The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will require large companies to create transparency about their environmental and social impacts, including those in the supply chain. New laws on corporate supply chain due diligence, such as the German Supply Chain Act (LkSG) or the planned European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oblige companies to address environmental damage and human rights violations in their supply chains and report on the outcome. In the context of the current debate on easing reporting burdens for companies, this factsheet examines the compatibility of the environmental reporting requirements from the CSRD with those of selected due diligence laws to identify synergies and gaps. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Die neue EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (2024/1760, Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) sieht neben anderen Durchsetzungsmechanismen ausdrücklich eine zivilrechtliche Haftung vor. Das Kurzgutachten untersucht die Haftungsregelung der Richtlinie hinsichtlich der Haftung für Umweltschäden. Es wird festgestellt, dass die Verletzung von Sorgfaltspflichten nur haftungsbegründend wirkt, soweit diese dem Schutz von Personen dienen (Individualschutz). Zusätzlich wird der Haftungstatbestand dadurch eingeschränkt, dass ein nach „nationalem Recht geschütztes rechtliches Interesse“ verletzt sein muss. Eine Haftung für reine Umweltschäden an Allgemeingütern ( Klima , Luft, Biodiversität , etc.) ist nicht vorgesehen. Die Verletzung von Umweltschutzgütern kann aber haftungsrechtlich relevant werden, wenn dadurch auch Menschenrechte beeinträchtigt sind. Veröffentlicht in Texte | 171/2024.
Das Kurzgutachten untersucht, inwieweit sich rechtliche Bedenken gegen Verweise auf internationale Abkommen bezüglich Sorgfaltspflichten in der sog. EU-Lieferkettenrichtlinie (2024/1760, Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) daraus ergeben, dass diese zum Teil nicht von allen EU-Mitgliedstaaten, der EU und nicht von allen „Gaststaaten“ ratifiziert worden sind. Nach dem Gutachten ist die Richtlinie gemessen am Unionsverfassungsrecht mit dem EU-Primärrecht sowie die verwendete Verweisungstechnik mit dem unionsverfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz vereinbar. Zudem besteht für die EU ein ausreichender Anknüpfungspunkt zur Rechtfertigung der extraterritorialen Wirkungen der CSDDD. Auch die in der Richtlinie verwendete Verweisungstechnik verstößt nicht gegen das völkerrechtliche Interventionsverbot. Veröffentlicht in Texte | 170/2024.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wirft eine Vielzahl von Auslegungsfragen auf, auch im Bereich der umweltbezogenen Vorschriften. Das vorliegende juristische Gutachten beleuchtet die umweltbezogenen Regelungen im Detail und identifiziert mögliche Handlungsansätze für Unternehmen und den behördlichen Vollzug. Das Gutachten ist als Diskussionsbeitrag zum LkSG zu verstehen und kann hilfreiche Erkenntnisse für die künftige Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) liefern. Veröffentlicht in Texte | 90/2024.
Die neue EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (2024/1760, Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) sieht neben anderen Durchsetzungsmechanismen ausdrücklich eine zivilrechtliche Haftung vor. Das Kurzgutachten untersucht die Haftungsregelung der Richtlinie hinsichtlich der Haftung für Umweltschäden. Es wird festgestellt, dass die Verletzung von Sorgfaltspflichten nur haftungsbegründend wirkt, soweit diese dem Schutz von Personen dienen (Individualschutz). Zusätzlich wird der Haftungstatbestand dadurch eingeschränkt, dass ein nach „nationalem Recht geschütztes rechtliches Interesse“ verletzt sein muss. Eine Haftung für reine Umweltschäden an Allgemeingütern (Klima, Luft, Biodiversität, etc.) ist nicht vorgesehen. Die Verletzung von Umweltschutzgütern kann aber haftungsrechtlich relevant werden, wenn dadurch auch Menschenrechte beeinträchtigt sind.
Das Kurzgutachten untersucht, inwieweit sich rechtliche Bedenken gegen Verweise auf internationale Abkommen bezüglich Sorgfaltspflichten in der sog. EU-Lieferkettenrichtlinie (2024/1760, Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) daraus ergeben, dass diese zum Teil nicht von allen EU-Mitgliedstaaten, der EU und nicht von allen „Gaststaaten“ ratifiziert worden sind. Nach dem Gutachten ist die Richtlinie gemessen am Unionsverfassungsrecht mit dem EU-Primärrecht sowie die verwendete Verweisungstechnik mit dem unionsverfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz vereinbar. Zudem besteht für die EU ein ausreichender Anknüpfungspunkt zur Rechtfertigung der extraterritorialen Wirkungen der CSDDD. Auch die in der Richtlinie verwendete Verweisungstechnik verstößt nicht gegen das völkerrechtliche Interventionsverbot.
The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will require large companies to create transparency about their environmental and social impacts, including those in the supply chain. New laws on corporate supply chain due diligence, such as the German Supply Chain Act (LkSG) or the planned European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oblige companies to address environmental damage and human rights violations in their supply chains and report on the outcome. In the context of the current debate on easing reporting burdens for companies, this factsheet examines the compatibility of the environmental reporting requirements from the CSRD with those of selected due diligence laws to identify synergies and gaps.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wirft eine Vielzahl von Auslegungsfragen auf, auch im Bereich der umweltbezogenen Vorschriften. Das vorliegende juristische Gutachten beleuchtet die umweltbezogenen Regelungen im Detail und identifiziert mögliche Handlungsansätze für Unternehmen und den behördlichen Vollzug. Das Gutachten ist als Diskussionsbeitrag zum LkSG zu verstehen und kann hilfreiche Erkenntnisse für die künftige Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) liefern.
Umweltgefahrenradar für Eisen-, Kupfer,- und Bauxitlieferketten Weltweit wurden 100 große Bergbaustandorte für Kupfer-, Eisenerz sowie Bauxit („Aluminiumerz“) auf Umweltgefährdungspotenziale untersucht. Daraus entstanden ist eine interaktive Karte mit vielfältigen Filtermöglichkeiten. Insbesondere Unternehmen können diese zur Analyse von Umweltrisiken in Lieferketten nutzen und werden so bei der Erfüllung ihrer umweltbezogenen Sorgfaltspflichten unterstützt. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts „ Pilot Screening der Umweltgefährdungspotenziale von Bergbaustandorten“ (ÖkoRess III) leisten einen wissensbasierten Beitrag zur Debatte um eine sichere und nachhaltige Versorgung mit Rohstoffen aus dem Bergbau. Im Auftrag des Umweltbundesamtes wurden weltweit 100 große Bergbaustandorte für Kupfer-, Eisenerz sowie Bauxit auf ihre Umweltgefährdungspotenziale untersucht. Dabei kam eine in Vorläufervorhaben entwickelte ( ÖkoRess I ) und an zehn Fallstudien erprobte ( ÖkoRess II ) Bewertungsmethode zur Anwendung. Diese Methode ermöglicht mit Hilfe öffentlich verfügbarer Informationen vom Schreibtisch aus einen schnellen Überblick über mögliche Umweltgefährdungen an einem Bergbaustandort. Im Ergebnis dieses Pilot-Screenings stehen 100 Umweltgefährdungsprofile großer Bergbaustandorte weltweit zur Verfügung, die in Form einer interaktiven Karte präsentiert werden. Diese Karte zeigt die globale Verteilung der Standorte und die Bewertungsergebnisse. Mit Hilfe von Filter- und Ebenenfunktionen können Nutzer*innen angepasst an individuelle Interessen durch die Karte navigieren. Beispielsweise lassen sich so für alle Standorte die Ergebnisse für ein spezifisches Umweltgefährdungspotenzial – etwa die Lage in einem Schutzgebiet – darstellen. Filtereinstellungen ermöglichen eine Eingrenzung der angezeigten Standorte nach spezifischen kombinierten Kriterien. Zum Beispiel: „Zeige alle Kupferminen mit vergleichsweise geringem Erzgehalt in Gebieten mit hohem Wasserstress“. Für jeden Standort kann zudem ein Factsheet heruntergeladen werden, das neben generellen Informationen zum Standort (wie Lage, Ausdehnung, Betreiber, Produktionsmengen) detaillierte Bewertungsergebnisse für die zwölf Einzelindikatoren des Bewertungssystems, kompakte Informationen zur staatlichen (Regulierung) und privaten (verantwortungsvolle Unternehmensführung) Governance sowie ein Quellenverzeichnis enthält. Wofür eignet sich die interaktive Karte? Die 100 Gefährdungsprofile können Unternehmen substantiell dabei unterstützen, die gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen an verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalen Lieferketten zu erfüllen. Mit dem Lieferkettensorgfaltsgesetz sind diese Erwartungen seit 2023 für einen Teil der Unternehmen in Deutschland rechtsverbindlich geworden. Weitergehende Regelungen auf EU Ebene (Batterieverordnung und EU-Lieferkettengesetz) werden in den nächsten Jahren in Kraft treten. Konkret können die bereitgestellten Informationen als Ausgangspunkt bei der Risikoanalyse im Rahmen von Sorgfaltspflichtprüfungen genutzt werden, entsprechend Schritt 2 des Sorgfaltspflichten-Prozesses nach dem OECD Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln . Auch zivilgesellschaftliche Organisationen und Journalisten können die Ergebnisse nutzen um Anhaltspunkte für tiefergehende vor Ort Recherchen zu ökologischen und menschenrechtlichen Missständen im internationalen Bergbausektor zu identifizieren. Weitere Informationen zum Forschungsvorhaben Die 100 Factsheets wurden einem zweistufigen Review unterzogen (Stufe 1: Gutachter und Stufe 2: Bergwerksbetreiber). Im Abschlussbericht wird der Forschungsprozess beschrieben, die Forschungsergebnisse zusammenfassend analysiert und kritisch diskutiert, Schlussfolgerungen gezogen und Empfehlungen zur Anwendung der Methode und der Nutzung der Ergebnisse abgegeben. Außerdem wurde die angewandte Bewertungsmethode im Rahmen des Screenings iterativ weiterentwickelt und eine überarbeitete Version des Methodenbandes erstellt, die in englischer und spanischer Sprache erhältlich ist. Auch der Schlussbericht ist aufgrund der internationalen Relevanz des Vorhabens ausschließlich in englischer Sprache verfasst. Er enthält eine Zusammenfassung in deutscher Sprache.
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Bund | 9 |
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