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Polen auf dem Weg in die Europaeische Union - Chancen, Notwendigkeiten und Moeglichkeiten im Umweltschutz

Das Projekt "Polen auf dem Weg in die Europaeische Union - Chancen, Notwendigkeiten und Moeglichkeiten im Umweltschutz" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsch-Polnische Gesellschaft Hamburg e.V. Arbeitsgruppe Umwelt und Ökologie.

Konzeptionelle Beiträge zu 'Global Monitoring on Environment and Security (GMES)'

Das Projekt "Konzeptionelle Beiträge zu 'Global Monitoring on Environment and Security (GMES)'" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Arbeitsgruppe Friedensforschung und Europäische Sicherheitspolitik Brauch.

Untersuchung des EU Nachhaltigkeitssystems für Biokraftstoffe

Das Projekt "Untersuchung des EU Nachhaltigkeitssystems für Biokraftstoffe" wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH.Die Europäische Richtlinie für erneuerbare Energien (RED) enthält derzeit ein Ziel von 10Prozent erneuerbaren Energien im Verkehrssektor der EU im Jahr 2020. Biokraftstoffe werden bei der Zielerreichung voraussichtlich eine wichtige Rolle spielen. Sämtliche Biokraftstoffe, die auf diese Ziel angerechnet werden, müssen die Erfüllung von verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien nachweisen. Zwei Jahre nach der Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen hat die Europäische Kommission Ecofys gemeinsam mit Winrock und dem Institut für europäische Umweltpolitik (IEEP) beauftragt die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen anhand von drei wichtigen Aspekten zu überprüfen: 1) Notwendigkeit der Einführungen verpflichtender Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe zum Schutz von Wasser, Boden und Luft: Die Risiken für Wasser, Boden und Luft durch den Anbau von Biokraftstoffrohstoffen unterscheiden sich kaum von den Risiken anderer landwirtschaftlicher Ausdehnung. Dennoch kann der Biokraftstoffmarkt zu einem erhöhten Druck auf die bestehende Ackerfläche führen. Der Schutz von Wasser, Boden und Luft ist lokal zu betrachten, da die Auswirkungen von der jeweiligen Betriebsführung vor Ort abhängig sind. Im Bericht werden bestehende Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken, wie etwa freiwillige Nachhaltigkeitsstandards, untersucht und mögliche Kriterien für die Europäische Kommission entwickelt. 2) Effektivität und Verwaltungsaufwand nationaler Systeme zum Nachweis der Erfüllung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsanforderungen: Die EU Mitgliedsstaaten haben unterschiedlichen Ansätze zur Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen verfolgt. Die Wahl des entsprechenden Nachhaltigkeitssystems als solches sagt noch nichts über Effektivität oder Verwaltungsaufwand, allerdings können die entsprechenden Ausgestaltungen schon einen Einfluss haben. Die Ausgestaltung der Berichtspflicht oder die Möglichkeit des Nachweises der Nachhaltigkeit durch alternativer Mechanismen können beispielsweise einen beträchtlichen Einfluss haben. Im Bericht werden Empfehlungen gegeben, wie die Mitgliedsstaaten die Effektivität erhöhen und unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden können. Die nächste Herausforderung für die Mitgliedsstaaten ist die Harmonisierung der verschiedenen Systeme, um so die Effektivität EU weit zu erhöhen. 3) Erfahrungen in der Umsetzung des Massenbilanzsystems zur Überprüfung der Nachhaltigkeit entlang der Biokraftstofflieferkette: Die Biokraftstoffproduzenten haben große Anstrengungen unternommen, um die Rückverfolgbarkeit ihrer Lieferkette zu gewährleisten. Im Großen und Ganzen würden es die Stakeholder bevorzugen, wenn die EU an dem bestehenden Massenbilanzsystem festhält und sicherstellt, dass der gegenwärtige Ansatz optimiert und in allen Mitgliedsstaaten und Nachhaltigkeitssystemen vereinheitlicht wird. (Text gekürzt)

Vorbereitung und Begleitung der Regierungskonferenz 1996, Umweltschutz im EG-Vertrag

Das Projekt "Vorbereitung und Begleitung der Regierungskonferenz 1996, Umweltschutz im EG-Vertrag" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V..

Erarbeitung eines Handbuches zum europaeischen und deutschen Umweltrecht

Das Projekt "Erarbeitung eines Handbuches zum europaeischen und deutschen Umweltrecht" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Osnabrück, European Legal Studies Institute.

Stärkung des Umweltschutzes in der EU-Strukturfondsförderung nach 2020

Das Projekt "Stärkung des Umweltschutzes in der EU-Strukturfondsförderung nach 2020" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: nova-Institut für politische und ökologische Innovation GmbH.Das Vorhaben knüpft an das Vorhaben 3715 14 1050 zur Stärkung des Umweltschutzes in der EU-Strukturfondsförderung an. Ziel des neuen Vorhabens ist es einzelne Aspekte des Vorgängervorhabens zu vertiefen, z.B. zur Wirksamkeit einer Quotierung von Fördermitteln für bestimmte Ziele inkl. Umweltschutz und Klimawandel/Energiewende, zur thematischen Konzentration von Fördermitteln oder einer umweltverträglichen Ausrichtung der gesamten EU-Strukturförderung. Darüber hinaus sollen fachlich fundierte Vorschläge für die anstehenden Verhandlungen zur EU-Kohäsionspolitik 2020-2027 entwickelt und die Verhandlungen wissenschaftlich unterstützt werden. Dabei sollen die Erfahrungen mit einzelnen Programmen im Hinblick auf die Förderung umweltverbessernder Projekte genutzt werden, um auf diese Weise den Umweltschutz fördernde Aspekte stärken und hemmende Aspekte vermeiden oder mindern zu können. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Gestaltung der entsprechenden EU-Verordnungen als auch für die nationale Strategie zu deren Umsetzung durch die Operationellen Programme der Bundesländer. Das neue Vorhaben soll an das noch bis August 2018 laufende Vorhaben 3715 14 1050 anschließen und dessen Fragestellungen, Perspektiven und Methoden im Wesentlichen in aktualisierter Fragestellung übernehmen. Das stellt sicher, dass das Vorhaben auf die Vorschläge der EU-Kommission zur künftigen EU-Strukturförderung eingehen kann und die damit einhergehenden strategischen und operationellen Dokumente hinreichend berücksichtigt. Aufbauend darauf Vorschläge für eine deutsche Position entwickelt werden, um einen wirksamen Klima-, Umwelt- und Naturschutz in der EU-Strukturförderung nach 2020 und deren Umsetzung in Deutschland zu fördern.

Soziale Wirkungen von Umweltpolitik

Welche sozialen Wirkungen hat Umweltpolitik? Öffentliche, politische oder wissenschaftliche Debatten über eine „sozial (un-) gerechte Umweltpolitik“ basieren häufig auf sehr isolierten Betrachtungen, die der Vielfältigkeit der Zusammenhänge zwischen Umwelt und Sozialem nicht gerecht werden. Die vorliegende Publikation liefert einen breiten Überblick über Forschungsstand und Forschungsbedarfe zu sozialen Wirkungen von Umweltpolitik, aber auch von unterlassenem (unzureichendem) Umweltschutz – mit einem Fokus auf politische Maßnahmen der Bundes- und EU-Ebene und ihren Wirkungen in Deutschland. Veröffentlicht in Texte | 158/2021.

From science to policy: how European HBM indicators help to answer policy questions related to phthalates and DINCH exposure

Within the European Human Biomonitoring (HBM) Initiative HBM4EU we derived HBM indicators that were designed to help answering key policy questions and support chemical policies. The result indicators convey information on chemicals exposure of different age groups, sexes, geographical regions and time points by comparing median exposure values. If differences are observed for one group or the other, policy measures or risk management options can be implemented. Impact indicators support health risk assessment by comparing exposure values with health-based guidance values, such as human biomonitoring guidance values (HBM-GVs). In general, the indicators should be designed to translate complex scientific information into short and clear messages and make it accessible to policy makers but also to a broader audience such as stakeholders (e.g. NGO's), other scientists and the general public. Based on harmonized data from the HBM4EU Aligned Studies (2014-2021), the usefulness of our indicators was demonstrated for the age group children (6-11 years), using two case examples: one phthalate (Diisobutyl phthalate: DiBP) and one non-phthalate substitute (Di-isononyl cyclohexane-1,2- dicarboxylate: DINCH). For the comparison of age groups, these were compared to data for teenagers (12-18 years), and time periods were compared using data from the DEMOCOPHES project (2011-2012). Our result indicators proved to be suitable for demonstrating the effectiveness of policy measures for DiBP and the need of continuous monitoring for DINCH. They showed similar exposure for boys and girls, indicating that there is no need for gender focused interventions and/or no indication of sex-specific exposure patterns. They created a basis for a targeted approach by highlighting relevant geographical differences in internal exposure. An adequate data basis is essential for revealing differences for all indicators. This was particularly evident in our studies on the indicators on age differences. The impact indicator revealed that health risks based on exposure to DiBP cannot be excluded. This is an indication or flag for risk managers and policy makers that exposure to DiBP still is a relevant health issue. HBM indicators derived within HBM4EU are a valuable and important complement to existing indicator lists in the context of environment and health. Their applicability, current shortcomings and solution strategies are outlined. © 2022 The Authors

Strukturelle Weiterentwicklung des EU-ETS nach 2020

Das Projekt "Strukturelle Weiterentwicklung des EU-ETS nach 2020" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Die Stärkung und strukturelle Weiterentwicklung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) ist in den kommenden Jahren eine der vordringlichen Aufgaben der europäischen Klimapolitik. Die Einführung einer Marktstabilitätsreserve (MSR) ist hierfür ein wesentlicher Eckpfeiler. Ab 2020 werden die Parameter der MSR in einem Review-Prozess überprüft und ggf. angepasst. Ein zweites zentrales Element zur Stärkung des EU-ETS ist die Verschärfung des Emissionshandels-Cap. Spätestens zu Beginn der vierten Handelsperiode dürfte ein Prozess zur Überprüfung des Ambitionsniveaus im EU-ETS initiiert werden, der sich in die Überprüfung der europäischen Klimaschutzzusagen im Rahmen des Pariser Abkommens einfügt. Dieser Prozess wird bereits vor 2020 durch den in Paris beschlossenen 'facilitative dialogue' sowie seitens der EU-KOM durch die Erarbeitung einer neuen EU-Klimaroadmap vorbereitet. Ein drittes Element ist die Weiterentwicklung des EU-ETS in Hinblick auf Wechselwirkungen mit anderen Energie- und Klimapolitiken auf nationaler und europäischer Ebene. Solche flankierenden Politiken können die Nachfrage im EU-ETS beeinflussen und seine Anreizwirkung erheblich schwächen, wenn das Angebot im EU-ETS nicht entsprechend angepasst wird. Für die vierte Handelsperiode sollen u.a. Methoden zur Schätzung von Nachfrageveränderungen entwickelt werden. Außerdem sind Lösungsansätze zu erarbeiten, die die Konsistenz des EU-ETS mit den übrigen energie- und klimapolitischen Maßnahmen sicherstellen. In diesem Zusammenhang ergeben sich u.a. auch Fragestellungen zur ex-ante Stringenz des Cap. Das Projekt soll BMUB/UBA bei der Vorbereitung und Begleitung der o.g. Prozesse zur strukturellen Weiterentwicklung des EU-ETS mit wissenschaftlich fundierten Stellungnahmen und Analysen unterstützen: u.a. Bewertung von mengen- vs. preisbasierten Mechanismen zur Angebotssteuerung, zur Interaktion des EU-ETS mit flankierenden energie- und klimapolitischen Maßnahmen sowie Fragestellungen der Cap-Festlegung.

Umweltschutz der Zukunft – UBA unterstützt EU-Aktionsplan

Umweltschutz in Europa braucht ein abgestimmtes Vorgehen verschiedener Regelungen und die Berücksichtigung aller Aspekte einer Umweltbelastung. Diese erkennen und priorisieren, schnell und vorsorgend reagieren, dafür die besten Maßnahmen auswählen, effektiv umsetzen und die Wirksamkeit kontrollieren – das sind die Schritte für den regulatorischen Umweltschutz der Zukunft. Im Mai 2021 hat die Europäische Kommission den „Zero Pollution“-Aktionsplan vorgelegt, der aufzeigen soll, wie Luft, Wasser und Boden schadstofffrei werden. Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) begrüßt diese Initiative, weil sie die Vermeidung und Minderung von Verschmutzung auf eine Ebene mit dem ⁠ Klima ⁠- und Biodiversitätsschutz hebt. Dennoch fehlt dem Aktionsplan ein regelungsübergreifender Ansatz, der über die Optimierung bestehender Instrumente hinausgeht und stattdessen den gesamten Lebenszyklus von Verschmutzung in den Blick nimmt, einschließlich ihrer wichtigsten Quellen und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Das UBA hat deshalb in dem Scientific Opinion Paper „ The Zero Pollution Action Plan as a chance for a crossregulatory approach to pollution prevention and reduction “  einen systemischen Vorschlag erarbeitet, wie die „Zero Pollution Ambition“ themen- und regelungsübergreifend ausgestaltet werden kann. Mit diesem Beitrag sollen Wasser, Boden und Luft sowie unsere Gesundheit besser geschützt werden. Zentrales Element ist ein Regelkreis, der alle Aspekte integriert: Die wesentlichen Stressoren für Gesundheit und Umwelt und den entsprechenden Handlungsbedarf identifizieren. Dafür braucht es Überwachung, Erkenntnisse zu Stoffeigenschaften sowie Informationen zur Verwendung und Quellen. Schnell, gezielt und vorsorgend handeln, das Problem faktenbasiert analysieren, priorisieren und den Informationsfluss optimieren. Angemessene Maßnahmen und Instrumente auswählen und dabei das Problem selbst, die Quellen der Verschmutzung, verfügbare Maßnahmen usw. berücksichtigen. Maßnahmen anwendbar und durchsetzungsfähig ausgestalten, mit Instrumenten zur Erfüllungskontrolle und Berichterstattung untermauern und konsequent umsetzen. Den Erfolg, einschließlich des verwendeten Politikinstruments selbst, mithilfe von Überwachung und der Untersuchung von Trends bei der Verschmutzung kontrollieren. Datenaustausch und Digitalisierung sind übergreifende Aktionsfelder, die einen „Open Data“-Ansatz verfolgen sollten und die Datenverarbeitung verbessern, standardisieren und zwischen Stoffrecht und Überwachung verknüpfen sollen. Das Ziel der „Zero Pollution Ambition“, die negativen Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Umwelt, die Gesundheit und das Wohlbefinden auf null zu reduzieren, wird immer ein bewegliches Ziel bleiben. Technologien, Produkte, Dienstleistungen und chemische Anwendungen entwickeln sich ständig weiter. Sie werden uns vor neue Herausforderungen stellen und neue Verschmutzung generieren. Daher wird es auch in Zukunft innovative regulatorische, technologische und soziale Antworten seitens Wirtschaft, Gesellschaft und Politik geben. Der Rahmen und die konkreten Umsetzungsziele werden sich somit kontinuierlich anpassen müssen. Aus diesem Grund ist die „Zero Pollution Ambition“ besser als ein Langzeitprogramm zu verstehen. Nichtsdestotrotz müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen schon heute verstärken, um die aktuellen Ziele der „Ambition“ zu erreichen. Nach 20 Jahren ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ ist der chemische Zustand unserer Flüsse noch immer nicht gut. So überschreitet etwa der ⁠ Stoff ⁠ Quecksilber in allen Flüssen in Deutschland die entsprechende ⁠ Umweltqualitätsnorm ⁠. Ein Grund dafür ist die langsame oder fehlende Rückkopplung von Gewässerüberwachung zu stoffrechtlichen Regelungen, wie ⁠ REACH ⁠. So müsste eigentlich bei Nachweisen von Pflanzenschutzmitteln oder Chemikalien in Gewässern die Regulierung so lange verschärft werden, bis ein guter Zustand erreicht ist. Um dies zu erreichen, muss die Verknüpfung zwischen den verschiedenen Rechtsinstrumenten verbessert werden. Das Scientific Opinion Paper des UBA setzt an diesem Punkt an und liefert Vorschläge für Entscheidungen auf EU-Ebene, wie beispielsweise solche Schnittstellen verbessert werden können.

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