a) Der im Juli 2021 durch die KOM vorgestellte Vorschlag für einen CBAM stellt - durch den damit intendierten Carbon Leakage-Schutz bei gleichzeitiger Absenkung des ETS-Caps - einen zentralen Baustein dar, um die Voraussetzungen für die Transformation der ETS-Industriebranchen und der ihr nachgelagerten Branchen zur THG-Neutralität zu schaffen. Ebenso sollen die durch die KOM im FF55-Vorschlag angekündigten Anpassungen bei den Benchmark-Zuteilungsregeln die Anreize für Prozessumstellungen bei den Firmen erhöhen. b) In den Jahren 2023-25 werden Details in einer Vielzahl von Durchführungs-Rechtsakten präzisiert, in denen wesentliche Designfragen zu klären sind. Dafür sind sowohl Ad-hoc-Beratungsleistungen als auch ökonomische Hintergrundanalysen erforderlich. Bezüglich CBAM ist vor allem wichtig: welche Wirkungsmechanismen sind wesentlich, welche möglichen Lücken und 'Umgehungsmöglichkeiten' zu adressieren und welche Ausgestaltungsfragen folglich zentral? Bezüglich der Anpassungen von Benchmarks sind sowohl branchenspezifische Probleme als auch übergreifende Fragen zu erwarten. Die Untersuchungen bauen auf vorhergehenden Forschungsergebnissen zu Carbon-Leakage (Refoplan 2017), zur CO2-Kostenbelastung ('MSR-Review', Refoplan 2020) und zum EU-Innovationsfonds (Refoplan 2015 und SV-Titel 2020) auf.
Dieses Gutachten untersucht das Zusammenspiel und die Kombination des EU-Innovationsfonds (IF) mit anderen Förderprogrammen auf EU und deutscher Ebene. Der Fokus liegt auf der EU-ETS Industrie und der Förderung von Sprunginnovationen mit einem hohen Potenzial zur Dekarbonisierung. Neben generellen Aspekten der Projektförderung ist bei der Kombination des IF mit nationalen Mitteln die Betrachtung des Beihilferechts essentiell. Das Gutachten stellt die wesentlichen Förderprogramme im Überblick in Form von Steckbriefen dar und untersucht dann anhand von zwei Programmen der EU-Ebene und vier Programmen aus Deutschland - darunter das neue Förderprogramm 'Dekarbonisierung der Industrie' und die Klimaschutzverträge - wie die Förderung konkret mit dem IF kombiniert werden könnte. Da der IF das Konzept der "relevanten Kosten" unter dem IF zur Bestimmung der förderfähigen Kosten einführt und nutzt, ist es methodisch nicht einfach, die Kombination mit nationalen Mitteln zu bestimmen. Das rührt daher, dass die Regelungen zur Kombination nur allgemein durch das Beihilferecht geregelt sind und die nationale Förderung andere Referenzen und eine andere Methodik zur Bestimmung der förderfähigen Kosten verwendet. Im Normalfall kann die nationale Förderung nicht verwendet werden um die Gesamtförderquote zusammen mit dem IF zu erhöhen, da der Förderhöchstsatz des IF von 60% gemäß den Beihilfeleitlinien auch in der Kombination nicht überschritten werden darf. Nur wenn die nationale Förderung als Ausschreibung gestaltet ist, sieht das Beihilferecht keine verzerrende Wirkung mehr und die Förderung kann dann auch bis 100% der Mehrkosten addiert werden. Bei einer Kombination mit nationalen Mitteln kann zudem die Förderung unter dem IF so angesetzt werden, dass im Wesentlichen operative Mehrkosten des Projekts gefördert werden. Das Gutachten stellt auch übergreifende Überlegungen zur Vergabepraxis, zur Rolle der Dekarbonisierung in den Förderprogrammen und zu den Lücken in der Förderlandschaft an. Die anstehenden Änderungen am Beihilferecht haben potentiell großen Einfluss auf die hier dargestellten Zusammenhänge und werden daher ebenfalls besprochen. Quelle: Forschungsbericht
Der EU-Innovationsfonds wird ab 2019 Versteigerungserlöse aus dem EU-Emissionshandel nutzen, um EU-weit innovative, CO2-arme Klimaschutztechniken mit Demonstrationscharakter in der Industrie und der Stromerzeugung zu fördern. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) hat nun untersucht, mit welchen Förderungen der Fonds das Beste für den Klimaschutz herausholen kann. Der Bericht „The Innovation Fund: how can it support low-carbon industry in Europe“ kombiniert Erfahrungen aus dem Vorgänger-Fonds („NER300“) mit Erkenntnissen aus Experteninterviews für drei wichtige Industriebranchen (Eisen/Stahl, Zement, Papier/Zellstoff). Ein wesentliches Ergebnis ist: Der Innovationsfonds sollte sich auf so genannte „Breakthrough“-Techniken konzentrieren, also Klimaschutztechniken, die ein hohes Emissionsminderungspotential besitzen. Dabei sollte er bewusst solche Techniken fördern, die derzeit noch weit von der Marktreife entfernt sind. Damit kann er dazu beitragen, eine bestehende Lücke zu schließen und so wichtige Impulse zur Dekarbonisierung setzen.