Die EU legt ein gemeinsames Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee, genannt BONUS, auf, um die negativen Folgen von Verschmutzung, Klimawandel, Versauerung, Überfischung und dem Verlust an biologischer Vielfalt zu bekämpfen. An BONUS beteiligen sich alle acht Ostseeanrainer. Sie übernehmen mit 50 Millionen Euro die Hälfte der Kosten für BONUS. Die andere Hälfte trägt die EU.
Die Europäische Kommission führte am 16. Dezember 2013 einen neuen Naturschutzpreis ein. Mit dem Natura-2000-Preis werden zukünftig vorbildhafte Verfahren für den Naturschutz in Europa ausgezeichnet. Außerdem soll der Preis dem Mangel an Wahrnehmung von Natura-2000 Projekten in der Öffentlichkeit abhelfen, indem die Vielfalt der Natura-2000-Gebiete beleuchtet und vorbildhafte Leistungen hervorgehoben werden. Jährlich werden fünf Preise in den Bereichen Kommunikation, Erhaltungsmaßnahmen, sozioökonomische Vorteile, Ausgleich von Interessen/Wahrnehmungen sowie Vernetzung und grenzübergreifende Zusammenarbeit vergeben. Die Gewinner dieses ersten Natura-2000-Preises werden im Mai 2014 bekanntgegeben. Ihre Leistungen werden in einem Festakt in Brüssel gewürdigt.
Im Rahmen der gesamteuropäischen Umweltkonferenz in Sofia wird der Dobris-Bericht veröffentlicht.
The aim of the Water Framework Directive is to promote good water quality in all European water bodies by managing water bodies, i.e. lakes, rivers, groundwater bodies, transitional waters and coastal waters. Water body management poses a major challenge indensely populated countries such as Germany. Stewardship of water resources is of paramount importance through out Europe and for all EU environmental policies now and in the future. Veröffentlicht in Broschüren.
Am 21. Mai 2012 feiert die EU das 20 jährige Bestehen der zwei wesentliche Instrumente für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Natur: die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) sowie LIFE, das Finanzierungsprogramm der EU für die Umwelt. Vor 20 Jahren verabschiedeten die EU-Mitgliedstaaten einstimmig die FFH-Richtlinie, um die am stärksten bedrohten Tiere und Lebensräume in ganz Europa zu schützen. Damit wurde auf den besorgniserregend raschen Schwund von wildlebenden Tieren und Pflanzen sowie von Lebensräumen aufgrund von Veränderungen der Landnutzung, Umweltverschmutzung und Zersiedelung der Landschaft reagiert. Um Arten und Lebensräumen die Möglichkeit zur Erholung zu geben, wurde mit der Richtlinie das Natura-2000-Netz von geschützten Gebieten errichtet und über das Finanzierungsinstrument LIFE der Ausbau des Netzes strategisch gefördert.
Die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) tritt am 15. Juli 2008 in Kraft. Ziel dieser Vereinbarung ist die Erreichung eines guten Umweltzustandes in allen EU-Meeresgewässern bis zum Jahr 2020.
Die Europäische Union startet ihr fünftes Umwelt-Aktionsprogramm. Zielsetzungen sind u. a. die Stärkung von Umweltzeichen für Produkte, die Senkung des Energieverbrauchs (weniger Schadstoffemission), die Entzerrung der Verkehrsströme, die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Förderung des sanften Tourismus.
In Basel (CH) wurde das so genannte Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung beschlossen. Das Übereinkommen strebt weltweit ein umweltgerechtes Abfallmanagement und die Kontrolle grenzüberschreitender Transporte gefährlicher Abfälle an und ist am 5. Mai 1992 in Kraft getreten. Die EU hat das Basler Übereinkommen in der EG-Abfallverbringungsverordnung für alle Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich umgesetzt (Inkrafttreten 1993).
Am 31. Mai 2017 beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministerium einen Bericht zum Stickstoffeintrag in die Umwelt. Stickstoff stellt eine zunehmende Belastung für Wasser- und Ökosysteme dar. Er beeinträchtigt das Klima, die Luftqualität und die Artenvielfalt. Die Bundesregierung macht mit ihrem Stickstoffbericht deutlich, dass es eines stärkeren Zusammenwirkens verschiedener Politikbereiche bedarf. Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Umwelt-, Landwirtschafts-, Ernährungs-, Energie-, Verkehrs-, Gesundheits-, Verbraucherschutz-, Bildungs- und Forschungspolitik kann es gelingen, Stickstoffeinträge weiter zu reduzieren. In ihrem Bericht kündigt die Bundesregierung die Entwicklung eines Aktionsprogramms zur konkreten Stickstoffminderung an. Das Programm soll dazu beitragen, Synergien zwischen den diversen Programmen der Bundesregierung besser zu identifizieren und zu stärken. Zudem soll die Anwendung des Verursacherprinzips präzisiert und überprüft werden, ob es rechtliche oder finanzielle Rahmenbedingungen gibt, die einer Minderung von Stickstoffeinträgen entgegenstehen. In den vergangenen 20 Jahren wurden erste Maßnahmen zur Stickstoffminderung vorgenommen. Die Emissionen sanken infolge dessen in Deutschland im Zeitraum zwischen 1995 und 2010 um etwa 40 Prozent. Allerdings reicht das nicht aus, um die stickstoffbezogenen Ziele der deutschen und europäischen Umweltpolitik zu erreichen. Zu diesen zählen der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat/l in den Gewässern oder der Jahresmittel-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid/m³ in der Luft. Derzeit werden jährlich noch ca. 1,6 Millionen Tonnen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umwelt eingetragen. Die Hauptverursacherbereiche für Stickstoff-Emissionen sind der Verkehr (13 Prozent), die Industrie-/Energiewirtschaft (15 Prozent), Abwasserbehandlung und Oberflächenablauf (9 Prozent) sowie die Landwirtschaft (63 Prozent).
Die Kommission hat am 10. Juni 2010 beschlossen, die Wirtschaft, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen zu ermutigen, Zertifizierungssysteme für alle Arten von Biokraftstoffen auch von in die EU importierten – einzuführen. Sie hat festgelegt, welche Anforderungen die Systeme erfüllen müssen, um von der Kommission anerkannt zu werden. Damit wird ein Beitrag zur Umsetzung der EU-Anforderungen geleistet, nach denen Biokraftstoffe in erheblichem Maße zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen müssen und nicht aus Wäldern, Feuchtgebieten und Naturschutzgebieten stammen sollten. Die Regeln für die Zertifizierungssysteme sind Bestandteil von Leitlinien, in denen erläutert wird, wie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die im Dezember 2010 in Kraft tritt, umgesetzt werden sollte.
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