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EU Climate Policy Tracker

The EU Climate Policy Tracker (EU CPT) presents up-to-date developments in climate and energy policies in the EU-27. Although government policy is the single most influential driver behind the fight against climate change, there is limited information about the status of the policies that influence increases or decreases in emissions. The EU Climate Policy Tracker (EU CPT) is intended to bridge this gap. The project holds two references in focus at the same time: a 2050 goal of near total decarbonisation, and our current policy trajectory. A uniquely developed scoring method, modelled on appliance efficiency labels (A-G), gives an indication of how Member States are doing compared to a low-carbon policy package. This results in aggregated scores, supported with a rich background of information, for all Member States, at EU level, and for different economic sectors. The project is intended to be a resource for those seeking information, a means of sharing best practice, and a way of holding policymakers to account. In 2011 we updated our initial rating from November 2010. The findings of 2010 showed that the average score across the EU was an E, indicating that the level of effort needed to treble to be on track to reach the 2050 vision. Looking at the developments in 2011, we can see that there has been considerable activity in many countries, though the overall scoring has generally remained constant: positive actions are counteracted by negative developments or budget cuts. The EU CPT is a joint project by Ecofys and WWF. The project is funded by the European Climate Foundation. Visit the EU Climate Policy Tracker on: www.climatepolicytracker.eu.

Entwicklung von nachhaltigen globalen Klimaschutzszenarien

In der Klimaökonomie gibt es Bemühungen, Mängel des konventionellen Integrated Assessment Modelling (IAM) sowohl durch die Verfeinerung bestehender Modelle als auch durch ganz neue Ansätze zu überwinden. Beides zielt unter anderem darauf ab, auch besonders nachhaltige Klimaschutzpfade aufzuzeigen. Das UBA ist bestrebt, seine breite und tiefe umweltwissenschaftliche Expertise in diese fachspezifischen Diskussionen und Entwicklungen direkt mit einzubringen. Durch das avisierte Leuchtturm-Projekt soll aber auch die Expertise des UBAs durch den Ausbau der hausinternen Analyse- und Modellierungskompetenz für globale Klimaszenarien erweitert werden, um auch selbstständig oder in Kooperation mit Partnerschaftsinstitutionen eigene globale Klimaschutzszenarien entwickeln zu können, die wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltig sind. Die RESCUE2-Ergebnisse für die deutsche und die europäische Klimapolitik sind dabei der Ausgangspunkt der Überlegungen und stellen ein sehr gutes Beispiel für den Nutzen eigener Klimaschutzszenarien dar.

Energieforschungsplan EVUPLAN, Treibhausgasneutrale Stromerzeugung bis 2035 - Vergleich von Instrumenten für einen Erdgasausstieg

Die Dekarbonisierung der Stromerzeugung ist von zentraler Bedeutung zum Erreichen der nationalen und europäischen Klimaschutz- und Energieziele. Die G7 verpflichten sich zu dem Ziel einer überwiegend dekarbonisierten Stromversorgung bis 2035 und Sie bekennen sich dazu die Kohleverstromung zu beenden. Im Vorhaben sollen neben qualitativen Analysen auch modellbasierte Analysen für eine treibhausgasneutrale Stromerzeugung Deutschlands bis 2035 im europäischen Binnenmarkt durchgeführt werden. In einem ersten Schritt sollen dafür Szenarien berechnet werden, die eine Entwicklung unter den aktuellen nationalen und europäischen Beschlüsse zum Klimaschutz berücksichtigen. Darauf aufbauend sollen Instrumente entwickelt, modelliert und bewertet werden, die eine nahezu treibhausgasneutrale Stromerzeugung in Deutschland bis zum Jahr 2035 ermöglichen. Dabei sollen sowohl Instrumente untersucht werden, die durch Innovationsförderung und/oder Subventionen Erdgas aus dem Markt drängen und dafür Wasserstoff oder wasserstoffbasierte Brennstoffe anreizen (Innovationsstrategie), als auch solche Instrumente, die durch Pönalisierung zu einem Ausstieg führen (Exnovationsstrategie). Von besonderer Bedeutung für die Transformation der Stromversorgung ist neben dem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere die Verzahnung mit dem Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur und der Bereitstellung von Wasserstoff. Dies ist für die Dekarbonisierung der brennstoffbasierten Stromerzeugung von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund braucht es weitere Untersuchungen zur Entwicklung der Gasverstromung bis 2035 und darüber hinaus, sowie zu der Verzahnung der Entwicklung im Kraftwerkspark mit dem Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur und der Bereitstellung von Wasserstoff.

Energy from biomass:Linkages between the agricultural and the energy sector in the EU

Over the last three decades, real energy prices have increased relatively to real prices for agricultural products. Consequently, bioenergy as a share in total energy demand has increased worldwide and is expected to further increase. The potential supply of biomass for energy production has an impact on the future energy balance and demand for energy from biomass has an impact on agricultural markets. This interrelationship has often been analyzed based on either energy system models assuming a given biomass supply, or on agricultural sector models assuming a given biomass demand for energy. Alternatively, some studies address these market interdependencies based on general equilibrium models with a very stylized representation of the energy sector.The objective of this subproject is to analyze ex-ante the interdependence between the energy and the agricultural sector in the EU under energy as well as to analyze agricultural policy scenarios based on the combined use of two well-established partial models: the Integrated Markal Efom System (TIMES) PanEU Model, which is a bottom up dynamic energy system model and the European Simulation Model (ESIM), which is a partial equilibrium comparative static agricultural sector model.The work program includes the identification and creation of interfaces and exchange variables for both models, the conceptualization of the regional dimension of bioenergy markets, the further development of both models, as well as scenario development and analysis. Close interrelations exist with subproject 6: the interface with FARMIS allows addressing regional and farm specific effects of energy policy scenarios; and with subproject 8: the inclusion of agriculture in EU climate policy will have effects on the potential of the agricultural sector to supply biomass for energy, which will be taken into account.

Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende auf dem Weg zur Klimaneutralität, Teilvorhaben 'Ökonomische Bewertung und Design von EU-Klimapolitik'

Reallabor: Wasserstofftechnologien zur schrittweisen Dekarbonisierung der Stahlindustrie

Abschätzung möglicher Kohlenstoff-Leakage-Effekte des Klimaschutzgesetzes und Bewertung von Vorschlägen zu deren Vermeidung

Im Vorhaben CarbonLeak sollen die Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen im LULUCF-Sektor in Deutschland und Europa auf globale Agrar- und Holzmärkte untersucht werden. Darüber hinaus wird erforscht, welche Nachhaltigkeitseffekte sich über den internationalen Handel in anderen Ländern ergeben könnten, und ob mit Landnutzungseffekten und überraschenden Klimawirkungen oder Problemen für die Politikkohärenz in Drittländern zu rechnen sein wird. Durch die Zusammenarbeit der Thünen Institute für Waldwirtschaft und Marktanalyse werden forst- und landwirtschaftliche Expertise vereint. Führen unterschiedliche Szenarien der Umsetzung von Klimapolitik zu veränderter Produktion von Land und Forstwirtschaft in Deutschland und Europa? Dieser Frage wird in einem ersten Arbeitsschritt nachgegangen. Über die Kopplung der Handelsmodelle Magnet und GFPM werden Konsequenzen europäischer Klimapolitik auf Handelsvolumina innerhalb Europas aber auch aus globaler Perspektive betrachtet. Daraus lassen sich Konsequenzen für Wirtschafts- und Klimapolitik ableiten. Produktionsverlagerung kann aber zu unerwarteten Nebeneffekten (= Leakage) außerhalb Deutschlands oder Europas führen. Im Zentrum einer weiteren Komponente steht daher die Frage ob es durch deutsche oder europäische Klimapolitik zu Produktionsverlagerung und somit zur Gefährdung von Nachhaltigkeitszielen, Klimabilanzen der Landnutzung und Politikkohärenz in anderen Ländern kommen könnte. Produktionsverlagerungs- und Nachhaltigkeitseffekte werden auf globaler Ebene betrachtet. Für eine vertiefte Analyse von Landnutzungsdynamik und Politikkohärenz werden zwei Länder, Brasilien und Indonesien, ausgewählt, die voraussichtlich stark von Produktionsverlagerung betroffen sein werden. Dort werden Stakeholder mit in die Analyse und Diskussion der Endergebnisse einbezogen. Im Endergebnis steht eine Folgenabschätzung der Nettowirkung deutscher und europäischer Klimaschutzpolitik im LULUCF-Sektor aus globaler Sicht.

In Hinblick auf das 30/40 Ziel des Europäischen Parlaments

Der Beschluss des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2014 unterstützt für 2030 folgende Ziele: 30Prozent Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch und Energieeinsparungen von 40Prozent ( 30Prozent/40Prozent Ziel ). Diese Zielsetzungen könnten bis 2030 zu einer Einsparung von Treibhausgasemissionen um 45Prozent-54Prozent führen. Diesen Wert ermittelte Ecofys kürzlich im Auftrag von Friends of the Earth. Der Beschluss des Parlaments selbst enthält ein Minderungsziel für Treibhausgasemissionen von mindestens 40Prozent gegenüber dem Niveau von 1990. Zuvor hatte die Europäische Kommission den Vorschlag für ein 2030 Energie- und Klimapaket mit folgenden Vorgaben unterbreitet: 27Prozent Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch, 25Prozent Energieeinsparungen und mindestens 40Prozent weniger Treibhausgasemissionen.

Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

Die Realisierung eines neuen Nahwärmenetzes sowie die Dekarbonisierung und der Ausbau bestehender Netze sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Einen allgemeinen Überblick zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten bietet das Handbuch „Finanzierungsmodelle der sozialverträglichen Wärmewende“. Der Bund und das Land Berlin bieten verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Umsetzung von Nahwärmeprojekten finanziell zu unterstützen. Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene werden regelmäßig angepasst, z.B. aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen, veränderter politischer Zielsetzungen oder der aktuellen Verfügbarkeit von Finanzmitteln. Zu den aktuellen Förderbedingungen und weiteren Einzelheiten wie der Höhe der möglichen Förderung sowie ggf. geltende Antragsfristen und Laufzeiten informieren Sie sich daher bitte auf den Webseiten der hier vorgestellten Programme. Wenn Sie recherchieren möchten, ob gegebenenfalls noch weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen, empfehlen wir Ihnen die Förderdatenbank des Bundes. Förderdatenbank des Bundes Bundesförderung effiziente Gebäude: Gebäudenetze Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) KfW Förderkredit Erneuerbare Energien Förderung von Wärmenetzen gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Umweltinnovationsprogramm Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) fördert seit dem 1. Januar 2024 den Austausch fossil betriebener Heizungen gegen neue Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Dies wird nach dem Gebäudenenergiegesetz (GEG) schrittweise zum verpflichtenden Standard für neue Heizungen. Die BEG fördert die Umsetzung zahlreicher unterschiedlicher Maßnahmen, die zur Wärmewende beitragen. Für Akteure, die kleine Nahwärmenetze realisieren möchten, ist dabei von Bedeutung, dass auch die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung sogenannter Gebäudenetze förderfähig ist. Als Gebäudenetze werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 9a des GEG Netze zur Versorgung von kleineren Gebäudeensembles mit Wärme und ggf. Kälte bezeichnet, die zwei bis 16 Gebäude und bis zu 100 Wohneinheiten umfassen. Auch der Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz kann gefördert werden. Um Förderung für ein Gebäudenetz zu erhalten, muss die Wärmeerzeugung zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien oder vermeidbarer Abwärme erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass Anträge für die Errichtung oder Erweiterung sowie den Umbau von Gebäudenetzen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen, während Anträge für den Anschluss an bestehendes Wärmenetz (auch ein Gebäudenetz) ausschließlich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude Das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt den Neubau von Wärmenetzen, die mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden, sowie die Dekarbonisierung vorhandener Netze. Die Förderung kann von Unternehmen, Kommunen, kommunalen Eigenbetriebe, Unternehmen oder Zweckverbänden, eingetragenen Vereinen sowie eingetragenen Genossenschaften beantragt werden. Verwaltet wird das Programm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BEW ist in vier Module unterteilt, die zeitlich aufeinanderfolgenden Projektphasen entsprechen. Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien, um die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines geplanten Wärmenetzes zu untersuchen, sowie Transformationspläne, die Möglichkeiten des Umbaus bestehender Netze betrachten. Modul 2 ist als systemische Förderung für die Errichtung eines Wärmenetzes oder den Umbau eines bestehenden Netzes konzipiert. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie oder eines Transformationsplans. Gefördert werden können alle Investitionen in die Erzeugung, Verteilung und Übergabe der Wärme einschließlich der dafür notwendigen Planungsleistungen. Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsnetzen, für die ein Transformationsplan vorliegt. Die Maßnahmen müssen zur Dekarbonisierung beitragen – zum Beispiel können Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Wärmespeicher gefördert werden. Modul 4 beinhaltet die Betriebskostenförderung für die Erzeugung von Wärme durch Solarthermieanlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen, die in Wärmenetze eingespeist wird. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung effiziente Wärmenetze Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz in Berlin mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) ist BENE 2 in sechs Förderschwerpunkte gegliedert. Relevant für investive Maßnahmen zu Wärmenetzen ist dabei insbesondere der Förderschwerpunkt 3, “Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme”. Gefördert werden Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung vorhandener Energieinfrastrukturen, die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch sowie die Speicherung und Nutzung von Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus können auch Machbarkeitsstudien und anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gefördert werden. Im ‚Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz‘ werden unter dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ Vorhaben von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie Vorhaben in öffentlich zugänglichen Gebäuden gefördert, die zur Steigerung der Energieeffizienz und / oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen. Die Förderung betrifft energieeffiziente, technologieoffene Lösungen auch zur Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme und der Nutzung regenerativer Energien sowie Abwärme aus beispielsweise Abwasser- und Abluft. In Bezug auf BENE 2 ist zu beachten, dass die Förderung beihilferechtlich als Subvention einzuordnen ist. Unternehmen, die BENE2-Förderung beantragen, müssen daher ggf. die Vorgaben der De-minis-Verordnung oder Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO beachten. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie Wärme- und Kältenetze und Wärme- bzw. Kältespeicher werden von der KfW mit dem Förderkredit 270 “Erneuerbare Energien” unterstützt. Der Förderkredit kann von Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunalen Zweckverbänden genutzt werden. Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller gilt, dass zumindest ein Teil der erzeugten Wärme eingespeist werden muss. Der Kredit kann mit anderen Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Weitere Informationen zum Förderkredit der KfW Im Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2023, Abschnitt 4) hat die Bundesregierung eine investive Förderung für Wärme- und Kältenetze vorgesehen, wenn in diesen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Einsatz kommen. Um den KWK-Zuschlag zu erhalten, muss die Versorgung der Abnehmer zu mindestens 75 Prozent aus KWK-Anlagen oder in Kombination mit Wärme aus KWK-Anlagen, erneuerbaren Energien und industrieller Abwärme erfolgen. Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, dabei sind nur die Betreiber von Netzen als Antragsteller zugelassen. Abnehmer können die Förderung nicht beantragen, jedoch sind Betreiber, die sie in Anspruch nehmen, dazu verpflichtet, den Teil der Förderung, der auf die Hausanschlusskosten entfällt, an die Abnehmer weiterzugeben. Weitere Informationen zur Förderung nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG ) Falls bei einem geplanten Wärmenetzvorhaben innovative Technik oder eine neue Kombination bereits bekannter Technik zum Einsatz kommen soll, dann ist ggf. eine Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm (UIP) möglich. Hierbei handelt es sich um ein Spitzenförderprogramm des Bundesumweltministeriums zur Unterstützung von großtechnischen Demonstrationsvorhaben, die beispielhaft die Nutzung innovativer Technik zur Umweltentlastung zeigen, unter anderem durch Energieeinsparung, Energieeffizienz oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei der Förderung durch das UIP werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bevorzugt. Die Projektskizzen werden durch das Umweltbundesamt fachlich geprüft, während die finanz- und verwaltungstechnische Abwicklung durch die KfW erfolgt. Eine Förderung aus dem UIP kann in zwei unterschiedlichen Formen erfolgen: Als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW. Eine Kumulation mit anderen Zuschüssen aus Bundes- oder Landesförderprogrammen ist jedoch nicht möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Vorgaben über die beihilfefähigen Kosten und zulässigen Beihilfehöchstintensitäten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Weiterführende Informationen zum Umweltinnovationsprogramm

Internationales Engagement Berlins

Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 wurden neue Maßstäbe für den internationalen Klimaschutz gesetzt. Berlin ist zwar nicht selbst Vertragspartner und unmittelbar verpflichtet, betrachtet die Vereinbarungen von Paris aber als Handlungsleitfaden für seine zukünftigen Bemühungen zum Schutze des Klimas. Mit seiner Strategie für ein klimaneutrales Berlin 2045 will Berlin daher einen relevanten Beitrag zu den internationalen, europäischen und nationalen Bemühungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Denn Berlin kommt wie anderen Städten weltweit eine Schlüsselrolle im Kampf gegen den Klimawandel zu. Städte und Gemeinden nehmen zwar nur zwei Prozent der weltweiten Landfläche ein, beherbergen aber heute schon mehr als 50 Prozent der Weltbevölkerung und werden für rund Zweidrittel des Energieverbrauchs und bis zu 70 Prozent der globalen Kohlendioxidemissionen verantwortlich gemacht. Gleichzeitig ist der Klimawandel in dicht besiedelten, urbanen Gebieten deutlich spürbar. Extremwetterereignisse wie die starken Stürme und Starkregenereignisse des Jahres 2017 und die extreme Sommerhitze der Jahre 2018 und 2019 unterstreichen auch in Berlin die Notwendigkeit des Handelns. Konzepte und Ideen für den praktischen Klimaschutz auf der lokalen Ebene zu entwickeln und umzusetzen ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz – aus einer globalen Perspektive betrachtet aber nur ein sehr kleiner. Es sei denn, es gelingt, erfolgreiche lokale Initiativen und Lösungsansätze international zu verbreiten, Kräfte und Ressourcen zu bündeln und dadurch ihre Wirkung zu vervielfachen. Die internationale Vernetzung und Austausch über diese Bemühungen nimmt Berlin unter anderem durch die Beteiligung an europäischen und internationalen Initiativen zum Klimaschutz wahr. Darüber hinaus werden regelmäßig internationale und europäische Delegationen empfangen, die sich über die Berliner Klimaschutzpolitik informieren wollen. Berlin beteiligt sich intensiv an internationalen Kooperationen, in kommunalen Bündnissen und innerhalb der Europäischen Union, die sich seit den 1990er Jahren zum Austausch und zur Entwicklung gemeinsamer Klimaschutzstrategien wie auch zur Förderung von Nachhaltigkeitsstrategien gebildet haben. Diese internationalen Zusammenschlüsse von Städten und Gemeinden dienen dem Austausch über lokale Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstrategien. Außerdem vertreten sie lokale Interessen in der internationalen Klimaschutzpolitik und -diplomatie. Lange vor Verabschiedung des Pariser Klimaschutzübereinkommens Ende 2015 haben sich weltweit Städte und Gemeinden in den unten genannten Bündnissen zu konkreten und ehrgeizigen Minderungszielen verpflichtet und setzten damit wichtige Impulse. In dieser Funktion beteiligen sie sich daran, die internationalen, europäischen und nationalen Rahmenbedingungen lokaler Klimapolitik zu verbessern.

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