Dieser Datensatz enthält Bereiche, Unterbereiche und Zonen der Naturschutzgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels gemäß den Verordnungen vom 28.09.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63).
Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, Natura 2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie für die Böden der Kernzonen von Naturschutzgroßprojekten des Bundes von gesamtstaatlicher Bedeutung Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden lila dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zur Art des Naturschutzgutes.
Die "Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten" (EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. November 2009), deren erste Fassung bereits 1979 erlassen wurde, ist das Instrument der Europäischen Gemeinschaft, um die Vogelarten Europas in ihrer Gesamtheit als Teil der europäischen Artenvielfalt zu schützen. Ziel dieser Richtlinie ist, sämtliche in der Gemeinschaft heimischen wild lebenden Vogelarten in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten und Lebensräumen zu erhalten. Dazu werden nach Artikel 3 und 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie EU-Vogelschutzgebiete eingerichtet. Gemeinsam mit den FFH-Gebieten bilden die EU-Vogelschutzgebiete das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der Naturdenkmale zuständig. Bei dem Datensatz „Vogelschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die Vogelschutzgebiete in Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommission in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete FFH-Gebiete. (Entscheidungen der Kommission vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008) Die im Maßstab 1:5.000 vorliegenden Abgrenzungen stellen sinngemäße Übertragungen der offiziellen Abgrenzung der gemeldeten Gebiete (Meldung Deutschland an die EC) auf die Topografien der Deutschen Grundkarte 1:5.000 dar. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle Vogelschutzgebiete und alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SPA oder SAC) zu bezeichnen. Im Rahmen einer rechtlichen Sicherung der Einzel-Gebiete im Sinne § 32 Abs.2 und 3 BNatSchG i.V. mit § 23 Abs. 1 LNatSchG werden diese Abgrenzungen abschließend und rechtsverbindlich bearbeitet. Im Norden des FFH-Gebietes NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete (0916-391) reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Der WMS Kartendienst stellt die Geometrien der Maßnahmen in der kommerziellen Fischerei in den Naturschutzgebieten in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee auf Grundlage des deutschen Anteils von EU-Verordnungen zur Verfügung: Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019; Delegierte Verordnung (EU) 2022/303 der Kommission vom 15. Dezember 2021; Delegierte Verordnung (EU) 2023/340 der Kommission vom 8. Dezember 2022; Delegierte Verordnung (EU) 2024/2943 der Kommission vom 17. September 2024
Der WFS Downloaddienst stellt die Geometrien der Maßnahmen in der kommerziellen Fischerei in den Naturschutzgebieten in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee auf Grundlage des deutschen Anteils von EU-Verordnungen zur Verfügung: Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019; Delegierte Verordnung (EU) 2022/303 der Kommission vom 15. Dezember 2021; Delegierte Verordnung (EU) 2023/340 der Kommission vom 8. Dezember 2022; Delegierte Verordnung (EU) 2024/2943 der Kommission vom 17. September 2024
Ziel des Projektes ist die aktuelle Bestandserfassung dieser geheimnisvollen, nachtaktiven, hochgradig gefährdeten Vogelart, die nur noch in ausgewählten Landschaftsbereichen Sachsen-Anhalts nennenswerte Brutbestände aufweist. Für viele Menschen ist der nur wenig mehr als drosselgroße, braun gefärbte Wachtelkönig nur ein 'Phantom, da er sich nur äußerst selten außerhalb der dichten Wiesenvegetation aufhält. Dabei kannte man die aufgrund ihrer Lautäußerungen volkstümlich als 'Wiesenknarrer bezeichnete Rallenart früher als häufigen Vogel der Wiesen in Flussauen. Der Wachtelkönig (sein lateinischer Name 'Crex crex ist dem lauten Ruf des Männchens nachempfunden) verdient heute unsere volle Aufmerksamkeit. Er leidet, wie kaum ein anderer, unter intensiver Landwirtschaft, Grünlandumbruch und Grundwasserabsenkung sowie der Zersiedelung und Eindeichung einst großflächiger Überschwemmungsgebiete und zählt mittlerweile zu den global gefährdeten Vogelarten. Die Mahd oder Beweidung in den Brutgebieten der Art, die aufgrund des Klimawandels und dem zeitigen Absinken der Wasserstände zunehmend schon im Mai und Juni stattfinden, bedeuten vielfach den Verlust des Nestes oder den Tod der Jung- und Altvögel, welche Weidetieren oder Mähgeräten nicht rechtzeitig ausweichen können. Der Bestand der Art umfasst in Sachsen-Anhalt nach aktuellen Hochrechnungen vermutlich nicht mehr als 100 bis 150 rufende Männchen, deren Stimme zwischen Mitte Mai und Ende Juni nachts aus Flussauen der Saale, Elster, Elbe und Havel erschallt. Die Vögel versuchen mit ihrer minutenlang vorgetragenen Rufreihe überfliegende Weibchen anzulocken. Deshalb sind die Rufe sehr laut und können auch vom Menschen unter guten Bedingungen bis in einbem Kilometer Entfernung noch gehört werden. Einige Vögel nutzen neben Feuchtgrünländern aber auch Brachen, ungenutzte Gewerbegebiete, Äcker und Röhrichte zur Brut, weshalb in Sachsen-Anhalt - mit Ausnahme des Hochharzes, der Wälder und Trockengebiete sowie Ortschaften - nahezu flächendeckend nach der Art gesucht werden soll. Besonders in den Europäischen Vogelschutzgebieten, von denen im Land mehr als ein Dutzend von der Art besiedelt werden, will der NABU alles daran setzen, die Brutbedingungen für die Art entscheidend zu verbessern. Eine punktgenaue Kartierung der rufenden Männchen ist nötig, um gemeinsam mit den zuständigen Naturschutzbehörden und dem jeweiligen Landwirt Nestschutzzonen festzulegen, in denen die Weibchen ungestört brüten und ihre bis zu zehn Jungen großziehen können. Wie Studien aus England belegen, kann damit der Bestand der seltenen und gefährdeten Art nachhaltig positiv beeinflusst werden.
Der Datensatz stellt die Geometrien (Flächen) der Maßnahmen in der kommerziellen Fischerei in den Naturschutzgebieten in der deutschen AWZ der Nordsee auf Grundlage des deutschen Anteils der ‚Delegierten Verordnung (EU) 2023/340 der Kommission vom 8. Dezember 2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/118 in Bezug auf Erhaltungsmaßnahmen in den Gebieten Sylter Außenriff, Borkum-Riffgrund, Doggerbank und Östliche Deutsche Bucht sowie Klaverbank, Friese Front und Centrale Oestergronden‘ zur Verfügung. Der Datensatz stellt die Geometrien der Maßnahmen in der kommerziellen Fischerei in den Naturschutzgebieten in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee auf Grundlage des deutschen Anteils von EU-Verordnungen zur Verfügung: Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019; Delegierte Verordnung (EU) 2022/303 der Kommission vom 15. Dezember 2021; Delegierte Verordnung (EU) 2023/340 der Kommission vom 8. Dezember 2022; Delegierte Verordnung (EU) 2024/2943 der Kommission vom 17. September 2024
Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 1 (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutz-Richtlinie 1 gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. 1 Quelle: EURO-Lex Faltblätter: Wald-Lebensraumtypen und Artenschutz im Wald Beschreibung der in Sachsen-Anhalt vorkommenden Waldlebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (PDF) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachgebiet 45 Wald-FFH, 2012 Bewirtschaftungshinweise für die in Sachsen-Anhalt vorkommenden Waldlebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (PDF) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachgebiet 45 Wald-FFH, 2012 Artenschutz im Wald (PDF) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachgebiet 45 Wald-FFH, 2012 Broschüren: Natur a verbunden Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (PDF) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2012 Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (PDF) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2012 Das Wildtier Wolf (PDF) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2013 Wildkatze in Sachsen-Anhalt (PDF) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2014 Die Vogelschutzrichtlinie (PDF) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2012 Orchideen in Sachsen-Anhalt (PDF) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2014 Einfluss von Neobiota auf geschützte Arten und Lebensräume (PDF) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2011 Einfluss von Neobiota auf geschützte Arten und Lebensräume (PDF) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2013, 1. Nachauflage Die Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (PDF) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2013 Bücher Handbuch der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete Sachsen-Anhalts Hrsg. vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2013 Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt (PDF) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 10/2013 Hinweis Unter dem Link Publikationen finden Sie alle Veröffentlichungen des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Während der Begriff „Natura 2000“ für Fachleute allgegenwärtig ist, besteht ein Defizit bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit hinsichtlich der Inhalte und Ziele dieser europäischen Naturschutzinitiative. Dank der Verfügbarkeit europäischer Fördermittel konnte kofinanziert durch das Land Sachsen-Anhalt eine ansprechende Wanderausstellung konzipiert und realisiert werden (ELER – Projekt Nr.: 407.1.1-60128/323011000017). Diese bietet umfassende Informationen ... hier weiterlesen Letzte Aktualisierung: 17.04.2023
Die vier Teilgebiete des LSG befinden sich in der strukturreichen Ackerlandschaft nördlich, nordöstlich und südlich von Zerbst. Ein Teilgebiet erstreckt sich zwischen den Orten Steckby, Kermen, Pakendorf, Wertlau und Steutz unmittelbar an der Grenze zum Elbetal. Ein kleineres Teilgebiet liegt im beginnenden Übergang zum Burger und Roßlau-Wittenberger Vorfläming im Osten des Landkreises zwischen den Ortschaften Lindau, Deetz und Kerchau. Auch das kleinere Teilgebiet Dalchau im nördlichen Kreisgebiet liegt am Übergang vom Zerbster Ackerland zum Burger Vorfläming. Das größte der vier Teilgebiete befindet sich im Zentrum des Zerbster Ackerlandes zwischen den Ortschaften Lübs, Gehrden, Güterglück, Schora, Moritz, Strinum, Zernitz und Buhlendorf. Die Teilgebiete des LSG sind weite, mit wenigen Gehölzen durchsetzte, intensiv genutzte Ackerlandschaften. Das flachwellige Gelände liegt in einer Höhe von 60 bis 90 m über NN, der höchste Punkt erreicht auf den Leitzkauer Höhen 116 m über NN. Einige geringe Erhöhungen, wie die Trappenberge bei Ladeburg, die südlichen Ausläufer der Leitzkauer Höhen oder der Mühlenberg nahe Steckby schaffen Abwechslung in der Weite der Landschaft. Unterschiedlich große Ackerschläge sind durch einzelne markante Altbäume, durch Gräben mit Gebüschen und Gehölzen, kleine Ruderal- oder Hochstaudenfluren, auch kleine Trockenrasenbereiche oder durch ein kleines Kieferngehölz im südlichen Teilgebiet aufgelockert. Das zentrale Gebiet wird bei Schora durch die B 184 von Südost nach Nordwest sowie von der Bahnlinie Berlin-Güsten von Ost nach West durchschnitten. Die ältesten Spuren menschlicher Besiedlung im Zerbster Land gehen in die Mittelsteinzeit zurück. Aufgesucht wurden die hochwasserfreien Terrassen des Elbe-Urstromtales. Ackerbau wurde in dieser Zeit noch nicht betrieben. Der Mensch lebte vom Jagen und Fischen und vom Sammeln. Die ältesten Ackerbauern der Linienbandkeramikkultur nahmen hauptsächlich die Schwarzerdeböden in Kultur, sind aber auch im Zerbster Land durch eine Siedlung bei Jütrichau nachgewiesen. Die nachfolgenden Kulturen der Jungsteinzeit legten Siedlungen und Friedhöfe am Terrassenrand der Elbe an, wo sie wie Perlen an einer Schnur aneinandergereiht waren. Während der mittleren Jungsteinzeit, der Trichterbecherkultur, drangen Siedler entlang der Nuthe flußaufwärts bis Zerbst vor. Sie errichteten ihren Toten Großsteingräber; von zehn um 1800 noch bekannten hat sich aber nur eines bei Gehrden erhalten. In der frühen Bronzezeit markierte das Zerbster Land den nördlichen Randbereich der Aunjetitzer Kultur. Eine dichte Besiedlung zeichnet sich aber erst in der jüngeren Bronzezeit ab, die sich dann in den jüngeren Perioden fortsetzt. Belege dafür, daß das Gebiet in der jüngeren Bronzezeit eine nicht zu unterschätzende Bedeutung genoß, liefern zwei Bronzehortfunde aus Deetz. Dabei weisen die in einem der Horte zusammen mit 42 Sicheln, sieben Lanzenspitzen, fünf Beilen und sieben Ringen verborgenen drei Gußbrocken auf metallverarbeitendes Handwerk hin. Die Sicheln weisen in diesem Zusammenhang auf die Rolle der Landwirtschaft hin. Während der frühen Eisenzeit siedelte im Zerbster Land das Volk der Hausurnenkultur, die ihren Namen Brandgräbern mit hausartigen Urnen verdankt, von denen sich das östlichste Grab bei Trüben fand. Während der jüngeren Eisenzeit geriet das Zerbster Land unter den Einfluß der Jastorfkultur, aus der die historischen Stämme der Elbegermanen hervorgingen. Aus der Völkerwanderungszeit sind bisher kaum Funde bekannt. Das Zerbster Land gehört zu dem großen rechtselbischen Gebiet, das nach der Abwanderung germanischer Volksgruppen von Slawen besiedelt wurde, die dort im Gau Zerwisti, dessen Hauptort Zerbst war, etwa 300 Jahre lebten und Burgen sowie viele Siedlungen entwickelten. Unter Albrecht dem Bär wurden im Zuge der zweiten Ostexpansion große Teile des Gebietes wiedererobert. Aus dem Jahr 1007 datiert die erste urkundliche Erwähnung von Zerbst als befestigte Siedlung. Vom Erzbistum Magdeburg aus wurden Klöster errichtet und neue Mönchsorden gegründet, so auch in Leitzkau. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde das Land zum Herzogtum erhoben und gehörte zunächst zur Kurmark Brandenburg, später zum Herzogtum Magdeburg, wurde Fürstentum Anhalt-Zerbst und kam danach zum Herzogtum Anhalt-Dessau. Das Zerbster Ackerland wurde wesentlich durch die Wirkung der Saalekaltzeit geprägt und erhielt sein heutiges Aussehen vor allem durch nacheiszeitliche Abtragungsprozesse. In der Weichselkaltzeit fanden äolische Ablagerungen statt, so daß sich eine geringmächtige Decke aus Treibsanden und Sandlöß bilden konnte. Das LSG erfaßt die Bodenlandschaften der Zerbster Platten und des Leitzkauer Hügellandes. Es sind Altmoränenlandschaften, deren glaziale Sedimente wärend des Drenthestadials, in der älteren Saalekaltzeit, entstanden. Unter diesen Sedimenten dominieren Geschiebemergel und Geschiebelehme. Schmelzwassersande kommen nur inselhaft vor. Im Leitzkauer Hügelland ist oberoligozäner Tonmergel (Septarienton, Ruppelton) durch glaziale Stauchung oberflächennah verbreitet. Die hier vorkommenden Böden und das hügelige Relief unterscheiden das Leitzkauer Hügelland von den umliegenden lehmigen Grundmoränenplatten. In Abhängigkeit von den Substratprofilen und morphologischen Positioneb sind folgende Bodenformen vorherrschend: Im Gebiet Zerbst-Steutz sind Pseudogley-Tschernoseme bis Pseudogley-Kolluvisole aus Geschiebedecksand bis kolluvialem lehmigem Sand über Geschiebemergel im Wechsel mit Podsol-Gley-Braunerden bis Gley-Braunerden und Gleyen bestimmend. Auf den Plattenrändern dominieren im Westen Acker-Braunerden aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand, im Osten die Braunerde-Fahlerden bis Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm. Um Schora-Buhlendorf dominieren Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand, seltener Lößsand, über Geschiebelehm. Im Ostteil des Gebietes kommen Pseudogley-Tschernoseme aus Geschiebedecksand und Decklehm über Geschiebemergel und lokal Gley-Humuspseudogleye aus lehmigem Sand bis Lehm über Geschiebemergel vor. Im Raum Deetz sind Braunerde-Fahlerden aus lehmigem Geschiebedecksand, seltener periglazialem Flugsand, über Geschiebelehm flächendeckend. Bei Dalchau kommen zu den oben genannten Bodenformen die Pseudogley-Tschernoseme aus Geschiebedecksand beziehungsweise Decklehm über tertiärem Tonmergel, die für das Leitzkauer Hügelland typisch sind. Während das zentrale sowie das östliche Teilgebiet relativ wasserlaufarm sind, wird das südliche Teilgebiet von Nuthe-Zuflüssen und das nördliche Teilgebiet von Ehle-Zuflüssen durchzogen, die alle der Elbe zufließen. Stehende Gewässer befinden sich lediglich an der südlichen Gebietsgrenze des Teilgebietes bei Dalchau als Stauteich, bei Ladeburg und nordöstlich des Teilgebietes Lindau-Deetz als Deetzer Teich. Das Klima des LSG gehört zum mitteldeutschen Binnenlandklima und ist mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 8,7°C relativ warm und mit einer Jahresniederschlagsmenge von 500-570 mm relativ trocken. Als die potentiell natürliche Vegetation des Zerbster Ackerlandes wird Traubeneichen-Hainbuchenwald angesehen, der in der Elbenähe in den Stieleichen-Hainbuchenwald übergeht. In nassen Bereichen der Bachtälchen befinden sich Standorte von Erlen-Bruchwäldern oder Erlen-Eschenwäldern. Diese natürliche Vegetation ist im LSG verschwunden. Die Waldinsel im südlichen Teilgebiet wird von artenarmen Kiefernforsten eingenommen. Die Pflanzenwelt des LSG wird überwiegend von den angebauten Ackerkulturen geprägt. Die verabreichten hohen Nährstoffgaben führten auf den Feldern zu einer arten- und individuenarmen Segetalflora, die von Klatsch-Mohn, Vogel-Miere, Flug-Hafer, Geruchloser Kamille und Kletten-Labkraut beherrscht wird und auf den angrenzenden Flächen beziehungsweise Rainen zum Vorherrschen nitrophiler Stauden wie Brennessel, Giersch, Knaulgras und Klette führt. Entsprechend des Landschaftscharakters findet man im LSG eine typische Feldflurvogelgemeinschaft, wenn auch teilweise mit rückläufigen Beständen wie bei Rebhuhn, Wachtel und Feldlerche. Rot- und Schwarzmilan sowie Mäusebussard und Turmfalke nutzen die wenigen Bäume in den Teilgebieten als Brutplätze. Rohrweihen und die in den umliegenden Ortschaften brütenden Weißstörche suchen das Gebiet zur Nahrungsuche auf; ebenso große Scharen durchziehender oder überwinternder Saat- und Bleßgänse sowie Kiebitze und Saatkrähen. In neuerer Zeit überwintern zunehmend Singschwäne und vereinzelt auch Zwergschwäne. In den Wintermonaten halten sich ständig einige Seeadler in der Nähe größerer Gänseansammlungen auf. Das Zerbster Land ist Brut- und Überwinterungsgebiet des Raubwürgers. Das Gebiet hat jedoch besondere Bedeutung durch das Reliktvorkommen der akut vom Aussterben bedrohten Großtrappe, die hier noch Ackerstandorte besiedelt. 1987 führte dieses Vorkommen zur Anerkennung als Important Bird Area in Europa (IBA) und 1992 zur Erklärung zum EU-Vogelschutzgebiet (EU SPA). Die Entwicklungsziele für das LSG sind an den Schutzanforderungen für die letzten Trappenvorkommen ausgerichtet. Das wichtigste Ziel ist die Durchführung einer trappengerechten landwirtschaftlichen Nutzung auf der Grundlage des Artenhilfsprogramms für die Großtrappe im Land Sachsen-Anhalt. Dieses beinhaltet insbesondere die Erhaltung des Anteils von Rapsanbau als wichtige Winternahrung der Großtrappe sowie die Ausdehnung des Luzerneanbaus. Günstige Fruchtfolgen mit entsprechenden Fruchtartenanteilen, welche die Großtrappe durch ungestörte Brut- und Jungenaufzuchtzeiträume begünstigen, sind ebenso erforderlich wie der Anbauverzicht bestimmter Kulturen oder der Verzicht auf den Pflanzenschutzmittel-Einsatz sowie eine Minimierung der Nährstoffzufuhr durch Mineraldünger. Der Verlust von Lebensraumstrukturen für bestimmte Tierarten der Feldfluren wie Einzelbäume, Hecken, Gehölzgruppen, Feldraine, Grabenränder, Trockenrasen- und Ruderalflächen, sollte durch Neuanlage wieder ausgeglichen werden. Jedoch sind dabei die Belange des Trappenschutzes zu berücksichtigen, da dieser ursprüngliche Steppenbewohner auf ein weit überschaubares Gelände angewiesen ist. Der in der Verordnung festgesetzte Schutzzweck des Gebietes - Schutz der letzten ackerlandbewohnenden Bestandsgruppe der Großtrappe - gestattet infolge der Störempfindlichkeit dieser Vogelart keinen Tourismus im Gebiet, so daß keine offiziellen Wanderwege die Teilgebiete berühren. Interessante Sehenswürdigkeiten bietet diese Ackerlandschaft kaum. In den Städten und Dörfern der Umgebung gibt es dagegen zahlreiche kulturhistorische Baudenkmale zu besichtigen wie die mittelalterliche Zerbster Stadtmauer mit erhaltenen Stadttoren, die Schloßruine,das Franziskanerkloster, den Marktplatz mit dem Roland und der Butterjungfer, die barocken Kavalierhäuser der Schloßfreiheit mit dem Museum über Katharina II. oder die erhalten gebliebenen Fachwerkbauten in der Mühlengasse oder auf der Breite. Aber auch das Renaissanceschloß und die Klosterkirche in Leitzkau sowie die romanische Kirchenruine „Unser lieben Frauen“, die Pfarrkirche St. Laurentius, der mittelalterliche Bergfried der Burg sowie der Storchenhof in Loburg oder die Dorfkirchen in Lindau und Deetz lohnen einen Besuch. Die Großtrappe - ein Steppenbewohner Die truthahngroße Großtrappe (Otis tarda) ist der schwerste flugfähige Vogel der Erde. Die Hähne erreichen mit etwa 16 kg das Gewicht eines Rehbockes. Diese Vogelart bewohnt weite, offene Landschaften, zum Beispiel die Steppengebiete in Russland, Ungarn und Mittelasien bis zur Mongolei und entsprechende Landschaften auf der Iberischen Halbinsel. Im mittel- und osteuropäischen Verbreitungsgebiet ist ihr Bestand erheblich zurückgegangen. Sie kommt in Deutschland nur in wenigen Gebieten Brandenburgs und Sachsen-Anhalts vor. Der Weltbestand beträgt nur noch etwa 20 000 Großtrappen. Auf sachsen-anhaltischem Gebiet wurde 1940 noch ein Bestand von etwa 885 Trappen gezählt, der bis 1970 jedoch bereits auf 150 geschrumpft war. Große Verluste in harten, schneereichen Wintern und veränderte landwirtschaftliche Nutzungsformen führten zum Rückgang bis auf 115 Vögel im Jahr 1980 und schließlich auf 40 Vögel im Jahr 1990. Das Zerbster Ackerland besiedelten nach Bestandsstützungsmaßnahmen in den 1970er Jahren 1986 noch neun Hähne und 32 Weibchen. An den Balzplätzen in der Magdeburger Börde bei Schwanebeck und Altenweddingen erschienen zu diesem Zeitpunkt nur noch zwei Hähne und 12 Weibchen. Im Zeitraum von 1991 bis 1995 kamen im Zerbster Land nur noch 5-15 Großtrappen vor. Derzeit scheinen die regelmäßigen Brutvogelvorkommen erloschen zu sein. Eine Ursache dieses alarmierenden Rückgangs ist die intensive Landnutzung, die den Lebensraum der Trappe verändert, Brut-, Balz- und Nahrungsplätze beeinträchtigt und stört und zu hohen Gelegeverlusten führt. Aber auch Verluste der brütenden Weibchen durch Landmaschinen, Anflug der Trappen gegen Leitungen oder Pflanzenschutzmittelvergiftungen trugen zum dramatischen Rückgang bei. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 17.02.2021
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 150 |
| Kommune | 15 |
| Land | 360 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 2 |
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 18 |
| Text | 118 |
| Umweltprüfung | 14 |
| unbekannt | 241 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 272 |
| offen | 96 |
| unbekannt | 31 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 398 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 23 |
| Bild | 34 |
| Datei | 63 |
| Dokument | 198 |
| Keine | 63 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 7 |
| Webdienst | 49 |
| Webseite | 196 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 200 |
| Lebewesen und Lebensräume | 399 |
| Luft | 126 |
| Mensch und Umwelt | 399 |
| Wasser | 231 |
| Weitere | 394 |