Die Europäische Union fördert die Nutzung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Energien im Transportwesen. Die im April 2009 entsprechend neu aufgelegte Richtlinie für Erneuerbare Energien sieht vor, dass bis 2020 zehn Prozent der im Transport eingesetzten Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien stammen. Außerdem gibt die EU-Richtlinie vor, welche Nachhaltigkeitsanforderungen die Biokraftstoffe erfüllen müssen, die im Geltungsbereich der Richtlinie gehandelt werden. Im Rahmen eines zweijährigen Projekts hat Ecofys für die Europäische Kommission untersucht, welche Auswirkungen auf Nachhaltigkeit von einer Biokraftstoffnutzung in der EU zu erwarten sind. Dieser Abschlußbericht enthält grundlegende Informationen zu Herstellung und Nutzung von Biokraftstoffen, zur Herkunft der Rohstoffe und den damit verbundenen Dynamiken im internationalen Handel und der Politik. Es ist zugleich eine Analyse der Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und Landnutzungsänderung. Im Jahr 2008 wurde der Großteil der in der EU verbrauchten Biokraftstoffe in Europa produziert (ca. 70 Prozent). Auch die zur Herstellung der Biokraftstoffe verwendeten Rohstoffe stammten mehrheitlich aus Europa (ca. 60 Prozent). Außerhalb der EU sind nationale Rechtsvorschriften noch nicht auf die Nachhaltigkeitsanforderungen vorbereitet, die die EU für Biokraftstoffe anlegt. Freiwillige Zertifizierungssysteme werden jedoch weitgehend akzeptiert und in Ländern angewandt, die viel zum europäischen Biokraftstoffmarkt beitragen, wie Brasilien, Indonesien oder Malaysia. Das Projekt war eine Zusammenarbeit zwischen Ecofys, Winrock, Agra CEAS, der Chalmers University und IIASA.
The final goal of the EUROWET project is to integrate the substantial multidisciplinary European research in wetlands to help attain the sustainable management of the water cycle. This will be achieved by the translation of state-of-the art science developed at both national and European levels, into practical guidance for end-users. This will be achieved by a comprehensive review, expert assessment and a focussed dissemination strategy. There is considerable scientific knowledge and technical experience gained in diverse aspects of wetland science and management including hydrology, biogeochemistry, ecology restoration, socio-economic and policy analysis. However the results of research and management experience are still too fragmentary and not sufficiently orientated to problem-solving or simply inadequately framed to be effectively transferred to, or used by, stakeholders and policy-makers. Simultaneously the general outcome of the scientific research has been increased awareness of the significance of wetlands in delivering goods and services important for human welfare including quality of life, biodiversity conservation and maintenance or enhancement of environment quality. Despite this wetlands continue to be degraded and lost throughout Europe without adequate consideration of the wider benefits to be achieved from this management. The new Water Framework Directive (WFD) promotes a unique opportunity to redress this problem by means of the holistic, integrated approach to water management. There is currently in preparation horizontal guidance on Wetlands as part of the Common Implementation Strategy (CIS) process. There is however work still to be done on providing more specific scientific and technical guidance on the effective implementation of the Directive with respect to wetlands. This is particularly the case in relation to Integrated River Management, the CIS cluster within which wetlands are being considered in the WFD.
The scientific evidence base to support credible risk assessment for the design of appropriate microbial standards for bathing waters is insufficient. This is particularly true for Mediterranean waters, for new member states and for effects associated with exposure to toxic algal products. This is a pressing problem as Directive 76/160/EEC is currently in the process of amendment by the EU. It is therefore intended to address three questions, namely: a. What is the nature and level of the risk and how does exposure affect risk? b. What level of protection is afforded by the threshold values in Directive 76/160/EEC and CEC (2004)? c. How do the risks vary between fresh and marine waters and does the 1:2 ratio of the faecal indicator threshold values in coastal waters vs freshwaters ensure a comparable level of protection? In the first 12 months, this proposal will (i) complete a literature review and meta-analysis of current epidemiological data derived principally from UK and German studies, (ii) define data gaps restricting the application of credible health-evidence-based policy to bathing water standards outside these regions and (iii) design and agree a suitable research protocol for filling these data gaps. The second twelve months of research (from month 13 to 24) will (iv) implement this protocol and the project will deliver (v) a scientific report of the findings and detailed policy interpretation before the project end, i.e. 36 months following commencement. Prime Contractor: University Wales, University College Aberystwyth; Aberystwyth; Aberystwyth.
Am 12. Dezember 2013 stimmte der EU-Ministerrat über die Klimabilanzierung von Biokraftstoffen ab. Der Gesetzesvorschlag der litauischen Ratspräsidentschaft sah vor, Treibhausgase mit Hilfe von Kriterien für nachhaltigen Agrosprit zu reduzieren. Eine Einigung konnte jedoch nicht erzielt werden. Der Kompromissvorschlag sah vor, die Biokraftstoffe der ersten Generation bis maximal zu sieben Prozent auf ein EU-Ziel zur erneuerbaren Energie im Verkehrssektor anrechnen zu lassen.
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte am 11. Juli 2013 über die neuen EU-Regeln für Biokraftstoffe ab. Der Umweltausschuss stimmte dafür, die Verwendung konventioneller Biokraftstoffe auf 5,5 Prozent des Anteils erneuerbarer Energien im Verkehrsbereich zu beschränken.
Am 11. September 2013 verabschiedeten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments Maßnahmen, um die Herstellung herkömmlicher Biokraftstoffe zu begrenzen und die Umstellung auf eine neue Produktgeneration aus anderen Quellen wie zum Beispiel Algen oder bestimmte Arten von Abfällen zu beschleunigen.
Die Europäische Kommission begrüßte die formelle Annahme des Klima- und Energiepakets und der damit verbundenen Rechtsvorschriften, die auf eine Verringerung der CO2-Emissionen aus neuen Kraftfahrzeugen und Verkehrskraftstoffen abzielen. Das Klima- und Energiepaket umfasst vier Rechtstexte: eine Richtlinie zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS), das rund 40% der Treibhausgasemissionen in der EU abdeckt; eine Entscheidung über die „Lastenverteilung“, die verbindliche einzelstaatliche Zielvorgaben für nicht unter das EU-EHS fallende Emissionen vorgibt; eine Richtlinie mit verbindlichen einzelstaatlichen Zielvorgaben für die Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energiequellen am Energiemix; eine Richtlinie zur Schaffung eines Rechtsrahmens für den sicheren und umweltverträglichen Einsatz von Technologien für die CO2-Abscheidung und -Speicherung. Das Paket wird durch zwei weitere gleichzeitig beschlossene Rechtsakte ergänzt: eine Verordnung, nach der die CO2-Emissionen aus neuen Personenkraftwagen von 2012 bis 2015 schrittweise auf durchschnittlich 120 g/km und bis 2020 weiter auf 95 g/km gesenkt werden müssen. Diese Maßnahme allein wird mehr als ein Drittel der Emissionsreduktionen bewirken, die in den nicht unter das EU-EHS fallenden Sektoren erforderlich sind; eine Überarbeitung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie, nach der die Kraftstofflieferanten die Treibhausgasemissionen aus der Produktionskette bis 2020 um 6 % reduzieren müssen. Die sechs Rechtsakte treten 20 Tage nach der für Mai erwarteten Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Das Bundeskabinett hat eine neue gesetzliche Grundlage für die Förderung der Biokraftstoffe beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Konkurrenzen um Anbauflächen für Biosprit und Nahrungsmittel zu vermeiden und den Ausbau der Biokraftstoffe stärker als bisher auf die effektive Minderung der Treibhausgasemissionen auszurichten. Die bisher für den Beginn des Jahres 2009 vorgesehene Erhöhung der Beimischungsquote auf 6,25 Prozent wird um ein Jahr verschoben.
In Kraftfahrzeugen werden Kraftstoffdampfrückhaltesysteme (KDRS) eingesetzt, um das Entweichen flüchtiger Kohlenwasserstoffe aus den Fahrzeugtanks zu verhindern. Gemäß der EU-Biokraftstoffrichtlinie sollen bis 2020 nahezu 10 Prozent aller fossilen Kraftstoffe im Verkehr durch Biokraftstoffe ersetzt werden. Dabei spielt der Zusatz von Bioethanol eine wichtige Rolle. Ziel des hier vorgestellten Forschungsprojekts ist es daher, die Funktionsweise der KDRS in Abhängigkeit von der Zusammensetzung der Bioethanol-Kraftstoff-Blends zu untersuchen und mit Hilfe der erhaltenen Ergebnisse die Kraftstoffdampfrückhaltesysteme für die optimale Funktion unter den geänderten Einsatzbedingungen zu modifizieren. Im Projekt werden zunächst die bisher in den KDRS verwendeten Aktivkohlen auf ihre Eignung für den dauerhaften und zuverlässigen Einsatz zur Adsorption von Bioethanol-Kraftstoffdämpfen untersucht. Darüber hinaus ist im Rahmen dieses Projektes geplant, alternative Adsorbentien wie z. B. Zeolithe auf ihre Einsatzfähigkeit in KDRS zu untersuchen. Die erhaltenen Ergebnisse und Messdaten sollen schließlich in ein mathematisches Modell einfließen, so dass das Verhalten der KDRS in Abhängigkeit verschiedener Ethanol-Zusätze simuliert werden kann. Das Fraunhofer-Institut UMSICHT wird als Dienstleister für kleine und mittelständische Unternehmen Projekte anbieten, um Berechnungen durchzuführen, neue Adsorbentien für KDRS zu testen und somit besonders diese Unternehmen bei der Entwicklung von KDRS für den PKW-Bereich zu unterstützen.
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