 09.03.2011 (BauPVO) zu gewährleisten und so die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus den Europäischen Verträgen zu erfüllen. Die Musterbauordnung dient hier selbstverständlich nur als Abstimmungsinstrument der Bauministerkonferenz und bedarf der Umsetzung in den jeweiligen Landesbauordnungen, um rechtliche Wirksamkeit zu erlangen. Gleichzeitig soll das bisherige Niveau der Bauwerkssicherheit zur Erfüllung der grundrechtlichen Schutzpflichten im Hinblick auf die sichere Verwendung von Bauprodukten gewährleistet bleiben. Die normativen Änderungen bewegen sich damit im Spannungsfeld zwischen weitreichendem Schutz des europäischen Marktbehinderungsverbots und größtmöglicher Sicherung der Einhaltung der Grundanforderungen an Bauwerke. Die allgemeinen Anforderungen, die nach § 3 MBO an Bauwerke zu stellen sind, sollen in der neuen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (E MVV TB, Stand: 20.07.2016) konkretisiert werden. Das vorliegende Rechtsgutachten prüft, ob die im Abschnitt A 3.2.1 E MVV TB festgelegten Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG, Entwurf v. 29.06.2016) und im Abschnitt A 3.2.2 E MVV TB festgelegte Technische Regel Textile Bodenbeläge (TRTB, Entwurf v. 17.06.2016) ausreichend sind, um den Gesundheitsschutz im Bereich der harmonisierten Bauprodukte auf dem bisherigen Niveau sicherzustellen.
Das Umweltbundesamt arbeitet federführend an die Harmonisierungsinitiative zur europaweiten Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten. Bemessungsgrundlage für die gesundheitliche Wirkung bilden die sogenannten NIK-Werten (NIK: Niedrigste Interessierende Konzentration, engl. LCI). Seit 2011 arbeiten Experten aus zehn europäischen Ländern an der harmonisierten Liste mit Stoffen und dazugehörigen Bewertungen (EU-LCI-Werten). Diese Initiative wurde stark durch das UBA geprägt und vorangetrieben. Die Arbeitsgruppe hat eine umfassende Liste von 185 emissionsrelevanten Stoffen zusammengestellt, ihr Procedere zur Ableitung von EU-LCI-Werten dargelegt und erste harmonisierte EU-LCI-Werte für ca. 90 Stoffe publiziert (www.eu-lci.org). Ca. 25 Stoffen befinden sich derzeit in der Bearbeitung der EU-LCI-Gruppe. Für die restlichen ca. 70 Stoffe müssen EU-LCI-Werte abgeleitet werden. Eine vollständige EU-LCI-Liste soll in den nächsten drei Jahren vorliegen, da sie der Grundstein für die Festlegung von europäischen Leistungsklassen für die Emissionen aus Bauprodukten im Rahmen der europäischen Bauproduktenverordnung darstellt. Eine zügige Bearbeitung der restlichen Stoffe kann durch die Vergabe von sogenannten Stoffdossiers nach außen an erfahrene Toxikologen/innen gewährleistet werden. Ein Stoffdossier beinhaltet eine Sammlung der Toxizitätsdaten für den entsprechenden Stoff und einen Entwurf für die Ableitung eines EU-LCI-Werts nach den publizierten Verfahrensgrundsätzen der europäischen Arbeitsgruppe. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sollen 5 Stoffdossiers für die folgenden Stoffe erstellt werden: Triethylamin (CAS Nr. 121-44-8), Tributylphosphat (CAS 126-73-8), Triethylphosphat (CAS Nr. 78-40-0), Methylmethacrylat (CAS Nr. 80-62-6) und Ethylmethylketon (CAS Nr. 78-93-3).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 44 |
| Land | 3 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 41 |
| Text | 4 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 7 |
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| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 32 |
| Englisch | 20 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Dokument | 6 |
| Keine | 21 |
| Webseite | 24 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 38 |
| Lebewesen und Lebensräume | 45 |
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| Weitere | 48 |