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Kohärenz gesetzlicher Rahmenbedingungen für eine sozial-ökologische Transformation des Naturschutzes

Als sozial-ökologische Transformation wird der Prozess bezeichnet, der unser Handeln und Wirtschaften wieder in die Bahnen der planetaren Belastungsgrenzen zurückführen will, ohne die sich dabei stellenden sozialen und wirtschaftlichen Fragen zu ignorieren. Ein wichtiges Handlungsfeld einer sozial-ökologischen Transformation sind der Naturschutz und die Erhaltung der Biodiversität. Längst ist klar, dass es dafür nicht nur eines leistungsfähigen Naturschutzfachrechts bedarf, sondern darüber hinaus der Integration des Biodiversitätsschutzanliegens in verschiedene Landnutzungssektoren, wie die Land- und Forstwirtschaft, das Siedlungswesen und die Wasserbewirtschaftung. Auch mit Blick auf den Klimaschutz ist mittlerweile anerkannt, dass er nicht nur Energie und Verkehr betrifft, sondern als sog. "natürlicher Klimaschutz" auch eine landnutzungsbezogene Dimension hat. Der Beitrag untersucht, inwieweit die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen den Weg für eine sozial-ökologische Transformation des Naturschutzes bereiten. Dabei werden insbesondere die im Juni 2024 beschlossene EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und die Rahmenbedingungen des natürlichen Klimaschutzes analysiert. Am Beispiel der Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorböden wird danach gefragt, ob die bestehenden Rechts- und Politikinstrumente ausreichend darauf abgestimmt sind, komplexe Renaturierungsziele erreichen zu können.

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), Szenarienbasierte Analyse der THG-Reduktions- und Senkenpotenziale für den Natürlichen Klimaschutz im LULUCF unter Berücksichtigung von Synergien mit den Biodiversitäts- und anderen Umweltzielen

In dem Vorhaben geht es um klimapolitische Maßnahmen und Instrumente für die erfolgreiche Umsetzung der LULUCF-Ziele entsprechend des Bundes-Klimaschutzgesetzes unter Berücksichtigung von Synergien mit den Biodiversitäts- und anderen Umweltzielen. Klimawandelauswirkungen wie Dürreperioden und Wetterextreme gefährden Ökosysteme wie Wälder, Böden und Moore zunehmend. So ging die Senkenleistung des Waldes im letzten Jahrzehnt 2011-2020 gegenüber 1991-2000 um knapp ein Drittel zurück. Um diese Auswirkungen zu begrenzen und die nachhaltige Bewirtschaftung von Ökosystemen und deren Senkenleistung im Sinne der vereinbarten Klimaschutzziele im LULUCF-Sektor zu ermöglichen, braucht es resiliente, struktur- und artenreiche Ökosysteme. An dieser Stelle setzten die Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes an. Ziel des Vorhabens ist es den Lösungsraum für die Umsetzung der Klimaschutzziele im LULUCF-Sektor insbesondere in den Themenfeldern Wald-, Moor-, und Bodenklimaschutz unter Berücksichtigung von Synergien mit den Biodiversitäts- und anderen Umweltzielen zu untersuchen. Zu diesem Zweck werden Szenarien, die Potenziale für den natürlichem Klimaschutz im LULUCF-Sektor unter Berücksichtigung des Landwirtschaftssektors in Deutschland aufzeigen, modelliert. Berücksichtigt in der Entwicklung dieser Szenarien werden darüber hinaus unterschiedliche politische Ambitionsniveaus sowie Auswirkungen des Klimawandels. Im Ergebnis sollen Handlungsoptionen für die nachhaltige Umsetzung der LULUCF-Ziele abgeleitet und Erkenntnisse für Umsetzung des natürlichen Klimaschutzes generiert werden. Dazu zählen Beiträge für die Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans im Rahmen des EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und die mögliche Fortführung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz.

Katrin Eder: „Nature Restoration Law ist Sternstunde für die Biodiversität“

EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verabschiedet Das Europäische Parlament hat heute die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (EU Nature Restoration Law) verabschiedet. „Dieser Tag ist eine Sternstunde für die Biodiversität. Die EU-Verordnung ist ein zentraler Schlüssel, um die Artenvielfalt in Europa zu schützen. Wenn wir natürliche Lebensräume für Tiere und Pflanzen erhalten, sichern wir unsere Lebensgrundlagen, schaffen die Basis für eine nachhaltige Landwirtschaft und wirken dem Klimawandel entgegen“, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder. Nach der noch ausstehenden, aber als sicher geltenden Verabschiedung durch den Rat der Europäischen Union wird sie als Verordnung unmittelbar und verbindlich in jedem Mitgliedstaat gelten. Ziel der Verordnung ist es unter anderem, bis 2030 für 20 Prozent der geschädigten Ökosysteme Maßnahmen zu deren Wiederherstellung umzusetzen. Auf diese Weise will die EU-Kommission die Verpflichtungen erfüllen, die mit dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal 2022 eingegangen wurden. „Über 80 Prozent der natürlichen Lebensräume wie Wälder und Moore sind in einem schlechten Zustand. In der EU sind außerdem bereits zehn Prozent der Bienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht und 70 Prozent der Böden in einem schlechten Zustand. Eine artenreiche und gesunde Natur kann den Menschen besser vor den Herausforderungen des Klimawandels schützen, etwa beim natürlichen Wasserrückhalt. Deshalb ist die EU-Verordnung von besonderer Bedeutung. Jetzt ist der Bund gefragt sich zu positionieren und die fachliche und rechtliche Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung zentral in die zu Hand nehmen“, so Eder.

Katrin Eder und Tobias Goldschmidt: „Wir können den Artenverlust in Europa stoppen – aber dafür brauchen wir die Naturwiederherstellungsverordnung“

Schleswig-Holsteins Umweltminister und Vorsitzender der Energieministerkonferenz Tobias Goldschmidt und die rheinland-pfälzische Umweltministerin und Vorsitzende der Umweltministerkonferenz (UMK) Katrin Eder fordern, an der Natur verursachte Schäden zu beheben. Beide setzen sich für eine rasche Verabschiedung der Wiederherstellungsverordnung (EU Nature Restoration Law) im Europäischen Parlament ein. „Eine intakte Natur sichert unsere Lebensgrundlagen. Dennoch ist ein Großteil der Natur in Europa bereits zerstört. Viele natürliche Lebensräume von Pflanzen und Tieren sind massiv beschädigt, womit viele der darin lebenden Arten vom Aussterben bedroht sind. Eine artenreiche und gesunde Natur kann den Menschen besser vor den Herausforderungen des Klimawandels schützen, etwa beim natürlichen Wasserrückhalt. Die Pläne der EU zur Wiederherstellung der Natur sind deshalb ein zentraler Schlüssel, um den Biodiversitätsverlust in Europa zu stoppen. Jetzt muss der Bund sich positionieren und die fachliche und rechtliche Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung zentral in die Hand nehmen“, erklärten die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder, die im Jahr 2024 auch als Vorsitzende der Umweltministerkonferenz (UMK) amtiert, und Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt, der in diesem Jahr den Vorsitz der Energieministerkonferenz (EnMK) innehat. Ziel der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ist es unter anderem, auf 20 Prozent der geschädigten Ökosysteme in Europa bis 2030 effektive Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen. Auf diese Weise will die EU-Kommission auch Europas Verpflichtungen aus der Biodiversitätskonferenz 2022 in Montreal erfüllen. Goldschmidt und Eder sehen den Vorschlag der EU als Chance, dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzutreten, Ökosysteme widerstandsfähiger zu machen und den natürlichen Klimaschutz zu stärken. Sie fordern daher eine rasche Verabschiedung des Entwurfs zur Wiederherstellungsverordnung im Europäischen Parlament und eine zügige Umsetzung der notwendigen Ziele zum Schutz unserer Lebensgrundlage. „Fragile und zerstörte Lebensräume wirken sich verheerend auf unsere heimische Landwirtschaft sowie das Klima aus. Landwirtschaft und Schutz der Ökosysteme können Hand in Hand gehen und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist die wesentliche Aufgabe unserer Generation und auch die Grundlage für eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft. Ich sehe den fortschreitenden Rückgang intakter Ökosysteme in der EU mit großer Sorge. Über 80 Prozent der natürlichen Lebensräume wie Wälder und Moore sind in einem schlechten Zustand. In der EU sind außerdem bereits zehn Prozent der Bienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht und 70 Prozent der Böden in einem schlechten Zustand. Wir brauchen jetzt klare Regelungen für einen besseren Schutz von Natur und Umwelt für Europa“, erläuterte Umweltministerin Katrin Eder. „Bei uns im Norden zeigt sich, wie brenzlig die Lage für die Natur ist – auch die Ökosysteme unserer weiten Offenlandschaften und unserer zwei Meere stehen unter hohem Nutzungsdruck des Menschen.  Die Biotope sind zerschnitten von Straßen, die meisten Moore entwässert, die Artenvielfalt leidet unter der intensiven Landwirtschaft. Und die Ostsee ist hoch belastet durch zu viele Nährstoffe, sauerstofffreie Todeszonen dehnen sich aus, die Bestände von Dorsch und Hering sind bereits zusammengebrochen, Schweinswale sind gefährdet. Diese Naturwiederherstellungsverordnung ist eine wahre Chance, um die wichtigen Biotope an Land und im Meer wieder zum Leben zu erwecken. Wir sollten sie ergreifen, bevor noch mehr Arten verschwinden. Davon profitieren auch wir Menschen – denn wir brauchen eine gesunde Natur zum Leben“, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt. Die Umweltministerkonferenz im Dezember 2023 hat bereits verdeutlicht, dass die EU-Verordnung eine große Chance für die Vielfalt des Lebens in Europa bedeutet. Die Konferenz hat klargemacht, dass sie in der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur die Möglichkeit sieht, dem aktuellen Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzutreten, Ökosysteme widerstandsfähiger zu gestalten und den natürlichen Klimaschutz zu stärken. Dies haben zehn amtierende Landesumweltministerinnen und -minister in einem Schreiben vom 9. Februar 2024 an die deutschen Mitglieder im Europäischen Parlament noch einmal hervorgehoben und sich für die Verabschiedung des Verordnungsentwurfs im Europäischen Parlament ausgesprochen.

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