Berechnungsergebnis Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) als Isophonenbänder für den Großflughafen Hannover/Langenhagen. Die Berechnung des Pegels Lden erfolgt nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 50 x 50 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Lärmbelastung (Lden/Lnight) in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Der Metadatensatz enthält Verlinkungen zu allen Daten innerhalb der Ballungsräume, die entsprechend der Richtlinie zu erheben sind.
Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Großflughäfen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Lärmbelastung (Lden) in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EC.
Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Sachsen Darstellung des Bestands an kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Millionen Kfz/Jahr.
Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Relativ ruhiges Gebiet: innerstädtischer Freiraum, relativ ruhig zu seinem Umfeld. Gebiet mit einer (quadratischen) Kantenlänge von mindestens 200 m und damit einer Immissionsreduktion in der Kernfläche von mindestens 6 dB(A) gegenüber dem Umfeld, in der Nähe von Wohngebieten und fußläufig erreichbar, Mindestflächengröße von 6 ha Schutzgebiet/Ruhiges Gebiete nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Landschaftsraum mit besonders ruhigen Gebieten: weitgehend naturbelassener oder forstwirtschaftlich genutzter, zusammenhängender Naturraum, Kantenlänge mindestens 3 400 m und einem Tag-Abend-Nacht-Lärmindex von < 45 dB(A) in der Kernfläche Schutzgebiet/Ruhiges Gebiete nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Landschaftsraum mit ruhigen Gebieten: weitgehend naturbelassener oder forstwirtschaftlich genutzter, zusammenhängender Naturraum, häufig mit Verbindungen zu benachbarten Landschaftsräumen, (quadratische) Kanten-länge mindestens 320 m, Mindestflächengröße von 15 ha und Tag-Abend-Nacht-Lärmindex von < 55 dB(A) in der Kernfläche Schutzgebiet/Ruhiges Gebiete nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Sonstige Stadtoasen: wichtige Erholungsflächen mit sehr guter fußläufiger Erreichbarkeit, keine Festlegung der Mindestflächengröße und keine Festlegung von maximalen Lärmpegeln, definiert sich ausschließlich über qualitative Kriterien Schutzgebiet/Ruhiges Gebiete nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie
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