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Interoperabler INSPIRE Download-Service: Human Health And Safety / Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2017 (WFS-HH-LAERMKBB2017)

Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Gesundheit und Sicherheit gibt einen Überblick über die Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung (2017). Untersucht wurden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/Jahr. Wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert umfasst dies die beiden Lärmindizes LDEN und LNight. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Human Health And Safety(D2.8.III.5_v3.0) liegen die Inhalte der Karte INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet den FeatureType‚ Messwerte für umweltbedingte Gesundheitsfaktor‘ (hh:EnvHealthDeterminantMeasure) mit Angaben zum Typ des Umweltgesundheitsfaktors (EnvHealthDeterminantTypeValue).

Lärmkartierung in Brandenburg INSPIRE Download-Service (WFS-LFU-LAERM)

Der INSPIRE Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten der Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) und c) Strategische Lärmkarten für Straßen. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.) Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de a) Fluglärm: 1. Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und festgesetzt. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299440.de 2. Umgebungslärmkartierung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (EDDB; zukünftig Flughafen Berlin Brandenburg BER). Die Umgebungslärmkartierung betrachtete in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zum 26. Januar 2012 die zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) festgelegt hatte und die notwendigen Berechnungsgrundlagen zum 8. November 2012 vollständig vorlagen, erfolgte in einem zweiten Schritt die Kartierung des ausgebauten Zustandes (vorhersehbare Lärmsituation 2015 für BER). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de b) Ballungsraumlärm: Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Die Isophonenkarten werden für die Teilbereiche 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Sachdatenausgabe in Bezug auf a) lärmbelastete Menschen und b) lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude, differenziert nach den drei Teilbereichen, am Gebiet des Ballungsraumes Potsdam hinterlegt. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Daten des Straßennetzes und der Gebäude stehen ebenfalls zur Verfügung. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf c) Straßenverkehrslärm: Strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf

Strategische Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie für Schleswig-Holstein

Umgebungslärm in Schleswig-Holstein: Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurden entsprechend der Anforderung von § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) Lärmkarten ausgearbeitet. Die Lärmkarten stellen auf Grundlage von Berechnungen die Lärmbelastungen anhand von Bereichen gleicher Laustärke in 5 dB(A) Abstufungen für das Bezugsjahr 2011 dar. Sie umfassen - Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen mit einer Verkehrsstärke über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr - Nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken mit einer Verkehrsstärke über 30.000 Züge pro Jahr - Großflughäfen mit über 50.000 Bewegungen pro Jahr (nur Hamburg Fuhlsbüttel) - Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern (Kiel, Hamburg, Lübeck). Zur Umsetzung der Umgebungslärm-Richtlinie für den Zeitraum 2016-2018 wurde ein neues Projekt gestartet.

Human Health And Safety / Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2022

Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren . Die gegenständlichen Daten umfassen die 4. Runde der EU-Lärmkartierung (2022), in der neue, harmonisierte Berechnungsvorschriften zur Anwendung kommen. Untersucht wurden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/Jahr. Wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, umfasst dies die beiden Lärmindizes LDEN und LNight. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2022 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-LAERMKBB2022) Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2022 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-LAERMKBB2022) Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren . Die gegenständlichen Daten umfassen die 4. Runde der EU-Lärmkartierung (2022), in der neue, harmonisierte Berechnungsvorschriften zur Anwendung kommen. Untersucht wurden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/Jahr. Wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, umfasst dies die beiden Lärmindizes LDEN und LNight. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2022 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-LAERMKBB2022) Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2022 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-LAERMKBB2022)

Noise contours data reported under Environmental Noise Directive (END) 2022 (vector), Mar. 2026

The data set includes the noise contours which have been reported by countries under the terms of the Environmental Noise Directive (END) by EEA member countries for the 2022 round of strategic noise mapping. The data set includes submissions from the countries until 18/11/2024. Under the terms of the END, countries have to produce noise contour maps for major sources of noise (i.e. major roads with more than 3 000 000 vehicle passages a year, major railways with more than 30 000 train passages per year and airports with more than 50 000 movements per year), for levels of day-evening-night noise (Lden) of at least >=55 dB and >=65 dB. In addition to this, countries have to produce noise contour maps for roads, railways, airports and industries in urban agglomerations of more than 100 000 inhabitants in five dB bands starting at 55 dB for the day-evening-night period. The data set is provided in GPKG files, with all the reported noise contours in vector format by country or in the case of BE and DE by region, for Lden (day-evening-night noise level) and Lnight (nighttime noise level). Lden refers to an A-weighted average sound pressure level over all days, evenings and nights in a year, with an evening weighting of 5 dB and a night weighting of 10 dB and Lnight refers to an A-weighted average sound pressure level over all nights in a year.

Basisdaten der Haupteisenbahnstrecken zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 2017 (Datensatz)

Enthalten sind Haupteisenbahnstrecken, mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.

Luftfahrzeuge Lärmindex L_DEN (WFS Dienst)

Geräuschbelastung durch den Luftverkehr als Tag-Abend-Nacht-Lärmindex im Ballungsraum; Ergebnis der Lärmkartierung 2022 nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie

Luftfahrzeuge Lärmindex L_Night (WMS Dienst)

Geräuschbelastung durch den Luftverkehr als Nacht-Lärmindex im Ballungsraum; Ergebnis der Lärmkartierung 2022 nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie

Kraftfahrzeuge Lärmindex L_DEN

Geräuschbelastung durch den Kfz-Verkehr als Tag-Abend-Nacht-Lärmindex; Ergebnis der Lärmkartierung 2022 nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie

Ruhige Gebiete MP LM 2024 (WFS Dienst)

Ruhige Gebiete nach EU-Umgebungslärmrichtlinie auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden Stillegebiete: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 500 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden Ruhegebiete im Außenraum: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 50 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden. Ruhegebiete im Ballungsraum: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 55 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 10 ha groß; Kernbreite mindestens 300 m; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz). Gebiete der relativen Ruhe/kleinflächige ruhige Gebiete: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Abnahme des Tag-Abend-Nacht-Lärmindex mindestens eine Pegelklasse der Lärmkartierung in Richtung Kernzone; mindestens 5 ha groß; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz). Stadtoasen: Stadtraum; Grün- und Erholungsflächen; Parkanlagen, parkartige Friedhöfe; Maximalpegel von weniger als 65 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 1 ha groß (in Ausnahmefällen 0,2 - 1,0 ha groß); Kernbreite mindestens 100 m; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; sehr gute Erholungsfunktion.

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