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Trinkwasser in Deutschland ist gut bis sehr gut

Qualitätsbericht für den Zeitraum 2005 bis 2007 veröffentlicht Trinkwasser aus den über 2.600 großen zentralen Wasserversorgungsanlagen in Deutschland hat eine gute bis sehr gute Qualität. Zu diesem Schluss kommt der zweite Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Umweltbundesamtes (UBA) über die Qualität von „Wasser für den menschlichen Gebrauch”, der die Jahre 2005 bis 2007 betrachtet. Demnach halten die Anlagen zu mehr als 99 Prozent die strengen gesetzlichen Anforderungen ein. Grenzwertüberschreitungen in 1 bis 2 Prozent der Überwachungsmessungen zeigten sich über den gesamten Berichtszeitraum lediglich in den Untersuchungen auf coliforme Bakterien. Für Nitrat bestätigen die neuen Daten den bereits vorher beobachteten rückläufigen Trend von 1,1 Prozent Grenzwertüberschreitungen im Jahr 1999 auf 0,08 Prozent im Jahr 2007 - wobei nur das Berichtsjahr 2006 diesen Trend kurzfristig unterbrochen hatte (1,3 Prozent). Kommen Grenzwertüberschreitungen vor, so bedeuten sie nicht in jedem Falle eine Gefährdung der Gesundheit. Dies hängt vom Parameter ab sowie von der Höhe und Dauer der Überschreitung. So zeigt zum Beispiel das Auftreten coliformer Bakterien im Trinkwasser eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität an und damit die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die Ursache zu klären und vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei sind zum Beispiel ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen, die nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Falls Grenzwertüberschreitungen auftreten, hat das Erkennen und Beseitigen der Ursache Vorrang vor einer Symptombekämpfung. Das zuständige Gesundheitsamt prüft daher, ob die Überschreitung eine Gefahr für die Gesundheit bedeutet und unmittelbare Abhilfe erfordert oder ob sie vorübergehend duldbar ist, bis Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache greifen. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Zugleich kommt es für häusliche Zwecke - wie Körperreinigung, Wäschewaschen oder Toilettenspülung - zum Einsatz. Die Qualität des Trinkwassers muss in Deutschland hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001), in der die EG-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998 in nationales Recht umgesetzt worden ist, gibt diese verbindlich vor. Zu den Grundanforderungen gehört nicht nur, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten darf, sondern auch, dass es „rein und genusstauglich” ist. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) regelt ferner die Pflichten der Versorgungsunternehmen sowie der Überwachungsbehörden und bestimmt die zu untersuchenden mikrobiologischen und chemischen Parameter sowie die Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung. Um die hygienische Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten, fordert die Verordnung auch, dass Grenzwerte und Anforderungen zur Wasserbeschaffenheit an den Zapfstellen des Trinkwassers im Haushalt eingehalten sind. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht vorzulegen. Die zuständigen Behörden in Deutschland sind das ⁠ BMG ⁠ und das ⁠ UBA ⁠. Der Bericht basiert auf Messungen in allen 2.624 großen Wasserversorgungsanlagen in Deutschland. Diese geben im Durchschnitt mehr als 1.000 Kubikmeter (m³) Wasser am Tag ab bzw. versorgen mehr als 5.000 Personen. Zusammen verteilen diese Anlagen rund 4,5 Milliarden m³ Trinkwasser pro Jahr und beliefern damit 65,5 Millionen Menschen, also 80 Prozent der deutschen Bevölkerung. Über die Informationen im Bericht hinaus können sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim zuständigen Gesundheitsamt oder dem Wasserversorger über die Trinkwasserbeschaffenheit in ihrem Versorgungsgebiet informieren. 02.04.2009

Deutsches Trinkwasser erhält wieder die Note „sehr gut“

Grenzwerte nur selten überschritten – Nitrat könnte Kostentreiber für manche Wasserwerke werden Das ist das Ergebnis des aktuellen Berichts zur Trinkwasserqualität, der heute vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht wurde. Grenzwertüberschreitungen sind nach wie vor absolute Einzelfälle. Selbst der Problemstoff Nitrat, der im Grundwasser teilweise in hohen Konzentrationen auftritt – insbesondere dort, wo intensive Landwirtschaft betrieben wird – überschreitet im Trinkwasser seit mehreren Jahren nicht mehr den Grenzwert. Auch bei fast allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen halten mindestens 99 Prozent der überwachten Proben die strengen rechtlichen Vorgaben ein. Grundlage sind die Meldungen der Bundesländer an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das UBA. Maria Krautzberger, ⁠ UBA ⁠-Präsidentin sagt: „Das Trinkwasser in Deutschland kann man ohne Bedenken trinken – insbesondere aus größeren Wasserversorgungen ist es flächendeckend sogar von exzellenter Qualität. Außerdem wird es anders als Flaschenwasser sehr häufig kontrolliert – zum Teil gar täglich. Trinkwasser aus dem Hahn ist auch billiger: Ein Zweipersonenhaushalt zahlt in Deutschland im Mittel pro Person für die Verwendung von täglich 121 Litern Trinkwasser 27 Cent pro Tag. Ein einziger Liter Mineralwasser kostet in der Regel deutlich mehr.“ Das UBA hat im aktuellen Bericht für die Jahre 2011 bis 2013 die Ergebnisse der Untersuchungen aus allen größeren Wasserversorgungen veröffentlicht – diese versorgen rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Für Nitrat, das aus Kunstdünger und Gülle ins Grundwasser gelangen kann, bestätigen die neuen Daten den zuvor schon beobachteten rückläufigen Trend: Überschritten im Jahr 1999 noch 1,1 Prozent der überwachten Proben die Grenzwerte, liegt der Anteil seit 2009 bei nahezu null Prozent. Allerdings erlauben diese Daten zu Nitratgehalten im Trinkwasser keinen Rückschluss auf den Nitratgehalt im Grundwasser oder in Gewässern: Dort steigt die Nitratkonzentration durch die Düngeaktivitäten in der Landwirtschaft häufig sogar weiter an. Das Trinkwasser selbst ist fast allerorten unbelastet – nur ein Promilleteil der Trinkwasser-Proben aus den größeren Wasserversorgungen liegt in Deutschland über dem Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat/Liter. Für die Einhaltung des Grenzwertes sorgen die Wasserversorger: Einige verdünnen zu stark belastetes Grundwasser mit unbelastetem Wasser und stellen so die Trinkwasserqualität sicher. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger sieht beim Nitrat vor allem die Landwirtschaft in der Pflicht: „Wir müssen unser Grundwasser besser schützen – und dazu vor allem die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft senken. Immer mehr Wasserversorger befürchten nämlich, dass in ihrer Nähe bald nicht mehr genügend unbelastetes Grundwasser für die Trinkwassergewinnung bleibt. Dann müssten diese Wasserversorger das Nitrat technisch aus dem Grundwasser entfernen oder von weit herholen. Im Extremfall könnte das pro Kubikmeter Wasser (das sind 1000 Liter) rund einen Euro mehr für uns Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Wasserrechnung bedeuten. Ein Zweipersonenhaushalt mit 80 m 3 zahlt dann nicht wie bislang durchschnittlich 95 Euro pro Jahr, sondern eher 140 Euro.“ Grenzwertüberschreitungen für das giftige Schwermetall Blei kommen nur noch selten vor (in weniger als 0,1 Prozent der Proben). Schuld daran sind übrigens nie die Natur oder das Wasserwerk, sondern bleihaltige Leitungen oder Armaturen in den Häusern und Wohnungen selbst. Veraltete Installationen sind meist auch die Ursache, wenn zu viel Kupfer, Nickel und Cadmium im Wasser ist. Dagegen hilft nur, zertifizierte Leitungen und Armaturen einzubauen. Für Blei gilt seit dem 1. Dezember 2013 ein Grenzwert von zehn Mikrogramm pro Liter Trinkwasser, und die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, darüber zu informieren, wenn noch Blei in ihrer Anlage verbaut ist – auch dann, wenn der Grenzwert eingehalten ist. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten alle drei Jahre den oben genannten Trinkwasserbericht vorzulegen. In Deutschland betrifft dies rund 2.460 Wasserversorgungsgebiete (WVG; dazu zählt auch das dazugehörige Leitungsnetz und die häusliche Trinkwasser-Installation), in denen durchschnittlich jeweils mehr als 1.000 Kubikmeter Wasser am Tag geliefert oder mehr als 5.000 Personen versorgt werden. Die EG-Trinkwasserrichtlinie regelt die Qualitätsanforderungen für die Überwachung von 26 chemischen und zwei mikrobiologischen Parametern, mit denen die gesundheitliche Eignung des Trinkwassers beurteilt wird. Trinkwasser kann weitere Stoffe enthalten, natürlicherweise zum Beispiel Fluorid aus dem natürlichen Gesteinsuntergrund oder aus menschlichen Aktivitäten zum Beispiel Süßstoffe, ⁠ Komplexbildner ⁠ aus Geschirrspülmitteln oder Flammschutzmittel – fast immer nur vereinzelt und in sehr geringen Konzentrationen (selten mehr als ein Millionstel Gramm pro Liter). Daher sieht das UBA keinen Nutzen darin, das Trinkwasser in Deutschland flächendeckend und kontinuierlich auch auf die Vielzahl weiterer Stoffe zu testen. Effizienter ist, bei diesen selten und regional unterschiedlich auftretenden Stoffen einzelfallbezogen zu prüfen, ob ein gesundheitliches Risiko besteht und eine dauerhafte Überwachung sinnvoll ist. Dabei berät das Umweltbundesamt die örtlichen Gesundheitsämter, Wasserversorger sowie die Bürgerinnen und Bürger. Über die Trinkwasserqualität vor Ort informieren übrigens die lokalen Wasserversorger – oft auch mit tagesscharfen Daten im Internet.

W-LAN durch die Wasserleitung?

Kabel gehören nicht in Trinkwasserleitungen Die Idee klingt durchaus viel versprechend: Um auf dem Land die Surfgeschwindigkeit im Internet zu erhöhen, möchte die Europäische Union (EU) Breitbandkabel durch vorhandene Energie- und Wasser-Trassen legen, zum Beispiel durch Trinkwasserleitungen. Aufwändige Erdarbeiten und Kosten ließen sich so möglicherweise vermeiden. Für Trinkwasserleitungen birgt der Vorschlag allerdings Risiken, die nicht akzeptabel sind. Darauf verweist die Trinkwasserkommission (TWK) beim Umweltbundesamt (UBA) in einer neuen Stellungnahme. An den zahlreichen Kabel-Ein- und Austrittsstellen und bei Wartungsarbeiten könnten Mikroorganismen, unter anderem auch Krankheitserreger in die Trinkwasserleitung eindringen. Die TWK rät daher davon ab, die Breitbandabdeckung über das Trinkwassernetz auszubauen. Wenn in Trinkwasserleitungen Kabel verlegt werden, muss das Trinkwassernetz für deren Einbau und Wartung häufiger geöffnet werden als bisher. Dieser Umstand birgt Gefahren für die Trinkwasserqualität. „Selbst wenn die Daten-Kabelsysteme sterilisiert sind,  besteht durch die zusätzlichen Bauarbeiten am Trinkwassernetz immer die Gefahr, dass Schmutz, Mikroorganismen und Krankheitserreger ins Trinkwasser gelangen. Insofern teilen wir die Auffassung der Trinkwasserkommission,“ sagt ⁠ UBA ⁠-Vizepräsident Thomas Holzmann. Zusätzliche Systeme innerhalb der Wasserleitungen führen zudem zu einer größeren Oberfläche in der Leitung und zu schlechter durchströmten Bereichen. In diesen können so genannte Biofilme gedeihen, die in geringen Mengen kein Problem sind. In stärker ausgeprägten Biofilmen siedeln sich jedoch neben Bakterien und anderen Mikroorganismen gerne Wasserasseln und andere Kleintiere an, die dort Nahrung finden. Vereinzelt sind diese Tierchen Teil des natürlichen Systems und gesundheitlich unbedenklich, in der Trinkwasserleitung sind sie aus naheliegenden Gründen jedoch unerwünscht, insbesondere wenn sie häufiger und in größeren Mengen vorkommen. Grundsätzlich gilt, dass Trinkwasserverteilungssysteme so schlicht und geradlinig wie möglich zu halten sind. Die EU-Trinkwasserrichtlinie selbst fordert, dass Verunreinigungen aus den Stoffen und Materialien, die zur Trinkwasserversorgung verwendet werden, nicht in Konzentrationen zurückbleiben dürfen, die höher sind als für ihren Verwendungszweck erforderlich. Verwendungszweck von Trinkwasserleitungen ist ausschließlich der Transport des Trinkwassers. Ohnehin gilt in der Trinkwasserversorgung das Minimierungsgebot der §§ 5 und 6 der Trinkwasserverordnung: Diese verlangen, dass Konzentrationen an Mikroorganismen und Stoffen, die das Trinkwasser verunreinigen können, so niedrig wie möglich gehalten werden. Das spricht laut TWK beim UBA ebenfalls gegen eine Verlegung andersartiger Leitungen innerhalb des Trinkwassernetzes. UBA-Vizepräsident Thomas Holzmann: „Wenn in den Trinkwasserleitungen lokale Verunreinigungen auftreten, und es dann noch Datenkabel gibt, lassen sich die Ursachen viel schwerer finden. Denn durch die zusätzlichen Kabelsysteme und Anschlussstellen entstehen zahlreiche neue Quellen für Schmutz, Krankheitserreger und Schadstoffe, die dann alle überprüft werden müssen.“ Das Umweltbundesamt empfiehlt daher Kabelschächte so anzulegen, das unterschiedliche Medien wie Gas, Wasser oder Datenverbindungen, vornherein unabhängig voneinander fließen bzw. weiter geleitet werden können. Außerhalb der Trinkwasserleitungen  eignen sich zum Ausbau der Breitbandkabel auch so genannte Leerrohre.

Deutsches Trinkwasser erhält Testnote „sehr gut“

Grenzwertüberschreitungen bleiben seltene Einzelfälle Grenzwertüberschreitungen sind bei allen größeren Wasserwerken die Ausnahme. Beispiel Nitrat: Im Grundwasser tritt es teilweise in hohen Konzentrationen auf. Im Trinkwasser werden die Grenzwerte aber nicht mehr überschritten. Auch bei fast allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen werden die strengen rechtlichen Vorgaben zu mehr als 99 Prozent eingehalten. Zu diesen Ergebnissen kommt der aktuelle Bericht zur Trinkwasserqualität des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Umweltbundesamtes (UBA). Der Bericht wertet die Jahre 2008 bis 2010 aus. Er basiert auf den Meldungen der Bundesländer an das BMG und das UBA. Jochen Flasbarth, UBA-Präsident: „Trinkwasser in Deutschland kann man ohne Bedenken zu sich nehmen. Die qualitativen Eigenschaften bekommen nach wie vor ausschließlich Bestnoten.“ Als Lebensmittel Nummer eins muss Trinkwasser hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt diese verbindlich vor. Es darf keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten und muss „rein und genusstauglich“ sein. Bei ein bis drei Prozent der hier erfassten Überwachungsmessungen in den Jahren 2008 bis 2010 kam es zu Grenzwertüberschreitungen. Hierbei handelt es sich um Ausnahmen. Sie gehen auf einzelne Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln zurück oder betreffen coliforme Bakterien. In beiden Fällen stammen die Proben aber nicht aus dem Wasserhahn sondern von Wasserwerken und direkt aus dem Rohrnetz. 99 Prozent aller Trinkwasserproben aus dem Wasserhahn waren in diesen Fällen nicht zu beanstanden. Für Nitrat bestätigen die neuen Daten den bereits in den Jahren davor beobachteten rückläufigen Trend. Während die Grenzwertüberschreitung von Nitrat im Jahr 1999 bei 1,1 Prozent lag, sank sie 2010 auf nahezu null Prozent. Dass auch der Nitratgehalt im Grundwasser oder in Gewässern mit gleicher Tendenz abgenommen hat, lässt sich aus diesem Trend jedoch nicht schließen. Reduziert werden konnte der Nitratgehalt im Trinkwasser vor allem durch weiterreichende Aufbereitungsmaßnahmen sowie durch die Mischung mit weniger belastetem Wasser. Grenzwertüberschreitungen bei Blei kommen dagegen nicht aus dem Wasserwerk, sondern aus bleihaltigen Leitungen und Armaturen, die die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht erfüllen. Das ist auch meist die Ursache, wenn Überschreitungen bei Kupfer, Nickel und Cadmium auftreten. Kommen Grenzwertüberschreitungen vor, bedeuten sie nicht in jedem Falle eine Gefährdung der Gesundheit. Dies hängt vom jeweiligen Qualitätskriterium ab sowie von der Höhe und Dauer der Überschreitung. So sind zum Beispiel viele coliforme Bakterien für den Menschen nicht infektiös, aber ihr Auftreten im Trinkwasser zeigt eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität an und damit die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die Ursache zu klären und gegebenenfalls vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht vorzulegen. In Deutschland basiert der Bericht auf den Meldungen der Bundesländer an das ⁠ BMG ⁠ und ⁠ UBA ⁠. Berichtspflichtig sind die ca. 2360 Wasserversorgungen (einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes und der häuslichen Trinkwasser-Installation). Die Wasserversorgungen geben durchschnittlich jeweils mehr als 1000 Kubikmeter Wasser am Tag ab oder beliefern mehr als 5000 Personen. Zusammen verteilen sie etwa vier Milliarden Kubikmeter Trinkwasser an ca. 90 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung. Weitere Informationen über die Trinkwasserbeschaffenheit im Versorgungsgebiet bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher bei dem zuständigen Gesundheitsamt oder dem jeweiligen Wasserversorger.

Abschätzung der in Deutschland noch vorhandenen Bleileitungen

Bleileitungen in der Trinkwasserversorgung sind ein Eintragspfad für das wahrscheinlich kanzerogene, reproduktions- und neurotoxische Schwermetall Blei in das Trinkwasser. Die vorliegende Studie hat den Restbestand an Bleileitungen in Deutschland abgeschätzt und liefert hiermit eine Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184), nach der der Grenzwert für Blei von 10 µg/l auf 5 µg/l mit einer Übergangsfrist gesenkt werden soll und nach einer nationalen Risikobewertung u.a, Maßnahmen zur Entfernung noch vorhandener Bleileitungen geprüft werden müssen. Veröffentlicht in Texte | 74/2023.

Novellierung Trinkwasserverordnung

Die neue Trinkwasserverordnung setzt die novellierte EG-Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) vom 03.11.1998 in nationales Recht um. Sie basiert im Wesentlichen auf den Bestimmungen des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Außerdem enthält sie Pflichten der Wasserversorgungsunternehmen, die schon nach der alten TrinkWV bestanden und formuliert einige neu. Die Aufgaben von Gesundheitsämtern und Hauseigentümern werden ausgeweitet bzw. präziser formuliert.

Konsequenzen der neuen WHO-Trinkwasserleitlinien für die EG-Trinkwasserrichtlinie und die Trinkwasserhygiene in Deutschland

Mit der in 2004 veröffentlichten dritten Ausgabe ihrer Leitlinien für Trinkwasserqualität (Guidelines for Drinking-water Quality) nimmt die Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠) eine Neuorientierung vor. Mit dem durch die Leitlinien eingeführten Rahmenkonzept für Sicheres Trinkwasser (Framework for Safe Drinking Water) (Abbildung 1.1) wechselt ihr Fokus von einer Überbetonung der Produktkontrolle, d.h. der Einhaltung von Leit- bzw. Grenzwerten für mikrobiologische und chemische Parameter im Trinkwasser, hin zu einer verstärkten Prozesskontrolle. In den Vordergrund rückt ein systematischer und vorbeugender, speziell auf Trinkwasserversorgungen zugeschnittener Managementansatz: das Water-Safety-Plan-Konzept (WSP-Konzept).

Abschätzung der in Deutschland noch vorhandenen Bleileitungen

Bleileitungen in der Trinkwasserversorgung sind ein Eintragspfad für das wahrscheinlich kanzerogene, reproduktions- und neurotoxische Schwermetall Blei in das Trinkwasser. Die vorliegende Studie hat den Restbestand an Bleileitungen in Deutschland abgeschätzt und liefert hiermit eine Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184), nach der der Grenzwert für Blei von 10 mikrog/l auf 5 mikrog/l mit einer Übergangsfrist gesenkt werden soll und nach einer nationalen Risikobewertung u.a, Maßnahmen zur Entfernung noch vorhandener Bleileitungen geprüft werden müssen. Dazu wurden deutschlandweit drei Umfragen bei den Bundesländern, Wasserversorgungs unternehmen und Installationsfirmen durchgeführt. Demnach gibt es bundesweit noch ca. 15.000 Hausanschlussleitungen aus Blei (0,08 %). Diese Schätzung wird aus den Angaben der Wasserversorgungsunternehmen als sicher angesehen. Deutlich unsicherer ist die Schätzung, dass noch 38.000 Gebäude mit Bleileitungen in ihrer Trinkwasser-Installation vorhanden sind (0,20 %). Anteilig am stärksten betroffen sind Thüringen, Hamburg und Berlin. Der Restbestand an Bleileitungen der anderen Bundesländer liegt, abhängig von der Aktivität ihrer Gesundheitsämter, deutlich niedriger und ist teils schon vergleichbar mit dem Bestand in Baden Württemberg und Bayern, die historisch begründet als "bleifrei" angesehen werden. Der Austausch oder die Stilllegung aller Bleileitungen in Deutschland würden voraussichtlich maximal 100 Mio. Euro kosten. Je nach Lage der Leitung und den Austauschangeboten der Wasserversorgungsunternehmen wären ca. 3/4 der Kosten von den Gebäudeeigentümern zu tragen. Fast alle Bleileitungen im Gebäude sollten die normale Nutzungsdauer der Trinkwasser Installation von ca. 50 Jahren erreicht haben. Aufgrund der mechanischen Stabilität von Bleileitungen müsste aber ein Austausch verpflichtend werden, um in absehbarer Zeit Bleileitungen gesichert deutschlandweit aus dem Betrieb zu nehmen. Ein explizites Bleileitungsverbot in der Trinkwasserverordnung würde die Zeitspanne bis zu einem technisch notwendigen Austausch der Bleileitungen reduzieren, Verwaltungsaufwand sparen und bei allen Beteiligten für mehr Klarheit und eine zügige Umsetzung sorgen. Die Überwachung des gesenkten Bleigrenzwertes bleibt aber in jedem Fall ein wichtiges Instrument, um auch vereinzelte Bleileitungen in Trinkwasser-Installationen aufspüren zu können, andere Bleiquellen zu identifizieren und die Sanierung alter Trinkwasser-Installationen voranzutreiben. Quelle: Forschungsbericht

Literature review and assessment of available toxicological data for PFAS

Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine große Gruppe von Substanzen, die aufgrund ihrer einzigartigen Eigenschaften seit vielen Jahren weit verbreitet in Produkten eingesetzt werden. PFAS sind nicht leicht abbaubar und können jahrzehntelang in der Umwelt verbleiben. Sie wurden in der Umwelt und bei Menschen in ganz Europa gefunden. Die Exposition von PFAS durch das Trinkwasser ist aufgrund möglicher gesundheitsschädlicher Auswirkungen von besonderer Bedeutung. Im Jahre 2020 wurde die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch verabschiedet. Unter anderem wurde der neue Parameter "Summe PFAS" als Summe von 20 perfluorierten Carbon- und Sulfonsäuren mit einer Kettenlänge von 4 bis 13 Kohlenstoffatomen mit einem Parameterwert von 0,1 mikrog/l definiert. Bereits 2020 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für vier einzelne PFAS-Stoffe eine tolerierbare wöchentliche Aufnahme (TWI) von 4,4 ng/kg Körpergewicht abgeleitet. Dieser Wert würde zu einer Trinkwasserkonzentration führen, die deutlich unter dem oben genannten Parameterwert der Trinkwasserrichtlinie und den bisher in Deutschland gültigen Werten liegt. Ziel dieses Projektes war es, die verbleibenden 16 PFAS durch Literaturrecherchen zu toxikologischen und epidemiologischen Daten zu bewerten, indem Grundlagen für die Ableitung von Trinkwasserleitwerten identifiziert wurden. Für die vier von der EFSA bewerteten PFAS wurde ein Literaturscreening auf potenziell neue toxikologische und epidemiologische Daten durchgeführt, die der EFSA-Bewertung widersprechen könnten. Außerdem wurde eine mögliche Gruppierung und Bewertung von PFAS nach dem Konzept der relativen Potenzfaktoren untersucht sowie toxikologische und epidemiologische Daten zu vier alternativen PFAS, die nicht unter den Parameter "Summe PFAS" entsprechend der Richtlinie (EU) 2020/2184 fallen. Quelle: Forschungsbericht

Sachverständigengutachten zur Ermittlung der derzeitigen und zukünftigen Verfügbarkeit von Eisenflockungsmitteln zur Trinkwasseraufbereitung mit den Qualitäten nach Typ 1 der DIN EN 888 (2005), 889 (2005), 890 (2012), 891 (2005)

In der Trinkwasseraufbereitung werden eisenhaltige Flockungsmittel eingesetzt, deren Reinheitsanforderungen in Produktnormen (DIN EN 888, 889, 890, 891) festgelegt sind. Von der zuständigen europäischen Working Group des CEN wurden im Sommer 2020 europäische Entwürfe dieser Normen mit deutlichen Verschlechterungen der Reinheitsanforderungen vorgelegt. Von Herstellerseite wurde die Verschlechterung mit einer Harmonisierung der Reinheitsanforderungen der vier Normen begründet. Dies könne eine Vereinfachung in der Anwendung darstellen. Nach Einsprüchen wurde die Argumentation angepasst. Durch die Änderungen werden Produkte mit den â€Ìaltenâ€Ì Reinheitsanforderungen zukünftig nicht ausreichend verfügbar sein. Die allgemeine Verschlechterung der Reinheiten normkonformer Produkte steht nicht im Einklang mit den Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie (Artikel 12 RL(EU) 2020/2184) und dem Minimierungsgebot nach § 6 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001 mit letzter Änderung 22.09.2021), die Mitgliedstaaten und Wasserversorger erfüllen bzw. beachten müssen. Aufgabe der Studie war zu prüfen, ob eine Verschlechterung der Reinheitsanforderungen gerechtfertigt ist, ob sie aufgrund von Mechanismen des freien Marktes unabwendbar ist und in welcher Weise Reinheitskriterien in den Produktnormen geändert werden können oder sollten. Die Studie beinhaltet umfangreiche Informationen zu Bedarf und Verfügbarkeit eisenhaltiger Flockungsmittel, die auf Befragungen von deutschen und europäischen Wasserversorgungsunternehmen sowie Herstellern basieren. Die Marktsituation wurde analysiert, inklusive der Konsequenzen für Wasserversorgungsunternehmen und chemischtechnischer Möglichkeiten der Aufreinigung dieser Aufbereitungsstoffe sowie möglicher Produktalternativen. Quelle: Forschungsbericht

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