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Straßenverkehr - Emissionen und Immissionen 2009

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Liwicki, M., Garben, M. 1993: Emissionskataster Straßenverkehr Berlin 1993, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin, nicht veröffentlicht. Nowak, D., Jörres, R., Magnussen, H. 1994: Luftverschmutzung – Asthma – Atemswegsallergien. Zwischenergebnisse deutsch-deutscher epidemologischer Studien, in: Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 1/2, Köln. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2008a: Luftgüte-Meßnetz (BLUME), Download detaillierter Monats- und Jahresberichte, Berlin. Internet (Zugriff am 16.12.2020): www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftqualitaet/luftdaten-archiv/ SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2008b: Luftreinhalte- und Aktionsplan 2005-2010, Berlin. Internet (Zugriff am 10.07.2020): www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/archiv/luftreinhalte-und-aktionsplan-2005-2010/ SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2011: Stadtentwicklungsplan Verkehr, Berlin. Internet (Zugriff am 20.02.2021): www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrspolitik/stadtentwicklungsplan-mobilitaet-und-verkehr/ SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) (Hrsg.) o.J.: Emissionserhebungen und Immissionsberechnungen Kfz-Verkehr 2009 im Rahmen des Luftreinhalteplans 2009-2020, Berlin, unveröffentlicht. Gesetze und Verordnungen Allgemeine Verwaltungsvorschrift über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bei Überschreiten von Konzentrationswerten nach der 23. BImSchV (VwV-StV-ImSch) Bundesanzeiger Nr. 243, S. 13393 vom 31. Dezember 1996. 23. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten – 23. BImSchV), BGBl I Nr. 66, S. 1962 vom 20. Dezember 1996. Richtlinie wurde durch die 39. BImSchV ersetzt. Richtlinie des Rates vom 7. März 1985 über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid (Richtlinie 85/203/EWG), Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 87/1. Richtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität. Amtsblatt der EG v. 21.11.96 Nr. L 296 S. 55. Richtlinie 99/33/EG über die Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickoxide, Partikel und Blei in der Luft. Amtsblatt der EG vom 29.6.99, Nr. L 163 Seite 41. Internet (Zugriff am 19.09.2011): eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1999L0030:20080611:DE:PDF Richtlinie 2000/69/EG über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft. Amtsblatt der EG vom 13.12.2000, Nr. L 313 Seite 12. Internet (Zugriff am 19.09.2011): eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2000L0069:20001213:DE:PDF Richtlinie 2002/3/EG über den Ozongehalt der Luft. Amtsblatt der EG vom 9.3.2002 Nr. L 67 Seite 14. Internet (Zugriff am 19.09.2011): eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:067:0014:0030:DE:PDF Richtlinie 2004/107/EC über Grenzwerte für Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Amtsblatt der EG vom 26.01.2005 Nr. L 23 Seite 3.* Internet (Zugriff am 19.09.2011): eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2004L0107:20090420:EN:PDF Richtlinie 2008/50/EG Des Europäischen Parlamentes und Des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa. Amtsblatt der EG vom 11.06.2008 Nr. L 152/1. Internet: (Zugriff am 24.09.2009) eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:152:0001:0044:DE:PDF Siebtes Gesetz zur Änderung des BImSchG . BGBl. Jahrgang 2002, Teil I, Nr. 66, S. 3622 ff, vom 17. September 2002. 33. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 13. Juli 2004. BGBl. I Nr. 36 2004, Seite 1612 ff. Richtlinie wurde durch die 39. BImSchV ersetzt. 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 2. August 2010 BGBl. I S. 1065 Internet (Zugriff am 04.10.2010): bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bimschv_39/index.html Karten SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2008c: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2008, Karte 07.05 Strategische Lärmkarten, 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2007/karten/index.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2010: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2010, Karte 08.02.1 Überwiegende Heizungsarten, 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/energie/gebaeudewaerme/2005/karten/artikel.979430.php

Deutschland: Feinstaubwerte auch im Jahr 2009 erhöht

An 55 Prozent der städtisch verkehrsnahen Luftmessstationen lagen im Jahr 2009 die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) über dem ab dem 1.1.2010 einzuhaltenden Grenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter Luft (µg/m3). Grenzwert-Überschreitungen treten vor allem in Städten und Ballungsräumen auf, also dort, wo auch ein Großteil der Bevölkerung lebt. Stickstoffoxide entstammen vornehmlich den Emissionen des Verkehrs sowie Verbrennungsprozessen in Industrie und Haushalten. Auch die Feinstaub-Konzentrationen (PM10) überschritten im Jahr 2009 erneut die bereits seit 2005 geltenden Grenzwerte - trotz Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen. An 23 der insgesamt 408 Messstationen traten an mehr als 35 Tagen PM10-Konzentrationen über 50 µg/m3 auf. Insgesamt war die Feinstaubbelastung im Jahr 2009 etwas höher als 2008, dem Jahr, mit der seit 2000 geringsten Luftbelastung durch Feinstaub.

Europäisches Jahr der Luft 2013

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte 2013 zum Jahr der EU-Politik für Luftqualität. Es soll hervorgehoben werden, wie wichtig für alle saubere Luft ist, wobei EU-weiten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität besondere Aufmerksamkeit zukommen soll.

WHO: Bericht über Daten zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung

Nach einem am 31. Januar 2013 veröffentlichten Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann eine langfristige Exposition gegenüber Feinstaub (PM2,5) zu Arteriosklerose führen, Geburten beeinträchtigen und Atemwegserkrankungen bei Kindern auslösen. Der Bericht über Daten zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung (Review of Evidence on Health aspects of air pollution – REVIHAAP) deutet zudem darauf hin, dass möglicherweise ein Zusammenhang mit der Entwicklung des Nervensystems, kognitiven Funktionen und Diabetes besteht, und erhärtet den kausalen Zusammenhang zwischen PM2,5 und Sterbefällen bei Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der WHO-Bericht liefert neue Daten über die Auswirkungen einer langfristigen Ozon-Exposition auf die Sterblichkeit bei Atemwegserkrankungen und unter Menschen mit Prädispositionen aufgrund chronischer Erkrankungen. Zudem deutet der Bericht darauf hin, dass sich die Ozon-Exposition auf die kognitive Entwicklung und die reproduktive Gesundheit einschließlich Frühgeburten auswirkt. Die Forschungsarbeiten wurden im Auftrag der Europäischen Kommission im Rahmen der für 2013 vorgesehenen Überprüfung der EU-Politik für Luftqualität durchgeführt.

Fristverlängerungen zur Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten

Der seit 2010 geltende Luftqualitäts-Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wurden in einigen Gebieten Deutschlands nicht eingehalten. Die europäische Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) räumt die Möglichkeit ein, für die betroffenen Gebiete bei der Europäischen Kommission eine Fristverlängerung für die Einhaltung der Grenzwerte zu beantragen. Bis zum 01.Januar 2015 kann die Grenzwerteinhaltung von den Kommunen maximal aufgeschoben werden. Voraussetzung dafür sind genaue Aufstellungen, welche Maßnahmen in den Städten wann getroffen werden sollen und welches Minderungspotential gesehen wird. In ihrem Beschluss vom 20. Februar 2013 teilte die Europäische Kommission mit, dass sie bei 33 von 57 Fristverlängerungsanträgen deutscher Regionen Einwände erhebt. Die eingereichten Unterlagen sind nach Auffassung der Kommission nicht ausreichend und gehen in einigen Fällen nicht über das Niveau von Entwürfen hinaus. Halten die Kommunen die Grenzwerte nicht ein, droht Deutschland im schlimmsten Fall ein Vertragsverletzungsverfahren von der EU mit hohen Strafzahlungen.

Informationen zur Luftgüte in Mecklenburg-Vorpommern über Internet

Die durch das Luftmessnetz Mecklenburg-Vorpommern an 14 Messstandorten gewonnenen Luftgütedaten werden entsprechend EG-Richtlinien im Internet (WWW) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und stündlich (Blei, Benzol vierteljährlich) aktualisiert. Dabei handelt es sich um die Komponenten Feinstaub (PM10 und PM2,5) in µg/m³ Stickstoffmonoxid (NO) in µg/m³ Stickstoffdioxid (NO2) in µg/m³ Schwefeldioxid (SO2) in µg/m³ Ozon (O3) in µg/m³ Kohlenmonoxid (CO) Benzol in µg/m³ und Blei (Pb). Es werden die aktuellen Daten in tabellarischer Form und als 7 Tages-Grafiken dargestellt. Entsprechend der Forderungen der 39. BImSchV werden die validierten Jahresdaten aller Komponenten (inklusive Staubinhaltsstoffe) im Internet veröffentlicht.

Datenarchiv Sondermessungen in Mecklenburg-Vorpommern

Zur Erfassung der Luftqualität in Mecklenburg-Vorpommern werden an ausgewählten Standorten Sondermessprogramme durchgeführt. U.a. handelt es sich um Sondermessprogramme zur Ermittlung der Immissionsbelastung im Rostocker Stadtgebiet, zur Beurteilung der Verkehrsimmissionen an verschiedenen Standorten in M-V, zur Ermittlung von Ammoniakimmissionen und Nährstoffeinträgen in der Nähe von Tierhaltungsanlagen und zur Ermittlung der Feinstaubimmissionen (zeitliche Entwicklung und Ursachen) in M-V. Der Datenbestand setzt sich aus kontinuierlichen und diskontinuierlich gewonnenen Messdaten der Hauptluftschadstoffe - Schwebstaub, Feinstaub (PM10), Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid, Ozon, Benzol, Toluol, Ruß und Ammoniak zusammen. Dabei handelt es sich um Messdaten, die aus zusätzlich durchgeführten Messprogrammen gewonnen wurden. U.a. wurden Messdaten mit einem Messwagen an verschiedenen Standorten in M-V ermittelt. An verschiedenen ländlichen Standorten wird die NH3-Konzentration bestimmt. Es werden Messprogramme zur Ermittlung der Verkehrsimmissionen an verschiedenen Standorten in M-V durchgeführt (u.a. zur Ermittlung sogenannter "hot spots").

Informationen zur Luftgüte in Mecklenburg-Vorpommern über Rundfunk

Bei Überschreitung des Informationswertes für Ozon von 180 µg/m³ und des Alarmwertes von 240 µg/m³ erfolgt die Information der Öffentlichkeit über regionale Rundfunkanstalten Die Daten für die Messkomponente Ozon (O3) werden stündlich aus dem laufenden Messprozess gewonnen und auf einem speziellen Kommunikationsrechner bereitgestellt. Die Daten werden an folgenden Messorten gewonnen: Rostock-Holbeinplatz Neubrandenburg Gülzow Löcknitz Rostock-Stuthof Göhlen Leizen Garz Güstrow und Rostock-Warnemünde.

Landesmessnetz zur Luftgüte in Mecklenburg-Vorpommern/ Luftmessnetz

Die Immissionsüberwachung wird in Mecklenburg-Vorpommern durch den Betrieb eines landesweiten Luftmessnetzes gewährleistet. Entsprechend bestehender Gesetze werden folgende Aufgaben durchgeführt: -Überwachung von Grenzwerten -Ermittlung der städtischen und ländlichen Hintergrundbelastung -Ermittlung der Belastung an verkehrsbelasteten Standorten -Ermittlung der Belastung im Umfeld von Industriebetrieben und Hafenanlagen -Beobachtung der Langzeitentwicklung -Ermittlung der Ursachen von Grenzwertverletzungen -Uberprüfung der Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung -Information der Öffentlichkeit entsprechend der vorgeschriebenen EU-Richtlinien -Datenauswertung und Beurteilung entsprechend der vorgeschriebenen EU-Richtlinien und nationaler Gesetze und Vorschriften -Datenaustausch -besondere Berichtspflichten bestehen gegenüber der EU -Entwicklung von Messtrategien -Einsatz verschiedenster Messverfahren und Kalibriertechniken Die stationären Messstationen sind entsprechend ihres Einsatzzweckes mit verschiedenen Messgeräten ausgestattet, mit denen es möglich ist, die kontinuierliche Überwachung der Luftschadstoffbelastung an Feinstaub (bis1998 Schwebstaub), Stickoxiden, Ozon, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid kontinuierlich zu überwachen, zu erfassen und zeitnah hierüber zu berichten. Für die Ermittlung der Benzolkonzentrationen kommen an drei Standorten Passivsammler zum Einsatz. An einigen der Messstationen wurden darüber hinaus Geräte zur diskontinuierlichen Feinstaubsammlung installiert, um nach Laboranalysen Kenntnisse über die Inhaltsstoffe des Feinstaubs (z. B. PAK und Schwermetalle) zu gewinnen. Diese Daten werden gegenwärtig in 14 vollautomatisch betriebenen Messcontainern an folgenden Standorten gewonnen: verkehrsnah gelegene Messstationen in: Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund, Wolgast ländlich gelegene Messstationen: Gülzow, Göhlen, Löcknitz, Rostock-Stuthof, Leizen, Garz Messstationen im städtischen Hintergrund: Güstrow, Rostock-Warnemünde. Desweiteren wird ein NH3-Messnetz zur orientierenden Messung betrieben, um die Kenntnisse über die räumliche Variabilität der NH3-Immissonen im ländlichen Raum zu verbessern und damit wichtige Informationen z. B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu generieren.

Informationen zur Luftgüte in Mecklenburg-Vorpommern über Videotext

Bei diesen Daten handelt es sich um ausgewählte Messkomponenten Ozon (O3), Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10), ermittelt aus dem aktuellen Messprozess, die mittels einer speziellen Software online in den Videotextrechner des öffentlich rechtlichen Fernsehens, hier N3, übertragen werden. Die Daten werden an folgenden Messorten gewonnen: Rostock-Am Strande Rostock-Holbeinplatz Neubrandenburg Stralsund-Knieperdamm Schwerin-Obotritenring Gülzow Löcknitz Rostock-Stuthof Göhlen Leizen Garz Rostock-Warnemünde und Güstrow.

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