Das Projekt "Innovative Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken in Schlachtbetrieben und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte als Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen ..." wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz Universität Hannover, Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik.A) Problemstellung: Die Überschreitungen der Umwelthandlungsziele bei Feinstaub und Stoffen der NEC-Richtlinie verdeutlichen die Notwendigkeit, auf europäischer Ebene die Besten verfügbaren Techniken (BVI) weiterzuentwickeln, um mit diesen emissionsbegrenzenden Maßnahmen die Umwelthandlungsziele des nationalen und internationalen Klima- und Gesundheitsschutzes sowie weiterer immissionsschutzrechtlicher Anforderungen zu erreichen. Auch bei Einhaltung dieser Handlungsziele sind noch bei allen emissionsrelevanten Schadstoffen erhebliche Schritte erforderlich, um eine nachhaltige Produktion zu verwirklichen. Der integrierte, medienübergreifende Ansatz der EG-IVU-Richtlinie bietet den rechtlich und konzeptionell innovativen Rahmen, um die Ziele zu erreichen. Als fachliche Grundlage werden von der EU sektorale Merkblätter für die Besten verfügbaren Techniken (BVI-MB) erarbeitet, die auch auf großes Interesse außerhalb der FU gestoßen sind. Eine Harmonisierung der BVI in der EU und darüber hinaus sowie die Weiterentwicklung der BVI bewirkt erhebliche ökologische Verbesserungen und bietet wirtschaftliche Chancen für den innovativen deutschen Anlagenbau. B) Handlungsbedarf: Für die Revision der BVI-MB werden konkrete Daten und Beispiele für fortgeschrittene produktionsintegrierte Maßnahmen benötigt. Diese Beiträge müssen möglichst vor Beginn der Arbeiten auf EU-Ebene vorliegen. Defizite bestehen insbesondere in den Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz, Abfallvermeidung, Emissions- und Kostendaten für die zukunftsweisenden Techniken und Verfahren sowie Einbeziehung der neuen Gesetzlichkeiten nach Erscheinen der EU-Hygieneverordnung. Nachdem im Jahr 2003 das BVI-MB 'Slaughterhouses and Animal By-Products' von der EU verabschiedet wurde, hat die Europäische Kommission auf der Grundlage von Art. 16(2) der IVU-Richtlinie beschlossen, das Merkblatt zu revidieren. C) Ziel des Vorhabens ist es, für die Revision der BVI-MB fundierte Beiträge zu den o g Problemen zu erarbeiten. In dem Vorhaben soll für die relevanten Anlagen gemäß IVU-Richtlinie eine Abfrage zum aktuellen Stand der Technik bei den Ländern und Verbänden, eine Stoffstrom- und Energiebilanz für die wesentlichen Produktionsprozesse sowie Vorschläge für eine Überarbeitung der Strukturierung des BVI-MB durchgeführt, mit den Bundesländern abgestimmt und ins Englische übersetzt werden
Das Projekt "Monitoring zur Wirkung der Biomasseverordnung im Hinblick auf die Stromerzeugung aus Biomasse" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Energetik und Umwelt gGmbH.A) Problemstellung: Die vom BMU erlassene BiomasseV regelt für den Anwendungsbereich des EEG, welche Stoffe als Biomasse anerkannt werden, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse zulässig sind und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind. Die BiomasseV ist daher von entscheidender Bedeutung für die Erreichung der deutschen Ausbauziele bei der Stromerzeugung aus Biomasse. B) Handlungsbedarf: Um sicherzustellen, dass die vom BMU mit der BiomasseV verfolgten Ziele erreicht werden und um ggf. sich. abzeichnenden oder auftretenden Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenwirken zu können ist für das BMU ein kontinuierlicher Monitoringprozess zur Wirkung der BiomasseV zwingend erforderlich. Sich ändernde Rahmenbedingungen, beispielsweise durch die Novellierung des EEG und die Umsetzung der EU-Hygieneverordnung erzeugen Forschungsbedarf hinsichtlich erforderlichen Anpassungsbedarfs in der BiomassV. Verzögertes Handeln durch das BMU kann zum Aufbau neuer Hemmnisse für die Stromerzeugung aus Biomasse führen. Das bisher erfolgreiche Forschungsvorhaben zum Monitoring der BiomasseV endet im Dezember 2003. C) Ziel des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist es, die durch Biomasse V/EEG induzierte Entwicklung bei der Stromerzeugung aus Biomasse im Kontext der bestehenden und sich verändernden Rahmenbedingungen zu beobachten, zu dokumentieren und zu analysieren. Ausgehend von dieser Analyse, sollen Vorschläge zu ggf. erforderlichem Anpassungsbedarf entwickelt werden. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen das BMU in die Lage versetzen, rechtzeitig auf für die BiomasseV relevanten Veränderungen Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus Biomasse reagieren zu können. Dadurch soll die Kontinuität beim Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in der wichtigen Sparte Biomasse sichergestellt werden.