Die EU hat neue Regeln zum Pflanzenschutz in Kraft gesetzt. Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten POP-Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (sogenannte PBT-Stoffe – persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. In einem Nationalen Aktionsplan (NAP) muss jeder EG-Mitgliedsstaat künftig konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Dazu kann auch das Anlegen von Schutzstreifen entlang von Gewässern zählen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Die neuen Regularien zum Pflanzenschutz sind seit dem 24. November 2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Umweltschutz wird gestärkt Die EU hat neue Regeln zum Pflanzenschutz in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen in der EU über die Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind für den Umweltschutz in Europa ein großer Wurf: „Die neue Zulassungs-Verordnung verbietet die Anwendung besonders gefährlicher Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln. Das war lange überfällig und ist nun ein Fortschritt für den vorsorgenden Umweltschutz” - sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Auch eine Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bringt Umweltvorteile: Erstmals wird in Europa ein einheitlicher Rahmen geschaffen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Menschen und Umwelt zu reduzieren. Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten POP -Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (sogenannte PBT -Stoffe - persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. Um die neuen Regelungen in der Praxis anwenden zu können, entwickelt nun das Umweltbundesamt gemeinsam mit seinen Schwesterbehörden in den anderen EU-Staaten geeignete Prüf- und Bewertungsmethoden. Jochen Flasbarth: „Es geht darum, die Spreu vom Weizen zu trennen. Wir müssen sicherstellen, dass die Kriterien so ausgestaltet werden, dass ein Verbot auch tatsächlich diejenigen Stoffe trifft, die in der Umwelt Schäden verursachen können. Vor allem bei den hormonsystemstörenden Stoffen fehlt uns noch das Werkzeug, um die Verbotsnorm auch anwenden zu können.” Die neue Rahmenrichtlinie über den nachhaltigen Gebrauch von Pestiziden geht hingegen gezielt solche durch Pflanzenschutzmittel verursachte Umweltprobleme an, die nicht über ein Zulassungsverfahren geregelt werden können: So wenden viele Landwirte in Europa noch immer deutlich mehr Pflanzenschutzmittel an, als für eine erfolgreiche Ernte eigentlich nötig wäre. Auch Verstöße gegen Umweltauflagen treten noch zu häufig auf. Ein weiteres Problem ergibt sich direkt aus der Bekämpfung von Ackerbegleitkräutern und Schadinsekten: Feldvogelarten wie das Rebhuhn oder die Feldlerche finden nicht mehr genügend Nahrung, um ihre Jungen zu versorgen. Die Richtlinie verpflichtet nun die Mitgliedstaaten, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Landwirte nach Methoden arbeiten können, die mit weniger Pflanzenschutzmitteln auskommen. Hierzu zählt neben der ökologischen Landwirtschaft auch der sogenannte integrierte Pflanzenschutz. Auch das Sprühen vom Flugzeug oder Hubschrauber aus wird, abgesehen von begrenzten Ausnahmen, verboten. In einem Nationalen Aktionsplan (NAP) muss jeder EG-Mitgliedsstaat künftig konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Dazu kann auch das Anlegen von Schutzstreifen entlang von Gewässern zählen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Das Umweltbundesamt setzt sich außerdem dafür ein, dass dort, wo der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unvermeidbar ist, geeignete Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, damit die für unsere Agrarlandschaft typischen Vogel- und Säugerarten nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Damit die Richtlinie erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen die zum Schutz der Umwelt notwendigen Ziele und Maßnahmen in Nationalen Aktionsplänen und den gesetzlichen Regelungen konkret benannt werden. Jochen Flasbarth hierzu: „Wir dürfen es nicht bei Appellen und Empfehlungen belassen, sondern müssen die Anforderungen klar beschreiben und verbindliche Ziele setzen, damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Mindestmaß reduziert wird.” Das Umweltbundesamt gestaltet diesen Umsetzungsprozess aktiv mit.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
019/09
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 019/09
Magdeburg, den 18. Februar 2009
Neues EU-Pflanzenschutzrecht auf
Obstbautag in Hettstedt diskutiert
Wernicke: EU will Gesundheit und Umwelt besser schützen
Hettstedt. Mit der Neuregelung des EU-Pflanzenschutzrechts wird sich
der Bedarf an der Beratung und Betreuung landwirtschaftlicher Unternehmen erhöhen.
Darauf verwies Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke heute in Hettstedt bei
den Obstbautagen Sachsen-Anhalt 2009. Die Zeit bis zum Inkrafttreten dieser
Regelungen in zwei Jahren muss von allen Betroffenen gut genutzt werden, um die
dann geltenden Bedingungen erfolgreich bewältigen zu können. Sie betont, das
ist nicht nur eine Aufgabe der staatlichen Stellen. Diese würden aber als
Ansprechpartner für die landwirtschaftlichen Unternehmen bereitstehen. Die
Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern beim Pflanzenschutzdienst in den Ämtern für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) habe sich bereits in der
Vergangenheit bewährt. Im ALFF Süd sei deshalb erst vor kurzem die Stelle des
Spezialbraters für Pflanzenschutz im Wein-, Obst- und Gemüseanbau wieder
besetzt worden, so die Ministerin.
Wernicke hat die Neuregelung des EU-Pflanzenschutzrechts als
einen tragfähigen Kompromiss bezeichnet. Sie sieht in der nun vorliegenden
Verordnung einen Beitrag zur EU-weiten Harmonisierung der Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln und damit von vergleichbaren Standards. Wernicke: ¿Die
neue EU-Verordnung berücksichtigt den Schutz der menschlichen Gesundheit und
der Umwelt ebenso wie die Interessen einer nachhaltigen Landwirtschaft.¿ Sie
erinnerte daran, dass es zwischenzeitlich so ausgesehen hatte, als ob der
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Frage gestellt werden würde. Die neuen
Rechtsvorschriften sicherten den vergleichbaren verantwortungsvollen Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln auf hohem Niveau.
Sie machte deutlich, dass die bestehenden
Rechtsvorschriften insbesondere im Hinblick auf die Zulassungsverfahren verbessert
und vereinfacht werden. Die neue Verordnung enthalte zwei entscheidende
Bewertungsansätze. Dabei werden die Wirkstoffe der Pflanzenschutzmittel
Gefahren und Risiko basierend für die Zulassung bewertet. Nach Wernickes Überzeugung
wird das dazu führen, dass einige Wirkstoffe künftig nicht mehr verwendet
werden dürfen. Es sei aber
davon auszugehen, dass die chemische Industrie verstärkt daran arbeiten werde, den Anforderungen an mehr
Verbraucher- und Umweltschutz zu entsprechen, so die Ministerin. Wernicke: ¿Sicherheit
muss beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel vor allem anderen Vorrang
haben."
Die Obstbautage Sachsen-Anhalt 2009 finden vom 17. bis
18.02.2009 im Kolping-Berufsbildungswerk Hettstedt (A.-Kolping-Str. 1 in 06333
Walbeck) statt. Sie werden in Zusammenarbeit der Landesfachgruppe Obstbau Sachsen-Anhalt
im Landesverband Gartenbau Sachsen-Anhalt e.V. mit der Martin-Luther-Universität
Halle- Wittenberg (Institut für Agrar- u. Ernährungswissenschaften), der
Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) und der Saale
Obst Erzeuger- und Absatzgenossenschaft e.G. durchgeführt.
Impressum:
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt
Pressestelle
Olvenstedter Straße 4
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Das Projekt "Rechtsvorhaben 'Auflagen zum Schutz der Biodiversität im Rahmen von Zulassungen nach dem Pflanzenschutzgesetz'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Geulen & Klinger Rechtsanwälte durchgeführt. Nicht zuletzt durch die aktuelle Diskussion um das Herbizid 'Glyphosat' stößt seit einiger Zeit das Thema 'Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf den Naturhaushalt' auf wachsendes Interesse in einer breiteren Öffentlichkeit. Kaum eine Stoffgruppe wird in Deutschland so gezielt und in so großen Mengen in die Umwelt ausgebracht wie Pflanzenschutzmittel. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann erhebliche Auswirkungen auf die Abundanz und Diversität einzelner Tier- und Pflanzenarten und damit auch auf die biologische Vielfalt insgesamt haben. Für das BMUB spielt dieses Themenfeld eine wesentliche Rolle, da die Sicherstellung der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten und der Erhalt ihrer Lebensräume zu den Kernaufgaben des Ressorts gehört, an deren Durchsetzung auch die Glaubwürdigkeit der Politik gemessen wird. Nach dem EU-Pflanzenschutzrecht sind bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln die Auswirkungen auf die Abundanz und Vielfalt von Nichtzielarten und damit auch die biologische Vielfalt zu berücksichtigen. Leider erfolgt dies in der Praxis bisher nicht in der angemessenen Weise. Unter anderem werden wesentliche Auslöser des in den Agrarlandschaften zu beobachtenden Artenschwunds wie die indirekten Auswirkungen von Pflanzenschutzmittel durch Störung der Nahrungsketten derzeit komplett ignoriert. Damit wird die derzeitige Zulassungspraxis für Pflanzenschutzmittelprodukte den mit der Zulassung verbundenen Anforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt nicht gerecht. Das BMUB drängt hier auf eine Änderung der Zulassungspraxis. Der alarmierende Zustand der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft macht ein solches Vorgehen dringlich. Eine denkbare Auflage, um negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch die Unterbrechung der Nahrungsketten auf ein annehmbares Maß zu reduzieren, ist es, die Anwendung des Pflanzenschutzmittels an das Vorhandensein oder ggf. die Schaffung von Ausgleichsflächen zu binden. (Text gekürzt)
Das Projekt "Erstellung einer sektorspezifischen Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz bei Arznei- und Gewürzpflanzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsvereinigung der Arzneimittel-Hersteller e.V. durchgeführt. Problemstellung/Zielsetzung: Nach der Richtlinie 2009/128/EG müssen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die zur Förderung eines Pflanzenschutzes mit möglichst geringer Verwendung von insbesondere chemischen Pestiziden erforderlichen Maßnahmen treffen. Dazu sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Aktionspläne zu erstellen, die beschreiben sollen, wie sichergestellt wird, dass alle beruflichen Verwender von Pestiziden die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes spätestens ab dem 1. Januar 2014 anwenden. Die Richtlinie enthält darüber hinaus die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten zur Schaffung geeigneter Anreize zur freiwilligen Umsetzung von kulturpflanzen- oder sektorspezifischen Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz durch die Verwender. Dabei können öffentliche Stellen und / oder Organisationen, die bestimmte berufliche Verwender vertreten, entsprechende Leitlinien aufstellen.
Vor diesem Hintergrund beschlossen der Deutsche Fachausschuss für Arznei-, Gewürz- und Aromapflanzen (DFA) und die Forschungsvereinigung der Arzneimittel-Hersteller e.V. (FAH) in 2011, gemeinsam eine sektorspezifische Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz zu erarbeiten
Ergebnisse: Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von DFA und FAH erarbeitete in 2011 eine sektorspezifische Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz bei Arznei- und Gewürzpflanzen, die die Besonderheiten der beiden Kulturgruppen berücksichtigte. Diese Leitlinie wurde seitens Moritz Graf vom Hagen-Plettenberg / Sandfort GmbH & Co. KG als dem Vorsitzenden des DFA und Dr. Barbara Steinhoff als Geschäftsführererin der FAH beim Forum zum 'Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln' (NAP) am 7. Dezember 2011 im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgestellt. Das BMEL begrüßte diese Leitlinie und stellte sie als erstes Beispiel für eine sektorspezifische Leitlinie als Download auf die Internetseite des Forums.
In 2015 wurde die Leitlinie vor dem Hintergrund des Vorkommens von pyrrolizidinalkaloid-haltigen Unkräutern in Arznei- und Gewürzpflanzenbeständen aktualisiert. Durch das Unkrautvorkommen ergab sich die Notwendigkeit, alle Maßnahmen der Unkrautbekämpfung kritisch zu hinterfragen.