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Gesunde Böden als Ressource

Im Oktober 2025 hat das Europäische Parlament die Europäische „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz“ (Soil Monitoring and Resilience Law), die sogenannte Bodenrichtlinie, verabschiedet. Diese zielt auf: die Überwachung der Bodengesundheit und Datenerfassung nach einem EU-einheitlichen System, die Erreichung der Bodengesundheit bis 2050, die Bekämpfung der Bodendegradation durch Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen, Sanierung von Altlasten und Schutz des Bodens, die Identifizierung und Sanierung von kontaminierten Standorten hoher Priorität entlang verbindliche Vorschriften, die Überwachung von Bodenschadstoffen wie PFAS und Pestiziden. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Es werden zahlreiche Erwägungsgründe für den Erlass der Bodenrichtlinie aufgeführt, unter anderem der Flächenverbrauch, die Ziele der EU-Bodenstrategie für 2030 und das Ziel „Netto-Null-Flächenverbrauch“ bis 2050. Dabei wird der Flächenverbrauch als Wechsel von natürlichen und naturnahen Landnutzungen hin zu Siedlungsgebieten und als Bodendenaturierung durch Bodenversiegelung, Bodenabtrag und andere Arten der Bodendenaturierung wie zum Beispiel Bodenverdichtung beschrieben. In den Begriffsbestimmungen in Artikel 3 der EU-Bodenrichtlinie wird der Begriff des Flächenverbrauchs allerdings nicht definiert, obwohl das in der EU-Bodenstrategie aus dem Jahr 2021 vorgesehen war. In Artikel 12 der EU-Bodenrichtlinie wurden Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs festgeschrieben. Hierzu zählen die Vermeidung des Verlusts von Bodenfunktionen durch eine Verringerung von Bodenversiegelung und Bodenabtrag, die Wiederverwendung beziehungsweise Umnutzung bereits versiegelter Böden, die vorrangige bauliche Nutzung von stark degradierten Böden wie zum Beispiel Brachflächen, eine möglichst geringe Versiegelung von Böden, die Entsiegelung versiegelter Böden sowie die die Wiederherstellung von Gebieten, in denen Boden abgetragen wurde. In Deutschland bilden das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die dazugehörige Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) den wesentlichen Rechtsrahmen für Böden. Darin sind bisher die Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen und der Umgang mit Altlasten sowie das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei der Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Altlasten geregelt. Neue Herausforderungen seitens der EU sind ein nutzungsübergreifendes, systematisches Bodenmonitoring, die Festlegung von weiteren Wertebereichen für einen guten/schlechten Zustand von Böden und die Bewertung der Bodengesundheit. Hierfür wird der fachliche Austausch auf nationaler und europäischer Ebene weitergeführt und intensiviert. In Deutschland verstärken wichtige Akteurinnen und Akteuren des Bodenschutzes und des Bodenmonitorings ihre Zusammenarbeit auf Bund- und Länderebene mit dem Ziel, bundesweite Aussagen zum Bodenzustand und der Wirksamkeit von Bodenschutzmaßnahmen auf eine breitere Basis zu stellen. Eine Plattform für den fachlichen und behördlichen Austausch ist das Nationale Bodenmonitoringzentrum am Umweltbundesamt, das auch die Berichterstattung auf EU Ebene unterstützen kann. Richtlinie (EU) 2025/2360 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 12. November 2025 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenüberwachungsgesetz) Informationen des Umweltbundesamts (UBA) zum Nationalen Bodenmonitoringzentrum EU-Bodenstrategie für 2030 „ Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen “

Wiederholungsinventur von Bodendauerbeobachtungsflächen in Rheinland-Pfalz

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] WIEDERHOLUNGSINVENTUR VON BODENDAUERBEOBACHTUNGS- FLÄCHEN IN RHEINLAND-PFALZ Impressum Herausgeber Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 • 55116 Mainz Telefon: 06131/6033-0 www.lfu.rlp.de Bearbeitung:Annett Drusba, Michael Goldschmitt & Matthias Hauenstein (LGB), Dr. Martin Greve (FAWF), Dr. Cilia Derese & Kevin Handke (LfU) Layout:Stabsstelle Planung und Information Fotos Deckblatt: Hintergrund/Waldstück: Dr. Martin Greve (FAWF), Probenahme: Florian Frank (FAWF), Labor: Matthias Hauenstein (LGB) 1. Auflage März 2026 © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 2026 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, Bodenschutz ist Klimaschutz. Böden sind nach den Ozeanen der zweitgrößte Kohlenstoffspeicher der Erde. Sie speichern etwa viermal so viel Kohlenstoff wie die oberirdische Vegetation und mehr als doppelt so viel wie die Atmosphäre. Darüber hinaus sind sie wahre Multitalente: Sie bieten Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen, dienen als Produkti- onsgrundlage für Land- und Forstwirtschaft, als Roh- stoffquelle und als Siedlungsfläche. Zugleich spei- chern und filtern sie Wasser, puffern Schadstoffe und tragen durch ihre natürliche Wasserrückhalte- funktion zum Schutz vor Hochwasser bei. Gesunde Böden sind somit entscheidend für eine widerstands- fähige Umwelt. Dieses empfindliche System ist jedoch zunehmend durch menschliche Nutzung und den Klimawandel gefährdet. Um Veränderungen frühzeitig zu erkennen und nachhaltige Strate- gien zu entwickeln, werden in Rheinland-Pfalz seit 2008 Bodendauerbeobachtungsflächen betrieben. Damals richtete das Landesamt für Umwelt (LfU) im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) im bestehenden Messnetz der For- schungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) 16 Standorte ein. Die Erst- untersuchung erfolgte 2009 – 2010 durch das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB). Eine erneute Beprobung fand 2023 bis 2025 statt – wiederum als Kooperation zwischen LfU, LGB und FAWF. Der aktuelle Untersuchungszyklus widmet sich neben der Bilanzierung der Kohlenstoff- vorräte auch „neuen“ Schadstoffen. Von besonderem Interesse sind hierbei per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die weltweit in Industrie und Alltagsprodukten ein- gesetzt werden und sich zunehmend in Böden nachweisen lassen. Ziel ist es, ihr Verhalten und ihre Auswirkungen besser zu verstehen, Gefährdungspotenziale abzuschätzen und Handlungsbedarfe zu identifizieren. Die Bodendauerbeobachtung ist ein zentrales Instrument des Bodenschutzes in Rheinland- Pfalz. Mit der neuen europäischen „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz“ (Soil Monitoring and Resilience Law) gewinnt sie weiter an Bedeutung. Ich freue mich daher, die Ergebnisse der „Wiederholungsinventur von Bodendauerbeobachtungsflächen in Rhein- land-Pfalz“ vorzustellen und damit Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Fachbüros und Wissenschaft gleichermaßen für die Bedeutung gesunder Böden zu sensibilisieren. Dr. Dirk Grünhoff Präsident Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 3 4 Wiederholungsinventur von Bodendauerbeobachtungsflächen in Rheinland-Pfalz Inhaltsverzeichnis Vorwort3 Inhaltsverzeichnis5 Abbildungsverzeichnis7 Abbildungsverzeichnis Anhang11 Tabellenverzeichnis14 Abkürzungsverzeichnis15 Zusammenfassung16 1EINLEITUNG18 2METHODEN21 2.1 Probennahme 2.1.1 Probennahme Schurf und Eckpunkte 2009 2.1.2 Kernflächenbeprobung 2010 und 202221 22 22 2.2Labormethoden24 2.3Bestimmungsgrenzen25 2.4Berechnung der Kohlenstoff-, Stickstoff- und Elementvorräte28 3 2.5 Datenaufbereitung und Datenqualität 2.5.1 Vergleichbarkeit der Flächenmischproben 2010 und 2022 2.5.2 Vergleich der Trockenrohdichten nach AG Boden und der Messwerte der FAWF 2.5.3 Vergleichbarkeit der spezifischen Aktivität von 137Cäsium 2.5.4 Toxizitätsäquivalente von Dioxinen, Furanen, dl-PCB30 30 ERGEBNISSE35 3.1Baumbestand und Streufall35 3.2Veränderungen auf den Bodendauerbeobachtungsflächen zum Zeitpunkt der 2. Kernflächenbeprobung 202237 3.3 Kohlenstoff, Stickstoff und Kohlenstoff/Stickstoff-Verhältnisse 3.3.1 Organischer Kohlenstoff und Gesamtstickstoff 3.3.2 Kohlenstoff/Stickstoff-Verhältnisse38 38 41 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.342 42 44 46 Kohlenstoff- und Elementvorräte Kohlenstoff Phosphor Calcium, Magnesium und Kalium Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 32 33 34 5

Hintergrund, Stand und Perspektiven des nachsorgenden Bodenschutzes

Das Fact-Sheet gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Stand des nachsorgenden Bodenschutzes in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) als gesetzliche Grundlagen, Verfahren zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Altlasten sowie die Bedeutung vorsorgender Maßnahmen zum Schutz unserer Böden und davon abhängiger Schutzgüter. Es umreißt außerdem aktuelle europäische Entwicklungen wie das EU-Soil Monitoring Law, Fortschritte bei Altlastensanierungen, Flächenrecycling und bestehende Herausforderungen – etwa PFAS-Belastungen, Klimaanpassung und die Harmonisierung des Vollzugs.

Stand und Perspektiven des nachsorgenden Bodenschutzes

Das Fact-Sheet gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Stand des nachsorgenden Bodenschutzes in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) als gesetzliche Grundlagen, Verfahren zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Altlasten sowie die Bedeutung vorsorgender Maßnahmen zum Schutz unserer Böden und davon abhängiger Schutzgüter. Es umreißt außerdem aktuelle europäische Entwicklungen wie das EU-Soil Monitoring Law, Fortschritte bei Altlastensanierungen, Flächenrecycling und bestehende Herausforderungen – etwa PFAS-Belastungen, Klimaanpassung und die Harmonisierung des Vollzugs. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Veränderung des Bodenzustandes

Das LfU hat den Bericht zur Wiederholungsinventur von Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) in Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Bei der Erhebung und Bewertung der Daten haben das Klimaschutzministeriums (MKUEM), die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF), das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) und das LfU kooperiert. Im Bericht werden die Ergebnisse der Statuserhebung aus 2009-2010 und der Wiederholungsbeprobung von 2022-2024 gegenübergestellt. Das Projekt der BDF dient der langfristigen Überwachung der Veränderungen des Bodenzustandes und der Bodenfunktionen und bietet somit ebenso die Möglichkeit, die Auswirkungen des Klimawandels überwachen und bewerten zu können. Ziel ist es, Veränderungen frühzeitig festzustellen und notwendige Maßnahmen abzuleiten, um Böden langfristig als unsere Lebensgrundlage zu bewahren. Wichtige Inhalte des aktuellen Berichtes sind die Beschreibung der Kohlenstoffvorräte der Böden und die erstmals gemessenen und an allen Standorten nachgewiesenen PFAS. Im Zuge der kürzlich veröffentlichten europäischen „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz“ (Soil Monitoring and Resilience Law) gewinnt die Bodendauerbeobachtung an Wichtigkeit und kann so beitragen die Richtlinie der EU umzusetzen. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: https://lfu.rlp.de/umwelt/bodenschutz/bodendaten

Europäische Bodenrichtlinie angenommen

<p> <p>Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober 2025 die Europäische „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz“ verabschiedet (Soil Monitoring and Resilience Law, kurz Bodenrichtlinie). Der EU‑Rat hat bereits am 29. September 2025 die Richtlinie förmlich angenommen. Die Europäische Bodenrichtlinie stellt den ersten europaweit verbindlichen Rechtsrahmen zum Schutz der Böden dar.</p> </p><p>Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober 2025 die Europäische „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz“ verabschiedet (Soil Monitoring and Resilience Law, kurz Bodenrichtlinie). Der EU‑Rat hat bereits am 29. September 2025 die Richtlinie förmlich angenommen. Die Europäische Bodenrichtlinie stellt den ersten europaweit verbindlichen Rechtsrahmen zum Schutz der Böden dar.</p><p> <p><strong>Ziele der Richtline </strong></p> <p>Übergeordnetes Ziel der Richtlinie ist es sicherzustellen, dass alle Böden in der Europäischen Union bis 2050 in einem gesunden Zustand sind und dass der gesunde Zustand von Böden erhalten bleibt. Belastungen und Beeinträchtigungen von Böden sind daher vorzubeugen oder zu mindern. Die Richtlinie führt ein systematisches <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> der Bodengesundheit in allen Europäischen Mitgliedstaaten ein.</p> <p>Gesunde Böden sind in einem guten chemischen, physikalischen und biologischen Zustand. Sie sind lebendige Ökosysteme, die wichtige Dienstleistungen für den Menschen erbringen; sie sind widerstandfähig, fruchtbar, speichern Wasser und organischen Kohlenstoff und sind Lebensraum für über 60% der Organismen auf Erden. Gesunde Böden zu erhalten oder geschädigte Böden wiederherzustellen gewährleistet außerdem unsere Ernährungssicherheit und hilft uns im Kampf gegen den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und den Biodiversitätsverlust und.</p> <p><strong>Kernelemente der Richtlinie</strong></p> <p>Die Europäische Bodenrichtlinie sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten regelmäßig Kennwerte der Bodengesundheit erheben, unter anderem zum organischen Kohlenstoffgehalt, zum Wasserhaltevermögen, zur Bodenbiodiversität und zu Kontaminationen. Deshalb werden auch Schadstoffe wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pfas">PFAS</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> in das Monitoring einbezogen. Die Richtlinie führt ebenfalls Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs auf EU-Ebene ein, insbesondere zur Verminderung der Bodenversiegelung und des Bodenabtrages im Rahmen des Flächenverbrauchs.</p> <p>Der Zustand der Böden wird anhand einer gemeinsamen EU-Methodik bewertet: werden EU-weite, nachhaltige Zielwerte eingehalten, gelten die Böden als gesund. Werden nationale Auslösewerte erreicht, ist der Boden in einem moderaten oder schlechten Zustand. Diese gestufte Bewertung soll den Mitgliedstaaten dabei helfen, Prioritäten zu setzen und schrittweise Maßnahmen für gesündere Böden umzusetzen.</p> <p>Ein zentraler Bereich der Richtlinie ist der Umgang mit potentiell kontaminierten Standorten und mit Altlasten. Die Richtlinie sieht einen risikobasierten und schrittweisen Ansatz vor, der von der Ermittlung über die Untersuchung zur Bewertung führt. Stellen die Mitgliedstaaten fest, dass bestimmte Standorte ein unannehmbares Risko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen, ergreifen sie Risikominderungsmaßnahmen.</p> <p>Das systematische Monitoring mit der Bewertung des Bodenzustandes, nachhaltige Bodenbewirtschaftungsmaßnahmen und der Umgang mit kontaminierten Standorten sind die drei Handlungsstränge der Europäischen Bodenrichtlinie. So soll die Richtlinie helfen, gesunde Böden zu erhalten oder wiederherzustellen und Bodenkontamination auf ein Niveau zu senken, das nicht mehr als schädlich für die menschliche Gesundheit und das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oekosystem">Ökosystem</a> gilt.</p> <p>Das Erreichen dieser Ziele wird auf EU Ebene verfolgt, indem die EU Kommission 7 ½ Jahre nach Inkrafttretens eine Bewertung der Richtlinie durchführt, um die erzielten Fortschritte und die Notwendigkeit von Änderungen in den Anforderungen zu beurteilen.</p> <p><strong>Nächste Schritte</strong></p> <p>Mit der Abstimmung im Europäischen Parlament und der Annahme im EU-Rat ist die Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz endgültig angenommen. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen.</p> <p>Der Rechtsrahmen für Böden in Deutschland wird im Wesentlichen durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die dazugehörige Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) gebildet. Deren Kernpunkte sind bisher die Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen und der Umgang mit Altlasten. Das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei der Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Altlasten sind im Deutschen Bundesbodenschutzgesetz und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung klar geregelt und finden sich im Grundsatz in der neuen Richtlinie wieder.</p> <p>Neue Schwerpunkte sind ein nutzungsübergreifendes, systematisches Bodenmonitoring, die Festlegung von weiteren Wertebereichen für einen guten/schlechten Zustand von Böden und die Bewertung der Bodengesundheit. Hierfür wird der fachliche Austausch auf nationaler und europäischer Ebene weitergeführt und intensiviert. Arbeitsgruppen mit den Mitgliedstaaten und der EU Kommission arbeiten daran, eine EU-weit vergleichbare Datengrundlage und Vorgehensweise in der Bewertung des Bodenzustandes zu schaffen. In Deutschland verstärken wichtige Akteurinnen und Akteuren des Bodenschutzes und des Bodenmonitorings ihre Zusammenarbeit auf Bund- und Länderebene mit dem Ziel, bundesweite Aussagen zum Bodenzustand und der Wirksamkeit von Bodenschutzmaßnahmen auf eine breitere Basis zu stellen. Eine Plattform für den fachlichen und behördlichen Austausch ist das Nationale Bodenmonitoringzentrum am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>, das auch die Berichterstattung auf EU Ebene unterstützen kann.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Tagung der Kommission Bodenschutz beim UBA zum Weltbodentag 2023

<p> </p><p> <p>Anlässlich des Weltbodentags hat die Kommission Bodenschutz beim ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ (KBU) am 6. Dezember 2023 zur Fachtagung „Bodengesundheit – Wo stehen wir, reicht der Therapieansatz aus? ins Tagungswerk nach Berlin eingeladen. Mit über 200 Teilnehmenden war die Hybrid-Veranstaltung sehr gut besucht. Es kamen Redner*innen zu Wort, die verschiedene Perspektiven in den fachlichen Austausch und in die Diskussion einbrachten.</p> <ul> <li>Steffi Lemke hielt als Umweltministerin das <a href="https://youtu.be/21qOSlaPI6M">Grußwort per Videobotschaft</a>.</li> <li>Der aktuelle Entwurf der EU- Richtlinie zur Bodenüberwachung mit Instrumenten für eine bessere Bodenresilienz (Soil <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> Law (SML)) wurde thematisiert.</li> <li>Arbeiten zu Indikatoren für das Monitoring der europaweiten Bodengesundheit wurden vorgestellt.</li> </ul> <ul> <li>In der Podiumsdiskussion ging es um die Frage: Bodengesundheit – Wo stehen wir in Deutschland, und was sind die nächsten Schritte?</li> </ul> <p>Im World Café erarbeiteten die Teilnehmenden an folgenden vier Thementischen wichtige Statements und Botschaften für die Politik:</p> <ul> <li>SML/ Soil districts</li> <li>SML und seine Bedeutung für die Planung/ Implikationen</li> <li>Bodenbiodiversität und Bodengesundheit</li> <li>Kommunikation und Bodengesundheit</li> </ul> <p>Ein Ergebnispapier zur Tagung wird Anfang 2024 veröffentlicht.</p> Quelle: (c) Bundesumweltministerium 28.12.2023 Grußwort zur KBU Fachtagung am 06.12.2023 von Umweltministerin Steffi Lemke </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

The upcoming European Soil Monitoring Law: An effective instrument for the protection of terrestrial ecosystems?

Soils are a precious resource consistently placed under several threats, and urgently, in need of protection within a regulatory framework at the European level. Soils are central to the provision of environmental services as well as human existence on earth. The need to protect soil has been identified by several recent European strategies and fortunately, a specific European Regulation for soil protection is on the way - the European Soil Monitoring Law (formerly: Soil Health Law). However, efforts need to ensure that the upcoming Soil Monitoring law closes gaps between existing regulations for chemicals and acknowledges current European strategies for environmental protection and sustainability. This brief communication started from a fruitful discussion among SETAC Global Soils Interest Group members on a recent public consultation on the newly proposed Soil Monitoring Law of the European Commission and highlights critical points focusing on the chemical pollution of soils. We emphasise urgent needs such as the essential definition of a â€Ìhealthy stateâ€Ì of soils, the implementation of a suitable set of indicators and quality standards for the description of physical, chemical and biological states of soils, the enforcement of the 'polluters pay's' principle and the establishment of a European wide monitoring program. Results from monitoring need to be fed back into regulatory frameworks, including the regulation of chemicals. Guidance documents for the risk assessment of chemicals are outdated and need to be updated. Finally, actions need to be taken to foster healthy soils, stop biodiversity decline and ensure the functioning of ecosystem services for future generations. © 2023 Society of Environmental Toxicology and Chemistry

Europäische Union

Auf EU-Ebene wird Fläche vor allem im Kontext von Bodenschutz, Landnutzung und Nachhaltigkeit thematisiert. Flächenverbrauch und Bodenschutz im Fokus Im "Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa" aus dem Jahr 2011 formulierte die Europäische Kommission das langfristige Ziel, die Flächeninanspruchnahme so zu reduzieren, dass bis 2050 netto keine Fläche mehr verbraucht wird (no net land take). In der EU-Bodenstrategie für 2030 aus dem Jahr 2021 wird das Ziel eines Netto-Null-Flächenverbrauchs bis 2050 bekräftigt. Betont wird außerdem eine Landnutzungshierarchie: Nachnutzung geschädigter Böden, Kreislaufwirtschaft und Vermeidung neuer Flächeninanspruchnahme. Im Jahr 2025 wurde die Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz (sogenannte Bodenrichtlinie), verabschiedet, um einen EU-weiten Rahmen für Bodengesundheit zu schaffen. Das langfristige Ziel besteht im Erreichen gesunder Böden bis 2050. Flächenschutz und Biodiversität im Fokus Dem Flächenschutz dient die im Jahr 2020 verabschiedete EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Diese zielt darauf ab, mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU zu schützen, wobei ein Drittel davon (ungefähr 10 Prozent der Gesamtfläche) streng geschützt werden soll, um die biologische Vielfalt wiederherzustellen. Die Wiederherstellungsverordnung aus dem Jahr 2024 macht den Mitgliedstaaten konkrete Vorgaben für verschiedene Ökosysteme, die sie im Zeitraum von 2030 bis 2050 zu erreichen haben. So sollen unionsweit bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und 20 Prozent der Meeresflächen und bis 2050 in allen Ökosystemen, die der Wiederherstellung bedürfen, Renaturierungsmaßnahmen ergriffen werden. Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa (2011). Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. SEK(2011) 1067 endgültig, SEK(2011) 1068 endgültig. 20.09.2011, KOM(2011) 571 endgültig EU-Bodenstrategie für 2030 „ Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen “ Richtlinie (EU) 2025/2360 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 12. November 2025 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenüberwachungsgesetz) EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben (2020). Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. 20.05.2020, COM(2020) 380 final Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Nachricht aktion-flaeche.de: EU-Bodenrichtlinie - Gesunde Böden als Ressource Nachricht aktion-flaeche.de: EU-Bodenstrategie 2030 - Netto-Null Flächenverbrauch und gesunde Bodenökosysteme

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