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Supply and demand in the ETS 2

The study looks at the functioning of the new emission trading system for road transport, buildings, and small installations (ETS 2) in the EU. It explains the rules governing the supply of allowances including the functioning of the market stability reserve (MSR) and the price containment mechanisms. Furthermore, it assesses the balance of supply and demand as well as auctioning revenues under different assumptions for the development of CO 2 emissions and CO 2 price. Finally, the interaction between the ETS 2 and national targets under the Effort Sharing Regulation (ESR) and the relationship with the German national ETS is assessed and an outlook for the period until 2040 is provided. Veröffentlicht in Climate Change | 09/2024.

Introduction of an emissions trading system for buildings, road transport and additional sectors in the EU

In addition to the EU ETS 1, a separate emissions trading system (EU ETS 2) is to be created within the scope of the Effort Sharing Regulation (ESR) for the consumption of fossil fuels in buildings, road transport and additional sectors. This EU-ETS 2 is to start in 2027 and is designed as an upstream system analogous to the German national emissions trading system (nEHS). Veröffentlicht in Fact Sheet.

Projektionsbericht 2023 für Deutschland

Der deutsche Projektionsbericht 2023 beschreibt die projizierte Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland in einem Mit-Maßnahmen-⁠ Szenario ⁠ (MMS) sowie in einem Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario (MWMS) für die Jahre 2023 bis 2050. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt gemäß dem Zuschnitt der Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes 2021 (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ LULUCF ⁠ sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges) sowie gemäß der Unterteilung in Emissionen unter der europäischen Lastenteilungsverordnung (ESR) und dem europäischen Zertifikathandel (EU-ETS 1). Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 wird in beiden Szenarien nicht erreicht. Die Gesamtlücke zu den Zielen bis zum Jahr 2030 beträgt 331 Mio. t CO 2 -Äquivalente (MMS) und 194 Mio. t CO 2 -Äquivalente (MWMS). Veröffentlicht in Climate Change | 39/2023.

Einführung eines Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren in der EU

In Ergänzung zum EU-ETS 1 soll ein separates Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) innerhalb des Anwendungsbereichs der Effort Sharing Regulation (ESR) für den Verbrauch fossiler Energien im Bereich Gebäude, Straßenverkehr sowie in zusätzlichen Sektoren geschaffen werden. Dieser EU-ETS 2 soll im Jahr 2027 starten und ist analog zum deutschen nationalen Emissionshandel (nEHS) als Upstream System ausgestaltet. Veröffentlicht in Fact Sheet.

The European Commission’s 2050 Vision „A clean planet for all” – Implications for Sector Strategies and Climate Governance

Im November 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Strategische Langzeit-Vision „Ein sauberer Planet für alle“ mit dem Vorschlag spätestens in 2050 EU-weit Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen. Durch das EU-Klimaschutzgesetz wurde das ⁠ Klima ⁠-Neutralitätsziel rechtlich verbindlich. Dieser Forschungsbericht bewertet die Strategische Langzeitvision der Europäischen Kommission und die ergänzenden Materialien und reflektiert sie im Lichte der neuesten Sektoranalysen. Der Bericht fasst eine Serie von Publikationen, die Einblicke in die Folgenabschätzung geben und die Rolle der Strategischen Vision und wie sie zu einer effektiven Langzeitstrategie für die EU entwickelt werden kann, zusammen. Ergänzende Sektoranalysen für den Verkehrs-, Industrie- und Gebäudesektor zeigen Maßnahmen für eine langfristige Dekarbonisierung auf. Die Analyse der ersten Folgenabschätzung zur Effort-Sharing-Verordnung beleuchtet die verschiedenen Optionen für eine sinnvolle Kombination aus CO 2 -Bepreisung (Emissionshandel) und Regulierung im Rahmen dieser Verordnung. In einer Bestandsaufnahme des EU-Klimagovernance-Landschaft im Herbst 2021 wurden verbleibende Schwachstellen ermittelt und Wege zur Stärkung der bestehenden Prozesse herausgearbeitet. Eine zentrale Empfehlung ist die Aktualisierung der EU-Langzeitstrategie, um einen Orientierungsrahmen für sektorale und horizontale Strategien sowie für das nächste Politikpaket (nach 2030), das 2024 ansteht, zu bieten. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2022.

Revision der EU-Klimaschutz-Verordnung

Weiterentwicklung der EU-Klimaschutzverordnung (Effort-Sharing-Regulation) Die Europäische Union hat im Dezember 2020 ihr 2030-Klimaschutzziel von 40 Prozent auf netto 55 Prozent unter dem Niveau von 1990 erhöht. Damit einher gehen notwendige Anpassungen bisheriger Regelungen, wie z. B. die EU-Klimaschutzverordnung. Eine Vorab-Folgenabschätzung der EU-Kommission benennt verschiedene Optionen zu deren Weiterentwicklung, die zugleich eng verknüpft sind mit Überlegungen zur Ergänzung des Emissionshandelssystems. Im vorliegenden Papier werden diese Optionen vorgestellt und ihre möglichen Auswirkungen auf die Emissionsminderungen dargelegt. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Treibhausgas-Projektionen 2024 – Ergebnisse kompakt

Die Publikation stellt einen ersten Überblick über die ⁠ Treibhausgas ⁠-Projektionsdaten 2024 dar und legt einen Fokus auf die Emissionsentwicklung bis 2030. Die Projektionen zeigen deutliche Treibhausgasminderungen im Vergleich zum Projektionsbericht 2023. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt gemäß dem Zuschnitt der Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, ⁠Landnutzung⁠, ⁠LULUCF⁠ sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges) sowie gemäß der EU-Klimaschutzverordnung (ESR). Eine detailliertere Auswertung wird im Projektionsbericht 2024 veröffentlicht. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.

Technischer Anhang der Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland (Projektionsbericht 2024)

Die Publikation gibt einen vertieften Einblick in die Ergebnisse der ⁠ Treibhausgas ⁠-Projektionsdaten 2024, erläutert die Modellierung und veröffentlicht erstmalig die Daten für das Mit-Weiteren-Maßnahmen-⁠ Szenario ⁠. Die Projektionen zeigen deutliche Treibhausgasminderungen im Vergleich zum Projektionsbericht 2023 mit geringen Unterschieden zwischen dem Mit-Maßnahmen-Szenario und dem Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt gemäß dem Zuschnitt der Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, ⁠Landnutzung⁠, ⁠LULUCF⁠ sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges) sowie gemäß der EU-Klimaschutzverordnung (ESR). Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.

Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) BEHG für die Jahre 2021 und 2022

Der vorliegende Bericht dokumentiert die am Umweltbundesamt (UBA) angewandte Methode zur Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für die Jahre 2021 und 2022. Dafür wurden zunächst für die Jahre 2016 bis 2018 sowohl im deutschen Emissionsinventar für Treibhausgase (THG) als auch unter dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) diejenigen CO2-Emissionsmengen aus Deutschland identifiziert, die nach den Bestimmungen des BEHG als Brennstoffemission gemäß Anlage 2 des BEHG einzustufen sind. Mit dem Bezug auf Anlage 2 des BEHG wird dem zunächst noch eingeschränkten Anwendungsbereich des BEHG in den Jahren 2021 und 2022 Rechnung getragen. Aus der Subtraktion der EU-ETS-Brennstoffemissionsmengen von den Brennstoffemissionsmengen gemäß THG-Inventar wurden die nicht dem EU-ETS unterliegenden Brennstoffemissionen für diesen Zeitraum berechnet. Im nächsten Schritt wurde der Anteil dieser Brennstoffemissionen außerhalb des EU-ETS an den gesamten deutschen THG-Emissionen außerhalb des EU-ETS berechnet. Mit diesem so berechneten Anteil wurden schließlich die für Deutschland unter der EU-Klimaschutzverordnung für 2021 und 2022 ausgegebenen Emissionszuweisungen (AEAs) multipliziert, um die jährlichen BEHG-Emissionsmengen für 2021 und 2022 zu berechnen. Im Ergebnis der Berechnungsschritte für die Jahre 2021 und 2022 waren in den Jahren 2016-2018 etwa 18 % der deutschen Brennstoffemissionen gemäß Anlage 2 BEHG vom EU-ETS erfasst. Der Anteil der nicht vom EU-ETS erfassten Brennstoffemissionen 2016-2018 an den gesamten deutschen THG-Emissionen außerhalb des EU-ETS lag bei etwa 70 %. Die unter der EU-Klimaschutzverordnung für Deutschland ausgegebenen Emissionszuweisungen (AEAs) sinken von etwa 427,3 Mio. t CO2-Äqu. für 2021 jährlich konstant um etwa 14,1 Mio. t CO2-Äqu. bis auf etwa 300,6 Mio. t CO2-Äqu. für 2030. Die jährlichen Emissionsmengen gemäß §4(1) BEHG belaufen sich damit auf etwa 301,1 Mio. t CO2 für 2021 bzw. 291,1 Mio. t CO2 für 2022. Eine Kalkulation der jährlichen Emissionsmengen für den Zeitraum ab 2023 auf Basis des erweiterten Anwendungsbereichs nach Anlage 1 des BEHG erfolgt gesondert und ist nicht Bestandteil dieses Berichts. Quelle: Forschungsbericht

Introduction of an emissions trading system for buildings, road transport and additional sectors in the EU

In addition to the EU ETS 1, a separate emissions trading system (EU ETS 2) is to be created within the scope of the Effort Sharing Regulation (ESR) for the consumption of fossil fuels in buildings, road transport and additional sectors. This EU-ETS 2 is to start in 2027 and is designed as an upstream system analogous to the German national emissions trading system (nEHS). Quelle: umweltbundesamt.de

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