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Europäische Bodenrichtlinie angenommen

<p>Europäische Bodenrichtlinie angenommen </p><p>Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober 2025 die Europäische „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz“ verabschiedet (Soil Monitoring and Resilience Law, kurz Bodenrichtlinie). Der EU‑Rat hat bereits am 29. September 2025 die Richtlinie förmlich angenommen. Die Europäische Bodenrichtlinie stellt den ersten europaweit verbindlichen Rechtsrahmen zum Schutz der Böden dar.</p><p><strong>Ziele der Richtline </strong></p><p>Übergeordnetes Ziel der Richtlinie ist es sicherzustellen, dass alle Böden in der Europäischen Union bis 2050 in einem gesunden Zustand sind und dass der gesunde Zustand von Böden erhalten bleibt. Belastungen und Beeinträchtigungen von Böden sind daher vorzubeugen oder zu mindern. Die Richtlinie führt ein systematisches ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>⁠ der Bodengesundheit in allen Europäischen Mitgliedstaaten ein.</p><p>Gesunde Böden sind in einem guten chemischen, physikalischen und biologischen Zustand. Sie sind lebendige Ökosysteme, die wichtige Dienstleistungen für den Menschen erbringen; sie sind widerstandfähig, fruchtbar, speichern Wasser und organischen Kohlenstoff und sind Lebensraum für über 60% der Organismen auf Erden. Gesunde Böden zu erhalten oder geschädigte Böden wiederherzustellen gewährleistet außerdem unsere Ernährungssicherheit und hilft uns im Kampf gegen den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ und den Biodiversitätsverlust und.</p><p><strong>Kernelemente der Richtlinie</strong></p><p>Die Europäische Bodenrichtlinie sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten regelmäßig Kennwerte der Bodengesundheit erheben, unter anderem zum organischen Kohlenstoffgehalt, zum Wasserhaltevermögen, zur Bodenbiodiversität und zu Kontaminationen. Deshalb werden auch Schadstoffe wie ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a>⁠ und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ in das Monitoring einbezogen. Die Richtlinie führt ebenfalls Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs auf EU-Ebene ein, insbesondere zur Verminderung der Bodenversiegelung und des Bodenabtrages im Rahmen des Flächenverbrauchs.</p><p>Der Zustand der Böden wird anhand einer gemeinsamen EU-Methodik bewertet: werden EU-weite, nachhaltige Zielwerte eingehalten, gelten die Böden als gesund. Werden nationale Auslösewerte erreicht, ist der Boden in einem moderaten oder schlechten Zustand. Diese gestufte Bewertung soll den Mitgliedstaaten dabei helfen, Prioritäten zu setzen und schrittweise Maßnahmen für gesündere Böden umzusetzen.</p><p>Ein zentraler Bereich der Richtlinie ist der Umgang mit potentiell kontaminierten Standorten und mit Altlasten. Die Richtlinie sieht einen risikobasierten und schrittweisen Ansatz vor, der von der Ermittlung über die Untersuchung zur Bewertung führt. Stellen die Mitgliedstaaten fest, dass bestimmte Standorte ein unannehmbares Risko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen, ergreifen sie Risikominderungsmaßnahmen.</p><p>Das systematische Monitoring mit der Bewertung des Bodenzustandes, nachhaltige Bodenbewirtschaftungsmaßnahmen und der Umgang mit kontaminierten Standorten sind die drei Handlungsstränge der Europäischen Bodenrichtlinie. So soll die Richtlinie helfen, gesunde Böden zu erhalten oder wiederherzustellen und Bodenkontamination auf ein Niveau zu senken, das nicht mehr als schädlich für die menschliche Gesundheit und das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kosystem#alphabar">Ökosystem</a>⁠ gilt.</p><p>Das Erreichen dieser Ziele wird auf EU Ebene verfolgt, indem die EU Kommission 7 ½ Jahre nach Inkrafttretens eine Bewertung der Richtlinie durchführt, um die erzielten Fortschritte und die Notwendigkeit von Änderungen in den Anforderungen zu beurteilen.</p><p><strong>Nächste Schritte</strong></p><p>Mit der Abstimmung im Europäischen Parlament und der Annahme im EU-Rat ist die Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz endgültig angenommen. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen.</p><p>Der Rechtsrahmen für Böden in Deutschland wird im Wesentlichen durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die dazugehörige Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) gebildet. Deren Kernpunkte sind bisher die Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen und der Umgang mit Altlasten. Das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei der Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Altlasten sind im Deutschen Bundesbodenschutzgesetz und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung klar geregelt und finden sich im Grundsatz in der neuen Richtlinie wieder.</p><p>Neue Schwerpunkte sind ein nutzungsübergreifendes, systematisches Bodenmonitoring, die Festlegung von weiteren Wertebereichen für einen guten/schlechten Zustand von Böden und die Bewertung der Bodengesundheit. Hierfür wird der fachliche Austausch auf nationaler und europäischer Ebene weitergeführt und intensiviert. Arbeitsgruppen mit den Mitgliedstaaten und der EU Kommission arbeiten daran, eine EU-weit vergleichbare Datengrundlage und Vorgehensweise in der Bewertung des Bodenzustandes zu schaffen. In Deutschland verstärken wichtige Akteurinnen und Akteuren des Bodenschutzes und des Bodenmonitorings ihre Zusammenarbeit auf Bund- und Länderebene mit dem Ziel, bundesweite Aussagen zum Bodenzustand und der Wirksamkeit von Bodenschutzmaßnahmen auf eine breitere Basis zu stellen. Eine Plattform für den fachlichen und behördlichen Austausch ist das Nationale Bodenmonitoringzentrum am ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠, das auch die Berichterstattung auf EU Ebene unterstützen kann.</p>

The upcoming European Soil Monitoring Law: An effective instrument for the protection of terrestrial ecosystems?

Soils are a precious resource consistently placed under several threats, and urgently, in need of protection within a regulatory framework at the European level. Soils are central to the provision of environmental services as well as human existence on earth. The need to protect soil has been identified by several recent European strategies and fortunately, a specific European Regulation for soil protection is on the way - the European Soil Monitoring Law (formerly: Soil Health Law). However, efforts need to ensure that the upcoming Soil Monitoring law closes gaps between existing regulations for chemicals and acknowledges current European strategies for environmental protection and sustainability. This brief communication started from a fruitful discussion among SETAC Global Soils Interest Group members on a recent public consultation on the newly proposed Soil Monitoring Law of the European Commission and highlights critical points focusing on the chemical pollution of soils. We emphasise urgent needs such as the essential definition of a â€Ìhealthy stateâ€Ì of soils, the implementation of a suitable set of indicators and quality standards for the description of physical, chemical and biological states of soils, the enforcement of the 'polluters pay's' principle and the establishment of a European wide monitoring program. Results from monitoring need to be fed back into regulatory frameworks, including the regulation of chemicals. Guidance documents for the risk assessment of chemicals are outdated and need to be updated. Finally, actions need to be taken to foster healthy soils, stop biodiversity decline and ensure the functioning of ecosystem services for future generations. © 2023 Society of Environmental Toxicology and Chemistry

Boden | Fläche

<p> <p>Boden ist eine begrenzte Ressource. Der wachsende Flächenverbrauch und ein zunehmender Verlust von qualitativ hochwertigen Böden stellen eine Bedrohung für die Intaktheit der Ökosysteme und die Sicherheit unserer Ernährung dar. Versiegelungen und Bodendegradation führen zu einer Verknappung dieser Ressource und schädlichen Bodenveränderungen, verhindern die Grundwasserneubildung und wirken sich negativ auf die Artenvielfalt in Böden aus. Auch der Klimawandel beeinflusst durch steigende Temperaturen und veränderte Niederschlagsmengen die Qualität der Böden. Wir müssen daher die Böden schützen und für kommende Generationen bewahren.</p> </p><p> <p> Anlässlich des Weltbodentags hat die Kommission Bodenschutz beim ⁠UBA⁠ (KBU) am 4. Dezember 2025 zur Fachtagung „Faszination Mikrobiom: Wie Bodengesundheit und menschliche Gesundheit zusammenhängen“ nach Berlin eingeladen. weiterlesen <i></i> </p> </p><p> <p> Für ein sektoren-übergreifendes Bodenmonitoring in Deutschland soll ein nationales Zentrum als Informations- und Koordinierungsstelle die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, Wissenschaft und Behörden stärken. Es ist Ansprechpartner zu übergeordneten Informationen und Ergebnissen zu Monitoringaktivitäten. Die koordinierende Stelle des Zentrums wird am Umweltbundesamt in Dessau eingerichtet. weiterlesen <i></i> </p> </p><p> <p> Das Thünen-Institut hat im Auftrag des Umweltbundesamtes die Umweltwirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) untersucht. Dabei zeigt sich, dass das „Greening“ – also die verpflichtenden Umweltauflagen der GAP-Periode 2013 bis 2022 nur geringfügige Auswirkungen auf die agrarische Landnutzung und einen begrenzten Nutzen für den Umwelt- und Naturschutz hatte. weiterlesen <i></i> </p> </p><p> <p> Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober 2025 die Europäische „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz“ verabschiedet (Soil Monitoring and Resilience Law, kurz Bodenrichtlinie). Der EU‑Rat hat bereits am 29. September 2025 die Richtlinie förmlich angenommen. Die Europäische Bodenrichtlinie stellt den ersten europaweit verbindlichen Rechtsrahmen zum Schutz der Böden dar. weiterlesen <i></i> </p> </p><p> <p> Stadt und Land – oft werden sie als Gegensätze wahrgenommen. In der Realität sind sie jedoch eng miteinander verflochten. Während Städte mit steigenden Mieten und knappen Flächen kämpfen, stehen viele ländliche Regionen vor Überalterung und Fachkräftemangel. Das Projekt „Stadt-Land-Plus“ zeigt: Durch Kooperation lassen sich diese Herausforderungen besser meistern – und gemeinsame Chancen nutzen. weiterlesen <i></i> </p> </p><p> <p> Wie es tatsächlich um Bodenlebewesen in Deutschland steht, ist oft unbekannt. Um diese Lücke zu schließen, startet das Umweltbundesamt (UBA) mit der Fraunhofer-Gesellschaft und zehn weiteren Institutionen ein langfristiges Forschungsprogramm zur biologischen Vielfalt in Deutschlands Böden und dazu, welche Leistungen sie erbringt. weiterlesen <i></i> </p> </p><p> <p> Urease- und Nitrifikationsinhibitoren sind Chemikalien, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, um die pflanzliche Stickstoffausnutzung von Düngern zu steigern und dabei Ammoniak-, Nitrat- und Lachgasemissionen zu mindern. Da hierbei eine Gefährdung der Umwelt und der menschlichen Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt das Umweltbundesamt eine bessere Regulierung der Stoffe. weiterlesen <i></i> </p> </p><p> <p> Die Kommission Bodenschutz beim UBA (KBU) empfiehlt, das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) mit Blick auf den Bodenschutz auszubauen. Nur dann kann den Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Landschaftswasserhaushalt, Nährstoffkreisläufe und Biodiversität begegnet werden. weiterlesen <i></i> </p> </p>

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