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EU-Chemikalienverordnung REACH

Seit 1. Juni 2008 gilt die neue EU-Chemikalienverordnung REACH in ihren wesentlichen Teilen. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Alle Stoffe, welche in Mengen ab 1 Jahrestonne herstellt oder in den Verkehr gebracht werden, unterfallen danach einer Registrierpflicht. Die Registrierung von Stoffen ist bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) vorzunehmen.

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