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Kommission verklagt Deutschland wegen Versäumnissen beim Elektroschrott und schlägt Geldbußen vor

Die Europäische Kommission kündigte am 28. Mai 2015 an, dass sie Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof bringt, weil das Land die EU-Rechtsvorschriften für das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nicht umgesetzt und die einzelstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt hat. Die EU-Vorschriften hätte bis zum 14. Februar 2014 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Vorschriften beruhen auf einer Überarbeitung der vorherigen Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und enthalten eine Reihe neuer oder wesentlich geänderter Bestimmungen, von denen noch keine in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Kommission beantragt daher beim Gerichtshof, gemäß dem in Artikel 260 Absatz 3 AEUV festgelegten Verfahren ein Zwangsgeld in Höhe von 210 078 EUR pro Tag gegen Deutschland zu verhängen, bis ein entsprechendes Gesetz umgesetzt ist.

Umwelt- und Verkehrsverbände klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen deutsche Gigaliner-Zulassung

Ein Verbändebündnis aus Allianz pro Schiene, BUND und Deutscher Umwelthilfe (DUH) reichte am 4. April 2017 eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein, um die generelle Zulassung von Gigalinern auf deutschen Straßen zu verhindern. Die zum 1. Januar 2017 vom Bundesverkehrsministerium erteilte Regelzulassung für die mehr als 25 Meter langen Lastwagen verstoße gegen das EU-Recht, teilten die Verbände am 5. April 2017 in Berlin auf einer Pressekonferenz mit. Sie gefährde die Klimaziele Deutschlands und sei ein nicht abschätzbares Risiko für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Europäischer Rechnunghof erklärt EU-Waldschutz für gescheitert

Nach wie vor kann illegal geschlagenes Holz in die Europäische Union eingeführt werden und Millionenzahlungen an die Herkunftsländer, um die verbotenen Praktiken vor Ort einzudämmen, bleiben wirkungslos. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Rechnungshof in einem am 22. Oktober 2015 veröffentlichten Report. Um illegalen Holzeinfuhren in EU zu stoppen, hat die Europäische Kommission 2003 den FLEGT-Aktionsplan vorgestellt. FLEGT steht für „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“. Kernstücke des Plans sind die „Voluntary Partnership Agreements“ VPA, also freiwillige, aber verbindliche Partnerschaftsvereinbarungen, und die EU-Holzhandelsverordnung. In seinem Bericht hat der EU-Rechnungshof die Wirksamkeit des Aktionsplans geprüft. Das Fazit: Die Umsetzung ist mangelhaft. Vier europäische Länder haben die EU-Holzhandelsverordnung bislang nicht vollständig in eigenes Recht umgesetzt. Dadurch, so der Rechnungshof, kann weiterhin illegales Holz nach Europa eingeführt werden. Im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans erhielten 35 Länder im Zeitraum 2003-2013 300 Millionen Euro. Zwei dieser Länder, Indonesien und Ghana, kamen auf dem Weg zu einem vollständigen Genehmigungssystem für ihr Holz gut voran. Im Allgemeinen aber waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen, und viele Länder hatten Schwierigkeiten bei der Überwindung der Hürden, die einer verantwortungsvollen Politikgestaltung im Wege standen. In den 12 Jahren, seitdem die Kommission den Aktionsplan eingeführt hat, hat kein Partnerland ein vollständig anerkanntes (FLEGT-)Genehmigungssystem erreicht.

Kommission verklagt Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen

Die Europäische Kommission gab am 10. Dezember 2015 ihren Beschluss bekannt, gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage zu erheben. Grund hierfür ist die Nichtumsetzung der Richtlinie 2006/40/EG über Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, in der die Verwendung von Fahrzeug-Kältemitteln mit geringerem Treibhauspotenzial sowie ein schrittweises Abschaffen bestimmter fluorierter Treibhausgase vorgeschrieben wird. Die Kommission behauptet, Deutschland habe gegen die EU-Rechtsvorschriften verstoßen, indem es zuließ, dass der deutsche Fahrzeug-Hersteller Daimler AG Fahrzeuge auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht hat, die nicht der Richtlinie über Klimaanlagen in Fahrzeugen entsprachen, und es versäumte, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die Daimler AG machte Sicherheitsbedenken bezüglich der in der Richtlinie vorgeschriebenen Kältemittel geltend. Diese Bedenken fanden keine Unterstützung seitens der übrigen Kraftfahrzeug-Hersteller und wurden von dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, die 2014 eine zusätzliche Risikoanalyse durchführte, verworfen. Trotz Kontakten zwischen der Kommission und den deutschen Behörden im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren unternahm Deutschland keine weiteren Schritte gegen die Ausstellung von Typgenehmigungen für nicht vorschriftsmäßige Kraftfahrzeuge und traf keine Abhilfemaßnahmen gegen den Hersteller. Mit der Klage gegen Deutschland vor dem Gerichtshof bezweckt die Kommission, sicherzustellen, dass die Klimazielsetzungen dieser Richtlinie erfüllt werden und dass das EU-Recht einheitlich in der gesamten EU angewendet wird, so dass allen Wirtschaftsteilnehmern gerechte Wettbewerbsbedingungen garantiert werden.

Gewässerverunreinigungen

Die Daten umfassen die im deutschen Hoheitsgebiet und der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) festgestellten Gewässerverunreinigungen. Erfasst werden die u. a. Position, Art und Verursacher der Gewässerverunreinigungen. Die Daten werden zur rechtlichen Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die Vorschriften des MARPOL-Übereinkommens 1973/78 in Verbindung mit der MARPOL-Owi-Vo, des Helsinki-Übereinkommens in Verbindung mit der 1. und 2. Ostseeschutz-Änderungsverordnung und zur Bearbeitung einzelfachbezogener und rechtlicher Grundsatzfragen zu den o. g. Rechtsvorschriften und Ordnungswidrigkeitrecht (OWIG i. V. m. StPO und StGB), Europarecht und Völkerrecht vorgehalten. Weitere Informationen finden Sie unter: https://gdi.bsh.de/de/data/Water-Pollution_Information_Gewaesserverunreinigungen_DE.pdf

Besserer Schutz für fünf Hai-Arten und die Gattung der Mantarochen tritt in Kraft

Ab dem 14. September 2014 stehen fünf besonders bedrohte Haiarten und die Gattung der Mantarochen unter dem Schutz des internationalen Artenschutzabkommens CITES. Erzeugnisse aus diesen Arten dürfen dann nur noch gehandelt werden, wenn sie aus nachhaltig bewirtschafteten Populationen stammen. Auf der 16. CITES-Vertragsstaatenkonferenz in Bangkok wurden folgende marine Arten in den Anhang II CITES aufgenommen: Bogenstirn-Hammerhai, Großer Hammerhai, Glatter Hammerhai, Weißspitzenhochseehai, Heringshai und Mantarochen. Ab dem 14.09.2014 werden die Listungen völkerrechtlich in Kraft treten. Gleichzeitig erfolgt die Umsetzung dieser Listungen in EU-Recht durch Aufnahme in den Anhang B der Europäischen Artenschutzverordnung VO (EG) 338/97. Der Schutz umfasst nicht nur das ganze Tier, sondern auch alle Produkte, Teile und Erzeugnisse, nachstehend als Exemplar bezeichnet.

Bisher längster Feinstaubalarm in Stuttgart endet

In der Nacht vom 30. Januar 2017 endete der bis zu diesem Zeitpunkt längste Feinstaubalarm in Stuttgart. Mit einer Dauer von 15 Tagen war es die längste Alarmphase seit Einführung des Feinstaubalarms Anfang 2016. Laut der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg lag der vorläufige Tagesmittelwert am 27. Januar am Neckartor bei 158 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Der nach EU-Recht zulässige Grenzwert für Feinstaub liegt bei 50 Mikrogramm.

Ръководство: Програми за Качеството на Атмосферния Въздух

Particulate matter (⁠ PM10 ⁠) is one of the air pollutants, which pose a major risk to public health. This is why EU legislation has set limit values for PM10. In case of persistent and high exceedances of these limit values the “Directive 2008/50/EC on ambient air quality and cleaner air for Europe” proposes air quality plans as a complex, though effective, instrument to reduce air quality level exceedances. Developing and appropriately applying air quality plans requires particular expertise at the levels of affected municipal authorities, of data collecting authorities, of modelling engineering offices and of supervising regional authorities. The “Guideline on Air Quality Plans” has been developed during an advisory assistance project with Bulgaria. It presents the most important aspects, which have to be taken into account when developing and revising air quality plans. Complex topics are illustrated by easily understandable figures. References to the Bulgarian case provide the link between theory and practice. A comprehensive selection of potentially appropriate mitigation measures is listed at the end of the document. Veröffentlicht in Broschüren.

Deutschland, EU und elf weitere Länder zeichnen Nagoya Protokoll

Deutschland hat am 23. Juni 2011 in New York das Nagoya Protokoll gezeichnet. Das Protokoll ist eine Ergänzung zum UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und wurde auf der zehnten UN-Naturschutzkonferenz im Oktober 2010 in Nagoya (Japan) angenommen. Neben Deutschland unterzeichneten die EU sowie weitere EU-Mitgliedsstaaten das Protokoll. Nach der Zeichnung beginnt nun der aufwändige Umsetzungsprozess, bei dem die einzelnen Verpflichtungen des Protokolls in deutsches bzw. europäisches Recht umgesetzt werden müssen. Das Protokoll tritt drei Monate nach der fünfzigsten Ratifizierung in Kraft.

EU-Gericht weist EEG-Klage ab

Am 10. Mai 2016 wies das Gericht der Europäischen Union (EuG) seinem Urteil die Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung von 2012 (EEG 2012) ab. Es bestätigt damit die Feststellung der EU-Kommission, dass durch das EEG 2012 Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden sind und es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handelt. Darunter fallen sowohl die Förderung von Ökostrom als auch die Befreiungen der stromintensiven Industrie von der EEG-Umlage, so das Urteil.

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