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Fluglärmschutzbereich BER

Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Hierfür wird mit verbindlich vorgegebenen Ermittlungsverfahren ein Lärmschutzbereich für alle Verkehrsflughäfen mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr, für alle militärischen Flugplätze mit Strahlflugzeugbetrieb und für einige andere Flugplätze ermittelt. Dieser besteht aus zwei Schutzzonen für den Tag und für Flugplätze mit Nachtflugbetrieb (22 bis 6 Uhr) auch einer separaten Nacht-Schutzzone. Der Lärmschutzbereich wird durch Rechtsverordnungen der Bundesländer festgesetzt [§ 4 FluLärmG]. Unabhängig von der Festsetzung eines Lärmschutzbereiches findet eine Erfassung der Fluglärmbelastung in Berlin regelmäßig im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie statt. Die umfangreichen Ergebnisse sind in den Einzelkarten zum Thema „Strategische Lärmkarten“ (07.05, SenStadtWohn 2017) veröffentlicht. Hierfür ist die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) zur Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie relevant. Deren Ergebnisse fließen u. a. in die Bewertungen zum jeweils aktuellen Mietspiegel des Landes Berlin ein. Durch die Eröffnung des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg (BER) am 31.10.2020 und die endgültige Schließung des Verkehrsflughafens Berlin-Tegel am 05.05.2021 konzentriert sich der Berliner Flugverkehr nun auf den Standort des BER. Auf den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sind zwei voneinander unabhängige Regelungen anzuwenden: Zum einen die Schutz- und Entschädigungsgebiete nach der Planfeststellung 2004 einschließlich der Planergänzung 2009 und zum anderen der Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm 2007. Sie unterscheiden sich u. a. in den Anspruchsgebieten und den Schutzzielen. Obwohl die Schutzgebiete und Ansprüche aus dem Planfeststellungs- und Planergänzungsbeschluss meist größer sind, können in Einzelfällen in Abhängigkeit von der Definition der Raumnutzungen Erstattungsansprüche für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG weitergehend sein. Der Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld (SXF) zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist aufgrund des Zeitpunktes seiner Planfeststellung rechtlich betrachtet nicht die Erstellung eines neuen Flughafens bzw. die wesentliche bauliche Erweiterung eines Flugplatzes (§ 1 (1) FluLärmG). Vielmehr ist § 2 (2) des Gesetzes für bestehende zivile Flugplätze anzuwenden. Mit den der Planfeststellung zugrundeliegenden Flugrouten, aber mit neuer Prognose zu den Flugbewegungen, wurde zusätzlich 2013 ein neuer Lärmschutzbereich für den ausgebauten Flughafen Berlin Brandenburg festgesetzt. Die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für den BER festgelegten Flugrouten weichen teilweise deutlich von denen der Planfeststellung ab. Es sind auch neue Flugverfahren berücksichtigt worden, die sicher und flugtechnisch möglich sind, aber sich in der Praxis erst bewähren sollen. Dazu werden nach der Inbetriebnahme des BER die tatsächlich geflogenen Routen und Verfahren der ersten zwei vollen aufeinanderfolgenden Flugplanperioden ausgewertet. Die Brandenburger Genehmigungsbehörde wird anschließend die bisher nach der Planfeststellung festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete (in der Karte hier nicht dargestellt) auf Grundlage der Daten des ersten vollständigen Betriebsjahres (zwei aufeinanderfolgende Flugplanperioden) insgesamt neu ausweisen. Unabhängig davon wird auf gleicher Grundlage auch der Lärmschutzbereich nach dem FluLärmG neu festgesetzt. Hinweis : Weitere Ausführungen z. B. zur Ermittlung des Lärmschutzbereichs oder zur Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG finden Sie beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg . Zur Planfeststellung und zum Lärmschutzkonzept um den Flughafen BER finden sich weitere Ausführungen beim Landesamt für Bauen und Verkehr . Verordnung der Landesregierung Berlin über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (FlugLärmBERV Bln) vom 30. Juli 2013, GVBl. Nr. 21 S. 430. Brandenburgische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (FlugLärmSBBbgV) vom 7. August 2013, GVBl. II Nr. 61 S. 1. Der Lärmschutzbereich eines Flugplatzes wird gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm nach der Lärmbelastung in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Schutzzonen sind jeweils diejenigen Gebiete außerhalb des Flughafengeländes, in denen der durch Fluglärm hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel L A eq sowie bei der Nacht-Schutzzone auch der fluglärmbedingte Maximalpegel L A max die nachfolgend genannten Werte übersteigt, wobei die Häufigkeit aus dem Mittelwert über die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres bestimmt wird [§ 2 (2) FluLärmG]. Um den Flughafen BER betragen diese Werte für die Tag-Schutzzone 1 L A eq Tag = 65 dB(A), Tag-Schutzzone 2 L A eq Tag = 60 dB(A), Nacht-Schutzzone L A eq Nacht = 55 dB(A) und L A max = 6 mal 57 dB(A) innen. Bauverbote im Lärmschutzbereich grundsätzlich sowie in der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone sind im § 5, Beschränkungen der baulichen Nutzung im § 6 FluLärmG, geregelt. Diese genannten äquivalenten Dauerschallpegel sind nicht mit denen der Strategischen Lärmkarten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vergleichbar. Zusätzlich ist die Planungszone Siedlungsbeschränkung als raumordnerisches Ziel im Gemeinsamen Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) dargestellt: hier wird festgelegt, dass in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen neue Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen oder besonders lärmschutzbedürftige Einrichtungen im Sinne des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm [§ 5 (1)] grundsätzlich nicht dargestellt oder festgesetzt werden dürfen. Die Kontur dieser Zone ist als nachrichtliche Übernahme „Nutzungsbeschränkungen zum Schutz der Umwelt“ in den Flächennutzungsplan übernommen worden (vgl. Ausführungsvorschriften AV-FNP 2021, 12.4 ). Karte im Geoportal Berlin Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Karten zum Fluglärmschutzbereich BER Die nachfolgenden Karten stellen die Lärmschutzbereiche für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Übersichtskarten im Maßstab 1 : 50.000 sowie in Detailkarten im Maßstab 1 : 5.000 dar. Zur besseren Lesbarkeit sind die Darstellungen im Maßstab 1 : 5.000 in mehrere Kartenblätter aufgeteilt. Weitere Informationen

Fluglärm Lden 2022

Berechnungsergebnis Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) als Isophonenbänder für den Großflughafen Hannover/Langenhagen. Die Berechnung des Pegels Lden erfolgt nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 50 x 50 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.

Kartierungsgebiet

Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Sachsen Darstellung des Bestands an kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Millionen Kfz/Jahr.

Ruhige Gebiete MP LM 2014

Ruhige Gebiete nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie auf Dresdner Territorium

Lärmmessstationen

Der Dienst stellt die permanenten Lärmmessstationen dar, die vom Landesamt für Umwelt (LfU) betrieben werden. Sichtbar ab einem Maßstab 1:25.000 oder kleiner. Die Ergebnisse der Strategischen Lärmkartierung sowie weitere Informationen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter: http://www.umgebungslaerm.rlp.de/

Konzept für einen synergetischen Lärmschutz

Das Projekt "Konzept für einen synergetischen Lärmschutz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Planungsbüro Richter-Richard.Klimaschutz, Luftreinhaltung und der Schutz vor Lärm sind zentrale Handlungsfelder des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Häufig werden diese Bereiche jedoch separat betrachtet, obwohl zahlreiche Synergien bestehen. Für den Lärmschutz ist es wichtig, diese Themenfelder zusammenzuführen und die Synergien zu nutzen. Dies gilt auch für urbane Gebiete. Für Konzepte zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie für Luftreinhaltepläne und Lärmaktionspläne werden im Wesentlichen dieselben Datengrundlagen verwendet. In diesem Forschungsvorhaben sollen zunächst die unterschiedlichen Bedarfe insbesondere der kommunalen Ebene analysiert werden. Anschließend sollen Gemeinsamkeiten z. B. hinsichtlich der benutzten Daten und Prognosemodelle sowie der angestrebten Minderungsziele und deren Zeithorizonte identifiziert werden. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse soll ein fundiertes Konzept entwickelt werden, das die Synergien zwischen Klimaschutz, Luftreinhaltung und Schutz vor Lärm in der Umsetzung vor Ort aufzeigt und diese zur deutlichen Verbesserung der Lärmsituation nutzbar macht. Das Forschungsvorhaben soll wesentlich dazu beitragen, bundesweit die Städte ruhiger zu machen und damit sowohl die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhöhen als auch die Attraktivität der Städte zu steigern.

Ressortforschungsplan 2024, Weiterentwicklung der Methode zur Ermittlung der Belastetenzahlen für die EU-Umgebungslärmrichtlinie

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Weiterentwicklung der Methode zur Ermittlung der Belastetenzahlen für die EU-Umgebungslärmrichtlinie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Lärmkontor GmbH / SoundPLAN GmbH.Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung der Lärmsituation in Europa. Ein wichtiges Ziel der Richtlinie ist die Erfassung und Bewertung der Geräuschbelastung nach einheitlichen Kriterien. Hierzu hat die Europäische Kommission 2021 eine aktuelle Fassung der europäisch harmonisierten Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm (Common Noise Assessment Methods in EU, CNOSSOS-EU) veröffentlicht. Ein wesentliches Element dieser Verfahren ist die 'Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm' (BEB). Die Anwendung dieser Methode in der Lärmkartierung 2022 hat gezeigt, dass eine Weiterentwicklung und Anpassung an den technischen Fortschritt dringend erforderlich sind. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens soll daher sowohl der Berechnungsalgorithmus detailliert analysiert als auch die nationalen Erfahrungen bei der Anwendung der BEB ausgewertet werden. Auf dieser Grundlage soll eine praxisgerechte Weiterentwicklung der BEB erfolgen und an drei typischen Beispielfällen erprobt werden. Die Forschungsergebnisse sollen auf EU-Ebene eingebracht werden.

Evaluierung der Berechnungsverfahren zum Umgebungslärm

Das Projekt "Evaluierung der Berechnungsverfahren zum Umgebungslärm" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Lärmkontor GmbH.Die Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgt mit europäischen Berechnungsverfahren (CNOSSOS). Diese unterscheiden sich von den Verfahren, die in nationalen Regelwerken festgelegt sind und beispielsweise bei der Planfeststellung, der Bauleitplanung oder straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen (z. B. Tempo 30) angewendet werden. Zudem werden für die Lärmkartierung und nationalen Berechnungsverfahren unterschiedliche akustische Kenngrößen verwendet. Dies erschwert die Vergleichbarkeit der Ergebnisse, verursacht zusätzliche Kosten und mindert die Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Von der Politik (z. B. Umweltminister- und Verkehrsministerkonferenz) und der Öffentlichkeit wird daher gefordert, die europäischen und nationalen Lärm-Berechnungsverfahren zu harmonisieren. In diesem Forschungsvorhaben sollen deshalb die europäischen und nationalen Berechnungsverfahren zum Umgebungslärm evaluiert und harmonisiert werden. Hierzu sollen Vorschläge für die erforderlichen Änderungen an den nationalen Regelwerken zum Schutz vor Umgebungslärm erarbeitet und deren die Auswirkungen an praxisgerechten Beispielfällen aufgezeigt werden. Dabei sind auch die nationalen Immissionsgrenzwerte für den Verkehrslärm hinsichtlich des aktuellen Standes der Lärmwirkungsforschung zu bewerten und weiterzuentwickeln.

Lärmminderungsplanung

Das Projekt "Lärmminderungsplanung" wird/wurde gefördert durch: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) / Wissenschaftsstadt Darmstadt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Darmstadt, Fachbereich Bauingenieurwesen.Umsetzung der Regelungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie, Aktionsplanung, Beteiligung der Öffentlichkeit.

Lärmkartierung 2022

Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie, Aktualisierungszyklus: 4. Stufe

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